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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1963 Inhalt: Anteilnahme an dem Absturz einer belgischen Militärtransportmaschine bei Detmold 3912 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Eichelbaum 3885 A Fragestunde (Drucksachen IV/1373 und IV/1379) Frage des Abg. Buchstaller: Ankauf von Grundstücken durch die Bundesvermögensverwaltung Dr. Krone, Bundesminister . . . . 3885 D Frage des Abg. Buchstaller: Mitteilung von Kaufpreis und Enteignungsvorschriften bei Erwerb von Grundstücken Dr. Krone, Bundesminister . . . . 3886 A Frage des Abg. Buchstaller: Gerechte Preisgestaltung bei Grundstückserwerb Dr. Krone, Bundesminister . . . . 3886 B Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Bindungsermächtigungen für Bundesfinanzhilfen für Kommunalfolgemaßnahmen Dr. Krone, Bundesminister . . 3886 C, D Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) . . . 3886 C, D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an einer Traditionsfeier auf der Hohenzollernburg Hechingen Dr. Krone, Bundesminister . . 3887 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . 3887 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Definition des Begriffs „Mittelstand" Dr. Westrick, Staatssekretär 3887 B, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3887 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Rechtfertigung der Monopole Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3888 A, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 3888 C, D Frage des Abg. Fritsch: Bedenken gegen Einstellung ehemals tuberkulöser Arbeitnehmer Blank, Bundesminister . . 3889 A, B, C, 3890 A, B, C, D, 3891 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . 3889 B, C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3889 D Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 3890 A Ritzel (SPD) . . . . . . . 3890 B, D Neumann (Berlin) (SPD) . 3890 D, 3891 A Spies (CDU/CSU) 3891 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Fernsehempfang im Tegernseer Tal Stücklen, Bundesminister . . . 3891 C, D Ertl (FDP) 3891 C, D, 3892 A Frage des Ahg. Felder: Formulare für Glückwunschtelegramme Stücklen, Bundesminister . . . 3892 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3892 A Frage des Abg. Porzner: Institut für Dokumentationswesen Lenz, Bundesminister 3892 B, D, 3893 A, B Porzner (SPD) . . . . . . . . 3892 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 3893 A Frage des Abg. Porzner: Internationale Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Dokumentation Lenz, Bundesminister . . . . . . 3893 B Frage des Abg. Porzner: Patentdokumentation Dr. Bucher, Bundesminister . . 3893 C, D Porzner (SPD) . . . . . . . . 3893 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Bezeichnung der Bundesrepublik als Provisorium Höcherl, Bundesminister 3893 D, 3894 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . 3893 D, 3894 A, B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausstattung von Behördenbauten mit Schutzräumen Höcherl, Bundesminister . . 3894 B, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 3894 C, D Frage des Abg. Kalbitzer: Überfälle kroatischer Terroristen in der Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister . 3894 D, 3895 A Kalbitzer (SPD) 3895 A Frage des Abg. Kalbitzer: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Attentate Höcherl, Bundesminister . . . 3895 B, C Kalbitzer (SPD) . . . . . . . . 3895 C Frage des Abg. Sanger: Verwirkung des Asylrechts von Ausländern Höcherl, Bundesminister . . . . 3895 C, D, 3896 A, B Sänger (SPD) . . . . . . . . . 3895 D Dr. Schäfer (SPD) 3896 A Felder (SPD) . . . . . . . . 3896 B Frage des Abg. Sanger: Beziehungen von kroatischen Emi- granten zum Nationalsozialismus und Faschismus s Höcherl, Bundesminister . . . 3896 B, C Sänger (SPD) 3896 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3896 C Frage des Abg. Folger: Gefährdung der Trinkwasserversorgung in bayrischen Gemeinden Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3896 D Bericht des Ausschusses für Petitionen in Verbindung mit Sammelübersicht 18 des Ausschusses für Petitionen Dr. Kübler (SPD) 3897 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Kostensenkung in der Landwirtschaft (Drucksache IV/1259) Frehsee (SPD) . . . . . . . . 3899 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . . . . . . . 3903 C Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 3908 B Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 3913 A Stein (CDU/CSU) . . . . . . 3915 B Struve (CDU/CSU) 3917 C Ertl (FDP) . . 3919 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3919 B Antrag betr. EWG-Agrarpreispolitik (Abg Logemann, Sander, Wächter u. Gen.) (Drucksache IV/1258) . . . . . . . . 3920 B Antrag betr. Rechts- und Wettbewerbsgleichheit in der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1235) Tobaben (CDU/CSU) . . . . . . 3920 C Marquardt (SPD) . . . . . . . 3921 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 3922 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3922 D Schwarz, Bundesminister . . . . . 3923 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 III Antrag betr. Braumalzfracht (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1236) 3923 C Antrag betr. Förderung des Tabakbaues (Abg. Leicht, Seither, Baier [Mosbach], Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/1241) 3923 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. gewisse Maßnahmen im Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und in den folgenden Wirtschaftsjahren auf dem Gebiet der Preise (Drucksachen IV/1138, IV/1225, zu IV/1225) Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3924 A, 3935 B Schwarz, Bundesminister 3929 A Struve (CDU/CSU) 3930 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 3932 D Ertl (FDP) 3933 C Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 3937 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. Einrichtung eines Informationsdienstes für landwirtschaftliche Buchführungen (Drucksachen IV/1280, IV/1344) 3938 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Vorschläge der Kommission der EWG betr. Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft und betr. Europäischen Fonds zur Verbesserung der Agrarstruktur (Drucksachen IV/1079, IV/1081, IV/1369, zu IV/1369) Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3938 C Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 3939 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/1362) -- Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . 3939 C, 3943 D Schwarz, Bundesminister 3941 A Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 3941 D Struve (CDU/CSU) 3943 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 3945 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, Nr. 21 und Nr. 22 des Rates der EWG sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache IV/1372) — Erste Beratung — . . . . 3946 B Entwurf eines Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/540) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1320, zu IV/1320) — Zweite und dritte Beratung - Porzner (SPD) . . . . 3946 C, 3949 A Dr. Aschoff (FDP) . . . 3947 A, 3951 D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . . 3947 D Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 3948 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3950 B Antrag betr. Förderung der Mittelschichten (SPD) (Drucksachen IV/246, IV/1290) Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 3952 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1963 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1963) (Drucksache IV/869); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/1289, zu IV/1289) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 3952 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3952 D Anlagen 3953 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 3885 81. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 28. 6. Frau Albertz 27. 6. Arendt (Wattenscheid)* 28.6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Atzenroth 26.6. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Baldauf 26. 6. Dr.-Ing. Balke 26.6. Bauknecht 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 6. Frau Blohm 26. 6. von Bodelschwingh 28. 6 Börner 26. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Corterier 28. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans' 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Eilers 26. 6. Eisenmann 26. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Frau Engländer 26. 6. Erler 26. 6. Faller* 28. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg' 28. 6. Dr. Franz 30.6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler' 28. 6. Gehring 26. 6. Gerns 28. 6. Gewandt 7. 7. Giencke 27. 6. Hahn (Bielefeld)* 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Heiland 26. 6. Hösl 26. 6. Dr. Hoven 26.6. Illerhaus* 28. 6. Kahn-Ackermann 26. 6. Kalbitzer* 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28. 6. Klinker* 28. 6. Könen (Düsseldorf) 26.6. Frau Korspeter 26. 6. Kraus 1. 7. Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann* 28. 6. Krüger 26. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 6. Lang (München) 29.6. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschlief Lange (Essen) 26.6. Lautenschlager 26. 6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brüht)* 28.6. Liehr 28. 6. Dr. Löhr' 28. 6. Frau Lösche 26. 6. Lücker (München) * 28. 6. Margulies* 28. 6. Mattick 27. 6. Mauk' 28. 6. Dr. Mende 26. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann* 28. 6. 011enhauer 26. 6. Dr.-Ing. Philipp* 28. 6. Porten 26. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts' 28. 6. Dr. Rieger (Köln) 26. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 6. Schmidt (Kempten) 26.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28. 6. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Seibert 26. 6. Seifriz* 28. 6. Dr. Seume 26.6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. Urban 2. 7. Wehner 26.6. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Dr. Willeke 26. 6. Wischnewski* 28. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 21. Juni 1963 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 259. Sitzung am 21. Juni 1963 beschlossen hat, gegen das vom Deutschen Bundestage am 21. Juni 1963 verabschiedete 3954 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Begründung: Der Beschluß des Bundestages entspricht dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsgesetz 1963. Der Bundestag hat allerdings durch die Zurückstellung der Beschlußfassung über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer die Frage der Deckung des Haushalts 1963 offengelassen. Der Bundesrat ist seinerseits, um die Verabschiedung des Bundeshaushalts 1963 nicht zu verzögern, bereit, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf Erhöhung des Anteils des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 38 % ab 1. Januar 1963 zuzustimmen. Dazu bedarf es der Vorlage eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, daß aus seinem heutigen Beschluß eine rechtliche oder moralische Verpflichtung der Länder, auf einem anderen Wege zur Deckung des Bundeshaushalts 1963 beizutragen, nicht hergeleitet werden kann. Kiesinger Bonn, den 21. Juni 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 21. Juni 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Anlage 3 Umdruck 311 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kostensenkung in der Landwirtschaft (Drucksache IV/1259). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1963 einen Bericht vorzulegen, A. der eine vergleichende Übersicht gibt über 1. die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsmittel, insbesondere für Maschinen und Düngemittel, 2. die Struktur dieser Märkte, insbesondere die ant ihnen wirksamen Wettbewerbsbeschränkungen und Preisdifferenzierungen, in allen sechs EWG-Staaten und den anderen wichtigsten Staaten, die für die Belieferung der EWG-Länder mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln bedeutsam sind; B. in dein folgende Fragen beantwortet bzw. geprüft werden: 1. Von welchen Grundsätzen hat sich der Bundeswirtschaftsminister bei der Festsetzung der Höchstpreise für Düngemittel leiten lassen? Ist bei der Festsetzung der Höchstpreise auch das Preisniveau der entsprechenden Düngemittel in den Hauptkonkurrenzländern, insbesondere in den anderen EWG-Ländern, berücksichtigt worden? 2. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Existenz der Düngemittelsyndikate, durch die der Wettbewerb auf dem Markt von Kali und Thomasphosphat vollständig und auf dem Markt von Stickstoff weitgehend ausgeschlossen ist, mit den berechtigten Interessen der deutschen Landwirtschaft und der notwendigen Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar ist? 3. Wie hat sich die Typenvielfalt bei Ackerschleppern und anderen Landmaschinen im einzelnen auf die Kostenlage der deutschen Landwirtschaft ausgewirkt? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. gedenkt sie zu treffen, um über eine Typenbereinigung auf diesem Gebiet Preissenkungen zu erreichen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Baukosten im Bereich der Landwirtschaft zu vermeiden und darüber hinaus zu einer Kostensenkung zu kommen? Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 316 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kostensenkung in der Landwirtschaft (Drucksache IV/ 1259). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts des ungünstigen Preiskostenverhältnisses in der Landwirtschaft 1. die Preise für landwirtschaftliche Betriebsmittel erneut zu überprüfen, 2. geeignete Maßnahmen zu treffen, welche die Relation landwirtschaftlicher Preise und Betriebsmittelpreise verbessern, 3. den Wettbewerbsverzerungen auf dem Gebiete landwirtschaftlicher Betriebsmittel auch im Rahmen der internationalen Verhandlungen - entgegenzuwirken, 4. über das Ergebnis der getroffenen Maßnahmen bis zum 1. Dezember 1963 einen Bericht vorzulegen, 5. bei nicht ausreichendem Erfolg gleichzeitig Alternativvorschläge zum Ausgleich der ungünstigen Entwicklung des Preiskostenverhältnisses in der Landwirtschaft zu machen. Bonn, den 26. Juni 1963 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 318 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates betr. gewisse Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten für das Getreidewirtschaftsjahr 1963/64 und die folgenden Wirtschaftsjahre auf dem Gebiet der Preise anwenden müssen (Drucksachen IV/1138, IV/ 1225). Der Bundestag wolle beschließen: In Nummer 2 des Ausschußantrages wird folgender Buchstabe f eingefügt: „f) daß das zukünftige Getreidepreisniveau so bald wie möglich verbindlich festgelegt wird, um die Übergangszeit nicht mit einer untragbaren wirtschaftlichen und rechtlichen Unsicherheit zu belasten." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 320 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Bedingungen der Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft und über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates betreffend den Europäischen Fonds zur Verbesserung der Agrarstruktur (Drucksachen IV/1079, IV/1081, IV/1369). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Ausschußantrags erhält folgende Fassung: „2. den Vorschlag der Kommission der EWG - Drucksache IV/1081 - im gegenwärtigen Zeitpunkt und in der vorliegenden Fassung abzulehnen." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 319 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/1307, IV/ 1362). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 1 1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) Grundrichtpreise für den Handelsplatz Duisburg (frei Entladestelle Duisburg-Hafen-Wasserlöschstelle) I II III Weich- Roggen Gerste weizen in DM je t 1963 Juli 464,60 422,60 402,65 August 464,60 422,60 402,65 September 469,10 427,10 404,75 Oktober 473,50 431,50 408,35 November 477,80 435,80 411,95 Dezember 482,- 440,- 415,55 1964 Januar 486,- 444,- 419,15 Februar 490,- 448,- 419,15 März 493,80 451,80 419,15 April 497,50 455,50 419,15 Mai 501,10 459,10 419,15 Juni 504,60 462,60 419,15" 2. In der Anlage 2 zu § 1 Abs. 1 vermindern sich die darin genannten Preise um die aus der Anlage 1 ersichtlichen Abschläge. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 328 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Bauer (Wasserburg), Sühler, Murr, Dr. Effertz und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundes- 3956 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen IV/1307, IV/1362). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. unverzüglich geeignete Maßnahmen zum Ausgleich der von dem Beschluß des Ministerrats über die Anhebung des Qualitäts-Standards für Gerste zu erwartenden Senkung des deutschen Erzeugnispreises einzuleiten, 2. insbesondere durch eine entsprechende Erhöhung der Qualitätsprämie für Braugerste sonst unvermeidliche, erhebliche Einkommensminderungen aufzufangen. Bonn, den 26. Juni 1963 Ertl Murr Dr. Effertz Kreitmeyer Kubitza Logemann Peters (Poppenbüll) Reichmann Schmidt (Kempten) Wächter Bauer (Wasserburg) Sühler Hösl Lermer Dr. Ramminger Weinzierl Ehnes Anlage 9 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksachen IV/540, IV/1320). Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „acht" durch das Wort „vier" ersetzt. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 334 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Müller (Ravensburg), Kreitmeyer und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksachen IV/540, IV/1320). Der Bundestag wolle beschließen: In § 11 Abs. 1 sind hinter den Worten „dem Bundesminister des Innern" die Worte „und dem Bundesminister der Finanzen" einzufügen. Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. Vogel Baier (Mosbach) Dr. Götz Mengelkamp Müller (Aachen-Land) Dr. Stoltenberg Windelen Müller (Ravensburg) Hermsdorf Jürgensen Dr. Koch Schröder (Osterode) Seidel (Fürth) Dr. Tamblé Wellmann Kreitmeyer Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dollinger vom 15. Mai 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) Drucksache IV/1093 Frage XII/2 *) Wie verteilen sich diese Summen auf die einzelnen Baumaßnahmen des Bundestages und der verschiedenen Ministerien im Raume Groß-Bonn? In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die bisher entstandenen Kosten für die Unterbringung des Parlamentes und der obersten Bundesdienststellen zusammengefaßt dargestellt. Eine weitere Aufschlüsselung, die auch sämtliche Maßnahmen des Titels 205 enthalten müßte, habe ich unterlassen, weil eine solche weitgehende Aufgliederung sehr umfangreiche Erhebungen notwendig machen würde, ohne daß damit besondere Hinweise im Sinne der Fragestellung erkennbar würden. Ich darf Sie bitten, damit einverstanden zu sein. Die genaue Zusammenstellung des Zahlenmaterials hat ergeben, daß seit 1949 für die baulichen Belange des Parlamentes und der obersten Bundesdienststellen nicht 177 Mio DM, sondern nur 158 Mio DM aufgewendet wurden. Zusammenstellung der Aufwendungen des Bundes für die Unterbringung des Parlamentes und der obersten Bundesdienststellen im Raum Bonn bis einschließlich 1962 Lfd. Organe des Bundes Bis einschließlich Nr. Rj. 1962 1. Ersteinrichtung der Bundes- verwaltungen in Bonn 12 900 100 DM 2. Bundespräsident und Bundes- präsidialamt 2 808 850 DM 3. Deutscher Bundestag 12 450 000 DM 4. Bundesrat 343 800 DM *) Siehe 71. Sitzung Seite 3251 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 3957 Lfd. Organe des Bundes Bis einschließlich Nr. Rj. 1962 5. Bundeskanzler und Bundes- kanzleramt einschl. Bundes- presse- und Informationsamt und frühere Dienststelle Blank 13 861 200 DM 6, Auswärtiges Amt 15 620 000 DM 7. Bundesminister des Innern 3 332 400 DM 8. Bundesminister der Justiz 924 100 DM 9. Bundesminister der Finanzen 12 992 200 DM 10. Bundesminister für Wirtschaft 9 791 600 DM 11. Bundesminister für Landwirt- schaft und Forsten und Bundes- minister für Arbeit und So- zialordnung 3 497 900 DM 12. Bundesminister für Verkehr 726 000 DM 13. Bundesminister der Verteidi- gung 47 440 300 DM 14. Bundesschatzminister, vormals Bundesminister für wirtschaft- lichen Besitz des Bundes, vor- mals Bundesminister für wirt- schaftliche Zusammenarbeit 721 700 DM 15. Bundesminister für Wohnungs- wesen, Städtebau und Raum- ordnung 316 100 DM 16. Bundesminister für Vertrie- bene, Flüchtlinge und Kriegs- geschädigte 1 929 000 DM Lfd. Organe des Bundes Bis einschließlich ( Nr. Rj. 1962 17. Bundesminister für gesamt- deutsche Fragen 723 300 DM 18. Bundesminister für Angelegen- heiten des Bundesrates 56 000 DM 19. Bundesminister für Familien- und Jugendfragen 107 100 DM 20. Bundesminister für besondere Aufgaben 38 500 DM 21. Bundesminister für wissen- schaftliche Forschung 252 900 DM 22. Bundesminister für wirtschaft- liche Zusammenarbeit 40 000 DM 23. Bundesminister für Gesund- heitswesen 24. Vorsorglicher Grunderwerb und Verschiedenes 8 976 000 DM 25. Maßnahmen, die im Rj. 1949 durchgeführt wurden, jedoch in den lfd. Nr. 1-24 und 26 nicht erfaßt sind 507 500 DM 26. Darlehen an die Stadt Bonn für Geländeerschließung und Bau- darlehen zur Schaffung von Diensträumen in angemieteten Gebäuden 8 000 000 DM Summe der Aufwendungen: 158 356 550 DM (I rd.: 158 000 000 DM
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor 1200 Jahren mußte Harun al Raschid verkleidet durch das Land streichen, wenn er Fehler seiner Verwaltung, Lücken in den Gesetzen oder irgendeine Not innerhalb des Volkes entdecken wollte. Wir haben es heute leichter als dieser verkleidete Kalif von Bagdad; wir haben Bürger, die von sich aus an das Parlament schreiben. In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 1963, über die ich zu berichten habe, schrieben 2157 Bürger Petitionen an den Bundestag. Der Gesamtbestand der Petitionen hat sich dadurch in der vierten Wahlperiode auf 11 137 erhöht. Sie finden das ganze Zahlenmaterial auf den letzten Seiten des Ihnen vorliegenden Sammelberichts; ich möchte deshalb diese Zahlen nicht wiederholen, sondern sie nur interpretieren.
    Erfreulich ist, daß bald 100/o aller Petenten nicht ein persönliches Anliegen, sondern Sorgen um das Allgemeinwohl vortragen. Besonders das Problem der Spaltung Deutschlands wurde von vielen Petenten angesprochen, als die Postgebühren für Geschenksendungen erhöht wurden. Viele Petenten gaben auch Anregungen zu augenblicklich in der Ausschußberatung befindlichen Gesetzesvorlagen wie z. B. zur Notstandsgesetzgebung, zur Strafrechtsreform, zum Sozialpaket, zur Flüchtlingshilfe, zur Kriegsopferversorgung und zum Mietrecht. Diese Petenten machen sich Sorgen um unseren Staat; sie fühlen sich zum Mitdenken und Mitarbeiten verpflichtet. Ich möchte dies als positiv herausstellen und betonen, auch wenn ein großer Teil dieser Petitionen durch die laufende Arbeit des Bundestages gegenstandslos wurde. Immerhin stieg die Zahl der an die ständigen Fachausschüsse oder an die Regierung als Material oder zur Kenntnisnahme überwiesenen Petitionen stark an. Wenn Sie von der Gesamtzahl aller Petitionen diejenigen abziehen, die an die Volksvertretungen der zuständigen Länder abgegeben werden mußten, sehen Sie, daß von allen im Ausschuß sachlich behandelten Petitionen fast 10 % an die Fachausschüsse als Material überwiesen wurden.
    In den drei Monaten, über die ich zu berichten habe, betrug der durchschnittliche Posteingang pro Arbeitstag 67 Schreiben, während im Postausgang durchschnittlich 110 Schreiben bewältigt wurden. Da jeder Petent das Recht hat, so zu schreiben, wie es ihm ums Herz ist, und mancher auch schreibt, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, haben wir im Ausschuß wegen der mundartlichen Vielfalt der Ausdrucksmöglichkeiten manchmal etwas Amüsement. Aber wir stehen doch auch ab und zu vor der heiklen Frage, ob gewisse Redewendungen und Gedankengänge noch tragbar sind. Ein kleiner Prozentsatz von Petitionen wurde deshalb wegen Respektlosigkeit zurückgewiesen. Der Petitionsausschuß hat übrigens seit 1957 bei immerhin 56 000 Petitionen nur dreimal gegen den Einsender wegen übler Nachrede oder Beleidigung vorgehen müssen.
    Es mag durchaus sein, daß in einzelnen Behörden, die durch die Einholung von Stellungnahmen zu Petitionen vom Inhalt einer Petition etwas erfahren, andere Maßstäbe herrschen. Trotzdem legt der Ausschuß Wert auf die Feststellung, daß nur er allein darüber zu befinden hat, ob wegen des Inhalts einer Petition ein Straf-oder Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Der Ausschuß hat während der Berichtszeit das Ersuchen des Bundeswehrdisziplinaranwalts um Aushändigung einer Petitionsakte abgelehnt. Er wird auch weiterhin alles tun, um zu verhindern, daß die Ausübung des Grundrechts nach Art. 17 des Grundgesetzes dadurch eingeengt wird, daß irgendein Petent Nachteile zu befürchten hat.
    Ich habe eingangs meiner Ausführungen gesagt, daß wir es leichter haben als der Kalif Harun al Raschid, der seine Verwaltung nur verkleidet und heimlich kontrollieren konnte. Wir kontrollieren offen und nicht heimlich. Aber wir lassen uns diese Möglichkeiten offener Kontrolle nicht dadurch einengen, daß ein Ministerium etwa meint, der Petitionsausschuß wäre eine zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtete Behörde.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Aus der laufenden Arbeit ist zu berichten, daß wie bisher die Sachgebiete Sozialversicherung mit 16 %, Lastenausgleich mit 11 % und Kriegsopfer-



