Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, ich bejahe Ihre Frage.
Der Führer eines Lastzuges, der längere Zeit so dicht hinter seinem Vordermann fährt, daß schnelleren Überholern das Einscheren unmöglich gemacht wird, behindert damit mehr als unvermeidbar den schnelleren Verkehr. Das ist nach § 1 der Straßenverkehrsordnung bekanntlich verboten. Gleichwohl halte ich es für nötig, dieses Verbot nicht aus der Grundregel abzuleiten, sondern es ausdrücklich auszusprechen.
Ich beabsichtige daher, in Anlehnung an die am 2. April 1963 von einer Gruppe von 13 Ländern innerhalb der Europäischen Verkehrsministerkonferenz beschlossenen Verhaltensregeln folgende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung einzufügen:
Außer beim Überholen müssen Lastkraftwagen über 4,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr einen Abstand voneinander halten, der ein Einscheren überholender Kraftfahrzeuge ermöglicht.