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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1963 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Keller, Funk, Gerns und Dr. Menzel Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4085 A Die Abg. Deneke, Frau Haas, Dr. Gerlich und Dr. Pohlenz treten in den Bundestag ein 4086 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr, Gossel, Frau Wessel, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Bundesminister Dr. Seebohm, Frau Welter, Metter, Stephan, Heix, Dr. h. c. Brauer, Dr. Pflaumbaum und Stauch 4086 C Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das erste und zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1963 . . . . . . . . . 4086 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4087 A Neuer Versuch mit Mikrophonen im Plenarsaal 4098 A Fragestunde (Drucksache IV/1500) Frage des Abg. Kühn (Hildesheim) : Sexualverbrechen an Kindern Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4090 A Frage des Abg. Diebäcker: Diplomvolkswirte und Diplomkaufleute im Bundesschatzministerium Kattenstroth, Staatssekretär . . 4090 B, C Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 4090 C Frage des Abg. Sander: Ländereien der Salzgitter-AG Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4090 D, 4091 B, C Sander (FDP) . . . . . . . . 4091 B Fragen ,der Abg. Frau Schanzenbach: Medikamente, die überholt sind . . 4091 C, D Frage ,der Abg. Frau Herklotz: Gebührenordnung für Hebammen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4092 A, B Frau Herklotz (SPD) . . . . 4092 A, B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4092 B Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4092 C, D Dröscher (SPD) 4092 C, D Fragen des Abg. Dr. Stecker: Dienstreise zur Posener Messe im Privatflugzeug . . . . . . . . . 4092 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zu hohe Kaufkraftzuschläge für die Bediensteten der Botschaft in Wien . . 4093 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 Fragen des Abg. Geiger: Amnestie für ehemalige Fremdenlegionäre 4093 B, C Frage des Abg. Gewandt: Beziehungen zwischen der EWG und Lateinamerika Dr. Carstens, Staatssekretär . 4093 C, D, 4094 A Gewandt (CDU/CSU) . . 4093 D, 4094 A Frage ides Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Kettenschutz für britische Panzerfahrzeuge Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4094 B Frage des Abg. Metzger: Israel-Klausel in Lieferverträgen mit Ägypten Dr. Carstens, Staatssekretär • 4094 B, C, D, 4095 A Sänger (SPD) 4094 C Ritzel (SPD) 4094 D Dr. Schafer (SPD) 4095 A Fragen des Abg Ertl: Folterungen von Häftlingen in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär 4095 B, C, D, 4096 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4095 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4095 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4095 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Registrierung und Betreuung von Nichtseßhaften 4096 A Fragen ides Abg. Nellen: Nachwuchs für die Führungskräfte in Bundesbehörden und europäischen Gremien 4096 B Frage ides Abg. Dr. Kempfler: Unterbliebener Bau eines Luftschutzraumes in München Höcherl, Bundesminister . . . . 4096 C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 4Q96 D Frage ,des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gasstab Höcherl, Bundesminister 4097 A Schmitt-Vockenhausen 4097 A Frage des Ab. Hübner: Versorgungsbezüge von Beamtenwitwen Höcherl, Bundesminister 4097 B Frage des Abg. Wienand: Nummer 32 des „Stern" — jugendgefährdende Schrift Höcherl, Bundesminister . . . 4097 B, C, D, 4098 A Wienand (SPD) 4097 C, D Dürr (FDP) 4097 D, 4098 A Frage des Abg. Ritzel: Neuregelung des Reisekostenrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 4098 B, C Ritzel (SPD) ... . . . . . . 4098 B, C Fragen ides Abg. Bazille: Auslieferung des aus der Fremdenlegion entflohenen Ungarn Geza Gyöfri Höcherl, Bundesminister . . . . 4098 C, D, 4099 A, B, C, D, 4100 A Bazille (SPD) 4098 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4098 D, 4099 B Dr. Schäfer (SPD) 4099 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4099 C Blachstein (SPD) 4099 D Börner (SPD) . . . . . 4099 D, 4100 A Ritzel (SPD) 4100 A Fragen des Abg. Langebeck: Abholzungen im Bereich des Truppenübungsplatzes Brönnhof 4100 B Frage des Abg. Dr. ,Schmidt (Wuppertal) : Betriebsprüfungen und Reisekostenvorschriften Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4100 D, 4101 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4101 A, B Fragen des Abg. Biegler: Lärm durch den Prüfstand der Luther-Werke in Mainz Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4101 B, C Frage des Abg. Dröscher: Gesetzentwurf betr. Verwaltungskostenzuschüsse Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4101 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 III Frage des Abg. Benda: Bereitschaft zur Versetzung nach Berlin Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4102 A, B Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 4102 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 4102 C Fragen des Abg. Fritsch: Bedrohung der Waldwirtschaft des Bayerischen Waldes durch Holzeinfuhren 4102 D Fragen des Abg. Schultz: Weinrechtsausschuß der EWG-Kommission Schwarz, Bundesminister . . . 