Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode - 87. und 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1963 4177
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Aigner 16. 10.
Dr. Arndt (Berlin) 31. 12.
Dr. von Brentano 18. 10.
Buchstaller 31. 10.
Goldhagen 18. 10.
Hammersen 16. 10.
Hörmann (Freiburg) 16. 10.
Dr. Huys 16. 10.
Dr. Imle 16. 10.
Kahn-Ackermann 18. 10.
Kalbitzer 18. 10.
Dr. Klein (Berlin) 9. 11.
Koenen (Lippstadt) 31. 10.
Leber 20. 10.
Merten 20. 10.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. H. Möller 16. 10.
Müller (Remscheid) 16. 10.
Ollenhauer 31. 12.
Dr. Pflaumbaum 18. 10.
Schoettle 31. 10.
Seifriz 16. 10.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens vom 11. Oktober 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache IV/ 1500 Fragen VI/ 9 und VI/ 10 *).
Entspricht der im „Hamburger Abendblatt" vom 14. September 1963 erschienene Artikel über das Verhalten deutscher Jugendlicher in Frankreich, insbesondere in Paris, im wesentlichen den Tatsachen?
Wenn der in Frage VI/9 angezogene Artikel den Tatsachen entspricht, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den geschilderten und dem deutschen Ansehen in Frankreich abträglichen Mißständen abzuhelfen?
Der Artikel im „Hamburger Abendblatt" vom 14. September geht von überhöhten Zahlen aus und gibt mithin kein zutreffendes Bild. Die überwiegende Mehrzahl der jungen Deutschen in Frankreich erwirbt sich in fleißiger Arbeit unter oft schwierigen Lebensbedingungen gute Sprachkenntnisse. Dem Gewinn aus der freien Begegnung der Jugend mit der Nachbarnation stehen vereinzelte Mißstände gegenüber. Mit den Bundesministerien für Familien- und Jugendfragen und des Innern bekämpft das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit kirchlichen und
*) Siehe 84. Sitzung Seite 4094 A karitativen Organisationen auftretende Gefahren durch vorbeugende Aufklärung und Warnung, Stellenvermittlung, Betreuung, Bau von Jugendheimen und notfalls rasche Heimschaffung.
Es ist beabsichtigt, die Aufklärungsarbeit zu verstärken. An hoheitliche Eingriffe, wie etwa die Einschränkung der Freizügigkeit der Jugendlichen, ist dagegen nicht gedacht.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/ 1500 Frage VII/ 6).
Wie viele Personen sind durch Verkehrsunfälle auf der Bundesstraffe 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km dadurch verletzt bzw. getötet worden, daß ein Kraftfahrzeug über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn geriet?
Seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung am 27. 2. 1963 haben sich auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg 7 Unfälle dadurch ereignet, daß je ein Kraftfahrzeug über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn geriet. Hierbei wurden 6 Personen verletzt, getötet wurde niemand. 1961 waren bei Überfahrunfällen 4, 1962 waren 3 Tote zu beklagen. Es scheint sich auch hier zu bestätigen, daß die Schwere der Unfallfolgen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen wesentlich gemindert wird. Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Verkehrsablauf auf dieser Straße nicht beeinträchtigt worden.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 16. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Atzenroth (Drucksache IV/ 1500 Frage XII/ 7 *).
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß die Bevölkerung und die Kurgäste des Kurbades Bad Neuenahr fast täglich durch Tiefflüge von Bundeswehrflugzeugen in unerträglichem Maße gestört werden?
Taktische Erfordernisse zwingen die Luftstreitkräfte der NATO-Staaten dazu, die Flugzeugführer im Tiefflug auszubilden. Ohne eine solche Ausbildung wäre naturgemäß eine Luftwaffe nur von bedingtem Wert.
Um die Ausbildungsflüge in geregeltem Rahmen ablaufen zu lassen, haben die Führungsstäbe der in Deutschland stationierten Luftwaffen in den letzten Jahren in umfangreicher Arbeit unter Beteiligung der Länderregierungen und des Bundesministers für Verkehr die Flugstrecken und Tiefluggebiete für Flüge in niedriger Höhe festgelegt.
*) Siehe 85. Sitzung Seite 4147 C
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Flüge in Höhen von 150 m über Grund und darüber werden nach den im Luftverkehrsgesetz gegebenen Möglichkeiten fast über dem ganzen Gebiet der Bundesrepublik ausgeführt, um eine möglichst weitgehende Verteilung und damit die geringstmögliche Belästigung des einzelnen Bürgers — also aller Bürger in der Bundesrepublik — zu erreichen.
Für die Ausführung von Tiefflügen wurden Spezialkarten hergestellt, in denen außer den Tieffluggebieten und -strecken die nicht unter 600 m über Grund zu überfliegenden Städte und andere Sperrgebiete gekennzeichnet sind.
