Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, der Bundesminister für Verkehr ist nach dem Bundesbahngesetz nicht berechtigt, der Deutschen Bundesbahn Art und Umfang der Errichtung von Toilettenanlagen vorzuschreiben. Auf Grund Ihrer Anfrage, Herr Kollege, teile ich Ihnen die Ansicht der Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu dem von Ihnen beanstandeten Tatbestand mit:
Sie hat mir berichtet, daß in Barntrup das veraltete Empfangsgebäude umgebaut werden soll; dabei muß aus wirtschaftlichen Gründen der Neubau dem sehr geringen Verkehrsaufkommen angepaßt werden. Im neuen Gebäude wird es daher keine Bahnhofsgaststätte mit angeschlossenen WC-Anlagen mehr geben.
Die Pachteinnahmen für die Gaststätte sind in den letzten Jahren ständig zurückgegangen, so daß ein Pächter nicht zu finden sein dürfte.
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt weiter mit, daß in Barntrup für die Reisenden beim Umsteigen zwischen Bahn und Bus und umgekehrt nur sehr kurze Übergangszeiten vorgesehen sind. Wenn die Reisenden jedoch eine Toilette zu benutzen wünschen, wird ihnen der Schlüssel zum WC der Dienststelle ausgehändigt.