4103 B, C, D, 4104 A Dürr (FDP) 4103 D Frage des Abg. Rollmann: Ausfuhr von Schlachtpferden Schwarz, Bundesminister . . 4104 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 4104 B Ritzel (SPD) 4104 C Frage des Abg. Logemann: Richtlinien für die Zinsverbilligung 1963 Schwarz, Bundesminister . 4104 D, 4105 B Logemann (FDP) 4105 B Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : § 89 des Bundesversorgungsgesetzes . 4105 B Frage des Abg. Liehr: Beschleunigte Berufsausbildung von italienischen Arbeitnehmern Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4105 C, 4106 A Liehr (SPD) . . . . . . . . . 4105 D Frage des Abg. Cramer: Frist für die Umstellung von Angestelltenversicherungs-Renten auf Witwenrente Dr. Claussen, Staatssekretär 4106 A, B, C Cramer (SPD) 4106 B Dr. Schäfer (SPD) 4106 C Sammelübersicht 19 und 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen IV/1467, IV/1478) . . . . 4107 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1346) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 4107 A Scheppmann (CDU/CSU) 4109 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache IV/1376) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4110 D Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Drucksache IV/1383) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . 4111 A Zühlke (SPD) 4111 C Kuntscher (CDU/CSU) 4112 D Dr. Danz (FDP) 4114 A Rehs (SPD) 4114 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Abg. Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache IV/1395) — Erste Beratung — 4115 D Entwurf eines Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz—BUKG) (Drucksache IV/1441) — Erste Beratung — 4115 D Entwurf einer Finanzgerichtsordnung (FGO) (Drucksache IV/1446) — Erste Beratung - 4116 A Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473) — Erste Beratung — . . . . Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4116 A Dr. Stecker (CDU/CSU) 4118 A Dr. Bleiß (SPD) 4119 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4123 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4124 D Eisenmann (FDP) . . . . . . 4127 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1347) — Erste Beratung — 4127 C Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksache IV/1457) — Erste Beratung — .. 4127 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) (Drucksache IV/1459) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4127 D Entwurf eines Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen (Drucksache IV/1481) — Erste Beratung — 4127 D Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft usw. (Wassersicherstellungsgesetz) (Drucksache IV/1448) — Erste Beratung — Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 4128 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4128 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4128 B Dürr (FDP) 4128 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. April 1962 mit der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1394) — Erste Beratung — 4128 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 mit der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1424) — Erste Beratung — 4128 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1961 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/ 1431) — Erste Beratung — . . . . 4129 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/1434) — Erste Beratung — 4129 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 mit der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache IV/1435) — Erste Beratung — . . . . . 4129 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. März 1962 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache IV/1451) — Erste Beratung — 4129 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen (Drucksache IV/1474) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4129 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Dezember 1961 über den Beitritt Dänemarks und anderer Mitglieder des Europarats zu dem Ubereinkommen vom 17. April 1950 über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/1173); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1418) — Zweite und dritte Beratung — 4129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP, CDU/ CSU) (Drucksache IV/974) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1480) — Zweite und dritte Beratung — 4129 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/1493, zu IV/1493) — Zweite Beratung — Dr. Nissen (SPD) . . . . . . 4130 B Rasner (CDU/CSU) 4131 A Antrag betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey [Bonn], Struve u. Gen.) (Drucksache IV/ 1416) 4131 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinischwestfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksache IV/1389) 4131 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen (Drucksache IV/1399) . . . . . . . . 4131 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Industriehofes Eschwege (Drucksache IV/ 1404) 4131 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marine-Munitionsdepots in KielDietrichsdorf (Drucksache IV/1440) . . . 4131 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Fort-Kaserne in Landau (Drucksache IV/1442) 4131 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bundeseigenem Gelände in Brunsbüttelkoog (Drucksache IV/1465) 4131 D Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1958/59 und 1959/60 (Drucksache IV/1429) 4132 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaft, auf welche die Artikel 11, 12 Absatz 2 und Artikel 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaft Anwendung finden (Drucksachen IV/1454, IV/1496) . . . . 