Die Luftwaffe hat außer den Tiefflugkarten eine besondere Anweisung erlassen, die Tiefflüge nur in der Zeit von Montag bis Freitag und an diesen Tagen nur bis 17 Uhr zuläßt und die Überfliegung von Städten in niedriger Höhe untersagt.
Es liegt in der Materie der Übungsflüge, die ja von in der Ausbildung stehenden Flugzeugführern geflogen werden, daß die bestehenden Bestimmungen infolge von Navigationsirrtümern oder bedingt durch besondere Witterungsverhältnisse nicht immer eingehalten werden können. Ein Navigationsirrtum von zwei, drei Grad bei der Geschwindigkeit von 1000 bis 2000 km pro Stunde ergibt sehr leicht ein Abweichen von 1 bis 2 km und damit schon eine Verletzung eines Sperrgebiets.
Die Luftwaffe hat im Laufe des Sommers an verschiedenen Orten, aus denen sie Klagen über Lärmbelästigung erhielt, Luftverkehrbeobachtungen durchführen lassen. Diese Beobachtungen ergaben, daß die gegebenen Vorschriften hinsichtlich der Flugzeit exakt, hinsichtlich der Flughöhe nicht immer exakt beachtet wurden. Die Zahl der zu beanstandenden Fälle betrug dabei jedoch nur bis zu 8 oder 9 % der beobachteten Flüge.
Ungeachtet der vorstehenden Tatsachen beabsichtigt der Verteidigungsminister, das gesamte bisher festgelegte Tiefflugsystem und die zur Zeit bestehenden Ausbildungsforderungen zusammen mit Vertretern der Stationierungsmächte und den Kommandierenden Generalen der beiden Taktischen Luftflotten noch im Laufe dieses Jahres einer Oberprüfung zu unterziehen.
Darüber hinaus, Herr Abgeordneter, ist Ihnen sicher bekannt, daß wir uns bemühen, einen großen Teil der Ausbildungsfliegerei nach Amerika und nach anderen Staaten zu legen. Ich bin der Ansicht: wir können tun, was wir wollen — wenn wir mit Düsenfliegern, insbesondere Überschallfliegern, in solcher Anzahl, wie wir sie benötigen, in der eng besiedelten Bundesrepublik fliegen, wenn wir ferner die sogenannte Adex-Zone, das heißt, eine Zone im Osten der Bundesrepublik von Norden nach Süden und andere Zonen in großer Zahl beachten müssen, können wir in dem übrigen Gebiet der Bundesrepublik eine gewisse Lärmbelästigung, die zu einer Schädigung gesundheitlicher Art führen kann, einfach nicht vermeiden. Es wird nichts anderes übrigbleiben — wir stehen da in sehr erfolgversprechenden Verhandlungen —, als mit dem Ausbildungsverkehr sehr stark in das Ausland zu gehen, wo dünner besiedelte Gebiete sind.
Der Luftwaffe sind Beschwerden aus Bad Neuenahr vorn 3., 6., 18., 24. Sept., 1., 2. und 3. Okt. 1963 bekannt, in denen jeweils der Überflug eines, in zwei Fällen der Überflug von zwei Flugzeugen beanstandet wurde. Über die Flughöhe und die Kennzeichen wurden dabei keine exakten Angaben gemacht. Ohne diese Angaben hat der Führungsstab der Luftwaffe keine Möglichkeit, die Zugehörigkeit der Flugzeuge zu einem bestimmten Verband der NATO-Luftwaffen festzustellen. Nach Meldung einer in Bad Neuenahr liegenden Dienststelle hat es sich bei den Überflügen um keine Tiefflüge im Sinne der zur Zeit gültigen Vorschriften gehandelt.
Der Führungsstab der Luftwaffe wird in Zukunft den Raum Bad Neuenahr besonders beobachten lassen.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/ 1500 Frage XIII/ 14).
Wie viele Personen arbeiten zur Zeit an deutschen Forschungsinstituten, insbesondere am „Forschungsinstitut Physik der Strahlantriebe in Stuttgart, die wegen krimineller Delikte von deutschen oder ausländischen Behörden gesucht werden?
Die Beantwortung Ihrer Frage, wie viele Personen zur Zeit allgemein an deutschen Forschungsinstituten arbeiten, die wegen krimineller Delikte von deutschen oder ausländischen Behörden gesucht werden, würde Rückfragen und Auskünfte sämtlicher deutscher Staatsanwaltschaften und sämtlicher Institutsleiter erforderlich machen. Für eine derartige Ermittlungsaktion, bei der auch Probleme der Bundeszuständigkeit und der Auskunftspflicht berührt werden, reichte die bis zu dieser Fragestunde zur Verfügung stehende Zeit nicht aus; ich darf daher, wenn Sie, Herr Kollege, einverstanden sind, mich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für wissenschaftliche Forschung auf Ihre konkrete Anfrage in bezug auf das Forschungsinstitut für Physik der Strahlantriebe e. V. in Stuttgart beschränken.
