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ID0408509200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 85. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Müller (Worms) 4141 A Abg. Dr. von Merkatz — Stellvertretendes Mitglied in der Beratenden Versammlung des Europarates 4141 A Erweiterung der Tagesordnung Dr. Mommer (SPD) 4141 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesbeamtengesetzes (SPD) (Drucksache IV/1495) — Erste Beratung — . . 4141 C Fragestunde (Drucksachen IV/1500, IV/1502) Fragen des Abg. Rehs: Nachversicherung von Rechtsreferendaren Blank, Bundesminister 4141 D Fragen des Abg. Deneke: Unterschiedliche Begriffsbestimmungen für die ärztliche Begutachtung der Erwerbsfähigkeit Blank, Bundesminister . . 4142 A, B, C, 4143 A, B, C, D Büttner (SPD) 4142 C, D Fritsch (SPD) 4143 A, B Geiger (SPD) . . . . . . . . 4143 C Ritzel (SPD) 4143 C, D Frage des Abg. Liehr: Ärztliche Untersuchungen Jugendlicher Blank, Bundesminister . . 4143 D, 4144 B Liehr (SPD) 4144 B Frage des Abg. Liehr: Farbfilm des Bundespresseamtes über Deutschland von Hase, Staatssekretär 4144 C, 4145 A, B Liehr (SPD) 4144 D, 4145 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4145 B Hammersen (FDP) 4145 B Frage des Abg. Kalbitzer: Telefon- und Postüberwachung durch alliierte Dienststellen auf Veranlassung deutscher Stellen 4145 C Fragen des Abg. Storm: „Jahrbuch Die Mitte" 4145 D Fragen des Abg. Memmel: Äußerungen von Sprechern einer Delegation der „Falken" in der Tschechoslowakei Dr. Barzel, Bundesminister . . . 4146 A, B Memmel (CDU/CSU) 4146 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 Fragen des Abg. Buchstaller: Schäden beim 0,25-t-Auto-Union-Geländewagen 4146 C Frage des Abg. Josten: Sportanlagen bei den Truppenunterkünften Hopf, Staatssekretär . . 4146 D, 4147 A Josten (CDU/CSU) 4146 D Frage des Abg. Wienand: Heyde-Prozeß . . . . . . . . . 4147 A Frage des Abg. Sander: Versorgung der Bundeswehr mit Frischobst und Frischgemüse Hopf, Staatssekretär 4147 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Tiefflüge über Bad Neuenahr . . . . 4147 C Frage des Abg. Wächter: Zuschüsse für durch die Bundeswehr bedingte Schulneubauten Hopf, Staatssekretär 4147 C, 4148 A, B, C, D, 4149 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . . 4147 D Dr. Schäfer (SPD) 4148 B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 4148 C Dr. Supf (FDP) 4148 D Hammersen (FDP) . . . . . . 4149 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 4149 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Gesundheitsschädigender Lärm durch Düsenjäger Hopf, Staatssekretär . 4149 B, 4150 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 4150B, D Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Straßenbau durch Pioniere im Wendelsteingebiet Hopf, Staatssekretär . . . . 4151 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 4151 B Felder (SPD) 4151 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Beteiligung von Bund und Ländern an der Förderung des Reiseverkehrs . . 4151 C Frage des Abg. Zühlke: Erhöhung der Frachtkosten für Korb- waren 4151 D Frage des Abg. Folger: Keine Fahrpreisvergünstigung für ehemalige Angehörige der Gepäckträgergemeinschaften 415213 Fragen des Abg. Strohmayr: Anlagen des Augsburger Bahnhofs . . 4152 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Wiederholungsprüfungen für Inhaber von Führerscheinen 4152 D Frage des Abg. Hilbert: Verkehrsverhältnisse in der Stadtgemeinde Hüfingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4153 B Frage des Abg. Varelmann: Verteuerung der Straßenbaukosten durch schwere Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4153 D, 4154 A Varelmann. (CDU/CSU) 4154 A Frage des Abg. Varelmann: Verkehrsunfälle durch schwere Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4154 A Frage des Abg. Varelmann: Behinderung des Verkehrs durch schwere Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4154 C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 4154 D Frage ides Abg. Gewandt: Aushang von Gottesdienstordnungen auf Bahnhöfen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4155 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses betr. Vorschläge der Kommission für zwei Verordnungen des Rates der EWG (Drucksachen IV/1413, IV/1510) 4155 C Nächste Sitzung 4155 D Anlagen 4157 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 85. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner 11. 10. Arendt (Wattenscheid) 11. 10. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 11. 10. Dr. Atzenroth 11. 10. Dr.-Ing. Balke 11. 10. Bals 11. 10. Dr. Bechert 11. 10. Berkhan 11. 10. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 10. Biermann 20. 10. Birkelbach 11. 10. Dr. Birrenbach 11. 10. Dr. Bleiß 11. 10. Blumenfeld 11. 10. Böhme (Hildesheim) 11. 10. Börner 11. 10. Buchstaller 31. 10. Burckardt 11. 10. Dr. Deist 11. 10. . van Delden 11. 10. Diebäcker 11. 10. Ehnes 11. 10. Frau Dr. Elsner 11. 10. Etzel 11. 10. Dr. Franz 11. 10. Dr. Frey (Bonn) 11. 10. Dr. Furler * 11. 10. Gerlach 11. 10. Dr. Gleissner 11. 10. Dr. Gradl 11. 10. Gscheidle 11. 10. Freiherr zu Guttenberg 11. 10. Haage (München) 11. 10. Hahn (Bielefeld) 11. 10. Hellenbrock 11. 10. Frau Herklotz 11. 10. Hilbert 11. 10. Höfler 15. 10. Holkenbrink 11. 10. Frau Dr. Hubert 11. 10. Jacobi (Köln) 11. 10. Kaffka 11. 10. Kalbitzer 11. 10. Dr. Kempfler 11. 10. Frau Dr. Kiep-Altenloh 11. 10. Dr. Klein (Berlin) 9. 11. Koenen (Lippstadt) 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11. 10. Kurlbaum 11. 10. Leber 11. 10. Lermer 11. 10. Dr. Mälzig 11. 10. Dr. Martin 11. 10. Mauk 11. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 10. Mattick 11. 10. Merten 20. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. von Merkatz 15. 10. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 10. Michels 11. 10. Missbach 11. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 10. Dr. Morgenstern 11. 10. Müller (Remscheid) 11. 10. Müller (Worms) 11. 10. Murr 11. 10. Müser . 11. 10. Nellen 15. 10. Neumann (Allensbach) 11. 10. Ollenhauer 31. 12. Opitz 11. 10. Peters (Norden) 11. 10. Dr. Pflaumbaum 11. 10. Frau Dr. Probst 11. 10. Ramms 11. 10. Ravens 11. 10. Frau Dr. Rehling 11. 10. Richarts * 11. 10. Riegel (Göppingen) 11. 10. Dr. Rutschke 11. 10. Sänger 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 11. 10. Schneider (Hamburg) 11. 10. Schoettle 31. 10. Frau Schroeder (Detmold) 11. 10. Schultz 11. 10. Schwabe 11. 10. Stein 11. 10. Steinhoff 11. 10. Strauß 11. 10. Strohmayr 11. 10. Struve 11. 10. Sühler 11. 10. Dr. Süsterhenn 11. 10. Dr. Toussaint 11. 10. Wegener 11. 10. Weinkamm 11. 10. Wendelborn 11. 10. Wieninger 11. 10. Dr. Zimmermann (München) 11. 10. Zoglmann 11. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 12. August 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hauffe (Drucksache 1V/1500 Fragen XV/i, XV/2 und XV/3). Ist dem Herrn Bundeswohnungsbauminister bekannt, daß die Berechnungen des Wohnungsfehlbestandes in der Stadt Bayreuth durch das Statistische Landesamt wesentlich von den Berechnungen, die durch die Stadtverwaltung Bayreuth aufgestellt wurden, abweichen? Wie erklärt es sich der Herr Bundeswohnungsbauminister, daß das Statistische Landesamt in Bayreuth einen Fehlbestand von 4158 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 nur 37 Wohnungen (0,2 %) ausgewiesen hat, während die Stadtverwaltung von über 1800 fehlenden Wohnungen (7,52 %) Fehlbestand ausgegangen ist? Hält es der Herr Bundeswohnungsbauminister für möglich, daß auch in anderen Stadt- und Landkreisen bei der Festlegung der sogenannten weißen Kreise von ähnlich strittigem Zahlenmaterial wie in Bayreuth ausgegangen wurde? Zu Frage 1: Es ist