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    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4029 A Fragestunde (Drucksache IV/1379) Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Bau einer Panzerstraße durch die Gemeinde Hützel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4029 D Fragen des Abg. Wienand: Abbruch der Drachenburg bei Königswinter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4030 A, B, C Wienand (SPD) 4030 B, C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1364) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4030 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1227); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1365) — — Zweite und dritte Beratung — . . . 4030 D Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über soziale Sicherheit; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1322) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4031 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 1962 mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe usw. (Drucksache IV/696); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1353) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4031 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. September 1962 mit der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/1184); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1354) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 4031 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über den Luftverkehr (Drucksache IV/1165); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1355) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 mit dem Kaiserreich Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsge- II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 bieten und darüber hinaus (Drucksache IV/1244); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1356) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1357) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4032 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 mit dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen (Drucksache IV/1166) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1368) — Zweite und dritte Beratung — 4032 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345) — Erste Beratung — 4033 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371) — Erste Beratung — 4033 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache IV/1370) — Erste Beratung — . . 4033 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI, eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe usw., eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Hauptgruppen 11-19 CITI) (Drucksachen IV/1214, IV/1321, zu IV/1321) 4033 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betr. die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/1051, IV/1348) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/1349, Umdruck 45) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über Nr. 1 des Antrags der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/1350, Umdruck 43) 4034 A Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag . der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnant Barth (Drucksachen IV/1062, IV/1363) 4034 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Württ.) an die Firma Carl Zeiss in Oberkochen (Drucksachen IV/1230, IV/1358) 4034 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Höfer-Kaserne in Homburg (Saar) an die Firma Robert Bosch GmbH in Stuttgart (Drucksache IV/1378) . . . 4034 C Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1375) . . . 4034 C Antrag betr.Öffnungszeiten beim Grenzübergang Wahlerscheid-Rocherath (Abg. Günther, Iven [Düren], Dr. Hoven und Gen.) (Drucksache IV/1367) 4034 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Busse (FDP) . . . . 4035 A, 4037 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4035 B, 4038 A, C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundsechzigste und Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1293, IV/1294, IV/1393) 4039 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Förderung des Tabakbaues (Abg. Leicht, Seither, Baier [Mosbach], Reichmann und Gen.) (Drucksachen IV/1241, IV/1392) . . 4039 B Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Bauer (Wasserburg), Sühler, Murr, Dr. Effertz und Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1398, Umdruck 328) 4039 C Antrag betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-OstseeSchiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (SPD, FDP und Abg. Müller-Hermann und Gen.) (Drucksache IV/1390) 4039 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 75 GG) (Drucksache IV/633); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1374, zu IV/1374) — Zweite und dritte Beratung — Höcherl, Bundesminister 4040 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4041 C Benda (CDU/CSU) . . . 4043 A, 4044 C Dorn (FDP) 4043 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4044 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625); Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Inneres (Drucksache IV/1337) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4047 C Brück (CDU/CSU) 4048 D, 4051 A, 4059 D, 4068 B, 40 73 C Gscheidle (SPD) . 4048 C, 4058 D, 4066 D, 4070 C Höcherl, Bundesminister . 4050 A, 4056 C, 4061 B, 4065 D Dr. Miessner (FDP) . . 4051 A, 4072 D Dr. Schäfer (SPD) 4051 B Matzner (SPD) 4052 D Wagner (CDU/CSU) . . 4054 B, 4066 B, 4068 C, 4070 B Dorn (FDP) . . 4054 D, 4058 B, 4060 C Frau Funcke (FDP) 4056 A Sänger (SPD) 4057 B Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 4062 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4063 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4067 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4068 B Antrag betr. Vorlage eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1388 [neu]) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4074 D Schultz (FDP 4075 C Erler (SPD) 4075 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, Nr. 21 und Nr. 22 des Rates der EWG sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache IV/1372) — Zweite und dritte Beratung — 4076 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1343) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . 4076 D, 4078 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4077 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4077 C Nächste Sitzung 4078 D Anlagen 4079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4029 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aligner * 28. 6. Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) * 28. 6. Dr. Aschoff 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Dr.-Ing. Balke 28. 6. Bauknecht 28. 6. Dr. Bechert 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach * 28. 6. Dr. Birrenbach 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 6. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Börner 28. 6. Dr. von Brentano 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher * 28. 6. Corterier 28. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Eilers 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Etzel 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger 28. 6. Frau Geisendörfer 28. 6. Gerns 28. 6. Gewandt 7. 7. Haage (München) 28. 6. Haase (Kassel) 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 28. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 6. Hansing 28. 6. Frau Herklotz 28. 6. Frau Dr. Heuser 28. 6. Hörauf 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jungmann 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kemmer 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28. 6. Klinker* 28. 6. Knobloch 28. 6. Kraus 1. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann* 28. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30. 6. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl) * 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München) * 28. 6. Margulies* 28. 6. Mauk* 28. 6. Frau Meermann 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 28. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann * 28. 6. Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Opitz 28. 6. Dr.-Ing. Phillipp * 28. 6. Frau Pitz-Savelsberg 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Rommerskirchen 28. 6. Frau Schanzenbach 28. 6. Schneider (Hamburg) 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28. 6. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Dr. Schwörer 28. 6. Seifriz* 28. 6. Seuffert 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Stauch 28. 6. Stephan 28. 6. Dr. Stoltenberg 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. Tobaben 28. 6. Urban 2. 7. Wegener 28. 6. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski * 28. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmermann (München) 28. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/1374). Die von der Bundesregierung angestrebte Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern 4080 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 könnte ohne weiteres dadurch erreicht werden, daß der Bund notwendige Besoldungsmaßnahmen in seinem Bereich jeweils ohne Zögern ergreift. Es besteht kein Anlaß zu Zweifeln darüber, daß die Länder einer fortschrittlichen und führenden Besoldungspolitik des Bundes nicht folgen würden. Andererseit kann auch mit der vorgeschlagenen Änderung des Art. 75 GG allein die gewünschte Vereinheitlichung nicht erreicht werden, da die Länder in der Gestaltung ihrer Stellenpläne und Beförderungsmaßnahmen völlig unabhängig bleiben. Die — überdies noch verfassungsrechtlich zweifelhafte — Grundgesetzänderung erscheint daher weder notwendig noch geeignet, die von uns allen gewünschte Vereinheitlichung der Besoldung zu bewirken. Ich lehne sie daher ab. Dr. Miessner Anlage 3 Umdruck 329 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 330 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 339 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Ollesch, Ertl, Opitz, Dr. Danz, Ramms und Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsordnung A werden 1. in Nr. 6 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 6" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 2. folgende Nr. 6 a eingefügt: ,6 a. Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 7" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." 3. in Nr. 7 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 8" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 4. in Nr. 8 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 9" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4081 „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 5. in Nr. 8 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 10" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 6. in Nr. 9 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 11" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 7. in Nr. 9 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 12" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', Bonn, den 27. Juni 1963 Dorn Ollesch Ertl Opitz Dr. Danz Ramms Lemmrich Anlage 6 Umdruck 341 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Ollesch und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: I. In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsgruppe A wird angefügt: in Nr. 13 unter „Es werden eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Institutes für chemisch-technische Untersuchungen' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte, und Professor' gestrichen." II. In Artikel I Nr. 30 II. Besoldungsgruppe B werden angefügt: 1. in Nr. 1 unter „In Besoldungsgruppe 1 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor (bei wissenschaftlichen Forschungsanstalten)' werden nach dem Wort ;Direktor' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 2. in Nr. 2 „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte, und Professor' gestrichen.", „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 3. in Nr. 3 unter „In Besoldungsgruppe 3 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt." „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Deutschen Historischen Institutes in Rom' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte ;und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ‚Präsident der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 4. in Nr. 5 unter „In Besoldungsgruppe 6 wird gestrichen:" 4082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1,963 „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden unter ,Ummittelbarer Bundesdienst' eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Bodenforschung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ,Präsident des Bundesgesundheitsamtes' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 5. folgende Nr. 6 a: „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." [II. In Artikel I wird dem § 2 folgender Absatz 2 angefügt: „(2 a) Wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes den Titel ,Professor' zur Amtsbezeichnung geführt hat, ist berechtigt, diesen weiterzuführen." IV. In der Anlage 3 (Drucksache IV/1337) — „Überleitungsübersicht" — werden 1. in der Spalte „Bisherige Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15, 16 und 17 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen und die geänderten Amtsbezeichnungen in die Spalte ,Neue Amtsbezeichnung' eingefügt., 2. in der Spalte „Neue Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 11, 12, 22, 24 und 27 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen. Bonn, dien 27. Juni 1963 Dorn Hammersen Dr. Miessner Ollesch Kubitza Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 338 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genassen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 4'b gestrichen. Die dazugehörige Anlage 4 entfällt. (Redaktionell ist deshalb in Artikel VII Nr. 5 die Zitierung des § 4 b und das davorstehende Komma zu streichen.) 