    Dr. Kübler
    versorgung mit 9 % an der Spitze der Petitionen stehen und uns, zusammen mit den Petitionen der früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes, sehr nachdrücklich auf die Schäden hinweisen, die unser Volk durch den zweiten Weltkrieg und durch den Nationalsozialismus erlitten hat.
    Wenn auch die meisten Forderungen nicht zu erfüllen waren, ist es doch noch erfreulich, daß 231 Petenten innerhalb des Vierten Bundestages bisher vom Petitionsausschuß voll geholfen werden konnte. Neben diesen 231 Einzellösungen wurde der im letzten Mündlichen Bericht geforderten Erweiterung des § 181 b ides Bundesbeamtengesetzes entsprochen und damit die in einer Reihe von Petitionen geforderte Hinterbliebenenversorgung von Polizeibeamten, die nach dem 8. Mai 1945 im Gewahrsam einer ausländischen Macht verstorben waren, neu gelöst; bisher abgelehnte Ansprüche werden von Amts wegen neu geprüft.
    Aus der Erfahrung, die eine Fülle von Petitionen vermittelt, möchte der Ausschuß an einen bestimmten Personenkreis eine Empfehlung geben. Ein Teil der Eingaben befaßt sich nämlich immer wieder mit der schleppenden, verzögerten Feststellung der Angestelltenversicherungsrenten. Der Ausschuß geht auch diesen Petitionen gewissenhaft nach und ist mit dem Versicherungsträger und der Aufsichtsbehörde darum bemüht, die Versicherten möglichst bald nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben in den Genuß des Altersruhegeldes zu bringen, um Unsicherheiten in wirtschaftlicher Hinsicht und die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu vermeiden. Er hat sich jedoch, auch anläßlich eines Besuches in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, leider davon überzeugen müssen, daß das Rentenfeststellungsverfahren entsprechend den Notwendigkeiten der modernen Bürotechnik und auf Grund anderer, zum Teil gesetzgeberischer Faktoren im Normalfall einige Zeit — und diese normale Zeit ist leider heute durchschnittlich etwa drei Monate — dauert und daß bei Versicherungsfällen am Anfang eines Kalenderjahres ein noch längerer Zeitraum in Anspruch genommen wird. Die Rente kann daher aus technischen Gründen oft nicht im Anschluß an den Monat gezahlt werden, in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet. Aus diesem Grunde empfiehlt der Ausschuß den Versicherten, in ihrem eigenen Interesse das Altersruhegeld möglichst mindestens drei Monate vor Vollendung des 65. Lebensjahres zu beantragen.
    In einem einzigen Fall hat der Ausschuß eine Eingabe mit der sehr seltenen, aber stärksten ihm zur Verfügung stehenden Benotung versehen, nämlich „Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung". Der Petent war ein Oberpostrat, der von seiner Behörde in der Zeit vom 20. November bis 17. Dezember 1961 ohne Dienstbezüge beurlaubt war, um als Gutachter auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe im Ausland tätig sein zu können. Am 13. Dezember 1961 verkündete die Bundesregierung den bekannten Entschluß, wonach den am 30. November 1961 vorhandenen Beamten und Richtern des Bundes sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit ein sofortiger Vorschuß auf die laufenden Bezüge auszuzahlen war, sofern ihnen für den Monat Dezember 1961 volle Dienstbezüge zustanden. Dem Petenten, der erst ab 18. Dezember 1961 wieder seine Dienstbezüge erhielt, wurde dieser — den Zahlungsempfängern später belassene — Vorschuß verweigert. Der Ausschuß ist, übrigens gemeinsam mit dem Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen der Auffassung, daß bei dieser ohne Dienstbezüge, aber im dienstlichen Interesse erfolgten Beurlaubung die Nichtzahlung ,des Vorschusses eine Härte bedeutet. Er ersuchte daher in der gewählten Form des Beschlusses die Bundesregierung darum, dem Anliegen des Einsenders auf Nachzahlung zu entsprechen.
    Wir erleben im Petitionsausschuß leider oft und schmerzlich die Grenze unserer Hilfsmöglichkeiten. Einer Petentin, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die bolivianische besitzt und die von 1927 bis 1952 in Bolivien lebte, konnten wir nicht die Entschädigung verschaffen, die ihr für die Enteignung ihres Familienbesitzes im Zuge der bolivianischen Ackerreform im Jahre 1952 zustünde, wenn sie entweder in Bolivien lebte oder nur die deutsche Staatsangehörigkeit hätte.
    In einem einzigen. Falle konnten wir über die Normen des •Rechtsstaates hinaus Hilfe bringen. Dieser Fall wurde schon im Tätigkeitsbericht vom 24. Januar 1962 erwähnt. Eine Petentin, die nach einem ärztlichen Eingriff im Jahre 1948 vollständig gelähmt worden war, heute pflegebedürftig und arbeitsunfähig ist, hatte alle gegen das Land Baden-Württemberg als Krankenhausträger angestrengten Schadensersatzklagen rechtskräftig verloren. Sie wandte sich schließlich an den Petitionsausschuß. Den in der Eingabe gegebenen Anregungen auf Einführung einer Gefährdungshaftung für die ärztliche Tätigkeit und auf Schaffung einer Versicherung des Operationsrisikos konnte zwar nicht gefolgt werden, aber auf Grund der Empfehlungen des Ausschusses in der 12. Bundestagssitzung am 24. Januar 1962, der besonderen Tragik dieses Falles durch eine einmalige Beihilfe Rechnung zu tragen, wurde der Petentin in diesen Tagen — und das ist das Erfreuliche — durch das Land Baden-Württemberg ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine einmalige Entschädigung von 20 000 DM gewährt mit der Maßgabe, daß sich der Landesfürsorgeverband als der für die Anstaltspflege zuständige Träger verpflichtet, diese vom Land gewährte Entschädigung nicht zur Deckung der getragenen und noch zu tragenden Pflegekosten in Anspruch zu nehmen.
    Meine Damen und Herren, es mag wenig sein, wenn aus der Flut dieser Eingaben nur in Einzelfällen einmal eine Hilfe gebracht werden kann, und für einen Politiker ist in der Tat im Petitionsausschuß kein parlamentarischer Lorbeer zu verdienen. Aber erlauben Sie mir zum Schluß nochmals einen Vergleich mit dem schon zweimal zitierten Kalifen aus Bagdad. Weil dort kein Amtsstellenleiter wußte, ob nicht unter der Maske des ärmsten Bittstellers der Souverän selbst auftauchte, ging alles in geordneten Bahnen, und das Volk vertraute auf Ordnung und Recht. Bei uns heute kann hinter der Petition des letzten und ärmsten Bürgers, der viel-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 81. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1963 3899
    Dr. Kübler
    leicht ohne Satzzeichen, mit grammatikalischen Fehlern und in unbeholfenen Mundartausdrücken schreibt, auch der Souverän dieses Volkes stehen, wenn Sie, meine Damen und Herren, dem Ihnen vorliegenden Antrag des Petitionsausschusses zustimmen.

