Rede:
ID0408312000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Schultz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4029 A Fragestunde (Drucksache IV/1379) Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Bau einer Panzerstraße durch die Gemeinde Hützel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4029 D Fragen des Abg. Wienand: Abbruch der Drachenburg bei Königswinter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4030 A, B, C Wienand (SPD) 4030 B, C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1364) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4030 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1227); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1365) — — Zweite und dritte Beratung — . . . 4030 D Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über soziale Sicherheit; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1322) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4031 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 1962 mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe usw. (Drucksache IV/696); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1353) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4031 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. September 1962 mit der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/1184); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1354) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 4031 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über den Luftverkehr (Drucksache IV/1165); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1355) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 mit dem Kaiserreich Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsge- II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 bieten und darüber hinaus (Drucksache IV/1244); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1356) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1357) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4032 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 mit dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen (Drucksache IV/1166) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1368) — Zweite und dritte Beratung — 4032 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345) — Erste Beratung — 4033 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371) — Erste Beratung — 4033 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache IV/1370) — Erste Beratung — . . 4033 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI, eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe usw., eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Hauptgruppen 11-19 CITI) (Drucksachen IV/1214, IV/1321, zu IV/1321) 4033 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betr. die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/1051, IV/1348) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/1349, Umdruck 45) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über Nr. 1 des Antrags der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/1350, Umdruck 43) 4034 A Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag . der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnant Barth (Drucksachen IV/1062, IV/1363) 4034 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Württ.) an die Firma Carl Zeiss in Oberkochen (Drucksachen IV/1230, IV/1358) 4034 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Höfer-Kaserne in Homburg (Saar) an die Firma Robert Bosch GmbH in Stuttgart (Drucksache IV/1378) . . . 4034 C Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1375) . . . 4034 C Antrag betr.Öffnungszeiten beim Grenzübergang Wahlerscheid-Rocherath (Abg. Günther, Iven [Düren], Dr. Hoven und Gen.) (Drucksache IV/1367) 4034 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Busse (FDP) . . . . 4035 A, 4037 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4035 B, 4038 A, C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundsechzigste und Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1293, IV/1294, IV/1393) 4039 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Förderung des Tabakbaues (Abg. Leicht, Seither, Baier [Mosbach], Reichmann und Gen.) (Drucksachen IV/1241, IV/1392) . . 4039 B Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Bauer (Wasserburg), Sühler, Murr, Dr. Effertz und Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1398, Umdruck 328) 4039 C Antrag betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-OstseeSchiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (SPD, FDP und Abg. Müller-Hermann und Gen.) (Drucksache IV/1390) 4039 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 75 GG) (Drucksache IV/633); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1374, zu IV/1374) — Zweite und dritte Beratung — Höcherl, Bundesminister 4040 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4041 C Benda (CDU/CSU) . . . 4043 A, 4044 C Dorn (FDP) 4043 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4044 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625); Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Inneres (Drucksache IV/1337) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4047 C Brück (CDU/CSU) 4048 D, 4051 A, 4059 D, 4068 B, 40 73 C Gscheidle (SPD) . 4048 C, 4058 D, 4066 D, 4070 C Höcherl, Bundesminister . 4050 A, 4056 C, 4061 B, 4065 D Dr. Miessner (FDP) . . 4051 A, 4072 D Dr. Schäfer (SPD) 4051 B Matzner (SPD) 4052 D Wagner (CDU/CSU) . . 4054 B, 4066 B, 4068 C, 4070 B Dorn (FDP) . . 