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    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4029 A Fragestunde (Drucksache IV/1379) Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Bau einer Panzerstraße durch die Gemeinde Hützel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4029 D Fragen des Abg. Wienand: Abbruch der Drachenburg bei Königswinter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4030 A, B, C Wienand (SPD) 4030 B, C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1364) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4030 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1227); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1365) — — Zweite und dritte Beratung — . . . 4030 D Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über soziale Sicherheit; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1322) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4031 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 1962 mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe usw. (Drucksache IV/696); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1353) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4031 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. September 1962 mit der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/1184); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1354) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 4031 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über den Luftverkehr (Drucksache IV/1165); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1355) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 mit dem Kaiserreich Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsge- II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 bieten und darüber hinaus (Drucksache IV/1244); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1356) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1357) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4032 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 mit dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen (Drucksache IV/1166) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1368) — Zweite und dritte Beratung — 4032 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345) — Erste Beratung — 4033 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371) — Erste Beratung — 4033 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache IV/1370) — Erste Beratung — . . 4033 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI, eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe usw., eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Hauptgruppen 11-19 CITI) (Drucksachen IV/1214, IV/1321, zu IV/1321) 4033 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betr. die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/1051, IV/1348) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/1349, Umdruck 45) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über Nr. 1 des Antrags der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/1350, Umdruck 43) 4034 A Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag . der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnant Barth (Drucksachen IV/1062, IV/1363) 4034 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Württ.) an die Firma Carl Zeiss in Oberkochen (Drucksachen IV/1230, IV/1358) 4034 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Höfer-Kaserne in Homburg (Saar) an die Firma Robert Bosch GmbH in Stuttgart (Drucksache IV/1378) . . . 4034 C Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1375) . . . 4034 C Antrag betr.Öffnungszeiten beim Grenzübergang Wahlerscheid-Rocherath (Abg. Günther, Iven [Düren], Dr. Hoven und Gen.) (Drucksache IV/1367) 4034 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Busse (FDP) . . . . 4035 A, 4037 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4035 B, 4038 A, C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundsechzigste und Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1293, IV/1294, IV/1393) 4039 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Förderung des Tabakbaues (Abg. Leicht, Seither, Baier [Mosbach], Reichmann und Gen.) (Drucksachen IV/1241, IV/1392) . . 4039 B Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Bauer (Wasserburg), Sühler, Murr, Dr. Effertz und Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1398, Umdruck 328) 4039 C Antrag betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-OstseeSchiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (SPD, FDP und Abg. Müller-Hermann und Gen.) (Drucksache IV/1390) 4039 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 75 GG) (Drucksache IV/633); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1374, zu IV/1374) — Zweite und dritte Beratung — Höcherl, Bundesminister 4040 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4041 C Benda (CDU/CSU) . . . 4043 A, 4044 C Dorn (FDP) 4043 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4044 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625); Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Inneres (Drucksache IV/1337) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4047 C Brück (CDU/CSU) 4048 D, 4051 A, 4059 D, 4068 B, 40 73 C Gscheidle (SPD) . 4048 C, 4058 D, 4066 D, 4070 C Höcherl, Bundesminister . 4050 A, 4056 C, 4061 B, 4065 D Dr. Miessner (FDP) . . 4051 A, 4072 D Dr. Schäfer (SPD) 4051 B Matzner (SPD) 4052 D Wagner (CDU/CSU) . . 4054 B, 4066 B, 4068 C, 4070 B Dorn (FDP) . . 4054 D, 4058 B, 4060 C Frau Funcke (FDP) 4056 A Sänger (SPD) 4057 B Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 4062 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4063 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4067 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4068 B Antrag betr. Vorlage eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1388 [neu]) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4074 D Schultz (FDP 4075 C Erler (SPD) 4075 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, Nr. 21 und Nr. 22 des Rates der EWG sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache IV/1372) — Zweite und dritte Beratung — 4076 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1343) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . 4076 D, 4078 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4077 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4077 C Nächste Sitzung 4078 D Anlagen 4079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4029 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aligner * 28. 6. Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) * 28. 6. Dr. Aschoff 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Dr.-Ing. Balke 28. 6. Bauknecht 28. 6. Dr. Bechert 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach * 28. 6. Dr. Birrenbach 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 6. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Börner 28. 6. Dr. von Brentano 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher * 28. 6. Corterier 28. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Eilers 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Etzel 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger 28. 6. Frau Geisendörfer 28. 6. Gerns 28. 6. Gewandt 7. 7. Haage (München) 28. 6. Haase (Kassel) 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 28. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 6. Hansing 28. 6. Frau Herklotz 28. 6. Frau Dr. Heuser 28. 6. Hörauf 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jungmann 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kemmer 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28. 6. Klinker* 28. 6. Knobloch 28. 6. Kraus 1. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann* 28. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30. 6. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl) * 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München) * 28. 6. Margulies* 28. 6. Mauk* 28. 6. Frau Meermann 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 28. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann * 28. 6. Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Opitz 28. 6. Dr.-Ing. Phillipp * 28. 6. Frau Pitz-Savelsberg 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Rommerskirchen 28. 6. Frau Schanzenbach 28. 6. Schneider (Hamburg) 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28. 6. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Dr. Schwörer 28. 6. Seifriz* 28. 6. Seuffert 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Stauch 28. 6. Stephan 28. 6. Dr. Stoltenberg 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. Tobaben 28. 6. Urban 2. 7. Wegener 28. 6. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski * 28. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmermann (München) 28. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/1374). Die von der Bundesregierung angestrebte Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern 4080 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 könnte ohne weiteres dadurch erreicht werden, daß der Bund notwendige Besoldungsmaßnahmen in seinem Bereich jeweils ohne Zögern ergreift. Es besteht kein Anlaß zu Zweifeln darüber, daß die Länder einer fortschrittlichen und führenden Besoldungspolitik des Bundes nicht folgen würden. Andererseit kann auch mit der vorgeschlagenen Änderung des Art. 75 GG allein die gewünschte Vereinheitlichung nicht erreicht werden, da die Länder in der Gestaltung ihrer Stellenpläne und Beförderungsmaßnahmen völlig unabhängig bleiben. Die — überdies noch verfassungsrechtlich zweifelhafte — Grundgesetzänderung erscheint daher weder notwendig noch geeignet, die von uns allen gewünschte Vereinheitlichung der Besoldung zu bewirken. Ich lehne sie daher ab. Dr. Miessner Anlage 3 Umdruck 329 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 330 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 339 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Ollesch, Ertl, Opitz, Dr. Danz, Ramms und Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsordnung A werden 1. in Nr. 6 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 6" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 2. folgende Nr. 6 a eingefügt: ,6 a. Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 7" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." 3. in Nr. 7 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 8" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 4. in Nr. 8 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 9" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4081 „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 5. in Nr. 8 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 10" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 6. in Nr. 9 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 11" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 7. in Nr. 9 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 12" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', Bonn, den 27. Juni 1963 Dorn Ollesch Ertl Opitz Dr. Danz Ramms Lemmrich Anlage 6 Umdruck 341 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Ollesch und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: I. In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsgruppe A wird angefügt: in Nr. 13 unter „Es werden eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Institutes für chemisch-technische Untersuchungen' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte, und Professor' gestrichen." II. In Artikel I Nr. 30 II. Besoldungsgruppe B werden angefügt: 1. in Nr. 1 unter „In Besoldungsgruppe 1 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor (bei wissenschaftlichen Forschungsanstalten)' werden nach dem Wort ;Direktor' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 2. in Nr. 2 „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte, und Professor' gestrichen.", „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 3. in Nr. 3 unter „In Besoldungsgruppe 3 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt." „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Deutschen Historischen Institutes in Rom' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte ;und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ‚Präsident der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 4. in Nr. 5 unter „In Besoldungsgruppe 6 wird gestrichen:" 4082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1,963 „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden unter ,Ummittelbarer Bundesdienst' eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Bodenforschung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ,Präsident des Bundesgesundheitsamtes' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 5. folgende Nr. 6 a: „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." [II. In Artikel I wird dem § 2 folgender Absatz 2 angefügt: „(2 a) Wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes den Titel ,Professor' zur Amtsbezeichnung geführt hat, ist berechtigt, diesen weiterzuführen." IV. In der Anlage 3 (Drucksache IV/1337) — „Überleitungsübersicht" — werden 1. in der Spalte „Bisherige Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15, 16 und 17 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen und die geänderten Amtsbezeichnungen in die Spalte ,Neue Amtsbezeichnung' eingefügt., 2. in der Spalte „Neue Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 11, 12, 22, 24 und 27 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen. Bonn, dien 27. Juni 1963 Dorn Hammersen Dr. Miessner Ollesch Kubitza Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 338 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genassen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 4'b gestrichen. Die dazugehörige Anlage 4 entfällt. (Redaktionell ist deshalb in Artikel VII Nr. 5 die Zitierung des § 4 b und das davorstehende Komma zu streichen.) 2. In Artikel VII Nr. 5 und 8 werden die letzten Worte „1. Oktober 1963" jeweils durch die Worte „1. Juli 1963" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Dr. Wuermeling Baier (Mosbach) Adorno Baldauf Becker Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Brauksiepe Bühler Dr. Czaja Diebäcker Even (Köln) Falke Franzen Gibbert Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz Goldhagen Harnischfeger Heix Hilbert Höfler Hörnemann (Gescher) Holkenbrink Hoogen Dr. Huys Josten Dr. Jungmannn Katzer Klein (Saarbrücken) Knobloch Majonica Maucher Menke Müser Nieberg Dr. Dr. Oberländer Frau Dr. Pannhoff Frau Dr. Rehling Ruland Scheppmann Schlick Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Siemer Stauch Teriete Varelmann Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Weber (Koblenz) Wullenhaupt Anlage 8 Umdruck 342 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genossen — Umdruck 338 — zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Umdruck 338 wird wie folgt geändert: In Nummer 2 werden die Worte „1. Juli 1963" ersetzt durch die Worte „1. April 1963". Bonn, den 28. Juni 1963 Schmitt-Vockenhausen Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4083 Anlage 9 Umdruck 344 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 331 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) ein gleiches besoldungsrechtliches Leistungsprinzip in Bund, Ländern und Gemeinden anzustreben, die in den Besoldungsordnungen enthaltenen Bewertungen von Amtsgeschäften nach ihrer Schwierigkeit, ihrem Verantwortungsgewicht und anderen Anforderungsarten zu einheitlichen Bewertungsrichtlinien zusammenzufassen und durch verbindliche Vorschriften für die Aufstellung und Verabschiedung von Organisations- und Stellenplänen zu ergänzen, b) dem Deutschen Bundestag mit der Vorlage des Haushaltsplans zu berichten, wie weit die allgemein verbindlichen Rahmenvorschriften für die Dienstpostenbewertung und die Aufstellung der Organisationspläne gediehen sind, c) bis zum Erlaß allgemein verbindlicher Bewertungsrichtlinien und Vorschriften für die Aufstellung von Organisations- und Stellenplänen den Haushaltsberatungen bei Bahn und Post die Ergebnisse der dortigen Bewertungsrichtlinien zugrunde zu legen; für die Beförderungs/Besoldungsgruppen den Stellenpuffer bis 1967 auf 5 % abzubauen, d) dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den vorhandenen Stellenpuffer in den einzelnen Laufbahngruppen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit den gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen zu er- A statten. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen IV/923, IV/1342). Der Bundestag wolle beschließen Zu Artikel 1 1. In Nr. 2 wird Buchstabe b gestrichen. 2. Nr. 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Artzinger, Dr. Schwörer, Dr. Toussaint und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- 4084 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 rung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923, IV/1343). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1963 Dr. Artzinger Dr. Schwörer Dr. Toussaint Dr. Dichgans Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff Anlage 14 Schriftliche Antwort*) des Herrn .Bundesministers Schwarz vom 26. Juni 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel, Drucksache IV/1331, Fragen VIII/5 und VIII/6. Hat die Bundesregierung sich über das Vordringen der afrikanischen Schweinepest in Portugal und Spanien informiert? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um ein Übergreifen der afrikanischen Schweinepest auf die EWG-Länder, insbesondere die Bundesrepublik, zu verhindern? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Durch regelmäßigen Austausch der Tierseuchennachrichten mit den Ländern Spanien und Portugal ist die Bundesregierung seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in diesen Ländern im Jahre 1958 unterrichtet. Auch das Internationale Tierseuchenamt in Paris gibt laufend Informationen über den Stand der Seuche auf der Iberischen Halbinsel. 