Mir liegt eine Mitteilung des Oberstaatsanwalts in Stuttgart vom 26. September 1963 vor, daß kein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige dieses Instituts anhängig gewesen ist. Insbesondere schwebt kein solches Verfahren gegen den in einem Artikel der Schweizer Weltwoche vom 16. August 1963 angegriffenen Professor Dadieu. Gegen diesen hat, wie eine Rückfrage im österreichischen Bundesministerium des Innern ergeben hat, auf Grund der dortigen Nachkriegsgesetze ein Verfahren wegen illegaler politischer Tätigkeit vor und während des Anschlusses und wegen Zugehörigkeit zur SS stattgefunden; außerdem war ein objektives Vermögenseinziehungsverfahren eingeleitet. Beide Verfahren sind wegen eines generellen Amnestieerlasses im Jahre 1956 eingestellt. Ein Haftbefehl hat gegen Prof. Dadieu in Österreich zu keiner Zeit, weder früher noch heute, bestanden. Seine politische Ver-
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gangenheit hat Prof. Dadieu, wie ich festgestellt habe, bei seiner Einstellung im Jahre 1958 in das Stuttgarter Institut nicht verschwiegen. Eingestellt wurde er dort durch den Vereinsvorstand auf Wunsch der wissenschaftlichen Leitung des Instituts, insbesondere auf Initiative der damaligen stellvertretenden Institutsleiterin Frau Dr. Sänger-Bredt. Die Federführung für die behördliche Betreuung des Forschungsinstituts für Physik der Strahlantriebe e. V. lag im Jahre 1958 nicht bei einer Bundesdienststelle, sondern beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Wie mir von dort mitgeteilt wurde, hat dieses Ministerium oder eine andere staatliche Dienststelle bei der Einstellung des Herrn Dadieu nicht mitgewirkt. Für die Aufrechterhaltung der Anstellung wird sicherlich von Bedeutung sein, in welcher Weise und mit welchem Erfolg Prof. Dadieu sich gegen den in vieler Hinsicht objektiv unrichtigen Inhalt des Artikels in der Weltwoche zur Wehr setzt.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand (Drucksache IV/ 1500 Frage XIII/ 17).
Wann wird die Bundesregierung einen Verkehrsfunk einrichten?
Das Grundgesetz hat die Ausführung bundesrechtlicher Normen den Ländern zugewiesen. Damit ist auch die Verkehrsregelung und Verkehrslenkung eine Angelegenheit der für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden.
Seitens des Bundesministers für Verkehr ist schon vor längerer Zeit bei den Ländern angeregt worden zu prüfen, wie die Verkehrsteilnehmer durch den Rundfunk — wie bei den bewährten Sendungen über den Straßenzustand im Winter — über die Verkehrslage und durch Polizeifunk über akute Stauungen und Unfälle und über Umleitungen unterrichtet werden könnten.
Auf der Länderreferentenbesprechung vom 3.-5. September 1963 in Saarbrücken beschlossen die obersten Landesbehörden die Bildung eines Arbeitsausschusses, der Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Verkehrslenkung bei Überfüllung oder Verstopfung der Bundesfernstraßen erarbeiten soll. Der Ausschuß konstituierte sich am 27. September 1963 beim Bundesminister für Verkehr. Er wird die auf dem Gebiet der Verkehrslenkung durch zahlreiche Versuche gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre überprüfen und koordinieren. Insbesondere soll er Vorschläge ausarbeiten für die Unterrichtung der Kraftfahrer über den Rundfunk oder den Polizeifunk bei Verkehrsstauungen unter gleichzeitiger Angabe, welche Strecken zur Vermeidung dieser Stellen befahren werden können. Auf der Sitzung wurde angeregt, den Bundesminister für das Post- und Fernmeldeweisen zu bitten, für die Unterrichtung durch den Rundfunk im ganzen Bundesgebiet einheitlich eine besondere Welle zwischen 100 und 104 Megahertz zur Verfügung zu stellen. Die anwesenden Vertreter des Bundespostministeriums sagten zu, diese Anregung zu prüfen.
