Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, Vorschläge .der Automobilverbände, die grüne Versicherungskarte abzuschaffen, liegen der Bundesregierung nicht im Wortlaut vor. Gleichwohl bemühen wir uns, die Voraussetzungen für den Verzicht auf einen Versicherungsnachweis zu schaffen. Zu diesem Zweck haben wir in Art. 5 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs, das dem Verkehrsausschuß zur Behandlung vorliegt, vorgeschlagen, den Bundesminister für Verkehr zu ermächtigen, unter bestimmten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung auf den besonderen Versicherungsnachweis für ausländische Kraftfahrzeuge zu verzichten. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes wird es möglich sein, deutscherseits auf einen Versicherungsnachweis gegenüber Kraftfahrern aus solchen Ländern zu verzichten, deren nationale Versicherer, Büros mit dem deutschen Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrs-Versicherer, dem sogenannten HUK-
Verband, ein Erstattungsabkommen abgeschlossen haben.
Inwieweit andererseits ausländische Staaten bereit sind, auf die grüne Versicherungskarte bei der Einreise deutscher Kraftfahrzeuge zu verzichten, hängt wesentlich von den ausländischen nationalen Gesetzen ab. Frankreich hat z. B. ähnliche Schwierigkeiten, wie wir sie auf Grund unseres noch geltenden Rechts haben. Osterreich und Ungarn haben dagegen bereits auf die grüne Versicherungskarte gegenüber in Deutschland zugelassenen Personenkraftfahrzeugen verzichtet, und ich hoffe, daß sich dieser Vorgang in Zukunft erweitert.