    (Allgemeiner Beifall.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird eine Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Beschlußfassung über den Antrag des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen,
die in der nachfolgenden Sammelübersicht ent-
haltenen Anträge von Ausschüssen des Deut-
schen Bundestages zu Petitionen anzunehmen.
Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kostensenkung in der Landwirtschaft (Drucksache IV/1259).
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Frehsee.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als nach der Hungerperiode der ersten Nachkriegsjahre die Wirtschaft der Bundesrepublik einen kräftigen Aufschwung erlebte, zeigte sich sehr bald, daß große Teile der Landwirtschaft von diesem allgemeinen Aufschwung und der damit verbundenen günstigen Einkommensentwicklung nur in recht bescheidenem Maße berührt wurden. Die in der Landwirtschaft — besonders in den kleineren und strukturell benachteiligten Betrieben — erzielten Einkommen blieben immer deutlicher hinter den in anderen Wirtschaftszweigen für vergleichbare Tätigkeit erreichbaren zurück.
    Unter dem Eindruck dieser Situation kam es 1952 zu der Paritätsforderung der deutschen Landwirtschaft, zur Forderung nach weitgehender Angleichung der landwirtschaftlichen Einkommen an die der übrigen Wirtschaftsbereiche. Diese Paritätsforderung gab den Anstoß zu einer umfassenden öffentlichen Diskussion über die Notwendigkeit und die im Rahmen unserer Wirtschaftsordnung bestehenden Möglichkeiten einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der in der Landwirtschaft Tätigen. Der Bundestag verabschiedete vor fast genau acht Jahren, am 8. Juli 1955, einstimmig das Landwirtschaftsgesetz, in dessen § 1 es heißt, daß „die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik" in den Stand gesetzt werden soll, „die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität zu steigern". Insbesondere sollen die Mittel der Handels-, Steuer-, Kredit- und der Preispolitik angewandt werden. Sozialdemokratische Anträge, auch die Finanzpolitik und die Sozialpolitik in den Katalog dieser Mittel aufzunehmen, verfielen der Ablehnung.
    Es ist interessant, daß in den acht Jahren seit Bestehen des Landwirtschaftsgesetzes, in den acht Grünen Plänen, die seitdem beschlossen wurden, von der Bundesregierung vorwiegend finanzpolitische Maßnahmen — so muß man in diesem Zusammenhang die Subventionen zweifellos nennen — vorgeschlagen und vom Bundestag beschlossen wurden. Es sind auch handels-, steuer-, kredit- und preispolitische Maßnahmen ergriffen worden. Seit der Einführung der landwirtschaftlichen Altershilfe gewähren wir der Landwirtschaft in letzter Zeit in sehr schnell zunehmendem Maße erhebliche Beträge für sozialpolitische Zwecke.
    Der Gesetzbefehl -- wie der Kollege Lücker damals den Auftrag des § 1 des Landwirtschaftsgesetzes bezeichnet hat — wurde also, wenn auch regelmäßig mit unbefriedigendem Ergebnis, auf sehr verschiedenartige Weise befolgt. Nur in einem Punkt stoßen wir auf eine große Lücke: das ist die allgemeine Wirtschaftspolitik. Wenn man von den mittelbaren Wirkungen der allgemeinen Wirtschaftspolitik auf die Absatzverhältnisse der Landwirtschaft, der Wohlstandsentwicklung, der Kaufkraftsteigerung absieht, sind unmittelbare Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftspolitik zugunsten der landwirtschaftlichen Betriebe und der in ihr tätigen Menschen nicht ergriffen worden. Es hat aber sehr negative mittelbare Wirkungen der allgemeinen Wirtschaftspolitik auf die Lage der landwirtschaftlichen Betriebe gegeben. Die Betriebsausgaben sind von 7,1 Milliarden DM im Jahre 1950/51 auf 16,2 Milliarden DM im Wirtschaftsjahr 1961/62 angestiegen. Um es hier gleich vorwegzunehmen: daran sind nicht die landwirtschaftlichen Löhne schuld. Der Anteil der Bruttobarlöhne für fremde Arbeitskräfte ist von 17,6 % der gesamten Betriebsausgaben im Jahre 1950/51 auf 9,1 % der gesamten Betriebsausgaben im Jahre 1961/62 gesunken. Der Index der landwirtschaftlichen Betriebsausgaben liegt im Vergleich zur Vorkriegszeit, d. h. wenn man die Jahre von 1935 bis 1938 gleich hundert setzt, jetzt bei 423.
    Aus diesen Zahlen wird deutlich, warum die bäuerliche Bevölkerung angesichts eines auf Jahre hinaus feststehenden Preisniveaus und ständig weitersteigender Betriebsausgaben unruhig geworden ist, sich abgehängt fühlt und besorgt ist, den Einkommensabstand zu vergleichbaren gewerblichen Berufsgruppen bei einer Fortsetzung dieser allgemeinen Wirtschaftspolitik und der gegenwärtigen Agrarpolitik niemals mehr aufholen zu können.
    Diesen Einkommensabstand weist der Grüne Bericht 1963, den wir vor fast vier Monaten in diesem Hohen Hause eingehend diskutiert haben, mit 38 % aus. Während die sogenannten „Vergleichslöhner", die auf dem Lande Tür an Tür und Haus an Haus