Zur Vermeidung größerer Verkehrsstauungen, die den flüssigen Verkehrsablauf auf Bundesfernstraßen für eine längere Zeitdauer nachhaltig hemmen, haben die Länder
Baden-Württemberg, Hamburg,
Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und
Schleswig-Holstein (nur zum Wochenende in
beschränktem Umfang)
bereits seit einiger Zeit mit den Rundfunkanstalten Vereinbarungen zur raschen Information der Kraftfahrer über die Verkehrsabwicklung getroffen. Die Rundfunkanstalten haben sich bereit erklärt, soweit es im Rahmen der laufenden Programme möglich ist, diesen „Informationsdienst für Kraftfahrer" durch kurze Unterbrechung der Sendung unverzüglich auszustrahlen oder in den Sendepausen durchzugeben und je nach Umfang und Dauer der Verkehrsbehinderung in kurzen Zeitabständen zu wiederholen. Die Beseitigung der Verkehrsbehinderung wird in gleicher Weise bekanntgemacht. Dieses Verfahren befriedigt jedoch noch nicht, weil dem Kraftfahrer in der Regel keine Umleitungsmöglichkeiten bekanntgegeben werden können. Die Frage des Einsatzes des Polizeifunks auf einer besonderen UKW-Wellenlänge, die für das ganze Bundesgebiet Gültigkeit haben muß, wird geprüft.
Auch hier liegt die Initiative der Durchführung bei den Ländern.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache IV/ 1500 Frage XIII/ 18).
Ist der Bundesregierung bekannt, in welch schlechtem, das Fahren außerordentlich gefährdendem Zustand sich die Anschlußstelle Nürnberg-Süd der Bundesautobahn Schwabach-Nürnberg (Hauptausfahrt) befindet?
Der verbesserungsbedürftige Zustand der Fahrbahnen in den Auffahrtsrampen der Autobahnanschlußstelle Nürnberg/ Süd der Bundesautobahn Nürnberg—Schwabach ist mir bekannt. Die Auffahrtsrampen waren im Jahre 1940 wegen der Kriegsverhältnisse nur behelfsmäßig mit bituminösen Belägen versehen worden. Die Anschlußstelle soll im kommenden Jahr instandgesetzt werden.
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Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache IV/ 1500 Fragen XIII/ 19 und XIII/ 20).
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Veräußerung der alten offengelassenen Autobahnstraße Nürnberg-Regensburg im Bereich des Landkreises Nürnberg den früheren Besitzern ein Vorkaufsrecht einzuräumen?
Wieviel Prozent der Grundfläche der offengelassenen Trasse der Autobahn Nürnberg-Regensburg im Bereich des Landkreises Nürnberg sind bisher zum Verkauf angeboten worden?
Wegen des engen Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 19 und 20 zusammen.
Für die Autobahn Nürnberg—Regensburg hatte das frühere Unternehmen ,Reichsautobahnen zum großen Teil auf Grund vertraglicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern den Besitz an den Grundstücken erhalten, die in die damals geplante Trasse fielen. Nachdem nunmehr die neue Linienführung der Autobahn Nürnberg—Regensburg festliegt, ist das Autobahnbauamt Nürnberg in der Lage, zu prüfen, welche noch nicht zu Eigentum erworbenen Grundstücke an die Grundstückseigentümer zurückgegeben werden können. Die Prüfung wird sich weiter darauf erstrecken, welche Grundstücke, die sich bereits im Eigentum des Bundes befinden, von den früheren Eigentümern zurückerworben werden können. Da somit bei einer Rückgabe oder Veräußerung von nicht mehr benötigten Grundstücken in erster Linie die bisherigen und früheren Eigentümer bedacht werden sollen, ist es nicht erforderlich, ein Rück- oder Vorkaufsrecht einzuräumen.
Soweit ich feststellen konnte, wurden im Hinblick auf den bis vor kurzem noch offenen Verlauf der Linie der Autobahn weder Grundstücke zurückgegeben noch Verkäufe vorgenommen.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom
11. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/ 1500 Frage XIII/ 21):
Wann soll der immer noch in einem sehr dürftigen Zustand befindliche Holzkirchner Bahnhof in München wiederaufgebaut werden?
Wie mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn mitteilt, hat er nach wie vor ,die Absicht, das Empfangsgebäude des Holzkirchener Bahnhofs in München wiederaufzubauen. Ich habe auf die Notwendigkeit der Beseitigung der derzeitigen unzureichenden Zustände immer wieder hingewiesen. Er möchte jedoch ,gleichzeitig im Interesse der Reisenden die jetzt vorhandenen langen Verbindungswege zwischen dem Holzkirchener Bahnhof, dem Hauptbahnhof und dem Starnberger Bahnhof andererseits abkürzen. Zu diesem Zweck müssen die Bahnsteiganlagen in Richtung Osten über die Paul-Heyse-Unterführung hinweg vorgezogen werden.
Da durch dieses Vorhaben auch Interessen der.' Bundespost und städtische Belange berührt werden, konnten ,die Planungen bisher nicht abgeschlossen werden. Auch ist die Frage .der Finanzierung eines solchen wesentlich größeren Bauvorhabens noch nicht gelöst und wird auch nicht leicht zu lösen sein. Einen genauen Zeitpunkt für den beabsichtigten Wiederaufbau des Holzkirchener Bahnhofs kann die Deutsche Bundesbahn mir daher noch nicht angeben.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/ 1500 Fragen XIII/ 22, XIII/ 23 und XIII/ 24).