mir bekannt, daß je nach den Merkmalen, die der Berechnung eines noch ungedeckten Wohnungsbedarfs zugrunde gelegt werden, die Ergebnisse voneinander abweichen können. Das trifft auch für die Stadt Bayreuth zu. Bei Anwendung der gleichen Berechnungsmethode ist eine Abweichung in den Ergebnissen nicht möglich, gleich wer die Berechnungen durchführt. Zu Frage 2: Das Bayerische Statistische Landesamt hat von Amts wegen das sog. „rechnerische Wohnungsdefizit" in Ausführung der im Wohnraumbewirtschaftungsgesetz enthaltenen Vorschriften zu ermitteln. Die zu verwendenden Zahlungsgrundlagen und die Berechnungsmethode sind gesetzlich genau vorgeschrieben. Das Statistische Landesamt hat aufgrund dieser Vorschriften für die Stadt Bayreuth ein „rechnerisches Wohnungsdefizit" von 0,2 v. H. ermittelt. Mir ist mitgeteilt worden, daß auch seitens der Stadtverwaltung das für Bayreuth vom Bayerischen Statistischen Landesamt ermittelte Ergebnis niemals in Zweifel gezogen worden ist. Unabhängig davon berechnen manche Kommunalverwaltungen den langfristig bei ihren Planungen zu berücksichtigenden Wohnungsbedarf nach eigenen Maßstäben. Es handelt sich hierbei häufig um Untersuchungen, die von den bloßen Wohnungswünschen der Bevölkerung ausgehen, ohne auch die entsprechende Mietzahlungsbereitschaft zu berücksichtigen. Im übrigen habe ich wiederholt darauf hingewiesen, daß auch in den weißen Kreisen der soziale Wohnungsbau im Rahmen der Länderprogramme und der übrige Wohnungsbau im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten weitergeht. Zu Frage 3: Das Zahlenmaterial, das bei der Festlegung der sog. „weißen Kreise" verwendet wird, kann nicht strittig sein. Die Zahlen über die vorhandenen Wohnungen und Haushalte beruhen auf den Angaben, die von der Bevölkerung selbst bei der Volkszählung Mitte 1961 gemacht und dann mit Hilfe der amtlichen Statistiken von Jahr zu Jahr fortgeschrieben worden sind. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lücke vom 23. September 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Krümmer (Drucksache IV/1500, Fragen XV/6 und XV/7). Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Landkreis Iserlohn nach Bekanntwerden der Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung von den kanadischen Stationierungstruppen ein Wohnungsamt eingesetzt worden ist, das in der Presse die Bevölkerung auffordert, Angehörigen der kanadischen Einheiten Wohnungen anzubieten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in den sogenannten weißen Kreisen das Wohnungsangebot zugunsten der deutschen Bevölkerung nicht durch die bekannt hohen Mietpreisangebote der Angehörigen der Stationierungstruppen weiter einschränken zu lassen? Zu Frage 1: Es trifft zu, daß die kanadischen Stationierungstruppen ein sogenanntes „Wohnungsamt" unterhalten. Diese von einem Truppenoffizier geleitete Einrichtung ist aber nicht erst nach der Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung geschaffen worden. Aufgabe dieses „Wohnungsamtes" ist es, verfügbare Wohnungen zu erkunden und die Vermietung an die Angehörigen der Streitkräfte zu vermitteln. Dadurch soll in erster Linie vermieden werden, daß einzelne Angehörige der Truppen durch überhöhte Angebote den Wohnungsmarkt stören. Die Tätigkeit der kanadischen Dienststelle liegt daher nicht zuletzt auch im deutschen Interesse. Wie als bekannt vorausgesetzt werden darf, wechseln die kanadischen Streitkräfte in einem Turnus von etwa 3 Jahren die in Europa stationierten Truppen aus. Mit diesem Wechsel verlassen auch die Familien der Angehörigen die Bundesrepublik. Da die Angehörigen der neuen Einheit nicht immer zum gleichen Zeitpunkt nach Deutschland kommen, werden die bisher angemieteten Wohnungen gekündigt und den Hausbesitzern zurückgegeben. Erst nach Eintreffen der Angehörigen der neuen Einheiten werden für diese — soweit erforderlich — Wohnungen erkundet. Das kanadische Wohnungsamt ist daher auch nur alle drei Jahre für einen Zeitraum von jeweils 3-4 Monaten tätig. Im übrigen habe ich erfahren, daß bei dem derzeit stattfindenden Wechsel für die neu nach Deutschland zu verlegenden Einheiten weniger Familienwohnungen benötigt werden als bisher. Zu Frage 2: Die Bundesregierung sieht zu besonderen Maßnahmen wegen des Wohnungsbedarfs der Angehörigen von Stationierungsstreitkräften keine Veranlassung. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß bei der Feststellung des rechnerischen Wohnungsdefizits, die von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte angemieteten Wohnungen nicht berücksichtigt werden. Im übrigen habe ich bei jeder Gelegenheit die Landesregierungen darauf hingewiesen, daß der soziale Wohnungsbau auch in den weißen Kreisen wie bisher fortgeführt werden muß. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lenz vom 21. August 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/1500 Fragen XVI/1, XVI/2 und XVI/3). Hält es das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung für zwingend erforderlich, daß an den Abbau des Uran-Vorkommens bei Menzenschwand im Landkreis Hochschwarzwald herangegangen wird? Trifft es zu, daß die mit den Uran-Bohrungen beauftragte Bergwerks-Gesellschaft nicht nur die Gemeinde Menzenschwand vor vollendete Tatsachen stellte, sondern auch zahlreiche Gesetze mißachtete, wie dies der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dr. Leuze feststellte? Wird das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung dafür eintreten, daß im Falle eines Uran-Abbaus die lebenswich- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 4159 tigen Interessen des Fremdenverkehrs der Gemeinde Menzenschwand und des Kreises Hochschwarzwald berücksichtigt werden? Zu 1.: Ein Abbau von Uranerzen in Menzenschwand findet bisher nicht statt. Die Gewerkschaft Brunhilde, Hannover, fährt lediglich Erkundungsstrecken auf, um den Umfang und die Güte der Lagerstätte beurteilen zu können. Diese Erkundungsarbeiten können voraussichtlich nicht vor 5 Jahren abgeschlossen werden. Sie gehören zu der allgemeinen Bestandsaufnahme der Uranvorkommen, die im Bundesgebiet durchgeführt wird. Die in Menzenschwand anfallenden Erzproben können nur in der Uranerzversuchsanlage Ellweiler analysiert und und müssen daher nach Ellweiler transportiert werden. Zu 2.: Die Erkundungsarbeiten in Menzenschwand werden von der Gewerkschaft Brunhilde, Hannover, mit finanzieller Unterstützung meines Hauses und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg durchgeführt. Die Gewerkschaft Brunhilde handelt hierbei unter eigener Verantwortung. Mit Einzelheiten der Durchführung, also auch mit dem Verkehr der Gewerkschaft Brunhilde mit der Gemeinde Menzenschwand und den zuständigen Behörden, ist mein Haus daher nicht befaßt. Ich kann deshalb aus eigener Kenntnis nicht mitteilen, ob und in welcher Weise die Gemeinde Menzenschwand vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und ob gesetzliche I) Vorschriften mißachtet wurden. Wie Ihnen bekannt ist, stehen mir auch keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse zur Aufklärung des Tatbestandes und zu einem eventuellen Eingreifen zu. Dies ist vielmehr Angelegenheit der zuständigen Landesbehörden. Jedoch hat auch der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dr. Leuze nach Mitteilung seines Ministeriums keine Feststellung im Sinne Ihrer Frage getroffen. Zu 3.: Ich werde im Rahmen der Einflußmöglichkeiten, die sich aus der finanziellen Förderung der Gewerkschaft Brunhilde durch die öffentliche Hand ergeben, dafür eintreten, daß die Interessen des Fremdenverkehrs der Gemeinden Menzenschwand und des Kreises Hochschwarzwald im Falle eines Uran-Abbaus bei Menzenschwand berücksichtigt werden. Ich hoffe, daß sich für den unvermeidlichen Abtransport