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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1963 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Keller, Funk, Gerns und Dr. Menzel Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4085 A Die Abg. Deneke, Frau Haas, Dr. Gerlich und Dr. Pohlenz treten in den Bundestag ein 4086 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr, Gossel, Frau Wessel, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Bundesminister Dr. Seebohm, Frau Welter, Metter, Stephan, Heix, Dr. h. c. Brauer, Dr. Pflaumbaum und Stauch 4086 C Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das erste und zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1963 . . . . . . . . . 4086 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4087 A Neuer Versuch mit Mikrophonen im Plenarsaal 4098 A Fragestunde (Drucksache IV/1500) Frage des Abg. Kühn (Hildesheim) : Sexualverbrechen an Kindern Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4090 A Frage des Abg. Diebäcker: Diplomvolkswirte und Diplomkaufleute im Bundesschatzministerium Kattenstroth, Staatssekretär . . 4090 B, C Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 4090 C Frage des Abg. Sander: Ländereien der Salzgitter-AG Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4090 D, 4091 B, C Sander (FDP) . . . . . . . . 4091 B Fragen ,der Abg. Frau Schanzenbach: Medikamente, die überholt sind . . 4091 C, D Frage ,der Abg. Frau Herklotz: Gebührenordnung für Hebammen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4092 A, B Frau Herklotz (SPD) . . . . 4092 A, B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4092 B Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4092 C, D Dröscher (SPD) 4092 C, D Fragen des Abg. Dr. Stecker: Dienstreise zur Posener Messe im Privatflugzeug . . . . . . . . . 4092 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zu hohe Kaufkraftzuschläge für die Bediensteten der Botschaft in Wien . . 4093 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 Fragen des Abg. Geiger: Amnestie für ehemalige Fremdenlegionäre 4093 B, C Frage des Abg. Gewandt: Beziehungen zwischen der EWG und Lateinamerika Dr. Carstens, Staatssekretär . 4093 C, D, 4094 A Gewandt (CDU/CSU) . . 4093 D, 4094 A Frage ides Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Kettenschutz für britische Panzerfahrzeuge Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4094 B Frage des Abg. Metzger: Israel-Klausel in Lieferverträgen mit Ägypten Dr. Carstens, Staatssekretär • 4094 B, C, D, 4095 A Sänger (SPD) 4094 C Ritzel (SPD) 4094 D Dr. Schafer (SPD) 4095 A Fragen des Abg Ertl: Folterungen von Häftlingen in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär 4095 B, C, D, 4096 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4095 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4095 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4095 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Registrierung und Betreuung von Nichtseßhaften 4096 A Fragen ides Abg. Nellen: Nachwuchs für die Führungskräfte in Bundesbehörden und europäischen Gremien 4096 B Frage ides Abg. Dr. Kempfler: Unterbliebener Bau eines Luftschutzraumes in München Höcherl, Bundesminister . . . . 4096 C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 4Q96 D Frage ,des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gasstab Höcherl, Bundesminister 4097 A Schmitt-Vockenhausen 4097 A Frage des Ab. Hübner: Versorgungsbezüge von Beamtenwitwen Höcherl, Bundesminister 4097 B Frage des Abg. Wienand: Nummer 32 des „Stern" — jugendgefährdende Schrift Höcherl, Bundesminister . . . 4097 B, C, D, 4098 A Wienand (SPD) 4097 C, D Dürr (FDP) 4097 D, 4098 A Frage des Abg. Ritzel: Neuregelung des Reisekostenrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 4098 B, C Ritzel (SPD) ... . . . . . . 4098 B, C Fragen ides Abg. Bazille: Auslieferung des aus der Fremdenlegion entflohenen Ungarn Geza Gyöfri Höcherl, Bundesminister . . . . 4098 C, D, 4099 A, B, C, D, 4100 A Bazille (SPD) 4098 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4098 D, 4099 B Dr. Schäfer (SPD) 4099 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4099 C Blachstein (SPD) 4099 D Börner (SPD) . . . . . 4099 D, 4100 A Ritzel (SPD) 4100 A Fragen des Abg. Langebeck: Abholzungen im Bereich des Truppenübungsplatzes Brönnhof 4100 B Frage des Abg. Dr. ,Schmidt (Wuppertal) : Betriebsprüfungen und Reisekostenvorschriften Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4100 D, 4101 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4101 A, B Fragen des Abg. Biegler: Lärm durch den Prüfstand der Luther-Werke in Mainz Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4101 B, C Frage des Abg. Dröscher: Gesetzentwurf betr. Verwaltungskostenzuschüsse Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4101 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 III Frage des Abg. Benda: Bereitschaft zur Versetzung nach Berlin Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4102 A, B Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 4102 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 4102 C Fragen des Abg. Fritsch: Bedrohung der Waldwirtschaft des Bayerischen Waldes durch Holzeinfuhren 4102 D Fragen des Abg. Schultz: Weinrechtsausschuß der EWG-Kommission Schwarz, Bundesminister . . . 4103 B, C, D, 4104 A Dürr (FDP) 4103 D Frage des Abg. Rollmann: Ausfuhr von Schlachtpferden Schwarz, Bundesminister . . 