    Frehsee
    mit den Bauern wohnenden gewerblichen Arbeitnehmer, im Wirtschaftsjahr 1961/62 im Durchschnitt 5975 DM erzielten, betrug das Einkommen je Vollarbeitskraft — das ist eine statistische Größe; die 3,2 Millionen in der Landwirtschaft jetzt noch tätigen ständigen Arbeitskräfte sind auf 2,2 Millionen „Vollarbeitskräfte" umgerechnet — in dem gleichen Zeitraum einschließlich der rund 800 DM pro Kopf betragenden Hilfen aus dem Grünen Plan nur 3701 DM.
    Die Sprecher der Fraktion der SPD haben in den vergangenen Jahren in den Grünen Debatten regelmäßig mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß neben den strukturpolitischen, kredit- und finanzpolitischen und neben sozialpolitischen Maßnahmen auch Maßnahmen zur Kostensenkung in den landwirtschaftlichen Betrieben angestrebt werden sollten. Wir haben die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, Bemühungen in dieser Richtung anzustellen, — leider bisher ohne spürbaren Erfolg.
    Es ist die Aufgabe dieser nunmehr von der Fraktion der SPD vorgelegten Großen Anfrage, die Möglichkeiten einer allgemeinen und wirksamen Kostensenkung bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu erörtern und zu prüfen und die Regierung zu ernsthaften Anstrengungen zu veranlassen. Wir hoffen auch, daß wir mit der heutigen Erörterung eine allgemeine öffentliche Diskussion anregen. Dabei wird sich nicht vermeiden lassen, manches heiße Eisen anzufassen. Das liegt aber im Interesse der in der Landwirtschaft tätigen Menschen und letzten Endes im Interesse von uns allen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Sozialdemokratische Partei ist der Auffassung, daß eine der Hauptforderungen des Deutschen Bauernverbandes besonders berechtigt ist, nämlich die Forderung nach Weitergabe der Rationalisierungsgewinne in den Industrien, die landwirtschaftliche Betriebsmittel produzieren, — wie die SPD allgemein für die Weitergabe der Rationalisierungsgewinne an den Verbraucher eintritt. Die Landwirtschaft kann die Forderung nach Weitergabe der Rationalisierungsgewinne der Industrie mit gutem Recht stellen, weil sie selbst mit gutem Beispiel vorangegangen ist. Sie hat seit 1950 rund 21/2 Millionen Arbeitskräfte an die gewerbliche Wirtschaft abgegeben. Das Agrarpreisniveau ist in den letzten 10 Jahren nur ganz geringfügig angestiegen.
    Die Agrarpolitik ist von der Bundesregierung bisher — leider — immer sehr isoliert von der übrigen Wirtschaftspolitik gehandhabt worden. Die Landwirtschaft erhielt zwar eine Fülle von finanziellen Hilfen zur Struktur- und Einkommensverbesserung, aber es geschah nichts, um den allgemeinen inflationistischen Trend aufzuhalten, der die Landwirtschaft besonders belastet. Was nützt z. B. die beste Kreditverbilligung, wenn Maschinen oder Anlagen derart teuer sind, daß man auch dann noch amortisieren muß, wenn die Anlage längst überholt oder die Maschine schrottreif ist? Was nützt die enorme Einsparung an Arbeitskräften, die die Landwirtschaft vorgenommen hat, wenn das Kapital, das zum Ersatz der Arbeitskräfte in Anspruch genommen werden muß, die Betriebe so stark belastet, daß bei der notwendigen Mechanisierung die Grenzen des Tragbaren immer sehr schnell überschritten werden?
    Dabei bildete die Kostensenkung durchaus einen Programmpunkt der Agrarpolitik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler nahm darauf in seiner Regierungserklärung von 1953 Bezug. Er sagte: „Hier ist also in Zusammenarbeit mit der Industrie der Hebel anzusetzen."
    Auch 1957 und 1958 — das ist in den Protokollen der 195. Sitzung in der 2. und in der 14. der 3. Legislaturperiode des Bundestages nachzulesen — war die Kostensenkung eines der Hauptziele der damaligen Bundesregierung, des damaligen Bundesministers für Landwirtschaft, unseres jetzigen Bundespräsidenten, Dr. Heinrich Lübke. Er ist damit leider erfolglos geblieben. Weder in der Bundesregierung noch bei der Industrie fand er die ausreichende Unterstützung. Er suchte und fand dann einen Ausweg. Er fand den Ausweg mit der Einführung der Zinsverbilligungsmaßnahmen.
    Es ist die Frage, ob wir uns einfach und vielleicht endgültig damit abzufinden haben, daß in dieser wirtschaftlichen Ordnung, die wir hier haben, alle Bemühungen um eine Kostensenkung von vornherein zur Erfolglosigkeit verurteilt sind. Ist es Unvermögen oder ist es Mangel an Entschlossenheit, die aus der Bemerkung des Bundeskanzlers vom 6. Februar dieses Jahres hier herausklang, die Bundesregierung habe sich ja ständig bemüht, die Landwirtschaft auf der Kostenseite zu entlasten?
    Lassen Sie mich nun zur Rechtfertigung und zur Begründung der einzelnen Fragen dieser Großen Anfrage in der Reihenfolge dieser Fragen auf einzelne Tatbestände hinweisen. Im Wirtschaftsjahr 1961/62 kaufte die deutsche Landwirtschaft Handelsdünger im Werte von 1374 Millionen DM. In diesem Jahre lag der Preisindex, bezogen auf 1958/59 gleich 100, bei 109,8. Im laufenden Wirtschaftsjahr ist mit einem Durchschnitt von 110 bis 111 zu rechnen.
    Nun ist bei diesen Preisteigerungen folgendes zu berücksichtigen. Auf Grund der Düngemittelverordnung setzt die Bundesregierung für das Inland Höchstpreise fest. Die Preissteigerungen werden also mit Willen der Bundesregierung vorgenommen. Um die Landwirtschaft nicht zu verärgern, gab man ihr die Düngemittelsubvention, die jetzt abgebaut wird. Die Industrie konnte also unter dem Deckmantel dieser Subvention die Preise erhöhen, das heißt, die Bundesregierung gab Subventionen an die Bauern, erhöhte aber gleichzeitig die Preise für Düngemittel, und zwar von 1958 auf 1959 gleich um 8 °/o, und baut nun die Düngemittelsubventionen ab, die gestiegenen Düngemittelpreise jedoch nicht.
    Die Unterschiede zwischen Import-, Export- und Inlandspreisen für Düngemittel sind geradezu enorm. Da der Import unbedeutend ist, kann sich die Betrachtung auf den Export konzentrieren, in erster Linie auf den Stickstoffexport. Die deutsche Stickstoffindustrie exportiert 45 % ihrer Produktion. Sie exportiert diese 45 % zu Preisen, die durchweg 75 % bis 100 % unter den Inlandspreisen liegen. Zu diesem Ergebnis führten nicht nur unsere eigenen Untersuchungen, sondern ebenso eine Düngemittel-



