Ich rufe auf die Fragen XI/ 2, XI/ 3 und XI/ 4 — des Abgeordneten Buchstaller
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß auf der Mosel die Personenschiffahrt nur aufgenommen werden kann, wenn die Schiffahrtshindernisse beseitigt werden?
Wer soll nach Ansicht des Herrn Bundesverkehrsministers die 650 000 DM aufbringen, die allein für die Anhebung der Moselbrücken In Niederemmel und Mehring sowie für den Wehrsteg in Koblenz erforderlich sind?
Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die Auffassung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, daß nach dem Vertrag über den Ausbau der Mosel die Internationale Mosel-Gesellschaft auch die Belange des Fremdenverkehrs zu berücksichtigen habe?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. Juni 1963 lautet:
Zu Frage 2: Es ist mir sehr wohl bekannt, daß auf der Mosel nach Fertigstellung des Ausbaues eine ungehinderte Personenschiffahrt zwischen Koblenz und Trier mit Fahrgastschiffen, deren Höhe über der Wasserlinie 5,25 m bis 7,50 m beträgt, nur dann aufgenommen werden kann, wenn der Wehrsteg in Koblenz und die zwei Straßenbrücken in Niederemmel und Mehring entsprechend angehoben werden. Geschieht dies nicht, so werden hiervon die Köln-Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt, die Schiffe mit einer Fixpunkthöhe bis zu 7,50 m einsetzen will, und einige ausländische Schiffahrtsgesellschaften mit Personenschiffen ähnlicher Abmessungen betroffen. Die mittelständische Personenschiffahrt dagegen, die schon seit längerer Zeit Fahrten mit Schiffen niedrigerer Bauhöhe ausführt, wird davon nicht berührt. Allgemein werden Schiffe, deren Bauhöhe das Maß von 5,25 m nicht überschreitet und damit der bestehenden lichten Durchfahrtshöhe entspricht, wie sie in den Beschlüssen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz für Wasserstraßen der Klasse IV festgelegt ist, auf der Mosel zwischen Koblenz und Trier ohne jede Einschränkung verkehren können.
Die Fragen 3 und 4 haben einen derartig engen Sachzusammenhang, daß ich meine Stellungnahme hierzu nicht getrennt geben, sondern in einer Antwort zusammenfassen möchte. Die für das Anheben der drei genannten Brücken aufzuwendenden Kosten in Höhe von zusammen voraussichtlich 650 000 DM verteilen sich auf den Wehrsteg Koblenz mit 50 000 DM, auf die Straßenbrücke Niederemmel mit 450 000 DM und auf die Straßenbrücke Mehring mit 150 000 DM .
Über die Frage, wie diese Kosten aufzubringen sind, wird zur Zeit verhandelt. Der Bund, der nur die in Artikel 15 ff. des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel festgesetzten Zuwendungen an die Internationale Mosel-Gesellschaft mbH (IMG) aufzubringen hat, hält es für geboten, daß die Kosten für die drei Brückenhebungen von der IMG übernommen werden. Diese Forderung läßt sich darauf stützen, daß die Gesellschaft gemäß Artikel 1 Abs. 3 des Moselvertrages auch die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs zu berücksichtigen hat; die Entwicklung des Fremdenverkehrs hängt aber von dem Einsatz moderner Fahrgastschiffe und damit im wesentlichen von der Anhebung der drei Brücken ab.
Eine Bestimmung über die lichte Durchfahrtshöhe unter Brücken ist in einem Notenwechsel der Vertragsstaaten des Moselvertrages vom 27. Oktober 1956 enthalten. Danach waren sich die Vertragspartner darüber einig, daß „die künftigen .Kunstbauten über die Mosel zwischen Diedenhofen und Koblenz eine Schifffahrtsöffnung von mindestens 40 m X 6 m haben müssen, wobei die Höhe von 6 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand gerechnet wir.
Dieser Festlegung der Mindesthöhe der Brückenunterkante steht zweifellos eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe nicht entgegen. Ein Ziel der zu führenden Verhandlung wird es insbesondere sein, die IMG davon zu überzeugen, daß im übrigen die Kosten für die Brückenhebungen durch die dann von der begünstigten Personenschiffahrt zu erwartenden Mehreinnahmen an Befahrungsabgaben ausgeglichen werden.
Es würde den positiven und beschleunigten Abschluß der Verhandlungen mit der IMG sehr erleichtern, wenn das Land Rheinland-Pfalz, das an einer Förderung des Fremdenverkehrs unbestritten ein vitales Interesse hat, von den hier aufzuwendenden Kosten einen entsprechenden Anteil übernimmt. Dies hat das Land in Aussicht gestellt.
Das Ergebnis der Verhandlungen über diese Fragen muß zunächst abgewartet werden.