4104 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 4104 B Ritzel (SPD) 4104 C Frage des Abg. Logemann: Richtlinien für die Zinsverbilligung 1963 Schwarz, Bundesminister . 4104 D, 4105 B Logemann (FDP) 4105 B Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : § 89 des Bundesversorgungsgesetzes . 4105 B Frage des Abg. Liehr: Beschleunigte Berufsausbildung von italienischen Arbeitnehmern Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4105 C, 4106 A Liehr (SPD) . . . . . . . . . 4105 D Frage des Abg. Cramer: Frist für die Umstellung von Angestelltenversicherungs-Renten auf Witwenrente Dr. Claussen, Staatssekretär 4106 A, B, C Cramer (SPD) 4106 B Dr. Schäfer (SPD) 4106 C Sammelübersicht 19 und 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen IV/1467, IV/1478) . . . . 4107 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1346) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 4107 A Scheppmann (CDU/CSU) 4109 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache IV/1376) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4110 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksache IV/1383) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . 4111 A Zühlke (SPD) 4111 C Kuntscher (CDU/CSU) 4112 D Dr. Danz (FDP) 4114 A Rehs (SPD) 4114 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Abg. Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache IV/1395) — Erste Beratung — 4115 D Entwurf eines Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz—BUKG) (Drucksache IV/1441) — Erste Beratung — 4115 D Entwurf einer Finanzgerichtsordnung (FGO) (Drucksache IV/1446) — Erste Beratung - 4116 A Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473) — Erste Beratung — . . . . Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4116 A Dr. Stecker (CDU/CSU) 4118 A Dr. Bleiß (SPD) 4119 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4123 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4124 D Eisenmann (FDP) . . . . . . 4127 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1347) — Erste Beratung — 4127 C Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksache IV/1457) — Erste Beratung — .. 4127 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) (Drucksache IV/1459) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4127 D Entwurf eines Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen (Drucksache IV/1481) — Erste Beratung — 4127 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft usw. (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) — Erste Beratung — Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 4128 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4128 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4128 B Dürr (FDP) 4128 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. April 1962 mit der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1394) — Erste Beratung — 4128 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 mit der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1424) — Erste Beratung — 4128 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1961 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/ 1431) — Erste Beratung — . . . . 4129 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/1434) — Erste Beratung — 4129 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 mit der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache IV/1435) — Erste Beratung — . . . . . 4129 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. März 1962 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache IV/1451) — Erste Beratung — 4129 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen (Drucksache IV/1474) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4129 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Dezember 1961 über den Beitritt Dänemarks und anderer Mitglieder des Europarats zu dem Ubereinkommen vom 17. April 1950 über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/1173); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1418) — Zweite und dritte Beratung — 4129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP, CDU/ CSU) (Drucksache IV/974) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1480) — Zweite und dritte Beratung — 4129 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/1493, zu IV/1493) — Zweite Beratung — Dr. Nissen (SPD) . . . . . . 4130 B Rasner (CDU/CSU) 4131 A Antrag betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey [Bonn], Struve u. Gen.) (Drucksache IV/ 1416) 4131 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinischwestfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksache IV/1389) 4131 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen (Drucksache IV/1399) . . . . . . . . 4131 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Industriehofes Eschwege (Drucksache IV/ 1404) 4131 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marine-Munitionsdepots in KielDietrichsdorf (Drucksache IV/1440) . . . 4131 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Fort-Kaserne in Landau (Drucksache IV/1442) 4131 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bundeseigenem Gelände in Brunsbüttelkoog (Drucksache IV/1465) 4131 D Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1958/59 und 1959/60 (Drucksache IV/1429) 4132 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaft, auf welche die Artikel 11, 12 Absatz 2 und Artikel 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaft Anwendung finden (Drucksachen IV/1454, IV/1496) . . . . 