4132 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung Nr... des Rats (EAG) über die Gewährung einer Entschädigung für beschwerliche Arbeit (Drucksachen IV/933, IV/1497) . . . . 4132 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates betr. die Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen IV/1455, IV/1498, zu IV/1498) 4132 C Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Artikels 42 der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und der Artikel 69 bis 72 der Verordnung Nr. 4 usw. (Drucksachen IV/1452, IV/1499) Kohlberger (SPD) 4132 D Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten, Gänsen (Drucksache IV/1503) Bauknecht {CDU/CSU) . . 4133 C, 4134 C Bading (SPD) 4133 C Rasner (CDU/CSU) 4133 D Dr. Mommer (SPD) 4134 B Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1501) 4134 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste und Zehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen IV/1436, IV/1437, IV/1508) 4135 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zucker und Melasse) (Drucksachen IV/1447, IV/1507) 4135 A Nächste Sitzung 4135 D Anlagen 4137 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 4085 84. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 11. 10. Dr. Atzenroth 9. 10. Frau Berger-Heise 9. 10. Blumenfeld 11. 10. Dr. Franz 11. 10. Dr. Furler* 11. 10. Dr. Gradl 1,1. 10. Gscheidle 12. 10. Hilbert 1.1. 10. Jacobi (Köln) 9. 10. Klinker * 9. 10. Kriedemann* 9. 10. Leber 11. 10. Lemmer 10. 10. Lücker (München) * 9. 10. Margulies* 9. 10. Mauk* 9. 10. Metzger* 9. 10. Michels 11. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Remscheid) 9. 10. Müller (Worms) 11. 10. Müser 11. 10. Neumann (Allensbach) 9. 10. Anlage 2 THE WHITE HOUSE WASHINGTON July 11, 1963 Dear President Gerstenmaier: want to thank you and all the government officials responsible for arrangements made for my appearance at the Paulskirche. I very much appreciated the tenar and substance of your introductory and closing remarks and the very conspicuous role the Bundestag played at the Paulskirche meeting. The Bundestag today is a worthy successor to those courageous men who, more than a century before, stood up to speak out for German freedom and unity. I was pleased that so many of its members were able to join me on June 25 in that very same church. Sincerely, J. F. Kennedy Dr. Eugen Gerstenmaier, President of the German Bundestag, Bonn. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Pflaumbaum 11. 10. Pöhler 9. 10. Frau Dr. Probst * 11. 10. Richarts* 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 10. Schneider (Hamburg) 11. 10. Dr. Stammberger 9. 10. Dr. Starke 9. 10. Storch* 9. 10. Frau Strobel* 9. 10. Sühler 11. 10. Dr. Toussaint 11. 10. Weinkamm* 9. 10. Frau Welter (Aachen) 9. 10. Wischnewski* 9. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Biermann 20. 10. Buchstaller 31. 10. Höfler 15. 10. Dr. Klein (Berlin) 9. 11. Koenen (Lippstadt) 3,1 10. Merten 20. 10. Nellen 15. 10. Ollenhauer 31. 12. Schoettle 31. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Übersetzung DAS WEISSE HAUS WASHINGTON 11. Juli 1963 Sehr geehrter Herr Präsident Gerstenmaier, ich möchte Ihnen sowie allen für die Vorbereitungen zu meinem Auftreten in der Paulskirche verantwortlichen Beamten meinen Dank aussprechen. Ich war sehr beeindruckt von dem Sinn und Inhalt Ihrer Einführungs- und Schlußrede sowie von der hervorragenden Rolle, die der Bundestag bei der Veranstaltung in der Paulskirche gespielt hat. Der heutige Bundestag ist ein würdiger Nachfolger aller jener tapferen Männer, die vor mehr als einem Jahrhundert aufstanden, um für die deutsche Freiheit und Einheit zu sprechen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß so viele seiner Mitglieder am 25. Juni in dieser gleichen Kirche mit mir zusammen sein konnten. Ergebenst Ihr gez. J. F. Kennedy Herrn Dr. Eugen Gerstenmaier Präsident des Deutschen Bundestages Bonn. 4138 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Erste Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 260. Sitzung am 12. Juli 1963 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 1963 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat außerdem die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Kiesinger Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 27. Juni 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 12. Juli 1963 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat bereits im 1. Durchgang gefordert, das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung müsse wiederholt ausgeübt werden können. Er hat daher die Streichung der Nr. 3 des § 556 a Abs. 4 BGB verlangt. Das Erste Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften enthält jedoch hierüber keine Bestimmung. Der Bundesrat erwartet, daß dieses sein Anliegen spätestens im Zweiten Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften eine entsprechende Regelung findet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Unterstützung dieses Anliegens im Bundestag. Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates — Abschrift — Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 260. Sitzung am 12. Juli 1963 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 1963 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat nachstehende Entschließung gefaßt: „Die Bundesregierung wird gebeten, nochmals und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, daß für Qualitätsgetreide, insbesondere für Braugerste, im Rahmen der Verordnung Nr. 19 der EWG eine Sonderregelung getroffen wird, die auf Dauer für Qualitätsgetreide eine diesen Qualitäten entsprechende Preisgestaltung sichert." Kiesinger Bonn, den 12. Juli 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 27. Juni 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Anlage 5 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 24. Juli 1963 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Jacobi zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Schanzenbach l. Betr.: Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Juni 1963; hier: Ihre 2. Zusatzfrage zur Frage Nr. XI/3 Sie hatten sich mit der schriftlichen Beantwortung Ihrer Zusatzfrage einverstanden erklärt. Ich beantworte die Frage wie folgt: Ich zweifle die Richtigkeit der bisherigen Stellungnahmen des Hauptausschusses „Detergentien und *) Siehe 82. Sitzung Seite 3966 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1963 4139 Wasser" nicht an. Im Hinblick auf weitere Fortschritte, die auf dem Gebiete der Entwicklung neuer Detergentien seitdem zu verzeichnen sind, halte ich es jedoch für zweckmäßig, dem Hauptausschuß eine erneute Stellungnahme zu empfehlen. Ich bin in diesem Sinne bereits an den Vorsitzenden dieses Ausschusses, Herrn Prof. Dr. Husmann, herangetreten und werde Ihnen über das Ergebnis der Überprüfung zu gegebener Zeit eine Mitteilung zukommen lassen. Anlage 6 Umdruck 346 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Schellenberg, Dr. Jungmann, Frau Dr. Heuser und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen IV/1312, IV/1493, zu IV/1493). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: ,4. In § 143 i erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Die Bundesanstalt trägt die Krankenversicherungsbeiträge für die Ausfalltage (§ 143 f Abs. 2) der in Absatz 1 genannten Versicherten. Die Beiträge bemessen sich nach dem Beitragssatz der Krankenkasse für Versicherte mit sofortigem Anspruch auf Barleistungen und dem 1,8fachen Betrag des Schlechtwettergeldes, auf das der Versicherte nach § 143 g Anspruch hat." ' 2. Artikel II a wird gestrichen. Bonn, den 9. Oktober 1963 Frau Dr. Hubert Dr. Schellenberg Bäumer Biegler Börner Bruse Büttner Frau Döhring Geiger Killat Dr. Nissen Rohde Dr. Schmidt (Offenbach) Striebeck Wienand Dr. Jungmann Scheppmann Frau Dr. Heuser
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    Rede von Walter Behrendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein ungewöhnlicher Umstand gibt der sozialdemokratischen Fraktion Veranlassung, auf Grund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1962 zu § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes den hier auf der Tagesordnung stehenden Antrag Drucksache IV/1346 zum vorgenannten Paragraphen und Absatz einzureichen. Das Bundesarbeitsgericht hat zu § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entschieden, daß an Samstagen Jugendliche beschäftigt werden dürfen, selbst wenn die erwachsenen Arbeitnehmer an diesem Tage üblicherweise nicht arbeiten.
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat in allen Fachkreisen großes Befremden ausgelöst, vor allem weil die Betriebe sich bereits darauf eingestellt haben und wie der Gesetzgeber der Meinung waren, daß an Samstagen, an denen Erwachsene nicht mehr arbeiten, auch Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Der jetzige Abs. 4 des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes lautet nämlich — ich darf ihn verlesen —:
    Die Arbeitszeit der Jugendlichen darf täglich und wöchentlich die übliche Arbeitszeit der erwachsenen Arbeitsnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung, in der der Jugendliche beschäftigt wird, nicht überschreiten. Das gilt nicht, wenn die übliche Wochenarbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer weniger als 40 Stunden beträgt.
    Nach der Verabschiedung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wurden auf Grund des einmütigen Beschlusses der Konferenz .der Minister und Senatoren für Arbeit der Länder, bei denen selbstverständlich die Vertreter des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zugegen waren, die Aufsichtsbehörden aller Bundesländer angewiesen, die strikte Anwendung dieser Bestimmung zu überprüfen, so daß der arbeitsfreie Samstag für Jugendliche auch in vielen Kleinbetrieben eingeführt wurde.
    Ich will nur auf einige Schwerpunkte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts eingehen, zumal ein hervorragender Sachkenner der Materie, und zwar der den meisten Damen und Herren dieses Hauses bekannte Professor Dr. Wilhelm Herschel, eine umfassende, aber vernichtende Kritik dieses Urteils verfaßt hat. In dem Bundesarbeitsgerichtsurteil werden Mitglieder dieses Hohen Hauses namentlich benannt und ihnen Auslegungen zugeschrieben, die einer genauen Überprüfung der Sachlage nicht standhalten. Das ist ein besonders eklatanter Tatbestand, zumal aus dieser Auslegung falsche Konsequenzen gezogen worden sind.
