Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Zunahme der Tanklastwagen im Straßenverkehr und die sich daraus ergebenden steigenden Gefahren nicht nur für den Verkehr, sondern auch für das Grundwasser und die Straßenanlieger bereiten der Bundesregierung ständig wachsende Sorge. Diese Sorge beschäftigte in der vorigen Woche auch die Ständige Konferenz der Europäischen Verkehrsminister in Brüssel und hat auch die gestrige 7. Gemeinsame Straßenverkehrssicherheitskonferenz des Bundes und der Länder beschäftigt. Diese Sorge ist um so ernster, als die Zahl der eingesetzten Tanklastwagen mit der Inbetriebnahme weiterer Raffinerien sprunghaft steigen wird. So wird damit gerechnet, daß zum Beispiel aus dem Raffineriezentrum Karlsruhe alle zwei Minuten mindestens ein Tanklastzug in Fahrt gesetzt wird.
Die Bundesregierung hält folgende Maßnahmen für zweckmäßig, um die Anzahl der Unfälle im Tanklastwagenverkehr zu mindern oder die Unfallfolgen abzuschwächen:
Erstens. Unterrichtung der Fahrzeughalter und des Fahrpersonals über Unfallverhütung, Schadensminderung und Schadensbeseitigung.
Zweitens. Auswertung der Unfallberichte mit dem Ziel der Ergänzung der technischen Vorschriften über Tankwagen, Tankwände und Tankverschlüsse. Von besonderer Bedeutung sind Bemühungen um die Verbesserung der Bremsen, der Schwerpunktlage und der rückwärtigen Sicherung der Fahrzeuge.
Drittens. Ausstattung der Fahrzeuge mit Mitteln zur ersten Schadensverhütung.
Viertens. Vorsichtsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten, z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Umleitung des Tankwagenverkehrs; hierbei sind die örtlichen Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen, und die Maßnahmen müssen auch von der örtlich zuständigen Stelle eingeführt werden.
Die nötigen Erörterungen zur Durchführung laufen seit längerer Zeit. Ihre Ergebnisse werden baldmöglichst bekanntgegeben werden.
Für Tankfahrzeuge gelten dieselben Geschwindigkeitsgrenzen wie für andere Lastfahrzeuge, das heißt, es gibt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel einen Grenzwert von 80 km/h auf der Autobahn, auf anderen Straßen für Tanklastzüge und schwere Tankkraftwagen 60 km/h. Die obersten Landesbehörden sind gebeten worden, bei Unfällen die Schaublätter der Fahrtschreiber prüfen zu lassen,
um festzustellen, ob diese Grenzen herabgesetzt werden müssen.
Die Verbände des Verkehrsgewerbes und der Mineralölwirtschaft haben verstärkte Schulung des Fahrpersonals zugesagt. Der Bundesminister für Verkehr arbeitet dazu Vorschläge für Merkblätter aus; dabei werden auch die Erfahrungsberichte der Haftpflichtversicherer berücksichtigt werden.
Die Länder haben die Auswertung der Unfallberichte und die Mitteilung des Ergebnisses versprochen. Mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Ergänzung der technischen Vorschriften befaßt sich ein Sonderausschuß des Länderfachausschusses Kraftfahrzeugverkehr.
Mindestforderungen hinsichtlich der Ausrüstung der Fahrzeuge mit Mitteln zur ersten Schadensverhütung sollten in die Durchführungsvorschriften zur Verordnung über brennbare Flüssigkeiten aufgenommen werden. Federführend dafür und für die technische und sicherheitliche Gestaltung der mit den Tanklastwagen beförderten Gefäße, also der Tanks usw., ist nicht der Bundesminister für Verkehr, sondern der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Der Erlaß von Sondermaßnahmen für Wasserschutzgebiete setzt eine Ergänzung des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, nämlich eine Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlaß von Rechtsverordnungen, voraus. Diese Ergänzung ist vorbereitet und mit den anderen Bundesressorts abgestimmt worden. Sie soll bei den Beratungen über das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs nachgeschoben werden.