4132 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung Nr... des Rats (EAG) über die Gewährung einer Entschädigung für beschwerliche Arbeit (Drucksachen IV/933, IV/1497) . . . . 4132 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates betr. die Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen IV/1455, IV/1498, zu IV/1498) 4132 C Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Artikels 42 der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und der Artikel 69 bis 72 der Verordnung Nr. 4 usw. (Drucksachen IV/1452, IV/1499) Kohlberger (SPD) 4132 D Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten, Gänsen (Drucksache IV/1503) Bauknecht {CDU/CSU) . . 4133 C, 4134 C Bading (SPD) 4133 C Rasner (CDU/CSU) 4133 D Dr. Mommer (SPD) 4134 B Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1501) 4134 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste und Zehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen IV/1436, IV/1437, IV/1508) 4135 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zucker und Melasse) (Drucksachen IV/1447, IV/1507) 4135 A Nächste Sitzung 4135 D Anlagen 4137 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 4085 84. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 11. 10. Dr. Atzenroth 9. 10. Frau Berger-Heise 9. 10. Blumenfeld 11. 10. Dr. Franz 11. 10. Dr. Furler* 11. 10. Dr. Gradl 1,1. 10. Gscheidle 12. 10. Hilbert 1.1. 10. Jacobi (Köln) 9. 10. Klinker * 9. 10. Kriedemann* 9. 10. Leber 11. 10. Lemmer 10. 10. Lücker (München) * 9. 10. Margulies* 9. 10. Mauk* 9. 10. Metzger* 9. 10. Michels 11. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Remscheid) 9. 10. Müller (Worms) 11. 10. Müser 11. 10. Neumann (Allensbach) 9. 10. Anlage 2 THE WHITE HOUSE WASHINGTON July 11, 1963 Dear President Gerstenmaier: want to thank you and all the government officials responsible for arrangements made for my appearance at the Paulskirche. I very much appreciated the tenar and substance of your introductory and closing remarks and the very conspicuous role the Bundestag played at the Paulskirche meeting. The Bundestag today is a worthy successor to those courageous men who, more than a century before, stood up to speak out for German freedom and unity. I was pleased that so many of its members were able to join me on June 25 in that very same church. Sincerely, J. F. Kennedy Dr. Eugen Gerstenmaier, President of the German Bundestag, Bonn. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Pflaumbaum 11. 10. Pöhler 9. 10. Frau Dr. Probst * 11. 10. Richarts* 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 10. Schneider (Hamburg) 11. 10. Dr. Stammberger 9. 10. Dr. Starke 9. 10. Storch* 9. 10. Frau Strobel* 9. 10. Sühler 11. 10. Dr. Toussaint 11. 10. Weinkamm* 9. 10. Frau Welter (Aachen) 9. 10. Wischnewski* 9. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Biermann 20. 10. Buchstaller 31. 10. Höfler 15. 10. Dr. Klein (Berlin) 9. 11. Koenen (Lippstadt) 3,1 10. Merten 20. 10. Nellen 15. 10. Ollenhauer 31. 12. Schoettle 31. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Übersetzung DAS WEISSE HAUS WASHINGTON 11. Juli 1963 Sehr geehrter Herr Präsident Gerstenmaier, ich möchte Ihnen sowie allen für die Vorbereitungen zu meinem Auftreten in der Paulskirche verantwortlichen Beamten meinen Dank aussprechen. Ich war sehr beeindruckt von dem Sinn und Inhalt Ihrer Einführungs- und Schlußrede sowie von der hervorragenden Rolle, die der Bundestag bei der Veranstaltung in der Paulskirche gespielt hat. Der heutige Bundestag ist ein würdiger Nachfolger aller jener tapferen Männer, die vor mehr als einem Jahrhundert aufstanden, um für die deutsche Freiheit und Einheit zu sprechen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß so viele seiner Mitglieder am 25. Juni in dieser gleichen Kirche mit mir zusammen sein konnten. Ergebenst Ihr gez. J. F. Kennedy Herrn Dr. Eugen Gerstenmaier Präsident des Deutschen Bundestages Bonn. 4138 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Erste Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 260. Sitzung am 12. Juli 1963 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 1963 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat außerdem die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Kiesinger Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 27. Juni 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 12. Juli 1963 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat bereits im 1. Durchgang gefordert, das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung müsse wiederholt ausgeübt werden können. Er hat daher die Streichung der Nr. 3 des § 556 a Abs. 4 BGB verlangt. Das Erste Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften enthält jedoch hierüber keine Bestimmung. Der Bundesrat erwartet, daß dieses sein Anliegen spätestens im Zweiten Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften eine entsprechende Regelung findet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Unterstützung dieses Anliegens im Bundestag. Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates — Abschrift — Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 260. Sitzung am 12. Juli 1963 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 1963 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat nachstehende Entschließung gefaßt: „Die Bundesregierung wird gebeten, nochmals und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, daß für Qualitätsgetreide, insbesondere für Braugerste, im Rahmen der Verordnung Nr. 19 der EWG eine Sonderregelung getroffen wird, die auf Dauer für Qualitätsgetreide eine diesen Qualitäten entsprechende Preisgestaltung sichert." Kiesinger Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 27. Juni 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Anlage 5 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 24. Juli 1963 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Jacobi zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Schanzenbach l. Betr.: Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Juni 1963; hier: Ihre 2. Zusatzfrage zur Frage Nr. XI/3 Sie hatten sich mit der schriftlichen Beantwortung Ihrer Zusatzfrage einverstanden erklärt. Ich beantworte die Frage wie folgt: Ich zweifle die Richtigkeit der bisherigen Stellungnahmen des Hauptausschusses „Detergentien und *) Siehe 82. Sitzung Seite 3966 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 4139 Wasser" nicht an. Im Hinblick auf weitere Fortschritte, die auf dem Gebiete der Entwicklung neuer Detergentien seitdem zu verzeichnen sind, halte ich es jedoch für zweckmäßig, dem Hauptausschuß eine erneute Stellungnahme zu empfehlen. Ich bin in diesem Sinne bereits an den Vorsitzenden dieses Ausschusses, Herrn Prof. Dr. Husmann, herangetreten und werde Ihnen über das Ergebnis der Überprüfung zu gegebener Zeit eine Mitteilung zukommen lassen. Anlage 6 Umdruck 346 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Schellenberg, Dr. Jungmann, Frau Dr. Heuser und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen IV/1312, IV/1493, zu IV/1493). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: ,4. In § 143 i erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Die Bundesanstalt trägt die Krankenversicherungsbeiträge für die Ausfalltage (§ 143 f Abs. 2) der in Absatz 1 genannten Versicherten. Die Beiträge bemessen sich nach dem Beitragssatz der Krankenkasse für Versicherte mit sofortigem Anspruch auf Barleistungen und dem 1,8fachen Betrag des Schlechtwettergeldes, auf das der Versicherte nach § 143 g Anspruch hat." ' 2. Artikel II a wird gestrichen. Bonn, den 9. Oktober 1963 Frau Dr. Hubert Dr. Schellenberg Bäumer Biegler Börner Bruse Büttner Frau Döhring Geiger Killat Dr. Nissen Rohde Dr. Schmidt (Offenbach) Striebeck Wienand Dr. Jungmann Scheppmann Frau Dr. Heuser
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    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das zu beschließen die Bundesregierung Ihnen hiermit vorschlägt, bedeutet einen großen Schritt vorwärts auf dem Wege zum gemeinsamen Markt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Wenn es mit dem Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten wird, öffnet die Bundesregierung den Vertragspartnern uneingeschränkt ihren Markt auf einem sehr wichtigen Wirtschaftsgebiet, dem der Mineralölwirtschaft. Sie erfüllt damit eine Pflicht, die sie in dem Vertrage zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft übernommen hat. Aber auch bei der Einfuhr von Mineralölen aus Ländern, die der EWG nicht angehören, sollen in Zukunft Zölle nicht mehr erhoben werden. Für das Rohöl ist die Zollfreiheit bereits im Vertrag vorgesehen. Die Bundesregierung hält aber auch bei der Einfuhr von Erdölerzeugnissen einen Zollschutz nicht für erforderlich; sie hält die deutsche Mineralölindustrie für stark genug, um auch ohne Zollschutz im freien Wettbewerb zu bestehen.
    Außer diesen Überlegungen sind jedoch noch andere wirtschaftliche Gesichtspunkte vorhanden, die in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden müssen. Die Zölle, auf die wir nunmehr verzichten, haben angesichts der Höhe ihres Aufkommens eine große und entscheidende Bedeutung für den Bundeshaushalt. Sie kennen aus den Haushaltsberatungen die wachsenden Schwierigkeiten, den Haushalt auszugleichen; deshalb werden Sie mir darin zustimmen, daß wir auch in der Zukunft auf die Einnahmen nicht verzichten können, die die Zölle bisher erbracht haben. Harte Tatsachen nötigen
    uns, bei dieser Umstellung die Mineralölsteuer zu erhöhen.
    Bei der Umgestaltung der Mineralölsteuer war einer unserer leitenden Gesichtspunkte, daß dem freien Wettbewerb Raum gelassen werden solle und daß man Eingriffe mit Hilfe von Verbrauchsteuern vermeiden müsse. Das Ziel ist eine wettbewerbsneutrale Mineralölsteuer.
    Das Gesetz wird in mancher Hinsicht neue Voraussetzungen schaffen, unter denen verschiedene Zweige der Mineralölwirtschaft in Zukunft arbeiten müssen. Die inländische Rohölförderung verliert ihren Zollschutz; andere Zweige der Mineralölindustrie verlieren steuerliche Vergünstigungen. Das erfordert von den Betroffenen eine recht erhebliche Umstellung. Die Bundesregierung ist bestrebt, sie ihnen zu erleichtern, soweit das aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten ist oder soweit es die billige Rücksichtnahme erfordert. So soll vor allem der deutschen Rohölförderung durch eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung mit degressiven Beihilfen und mit Darlehen geholfen werden.
    Die Dinge sind, meine Damen und Herren, offen und freimütig mit den betroffenen Wirtschaftskreisen erörtert worden. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß sie Ihnen mit diesem Entwurf eine Lösung vorschlägt, die den verschiedenen Interessen angemessen und ausreichend Rechnung trägt, wenn auch nicht alle zwar verständlichen, aber manchmal zu weit gehenden Wünsche erfüllt werden konnten.
    Auf die Darstellung von Einzelheiten glaube ich in diesem Zusammenhang verzichten zu können; sie werden ohnehin in den Ausschußberatungen ausgiebig erörtert werden.
