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    Deutscher Bundestag 85. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Müller (Worms) 4141 A Abg. Dr. von Merkatz — Stellvertretendes Mitglied in der Beratenden Versammlung des Europarates 4141 A Erweiterung der Tagesordnung Dr. Mommer (SPD) 4141 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbeamtengesetzes (SPD) (Drucksache IV/1495) — Erste Beratung — . . 4141 C Fragestunde (Drucksachen IV/1500, IV/1502) Fragen des Abg. Rehs: Nachversicherung von Rechtsreferendaren Blank, Bundesminister 4141 D Fragen des Abg. Deneke: Unterschiedliche Begriffsbestimmungen für die ärztliche Begutachtung der Erwerbsfähigkeit Blank, Bundesminister . . 4142 A, B, C, 4143 A, B, C, D Büttner (SPD) 4142 C, D Fritsch (SPD) 4143 A, B Geiger (SPD) . . . . . . . . 4143 C Ritzel (SPD) 4143 C, D Frage des Abg. Liehr: Ärztliche Untersuchungen Jugendlicher Blank, Bundesminister . . 4143 D, 4144 B Liehr (SPD) 4144 B Frage des Abg. Liehr: Farbfilm des Bundespresseamtes über Deutschland von Hase, Staatssekretär 4144 C, 4145 A, B Liehr (SPD) 4144 D, 4145 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4145 B Hammersen (FDP) 4145 B Frage des Abg. Kalbitzer: Telefon- und Postüberwachung durch alliierte Dienststellen auf Veranlassung deutscher Stellen 4145 C Fragen des Abg. Storm: „Jahrbuch Die Mitte" 4145 D Fragen des Abg. Memmel: Äußerungen von Sprechern einer Delegation der „Falken" in der Tschechoslowakei Dr. Barzel, Bundesminister . . . 4146 A, B Memmel (CDU/CSU) 4146 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 Fragen des Abg. Buchstaller: Schäden beim 0,25-t-Auto-Union-Geländewagen 4146 C Frage des Abg. Josten: Sportanlagen bei den Truppenunterkünften Hopf, Staatssekretär . . 4146 D, 4147 A Josten (CDU/CSU) 4146 D Frage des Abg. Wienand: Heyde-Prozeß . . . . . . . . . 4147 A Frage des Abg. Sander: Versorgung der Bundeswehr mit Frischobst und Frischgemüse Hopf, Staatssekretär 4147 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Tiefflüge über Bad Neuenahr . . . . 4147 C Frage des Abg. Wächter: Zuschüsse für durch die Bundeswehr bedingte Schulneubauten Hopf, Staatssekretär 4147 C, 4148 A, B, C, D, 4149 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . . 4147 D Dr. Schäfer (SPD) 4148 B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 4148 C Dr. Supf (FDP) 4148 D Hammersen (FDP) . . . . . . 4149 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 4149 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Gesundheitsschädigender Lärm durch Düsenjäger Hopf, Staatssekretär . 4149 B, 4150 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 4150B, D Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Straßenbau durch Pioniere im Wendelsteingebiet Hopf, Staatssekretär . . . . 4151 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 4151 B Felder (SPD) 4151 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Beteiligung von Bund und Ländern an der Förderung des Reiseverkehrs . . 4151 C Frage des Abg. Zühlke: Erhöhung der Frachtkosten für Korb- waren 4151 D Frage des Abg. Folger: Keine Fahrpreisvergünstigung für ehemalige Angehörige der Gepäckträgergemeinschaften 415213 Fragen des Abg. Strohmayr: Anlagen des Augsburger Bahnhofs . . 4152 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Wiederholungsprüfungen für Inhaber von Führerscheinen 4152 D Frage des Abg. Hilbert: Verkehrsverhältnisse in der Stadtgemeinde Hüfingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4153 B Frage des Abg. Varelmann: Verteuerung der Straßenbaukosten durch schwere Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4153 D, 4154 A Varelmann. (CDU/CSU) 4154 A Frage des Abg. Varelmann: Verkehrsunfälle durch schwere Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4154 A Frage des Abg. Varelmann: Behinderung des Verkehrs durch schwere Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4154 C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 4154 D Frage ides Abg. Gewandt: Aushang von Gottesdienstordnungen auf Bahnhöfen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4155 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Vorschläge der Kommission für zwei Verordnungen des Rates der EWG (Drucksachen IV/1413, IV/1510) 4155 C Nächste Sitzung 4155 D Anlagen 4157 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 85. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner 11. 10. Arendt (Wattenscheid) 11. 10. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 11. 10. Dr. Atzenroth 11. 10. Dr.-Ing. Balke 11. 10. Bals 11. 10. Dr. Bechert 11. 10. Berkhan 11. 10. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 10. Biermann 20. 10. Birkelbach 11. 10. Dr. Birrenbach 11. 10. Dr. Bleiß 11. 10. Blumenfeld 11. 10. Böhme (Hildesheim) 11. 10. Börner 11. 10. Buchstaller 31. 10. Burckardt 11. 10. Dr. Deist 11. 10. . van Delden 11. 10. Diebäcker 11. 10. Ehnes 11. 10. Frau Dr. Elsner 11. 10. Etzel 11. 10. Dr. Franz 11. 10. Dr. Frey (Bonn) 11. 10. Dr. Furler * 11. 10. Gerlach 11. 10. Dr. Gleissner 11. 10. Dr. Gradl 11. 10. Gscheidle 11. 10. Freiherr zu Guttenberg 11. 10. Haage (München) 11. 10. Hahn (Bielefeld) 11. 10. Hellenbrock 11. 10. Frau Herklotz 11. 10. Hilbert 11. 10. Höfler 15. 