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Straßenbau- und Unterhaltungskosten für die im Auftrag des Bundes von den Gemeinden zwischen 9000 und 50 000 Einwohnern durchgeführte Betreuung der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen wesentlich über dem den Gemeinden pro km zugesprochenen Pauschalbetrag liegen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Rechtsanspruch dieser in Frage XIII/ 22 bezeichneten Gemeinden auf vollen Kostenersatz durch entsprechende Überprüfung der sogenannten U I-Verträge zu gewährleisten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für bodenmäßig und klimatisch besonders ungünstig liegende Gemeinden Zuschläge für den Straßenwinterdienst gezahlt werden sollten?
Wegen des engen Sachzusammenhanges beantworte ich die Fragen XIII/ 22 bis 24 zusammen.
Nach Übergang der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in Gemeinden zwischen 9000 und 50 000 Einwohnern durch die Novelle zum Bundesfernstraßengesetz auf den Bund hatten die Länder den Wunsch geäußert, die Unterhaltung durch Vereinbarungen den Gemeinden zu übertragen. Der Bundesminister für Verkehr hat hierzu seine Zustimmung gegeben und in Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern vermittelnd einen Musterentwurf aufgestellt, den die Länder mit geringen Abweichungen bei allen Unterhaltungs- und Instandsetzungs-Verträgen verwandt haben. Die darin vorgesehene Pauschale von 5000 DM ist der Betrag, den auch die Länder für die Unterhaltung eines Kilometers Bundesstraße einschließlich Winterdienst erhalten.
Die in den Unterhaltungs- und InstandsetzungsVerträgen mit den Gemeinden zwischen 9000 und 50 000 Einwohnern vereinbarten Vergütungen für die Unterhaltung der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind also Durchschnittsbeträge, die für das ganze Bundesgebiet gelten. Die Unterhaltungskosten können im Einzelfall niedriger oder auch etwas höher liegen, je nach dem, wie die Gemeinden ihre Ortsdurchfahrten, solange sie in ihrer Baulast standen, gebaut und unterhalten haben. Da es kaum möglich und auch nicht praktisch ist, in jedem Falle Einzelabrechnungen vorzunehmen, und da die Gemeinden ohne Einzelabrechnung in der Verwaltung der Ortsdurchfahrten freizügiger sind, war es zweckmäßig, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren. Die Kosten für den Winterdienst sind angemessen in dem Pauschalbetrag enthalten. Sie sind nicht nach
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der Klimalage differenziert, weder bei den Gemeinden noch bei den Ländern. Sie können jeweils nach den jährlichen Witterungsverhältnissen verschieden sein. Es entspricht aber dem Wesen einer Pauschale, daß von durchschnittlichen Bedingungen ausgegangen wird. Das wird sich in einem Jahr vorteilhaft, in einem anderen Jahr weniger günstig auswirken. Ein Rechtsanspruch auf vollen Kostenersatz ist nach der Gesetzeslage nicht gegeben.
Die Länder erhalten für die Unterhaltung der Bundesstraßen vom Bund die gleichen Pauschalbeträge, die sie den Gemeinden geben. Nach Nr. 8 der Unterhaltungs- und Instandsetzungs-Vereinbarung bleibt die Überprüfung der den Gemeinden gewährten Pauschalbeträge auf Grund der gemachten Erfahrungen den Vertragspartnern zum 1. Januar 1964 vorbehalten. Erfahrungsberichte sind mir bisher nicht bekannt geworden.
Die Gemeinden unterhalten die Ortsdurchfahrten nicht „im Auftrage des Bundes". Vertragspartner der Gemeinden sind vielmehr die Länder. Sie haben einer Anzahl von hierzu bereiten Gemeinden durch die Unterhaltungs- und Instandssetzungs-Verträge die an sich ihnen selbst nach Art. 90 Abs. 2 des Grundgesetzes obliegende Unterhaltung der Ortsdurchfahrten übertragen. Die Gemeinden müssen sich also mit den Straßenbauverwaltungen der Länder auseinandersetzen. Der Bund seinerseits kann auf Verzerrungen, die eintreten, nur von den Ländern angesprochen werden. Dem Versuch, im Haushalt 1964 für die Länder und die Gemeinden einen höheren Pauschsatz je km zu erhalten, den wir gemacht hatten, hat im Rahmen der Haushaltsverhandlungen der Herr Bundesminister der Finanzen nicht zustimmen können.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 11. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/ 1500 Frage XIII/ 25).