2. Frage: Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Seuchenfälle in Portugal und Spanien hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei den Bundesländern den Erlaß viehseuchenpolizeilicher Anordnungen zum Schutze gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest veranlaßt. Die Bundesländer haben insbesondere die gegenüber Spanien, Portugal und auch ,den afrikanischen Ländern bestehenden viehseuchenpolizeilichen Ein- *) Siehe 79. Sitzung Seite 3828 B. fuhrverbote durch Rechtsverordnungen dahingehend ergänzt, daß die Einfuhr von Schweinen (einschl. Wildschweinen) sowie Fleisch und sonstigen von diesen Tieren stammenden Erzeugnissen ausnahmslos — und zwar auch als Postsendung und Reiseproviant — unzulässig ist. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Auswärtige Amt zur Unterrichtung der in Frage kommenden deutschen Vertretungen, den Bundesminister für Verkehr, die deutschen und internationalen Speisewagen- und Schlafwagengesellschaften sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Unterrichtung der aus Spanien kommenden Gastarbeiter über die Gefahr einer Einschleppung der Seuche und die Notwendigkeit einer konsequenten Durchführung der angeordneten Maßnahmen informiert. Zur Unterrichtung der Veterinärbehörden in der Bundesrepublik, der Tierärzteschaft und der Landwirtschaft über Erkennungs- und Verbreitungsweise der Afrikanischen Schweinepest hat der AID Bad Godesberg auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Mitwirkung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen zahlreiche Aufklärungsbroschüren verteilt und mehrere Kopien von Lehrfilmen und Dia-Serien zur Verfügung gestellt. Bei Fortbildungstagen wurde über die Bedrohung der deutschen Schweinebestände durch die Afrikanische Schweinepest gesprochen. Im Jahre 1961 hat ein Angehöriger der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen an einem von der FAO in Madrid veranstalteten Lehrgang über Fragen der Diagnostik und der Epizootologie teilgenommen; an einem ebensolchen Lehrgang, der vom 23. Mai bis 6. Juni 1963 stattfand, nahm ein veterinärmedizinischer wissenschaftlicher Mitarbeiter der Behringwerke teil. Bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen werden laufend gegen die heimische Schweinepest hyperimmunisierte Schweine gehalten, um in Zweifelsfällen auf dem schnellsten Wege zu einer einwandfreien Diagnose zu gelangen. Die übrigen Mitgliedstaaten der EWG haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Bieringer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bezeichnung „Professor" gibt es bei uns in Deutschland für Hochschullehrer als akademische Würde, als Ehrentitel, der von den Ländern in sehr weitem Umfang verliehen wird, und als Amtsbezeichnung. Wir haben im Innenausschuß die Bundesregierung gebeten, uns einmal eine Übersicht zu erstellen auch über die Praxis der Länder bei der Verleihung des Professorentitels als Ehrenbezeichnung. Bei dem Änderungsantrag auf Umdruck 341 geht es um die Professoren kraft Amtsbezeichnung. Nur darauf haben wir als Bundesgesetzgeber einen Einfluß. Es wird wohl auch von den Antragstellern nicht bestritten, daß die Amtsinhaber, die nach dem Bundesbesoldungsgesetz den Titel Professor führen, sich wissenschaftlichen Forschungsaufgaben von sehr hohem Rang widmen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist das Entscheidende!)

    Sie sind allerdings — jedenfalls teilweise — nicht im Bereich der wissenschaftlichen Lehre tätig, und darauf ist bei der Begründung auch abgehoben worden. Ich bin der Meinung, daß jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist, in tiefschürfende Erörterungen darüber einzutreten, ob es bei uns nur Professoren geben soll, die Forscher und Lehrer sind, oder ob es diesen Titel auch für Forscher geben soll, die nicht zugleich auch Lehrer sind. Wir sollten diese Frage aber auch nicht im Handgalopp entscheiden. Die Bezeichnung Professor für Wissenschaftler an staatlichen Forschungsanstalten ist bei uns seit einigen Jahrzehnten eingeführt; wenn ich recht informiert bin, gibt es sie in Preußen seit dem Jahre 1927. Ich glaube, wir sollten das jetzt nicht ändern, sondern sollten es bei der Ausschußvorlage belassen. Ich bitte Sie deshalb, den Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer I abzulehnen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir stimmen über den Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer I betreffend die Nr. 13 ab. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Wir müssen die Abstimmung wiederholen. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer I zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun über die Nr. 13 in der Ausschußfassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
Wir kommen nun zu dem Kapital II, Besoldungsordnung B. Dazu liegt auf Umdruck 341 Ziffer II ein Änderungsantrag vor. Wünschen Sie dazu das Wort, Herr Abgeordneter Dorn?

(Abg. Dorn: Ich verzichte!)

— Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über den Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer II — Unterziffern i bis 5 — ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer II ist abgelehnt.
Nunmehr stimmen wir über das Kapitel II, Bundesbesoldungsordnung B, in der Ausschußfassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Auschußfassung angenommen.
Ich rufe die Nrn. 7 und 8 sowie die Nr. 30 a und die Nr. 31 auf. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist angenommen.
Nunmehr rufe ich die Nr. 32 auf. Dazu liegt auf Umdruck 341 Ziffer III ein Änderungsantrag zu dem § 2 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer III zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. —

(Zuruf: Ist erledigt!) Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer IV zur „Überleitungsübersicht" — Seite 35 der Drucksache IV/1337 — auf. Wird dazu das Wort gewünscht, oder ist dieser Antrag auch erledigt?

(Zuruf: Ist erledigt!)

Nachdem der Änderungsantrag Umdruck 341 Ziffer IV erledigt ist, haben wir keine Änderungsanträge mehr vorliegen.
Ich rufe nunmehr die Nr. 32 in der Ausschußfassung, die Artikel II, III, IV, V, VI, VII, die Einleitung und die Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist einstimmig.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? —

(Zurufe: Am Schluß!)

Hierzu liegen Änderungsanträge auf den Umdrukken 338 *) und 342 *) vor.
Zur Begründung dieser beiden Änderungsanträge hat Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling das Wort.