10. Holkenbrink 11. 10. Frau Dr. Hubert 11. 10. Jacobi (Köln) 11. 10. Kaffka 11. 10. Kalbitzer 11. 10. Dr. Kempfler 11. 10. Frau Dr. Kiep-Altenloh 11. 10. Dr. Klein (Berlin) 9. 11. Koenen (Lippstadt) 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11. 10. Kurlbaum 11. 10. Leber 11. 10. Lermer 11. 10. Dr. Mälzig 11. 10. Dr. Martin 11. 10. Mauk 11. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 10. Mattick 11. 10. Merten 20. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. von Merkatz 15. 10. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 10. Michels 11. 10. Missbach 11. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 10. Dr. Morgenstern 11. 10. Müller (Remscheid) 11. 10. Müller (Worms) 11. 10. Murr 11. 10. Müser . 11. 10. Nellen 15. 10. Neumann (Allensbach) 11. 10. Ollenhauer 31. 12. Opitz 11. 10. Peters (Norden) 11. 10. Dr. Pflaumbaum 11. 10. Frau Dr. Probst 11. 10. Ramms 11. 10. Ravens 11. 10. Frau Dr. Rehling 11. 10. Richarts * 11. 10. Riegel (Göppingen) 11. 10. Dr. Rutschke 11. 10. Sänger 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 11. 10. Schneider (Hamburg) 11. 10. Schoettle 31. 10. Frau Schroeder (Detmold) 11. 10. Schultz 11. 10. Schwabe 11. 10. Stein 11. 10. Steinhoff 11. 10. Strauß 11. 10. Strohmayr 11. 10. Struve 11. 10. Sühler 11. 10. Dr. Süsterhenn 11. 10. Dr. Toussaint 11. 10. Wegener 11. 10. Weinkamm 11. 10. Wendelborn 11. 10. Wieninger 11. 10. Dr. Zimmermann (München) 11. 10. Zoglmann 11. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 12. August 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hauffe (Drucksache 1V/1500 Fragen XV/i, XV/2 und XV/3). Ist dem Herrn Bundeswohnungsbauminister bekannt, daß die Berechnungen des Wohnungsfehlbestandes in der Stadt Bayreuth durch das Statistische Landesamt wesentlich von den Berechnungen, die durch die Stadtverwaltung Bayreuth aufgestellt wurden, abweichen? Wie erklärt es sich der Herr Bundeswohnungsbauminister, daß das Statistische Landesamt in Bayreuth einen Fehlbestand von 4158 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 nur 37 Wohnungen (0,2 %) ausgewiesen hat, während die Stadtverwaltung von über 1800 fehlenden Wohnungen (7,52 %) Fehlbestand ausgegangen ist? Hält es der Herr Bundeswohnungsbauminister für möglich, daß auch in anderen Stadt- und Landkreisen bei der Festlegung der sogenannten weißen Kreise von ähnlich strittigem Zahlenmaterial wie in Bayreuth ausgegangen wurde? Zu Frage 1: Es ist mir bekannt, daß je nach den Merkmalen, die der Berechnung eines noch ungedeckten Wohnungsbedarfs zugrunde gelegt werden, die Ergebnisse voneinander abweichen können. Das trifft auch für die Stadt Bayreuth zu. Bei Anwendung der gleichen Berechnungsmethode ist eine Abweichung in den Ergebnissen nicht möglich, gleich wer die Berechnungen durchführt. Zu Frage 2: Das Bayerische Statistische Landesamt hat von Amts wegen das sog. „rechnerische Wohnungsdefizit" in Ausführung der im Wohnraumbewirtschaftungsgesetz enthaltenen Vorschriften zu ermitteln. Die zu verwendenden Zahlungsgrundlagen und die Berechnungsmethode sind gesetzlich genau vorgeschrieben. Das Statistische Landesamt hat aufgrund dieser Vorschriften für die Stadt Bayreuth ein „rechnerisches Wohnungsdefizit" von 0,2 v. H. ermittelt. Mir ist mitgeteilt worden, daß auch seitens der Stadtverwaltung das für Bayreuth vom Bayerischen Statistischen Landesamt ermittelte Ergebnis niemals in Zweifel gezogen worden ist. Unabhängig davon berechnen manche Kommunalverwaltungen den langfristig bei ihren Planungen zu berücksichtigenden Wohnungsbedarf nach eigenen Maßstäben. Es handelt sich hierbei häufig um Untersuchungen, die von den bloßen Wohnungswünschen der Bevölkerung ausgehen, ohne auch die entsprechende Mietzahlungsbereitschaft zu berücksichtigen. Im übrigen habe ich wiederholt darauf hingewiesen, daß auch in den weißen Kreisen der soziale Wohnungsbau im Rahmen der Länderprogramme und der übrige Wohnungsbau im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten weitergeht. Zu Frage 3: Das Zahlenmaterial, das bei der Festlegung der sog. „weißen Kreise" verwendet wird, kann nicht strittig sein. Die Zahlen über die vorhandenen Wohnungen und Haushalte beruhen auf den Angaben, die von der Bevölkerung selbst bei der Volkszählung Mitte 1961 gemacht und dann mit Hilfe der amtlichen Statistiken von Jahr zu Jahr fortgeschrieben worden sind. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lücke vom 23. September 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Krümmer (Drucksache IV/1500, Fragen XV/6 und XV/7). Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Landkreis Iserlohn nach Bekanntwerden der Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung von den kanadischen Stationierungstruppen ein Wohnungsamt eingesetzt worden ist, das in der Presse die Bevölkerung auffordert, Angehörigen der kanadischen Einheiten Wohnungen anzubieten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in den sogenannten weißen Kreisen das Wohnungsangebot zugunsten der deutschen Bevölkerung nicht durch die bekannt hohen Mietpreisangebote der Angehörigen der Stationierungstruppen weiter einschränken zu lassen? Zu Frage 1: Es trifft zu, daß die kanadischen Stationierungstruppen ein sogenanntes „Wohnungsamt" unterhalten. Diese von einem Truppenoffizier geleitete Einrichtung ist aber nicht erst nach der Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung geschaffen worden. Aufgabe dieses „Wohnungsamtes" ist es, verfügbare Wohnungen zu erkunden und die Vermietung an die Angehörigen der Streitkräfte zu vermitteln. Dadurch soll in erster Linie vermieden werden, daß einzelne Angehörige der Truppen durch überhöhte Angebote den Wohnungsmarkt stören. Die Tätigkeit der kanadischen Dienststelle liegt daher nicht zuletzt auch im deutschen Interesse. Wie als bekannt vorausgesetzt werden darf, wechseln die kanadischen Streitkräfte in einem Turnus von etwa 3 Jahren die in Europa stationierten Truppen aus. Mit diesem Wechsel verlassen auch die Familien der Angehörigen die Bundesrepublik. Da die Angehörigen der neuen Einheit nicht immer zum gleichen Zeitpunkt nach Deutschland kommen, werden die bisher angemieteten Wohnungen gekündigt und den Hausbesitzern zurückgegeben. Erst nach Eintreffen der Angehörigen der neuen Einheiten werden für diese — soweit erforderlich — Wohnungen erkundet. Das kanadische Wohnungsamt ist daher auch nur alle drei Jahre für einen Zeitraum von jeweils 3-4 Monaten tätig. Im übrigen habe ich erfahren, daß bei dem derzeit stattfindenden Wechsel für die neu nach Deutschland zu verlegenden Einheiten weniger Familienwohnungen benötigt werden als bisher. Zu Frage 2: Die Bundesregierung sieht zu besonderen Maßnahmen wegen des Wohnungsbedarfs der Angehörigen von Stationierungsstreitkräften keine Veranlassung. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß bei der Feststellung des rechnerischen Wohnungsdefizits, die von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte angemieteten Wohnungen nicht berücksichtigt werden. Im übrigen habe ich bei jeder Gelegenheit die Landesregierungen darauf hingewiesen, daß der soziale Wohnungsbau auch in den weißen Kreisen wie bisher fortgeführt werden muß. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lenz vom 21. August 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/1500 Fragen XVI/1, XVI/2 und XVI/3). Hält es das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung für zwingend erforderlich, daß an den Abbau des Uran-Vorkommens bei Menzenschwand im Landkreis Hochschwarzwald herangegangen wird? Trifft es zu, daß die mit den Uran-Bohrungen beauftragte Bergwerks-Gesellschaft nicht nur die Gemeinde Menzenschwand vor vollendete Tatsachen stellte, sondern auch zahlreiche Gesetze mißachtete, wie dies der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dr. Leuze feststellte? Wird das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung dafür eintreten, daß im Falle eines Uran-Abbaus die lebenswich- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 4159 tigen Interessen des Fremdenverkehrs der Gemeinde Menzenschwand und des Kreises Hochschwarzwald berücksichtigt werden? Zu 1.: Ein Abbau von Uranerzen in Menzenschwand findet bisher nicht statt. Die Gewerkschaft Brunhilde, Hannover, fährt lediglich Erkundungsstrecken auf, um den Umfang und die Güte der Lagerstätte beurteilen zu können. Diese Erkundungsarbeiten können voraussichtlich nicht vor 5 Jahren abgeschlossen werden. Sie gehören zu der allgemeinen Bestandsaufnahme der Uranvorkommen, die im Bundesgebiet durchgeführt wird. Die in Menzenschwand anfallenden Erzproben können nur in der Uranerzversuchsanlage Ellweiler analysiert und und müssen daher nach Ellweiler transportiert werden. Zu 2.: Die Erkundungsarbeiten in Menzenschwand werden von der Gewerkschaft Brunhilde, Hannover, mit finanzieller Unterstützung meines Hauses und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg durchgeführt. Die Gewerkschaft Brunhilde handelt hierbei unter eigener Verantwortung. Mit Einzelheiten der Durchführung, also auch mit dem Verkehr der Gewerkschaft Brunhilde mit der Gemeinde Menzenschwand und den zuständigen Behörden, ist mein Haus daher nicht befaßt. Ich kann deshalb aus eigener Kenntnis nicht mitteilen, ob und in welcher Weise die Gemeinde Menzenschwand vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und ob gesetzliche I) Vorschriften mißachtet wurden. Wie Ihnen bekannt ist, stehen mir auch keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse zur Aufklärung des Tatbestandes und zu einem eventuellen Eingreifen zu. Dies ist vielmehr Angelegenheit der zuständigen Landesbehörden. Jedoch hat auch der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dr. Leuze nach Mitteilung seines Ministeriums keine Feststellung im Sinne Ihrer Frage getroffen. Zu 3.: Ich werde im Rahmen der Einflußmöglichkeiten, die sich aus der finanziellen Förderung der Gewerkschaft Brunhilde durch die öffentliche Hand ergeben, dafür eintreten, daß die Interessen des Fremdenverkehrs der Gemeinden Menzenschwand und des Kreises Hochschwarzwald im Falle eines Uran-Abbaus bei Menzenschwand berücksichtigt werden. Ich hoffe, daß sich für den unvermeidlichen Abtransport des gewonnenen Erzes durch den Ortsbereich Menzenschwand in engem Zusammenwirken aller Beteiligten eine Lösung finden läßt', die die Interessen des Fremdenverkehrs nicht beeinträchtigt. Ich halte die in Menzenschwand eingetretenen Schwierigkeiten insofern für besonders bedauerlich, als dort nach vieljähriger, nahezu erfolgloser Uranprospektion im Bundesgebiet erstmalig ein hochwertiges Uranvorkommen entdeckt werden konnte, das auch dann, wenn es jetzt nicht ausgebeutet wird, handelspolitisch für die Bundesrepublik von Wert ist, zumal es nach den bisherigen Kenntnissen unter den größeren Vorkommen in Europa dasjenige mit der höchsten Urankonzentration ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Vialon vom 8. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/1500 Frage XVII). Was hat die Bundesregierung zu den Beschwerden in der ägyptischen Regierungspresse über die Behandlung ägyptischer Praktikanten in der Bundesrepublik zu sagen? Ihre Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wie folgt: Praktikantenprogramme für ägyptische Studenten an höheren technischen und landwirtschaftlichen Instituten werden seit 1956 (Suez-Krise) durchgeführt. Im Rahmen dieser Programme haben bisher rd. 3100 ägyptische Praktikanten ihr Praktikum in der Bundesrepublik abgeleistet. Bei der Durchführung ergeben sich in bezug auf die Unterbringung der Praktikanten in geeigneten Ausbildungsstätten und Betrieben erhebliche Schwierigkeiten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat in Zusammenarbeit mit den Bundesressorts und Ländern Förderungsrichtlinien für Angehörige aus Entwicklungsländern ausgearbeitet, nach denen grundsätzlich nur Fach- und Führungskräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung während einer Aus- oder Fortbildung in der Bundesrepublik gefördert werden können. Da aber die ägyptische Regierung einem solchen Programm aus verschiedenen Gründen, im besonderen wegen der durch die praktische Mitarbeit erzielten Erfolge eine außerordentliche Bedeutung zumißt, wurde die beabsichtigte Einschränkung und Umstellung zunächst zurückgestellt. Um die ägyptische Seite in die Lage zu versetzen, sich auf die praktische Ausbildung ihrer Studenten im eigenen Land, gegebenenfalls mit deutscher Unterstützung im Rahmen der technischen Hilfe, vorzubereiten, war bei den letzten Verhandlungen mit der ägyptischen Regierung vereinbart worden, das alte Programm noch 5 Jahre fortzuführen und erst allmählich einzuschränken. Im Rahmen des VIII. Jahresprogramms haben 1963 529 ägyptische Studenten, davon 222 von landwirtschaftlichen, der Rest von technischen Instituten, ihr Praktikum in der Bundesrepublik aufgenommen. Anlaß zu den in der ägyptischen Zeitung „Al Gumhuriya" erhobenen Beschuldigungen war die Rückführung von 7 Industriepraktikanten. Die Rückführung wurde notwendig, weil die Praktikanten trotz schriftlicher Verwarnung ihr negatives Verhalten während eines kombinierten Sprach- und Vorbereitungslehrgangs nicht änderten. Sie wurden auf Vorschlag des Lehrerkollegiums wegen schlechten Benehmens, mangelnden Fleisses und ungenügender fachlicher Leistungen im Einvernehmen mit der für ihre Betreuung zuständigen Studienmission der VAR (Bonn) in ihre Heimat zurückgeführt. Die Praktikanten haben, offensichtlich um sich in bezug auf ihre Rückführung zu rehabilitieren, folgende Anschuldigungen vorgebracht: 1. sie seien zionistischer Propaganda ausgesetzt gewesen, — 4160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 2. in ihrer Ehre als Ägypter angegriffen worden und hätten 3. schlechtes Essen bekommen. Diese Beschwerden, die ihren Niederschlag in einem Bericht der „Al Gumhuriya" fanden und auch von der deutschen Presse aufgegriffen wurden, sind im einzelnen genau nachgeprüft worden. Sie haben sich als völlig haltlos erwiesen und sind wohl ausschließlich als „Schutzbehauptung" zu werten. Das Lehrerkollegium und auch die übrigen Praktikanten haben bestätigt, daß keine politischen Gespräche der behaupteten Art geführt worden sind. Die Praktikanten haben bei Gelegenheit der Befragung spontan geäußert, daß sie die unwahren Behauptungen in Schreiben an die „Al Gumhuriya" richtig stellen wollten. Die Anschuldigungen sind auch insoweit in allen 3 Punkten von vornherein unglaubwürdig, als die ägyptischen Praktikanten sonst ihre Angelegenheiten und Wünsche mit viel Nachdruck und Temperament vertreten. In diesen Fällen wurden jedoch weder das Lehrerkollegium noch die Handwerkskammer Cham als Träger der Maßnahmen oder die Carl Duisberg-Gesellschaft als deutsche Betreuungsorganisation und ihre Botschaft in Bonn über etwaige Beschwerden unterrichtet. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo wurde vom Auswärtigen Amt angewiesen, die Vorwürfe zurückzuweisen. Inzwischen haben sowohl die Zeitung „El Ahram" als auch die „Al Gumhuriya" in ausführlichen Berichten vom 13. 9. und 28. 9. 1963 eine positive Darstellung des Programms veröffentlicht. Es wird zu prüfen sein, ob dieser Vorfall, der auch die deutsche Presse beschäftigt hat und zu einer Verringerung der Aufnahmebereitschaft der Ausbildungsbetriebe führte, Anlaß gibt, das Fortbildungsprogramm im Benehmen mit der ägyptischen Regierung schneller als geplant umzustellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Jawohl, Herr Abgeordneter, das ist mir bekannt. Aber mir liegt daran, daß unsere Dienststellen alle Bestimmungen sehr sorgfältig beachten und auch den Schein vermeiden, sie seien nicht sorgfältig.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr.