    Zunächst wird auf Seite 10 der schriftlichen Begründung des Urteils festgelegt, daß „gegenteilige Erklärungen der Abgeordneten Behrendt und Scheppmann aus neuer Zeit lange Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes ... nicht damit in Einklang zu bringen sind." Das Bundesarbeitsgericht meint hier den erwähnten § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ich erkläre für meine Person — und ich bin der Überzeugung, daß der Kollege Scheppmann die gleiche Meinung vertritt —, daß es sich nicht um eine gegenteilige Erklärung gegenüber einer anderen Ansicht handelt, sondern um die Wiederholung des Standpunktes des Ausschusses für Arbeit und vor allen Dingen auch des Beschlusses dieses Hohen Hauses, das diesen Abs. 4 des § 10 auf Grund gleichlautender Anträge der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion anläßlich der zweiten Beratung beschlossen hat. Es fand also keine nachträgliche Auslegung lange nach Inkrafttreten des Gesetzes statt, sondern wie ich sagte, war es eine nochmalige Klarstellung des Willens des Gesetzgebers.
    In dem Bundesarbeitsgerichtsurteil wird auf Seite 10 weiter davon gesprochen, daß der federführende Ausschuß für Arbeit einen Vorschlag des Familien- und Jugendausschusses nicht übernommen habe. Das stimmt zwar. Doch um in jedem Falle für die Jugendlichen am Samstag keine Beschäftigung zuzulassen, wenn die Erwachsenen am Samstag üblicherweise nicht arbeiten, ist in der zweiten Lesung in diesem Hause von den beiden großen Fraktionen der vorhin von mir bereits erwähnte Bleichlautende Abs. 4 beantragt und vom Hause einstimmig beschlossen worden. Dieser Tatbestand wird vollkommen ignoriert.
    Schwere Bedenken erheben wir gegen die Auslegung der Äußerungen des Kollegen Wischnewski, die im Urteil niederlegt sind. Das Urteil spricht davon, daß der Abgeordnete Wischnewski „vielmehr im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß jenes Ziel mit der zum Gesetz gewordenen Fassung des Abs. 4 nicht erreicht werde". — Das ist sachlich unrichtig, und es ist unerklärlich, wie das Bundesarbeitsgerichtsurteil eine solche Darstellung enthalten kann. Bei genauer Prüfung des vorliegenden Bundestagsprotokolls kann jeder feststellen, daß sich die Äußerungen des Abgeordneten Wischnewski ausschließlich auf den Abs. 1 des Ausschußbeschlusses, aber nicht auf den Abs. 4 des jetzt be-



    Behrendt
    stehenden Gesetzes bezogen haben. Der jetzige Abs. 4 bestand zum Zeitpunkt der Ausführungen des Kollegen Wischnewski noch gar nicht. Er war auch nicht Gegenstand seiner Darlegungen. Das beweisen eindeutig die Ausführungen des Kollegen Dürr von der FDP-Fraktion, der wörtlich gesagt hat — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen —:
    Herr Kollege Wischnewski, heute haben Sie etwas gefährlich gelebt, indem Sie § 8 Abs. 1 isoliert betrachtet haben. Wir müssen § 8 Abs. 1 zusammen mit § 8 Abs. 3 a betrachten. § 8 Abs. 3 a wird sicherlich eingefügt, weil die CDU und die SPD die gleiche Fassung beantragt haben und weil die FDP diesen Anträgen zustimmt. Wenn das der Fall ist, haben wir eine Arbeitszeit für Jugendliche, die niemals die Regelarbeitszeit der Erwachsenen übersteigt. Diese Gleitklausel muß doch den Vorstellungen der SPD so entgegenkommen, daß Sie, meine Damen und Herren, aus dem § 8 Abs. 1 keinen gar zu großen Streitpunkt zu machen brauchen.
    In den Ausführungen zitiert daher der Kollege Wischnewski auch wörtlich den Ausschußbeschluß zu Abs. 1 mit den Worten, so wie es jetzt auch im Gesetz steht, nämlich: „Die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen darf acht Stunden ... nicht überschreiten." Und er knüpft zum Schluß daran die Sätze:
    Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sieht die Regelung aber 44 Stunden vor. Das bedeutet, daß insbesondere in den Betrieben ohne Betriebsrat, also den kleineren Betrieben, gesagt werden wird: Kommt auch am Samstag und arbeitet auch noch am Samstag vier Stunden. Eine derartige gesetzliche Möglichkeit ist gegeben.