*) Siehe Anlagen 7 und 8




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich vor Jahren von der Regierungsbank her dieses Podium betrat, wurde mitunter zugerufen: „Mönchlein, Mönchlein, du gehst einen schweren Gang". Das hat bezüglich der zweiten Hälfte dieses Zurufs ja auch gelegentlich gestimmt: Was die erste Hälfte mit dem „Mönchlein" betrifft, so haben Minister und Mönche bloß das „M" miteinander gemeinsam und meist nicht viel mehr.


    (Heiterkeit.)

    Diesmal aber würde die Formel von dem „schweren Gang" wahrlich nicht passen, denn ich bin überzeugt, daß die Argumente, die ich Ihnen jetzt hier zu dem Antrag, um den es geht — wenn er auch, wie ich zugebe, sehr spät kommt — vortragen darf, so überzeugend sind, daß ich hoffe, daß wir ihn am Schluß einmütig werden annehmen können.
    Es ist, wie ich zugebe, ein außergewöhnliches Anliegen, in letzter Stunde diesen Antrag zu begründen, dessen Behandlung wir alle — auch ich — lieber in einem früheren Stadium gesehen hätten. Aber erstens ist der Tatbestand, um den es geht, erst in den letzten Tagen durch die Beschlüsse der beiden zuständigen Ausschüsse geschaffen worden, und er ist mir vor kaum mehr als einer Woche bekannt geworden; zweitens handelt es sich um eine Frage, die auch von der Sache her wirklich am besten am Schluß entschieden wird, wenn andere Fragen dadurch nicht mehr kompliziert oder gefährdet werden können und im übrigen alles klar ist. Es geht gar nicht um eine sachliche Streitfrage, sondern ausschließlich um eine Terminfrage, die im Gestrüpp der vielen, über ein halbes Jahr in den Ausschüssen, Organisationen und Ministerien geführten höchst komplizierten Verhandlungen — von denen mir eine Reihe, ich darf sagen, verunglückt zu sein scheinen — selbst den Sachverständigen der Ausschüsse schließlich unter dem Zeitdruck der letzten Tage der Beratungen wohl im vollen Umfang nicht zum Bewußtsein kommen konnte, ohne daß ich einen Vorwurf erheben kann. Man sagt: Ja, wenn du das eher beantragt hättest, hätten wir das gern gemacht; aber jetzt geht es nicht mehr, wenn nicht das ganze Gebäude gefährdet werden soll. Nun, meine Damen und Herren, es geht nicht ums Gebäude, es geht nur um das Geradeziehen einer schiefen Wand oder besser zweier schiefer Wände, die parallel zueinander stehen und nicht im rechten Winkel zueinander stehen sollen, zwei Wände, die nicht tragende Wände sind, sondern leicht und ohne Aufwand umgesetzt werden können.
    Vorab eines, was für die meisten hier im Hause das Wichtigste sein muß: ich beantrage keine Mehrausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts, weil die beiden Maßnahmen, um die es geht, einander ausgleichen, ein Vorzug, den leider nicht jede gute Sache haben kann. Diese Sache aber hat ihn, und das macht uns die Sache sogar bei einer kleinen Minderausgabe für den Haushaltsplan schon in einem entscheidenden Punkte leicht. Es geht um eine sozial- und familienpolitisch in gleicher Weise bedenkliche Differenzierung der Termine für das
    Inkrafttreten von Verbesserungen in diesem Gesetz für Beamte, Angestellte und Arbeiter, Verbesserungen, die nicht einzelne Dienstellungen betreffen, sondern den gesamten Bereich, insbesondere auch alle 850 000 Arbeiter des öffentlichen Dienstes und besonders die Angehörigen der unteren Beamten- und Angestelltengruppen. Um dieser Kleinen willen, die sicher niemand von uns unfreundlich behandelt wissen wollte und will, bitte ich, Ihre Aufmerksamkeit wenige Minuten in Anspruch nehmen zu dürfen.
    Man sagt, es sei zu spät für die Beseitigung eines zu Lasten der kleinen Beamten und Angestellten und der Arbeiter und aller Familien sicher gutgläubig gemachten Fehlers. In diesem Hause kann es dazu nie zu spät sein, darum der Antrag auf Umdruck 338, jetzt in dritter Lesung, der von 50 Kollegen unterzeichnet ist. Was bezweckt dieser Antrag?
    Zeitlich berührt er nur den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 1963. Nachher bleibt alles so, wie es in den Ausschüssen vorgesehen ist. Die Verwirklichung des Antrags hat also keine Folgen für spätere Haushaltsjahre.