    Aber erlauben Sie mir einige Bemerkungen zu dem heißumstrittenen Art. 8 des Gesetzentwurfs, der eine Neuregelung der Zweckbindung der Mineralölsteuer für den Bundesfernstraßenbau vorsieht und die Grundlage für eine zusätzliche Kreditfinanzierung des Straßenbaus schaffen soll. Hier handelt es sich um eine Vorschrift des Gesetzes, die bisher — ich sage das ganz offen — nicht den ungeteilten Beifall der Öffentlichkeit gefunden hat. Nach dem lebhaften Meinungsaustausch, den diese Bestimmung ausgelöst hat, halte ich es für notwendig, in aller Deutlichkeit zu erklären, daß die Bundesregierung keineswegs die Absicht verfolgt, mit dieser Neuregelung ihre bisherige Politik der Straßenbaufinanzierung zu ändern.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das System, die Straßenbaufinanzierung durch eine teilweise Zweckbindung der Mineralölsteuer zu erleichtern, auch in der Zukunft beibehalten werden sollte. Allerdings — meine Damen und Herren, wem sage ich das eigentlich? — sollte man den Wert einer solchen Zweckbindung nicht überschätzen. Sie bedeutet nicht mehr als jede andere gesetzliche Bindung, die jederzeit durch das Hohe Haus selber wieder geändert oder aufgehoben werden kann. Die Zweckbindung ist gewissermaßen ein Appell des Bundestages an sich selbst, bei der Verabschiedung künftiger Haushalte die Ausgaben nach der Höhe der zweckgebundenen Einnahmen zu bemessen.



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Die Erfahrung der letzten Jahre bestätigt, daß sich eine überspannte Zweckbindung nicht durchhalten läßt. So konnte die erst im Jahre 1961 mit dem Straßenbaufinanzierungsgesetz eingeführte Zweckbindung nur ein Jahr in voller Höhe aufrechterhalten werden.

    (Zuruf von der SPD: Leider!)

    Bereits durch den Nachtrag zum Haushaltsgesetz 1962 mußte sie eingeschränkt werden, weil auf anderem Wege eine Deckung des Haushalts nicht zu erreichen gewesen wäre. Auch das Haushaltsgesetz 1963 ließ die ursprünglich vorgesehene Zweckbindung mit Ihrer aller Zustimmung nicht voll zur Geltung kommen.
    Diese Erfahrungen sprechen dafür, die Zweckbindung nicht so stark auszuweiten, daß dadurch das Gefüge des Gesamthaushalts gefährdet wird. Diese Überlegungen waren für den Vorschlag der Bundesregierung entscheidend, sich mit einer Zweckbindung in Höhe von 45 % des Mineralölsteueraufkommens zu begnügen.
    Wenn in dem Gesetzentwurf der für allgemeine Haushaltszwecke vorbehaltene Anteil des Steueraufkommens nicht mehr in einem festen Sockelbetrag bestimmt werden soll, so waren folgende Gründe dafür maßgebend:
    Bisher konnte der für Straßenbauzwecke verfügbare Anteil des Mineralölsteueraufkommens jeweils erst nach Ablauf des Rechnungsjahres durch eine umständliche und zeitraubende Rechnung ermittelt werden, während der für allgemeine Haushaltszwecke zur Verfügung stehende Anteil, also der sogenannte Sockelbetrag, von vornherein der Höhe nach durch das Gesetz bestimmt war. Da sich der Sockelbetrag künftig um die aus der Umstellung zu erwartenden Mehreinnahmen erhöhen und von Jahr zu Jahr bei steigendem Verkehr ändern würde, erschien es zweckmäßig, jetzt den Anteil der zweckgebundenen Einnahmen durch einen Vomhundertsatz des Gesamtsteueraufkommens festzulegen. Ausgangspunkt für die Höhe des Vomhundertsatzes mußte dabei das bisherige Verhältnis des zweckgebundenen zum übrigen Steueraufkommen sein und weiter die voraussichtliche Entwicklung des Gesamtsteueraufkommens. Als Ergebnis dieser Überlegungen sieht der Vorschlag der Bundesregierung eine Zweckbindung des Mineralölsteueraufkommens in Höhe von 45 v. H. vor. Die Anwendung des Vomhundertsatzes erspart Verwaltungsarbeit und stellt sicher, daß das Steuermehraufkommen durch den erwarteten Mehrverbrauch an Treibstoff anteilmäßig dem Straßenbau zufließt, und zwar auch, was von höchster Wichtigkeit ist, insoweit, als das Mehraufkommen aus den früheren Zöllen stammt.