    Der Kollege Wischnewski begründete mit diesen Ausführungen u. a. einen Antrag meiner Fraktion auf dem seinerzeitigen Umdruck 631 zu § 8, dem jetzigen § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, und zwar unter Ziffer 3 a. Mit diesem Antrag sollte für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren erreicht werden, die wöchentliche Arbeitszeit generell auf 40 Stunden festzusetzen. Aus dem Protokoll ist ersichtlich, daß erst nach der namentlichen Abstimmung über diesen SPD-Antrag der Präsident über die gleichlautenden Anträge der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck 631 Ziffer 3b und Umdruck 629 Ziffer 3 abstimmen ließ — ich verweise auf das Protokoll der 115. Sitzung des Bundestages vom 19. Mai 1960, Seite 6592 —, der dann einstimmig angenommen wurde. Ich sage das 'deshalb, damit das bei künftigen Entscheidungen nicht mehr unter den Tisch fallen kann.
    Daß die von diesen beiden Fraktionen gleichlautend beantragte Bestimmung nur die Bedeutung haben kann, daß die Jugendlichen über 16 Jahren an arbeitsfreien Samstagen der Erwachsenen nicht arbeiten dürfen, beweisen auch eindeutig die Ausführungen des Abgeordneten Scheppmann in derselben Debatte, der sich zwar einerseits im Namen seiner Fraktion für die geteilte Arbeitszeit der Jugendlichen aussprach, andererseits aber dabei auf den noch zur Abstimmung stehenden neuen Abs. 4 hinwies und dazu ausführte:
    Dabei ist vorgesehen, wie aus unserem Antrag zu entnehmen ist, daß die Jugendlichen nicht länger arbeiten dürfen als Erwachsene. Ich glaube, daß diese Regelung tragbar ist.
    Damit haben sich die Vertreter der CDU/CSU und der vorhin zitierten FDP in gleicher Form wie wir zu dieser Auffassung geäußert.
    Noch unmißverständlicher und eindeutiger nahm jedoch der Abgeordnete Arndgen in der 221. Sitzung des Bundesrats am 1. Juli 1960 zu diesem Fragenkomplex Stellung. Bekanntlich hat der Bundesrat, nachdem der Bundestag das Jugendarbeitsschutzgesetz verabschiedet hatte, den Vermittlungsausschuß angerufen und in 19 Fällen ein Vermittlungsbegehren ausgesprochen. Der Vermittlungsausschuß hat nach eingehenden Beratungen zu der Arbeitszeit für Jugendliche beschlossen — entgegen den Anträgen auf eine einheitliche Arbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden für alle Jugendlichen —, es bei der gespaltenen Arbeitszeit zu belassen. Dazu führte der Kollege Arndgen vor dem Bundesrat bei den entsprechenden Paragraphen aus:
    Nach der Meinung 'des Vermittlungsausschusses ist für diejenigen jungen Menschen,
    — damit meint er die 16- bis 18-jährigen —
    die schon einige Jahre im Arbeitsleben stehen, diese Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben, zumal da auch für den größten Teil der Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren die 40-StundenWoche nach den Bestimmungen des Gesetzes gewährleistet ist. Wir haben im Bundesgebiet die 5-Tage-Woche schon sehr weitgehend durchgeführt, und zwar auch im Handwerk. Da an anderer Stelle des Gesetzes bestimmt ist, daß die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht übersteigen darf, ist damit gewährleistet, daß der größte Teil dieser Jugendlichen die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreitet.
    Ich will hier nicht zu der im Urteil aufgeworfenen Frage über die Dauer und Lage der Arbeitszeit Stellung nehmen. Wenn aber die Ausführungen des Abgeordneten Arndgen in dieser Sache, als er davon sprach, daß gewährleistet sei, daß der größte Teil der Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden habe, im Zusammenhang mit Absatz 4 überhaupt einen Sinn haben sollen, dann doch nur den, daß, wenn erwachsene Arbeitnehmer an diesem Tage nicht arbeiten, Jugendliche ebenfalls nicht arbeiten dürfen; sonst hätten wir auf die Einfügung dieses Absatzes verzichten und es bei den übrigen Absätzen des § 10 belassen können.
    Obwohl in der schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts weiter zu lesen ist, daß bei § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sei, daß mehrere Auslegungen möglich sind, ist erstens unverständlich, warum dann weiter argumentiert wird, daß bei Zweifeln in der Auslegung eines arbeitsrechtlichen Gesetzes nicht stets zugunsten des



    Behrendt
    Arbeitnehmers zu entscheiden wäre — wir wissen nicht, wer diese These vertritt, wir jedenfalls nicht, und wir wissen nicht, gegen wen sie sich richten soll —, und ist zweitens unverständlich, warum der von mir hier jetzt teilweise aufgeführte Werdegang des Gesetzes in der hier zu behandelnden Frage vom Bundesarbeitsgericht nicht genügend berücksichtigt und der Wille des Gesetzgebers verkannt wurde.