    Sachlich geht es um die Differenzierung der Termine für das Inkrafttreten. Ich möchte die Differenzierung der Termine in dieser Harmonisierungsnovelle gern durch eine Harmonisierung der Termine ersetzen. Es geht um drei Termine, nämlich a) um den für das Inkrafttreten der allgemeinen Erhöhung dier Ortszuschläge um 6 %, die auf den 1. April vorgesehen ist und für Beamte und wegen des Tarifs auch für Angestellte gilt; b) der zusätzlichen Sondererhöhungen des Ortszuschlags für die untersten Gruppen der Beamten und Angestellten, die von den Fachleuten so genannte Halbierung des Unterschiedes zwischen den untersten Ortszuschlagtarifklassen III und IV, die nun erst am 1. Oktober in Kraft treten soll; c) um die Erhöhung der Kinderzuschläge je Kind für die Beamten, Angestellten 'und Arbeiter, die nach der jetzigen Fassung auch bis zum 1. Oktober hinausgeschoben werden soll.
    Meine Damen und Herren, überraschenderweise sieht die Ausschußvorlage hiernach — sicher nicht in überlegter Absicht — zwar die Versbesserung zu a), die dem einzelnen ab Oberinspektor und dem entsprechenden Angestellten aufwärts stärkere Erhöhungen bringt, rückwirkend .ab 1. April vor, die für die Kleinen und vor allem für die 850 000 Arbeiter des öffentlichen Dienstes und für .alle Familien bedeutsamen Erhöhungen zu b) und c) aber erst ein halbes Jahr später, ab 1. Oktober 1963. Nun der Grund für diese Differenzierung! Für das Inkrafttreten aller Erhöhungen ab 1. April — das hätten wir alle selbstverständlich am liebsten — ist nicht genug Geld da. Also sagte man: wir müssen schrittweise, in zwei Stufen, vorgehen, am 1. April das eine und am 1. Oktober das andere. Auf die Fragen hinsichtlich der Tarifverhandlungen komme ich nachher noch im Zusammenhang zurück.
    Diese Differenzierung vor allem zugunsten der mittleren und 'höheren Einkommen und zu Lasten der kleineren Einkommen und der Familien vor allem der Arbeiter will natürlich niemand in diesem



    Dr. Wuermeling
    Hause. Ich möchte das hier nachdrücklich als meine Überzeugung feststellen, zumal ich deshalb mit der Annahme unseres Antrages rechne. Ich schlage mit den 50 Unterzeichnern ,des Antrages nur vor, daß die beiden differenzierten Termine vom 1. April und 1. Oktober harmonisiert werden, also auf einen Zeitpunkt in der Mitte, d. h. auf den 1. Juli, zusammengelegt werden. Nichts anderes als das bewirkt der Text des Antrages auf Umdruck 338.
    Es geht uns dabei gewiß nicht nur — das darf ich sagen — um Optik nach außen in dem Sinne, als hätten wir etwa für den mittleren und höheren Bereich eher und früher Geld als für die Kleinen. Es geht uns vielmehr um unsere gemeinsame innere Überzeugung, daß eben die Kleineren nicht entscheidend hinten nachgesetzt werden können, wenn zuwenig Geld da ist. Als früheres Mitglied des Haushaltsausschusses der ersten vier Bundestagsjahre weiß ich nur zu gut, daß man nicht mehr geben kann, als man hat. Aber ich bin mit Ihnen allen seit eh und je der Meinung gewesen, daß man das am allerwenigsten von den Kleinen und den Arbeitern mit Familien und Kindern ausbaden lassen kann, sondern mindestens gleiches Recht für alle schaffen muß, wenn man nicht gar die Kleinen vorziehen will. Aber für letzteres kann ich aus Gründen, die Ihnen im Zusammenhang gleich erkennbar sein werden, jetzt nicht plädieren.
    Was das entscheidende Motiv des Antrags ist und was mich vor allem zutiefst bedrückt, ist die Tatsache, daß ausgerechnet die Hunderttausende von Arbeiterfamilien des öffentlichen Dienstes nun nochmals Monate auf eine seit Jahren erhoffte Erhöhung ihrer Kinderzuschläge warten sollen — die letzte Erhöhung war 1957 —, obschon jeder weiß, daß gerade in diesem Bereich allzu zahlreiche Familien mit Kindern tatsächlich Fürsorgeleistungen, also Sozialhilfe, beziehen — trotz vollen Arbeitseinkommens! —, weil die Fürsorgeleistungen bei einer größeren Kinderzahl höher sind als die hier gezahlten Löhne zuzüglich des Kinderzuschlags vom ersten Kind an. Fachleute wissen das, und ich weiß das aus den Unterlagen, die mir in meiner Amtszeit laufend vorgelegen haben.