    In der Begründung des Gesetzentwurfs finden sie den Hinweis, daß die Bundesregierung bei der Festsetzung des Vomhundertsatzes die voraussichtliche Entwicklung des Gesamthaushalts selbstverständlich nicht ganz außer Betracht lassen konnte. Das heißt mit anderen Worten, daß die voraussichtlich aus dem ordentlichen Haushalt fließenden Straßenbaumittel nicht ganz ausreichen werden, um das im Vierjahresplan für den Bundesfernstraßenbau festgelegte Bauprogramm finanziell zu sichern. Es bedeutet aber nicht — ich wiederhole diese Feststellung —, daß dieses Bauprogramm deshalb gekürzt oder in der zeitlichen Durchführung verzögert werden soll. Um die Finanzierung der übrigen Aufgaben des Bundes in den kommenden Jahren zu erleichtern, soll die Deckungslücke des Vierjahresplans vielmehr dadurch geschlossen werden, daß über eine Gesellschaft des privaten Rechts zweckgebundene Straßenbaukredite auf dem Kapitalmarkt beschafft werden. Es handelt sich dabei um eine Finanzierungsart, die sich bereits einmal bei der Durchführung des ersten Vierjahresplans für den Bundesfernstraßenbau bewährt hat. Die notwendigen Verhandlungen mit der Gesellschaft für das Jahr 1964 sind bereits eingeleitet. Die verbleibende Finanzierungslücke beträgt nur etwa 6 % des Gesamtvolumens des zweiten Plans für den Bundesfernstraßenbau, so daß man mit Fug und Recht die Sicherstellung der nach dem Vierjahresplan für 1964 notwendigen Mittel schon heute voraussetzen kann. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß auf diesem Wege die Finanzierungsprobleme des zweiten Vierjahresplans für den Bundesfernstraßenbau zufriedenstellend gelöst werden können.
    Ausgaben für den Bundesfernstraßenbau sind Ausgaben für langfristige Investitionen. Die Mittelbeschaffung auf dem Anleihemarkt für solche Vorhaben, wenigstens zu einem Teil, ist zweckmäßig, ja sogar geboten, weil es' nicht einzusehen ist, daß die heutige steuerzahlende Generation aus laufenden Mitteln alle diese langfristigen Vorhaben allein finanzieren soll. Ganz und gar ist aber nicht einzusehen, welche Gefahr oder Unsicherheit für die notwendigen langfristigen Planungen der Straßenplaner, der Straßenbauer oder z. B. der Kraftfahrzeughersteller in der Absicht liegen soll, die für die Durchsetzung der Vierjahrespläne benötigten Mittel zum Teil aus dem ordentlichen Haushalt, zum Teil über Anleihen zu finanzieren. Es ist behauptet worden, die im Haushalt veranschlagten Mittel für den Straßenbau würden mit Sicherheit fallen, während bei der Aufnahme von Krediten für diese Zwecke Schwierigkeiten entstehen könnten. Ich meine, daß auch die Haushaltsmittel spärlicher fließen müssen, wenn dem Bund die Aufnahme von Anleihen für solche geeigneten und vernünftigen Zwecke Schwierigkeiten bereiten sollte. Wir alle würden dann einer neuen Lage gegenüberstehen, die das Schicksal uns ersparen möge.
    Der Bundesminister der Finanzen ist ehrlich und tatkräftig bemüht, den Bundesfernstraßenbau im Rahmen aller Möglichkeiten zu fördern. Sie mögen das daran erkennen, daß wir im laufenden Rechnungsjahr über die Ansätze des Haushalts hinaus 156 Millionen DM Haushaltsreste für den Straßenbau freigegeben haben, über die nach dem Haushaltsgesetz grundsätzlich nicht verfügt werden dürfte. Darüber hinaus steht der Herr Bundesminister für Verkehr mit mir in Verhandlungen über einen Vorgriff auf die Straßenbaumittel des kommenden Jahres in Höhe von 150 Millionen DM, um die über Erwarten gute Bausaison dieses Jahres voll ausnutzen zu können. Durch ausreichende Bin-



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    dungsermächtigungen ist überdies sichergestellt, daß vordringliche Bauvorhaben nicht durch haushaltsrechtliche Schwierigkeiten in ihrer kontinuierlichen Fortführung behindert werden.
    Ich darf zusammenfassend feststellen, daß die in dem Gesetz über die Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vorgesehene Änderung der Straßenbaufinanzierung die im Ausbauplangesetz für den Bundesfernstraßenbau und im Straßenbaufinanzierungsgesetz verankerten Grundsätze einer langfristigen Straßenbauplanung nicht berührt und auch keine Einschränkungen des Bundesfernstraßenbaus zur Folge haben soll.
    Ich darf Sie bitten, dem Gesetz in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassung Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wir treten in die Aussprache ein. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stecker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Stecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU stimmt den Grundsätzen des Ihnen vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl zu. Insbesondere begrüßen wir die in dem Wegfall der Zölle liegende Liberalisierung des Mineralölmarktes. Denn nicht nur innerhalb der europäischen Gemeinschaft sollen ja die Zölle wegfallen, sondern auch der Außenzollsatz soll auf Null gesetzt werden. Damit wird die Bundesrepublik ihren aus dem EWG-Vertrag resultierenden Verpflichtungen gerecht, ja, die Vorlage sieht auch den völligen Wegfall des Zollschutzes für die Mineralölprodukte vor, eine Tatsache, über die wir uns bei der Behandlung des Gesetzes sicherlich auch noch unterhalten werden.