4054 D, 4058 B, 4060 C Frau Funcke (FDP) 4056 A Sänger (SPD) 4057 B Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 4062 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4063 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4067 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4068 B Antrag betr. Vorlage eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1388 [neu]) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4074 D Schultz (FDP 4075 C Erler (SPD) 4075 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, Nr. 21 und Nr. 22 des Rates der EWG sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache IV/1372) — Zweite und dritte Beratung — 4076 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1343) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . 4076 D, 4078 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4077 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4077 C Nächste Sitzung 4078 D Anlagen 4079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4029 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aligner * 28. 6. Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) * 28. 6. Dr. Aschoff 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Dr.-Ing. Balke 28. 6. Bauknecht 28. 6. Dr. Bechert 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach * 28. 6. Dr. Birrenbach 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 6. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Börner 28. 6. Dr. von Brentano 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher * 28. 6. Corterier 28. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Eilers 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Etzel 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger 28. 6. Frau Geisendörfer 28. 6. Gerns 28. 6. Gewandt 7. 7. Haage (München) 28. 6. Haase (Kassel) 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 28. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 6. Hansing 28. 6. Frau Herklotz 28. 6. Frau Dr. Heuser 28. 6. Hörauf 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jungmann 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kemmer 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28. 6. Klinker* 28. 6. Knobloch 28. 6. Kraus 1. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann* 28. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30. 6. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl) * 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München) * 28. 6. Margulies* 28. 6. Mauk* 28. 6. Frau Meermann 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 28. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann * 28. 6. Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Opitz 28. 6. Dr.-Ing. Phillipp * 28. 6. Frau Pitz-Savelsberg 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Rommerskirchen 28. 6. Frau Schanzenbach 28. 6. Schneider (Hamburg) 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28. 6. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Dr. Schwörer 28. 6. Seifriz* 28. 6. Seuffert 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Stauch 28. 6. Stephan 28. 6. Dr. Stoltenberg 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. Tobaben 28. 6. Urban 2. 7. Wegener 28. 6. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski * 28. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmermann (München) 28. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/1374). Die von der Bundesregierung angestrebte Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern 4080 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 könnte ohne weiteres dadurch erreicht werden, daß der Bund notwendige Besoldungsmaßnahmen in seinem Bereich jeweils ohne Zögern ergreift. Es besteht kein Anlaß zu Zweifeln darüber, daß die Länder einer fortschrittlichen und führenden Besoldungspolitik des Bundes nicht folgen würden. Andererseit kann auch mit der vorgeschlagenen Änderung des Art. 75 GG allein die gewünschte Vereinheitlichung nicht erreicht werden, da die Länder in der Gestaltung ihrer Stellenpläne und Beförderungsmaßnahmen völlig unabhängig bleiben. Die — überdies noch verfassungsrechtlich zweifelhafte — Grundgesetzänderung erscheint daher weder notwendig noch geeignet, die von uns allen gewünschte Vereinheitlichung der Besoldung zu bewirken. Ich lehne sie daher ab. Dr. Miessner Anlage 3 Umdruck 329 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 330 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 339 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Ollesch, Ertl, Opitz, Dr. Danz, Ramms und Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsordnung A werden 1. in Nr. 6 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 6" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 2. folgende Nr. 6 a eingefügt: ,6 a. Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 7" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." 3. in Nr. 7 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 8" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 4. in Nr. 8 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 9" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4081 „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 5. in Nr. 8 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 10" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 6. in Nr. 9 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 11" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 7. in Nr. 9 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 12" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', Bonn, den 27. Juni 1963 Dorn Ollesch Ertl Opitz Dr. Danz Ramms Lemmrich Anlage 6 Umdruck 341 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Ollesch und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: I. In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsgruppe A wird angefügt: in Nr. 13 unter „Es