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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Faller: Zuschüsse für Abschlußklassen von Mittelschulen beim Besuch Berlins Dr. Heck, Bundesminister . . 3823 A, B Faller (SPD) . . . . . . . . . 3823 B Frage des Abg. Varelmann: Neue Betriebe in wirtschaftlich schwach strukturierten Gebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . 3823 C, D, 3824 A Varelmann (CDU/CSU) . 3823 D, 3824 A Frage des Abg. Varelmann: Regionale Ballung der Wirtschaft und Krankenstand Dr. Westrick, Staatssekretär 3824 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . 3824 B, C Frage des Abg. Varelmann: Steigerung der Lohnnebenkosten in Ballungsgebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C Frage ,des Abg. Ertl: Holzeinfuhren aus Ostblockländern Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C, 3825 A, B Ertl (FDP) 3825 A, B Fragen ides Abg. Dr. Wuermeling: Erzgruben im Siegerland . . . . . 3825 C Frage des Abg. Ertl: Mittel für biologische Schädlingsbekämpfung Schwarz, Bundesminister . . . 3826 C, D Ertl (FDP) 3826 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3826 D Frage des Abg. Ertl: Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an landwirtschaftsfremde Interessenten Schwarz, Bundesminister . . 3827 A, B, C Ertl (FDP) 3827 B, C Fragen des Abg. Herold: Wettbewerbsverzerrungen auf dem Braumalzmarkt Schwarz, Bundesminister . . . . 3827 C, D Fragen des Abg. Dr. Vogel: Afrikanische Schweinepest . . . . . 3828 C Frage des Abg. Drachsler: Mittel für den Wirtschaftswegebau Schwarz, Bundesminister 3828 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen durch Gastarbeiter Blank, Bundesminister 3828 D, 3829 A Fragen des Abg. Fritsch: Familientrennung durch Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Bayerischen und Oberpfälzer Wald nach auswärts Blank, Bundesminister . 3829 A, B, C, 3830 A, B, C, D, 3831 A, B Fritsch (SPD) 3830 A, B, C Folger (SPD) . . . . . . 3830 C, D Bading (SPD) . . . . . . . 3831 A, B Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleich in der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . 3831 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . 3831 C, D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Verwaltungskosten bei der Gewährung des Kindergeldes durch die Bundesanstalt in Nürnberg Blank, Bundesminister . 3831 D, 3832 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3832 B Frage des Abg. Diebäcker: Freiwillige Weiterversicherung von Spätheimkehrern in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 3832 C, D, 3833 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . 3832 D, 3833 A Dröscher (SPD) 3833 A, B Frage des Abg. Faller: „Grenzgänger" im deutsch-schweizerischen Abkommen Blank, Bundesminister 3833 B, D, 3834 A Faller (SPD) 3833 D, 3834 A Fragen des Abg. Spies: Anerkennung der Zeugnisse der Bundeswehrfachschulen . . . . . . . 3834 B Fragen des Abg. Berkhan: Wünsche Hamburgs auf Herausgabe von Sonderbriefmarken — Bundespostminister und Hamburg Stücklen, Bundesminister . 3834 C, 3835 A Berkhan (SPD) . . . . 3834 D, 3835 A Schwabe (SPD) 3835 A, B Fragen des Abg. Schwabe: Beschäftigung von Bundespostbediensteten außerhalb ihres Wohnortes Stücklen, Bundesminister . . 3835 B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3835 C Frage des Abg. Peiter: Gespräche von öffentlichen Fernsprechern in Landgemeinden Stücklen, Bundesminister • 3835 D, 3836 D Peiter (SPD) 3836 C Frage des Abg. Liehr: Moderne Telefonapparate Stücklen, Bundesminister 3836 D Liehr (SPD) 3836 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/1080); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1279, zu IV/1279) — Zweite und dritte Beratung —Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3837 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 3839 B, 3845 A Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 3839 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3841 B Lange (Essen) (SPD) 3842 A Dr Westrick, Staatssekretär . . . 