2. In Artikel VII Nr. 5 und 8 werden die letzten Worte „1. Oktober 1963" jeweils durch die Worte „1. Juli 1963" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Dr. Wuermeling Baier (Mosbach) Adorno Baldauf Becker Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Brauksiepe Bühler Dr. Czaja Diebäcker Even (Köln) Falke Franzen Gibbert Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz Goldhagen Harnischfeger Heix Hilbert Höfler Hörnemann (Gescher) Holkenbrink Hoogen Dr. Huys Josten Dr. Jungmannn Katzer Klein (Saarbrücken) Knobloch Majonica Maucher Menke Müser Nieberg Dr. Dr. Oberländer Frau Dr. Pannhoff Frau Dr. Rehling Ruland Scheppmann Schlick Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Siemer Stauch Teriete Varelmann Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Weber (Koblenz) Wullenhaupt Anlage 8 Umdruck 342 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genossen — Umdruck 338 — zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Umdruck 338 wird wie folgt geändert: In Nummer 2 werden die Worte „1. Juli 1963" ersetzt durch die Worte „1. April 1963". Bonn, den 28. Juni 1963 Schmitt-Vockenhausen Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4083 Anlage 9 Umdruck 344 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 331 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) ein gleiches besoldungsrechtliches Leistungsprinzip in Bund, Ländern und Gemeinden anzustreben, die in den Besoldungsordnungen enthaltenen Bewertungen von Amtsgeschäften nach ihrer Schwierigkeit, ihrem Verantwortungsgewicht und anderen Anforderungsarten zu einheitlichen Bewertungsrichtlinien zusammenzufassen und durch verbindliche Vorschriften für die Aufstellung und Verabschiedung von Organisations- und Stellenplänen zu ergänzen, b) dem Deutschen Bundestag mit der Vorlage des Haushaltsplans zu berichten, wie weit die allgemein verbindlichen Rahmenvorschriften für die Dienstpostenbewertung und die Aufstellung der Organisationspläne gediehen sind, c) bis zum Erlaß allgemein verbindlicher Bewertungsrichtlinien und Vorschriften für die Aufstellung von Organisations- und Stellenplänen den Haushaltsberatungen bei Bahn und Post die Ergebnisse der dortigen Bewertungsrichtlinien zugrunde zu legen; für die Beförderungs/Besoldungsgruppen den Stellenpuffer bis 1967 auf 5 % abzubauen, d) dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den vorhandenen Stellenpuffer in den einzelnen Laufbahngruppen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit den gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen zu er- A statten. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen IV/923, IV/1342). Der Bundestag wolle beschließen Zu Artikel 1 1. In Nr. 2 wird Buchstabe b gestrichen. 2. Nr. 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Artzinger, Dr. Schwörer, Dr. Toussaint und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- 4084 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 rung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923, IV/1343). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1963 Dr. Artzinger Dr. Schwörer Dr. Toussaint Dr. Dichgans Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff Anlage 14 Schriftliche Antwort*) des Herrn .Bundesministers Schwarz vom 26. Juni 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel, Drucksache IV/1331, Fragen VIII/5 und VIII/6. Hat die Bundesregierung sich über das Vordringen der afrikanischen Schweinepest in Portugal und Spanien informiert? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um ein Übergreifen der afrikanischen Schweinepest auf die EWG-Länder, insbesondere die Bundesrepublik, zu verhindern? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Durch regelmäßigen Austausch der Tierseuchennachrichten mit den Ländern Spanien und Portugal ist die Bundesregierung seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in diesen Ländern im Jahre 1958 unterrichtet. Auch das Internationale Tierseuchenamt in Paris gibt laufend Informationen über den Stand der Seuche auf der Iberischen Halbinsel. 2. Frage: Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Seuchenfälle in Portugal und Spanien hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei den Bundesländern den Erlaß viehseuchenpolizeilicher Anordnungen zum Schutze gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest veranlaßt. Die Bundesländer haben insbesondere die gegenüber Spanien, Portugal und auch ,den afrikanischen Ländern bestehenden viehseuchenpolizeilichen Ein- *) Siehe 79. Sitzung Seite 3828 B. fuhrverbote durch Rechtsverordnungen dahingehend ergänzt, daß die Einfuhr von Schweinen (einschl. Wildschweinen) sowie Fleisch und sonstigen von diesen Tieren stammenden Erzeugnissen ausnahmslos — und zwar auch als Postsendung und Reiseproviant — unzulässig ist. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Auswärtige Amt zur Unterrichtung der in Frage kommenden deutschen Vertretungen, den Bundesminister für Verkehr, die deutschen und internationalen Speisewagen- und Schlafwagengesellschaften sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Unterrichtung der aus Spanien kommenden Gastarbeiter über die Gefahr einer Einschleppung der Seuche und die Notwendigkeit einer konsequenten Durchführung der angeordneten Maßnahmen informiert. Zur Unterrichtung der Veterinärbehörden in der Bundesrepublik, der Tierärzteschaft und der Landwirtschaft über Erkennungs- und Verbreitungsweise der Afrikanischen Schweinepest hat der AID Bad Godesberg auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Mitwirkung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen zahlreiche Aufklärungsbroschüren verteilt und mehrere Kopien von Lehrfilmen und Dia-Serien zur Verfügung gestellt. Bei Fortbildungstagen wurde über die Bedrohung der deutschen Schweinebestände durch die Afrikanische Schweinepest gesprochen. Im Jahre 1961 hat ein Angehöriger der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen an einem von der FAO in Madrid veranstalteten Lehrgang über Fragen der Diagnostik und der Epizootologie teilgenommen; an einem ebensolchen Lehrgang, der vom 23. Mai bis 6. Juni 1963 stattfand, nahm ein veterinärmedizinischer wissenschaftlicher Mitarbeiter der Behringwerke teil. Bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen werden laufend gegen die heimische Schweinepest hyperimmunisierte Schweine gehalten, um in Zweifelsfällen auf dem schnellsten Wege zu einer einwandfreien Diagnose zu gelangen. Die übrigen Mitgliedstaaten der EWG haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das entzieht sich meiner Kenntnis. Wir haben nur, als wir gesprächsweise gehört und in der Presse gelesen hatten, daß derartige Pläne dort bestünden, gefragt, ob für uns dort ein Platz sei oder nicht. Als das verneint wurde, war die Angelegenheit für uns erledigt.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Damit ist die Fragestunde beendet.
Meine Damen und Herren, nachdem die Fragestunde schon so frühzeitig beendet ist, wird mir vorgeschlagen, ich solle von Punkt 21 der Tagesordnung ab die Punkte, die nicht mit Debatte erledigt werden müssen, vorziehen. Besteht darüber Einverständnis? — Das ist der Fall.
Ich rufe auf Punkt 21 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Funcke (Hagen), Seuffert und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1318);
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/1364).

