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ID0408003500

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 80. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3869 A Zur GO Rasner (CDU/CSU) 3869 B, C Dr. Schäfer (SPD) 3869 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 3869 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/ 1308) Dr. Schäfer (SPD) . . . 3870 B, 3871 A Rasner (CDU/CSU) 3870 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/ 1309) Dr. Lippert, Staatssekretär . . . . 3871 A Vizepräsident Dr. Dehler . . . . 3871 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 387.2 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3872 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3873 B Dr. Müller, Landesminister . . . . 3873 D Fragestunde (Drucksache IV/ 1331) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Fahrvergünstigungen für Bedienstete der Deutschen Bundesbahn 3874 C Frage des Abg. Gewandt: Deutschtürkisches Reederabkommen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3874 D, 3875 B Blumenfeld (CDU/CSU) . . . 3875 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbau der Mosel . . . . . . . . 3875 C Fragen des Abg. von Bodelschwingh: Straßentransport von Mineralöl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3876 A, D, 3877 A, B von Bodelschwingh (CDU/CSU) . . 3876 D, 3877 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 3877 B Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Bau eines zweiten Landeskulturwehres bei Breisach Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 3877 C, 3878 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3878 A Frage des Abg. Folger: Reklame bei Omnibussen und Überlandfahrzeugen der Bundesbahn Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3878 B, D Folger (SPD) 3878 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1963 Frage des Abg. Welslau: Bahnhofsgebäude in Barntrup Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . . 3879 A, B Welslau (SPD) 3879 B Frage des Abg. Felder: Schreibabteile in den FD-Zügen Rheinpfeil und Rheingold Dr .-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 3879 B, D Felder (SPD) 3879 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 3879 D Frage des Abg. Faller: Versicherungskarte im grenzüberschreitenden Autoverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3880 A, B Faller (SPD) 3880 B Frage des Abg. Dröscher: Verkehrsbehinderung durch Lastzüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3880 C Fragen des Abg. Ritzel: Hilfe für deutsche Schiffe bei Eisnot Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3880 D, 3881 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3881 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung von Artikel 1 der Verordnung Nr. 24 des Rates hinsichtlich der Frist für die Errichtung des Weinbaukatasters (Drucksachen IV/ 1341, IV/ 1360) 3881 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Verordnung Nr. 37 des Rates hinsichtlich der Festsetzung der Schwellenpreise für Mehl, Grobgrieß und Feingrieß bei Gewährung einer Subvention für das zu ihrer Herstellung verwendete Getreide (Drucksachen IV /1338, IV/ 1361) 3881 C Nächste Sitzung 3881 D Anlage 3883 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1963 3869 80. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Lisle der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 21. 6. Frau Albertz 27.6. Dr. Arndt (Berlin) 30.9. Dr. Atzenroth 21.6. Dr. Dr. h. c. Baade 1.7. Baldauf 26. 6. Dr. -Ing. Balke 21.6. Dr. Bechert 21.6. Dr. Besold 21.6. Beuster 1.7. Dr. Bleiß 21. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Deringer 21.6. Dr. Dittrich 21.6. Eisenmann 21.6. Frau Eilers 26. 6. Dr. Elbrächter 21.6. Ertl 21.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 21.6. Franke 21.6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gaßmann 21.6. Gedat 21.6. Gehring 26.6. Gerns 28. 6. Haage (München) 21.6. Hahn (Bielefeld) ' 21.6. Dr. Harm (Hamburg) 1.7. Hellenbrock 21.6. Dr. Hellige 21.6. Hösl 26. 6. Hübner 21.6. Illerhaus 21.6. Jakobi (Köln) 21.6. Dr. h. c. Jaksch 21.6. Könen (Düsseldorf) 26. 6. Kraus 1.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann 21.6. Krug 21.6. Kubitza 21.6. Kurlbaum 21.6. Lange (Essen) 21.6. Lautenschlager 26. 6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Dr. Löbe 21.6. Maier (Mannheim) 21.6. Margulies * 21.6. Metter 1.7. Metzger * 21.6. Michels 21.6. Dr. Mommer 15.7. Müller (Remscheid) 21.6. Müller (Worms) 21.6. Müller-Hermann 21.6. Ollenhauer 21.6. Porten 21.6. Rademacher 21.6. Ramms 21.6. Riegel (Göppingen) 21.6. Rollmann 21.6. Ruland 21.6. Dr. Schmidt (Gellersen) 21.6. Schmidt (Kempten) 26. 6. Soetebier 21.6. Dr. Starke 21.6. Stein 21. 6. Dr. Stoltenberg 21.6. Sühler 21. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Dr. Willeke 26. 6. Wischnewski 21. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31.7. Dr. Zimmer 21.6. b) Urlaubsanträge Dr. Dörinkel 28. 6. Gewandt 7.7.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erik Bernhard Blumenfeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, würden Sie, wenn diese Verhandlungen und die Aussprache mit dem Auswärtigen Amt hinsichtlich der Lieferantenklausel nicht zu einem effektiven Resultat führen, bereit sein, sich auch andere, vielleicht etwas flexiblere Methoden zu überlegen, mit denen man der deutschen Flagge und der deutschen Handelsschiffahrt endgültig das ihr zustehende Transportvolumen sichern könnte? Ich stelle die Frage, weil ich meine, daß eine solche Möglichkeit besteht, beispielsweise im Hinblick auf eine Zentralisierung der anfallenden Transporte.