des gewonnenen Erzes durch den Ortsbereich Menzenschwand in engem Zusammenwirken aller Beteiligten eine Lösung finden läßt', die die Interessen des Fremdenverkehrs nicht beeinträchtigt. Ich halte die in Menzenschwand eingetretenen Schwierigkeiten insofern für besonders bedauerlich, als dort nach vieljähriger, nahezu erfolgloser Uranprospektion im Bundesgebiet erstmalig ein hochwertiges Uranvorkommen entdeckt werden konnte, das auch dann, wenn es jetzt nicht ausgebeutet wird, handelspolitisch für die Bundesrepublik von Wert ist, zumal es nach den bisherigen Kenntnissen unter den größeren Vorkommen in Europa dasjenige mit der höchsten Urankonzentration ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Vialon vom 8. Oktober 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/1500 Frage XVII). Was hat die Bundesregierung zu den Beschwerden in der ägyptischen Regierungspresse über die Behandlung ägyptischer Praktikanten in der Bundesrepublik zu sagen? Ihre Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wie folgt: Praktikantenprogramme für ägyptische Studenten an höheren technischen und landwirtschaftlichen Instituten werden seit 1956 (Suez-Krise) durchgeführt. Im Rahmen dieser Programme haben bisher rd. 3100 ägyptische Praktikanten ihr Praktikum in der Bundesrepublik abgeleistet. Bei der Durchführung ergeben sich in bezug auf die Unterbringung der Praktikanten in geeigneten Ausbildungsstätten und Betrieben erhebliche Schwierigkeiten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat in Zusammenarbeit mit den Bundesressorts und Ländern Förderungsrichtlinien für Angehörige aus Entwicklungsländern ausgearbeitet, nach denen grundsätzlich nur Fach- und Führungskräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung während einer Aus- oder Fortbildung in der Bundesrepublik gefördert werden können. Da aber die ägyptische Regierung einem solchen Programm aus verschiedenen Gründen, im besonderen wegen der durch die praktische Mitarbeit erzielten Erfolge eine außerordentliche Bedeutung zumißt, wurde die beabsichtigte Einschränkung und Umstellung zunächst zurückgestellt. Um die ägyptische Seite in die Lage zu versetzen, sich auf die praktische Ausbildung ihrer Studenten im eigenen Land, gegebenenfalls mit deutscher Unterstützung im Rahmen der technischen Hilfe, vorzubereiten, war bei den letzten Verhandlungen mit der ägyptischen Regierung vereinbart worden, das alte Programm noch 5 Jahre fortzuführen und erst allmählich einzuschränken. Im Rahmen des VIII. Jahresprogramms haben 1963 529 ägyptische Studenten, davon 222 von landwirtschaftlichen, der Rest von technischen Instituten, ihr Praktikum in der Bundesrepublik aufgenommen. Anlaß zu den in der ägyptischen Zeitung „Al Gumhuriya" erhobenen Beschuldigungen war die Rückführung von 7 Industriepraktikanten. Die Rückführung wurde notwendig, weil die Praktikanten trotz schriftlicher Verwarnung ihr negatives Verhalten während eines kombinierten Sprach- und Vorbereitungslehrgangs nicht änderten. Sie wurden auf Vorschlag des Lehrerkollegiums wegen schlechten Benehmens, mangelnden Fleisses und ungenügender fachlicher Leistungen im Einvernehmen mit der für ihre Betreuung zuständigen Studienmission der VAR (Bonn) in ihre Heimat zurückgeführt. Die Praktikanten haben, offensichtlich um sich in bezug auf ihre Rückführung zu rehabilitieren, folgende Anschuldigungen vorgebracht: 1. sie seien zionistischer Propaganda ausgesetzt gewesen, — 4160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1963 2. in ihrer Ehre als Ägypter angegriffen worden und hätten 3. schlechtes Essen bekommen. Diese Beschwerden, die ihren Niederschlag in einem Bericht der „Al Gumhuriya" fanden und auch von der deutschen Presse aufgegriffen wurden, sind im einzelnen genau nachgeprüft worden. Sie haben sich als völlig haltlos erwiesen und sind wohl ausschließlich als „Schutzbehauptung" zu