    Prof. Herschel schreibt hierzu — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen —:
    Hier wird der einschlägige gesetzgeberische Befehl überhaupt nicht zur Kenntnis genommen; das Gesetz wird praktisch insoweit gestrichen und damit abgeändert. Dort kann man schlimmstenfalls sagen, der Richter habe durch eine zu freie Deutung des Gesetzes gefehlt, hier muß man den Vorwurf der Gesetzesignorierung erheben.
    Abschließend kommt er zu der Feststellung:
    So ist das Urteil sowohl wegen seiner Mißdeutung der konstitutionellen Wertordnung wie wegen der Überschreitung der Richtermacht und seines Eingriffes in die Aufgabe des Gesetzgebers mit dem Grundgesetz unvereinbar.
    Ich weiß nicht, ob eine solch harte Kritik an irgendeinem Urteil eines unserer oberen Bundesgerichte seit Bestehen der Bundesrepublik ausgesprochen worden ist. Ich erkläre für meine Fraktion, daß wir diesen Ausführungen nichts hinzuzufügen haben, daß wir mit ihnen übereinstimmen.
    Auch die Konferenz der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder am 21. Februar und am 22. Februar dieses Jahres muß zu der Auffassung gelangt sein, das Bundesarbeitsgericht habe den Willen des Gesetzgebers zumindest verkannt. Sie erwartete einmütig vom Bundesarbeitsminister die Initiative zu gesetzgeberischen Maßnahmen, daß der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers wiederhergestellt werde.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, der eine oder andere von Ihnen mag die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Jugendliche über 16 Jahre an arbeitsfreien Samstagen der Erwachsenen zu beschäftigen, für gut halten; das hat aber nichts mit der vor uns liegenden Frage zu tun, daß der Bundestag einmütig einen anderen Willen zum Ausdruck brachte, der durch das Bundesarbeitsgerichtsurteil aufgehoben wurde. Das ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
    Aus diesem Grunde legt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Drucksache IV/1346 vor, der eine Neufassung des Abs. 4 enthält, die keine andere Auslegung mehr möglich macht als die, die der seinerzeitige einstimmige Beschluß dieses Hohen Hauses vorsah.
    Ich möchte abschließend nur noch auf ein in diesem Zusammenhang aufgetretenes Problem hinweisen. Es ist die Frage gestellt worden, ob bei fortschreitender Arbeitszeitverkürzung und nach der jetzt hier zur Beratung anstehenden Gesetzesänderung Jugendliche über 16 Jahre in der Woche z. B. nur 37 Stunden beschäftigt werden dürfen. Unbegreiflicherweise ist in einem Artikel zu unserem heutigen Antrag u. a. auf diese Frage auch in der Zeitschrift „Der Arbeitgeber" Nummer 13/1963 hingewiesen worden. Ich lese diese Zeitschrift sehr genau. Wenn ich auch in vielen Fällen mit der Tendenz dieser Zeitschrift nicht übereinstimme, so will ich doch zugestehen, daß Artikel arbeitsrechtlicher Natur zumeist von einer entsprechenden Sachkunde zeugen. Der Verfasser dieses Artikels scheint aber sowohl den jetzigen Abs. 4 als auch den Absatz, wie wir ihn nach unserem Antrag geändert sehen möchten, nicht vollständig gelesen zu haben. Denn in beiden Fällen heißt es gleichlautend:
    das gilt nicht bzw. die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die übliche Wochenarbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer weniger als 40 Stunden beträgt.
    Damit ist in der bestehenden Fassung und auch in der beabsichtigten Neufassung eindeutig gesetzlich festgelegt, daß bei einer geringeren Arbeitszeit als 40 Stunden wöchentlich die tägliche Arbeitszeit der Erwachsenen nicht maßgebend für die Jugendlichen ist.
    Ich beantrage im Namen meiner Fraktion, den vorliegenden Gesetzentwurf an den Ausschuß für Arbeit — federführend —, an den Rechtsausschuß sowie an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen — mitberatend — zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung des Initiativgesetzentwurfs gehört. Ich eröffne die Aussprache. — Herr Abgeordneter Scheppmann !

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Scheppmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Initiativantrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/1346 — verfolgt das Ziel, durch eine Änderung des § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen, daß die Jugendlichen eines Betriebes unter keinen Umständen an einem Tage, insbesondere am Samstag, beschäftigt werden dürfen, wenn die erwachsenen Arbeitnehmer dieses Betriebes an diesem Tage nicht arbeiten.
    Die vorgeschlagene Gesetzesänderung will also den Zustand wiederherstellen, der vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. Oktober 1962 auf der Grundlage der bisherigen Handhabung des § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes praktisch bestanden hat. In § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist festgelegt:
    Die Arbeitszeit der Jugendlichen darf täglich und wöchentlich die übliche Arbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer des Betriebs oder der Betriebsabteilung, in der der Jugendliche beschäftigt wird, nicht überschreiten.