(Erste Beratung 78. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Regling, für seinen schriftlichen Bericht. Ich komme in zweiter Beratung zum Aufruf . der Artikel 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Wir kommen zum ,Punkt 22 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgeset-



Vizepräsident Dr. Jaeger
zes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzauschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/1365).

(Erste Beratung 78. Sitzung)

Ich danke der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen) für ihren Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1 bis 8, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich lasse abstimmen über den Antrag des Ausschusses, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 23 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/1253);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache IV/1322).

(Erste Beratung 76. Sitzung)

Ich danke der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Döhring, für ihren Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich hitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Soweit ich sehe, keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 24 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer und der Grundsteuern (Drucksache IV/696) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/1353).

(Erste Beratung 47. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Goldhagen, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — 1 a, —2,— 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe 'auf Punkt 25 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/1184);
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/1354).

(Erste Beratung 72. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Schlee, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2, —3,— 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe auf Punkt 26 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über den Luftverkehr (Drucksache IV/1165);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache IV/1355).

(Erste Beratung 72. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Holkenbrink, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Kaiserreichs Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache IV/1244);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldwesen (23. Ausschuß) (Drucksache IV/1356).

(Erste Beratung 76. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Holkenbrink, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 28 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/ 1254) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache IV/1357).

(Erste Beratung 76. Sitzung)

Ich danke. dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Lemmrich, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1 —, 2 —, 3 — sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen (Drucksache IV/1166) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache IV/1368).