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben, um die deutsche Flagge zu schützen. Ob wir uns damit allerdings bei den gesamten Verhandlungen immer durchsetzen werden — über das hinaus, was das Außenwirtschaftsgesetz uns an Möglichkeiten bietet —, vermag ich Ihnen nicht zu sagen, weil das Auswärtige Amt bei diesen Verhandlungen, gerade im Verhältnis zur Türkei, auch politische Gründe in die Waagschale legt, gegen die wir uns manchmal leider nicht so durchsetzen können, wie wir ,das gerne möchten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich rufe auf die Fragen XI/ 2, XI/ 3 und XI/ 4 — des Abgeordneten Buchstaller
    Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß auf der Mosel die Personenschiffahrt nur aufgenommen werden kann, wenn die Schiffahrtshindernisse beseitigt werden?
    Wer soll nach Ansicht des Herrn Bundesverkehrsministers die 650 000 DM aufbringen, die allein für die Anhebung der Moselbrücken In Niederemmel und Mehring sowie für den Wehrsteg in Koblenz erforderlich sind?
    Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die Auffassung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, daß nach dem Vertrag über den Ausbau der Mosel die Internationale Mosel-Gesellschaft auch die Belange des Fremdenverkehrs zu berücksichtigen habe?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Juni 1963 lautet:
    Zu Frage 2: Es ist mir sehr wohl bekannt, daß auf der Mosel nach Fertigstellung des Ausbaues eine ungehinderte Personenschiffahrt zwischen Koblenz und Trier mit Fahrgastschiffen, deren Höhe über der Wasserlinie 5,25 m bis 7,50 m beträgt, nur dann aufgenommen werden kann, wenn der Wehrsteg in Koblenz und die zwei Straßenbrücken in Niederemmel und Mehring entsprechend angehoben werden. Geschieht dies nicht, so werden hiervon die Köln-Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt, die Schiffe mit einer Fixpunkthöhe bis zu 7,50 m einsetzen will, und einige ausländische Schiffahrtsgesellschaften mit Personenschiffen ähnlicher Abmessungen betroffen. Die mittelständische Personenschiffahrt dagegen, die schon seit längerer Zeit Fahrten mit Schiffen niedrigerer Bauhöhe ausführt, wird davon nicht berührt. Allgemein werden Schiffe, deren Bauhöhe das Maß von 5,25 m nicht überschreitet und damit der bestehenden lichten Durchfahrtshöhe entspricht, wie sie in den Beschlüssen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz für Wasserstraßen der Klasse IV festgelegt ist, auf der Mosel zwischen Koblenz und Trier ohne jede Einschränkung verkehren können.
    Die Fragen 3 und 4 haben einen derartig engen Sachzusammenhang, daß ich meine Stellungnahme hierzu nicht getrennt geben, sondern in einer Antwort zusammenfassen möchte. Die für das Anheben der drei genannten Brücken aufzuwendenden Kosten in Höhe von zusammen voraussichtlich 650 000 DM verteilen sich auf den Wehrsteg Koblenz mit 50 000 DM, auf die Straßenbrücke Niederemmel mit 450 000 DM und auf die Straßenbrücke Mehring mit 150 000 DM (zusätzliche Hebungskosten).
    Über die Frage, wie diese Kosten aufzubringen sind, wird zur Zeit verhandelt. Der Bund, der nur die in Artikel 15 ff. des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag) festgesetzten Zuwendungen an die Internationale Mosel-Gesellschaft mbH (IMG) aufzubringen hat, hält es für geboten, daß die Kosten für die drei Brückenhebungen von der IMG übernommen werden. Diese Forderung läßt sich darauf stützen, daß die Gesellschaft gemäß Artikel 1 Abs. 3 des Moselvertrages auch die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs zu berücksichtigen hat; die Entwicklung des Fremdenverkehrs hängt aber von dem Einsatz moderner Fahrgastschiffe und damit im wesentlichen von der Anhebung der drei Brücken ab.
    Eine Bestimmung über die lichte Durchfahrtshöhe unter Brücken ist in einem Notenwechsel der Vertragsstaaten des Moselvertrages vom 27. Oktober 1956 enthalten. Danach waren sich die Vertragspartner darüber einig, daß „die künftigen .Kunstbauten über die Mosel zwischen Diedenhofen und Koblenz eine Schifffahrtsöffnung von mindestens 40 m X 6 m haben müssen, wobei die Höhe von 6 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand gerechnet wir.
    Dieser Festlegung der Mindesthöhe der Brückenunterkante steht zweifellos eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe nicht entgegen. Ein Ziel der zu führenden Verhandlung wird es insbesondere sein, die IMG davon zu überzeugen, daß im übrigen die Kosten für die Brückenhebungen durch die dann von der begünstigten Personenschiffahrt zu erwartenden Mehreinnahmen an Befahrungsabgaben ausgeglichen werden.
    Es würde den positiven und beschleunigten Abschluß der Verhandlungen mit der IMG sehr erleichtern, wenn das Land Rheinland-Pfalz, das an einer Förderung des Fremdenverkehrs unbestritten ein vitales Interesse hat, von den hier aufzuwendenden Kosten einen entsprechenden Anteil übernimmt. Dies hat das Land in Aussicht gestellt.
    Das Ergebnis der Verhandlungen über diese Fragen muß zunächst abgewartet werden.