3842 C Kurlbaum (SPD) 3843 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Zweite und dritte Beratung — Matthöfer (SPD) 3846 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3846 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3847 D Dr Kempfler (CDU/CSU) 3851 A Mick (CDU/CSU) 3851 C Börner (SPD) 3852 B Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3855 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 3857 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3858 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1281) — Rücküberweisung an den Ausschuß — 3859 B Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (SPD) (Drucksache IV/1260) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1266) — Erste Beratung — Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 3859 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 3861 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3861 D Anlagen 3863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3823 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Dr. Bleiß 21.6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Deringer 21. 6. Dr. Dittrich 20. 6. Eisenmann 21. 6. Etzel 20. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gaßmann 21.6. Gerns 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 21. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Heiland 20. 6. Hellenbrock 21. 6. Dr. Hellige 21. 6. Hübner 21.6. Kraus 1. 7. Kriedemann 21. 6. Krug 21.6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. Margulies 21. 6. Metter 1. 7. Metzger * 21. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller (Worms) 21. 6. Neumann (Allensbach) 20. 6. Ollenhauer 21.6. Rademacher 21. 6. Rollmann 20. 6. Ruf 20. 6. Dr. Starke 21. 6. Stein 20. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. * Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Unertl 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27. 6. Baldauf 26. 6. Frau Eilers 26. 6. Gehring 26. 6. Hösl 26. 6. Könen (Düsseldorf) 26. 6. Lautenschlager 26. 6. Schmidt (Kempten) 26. 6. Dr. Willeke 26. 6. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Herrn Bundesministers Blank zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fritsch *). Die Zustimmung zur Gewährung einer Leistung im Wege des Härteausgleichs gemäß § 89 Abs. 1 BVG ist in folgenden Fällen erteilt worden: 1. Schädigung während des freiwilligen Arbeitsdienstes vor dem 1. 7. 1934, wenn nach früheren Vorschriften bereits ein Härteausgleich gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. i BVG) 2. Schädigung bei Westwallarbeitern vor Beginn des Krieges, wenn den Hinterbliebenen bereits früher Härteausgleichsversorgung gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. m BVG) 3. bei Tod durch marodierende Ausländer (§ 5 Abs. 1 BVG) 4. bei Schädigungen während der Besetzung des Sudetenlandes (§ 5 Abs. 1 BVG) 5. bei Schädigungen, die durch Operationen polnischer Banden nach dem 1. Weltkrieg verursacht wurden (§ 5 Abs. 1 BVG) 6. Übernahme der Kosten der 2. Pflegeklasse bei Krankenhausbehandhung in besonderen Fällen (§ 10 Abs. 1 BVG) *) Siehe Seite 3831 B 7. Übernahme der Kosten bei selbstdurchgeführter Heil- und Krankenbehandlung (§ 10 Abs. 3 und 5 BVG) 8. Gewährung von Krankenbehandlung für nicht im Haushalt des Beschädigten lebende Kinder (§ 10 BVG) 9. Übernahme der Kosten für Ablesekurse für Schwerhörige und für Sprachheilschulung (§ 10 BVG) 10. Gewährung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen (§ 14 Abs. 6 BVG) 11. Auszahlung der Ausgleichsrente während der Heilstättenbehandlung, Anm.: Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 ist in das 1. NOG nicht mehr aufgenommen worden. 12. Übernahme der Mehrkosten für Krankenhausbehandlung (§ 2 Abs. 1 VO zu § 28 BVG a. F.) 13. Erhöhung der Ausgleichsrente um den für die Ehefrau vorgesehenen Betrag (§ 32 BVG) 14. Erhöhung der Beschädigtenrente für 1 Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres während der Berufsausbildung, für deren Beginn das 18. Lebensjahr vorgeschrieben ist nach der Verheiratung des Kindes für die Dauer der Gebrechlichkeit für 1 Enkelkind 15. bei Versäumnis der Anmeldefrist für eine Gesundheitsstörung, die sich auf eine Schädigung vor dem 1. 9. 1939 stützt (§ 57 Abs. 2) Anm.: Mit Rundschreiben vom 21. 7. 1960 ist der Härteausgleich allgemein zugelassen worden für die Zeit vor dem 1. 6. 1960, weil mit dem 1. NOG die Fristvorschriften fortgefallen sind. 16. Weitergewährung eines nach früheren Vorschriften gewährten Härteausgleichs (VV Nr. 1 Buchst. b zu § 89 BVG a. F.) 17. Gewährung des Einkommensausgleichs (§ 17 SVG) 18. Brautversorgung (§ 38 BVG) 19. Härteausgleich, wenn die Ehe kein Jahr gedauert hat (§ 38 Abs. 2) 20. Gewährung des Unterschiedsbetrages zwischen der Grundrente einer noch nicht 40- bzw. 45jährigen Witwe und der vollen Grundrente (§ 40 a. F.) Anm.: Die Vorschrift ist durch die 6. Novelle geändert worden. 