(Erste Beratung 72. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Schmidt (Braunschweig), für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung Art 1, — 2, — 3 — sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegen probe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen, daß Sie sich trotz der morgendlichen Stunde der Prozedur der schnellen Verabschiedung der Gesetze unterzogen haben.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 30 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Inneres vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ist jemand da, der den Gesetzentwurf zu Punkt 31 der Tagesordnung begründet, oder verzichten Sie auf Begründung?

(Abg. Dr. Schäfer: Wir bitten, den Punkt später aufzurufen!)

— Ich werde .den Punkt jetzt also nicht aufrufen. Ich rufe Punkt 32 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Ich schlage Ihnen Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — sowie an den Wirtschaftsausschuß und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 33 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache IV/1370).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 34 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den
von der Bundesregierung zur Unterrichtung
vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI (Industrie und Handwerk) (Artikel 54 und 63),
eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI (Industrie und Handwerk),
eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Hauptgruppen 11 bis 19 CITI) (Artikel 54 Absatz 2 und Artikel 63 Absatz 2 des Vertrages) (Drucksachen IV/1214, 1V/1321, zu IV/1321).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Illerhaus, für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zu dem Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen,
den Vorschlag der Kommission der EWG — Drucksache IV/1214 — zur Kenntnis zu nehmen.
Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 35 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/1051, IV/1348).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Biegler, für seinen Schriftlichen Bericht; er liegt Ihnen auf Drucksache IV/1348 vor.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 36:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner
Fragen (4. Ausschuß) über den Antrag der
4034 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freihag, den 28. Juni 1963
Vizepräsident Dr. Jaeger
Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/1349, Umdruck 45).
Ich danke dem Abgeordneten Jacobs für seinen Schriftlichen Bericht. Der Bericht liegt Ihnen vor. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Ich rufe Punkt 37 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses fürgesamtdeutsche und Berliner Fragen (4. Ausschuß) über Nummer 1 des Antrags der Fraktion .der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD
betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/1350, Umdruck 43).
Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Maxsein. Ich nehme an, daß das Haus auf einen Bericht verzichtet. — Das ist der Fall.
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen ,auf Drucksache IV/1350 vor. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Sodann rufe ich Punkt 38 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnants Barth (Drucksachen IV/1062, IV/1363).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Seffrin. Ich nehme an, daß das Haus auf den Mündlichen Bericht verzichtet. — Das ist der Fall.
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen auf Drucksache IV/1363 vor. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 39 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Württ.) an die Firma Carl Zeiss in Ober-kochen (Drucksachen IV/1230, IV/1358).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Mälzig. Ich nehme an, daß das Haus auf den Mündlichen Bericht verzichtet.
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen auf Drucksache IV/1358 vor. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Punkt 40 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Höfer-Kaserne in Homburg (Saar) an die Firma Robert Bosch GmbH in Stuttgart (Drucksache IV/1378)
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 41:
Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1375)
Auf Berichterstattung und Aussprache wird verzichtet. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen auf Drucksache IV/1375 vor:
Der Bundestag wolle beschließen,
von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfasfassungsgericht abzusehen.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Keine. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 42:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Günther, Iven (Düren), Dr. Hoven und Genossen.
betr. Öffnungszeiten beim Grenzübergang
Wahlerscheid-Rocherath (Drucksache IV/1367)

Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Inneres vor. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Dr. Schäfer hat mir mitgeteilt, daß Punkt 31 abgesetzt werden soll. Ich nehme an, daß das Haus, nachdem die Antragsteller es so wünschen, damit einverstanden ist. — Dann ist auch so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir setzen nun die gestern begonnene Beratung des Punktes 18 fort:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung 'eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) .
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses

(12. Ausschuß) (Drucksache IV/1194).


(Erste Beratung 54. Sitzung)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Busse, der als Berichterstatter dem Hause vielleicht darlegen kann, wie weit wir gestern mit der Beratung dieses Punktes gekommen sind.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir haben gestern Art. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes behandelt. Herr Dr. Müller-Emmert hat dazu gesprochen, aber keine Anträge gestellt. Wir müssen also jetzt zu Art. 2 übergehen, und ich nehme an, daß Herr Dr. Müller-Emmert zunächst die Anträge der SPD begründen will.