werten. Das Lehrerkollegium und auch die übrigen Praktikanten haben bestätigt, daß keine politischen Gespräche der behaupteten Art geführt worden sind. Die Praktikanten haben bei Gelegenheit der Befragung spontan geäußert, daß sie die unwahren Behauptungen in Schreiben an die „Al Gumhuriya" richtig stellen wollten. Die Anschuldigungen sind auch insoweit in allen 3 Punkten von vornherein unglaubwürdig, als die ägyptischen Praktikanten sonst ihre Angelegenheiten und Wünsche mit viel Nachdruck und Temperament vertreten. In diesen Fällen wurden jedoch weder das Lehrerkollegium noch die Handwerkskammer Cham als Träger der Maßnahmen oder die Carl Duisberg-Gesellschaft als deutsche Betreuungsorganisation und ihre Botschaft in Bonn über etwaige Beschwerden unterrichtet. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo wurde vom Auswärtigen Amt angewiesen, die Vorwürfe zurückzuweisen. Inzwischen haben sowohl die Zeitung „El Ahram" als auch die „Al Gumhuriya" in ausführlichen Berichten vom 13. 9. und 28. 9. 1963 eine positive Darstellung des Programms veröffentlicht. Es wird zu prüfen sein, ob dieser Vorfall, der auch die deutsche Presse beschäftigt hat und zu einer Verringerung der Aufnahmebereitschaft der Ausbildungsbetriebe führte, Anlaß gibt, das Fortbildungsprogramm im Benehmen mit der ägyptischen Regierung schneller als geplant umzustellen.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Die Zahl für jedes einzelne Land ist mir naturgemäß nicht bekannt. Ich weiß aber, daß dieser Einschränkungserlaß sehr unangenehm ist, am unangenehmsten Frau Abgeordnete, für uns in der Verteidigung.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich rufe auf die Frage XII/9 — des Abgeordneten Dr. Schäfer —:
Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, welche Anweisungen das Bundesverteidigungsministerium geben wird, um den gesundheitsschädigenden Lärm, der durch Düsenjägerflugzeuge über der Stadt Tübingen mit ihren vielen Kliniken verursacht wird, zu beseitigen.
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    Taktische Erfordernisse zwingen die Luftstreitkräfte der NATO-Staaten dazu, die Flugzeugführer im Tiefflug auszubilden. Ohne eine solche Ausbildung wäre naturgemäß eine Luftwaffe nur von bedingtem Wert.
    Um die Ausbildungsflüge in geregeltem Rahmen ablaufen zu lassen, haben die Führungsstäbe der in Deutschland stationierten Luftwaffen in den letzten Jahren in umfangreicher Arbeit unter Beteiligung der Länderregierungen und des Bundesministers für Verkehr die Flugstrecken und Tieffluggebiete für Flüge in niederer Höhe festgelegt.
    Flüge in Höhen von 150 in über Grund und darüber werden nach den im Luftverkehrsgesetz gegebenen Möglichkeiten fast über dem ganzen Gebiet der Bundesrepublik ausgeführt, um ein möglichst weitgehende Verteilung und damit die geringstmögliche Belästigung des einzelnen Bürgers — also aller Bürger in der Bundesrepublik — zu erreichen.
    Für die Ausführung von Tiefflügen wurden Spezialkarten hergestellt, in denen außer den Tieffluggebieten und -strecken die nicht unter 600 m über Grund zu überfliegenden Städte und andere Sperrgebiete gekennzeichnet sind. Tübingen ist als eine solche Stadt, die nicht in einer geringeren Höhe als 600 m überflogen werden darf, gekennzeichnet; es liegt allerdings unmittelbar an der Grenze des Tieffluggebietes Nr. 8, das sich über den gesamten Schwarzwald erstreckt und der Öffentlichkeit aus Presseveröffentlichungen bekannt ist.
    Ich bitte um Entschuldigung, Herr Abgeordneter, daß ich hier ziemlich lang vortrage; aber die Sache berührt ja die Öffentlichkeit ziemlich stark.
    Die Luftwaffe hat außer den Tiefflugkarten eine besondere Anweisung erlassen, die Tiefflüge nur in der Zeit von Montag bis Freitag und an diesen Tagen nur bis 17 Uhr zuläßt und die Überfliegung von Städten in niedriger Höhe untersagt.