    Man kann nun sagen: Ja, aber diese europäische und diese Freihandelsgeste hat doch eine Schattenseite; sie hat einen Schönheitsfehler; denn die Zollsätze werden ja der Mineralölsteuer hinzugefügt. Gewiß, vom handelspolitischen Standpunkt aus mag man das als Schönheitsfehler ansehen. Aber die Harmonisierung der Steuern und speziell dieser Verbrauchsteuern ist eine Frage des zweiten Schrittes in die europäische Gemeinschaft. Wir Deutschen liegen mit unserer Belastung des Mineralöls auf einer mittleren Linie, so daß wir den kommenden Einigungen mit Ruhe entgegensehen können.
    Auf der anderen Seite handelt es sich hierbei nicht nur um Schutzzölle, sondern wir haben es auch mit Finanzzöllen zu tun. Der Bundesfinanzminister hat mit Recht ausgeführt, daß wir auf die für das nächste Jahr aus diesen Zöllen zu erwartende eine Milliarde für den Bundeshaushalt bei der derzeitigen Lage des Haushalts nicht verzichten können. Das ist sicher ein wesentlicher und von uns nicht zu übersehender Gesichtspunkt.
    Aus der Umstellung von Zöllen auf Mineralöl wird allerdings für das nächste Jahr eine Mehreinnahme von über 900 Millionen DM zu erwarten sein. Das liegt daran, daß durch die Steuer nun auch
    die einheimische Mineralölerzeugung erfaßt wird, während sie von den Zöllen freigestellt war. Über die Verwendung dieser Mehreinnahme hat der Bundesfinanzminister schon einiges ausgeführt. Wir werden bei den Beratungen auf diese Frage sicher besonders eingehen.
    Neben dieser Umstellung der Zölle auf Steuern enthält die Vorlage auch eine Bereinigung gewisser Sonderzollsätze. Die Hydrierpräferenzen, die uns, die wir seit längerem mit dieser Materie befaßt sind, allen bekannt sind, sollen wegfallen. Bei der Behandlung dieser Angelegenheit werden wir zu untersuchen haben, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf den Zonenhandel haben wird.
    Außerdem sollen Bereinigungen durch Abschaffung der Betriebsbeihilfen vorgenommen werden. Eine besondere Regelung ist auch für die Zweitraffinate vorgesehen. Hier sind uns Sorgen gerade auch aus der mittelständischen. Wirtschaft vorgetragen worden, mit denen wir uns in den Ausschußberatungen eingehend zu befassen haben werden.
    Der zweite Abschnitt des Gesetzes befaßt sich mit den Anpassungsbeihilfen für die deutsche Erdölgewinnung. Die deutsche Erdölgewinnungsindustrie genoß ja bisher einen Zollschutz von 80 DM pro Tonne. Ein langsamerer Abbau dieses Zollschutzes in den kommenden Jahren ist nach den EWG-Bestimmungen nicht möglich, wohl aber eine Übergangshilfe. Wir finden, daß die Art, in der das hier von der Bundesregierung vorgeschlagen wird, nicht nur den EWG-Bestimmungen entspricht, sondern auch unabhängig davon positiv zu bewerten ist.
    Wenn wir unsere Stellungnahme abgeben wollen, müssen wir uns zunächst fragen: Was bedeutet denn die deutsche Erdölgewinnung? Wir erwarten für das nächste Jahr in Deutschland eine Erdgasgewinnung von 1 Milliarde cbm und eine Erdölgewinnung von 7,5 Millionen t. Es handelt sich also schon um einen ganz erheblichen Industriezweig; denn das macht immerhin 17 % des gesamten Rohöleinsatzes der deutschen Raffinerien und 35 % unseres Gesamtbedarfs an Kraftstoffen und Schmierstoffen aus.
    Ferner müssen wir uns fragen: Wollen wir diese deutsche Erdölgewinnung erhalten? Über dieses- Gebiet haben wir in diesem Hause schon öfter diskutiert. Es geht um die Frage, ob es nicht zweckmäßig ist, eine gewisse Grundmenge heimischer Energie im Lande zu halten und zu pflegen, insbesondere angesichts der Tatsache, daß die Mineralölquellen der Welt in politisch und wirtschaftlich sehr unsicheren Gebieten liegen. Wollen wir die deutsche Erdölversorgung, die Versorgung mit Kraftstoffen und Energie, von den überseeischen Importen abhängig machen?
    Weiter müssen wir uns die Frage stellen, ob die deutsche Erdölgewinnungsindustrie so rationalisiert werden kann, daß sie in der Lage ist, sinnvoll zu produzieren, daß wir also nach einer Übergangshilfe mit einer vernünftigen Förderung rechnen können.
    Die geologischen Verhältnisse sind für die deutsche Erdölgewinnung sicher wesentlich schwieriger als etwa in den asiatischen oder auch mittelamerikanischen Ölgebieten, aber es gibt doch einige Punkte,



    Dr. Stecker
    die eine positive Beurteilung ermöglichen. Nach neueren geologischen Erkenntnissen können tiefere Horizonte mit guten Erfolgsaussichten angebohrt werden. Auch die Gasgewinnung bietet einige Möglichkeiten. Ich erinnere nur daran, daß man in Holland einen ganz erheblichen Vorrat von Erdgas entdeckt hat. Ferner sind die sekundären Fördermaßnahmen zu erwähnen. Die Möglichkeiten einer hochgradigeren Entölung des Gesteins sind in der letzten Zeit sehr gewachsen. Wir haben große Fortschritte erzielt. Schließlich gibt es neue Möglichkeiten auf dem Gebiet des Bohrens im Nordsee-Wattenmeer. Das steckt noch in den Anfängen.