21. Gewährung der Witwenausgleichsrente (§ 41 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 4 BVG) 22. Witwenrente im Falle der Scheidung (§ 42 BVG) Härteausgleich bei Fortfall des Kindergeldes oder der Ausgleichsrente infolge Erhöhung der Sozialrente (§ 41 a BVG) 23. Gewährung von Heiratsabfindung (§ 44 Abs. 1 BVG) 24. Wiederaufleben der Witwenrente bei Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe (§ 44 Abs. 2 BVG) 25. Gewährung von Beihilfen (§ 44 Abs. 3 und 4 BVG a. F.) 26. Gewährung von Witwenbeihilfen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BVG a. F.) 27. Bestattungsgeld (§ 53 BVG) 28. Waisenrente bei Gebrechlichkeit, wenn Arbeitsversuch länger als .6 Monate dauerte (§ 45 BVG) 29. Waisenrente bei Gebrechlichkeit nach dem 18. Lebensjahr bzw. der Verheiratung (§ 45 BVG) 30. Waisenrente über das 18. bzw. 25. Lebensjahr bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 31. Waisenrente über die Verheiratung hinaus bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 32. Waisenrente nach der Mutter, wenn Vater im Ausland lebt und für den Unterhalt der Waise nicht aufkommt (§ 45 BVG) 33. Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente (§ 45 BVG) 34. Krankenbehandlung für Eltern, wenn wegen des Bezugs von Altershilfe für Landwirte die Elternrente fortfällt (§ 28 BVG a. F.) 35. Einzelfälle, in denen die Versagung einer Versorgung an Kriegsopfer, die nicht in § 7 BVG aufgeführt sind und für die noch keine allgemeine Zustimmung nach § 8 BVG vorliegt, eine besondere Härte bedeuten würde. Anlage 3 Umdruck 304 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen IV/1080, IV/1279). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Der Verband soll darauf hinwirken, daß durch Zusammenfassung von Steinkohlen- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3865 bergwerken, durch Aufschluß der an ein Steinkohlenbergwerk angrenzenden Grubenfelder oder -felderteile, durch Kauf, Tausch oder Pacht von Grubenfeldern, durch Erwerb von Beteiligungen zu Bergwerksgesellschaften oder durch Zusammenschluß von Bergwerksgesellschaften wirtschaftlicher arbeitende Fördereinheiten geschaffen werden." b) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Der Verband hat sicherzustellen, daß a) alle Gefahren und Nachteile für Steinkohlenbergwerke beseitigt werden, die sich aus der Stilllegung anderer Steinkohlenbergwerke ergeben. Bei auftretenden Schäden gewährt der Verband einen finanziellen Ausgleich in Höhe der entstandenen oder laufenden Aufwendungen, die sich aus solchen Schäden ergeben. Die seit dem 15. Mai 1962 geleisteten und durch die Stillegung von Steinkohlenbergwerken anderer Unternehmen entstandenen Aufwendungen werden den betroffenen Bergwerksgesellschaften erstattet, b) bei Stillegung der einzigen Schachtanlage einer Bergwerksgesellschaft die Ansprüche der zum Bezug von Hausbrandkohle berechtigten Arbeitnehmer erfüllt werden." 2. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Beschlüsse werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefaßt." 3. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens acht und höchstens sechzehn Mitgliedern, die zur Hälfte von der Verbandsversammlung gewählt und zur Hälfte von den Bundesländern und Gemeinden, in denen Steinkohle gefördert wird, entsandt werden. Als Mitglieder des Verwaltungsrates wählbar sind natürliche Personen, die Mitglieder des Verbandes sind oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung eines Mitgliedes oder von Vereinigungen von Mitgliedern berechtigt sind. Von den gewählten Mitgliedern muß aus jedem Revier mindestens eine nach Satz 2 wählbare Person dem Verwaltungsrat angehören." 4. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund trägt die Hälfte der Mittel, die der Verband zur Gewährung der Grundprämie für die Stillegung eines Steinkohlenbergwerkes benötigt. Voraussetzung für. die Gewährung der Mittel ist der vom Verband im einzelnen zu erbringende Nachweis, daß a) die Stillegung, für die eine Grundprämie beansprucht wird, volkswirtschaftlich zweckmäßig ist und b) das Unternehmen, das die Grundprämie beansprucht, nicht in der Lage ist, die nach der Stillegung fortbestehenden langfristigen Totlasten (Vergütung von Bergschäden, Zahlung von Pensionen an die außerbetrieblichen Belegschaftsmitglieder und Befriedigung von Ansprüchen der Berginvaliden auf Lieferung von Deputatkohle) aus eigenen Mitteln der Gesellschaft zu decken, ohne daß dadurch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet wird." 5. Nach § 31 wird ein § 31 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „§ 31 a Lohnsteuer Sofern ein Mitglied die Prämie oder einen Teil der Prämie für Zahlung an von Stillegung betroffene Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplanes (Betriebsvereinbarung) verwendet, wird dieser Betrag beim Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit." Bonn, den 19. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 308 Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; 3866 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 20. Juni 1963 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 5 Umdruck 309 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 tin solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 5. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 6 Umdruck 305 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/ 902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: „01. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Fahrzeugen, die ausschließlich zum Wegebau, zur Straßenreinigung, zur Müll- oder Fäkalienabfuhr verwendet werden und entweder für den Bund, ein Land, eine Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3867 Gemeinde oder einen Zweckverband zugelassen sind oder ausschließlich in deren Auftrag verwendet werden. Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;" Bonn, den 19. Juni 1963 Seuffert Könen (Düsseldorf) Büttner Folger Jacobi (Köln) Dr. Koch Ritzel Dr. Schäfer Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 306 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Dorn, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: Der bisherige Wortlaut des Artikels 1 erhält die Bezeichnung Absatz 1. Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,(2) In § 3 Abs. 2 Ziff. 1 werden vor dem zweiten Semikolon folgende Worte angefügt: „oder wenn die Ehefrau oder die anerkannte Pflegeperson des Körperbehinderten das Personenkraftfahrzeug im Rahmen der Haushaltsführung benutzt."' Bonn, den 19. Juni 1963 Dr. Rutschke Dorn Reichmann Dr. Aschoff Dr. Emde Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm Hammersen Frau Dr. Heuser Dr. Imle Keller Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Kreitmeyer Dr. Mälzig Mertes Soetebier Anlage 8 Umdruck 307 Änderungsantrag der Abgeordneten Goldhagen, Baier (Mosbach), Dr. Bieringer, Dr. Hauser, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 (neu), IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 wird am Schluß der Befreiungsvorschrift das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt: „Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ,ausgeschlossen, daß ein Landwirt landwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb oder landwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung befördert;". Bonn, den 20. Juni 1963 Goldhagen Baier (Mosbach) Dr. Bieringer Dr. Hauser Reichmann Frau Dr. DiemerNicolaus Wächter Dr. Löbe Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen Dr. Supf Ertl Logemann Dr. Aschoff Busse Dr. Gleissner Leicht Dr. Althammer Dr. Vogel Dr. Artzinger Leonhard Rollmann Porten Frau Dr. Maxsein Bühler Gaßmann Dr. h. c. Güde Dr. Winter Dr. Kanka Dr. Wahl Frau Dr. Kuchtner Benda Josten Missbach Faller Weber (Georgenau) Ollesch Schmidt (Kempten) Dr. Krümmer Dr. Rutschke Dr. Effertz Sander Peters (Poppenbüll) Walter Kreitmeyer Dr. Kohut Dorn Spitzmüller Dr. Hoven Stooß Haase (Kassel) Mengelkamp Dr. Götz Dr. Huys Frau Klee Biechele Memmel Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Fritz (Ludwigshafen) Wagner Gibbert Dr. Wilhelmi Kuntscher Dr. Wuermeling Seidl (München) Becker Frau Pitz-Savelsberg Spies Frau Schanzenbach Hilbert Dr. Czaja Berberich Dr. Reinhard Maucher Lemmrich Dr. Seffrin Höfler Adorno Drachsler Stauch Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Böhme (Hildesheim)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen der Antragsteller die Ehre, den Ihnen vorhin neu vorgelegten Antrag auf Umdruck 308 *) zu begründen.