    Frehsee
    enquete der EWG-Kommission, die von Professor Albers durchgeführt wurde, gegen deren Veröffentlichung übrigens naturgemäß die europäische Stickstoffindustrie heftig protestiert hat. Bei diesem hohen Exportanteil handelt es sich einwandfrei um eine Exportsubventionierung, die von den inländischen Düngemittelbeziehern bezahlt werden muß.

    (Abg. Brese: Hört! Hört!)

    Im Jahre 1958/59 wurde dieser Fragenkomplex von der damaligen DP unter Federführung des Kollegen Logemann in zwei Kleinen Anfragen — Drucksachen 575 und 742 — angesprochen. Das Bundeswirtschaftsministerium antwortete mit den Drucksachen 662 und 816, alles in der 3. Legislaturperiode. In Drucksache 816 heißt es:
    Eine Subventionierung . . . von Exportgeschäften durch überhöhte Inlandspreise wäre in der Tat gesamtwirtschaftlich gesehen bedenklich.
    Dieses „in der Tat" läßt vermuten, Herr Staatssekretär Dr. Westrick, daß diese Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Logemann damals von Ihnen formuliert worden ist.

    (Heiterkeit.)

    — In der Tat! Weiter heißt es in Ihrer Antwort:
    Die Tatsache, daß Ausfuhrpreise unter Inlandspreisen liegen, kann jedoch für sich allein noch nicht als Beweis für eine Export-Subventionierung zu Lasten des Inlandsverbrauchers angesehen werden.
    Weiter unten heißt es dann in dieser Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Logemann sinngemäß:
    Die exportierten Mengen bewirken, selbst wenn ihr Preis unter den Selbstkosten liegen sollte, eine Kostendegression für die gesamte Produktion. Durch die Exporterlöse würde dann zumindest noch ein Teil der fixen Kosten gedeckt werden.
    Ich verstehe heute noch nicht, Herr Kollege Logemann, wie Sie sich mit einer solchen Antwort damals haben abfinden können. Diese Stellungnahme geht doch offensichtlich von der Voraussetzung aus, daß sämtliche bestehenden Überkapazitäten in der Düngemittelproduktion ausgelastet sein müßten.
    Meine Damen und Herren, wo gibt es denn so etwas in der übrigen Wirtschaft? — Wenn in der Landwirtschaft zuviel Gemüse oder Kartoffeln angebaut oder zuviel Schweine gemästet werden, so folgt automatisch der Preis. Niemand fragt nach der Auslastung der Kapazitäten, im Gegenteil. Anstatt nun in der Düngemittelindustrie die unrentablen Grenzbetriebe, die bei normaler Konkurrenz verschwinden würden, abzubauen, wird alles künstlich hochgehalten, und die hohen Kosten und Gewinne werden von der Landwirtschaft gezahlt, deren Einkommen um 38 °/o unter dem Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft liegt.
    Dabei darf ich in Erinnerung rufen, was ich vorhin schon gesagt habe, daß nämlich die Düngemittelpreise von der Bundesregierung festgesetzt werden. Dafür muß doch das Bundeswirtschaftsministerium Unterlagen haben, die nur mittels Kostenuntersuchung zu bekommen sind. Die einzige gründliche Untersuchung wurde 1953 vorgenommen. Seitdem hat sich vieles geändert. Insbesondere sind neben die damaligen der Untersuchung zugrunde liegenden teuren carbochemischen Verfahren, d. h. auf Kohlebasis beruhenden, die wesentlich billigeren petrochemischen Verfahren, d. h. auf Ölbasis beruhenden Verfahren, getreten. Die Werke, die diese Verfahren praktizieren --- es sind 2 große Werke in Südwest-Deutschland —, machen natürlich immense Gewinne, und der Bauer bezahlt das alles.
    Die Gutachter der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft stellen fest: Die Stickstoffindustrie hat in den einzelnen Ländern ein Verkaufsyndikat gebildet, das den inneren Wettbewerb vollkommen ausschaltet. Auf Grund von geheimgehaltenen Vereinbarungen wurden die nationalen Märkte der jeweiligen nationalen Industrie vorbehalten. Ständig steigende Preise der Düngemittel für die Bauern und anomal hohe monopolistische Gewinnspannen sind die Folge. Dies ist eine Feststellung der EWG. Unser Bundesministerium für Wirtschaft geht, man muß schon sagen, sehr gutgläubig — oder? —

    (Heiterkeit bei der SPD) von Wettbewerbspreisen aus.

    Jeder, der die Materie ein wenig kennt, weiß, daß vor einigen Jahren Bestrebungen bestanden, über Kali und Phosphor auch bei Stickstoff ein Kartell zu bilden. Dort haben wir nämlich 3 große Produzenten: das Verkaufssyndikat Ruhrstickstoff, die BASF und Hoechst. Da jedoch damals Ruhrstickstoff den größten Marktanteil hatte und die beiden anderen sich Ausweitung ihres Absatzes erhofften, und zwar über die vorgeschlagenen Quoten hinaus, lehnten sie ab. Nun, heute haben sie größere Quoten, und die Märkte sind durch geheime Absprachen gesichert. Zudem wurde im vorigen Jahr in Zürich ein Exportkartell mit dem Namen Nitrex gegründet, um den Wettbewerb auch auf den Weltmarkt so weit wie irgend möglich zu beseitigen und gleichzeitig in Europa die bereits abgesprochenen Gebiete und Preise zu fixieren. Die Industrien hielten es übrigens nicht für nötig, dieses Kartell anzumelden, wie aus Brüssel verlautet.
    Daß Stickstoff wesentlich billiger geliefert werden kann, als zur Zeit der Preis auf dem deutschen Markt ist, beweisen nicht nur die 45 % Exportlieferungen zum halben Preis, sondern auch die junge italienische ENI-Tochter ANIC in Ravenna, die sich weigerte, Nitrex beizutreten, und heute Stickstoffdüngemittel 30% unter dem italienischen Preis anbietet.

    (Hört, hört! bei der SPD.)

    Außerdem haben amerikanische Firmen Exportoffensiven in Europa zu bedeutend billigeren Preisen angekündigt. Dagegen läuft zur Zeit die Stickstoffindustrie schon wieder Sturm.
    Im Thomas-Phosphat-Syndikat sind dreizehn Thomasmehl produzierende Hüttenwerke zusammengeschlossen. Thomasmehl ist ein Phosphordüngemittel.



    Frehsee
    Die Werke verpflichteten sich, über eine gemeinsame Verkaufsstelle, die Thomasphosphat-Fabriken GmbH in Düsseldorf, zu einheitlicher Preisliste zu verkaufen. Da der Staat Höchstpreise festsetzt, wäre ein Wettbewerb unterhalb dieser Grenze denkbar. Durch den Verkauf zu Einheitspreisen jedoch kann sich ein solcher nicht entwickeln. Da die deutsche Produktion zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht und 20 0/o aus Belgien und Luxemburg importiert werden müssen, sollte man annehmen, daß wenigstens von dieser Seite her ein gewisser Wettbewerb inszeniert würde. Verfolgt man jedoch den Weg der Importware, so kommen folgende eigenartige Praktiken ans Licht.
    Importeure des Thomasmehls sind neun inländische Großhandelsunternehmen, die sich auf dem Inlandsmarkt gleichzeitig als Großhändler betätigen. Am größten Importunternehmen, der Thomasmehl GmbH in Köln, sind nun acht Kartellmitglieder des Thomas-Phosphat-Syndikats mit Geschäftsanteilen von 51 % beteiligt. So ist es nicht verwunderlich daß die Importeure, und zwar alle, nicht etwa das zu niedrigeren Preisen importierte Thomasmehl an den Einzelhandel abgeben, sondern daß sie es zuerst dem Thomas-Phosphat-Syndikat zur Verfügung stellen. Dieses wiederum verkauft es an denselben Importeur zurück, der nun als Großhändler auftritt. Von »er aus geht es dann an den Einzelhandel und enolich an den Verbraucher.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Am Ende ergibt sich — wie könnte es anders sein! — für ausländisches Thomasmehl derselbe Preis wie für inländisches. Das Syndikat hat somit über den gesamten inländischen Markt ein Monopol sowohl im Bereich der Produktion wie auf der Handelsebene. Es kontrolliert und steuert den gesamten Inlandsverbrauch.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das Bundeskartellamt machte bei der Erlaubniserteilung den Mitgliedern neben anderem zur Auflage, sowohl aus dem Importunternehmen auszuscheiden als auch den Passus des Kartellvertrages, der das Importmonopol begründet, zu streichen. Dies habe nichts mehr mit Rationalisierungsmaßnahmen zu tun. Es diene ausschließlich dazu, den gesamten Absatz zu beherrschen.
    Das Thomas-Phosphat-Syndikat legte gegen diese Auflage Einspruch ein und kam — man glaubt es kaum — damit durch. Sowohl die Beteiligung an den Importunternehmen wurde gestattet „solange bis ein Mißbrauch nachgewiesen werde", als auch die Auflage, den Handel mit importiertem Thomasmehl einzustellen, wurde fallengelassen.
    Wie es insbesondere zu dieser letzten Entscheidung des Kammergerichts von Berlin vom 6. Juni kommen konnte, erscheint völlig unverständlich. Die Entscheidung kann als Präjudiz möglicherweise sehr weitgehende Folgen haben.
    Der Markt wird nunmehr wieder vollkommen vom Thomas-Phosphat-Syndikat beherrscht. Der Laie steht solchen Praktiken der Industrie und des Handels, die zudem noch von den Gerichten unterstützt werden, verständnislos gegenüber. Man kann nur hoffen, daß das Kartellamt, wie es angekündigt hat, trotz des Urteils des Kammergerichts die Syndikatserlaubnis auch wirklich zurückzieht.
    Nun einige Bemerkungen zu den Landmaschinen und Ackerschleppern.
    Im Wirtschaftsjahr 1961/62 kaufte die deutsche Landwirtschaft Maschinen im Werte von 21/2 Mil-harden DM. Den größten Posten stellten dabei die Ackerschlepper dar, für die 1,142 Milliarden DM ausgegeben wurden. Der Preisindex, Basis 1958/59 gleich 100, kletterte bis Ende des Jahres 1962 auf 111. Im Wirtschaftsjahr 1961/62 allein betrug die Steigerung 4 %. Für die Unterhaltung der Maschinen wurden 1,73 Milliarden DM ausgegeben. Hier stieg der Index auf 119,5 am Ende des Jahres. Die Preissteigerung im Wirtschaftsjahr 1961 betrug 5 %. Es sind jedoch nicht die Preissteigerungen allein, die alarmierend sind, sondern folgende weitere Tatsachen.
    Die deutsche Schlepperindustrie exportiert 30 % ihrer Produktion. Vergleicht man die Listenpreise der Schlepper in Deutschland mit den Netto-Exportpreisen, d. h. ,den Preisen des Herstellerwerkes bei Grenzübertritt, so ergeben sich Preisunterschiede bis zu 100 °/o. Die Netto-Exportpreise sind zwar nicht exakt vergleichbar, da die exportierten Schlepper meist nicht die gleiche Ausrüstung, meist keine komplette Ausrüstung haben wie die im Inland verkauften. Darauf hinzuweisen hat sich ja die Landmaschinen- und Ackerschleppervereinigung wenige Tage nach VeröffentlichungidieserGroßenAnfrage der SPD beeilt. Aber selbst wenn für diese Dinge ein Abschlag berechtigt ist und die höhere fiskalische Belastung in Rechnung gestellt wird, bleiben Unterschiede bis zu 80 %. Wenn die deutsche Schlepper-industrie nicht mit gespaltenen Preisen arbeitet, also das Inland und das Ausland zu gleichen Preisen beliefert, ergeben sich immense Spannen, besonders im Vergleich zum Ausland.
    Zwei Beispiele: Im vergangenen Jahr konnte man in England den 30-PS-Porschediesel, der in Deutschland 12 500 DM kostete, für 8680 DM

