Rede von
Freiherr
Knut
von
Kühlmann-Stumm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich darf zunächst einmal etwas zu dem Vertagungsantrag sagen. Es ist in diesem Hause üblich, daß man, wenn eine Fraktion in einer so wichtigen und für uns alle so entscheidenden Frage einen Antrag auf Vertagung um eine Woche stellt, diesem Antrag Folge leistet. Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat aus diesem Grunde dem Vertagungsantrag zugestimmt, — wobei es selbstverständlich ist, daß in der nächsten Woche über das Beteiligungsverhältnis erneut beraten wird.
— Das war zunächst der weitergehende Antrag, Herr Kollege Erler. Ich bin überzeugt, daß wir in der nächsten Woche auch bezüglich des zweiten Gesetzentwurfs eine tragbare Lösung erzielen werden. Dabei möchte ich das unterstreichen, was mein Vorredner zu dieser Frage gesagt hat.
Ich darf darauf hinweisen, daß der frühere preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff schon im Parlamentarischen Rat auf die Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Ablehnung der damals von ihm und unseren Vertretern im Parlamentarischen Rat vorgeschlagenen Verteilungs- und, finanzverfassungsmäßigen Grundsätze ergeben würden. Er hat auch festgestellt, daß sich aus den jetzt ins Grundgesetz aufgenommenen Vorschriften über die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern schwerwiegende Folgen ergeben würden.
Wir werden heute mit den Auswirkungen der damals getroffenen Regelung konfrontiert. Unter diesen Umständen erscheint es uns sehr wesentlich, daß die Grundsatzdebatte über diese Frage anläßlich der Beratung des Gesetzes über die Beteiligungsverhältnisse in der nächsten Woche geführt wird.
Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei wird dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsgesetz 1963 ihre Zustimmung erteilen.