werden eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Institutes für chemisch-technische Untersuchungen' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte, und Professor' gestrichen." II. In Artikel I Nr. 30 II. Besoldungsgruppe B werden angefügt: 1. in Nr. 1 unter „In Besoldungsgruppe 1 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor (bei wissenschaftlichen Forschungsanstalten)' werden nach dem Wort ;Direktor' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 2. in Nr. 2 „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte, und Professor' gestrichen.", „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 3. in Nr. 3 unter „In Besoldungsgruppe 3 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt." „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Deutschen Historischen Institutes in Rom' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte ;und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ‚Präsident der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 4. in Nr. 5 unter „In Besoldungsgruppe 6 wird gestrichen:" 4082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1,963 „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden unter ,Ummittelbarer Bundesdienst' eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Bodenforschung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ,Präsident des Bundesgesundheitsamtes' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 5. folgende Nr. 6 a: „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." [II. In Artikel I wird dem § 2 folgender Absatz 2 angefügt: „(2 a) Wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes den Titel ,Professor' zur Amtsbezeichnung geführt hat, ist berechtigt, diesen weiterzuführen." IV. In der Anlage 3 (Drucksache IV/1337) — „Überleitungsübersicht" — werden 1. in der Spalte „Bisherige Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15, 16 und 17 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen und die geänderten Amtsbezeichnungen in die Spalte ,Neue Amtsbezeichnung' eingefügt., 2. in der Spalte „Neue Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 11, 12, 22, 24 und 27 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen. Bonn, dien 27. Juni 1963 Dorn Hammersen Dr. Miessner Ollesch Kubitza Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 338 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genassen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 4'b gestrichen. Die dazugehörige Anlage 4 entfällt. (Redaktionell ist deshalb in Artikel VII Nr. 5 die Zitierung des § 4 b und das davorstehende Komma zu streichen.) 2. In Artikel VII Nr. 5 und 8 werden die letzten Worte „1. Oktober 1963" jeweils durch die Worte „1. Juli 1963" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Dr. Wuermeling Baier (Mosbach) Adorno Baldauf Becker Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Brauksiepe Bühler Dr. Czaja Diebäcker Even (Köln) Falke Franzen Gibbert Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz Goldhagen Harnischfeger Heix Hilbert Höfler Hörnemann (Gescher) Holkenbrink Hoogen Dr. Huys Josten Dr. Jungmannn Katzer Klein (Saarbrücken) Knobloch Majonica Maucher Menke Müser Nieberg Dr. Dr. Oberländer Frau Dr. Pannhoff Frau Dr. Rehling Ruland Scheppmann Schlick Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Siemer Stauch Teriete Varelmann Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Weber (Koblenz) Wullenhaupt Anlage 8 Umdruck 342 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genossen — Umdruck 338 — zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Umdruck 338 wird wie folgt geändert: In Nummer 2 werden die Worte „1. Juli 1963" ersetzt durch die Worte „1. April 1963". Bonn, den 28. Juni 1963 Schmitt-Vockenhausen Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4083 Anlage 9 Umdruck 344 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 331 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) ein gleiches besoldungsrechtliches Leistungsprinzip in Bund, Ländern und Gemeinden anzustreben, die in den Besoldungsordnungen enthaltenen Bewertungen von Amtsgeschäften nach ihrer Schwierigkeit, ihrem Verantwortungsgewicht und anderen Anforderungsarten zu einheitlichen Bewertungsrichtlinien zusammenzufassen und durch verbindliche Vorschriften für die Aufstellung und Verabschiedung von Organisations- und Stellenplänen zu ergänzen, b) dem Deutschen Bundestag mit der Vorlage des Haushaltsplans zu berichten, wie weit die allgemein verbindlichen Rahmenvorschriften für die Dienstpostenbewertung und die Aufstellung der Organisationspläne gediehen sind, c) bis zum Erlaß allgemein verbindlicher Bewertungsrichtlinien und Vorschriften für die Aufstellung von Organisations- und Stellenplänen den Haushaltsberatungen bei Bahn und Post die Ergebnisse der dortigen Bewertungsrichtlinien zugrunde zu legen; für die Beförderungs/Besoldungsgruppen den Stellenpuffer bis 1967 auf 5 % abzubauen, d) dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den vorhandenen Stellenpuffer in den einzelnen Laufbahngruppen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit den gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen zu er- A statten. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen IV/923, IV/1342). Der Bundestag wolle beschließen Zu Artikel 1 1. In Nr. 2 wird Buchstabe b gestrichen. 2. Nr. 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Artzinger, Dr. Schwörer, Dr. Toussaint und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- 4084 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 rung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923, IV/1343). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1963 Dr. Artzinger Dr. Schwörer Dr. Toussaint Dr. Dichgans Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff Anlage 14 Schriftliche Antwort*) des Herrn .Bundesministers Schwarz vom 26. Juni 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel, Drucksache IV/1331, Fragen VIII/5 und VIII/6. Hat die Bundesregierung sich über das Vordringen der afrikanischen Schweinepest in Portugal und Spanien informiert? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um ein Übergreifen der afrikanischen Schweinepest auf die EWG-Länder, insbesondere die Bundesrepublik, zu verhindern? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Durch regelmäßigen Austausch der Tierseuchennachrichten mit den Ländern Spanien und Portugal ist die Bundesregierung seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in diesen Ländern im Jahre 1958 unterrichtet. Auch das Internationale Tierseuchenamt in Paris gibt laufend Informationen über den Stand der Seuche auf der Iberischen Halbinsel. 2. Frage: Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Seuchenfälle in Portugal und Spanien hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei den Bundesländern den Erlaß viehseuchenpolizeilicher Anordnungen zum Schutze gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest veranlaßt. Die Bundesländer haben insbesondere die gegenüber Spanien, Portugal und auch ,den afrikanischen Ländern bestehenden viehseuchenpolizeilichen Ein- *) Siehe 79. Sitzung Seite 3828 B. fuhrverbote durch Rechtsverordnungen dahingehend ergänzt, daß die Einfuhr von Schweinen (einschl. Wildschweinen) sowie Fleisch und sonstigen von diesen Tieren stammenden Erzeugnissen ausnahmslos — und zwar auch als Postsendung und Reiseproviant — unzulässig ist. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Auswärtige Amt zur Unterrichtung der in Frage kommenden deutschen Vertretungen, den Bundesminister für Verkehr, die deutschen und internationalen Speisewagen- und Schlafwagengesellschaften sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Unterrichtung der aus Spanien kommenden Gastarbeiter über die Gefahr einer Einschleppung der Seuche und die Notwendigkeit einer konsequenten Durchführung der angeordneten Maßnahmen informiert. Zur Unterrichtung der Veterinärbehörden in der Bundesrepublik, der Tierärzteschaft und der Landwirtschaft über Erkennungs- und Verbreitungsweise der Afrikanischen Schweinepest hat der AID Bad Godesberg auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Mitwirkung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen zahlreiche Aufklärungsbroschüren verteilt und mehrere Kopien von Lehrfilmen und Dia-Serien zur Verfügung gestellt. Bei Fortbildungstagen wurde über die Bedrohung der deutschen Schweinebestände durch die Afrikanische Schweinepest gesprochen. Im Jahre 1961 hat ein Angehöriger der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen an einem von der FAO in Madrid veranstalteten Lehrgang über Fragen der Diagnostik und der Epizootologie teilgenommen; an einem ebensolchen Lehrgang, der vom 23. Mai bis 6. Juni 1963 stattfand, nahm ein veterinärmedizinischer wissenschaftlicher Mitarbeiter der Behringwerke teil. Bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen werden laufend gegen die heimische Schweinepest hyperimmunisierte Schweine gehalten, um in Zweifelsfällen auf dem schnellsten Wege zu einer einwandfreien Diagnose zu gelangen. Die übrigen Mitgliedstaaten der EWG haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, für die CDU/CSU-Fraktion zu dem vorliegenden interfraktionellen Antrag Drucksache IV/1388 folgendes auszuführen.
    Unter dem Eindruck der Ereignisse, die zum zweiten Weltkrieg führten, der furchtbaren Erfahrungen, die dieser Krieg uns gebracht hat, und angesichts des ungeheuren Leids, das dieser Krieg über alle Völker der Welt gebracht hatte, suchte der Parlamentarische Rat, Sicherungen für den künftigen Beitrag Deutschlands zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker zu schaffen.
    Dieser Gedanke, den Friedenswillen des deutschen Volkes zu bekunden und alles zu tun, um den Frieden auch zu sichern, kommt an mehreren Stellen des Grundgesetzes eindeutig und klar zum Ausdruck. Schon in der Präambel wird betont, daß das deutsche Volk von dem Willen beseelt sei, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. Art. 9 verbietet Vereinigungen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Art. 24 bestimmt, daß sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem System kollektiver Sicherheit einordnet, und es heißt dann weiter:
    ... er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.



    Dr. Weber (Koblenz)


    Art. 26 proklamiert in Abs. 1:
    Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
    Abs. 2 konkretisiert diesen Gedanken der Friedenssicherung dahin, daß zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden dürfen. Und dann wird bestimmt: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz".
    In Ausführung dieses vom Verfassungsgesetzgeber erteilten Auftrags hat der Bundestag das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 beschlossen. Damit schien der Grundgesetzauftrag erfüllt.
    Zu regeln waren drei Tätigkeiten: die Herstellung, die Beförderung und das In-Verkehr-Bringen von Kriegswaffen. In § 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen wird auch ein Tatbestand behandelt, der ein Tätigwerden außerhalb des Bundesgebiets betrifft. Dort 'heißt es:
    Wer Kriegswaffen, die außerhalb des Bundesgebiets ein- und ausgeladen und durch das Bundesgebiet nicht durchgeführt werden, mit Seeschiffen, die die Bundesflagge führen, oder mit Luftfahrzeugen, die in die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik eingetragen sind, befördern will, bedarf der Genehmigung.