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, sich bei der Deutschen Bundesbahn dafür einzusetzen, daß auch dort, wo im Zuge der Rationalisierung Bahnhöfe geschlossen werden, an den verbleibenden Haltestellen die Kunden der Bundesbahn nicht, allen Witterungsunbilden ausgesetzt, im Freien auf ihren Zug warten müssen?
Ihre Frage, Herr Kollege, mich für Ihr Anliegen bei der Deutschen Bundesbahn einzusetzen, kann ich grundsätzlich mit Ja beantworten.
Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitteilt, hat auch sie die einzelnen Bundesbahndirektionen angewiesen, auf ihren Haltepunkten jeweils sorgfältig zu prüfen, welche Anlagen auf nur schwach befahrenen Strecken zum Schutze der Reisenden noch vorgehalten werden müssen.
Sollten Sie, Herr Kollege, einen bestimmten Fall ansprechen, so bin ich gern bereit, bei der Deutschen Bundesbahn eine Überprüfung zu veranlassen.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Stücklen vom 14. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/ 1500 Frage XIV/ 1)
Was gedenkt der Herr Bundespostminister zu veranlassen, damit Drecksachen und vor allem „eilige Pressesachen" genauso rasch befördert werden wie Briefe und Briefdrucksachen?
Seit der Umstellung des Briefverteildienstes auf Postleitzahlen konnte auch die Verteilung und Beförderung der Drucksachen wesentlich beschleunigt werden. Während bisher die Drucksachen nur auf 13 Drucksachenverteilstellen des Bundesgebiets verteilt werden konnten, ist es mit Hilfe der Postleitzahlen jetzt möglich, sie wesentlich feiner auf 61 Drucksachenverteilstellen zu sortieren. Damit gelangen die Drucksachen schneller in ihr Zielgebiet (Leitraum) und können in den 61 Drucksachenverteilstellen in einem Verteilgang auf die zuständigen Leitbereichsorte verteilt werden. Eine weitere Beschleunigung des Beförderungslaufs der Drucksachen ist zu erwarten, wenn die Absender von Massendrucksachen ihre Anschriftenplatteien auf die Postleitzahlen umgestellt haben. Die Massendrucksachen können dann nach Leitbereichen oder nach gleicher Postleitzahl geordnet eingeliefert werden. Sie brauchen nicht mehr den Weg über die Drucksachenverteilstellen zu laufen, wodurch diese wiederum zugunsten der Verteilung der gewöhnlichen Drucksachen wesentlich entlastet werden.
Eine besondere Sendungsart „eilige Pressesache" gibt es nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, eilige Drucksachen — also auch eilige Pressesachen — als Briefdrucksache zu versenden. Briefdrucksachen werden trotz der Gebührenbegünstigung wie Briefe und Postkarten befördert.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Stücklen vom 14. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Atzenroth (Drucksache IV/ 1500, Frage XIV/ 3).
In welcher Auflage und mit welchen Kosten (persönliche und Sachkosten) ist der Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost für 1962 erstellt worden?
Auf Grund des § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes (BGBl. S. 94) bin ich als Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen verpflichtet, den Geschäftsbericht den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates vorzulegen.
Der hierfür erforderliche Bedarf, zusätzlich des unverzichtbaren Eigenbedarfs, ergibt 700 Stück. Der Kostenaufwand für diese 700 Stück, Personal- und Sachkosten, beträgt 63 740 DM. Bei einer Auflage von 700 Stück würde der auf das Einzelstück entfallende Kostenaufwand rund 91 DM betragen.
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Da aber die Deutsche Bundespost ein wichtiger Faktor unserer gesamten Volkswirtschaft ist, bin ich der Auffassung, daß die Wirtschaftsverbände und -organisationen, Industrie- und Handelskammern, wirtschaftliche Institute, Banken und Oberste Landesbehörden und alle anderen Unternehmen des öffentlichen Lebens einen Anspruch darauf haben, Einblick in das Geschäftsgebaren der mit der gesamten Wirtschaft verbundenen Bundespost zu nehmen. Über den durch § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes und den Eigenbedarf bestimmten Bedarf hinaus habe ich einer langjährigen Übung folgend die Auflage des Geschäftsberichtes auf 8000 Stück festgesetzt. Diese Auflagenhöhe ist erforderlich, um allen begründeten Ansprüchen genügen zu können.
Die Kosten für die 8000 Stück des Geschäftsberichtes belaufen sich auf 97 880 DM, worin 11 700 DM Personalkosten enthalten sind. Die Kosten für die zusätzlichen 7300 Stück des Geschäftsberichtes belaufen sich somit je Einzelstück auf rd. 4,20 DM, eine Ausgabe, die — wie mir scheint — im Hinblick auf die Bedeutung des Geschäftsberichtes der Deutschen Bundespost für unsere gesamte Volkswirtschaft notwendig und gerechtfertigt ist.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 11. Oktober 1963 auf die Mündlichen Anfragen ,des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache IV/ 1500 Fragen XV/ 4 und XV/ 5).