    Das Bundesarbeitsgericht bringt in seiner Urteilsbegründung zum Ausdruck, daß § 10 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht eindeutig, sondern



    Scheppmann
    unbestimmt, unklar und mißverständlich sei. Wenn der Gesetzgeber die Absicht verfolge, den Jugendlichen auch die Fünf-Tage-Woche der Erwachsenen zu sichern, müsse das klar zum Ausdruck gebracht werden. So habe ich es aus der Begründung entnommen.
    In den weitaus meisten Kommentaren und in den amtlichen Verlautbarungen aus Bund und Ländern — so im Bulletin der Bundesregierung Nr. 184 vom 30. September 1960, in dem Erlaß des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministers vom 10. Oktober 1960, in dem Erlaß des hessischen Ministers für Arbeit, Wohlfahrt und Gesundheitswesen vom 3. Februar 1961 sowie in der Verlautbarung der Konferenz der Länderarbeitsminister vom 20. September 1960 — wird diese gesetzliche Bestimmung dahin gehend ausgelegt, daß eine Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, an denen die erwachsenen Arbeitnehmer im Betrieb nicht arbeiten, unzulässig ist. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist in der umfangreichen Literatur, die sich mit dieser Entscheidung beschäftigt, überwiegend auf starke Bedenken gestoßen. Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im praktischen Ergebnis dem Willen des Gesetzgebers nicht entspreche.
    Wenn man diese Auffassung teilt, erhebt sich die Frage, ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine Gesetzesänderung, wie sie in dem Initiativantrag vorgesehen ist, rechtfertigt oder zwingend fordert. Wir haben uns selbstverständlich auch Gedanken darüber gemacht, was in dieser Frage zu tun sei. Ich darf hier für die Fraktion der CDU/CSU und gleichzeitig für die FDP-Fraktion, also für die Koalitionsparteien, eine Erklärung zu dieser Frage abgeben, die wie folgt lautet:
    Es kann offensichtlich nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, in jedem Falle, in dem ein Urteil eines oberen Bundesgerichtes, gleichviel aus welchen Gründen, nicht die Zustimmung derer, die von ihm betroffen werden, oder auch sogar des Gesetzgebers oder der zuständigen Verwaltungsbehörde findet, die Rechtsfolgen, die aus dem Urteil gezogen werden müssen, mit einer Gesetzesänderung zu beantworten. Eine solche Praxis würde mit Notwendigkeit zu einer starken Belastung der gesetzgebenden Körperschaften führen. Sie würde auch — zum Prinzip erhoben — dem Ansehen der oberen Bundesgerichte und auch der Rechtssicherheit wenig förderlich sein.
    In diesem Zusammenhang ist auch auf den § 45 des Arbeitsgerichtsgesetzes hinzuweisen. Nach dieser Vorschrift besteht bei dem Bundesarbeitsgericht ein Großer Senat. Eine Entscheidung des Großen Senats ist herbeizuführen, wenn in einer Rechtsfrage ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will. Der erkennende Senat kann auch in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung die Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, wenn nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung es erfordert. Das Gesetz geht also selbst davon aus, daß
    Fälle eintreten können, in denen eine bisher vertretene Rechtsauffassung überprüft werden muß. Das ist schon einmal geschehen. Auf der Grundlage des § 45 des Arbeitsgerichtsgesetzes hat z. B. der Erste Senat, der durch Jahre hindurch in ständiger Rechtsprechung zum Hausarbeitstagsgesetz Nordrhein-Westfalens die Auffassung vertreten hat, Voraussetzung des Anspruchs auf einen Hausarbeitstag sei nur die Beschäftigung von mindestens 40 Stunden in der Woche, es sei dagegen gleichgültig, ob an allen sechs Tagen in der Woche gearbeitet werde, selbst den Großen Senat angerufen.
    Auf Grund des von dem Großen Senat gefaßten Beschlusses vertritt nunmehr der Erste Senat eine von seiner früheren, ständig vertretenen Rechtsauffassung abweichende Meinung. Es soll damit aufgezeigt sein, daß es durchaus möglich ist, daß das Bundesarbeitsgericht auf dem Wege über eine Anrufung des Großen Senats einmal zu einer anderen Rechtsauffassung kommt, als sie das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 12. Oktober 1962 vertreten hat und zur Zeit vertritt.
    Natürlich muß ein neuer Fall bei dem Arbeitsgericht eingebracht werden, um das etwa über die Sprungrevision zu beschleunigen. Wir halten diesen Weg für richtig, sind aber auch der Meinung, daß man diesen eingebrachten Antrag, wie beantragt, den zuständigen Ausschüssen überweisen sollte.
    Wir werden der Überweisung zustimmen.