Ich rufe auf die Frage XIII/1 — des Abgeordneten Dr. Tamblé —:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über deren Beteiligung an der Förderung des Reiseverkehrs in Deutschland?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 18. Juli 1963 lautet:
Die Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Gleisner in der gleichen Angelegenheit wurde von mir in des Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. 2. 1963 (s. Protokoll der 59. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 2654) abschließend wie folgt beantwortet:
Ich beabsichtige, diesen ganzen Fragenkomplex auf der Frühjahrskonferenz der Verkehrsminister der Länder Ende dieses Monats in Bremen zu erörtern".
Auf der Bremer Verkehrsministerkonferenz am 21. März 1963 habe ich mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß der Verkehrsausschuß und der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages die Notwendigkeit der Aufstockung der Mittel für die Deutsche Zentrale für Fremdenverkehr um 3 Millionen DM inzwischen grundsätzlich anerkannt hätten. Sie hätten aber die Freigabe dieses Betrages von einer angemessenen Beteiligung der Länder in der Höhe des Aufstockungsbetrages abhängig gemacht. Ich habe den Herren Verkehrsministern der Länder empfohlen, dem Angebot des Bundestages zu folgen und soweit bereits ablehnende Stellungnahmen von ihnen abgegeben seien, diese zu überprüfen. Ich habe auf eine baldige Entscheidung gedrängt, weil sich eine weitere Verzögerung auf den Ausländerverkehr ungünstig auswirken würde. Es wurde beschlossen, die Herren Ministerpräsidenten von der durch den Beschluß des Haushaltsausschusses des Bundestages (siehe oben) entstandenen neuen Lage unmittelbar durch mich zu unterrichten. Dies ist mit Schreiben vom 10. April 1963 geschehen.
Die endgültigen Entscheidungen der Länder — außer einer erneut ablehnenden von Hessen und Nordrhein-Westfalen — liegen bis zur Stunde zu meinem Bedauern noch nicht vor. Ich bleibe weiterhin bemüht, die Länder von der Notwendigkeit ihrer finanziellen Beteiligung an der Auslandswerbung zu überzeugen.
Ich rufe auf die Fragen XIII/2, XIII/3 und XIII/4 — des Abgeordneten Zühlke —
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das neue Frachtenberechnungssystem der Deutschen Bundesbahn für die fränkische Korbwarenindustrie wegen der Frachtkostenerhöhungen bis zu 600 % geradezu katastrophale Auswirkungen hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Frachtkosten bei Korbwaren jetzt bis zu 40 % des Warenweits erreichen?
Ist die Bundesregierung zu einer Intervention bei der Deutschen Bundesbahn bereit im Hinblick darauf, daß durch Frachtkostenerhöhungen bis 600 % gerade eine im Zonengrenzgebiet beheimatete Industrie, die ohnehin schwer um ihre Existenz zu ringen hat, erheblich benachteiligt wird?



Vizepräsident Dr. Dehler
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Juli 1963 lautet:
Korbwagen und Korbmöbel gehören zu den sogenannten sperrigen Gütern. Als sperrig werden Güter bezeichnet, deren Gewicht in einem besonders ungünstigen Verhältnis zu ihrem Rauminhalt steht. Beim Transport beanspruchen solche Güter einen wesentlich größeren Raum als nichtsperrige Güter gleichen Gewichts. Die Verkehrsträger, in diesem Falle die Eisenbahnen, sind deshalb gezwungen, für den Transport von sperrigen Gütern Frachten zu verlangen, die den erhöhten Beförderungskosten Rechnung tragen.