    Hier wird also schon eine Tätigkeit erfaßt, die sich im Ausland abspielt. Die Bundesregierung hat also auf diesem Gebiet die Möglichkeit, eine unerwünschte Tätigkeit zu verhindern und damit den Gedanken der Friedfertigkeit zu bekunden.
    Es hat sich aber in der Folgezeit gezeigt, daß die Vorschriften nicht ausreichend sind, um auch in der an erster Stelle genannten Tätigkeit — Mitwirken bei der Herstellung von Kriegswaffen — ein Eingreifen und ein Verhindern zu ermöglichen, wenn sich diese Tätigkeit im Ausland abspielt. Andere Länder, z. B. die USA und Italien, haben auf Grund bestehender Gesetze schon diese Möglichkeit. Es scheint uns aber geboten, daß gerade das deutsche Volk und sein Friedenswille nicht durch die Tätigkein Deutscher im Ausland diskreditiert wird.
    Wir selbst haben in den Verträgen auf die Herstellung von Massenvernichtungswaffen, die sogenannten ABC-Waffen, verzichtet. Gerade angesichts dessen, daß der von Hitler-Deutschland begonnene Krieg unermeßliches Leid über die ganze Welt gebracht hat, können wir es nicht hinnehmen, daß durch die Tätigkeit deutscher Staatsangehöriger im Ausland das im Grundgesetz feierlich ausgesprochene Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Prinzip der Friedenssicherung in Zweifel gezogen werden kann.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Deshalb halten wir es für geboten, daß das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen nunmehr erweitert und die zutage getretene Lücke geschlossen wird. Diesem Zweck dient der Ihnen vorliegende Antrag aller Fraktionen dieses Hauses, der ein weiteres Gesetz zur Ausführung des Artikels 26 Abs. 2 des Grundgesetzes fordert.
    Da sich Mitglieder aller Fraktionen in der vergangenen Woche mit diesem Problem eingehend befaßt haben und dabei einmütig zu dem Ergebnis gekommen sind, daß eine solche Regelung notwendig sei, sollten wir es uns ersparen, den Antrag noch einmal an einen Ausschuß zu verweisen. Wir sind vielmehr der Meinung, daß dieser Antrag als Bekenntnis des deutschen Volkes zum Frieden und als Bekenntnis zu dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Friedenssicherung heute vom ganzen Hause einmütig angenommen werden sollte, und darum bitte ich Sie.

    (Beifall im ganzen Hause.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz-Rudolf Schultz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Fraktion der Freien Demokratischen Partei habe ich die Ehre, folgende Erklärung abzugeben.
    Die Fraktion der Freien Demokraten hat den vorliegenden Antrag mitunterzeichnet, weil sie in dem darin vorgebrachten Begehren eine deutliche Manifestation des Parlaments als der frei gewählten Vertretung der Bevölkerung der Bundesrepublik sieht, daß es nicht Aufgabe von Angehörigen der Bundesrepublik sein kann, sich an der Herstellung von Massenvernichtungsmitteln und zugehöriger Träger im Ausland zu beteiligen. Die Aufforderung an die Bundesregierung, die in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, ist eine gradlinige Fortsetzung der Politik, die mit dem Art. 26 des Grundgesetzes und dem feierlichen Verzicht auf Herstellung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln im Brüsseler Protokoll von 1955 .eingeschlagen wurde. Sie hatte die volle Unterstützung der Freden Demokraten damals gefunden und findet sie noch heute.
    Wir sind uns allerdings darüber klar, daß die Durchführung dieses Antrages die Bundesnegierung vor schwierige verfassungsrechtliche Probleme stellen wird, hoffen aber gleichzeitig, daß sie überwunden werden können. Wir möchten aber auch in dieser Stunde daran erinnern, daß der Bemühung des Parlaments und der Bundesregierung schließlich der Erfolg versagt sein muß, wenn es nicht gelingt, zu einer wirklichen Abrüstung zu kommen.

    (Beifall bei der FDP.)