Trifft es zu, daß lt. Pressemeldungen vom 25. Juli 1963 in Bonn-Duisdorf auf einer dem Bund gehörenden 15 Morgen großen Ackerfläche zur Baulandgewinnung fast reifes Getreide in einer Menge von etwa 300 Ztr. abgemäht und verbrannt wurde?
Wenn der unter Frage XV/ 4 geschilderte Tatbestand zutrifft, warum konnte nicht noch einige Tage gewartet werden, um dann das reife Getreide einbringen zu können?
Die Pressemeldung vom 25. Juli 1963 trifft nicht zu. Das Gelände gehört nicht dem Bund, der Bund fördert lediglich die Errichtung von Wohnungen für Bundesbedienstete auf diesem Gelände.
Eigentümerin des Geländes ist eine Heimstätte, die seit 1960 die einzelnen Parzellen des Areals von den früheren Eigentümern erworben hat, in den meisten Fällen auf Grund eines Kaufvertrages, in wenigen Fällen durch ein Enteignungsverfahren. Nachdem der Eigentumsübergang vollzogen war — nur in einem Fall war lediglich eine Besitzeinweisung erfolgt —, sind von einigen ,der früheren Eigentümer, bzw. idem früheren Besitzer, die Parzellen noch bestellt worden. Dies ist ohne Wissen der Heimstätte geschehen, welche die Bestellung unter Hinweis auf den 'bevorstehenden Baubeginn untersagt hatte.
Die Wohnungsbaugesellschaft, die mit der Erschließung des Geländes beauftragt ist, ließ nach dem von ihr aufgestellten Arbeits- und Terminplan mit idem Abräumen und der Lagerung des Mutterbodens in diesem Sommer beginnen. Dabei ließen sich die wenigen bestellten, völlig verstreut liegenden Felder leider nicht aussparen. Die Tiefbaufirma, die die Erschließungsarbeiten ausführt, hat den Duisdorfer Bauern jedoch Gelegenheit gegeben, ihre Felder selbst abzuernten. Das ist weitgehend geschehen. Soweit von dieser Möglichkeit. nicht Gebrauch gemacht wurde, hat die Firma das Getreide auf eigene Kosten gemäht und den Bauern zur Verfügung gestellt. Lediglich ein zwei Morgen großes, schwer mähbares und völlig verunkrautetes Roggenstück, auf das die Bauern keinen Wert legten, wurde zusammen mit Resten nicht abgefahrenen Strohs abgebrannt.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Blank vom 16. Oktober 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Drucksache IV/ 1502 Fragen I/1, I/2 und I/3).
Teilt ' die Bundesregierung die Auffassung, daß die Richtlinien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. und des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e. V. für die Bestellung von Durchgangsärzten vom 11. Juli 1963 nicht dem neugefaßten § 557 Abs. 2 AVNG entsprechen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Gesetzgeber gewollte sinnvolle Erweiterung des Kreises der Ärzte, die an der Heilbehandlung beteiligt sind, vereitelt werden könnte, wenn die einzelnen Berufsgenossenschaften die Richtlinien vom 11. Juli 1963 befolgen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um über das Bundesversicherungsamt oder in anderer Weise auf eine richtige Anwendung der Zulassungsbestimmungen für die Bestellung von Durchgangsärzten durch die Berufsgenossenschaften hinzuwirken?
Zu Nr. 1: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Richtlinien dem § 557 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung nicht widersprechen.