Es ist allgemein bekannt, daß der Stückgutverkehr der Eisenbahnen defizitär ist. Das hat auch die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn in ihrem Gutachten (Bundestagsdrucksache 1602) ausdrücklich festgestellt und es für unerläßlich gehalten, die Stückgutfrachten kostenechter zu gestalten. Innerhalb des Stückgutverkehrs ist der Aufwand für sperrige Stückgüter besonders hoch und das Verhältnis zwischen Einnahmen und Kosten äußerst ungünstig. Die Bundesbahn hat deshalb mit Wirkung vom 1. 1. 1963 auf Beschluß der Ständigen Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen neue Frachtberechnungsbestimmungen für sperrige Stückgüter eingeführt, bei denen, einer Forderung der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn entsprechend, dem Raumgewichtsprinzip mehr als bisher Rechnung getragen worden ist. Auch die seit dem 1. 1. 1963 erhobenen Frachten reichen noch nicht aus, um die verursachten Transportkosten zu decken. Die Bundesbahn hat darauf hingewiesen, daß ihre Maßnahmen im Vergleich zu anderen europäischen Eisenbahnverwaltungen noch als bescheiden angesehen werden müssen, da z. B. die Niederländischen und die Belgischen Eisenbahnen seit längerem wesentlich schärfere Frachtberechnungsbestimmungen für sperrige Stückgüter kennen.
Mit der Einführung der neuen Frachtberechnungsbestimmungen zum 1. 1. 1963 sollte der Stückgutverkehr kostenechter gestaltet werden. Infolge der Struktur dieser Bestimmungen konnte eine stärkere Belastung der besonders sperrigen Stückgüter, zu denen aber nur ein Bruchteil der Korbwaren und Korbmöbel gehört, nicht ausbleiben. Über den Sperrigkeitsgrad der Korbwaren und -möbel konnten exakte Weite leider nicht ermittelt werden. Der Verband der Korbwaren-, Koibmobel- und Kinderwagenindustrie e. V. in Coburg, der von der Bundesbahn ire Zuge von Erhebungen befragt worden ist, konnte nur angeben, daß die Raumgewichte für Korbmöbel zwischen 8 und 92 kg/m3 und für Korbwaren zwischen 18 und 156 kg/m3 liegen. Der Anteil der hier in Rede stehenden außergewöhnlich sperrigen Frachtstücke mit einem Raumgewicht bis zu 20 kg/m3 beträgt nach Schätzungen, die die Bundesbahn auf Grund ihrer Erfahrungen vorgenommen hat, weniger als 20 % des Gesamtversandes an Korbwaren und Korbmöbeln. Nur bei diesen Sendungen ergeben sich verhältmäßig stärkere Frachtverteuerungen gegenüber dem Zustand vor dem 1. 1. 1963. Nach Angaben der Bundesbahn werden Frachterhöhungen von 600 % nicht erreicht; sie liegen unter extremen Verhältnissen im Höchstfalle bei 460 %. Für die Mehrzahl der Sendungen, das sind mehr als 80 % des Versandes, ist die Mehrbelastung wesentlich geringer; sie dürfte im Schnitt etwa 20 % betragen. Die Frachtanteile am Warenwert bewegen sich — ebenfalls nach Feststellungen der Bundesbahn — zwischen 3 und 28 %.
Die Deutsche Bundesbahn ist nach § 28 des Bundesbahngesetzes wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen, daß die Erträge die Aufwendungen einschließlich der erforderlichen Rückstellungen decken. Die neuen Frachtberechnungsbestimmungen für sperrige Stückgüter tragen dieser gesetzlichen Forderung, wie bereits oben ausgeführt, nur zu einem Teil Rechnung. Der Bundesminister für Verkehr hätte nach der durch die Novellierung der Verkehrsgesetze vom August 1961 geschaffenen Rechtslage der Bundesbahn die Genehmigung des Tarifs nur versagen können, wenn die Maßnahme den Bedürfnissen des allgemeinen Wohls widersprochen hätte. Die zum Teil eingetretene spürbare Mehrbelastung kann nach den getroffenen Feststellungen jedoch nicht als so gravierend erachtet werden, daß sie einer Beeinträchtigung des allgemeinen Wohls gleichzusetzen wäre. Aus den genannten Gründen sehe ich mich zu meinem Bedauern nicht in der Lage, von der Bundesbahn im Wege einer Auflage eine Änderung des fraglichen Tarifs zu verlangen. Im übrigen darf ich mir den Hinweis auf die Hilfsmaßnahmen in Gestalt der Frachthilfe für Ostbayern erlauben, in die die oberfränkische Koibwarenindustrie einbezogen ist.
Ich rufe auf die Frage XIII/5 — des Abgeordneten Folger —:
Ist die Bundesregierung damit einverstanden, daß durch Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn den ehemaligen Angehörigen der Gepäckträgergemeinschaften die früher gewährte Fahrpreisvergünstigung (sog. 1,5-Pf-Tarif) genommen wurde, obwohl diese meist jahrzehntelang direkt oder indirekt im Interesse der Deutschen Bundesbahn schwere körperliche Arbeit geleistet haben?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des
Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Juli 1963 lautet:
Die Deutsche Bundesbahn gewährt den Mitgliedern der Gepäckträgergemeinschaften mit Unternehmereigenschaft nach einer ununterbrochenen Eisenbahndienstzeit von mindestens 6 Monaten die Berechtigung zum Bezuge von jährlich 32 Fahrkarten (Personalfahrkarten) gegen Entrichtung einer Gebühr nach einem Kilometersatz von 1,65 Pf. Diese Vergünstigung ist nur für die aktiven Mitglieder der Gepäckträgergemeinschaft, nicht aber für ehemalige Angehörige vorgesehen.