    Bei unserem Urteil müssen wir jedoch berücksichtigen, daß unsere eigene Erdölwirtschaft erst konkurrenzfähig wird, wenn eine erhebliche Entzerrung des Erdölmarktes erfolgt. In verschiedenen Ländern gibt es staatlich dirigierte Gesellschaften, bei denen nur sehr schwer echte Kosten und echte Preise festgestellt werden können. Mit diesen Staatsgesellschaften muß unsere Wirtschaft konkurrieren. Andere Länder wiederum haben Einfuhrkontingente und erhebliche Steuerbegünstigungen, also alles Maßnahmen, die den Wettbewerb als verzerrt erscheinen lassen.
    Alles das zusammen wird uns die Beantwortung der Fragen erleichtern. Es wird noch genauer geprüft werden, aber es wird im Ergebnis doch dazu führen, daß wir von der CDU/CSU die Form der Förderung durch Anpassungsbeihilfen begrüßen werden und begrüßen müssen. Wir begrüßen insbesondere die offene Form der Hilfe in dieser degressiven Art, die die Tendenz einer Übergangshilfe eindeutig ausweist, — für ein Parlament immer die richtige Form, in der solche Hilfen geleistet werden sollten.
    Die Frage, inwieweit wir die Darlehen als geeignetes wirtschaftspolitisches Mittel ansehen, werden wir genauer zu prüfen haben. Ich darf aber sagen, daß gegen die Einbeziehung der verarbeitenden Betriebe von meiner Fraktion erhebliche Bedenken geltend gemacht werden.
    Der dritte Abschnitt des Gesetzes befaßt sich mit der Änderung des Straßenbaufinanzierungsgesetzes und mit der Frage der Zweckbindung des Mineralölsteueraufkommens. Dazu wird sich für meine Fraktion Herr Kollege Müller-Hermann im einzelnen äußern. Aus den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers konnte man bereits entnehmen, daß das Schwergewicht der Diskussion in diesem Hause jedenfalls wohl auf diesem Gebiete liegen wird.
    Ich möchte als Finanzpolitiker dazu nur sagen: wir sollten uns in der Terminologie nicht vergreifen, zum mindesten uns bemühen, eine saubere Formgebung zu finden, und uns bewußt sein, daß es zum Begriff der Steuer — wie er in § 1 der Abgabenordnung festgelegt ist — gehört, daß es sich um Leistungen handelt, die nicht als Gegenleistung für eine besondere Leistung der öffentlichen Hand 'anzusehen sind. Insofern stehen sie in einem begrifflichen Gegensatz zum Beitrag und zur Gebühr. Deswegen ist es eine contradictio in adjecto, von der Zweckentfremdung zu sprechen, wenn Mineralölsteueraufkommen für andere als Straßenbauzwecke verwendet wird.
    Aber ich bin mir bewußt, daß es nicht der Sinn unserer Aussprache ist, hier finanzwissenschaftliche Collegia zu halten. Vielmehr müssen wir nach praktischen Lösungen suchen. Wir haben seinerzeit die Zweckbindung beschlossen, um eine langfristige Planung im Straßenbau sicherzustellen, damit sich insbesondere auch die Bauwirtschaft mit ihren langfristigen Investitionen auf diese Dinge einstellen kann. Den Gedanken des Gesetzes, nun den Teil prozentual aufzuteilen, halte ich für gut. Er ist ja deswegen notwendig geworden, weil die Zölle, die bisher in die allgemeine Finanzmasse fielen, sonst dadurch, daß sie in die Steuer übergeführt sind, das Verhältnis zwischen dem Sockel und den übrigen Teilen verschieben würden.
    Wir werden uns nur über die Frage der Höhe der zweckgebundenen Mittel, also der für den Straßenbau vorzusehenden Mittel sehr ernsthaft unterhalten müssen. Dabei wird sicher die allgemeine Haushaltslage von ganz vorrangiger Bedeutung sein. Ebenso werden die Bedürfnisse des Verkehrs von Bedeutung sein. Hier werden wir zu einer vernünftigen Relation zwischen dem, was der Verkehrsteilnehmer berechtigtermaßen wünscht, und dem, was Verwaltung und Wirtschaft zu leisten vermögen, kommen müssen.
    Jedenfalls wird die CDU/CSU-Fraktion, das darf ich erklären, eindeutig ihre Politik so machen, daß sichergestellt wird, daß der Vierjahresplan so, wie er beschlossen ist, auch durchgeführt wird. Danach werden sich die Dispositionen zu richten haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)