    Es liegt in der Materie der Übungsflüge, die ja an in der Ausbildung stehenden Flugzeugführern geflogen werden, daß die bestehenden Bestimmungen infolge von Navigationsirrtümern oder bedingt durch besondere Witterungsverhältnisse nicht immer eingehalten werden können. Ein Navigationsirrtum von zwei, drei Grad bei der Geschwindigkeit von 1000 bis 2000 km pro Stunde ergibt sehr leicht ein Abweichen von 1 bis 2 km und damit schon eine Verletzung eines Sperrgebiets. Bei der Lage Tübingens direkt an der Grenze eines Tieffluggebietes besteht natürlich die Gefahr, daß Flugzeugführer die Grenze des Gebietes und damit insbesondere den Stadtrand überfliegen.
    Die Luftwaffe hat im Laufe des Sommers an verschiedenen Orten, aus denen sie Klagen über Lärmbelästigung erhielt, Luftverkehrbeobachtungen durchführen lassen. Diese Beobachtungen ergaben, daß die gegebenen Vorschriften hinsichtlich der Flugzeit exakt, hinsichtlich der Flughöhe nicht immer exakt beachtet wurden. Die Zahl der zu beanstandenden Fäle betrug dabei jedoch nur bis zu 8 oder 9 % der beobachteten Flüge.
    Der Luftwaffe ist bekannt, daß sich der in Tübingen ansässige Schutzbund für Staatsbürgerrechte laufend über unzulässige Tiefflüge über Tübingen beschwert. Er hat im einzelnen seit Anfang 1962 bis jetzt, also in rund anderthalb Jahren, fünf Beschwerden an die Luftwaffe, darüber hinaus je eine



    Staatssekretär Hopf
    an das Auswärtige Amt, an den Bundesminister für Verkehr, an die Bundestagsausschüsse für Gesundheitswesen, Verkehrswesen und Petitionen gerichtet, jedoch leider in keinem dieser Schreiben präzise Angaben über Tage der Störung oder Anzahl der Flüge gemacht, oder besser gesagt, machen können.

    (Abg. Wehner: Das Volk hat keine Meßgeräte!)

    Infolge dieser häufigen Klagen hat sich der Stellvertreter des Inspekteurs der Luftwaffe mehrfach an bekannte Persönlichkeiten Tübingens gewandt, um über diese Störungen besondere Beobachtungen und näheren Aufschluß zu erhalten. Die Auskünfte besagten, das Ausmaß der Überflüge durch Düsenjäger sei relativ unbedeutend, störender seien häufig beobachtete Hubschrauberflüge.
    Dem Verteidigungsminister sind in diesem Jahre bisher lediglich zwei unzulässige Überflüge, nämlich am 19. Juli um 10.02 Uhr durch ein einzeln fliegendes Flugzeug und am 24. Juli um 8.45 Uhr durch eine Rotte, mitgeteilt worden.
    Ungeachtet der vorstehenden Tatsachen beabsichtigt der Verteidigungsminister, das gesamte bisher festgelegte Tiefflugsystem und die zur Zeit bestehenden Ausbildungsforderungen zusammen mit Vertretern der Stationierungsmächte und den Kommandierenden Generalen der beiden Taktischen Luftflotten noch im Laufe dieses Jahres einer Überprüfung zu unterziehen.
    Darüber hinaus, Herr Abgeordneter, ist Ihnen ja aus dem Haushaltsausschuß bekannt, daß wir uns bemühen, einen großen Teil der Ausbildungsfliegerei nach Amerika und nach anderen Staaten zu legen. Ich bin nämlich persönlich der Ansicht: wir können tun was wir wollen — wenn wir mit Düsenfliegern, insbesondere Überschallfliegern, in solcher Anzahl, wie die Flugzeuge auf uns zukommen, in der eng besiedelten Bundesrepublik fliegen, wenn wir ferner die sogenannte Adex-Zone, das heißt, eine Zone im Osten der Bundesrepublik von Norden nach Süden und andere Zonen in großer Zahl beachten müssen, können wir in dem übrigen Gebiet der Bundesrepublik eine starke Lärmbelästigung, die zu einer Schädigung gesundheitlicher Art führen kann, einfach nicht vermeiden. Es wird nichts anderes übrigbleiben — Sie wissen, wir stehen da in sehr erfolgversprechenden Verhandlungen —, als mit dem Ausbildungsverkehr sehr stark in das Ausland zu gehen, wo irgendwo dünner besiedelte Gebiete sind.