    Ich will jetzt, ohne damit irgendwelche Kritik üben zu wollen, gerade in diesem Zusammenhang eine ganz alarmierende Tatsache vor Augen führen. Während die Löhne im öffentlichen Dienst — nominell natürlich — seit 1957, der letzten Festsetzung des Kinderzuschlags, um 53 % erhöht wurden — ich habe das Beispiel der weitverbreiteten Lohngruppe 4, Ortsklasse I genommen; in anderen Lohngruppen ist es ähnlich; neuerdings ist noch eine Erhöhung um 5 % erfolgt —, ist der Kinderzuschlag unverändert geblieben. Daraus ergibt sich, daß in diesen Jahren der Alleinstehende und der kinderlose Verheiratete eine Erhöhung um 53 % erhalten hat, der Arbeiter mit einem Kind eine Erhöhung um 48,6 %, der mit zwei Kindern eine Erhöhung um 44,5 %, der mit drei Kindern eine Erhöhung um 41,1 %, der mit vier Kindern eine Erhöhung um 38,%, der mit fünf Kindern eine Erhöhung um 35,6 % usw. Das heißt, die Erhöhung der Bezüge des Ledigen und des kinderlosen Verheirateten ist in diesen Jahren um 50 %
    stärker gewesen als beim Vater von fünf Kindern. Wenn wir hier jetzt nicht die Dringlichkeit sehen und erkennen, diese Dinge zum frühesten Termin in die Reihe zu bringen, weiß ich nicht, was in diesem Hause bei unserer Gesetzgebung überhaupt noch dringend sein soll.
    Nach dem Entwurf soll aber — sicher nicht in klarer Erkenntnis dieser Dinge — der Ortszuschlag der Beamten und Angestellten den so dringenden Kinderzuschlagserhöhungen vorgezogen werden. Die Beamten und Angestellten haben 1960 und 1961 zum Ausgleich der nicht erfolgten Erhöhung des Kinderzuschlags schon entsprechende Erhöhungen der Ortszuschläge erhalten, während die Arbeiter aus Gründen, die damals noch Bedeutung hatten, jetzt aber überholt sind, leer ausgegangen sind. Deshalb sind sie jetzt in allererster Linie an der Reihe.
    Das zweite, was ich vorziehen möchte, ist, daß für die Beamten und Angestellten die Erhöhung des Kinderzuschlags nicht erst am 1. Oktober, sondern am 1. Juli in Kraft tritt. Das ist meines Erachtens auch für die Beamtengruppen oberhalb des Obersekretärs wichtiger und dringlicher als die Ortszuschlagserhöhung allgemeiner Art um 6 %, die nach dem Entwurf jetzt für den 1. April 1963 gedacht ist.
    Drittens: Ganz besonders dringlich vom Sozialen her ist und bleibt die zusätzliche Erhöhung des Ortszuschlags für die kleinen Beamten und Angestellten, die schon erwähnte sogenannte Halbierung der Tarifklasse III und IV — das geht gerade die kleinen Beamten und Angestellten an —, die erst recht auf den 1. Juli vorgezogen werden muß.
    Als viertes und letztes Argument noch eines, was uns wohl allen hier im Hause besonders am Herzen liegt. Stellen Sie sich einmal vor, daß alle Beamten- und Angestelltengehälter auf Grund der Übergangslösung zunächst zum 1. April neu berechnet werden müßten und zum 1. Oktober auf Grund der dann in Kraft tretenden Änderungen nochmals! Wir sollten der Verwaltung diese Mehrarbeit ersparen und auch aus rein technischen Gründen die Zusammenziehung der Termine vornehmen.
    Aber nun die beiden Bedenken, um die es geht, und das ist das letzte, was ich vortragen werde.
    Das erste ist ein etwaiges finanzpolitisches. Ich kann Ihnen dazu erklären nach eindeutiger Abstimmung mit den Sachverständigen der Ministerien, also des Finanz- und des Familienministeriums: finanzielle Mehrbelastungen im Haushalt gibt es bei einer Realisierung des gestellten Antrages nicht. Dieser Satz wird von niemandem bestritten und durch die Mitunterzeichnung durch Herrn Baier (Mosbach) vom Haushaltsausschuß auch schon belegt. Aber, was besonders wichtig bleibt: die Zustimmung zu den Ziffern durch die Angehörigen der zuständigen Ministerien.
    Tatsache ist, daß der Bundeshaushalt um 4,62 Millionen DM weniger belastet wird, während bei der Bundesbahn, bei der diese Maßnahme zugunsten der Kleineren erfolgt, eine kleine Mehrbelastung von 7 Millionen DM entsteht, die sich gegengerechnet ungefähr ausgleicht; bei der Bundespost ist es ähnlich.