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    und den Claas-Mähdrescher Matador, Selbstfahrer 81/2 Fuß, mit Bunkerausrüstung für 26 000 DM kaufen, während er bei uns 33 000 DM kostete.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Zu diesem Punkt wird sicher nachher darauf hingewiesen werden, daß die Mähdrescherpreise jetzt bei gleicher Ausrüstung bis zu 4000 DM gesenkt worden sind, und zwar jetzt ganz neuerdings. Aber in diesem Zusammenhang interessiert nur, daß die Senkung um 4000 DM möglich ist.
    Bei den Importen ist es nicht anders. So kostete der Fordson Super Dexta in Deutschland 13 550 DM, in England 7230, einschließlich Kupplung, unabhängiger Zapfwelle und Hydraulik 8500 DM. Der Super Major kostete in England 9800 DM und bei uns 15 875 DM, der Massey-Ferguson MF 65 in England 9279 DM und in Deutschland 16 700 DM. Das sind Verkaufspreise. Nehmen Sie Netto-Exportpreise frei Grenze und vergleichen Sie sie mit den



    Frehsee
    Inlandsverkaufspreisen, so ergeben sich für Zoll, Umsatzausgleichsteuer und die verschiedenen Handelsspannen wieder 100 und zum Teil mehr als 100 %.
    Wir fragen die Bundesregierung, was sie zu tun gedenkt, solchen eklatanten Preisunterschieden entgegenzutreten und Kostensenkungen im Interesse der Landwirtschaft zu erzwingen. Es gibt hierzu unzählige Möglichkeiten, von der Zollsenkung angefangen bis zur Typenbereinigung, der besseren Einschaltung des Genossenschaftswesens oder der wirksameren Veröffentlichung der KTL-Prüfungsberichte usw. usw.
    Lassen Sie mich nun einiges zu den Kosten für die Unterhaltung der Gebäude und den Kosten der Neubauten sagen. Diese Probleme sind Ihnen vermutlich vom Wohnungsbau her wesentlich geläufiger als die Preis- und Gewinnspannenprobleme bei den Düngemitteln und Landmaschinen. Die Landwirtschaft hat für die Unterhaltung ihrer Gebäude im letzten Wirtschaftsjahr 490 Millionen DM, für die Neubauten 1010 Millionen DM ausgegeben. Der Index -- bezogen auf 1958/59 - 100 — steht bei 128,8, und die Steigerung im letzten Wirtschaftsjahr betrug 12 %. Auf dem Lande war die Steigerung wegen der ungünstigeren Infrastruktur meist größer als in der Stadt. Die Landwirtschaft ist aber auf Um-und Neubauten angewiesen, wenn sie mechanisieren und rationalisieren und neue Arbeitsverfahren und -methoden einführen soll.
    ) Warum hat die Bundesregierung beispielsweise nichts getan, um die von der landwirtschaftlichen Fachwelt seit langem geforderte Entwicklung zum Baukastensystem für Wirtschaftsgebäude, die Vorfertigung oder Teilvorfertigung von Baukastenelementen für möglichst vielfältig gruppierbare und aneinanderreihbare Stall- und Bergeraumeinheiten zu fördern? Meine Freunde vom Bau- und Wohnungswesen haben auf solche Möglichkeiten in diesem Haus und besonders nachdrücklich bei den Diskussionen um den Baustopp immer wieder hingewiesen.
    Düngemittel, Landmaschinen, besonders Schlepper und Bauten sind die Positionen, bei denen die Preise besonders stark angestiegen sind und vielfach überhöht sind und bei denen Kostensenkungen in erster Linie möglich sein sollten.
    Gerechterweise sei vermerkt, daß die Kosten für Schmierstoffe, Treib- und Brennstoffe, Strom- und Pflanzenschutzmittel nicht gestiegen, sondern leicht gesunken sind. Das besagt aber in keiner Weise, daß bei diesen Positionen keine Möglichkeiten zu weiteren Preissenkungen vorhanden wären. Einerseits handelt es sich hier um Industrien, die nahezu' absolut automatisierbar sind, und andererseits waren die Anfangspreise, an denen der Index ausgerichtet wurde, meist relativ hoch angesetzt.
    Damit komme ich zum Schluß. Das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Vollarbeitskräfte resultiert aus dem Überschuß der Verkaufserlöse über die Betriebsausgaben. Jede Senkung der Betriebsausgaben kann zu einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Einkommen führen. Das Agrarpreisniveau ist eingefroren. Die landwirtschaftlichen Einkommen können also nur entweder durch Strukturverbesserungen und durch Subventionen oder durch eine Senkung der Kosten der landwirtschaftlichen Produktion verbessert werden. Verlassen wir uns nicht völlig auf die Subventionen! Auch ihnen sind Grenzen gesetzt. Das beweist die Reaktion auf die Forderung des Deutschen Bauernverbandes vom 10. Juni. Das muß angesichts der Diskussion dieser Tage über den Bundeshaushalt 1963 und die Perspektiven für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres auch dem letzten Optimisten deutlich werden. Entschlossene wirtschaftspolitische Maßnahmen, die zu Preissenkungen bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln führen, sind das Gebot der Stunde.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)