Die Sätze 1 und 2 des § 557 Abs, 2 Reichsversicherungsordnung sind zu unterscheiden. § 557 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet die Träger der Unfallversicherung zu allen Maßnahmen, durch die eine möglichst bald nach dem Arbeitsunfall einsetzende schnelle und sachgemäße Heilbehandlung, insbesondere auch — soweit nötig — eine fachärztliche oder besondere unfallmedizinische Versorgung gewährleistet wird. Entsprechend dieser gesetzlichen Aufgabe hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften an seine Landesverbände die von Ihnen angeführten Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten übersandt. Auf Grund dieser Richtlinien sollen die Landesverbände eine Liste von Durchgangsärzten den in ihrem Bezirk befindlichen Berufsgenossenschaften mitteilen, damit diese im gegebenen Falle einen der Ärzte auswählen können. Die Berufsgenossenschaften sind an die Vorschläge der Landesverbände in keiner Weise gebunden. Der im Einzelfall von der Berufsgenossenschaft beauftragte Durchgangsarzt wird allein mit der Prüfung der Frage beschäftigt, welches Behandlungsverfahren am besten einem Unfallverletzten zuteil werden soll. Das ist keine Maßnahme der Heilbehandlung, vielmehr soll hierdurch die Durchführung der Heilbehandlung lediglich vorbereitet werden.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 87. und 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1963 4183
Einem völlig anderen Zweck dient § 557 Abs. 2 Satz 2. Hiernach ist den Versicherungsträgern der Unfallversicherung aufgetragen, an der Durchführung der Heilbehandlung alle Ärzte zu beteiligen, die dazu fachlich befähigt, entsprechend ausgestattet und zur Übernahme der damit verbundenen Pflichten bereit sind. Insoweit haben die Verhandlungen mit den an der Durchführung der Heilbehandlung beteiligten Stellen, insbesondere den Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 7. Oktober 1963 zu einer Vereinbarung geführt, in der die Richtlinien über die Zulassung von Ärzten zur Heilbehandlung Unfallverletzter niedergelegt sind. Diese Vereinbarung muß zwar noch von den Vorständen der beteiligten Organisationen genehmigt werden. Die Genehmigung wird aber kaum zweifelhaft sein. Mit dieser Vereinbarung und den in ihr enthaltenen Richtlinien ist dem § 557 Abs. 2 Satz 2 Rechnung getragen.
Zu Nr. 2: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der Antwort auf die 1. Frage. Die Bestellung von Durchgangsärzten nach Maßgabe der Richtlinien vom 11. Juli 1963 hat nichts mit der Auswahl der Ärzte, die an der Durchführung der Heilbehandlung zu beteiligen sind, zu tun. Insoweit haben die Verhandlungen zwischen den Berufsgenossenschaften und den Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 7. Oktober 1963 zu vereinbarten Richtlinien geführt.
Zu Nr. 3: Der Bundesregierung ist bis jetzt nicht bekannt geworden, daß die Berufsgenossenschaften gegen die Aufgaben, die ihnen der § 557 Reichsversicherungsordnung stellt, verstoßen hätten. Eine Einwirkung auf die Berufsgenossenschaften erübrigt sich daher.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Blank vom 16. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel) (Drucksache IV/ 1502 Frage I/4).
Werden von der Bundesregierung Verhandlungen mit Kanada zwecks Abschlusses eines Sozialabkommens geführt?
Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 3. Mai d. J. mitgeteilt habe, sind hier die Klagen der Deutschen, die nach Kanada ausgewandert und dort kanadische Staatsangehörige geworden sind, über das Ruhen der Renten aus der deutschen Unfallversicherung und den deutschen Rentenversicherungen bekannt. Deutscherseits wurde bereits im Herbst 1962 der kanadischen Regierung vorgeschlagen, mit Kanada einen umfassenden zwischenstaatlichen Vertrag über Soziale Sicherheit zuschließen, der sich nach Möglichkeit auf alle Zweige der Sozialen Sicherheit erstrecken sollte und u. a. die Gleichstellung der Staatsangehörigen der beiden Vertragsstaaten vorsieht.
Wie die kanadische Regierung im Sommer d. J. mitteilte, befassen sich die zuständigen kanadischen Behörden gegenwärtig mit einem Gesetzgebungsvorhaben über die Einführung einer Altersversicherung mit Beitragspflicht. Die kanadische Seite hält es daher für empfehlenswert, erst nach dem Erlaß der in Aussicht genommenen Gesetze auf die Frage des Abschlusses eines umfassenden deutsch-kanadischen Vertrages über Soziale Sicherheit zurückzukommen.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 15. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache IV/ 1502, Frage III).
Welche Bundesbehörde hat in der „Süddeutschen Zeitung" Nr. 215 vom 7./8. September 1963 S. 68 wegen eines „Luxushauses oder Bungalows für Repräsentanz inserieren lassen?
Weder eine Bundesbehörde noch eine andere Behörde hat in der Süddeutschen Zeitung Nr. 215 vom 7/8. September 1963 für ein „Luxushaus oder Bungalow für Repräsentanz" inserieren lassen. Das Inserat ist vielmehr ohne einen entsprechenden behördlichen Auftrag von einer Münchener Maklerfirma aufgegeben worden. Dieser Firma war durch eine Zeitungsanzeige des Amtes für Verteidigungslasten in München (einer Landesbehörde) bekannt geworden, daß eine moderne Villa gesucht werde. Diese Villa wurde, was aus der Anzeige nicht zu entnehmen war, für einen hohen Bediensteten der amerikanischen Streitkräfte benötigt. Auf die Anzeige des Amtes für Verteidigungslasten bot die Maklerfirma ein Objekt an, das jedoch von den amerikanischen Streitkräften abgelehnt wurde. Ohne einen entsprechenden Auftrag dieser Behörde gab dann die Firma aus eigener Initiative das fragliche Inserat auf.