    Alle Fraktionen dieses Hohen Hauses verfolgen seit langem mit großer Sorge die Entwicklung auf dem Baumarkt. Das Mißverhältnis zwischen den Baukapazitäten auf der einen Seite und der Nachfrage nach Bauleistungen auf der anderen Seite hat zu Preissteigerungen erheblichen Umfangs geführt, die vor .allem den Bausparer sehr hart treffen, der immer wieder die Erfüllung seines Wunsches nach einem eigenen Haus zurückstellen muß, weil in der Zwischenzeit die Baukosten dem angesparten Kapital davongelaufen sind.
    Steigende Baukosten bleiben selbstverständlich auch nicht ohne Wirkung auf die Höhe der Mieten. Hierbei handelt es sich um ein ökonomisches Gesetz und nicht etwa um die Raffgier von irgendwelchen Hausbesitzern, wie man leider manchmal hören kann.
    Sie wissen aus der Vergangenheit, daß wir uns bemüht haben, dieser unerfreulichen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Ich erinnere an die Sperre der Baumittel des Bundes in Höhe von 20% in § 8 des Haushaltsgesetzes. Ich erinnere weiter an die teilweise Aussetzung des § 7 b. Dem gleichen Ziel sollte auch das sogenannte Baustoppgesetz dienen, das heute verlängert werden soll.
    Wir wissen nun aber, daß dieses Baustoppgesetz enttäuscht hat. Wir haben heute morgen bei den
    *) Siehe Anlage 4



    Mertes
    Ausschußberatungen gehört, daß durch dieses Baustoppgesetz lediglich ein Bauvolumen in der Größenordnung von 800 Millionen DM verhindert wurde. Wenn Sie diese 800 Millionen DM zu dem Gesamtbauvolumen in Beziehung setzen, sehen Sie, wie gering der Prozentsatz ist. Er liegt nach meinen Berechnungen noch unter 2%.
    Zur weiteren Erläuterung darf ich Ihnen einige Zahlen nennen, die ich aus Baden-Württemberg bekommen habe. Danach beläuft sich der Anteil der vom Baustoppgesetz betroffenen Bauvorhaben am Rohzugang von neuen Gebäuden bezüglich der Gesamtzahl auf 0,2 %, bezüglich des umbauten Raumes in Kubikmetern auf 0,4% und bezüglich der veranschlagten reinen Baukosten auf 0,7 %.
    Selbstverständlich müssen wir alle Maßnahmen, die zur Beruhigung der Konjunktur auf dem Baumarkt getroffen wurden, im Zusammenhang sehen. Dennoch — das haben die Zahlen unterstrichen, die ich genannt habe — ist es ein offenes Geheimnis, daß das Baustoppgesetz für sich allein die Hoffnungen nicht erfüllt hat. Allein die Tatsache, daß in der Drucksache IV/1257 eine Verlängerung um lediglich ein halbes Jahr vorgesehen ist, drückt doch eine gewisse Unzufriedenheit mit diesem Gesetz aus. Wir müssen uns heute fragen: was soll nach diesem halben Jahr kommen? Es kann sein, daß die Situation auf dem Baumarkt dann so ist, daß man sagt: Wir können dieses Baustoppgesetz auslaufen lassen. Aber auch dann müßte meines Erachtens trotz des geringen Wirkungsgrades Vorsorge getroffen werden, daß der aufgestaute Bedarf nicht in einem plötzlichen Nachfragestoß auf den Markt drängt. Auch in dieser Hinsicht soll der von uns vorgelegte Änderungsantrag wirken. Oder — was wahrscheinlicher ist — man muß sich etwas Besseres einfallen lassen als das zur Zeit noch geltende Gesetz. Über dieses Bessere läßt sich ohne weiteres reden.