    Dr. Wuermeling
    Hierzu haben wir jetzt den Änderungsantrag der SPD vorliegen; ich darf dazu gleich Stellung nehmen.
    In diesem Änderungsantrag wird nicht, was wir vorschlagen, die Zusammenziehung .der beiden Termine vorgeschlagen, sondern der Antrag will alles lassen, was am 1. April in Kraft tritt, und alles, was am 1. Juli in Kraft treten soll, auf den 1. April zurückziehen. Also keinerlei finanzieller Ausgleich für das Vorziehen der besonderen sozialen Maßnahmen. So geht es natürlich nicht. Wir können jetzt unmöglich die Anträge annehmen, die dazu führen, daß zwangsläufig die Dinge noch einmal in den Haushaltsausschuß zurückmüssen, daß das Gesetz jetzt unter Umständen überhaupt nicht zustande kommt. Ich möchte dringendst dafür plädieren, diesen von ,der Sache her allen erwünschten, aber finanziell nicht tragbaren SPD-Antrag abzulehnen.
    Wenn wir solche Dinge machen, wenn wir die Termine zusammenziehen wollen, können wir es nur auf der Brücke des Haushalts tun, von den beiden Enden her. Solange nicht von beiden Enden ausgegangen wird — Ersparnisse und Mehrausgaben —, ist die Schranke zu, und die Schranke kann nur für solche Maßnahmen geöffnet sein, für die der Ausgleich erfolgt.
    Nun das letzte Argument, und zwar die Tatsache, auf die der Herr Bundesinnenminister hingewiesen hat. Wir könnten und dürften diese sechsprozentige Erhöhung der allgemeinen Ortszuschläge nicht über den 1. April hinaus verzögern, weil — nicht im Tarifvertrag selbst, der zuletzt abgeschlossen wurde — in einem Protokollvermerk zum Tarifvertrag gesagt sei: Wenn diese Erhöhungen nicht erfolgten, müsse man sich noch einmal darüber unterhalten. Bitte, meine Damen und Herren: Dann müsse man sich noch einmal darüber unterhalten! Das heißt, man muß sich aussprechen, ob nicht die Lösung, die der Bundestag hoffentlich mit Einmütigkeit findet, die sozial- und familienpolitisch bessere ist.
    Herr Bundesminister, ich habe es Ihnen gestern schon angeboten, Sie bei diesen Tarifverhandlungen zu vertreten. Ich weiß wohl, wie schwer die Tarifverhandlungen sind. Ich bin sonst gar nicht so wild darauf, Sie da zu vertreten; aber bei diesen Verhandlungen bin ich absolut dazu bereit, denn eine sachlich begrüßenswertere Angelegenheit in diesem Kreise zu vertreten scheint mir überhaupt kaum möglich zu sein. Sie haben mir gestern aber gesagt, daß Sie das nicht wollten. Ich weiß nicht, ob Sie es mir nicht zutrauen. Ich wäre auch bereit, Ihnen noch das Wartegeld für den einen Tag zu bezahlen. Minister haben ja tägliche Kündigung. Das weiß ich ja, und das ist nicht nur täglich, das kann sogar in einer Fraktionssitzung geschehen, manchmal sogar in Zeiten, in denen die Pförtner noch da sind. Die tägliche Kündigung ist uns in der Verfassung garantiert. Aber manche sind ja gar nicht böse darüber, wenn es so kommt.
    Herr Bundesinnenminister, ich möchte, um Ihnen diese Verhandlungen zu erleichtern, einmal sagen, wie solche Verhandlungen etwa verlaufen. Sie würden sich also zusammensetzen, wie das hier vereinbart ist, in der netten bayerischen Art, wie Sie das machen, indem Sie nicht sagen „zusammensetzen", sondern „zammensetzen" — mit zwei Buchstaben weniger, aber es kommt hier nicht auf die zwei Buchstaben an, sondern beim „Sitzen" spielen die vier Buchstaben eine wesentliche Rolle. Dann würde man Sie freundlich begrüßen. Dann würde von der anderen Seite auch eine freundliche Begrüßungsrede gehalten. Nun sitzt die ÖTV ja in Schwaben. Das würde dann natürlich nicht der schwäbische Gruß sein, an den jetzt die meisten denken, aber immerhin ein schwäbischer Gruß in einer etwas symbolischen Form, und dann wäre erst einmal eine etwas freundliche Atmosphäre geschaffen, und dann sind wir schnell am Ende.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bin der Überzeugung, Herr Bundesminister daß die andere Seite der Tarifpartner ohne weiteres unserem Beschluß und Ihrem Vorschlag zustimmen wird. Ich bitte deshalb um Annahme des Antrags und hoffe auf die Einmütigkeit des Hauses.

    (Beifall. — Zurufe rechts)