Anders verhält es sich bei Gepäckträgern, die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn sind oder als solche wegen Invalidisierung oder Erreichens der Altersgrenze haben ausscheiden müssen. Für sie gilt auch hinsichtlich der Fahrvergünstigungen die für Arbeiter und Versorgungsempfänger der Deutschen Bundesbahn vorgesehene Regelung, d. h., diese Personen behalten auch nach ihrem Ausscheiden die Berechtigung zum Lösen von Personalfahrkarten in vollem Umfang.
Diese Differenzierung in der Behandlung der einzelnen Gepäckträgergruppen ist sachlich gerechtfertigt. Die Gepäckträgergemeinschaften, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, haben den Charakter eines selbständigen auf Erwerb gerichteten Unternehmens, so daß es bereits als besonderes Entgegenkommen der Deutschen Bundesbahn zu werten ist, daß sie im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen den aktiven Gepäckträgern den oben erwähnten Vorteil einräumt.
Im übrigen darf ich darauf aufmerksam machen, daß die Fragen der Fahrvergünstigungen auf den Strecken der Deutschen Bundesbahn nach dem Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (RGBl. I S. 955) zu den Aufgaben gehören, die der Deutschen Bundesbahn zur Erfüllung in eigener Zuständigkeit übertragen sind. Es wäre mir daher auch nicht möglich, der Deutschen Bundesbahn auf diesem Sachgebiet eine Weisung zu erteilen.
Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, daß zur Zeit bei der Deutschen Bundesbahn Überlegungen mit dem Ziel angestellt werden, den Gepäckträgerdierist neu zu ordnen. Ob und in welchem Umfang im Rahmen dieser Neuregelung den Angehörigen des Gepäckträgerdienstes Fahrvergünstigungen gewährt werden, steht noch nicht fest. Ich bin gern bereit, Sie weiter zu unterrichten, wenn diese Überlegungen konkrete Gestalt gewonnen haben.
Ich rufe auf die Fragen XIII/6 und XIII/7 — des Abgeordneten Strohmayr —:
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Augsburg anläßlich der Ermittlungen über die Eisenbahnunglücke auf dem Hauptbahnhof Augsburg am 4. Juni 1963 (180 Verletzte) und am 29. Juni 1963 (30 Verletzte) feststellte, daß die Anlagen des Augsburger Hauptbahnhofes modernen Anforderungen nicht mehr ganz entsprächen, daß vor allem kein gesonderter Rangierbahnhof vorhanden sei?
Sieht der Herr Bundesverkehrsminister eine Möglichkeit, die Augsburger Bahnhofsanlagen ehestens auf einen modernen, allen Anforderungen entsprechenden Stand zu bringen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 1. August 1963 lautet:
Die Deutsche Bundesbahn äußert sich zu der Angelegenheit wie folgt:
Durch Presseveröffentlichurg ist bekannt geworden, daß die Staatsanwaltschaft Augsburg im Zusammenhang mit den beiden Unfällen geäußert haben soll, die Anlagen des Augsburger Hauptbahnhofs entsprächen nicht mehr ganz modernen Anforderungen, vor allem sei kein gesonderter Rangierbahnhof vorhanden.
Der Präsident der Bundesbahndirektion Augsburg hat sich daher veranlaßt gesehen, diese nicht zutreffenden Behauptungen in einer Pressekonferenz am 3. Juli 1963 richtigzustellen. Die Pressekonferenz ist in der Regionalsendung des bayerischen Rundfunks „Schwabenspiegel" am 7. Juli 1963 vom Sender Augsburg ausgestrahlt worden.
Im Hauptbahnhof Augsburg ist ein gesonderter Rangierbahnhof vorhanden, der räumlich parallel neben dem Personenbahnhof liegt.
Im übrigen stehen die beiden genannten Unfälle in keinerlei Zusammenhang mit dem Rangierbahnhof. Beim Unfall am 4. Juni 1963 wurden zwei Reisezüge betroffen, die den Rangierbahnhof nicht berührten. Der Unfall am 29. Juni 1963 ereignete sich bei der Bereitstellung eines leeren Reisezuges am Bahnsteig.
Die Anlagen des Bahnhofs Augsburg werden den Verkehrsanforderungen durchaus gerecht. Es besteht daher zur Zeit keine Veranlassung zu einer Änderung.
Ich rufe auf die Frage XIII/8 — des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —:
Sind der Bundesregierung die Vorschläge des Frankfurter Polizeipräsidenten Dr. Littmann bekannt, die Führerscheine nicht



Vizepräsident Dr. Dehler
mehr „auf Lebenszeit" auszustellen, sondern ihre Gültigkeit von sogenannten Wiederholungsprüfungen abhängig zu machen, die zwischen dem 25. und 55. Lebensjahr alle zehn Jahre, später sogar alle fünf Jahre stattfinden sollen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 7. August 1963 lautet:
Die Vorschläge von Herrn Dr. Littmann sind der Bundesregierung bekannt. Sie sollen die periodische Wiederholung von theoretischen Prüfungen und von Sehtests ermöglichen. In welchem Umfang ihre Verwirklichung die Unfallziffer senken würde, läßt sich nicht abschätzen, doch ist zu vermuten, daß sie zur Vermeidung einer gewissen Anzahl von Unfällen beitragen würde. Die organisatorischen Schwierigkeiten wären groß, aber nicht unüberwindlich.