    Das kann uns jedoch heute nicht daran hindern, einen großen Nachteil des zur Zeit geltenden Gesetzes zu beseitigen, nämlich die Diskriminierung des Handels, des Gaststätten- und des Beherbergungsgewerbes. Hier werden einem Teil der gewerblichen Wirtschaft Fesseln angelegt. Notwendige Investitionen werden unmöglich gemacht, oder wenn sie im Rahmen dieses Gesetzes noch erlaubt sein sollten, wird in vielen Fällen verhindert, daß mit diesen Investitionen ein Optimum erreicht wird. Daraus erwachsen wieder zusätzliche neue wirtschaftliche Nachteile für den gewerblichen Mittelstand. Daneben wird — um das nur anzudeuten — auch die Städteplanung erschwert, weil vor allem in den Einkaufszentren der Städte die Errichtung bestimmter Gebäude verboten ist.
    Auf der anderen Seite ist — wie ich schon sagte — der Anteil dieser Bauten am Gesamtbauvolumen so gering, daß eine nennenswerte Beeinflussung des Marktes durch eine entsprechende Lockerung des Gesetzes, wie sie unser Antrag will, nicht zu befürchten ist. Es besteht einfach keine vernünftige Relation zwischen den Behinderungen und den Existenzsorgen der mittelständischen Wirtschaft.
    Zudem wissen wir alle doch sehr genau, daß die Situation auf dem Baumarkt wesentlich besser werden wird, wenn die öffentliche Hand sich bei der Verwirklichung ihrer Bauvorhaben größere Zurückhaltung auferlegt. Hier liegt das Kernproblem, das im Auge zu behalten ist, wenn das Wirklichkeit werden soll, was ich mit den Worten „besseres Gesetz" umschrieben habe.
    Das Gefährlichste an dem Baustoppgesetz ist das Sonderrecht, das für den Handel, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe geschaffen wurde. Sie wissen, daß bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht läuft. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung ausfallen wird.
    Bei Annahme des Änderungsantrags auf Umdruck 308 bliebe das Verbot für die Errichtung von Gebäuden bestehen, die zu der Kategorie der Verwaltungs- und Repräsentationsbauten gehören. Die genannten Gruppen Handel, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe würden aber der übrigen gewerblichen Wirtschaft gleichgestellt, und ich meine, das ist echte Gleichheit vor dem Gesetz. Die auf Umdruck 308 vorgeschlagene Verlängerung bis zum 30. Juni 1964 soll uns lediglich die Zeit geben, in Ruhe nach neuen Möglichkeiten zu suchen, weil ich befürchte, daß die wenigen Herbstwochen dazu nicht ausreichen werden, vor allem, wenn wir uns überlegen, welche politischen Veränderungen sich in dieser Zeit auch noch ergeben werden.
    Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 308.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ramminger,

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Ramminger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben bereits gehört, daß dem Hohen Hause ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache IV/1257 vorliegt, der die Verlängerung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit fordert.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Ich möchte nun nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Mertes noch etwas eingehender zu dem Problem des Baustoppgesetzes überhaupt Stellung nehmen; denn seit wir vor einem Jahr über dieses Gesetz hier diskutiert haben, ist in der wirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik etwas Entscheidendes vor sich gegangen. Wir können im Jahre 1963 nur noch mit einer 3- oder 4%igen Steigerung des Sozialprodukts rechnen. Damit sind die allgemeinen wirtschaftlichen Abflachungserscheinungen doch allen sichtbar geworden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht auf Einzelheiten eingehen. Über allem Zweifel allerdings steht noch die Blüte der Konjunktur auf dem Baumarkt, die man Überhitzung nennt. Angesichts der rückläufigen Tendenzen in vielen Wirtschaftszweigen kann man die Frage stellen, ob eine echte konjunkturelle Dämpfungsmaßnahme auf dem so gut florierenden Baumarkt noch dringend notwendig ist. Das ist eine sehr wichtige Frage.