Fraglich ist jedoch, ob man in einer Zeit, in der die Anzahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr sich zu mindern beginnt, 15 bis 20 Millionen Menschen einem periodischen Schulungszwang unterwerfen soll, weil ein gewisser Prozentsatz der Kraftfahrer das Verkehrsrecht aus Unkenntnis übertritt. Die älteren, erfahrenen Kraftfahrer werden sich dagegen wenden, daß man sie trotz ihrer praktischen Bewährung von Zeit zu Zeit wie Anfänger zu einer Prüfung schickt, die man den in das Bundesgebiet kommenden ausländischen Kraftfahrern ohne Bedenken erspart.
Die Bundesregierung ist deshalb einen anderen Weg gegangen, indem sie sich für die Schaffung des Verkehrszentralregisters in Flensburg einsetzte. Wer wegen einer Verkehrsübertretung bestraft werden muß, weiß, daß er in diesem Register erfaßt wird, und versucht in der Regel, die Lücken in der Kenntnis des Verkehrsrechts zu schließen, um sich weitere Schwierigkeiten zu ersparen. Darauf dürfte es zurückzuführen sein, daß die Anzahl der „Mehrfachtäter" nur etwa 6 v. H. der Gesamtzahl der eingetragenen Personen beträgt.
Der Vorschlag von Herrn Dr. Littmann ist nur durchführbar, wenn man die organisatorischen Mittel für die Verkehrsüberwachung verstärkt. Entschließt man sich zu solcher Verstärkung, so dürfte es wirksamer sein, mit ihrer Hilfe nicht die Allgemeinheit der Kraftfahrer anzusprechen, sondern die tatsächlich festgestellten Verkehrssünder zu belehren, zu verwarnen und nötigenfalls durch Entziehung der Fahrererlaubnis vom Kraftfahrzeugverkehr auszuschließen. Maßnahmen gegen die Allgemeinheit der Kraftfahrer kommen nur in Betracht, soweit sie sich als unvermeidbar erweisen. Sollten die Fortschritte bei der Unfallbekämpfung künftig nicht anhalten, so wird das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mir den Ländern prüfen, ob und in welchem Umfange die Vorschläge des Herrn Dr. Littmann zu verwirklichen sind.
Die Frage XIII/9 — des Herrn Abgeordneten Hilbert — lautet:
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, angesichts der völlig unhaltbar gewordenen Verkehrsverhältnisse in der Stadtgemeinde Hüfingen die Planung der Umgehungsstraße der B 27/31 zwischen Donaueschingen und Hüfingen vorzuziehen und mit den Arbeiten in absehbarer Zeit zu beginnen?
Bitte, Herr Minister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Hilbert, die generellen Untersuchungen für die Großumgehung Donaueschingen-Hüfingen im Zuge der Bundesstraßen 27 und 31 werden mit Nachdruck vorangetrieben. Da aber das Bauvorhaben mit der Führung der künftigen Autobahn Stuttgart — westlicher Bodensee und mit der Führung der in Aussicht genommenen Schnellstraße vom Bodensee in den Raum Freiburg–Basel in sehr engem Zusammenhang steht, weil diese Straßenzüge sich im Raum Donaueschingen schneiden, ist die gegenseiseitige Abstimmung dieser Planungen unerläßlich. Diese Abstimmung wird in Kürze möglich sein, weil auch die Vorplanungen der beiden genannten Fernverkehrsstraßen kurz vor dem Abschluß stehen. Auf jeden Fall wird dafür Sorge getragen werden, daß die baureifen Planungsunterlagen zeitig genug vorliegen, um die Großumgehung DonaueschingenHüfingen im Rahmen des 3. Vierjahresplans verwirklichen zu können.
    Schon 1964 soll jedoch vorab der Engpaß des Hüfinger Tores ausgeschaltet werden. In gegenseitigen Verhandlungen hat die Gemeindeverwaltung von Hüfingen endlich dem Vorschlag der Straßenbauverwaltung zugestimmt, die bisher nur einspurige Tordurchfahrt auf zwei Fahrspuren zu erweitern. Auch das Rentamt des Füsten von Fürstenberg als Unterhaltungsträger des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes hat den Umbauarbeiten grundsätzlich zugestimmt. So dürften die hier bestehenden Verkehrsbehinderungen mit Sicherheit recht bald behoben werden können. Das Land Baden-Württemberg als Baulastträger der Landstraße I. Ordnung 172 wird sich der in Aussicht genommenen örtlichen Maßnahmen dadurch anschließen, daß es nach erfolgter Erweiterung der Tordurchfahrt die Einmündung der Landstraße in die Bundesstraße 27 etwas nach Süden verlegen und die Verkehrsübersicht an der Einmündungsstelle damit erheblich verbessern wird.
    Durch die Verbreiterung der Tordurchfahrt kann die Leistungsfähigkeit der Ortsdurchfahrt Hüfingen mit Sicherheit so gesteigert werden, daß sie bis zum Bau der Ortsumgehung Donaueschingen–Hüfingen den Durchgangsverkehr aufzunehmen vermag und später auf jeden Fall in der Lage sein wird, dem noch auf der alten Ortsdurchfahrt verbleibenden regionalen Ziel- und Quellverkehr gerecht zu werden.