    Dr. Ramminger
    Diese Frage — ich möchte es vorwegnehmen — möchte ich ausdrücklich verneinen, und zwar schon deshalb, weil wir über kurz oder lang vielleicht froh sein müssen, auf diesem Wirtschaftssektor noch eine wirklich gute Konjunktur zu haben, zumal das Baugewerbe ein Schlüsselgewerbe ist und sich auf viele Wirtschaftszweige belebend auswirkt. Sollte man einen solchen Wirtschaftsfaktor nicht lieber sorgsam pflegen, statt ihn in einer Zeit zu drosseln, in der es nicht an wirtschaftlichen Alarmzeichen fehlt?
    Daher bin ich strikt gegen eine Verlängerung des Baustoppgesetzes. Hat denn das Baustoppgesetz überhaupt seinen Zweck erfüllt? Mein Herr Vorredner hat darüber schon Ausführungen gemacht. Lassen Sie mich noch einiges dazu sagen. Schon von Anfang an konnte man Zweifel haben, ob dieses Gesetz seinen Zweck erfüllen wird.

    (Zustimmung des Abg. Börner.)

    Sicher, es gehört zu einem Teil des Stabilisierungsprogramms der Bundesregierung. Aber auch die Bundesregierung hat in einem ersten neuen Entwurf eines zweiten Baustoppgesetzes — Drucksache IV/1083 — seinerzeit in der Begründung selbst zugegeben, daß die Nachfrage nach Bauleistungen nur etwas gemindert wurde. Sie hoffte aber in dieser Begründung, daß sich die volle Wirkung des Gesetzes erst im Frühjahr 1963 einstellen werde.
    Inzwischen hat die Erfahrung gezeigt, daß diese Hoffnung nicht in Erfüllung gegangen ist. Das ist zu beweisen. Infolgedessen ist grundsätzlich die I Frage zu klären, ob durch das Gesetz eine wirksame Dämpfung der Baukonjunktur erreicht wurde und ob das Ansteigen der Baupreise gestoppt werden konnte.
    Zur Dämpfung der Übernachfrage auf dem Baumarkt stellt jetzt der letzte Konjunkturausweis der Bauindustrie folgendes fest: „Die Auftragsbestände haben im April wie in jedem Jahr zugenommen. .Sie stehen jedoch einem personell und maschinell erweiterten Angebot an Bauleistungen gegenüber." Das heißt: die Baukonjunktur wurde nicht gedämpft, aber die Bauindustrie ist durch erweiterte Baukapazität in der Lage, der Nachfrage zu entsprechen. In diesem Punkt möchte ich allerdings mein Land Bayern ausnehmen. Darauf komme ich später noch zurück.
    Nun ist gesagt worden, daß von dem im Baustoppgesetz ausgesprochenen Verbot nur 3 % des gesamten Bauvolumens erfaßt worden seien, daß das Bauvolumen trotz Baustoppgesetz auf etwa 50 Milliarden angestiegen sei und damit nicht einmal ein Betrag von 1 Milliarde vom Baumarkt ferngehalten worden sei. Von einem Betrag von einer Milliarde bei einem Bauvolumen von 50 Milliarden kann kein dämpfender Einfluß auf eine überhitzte Baukonjunktur ausgehen. Dabei muß man allerdings zugeben, daß es eine exakte statistische Erfassung des durch das Baustoppgesetz vom Markt ferngehaltenen Bauvolumens überhaupt nicht gibt. Schließlich ist es doch so, daß es dem Bauwilligen unbenommen bleibt, Anträge zur Genehmigung einzureichen, weil die Behörden die Baugenehmigung mit der Auflage erteilen, daß mit den Bauarbeiten erst nach dem Auslaufen des Baustoppgesetzes begonnen
    werden darf. Man kann also daraus wohl Schlüsse ziehen, die aber nie genau sind. Man kann nicht mit Sicherheit feststellen, wieviel Bauvorhaben infolge des Gesetzes nicht beantragt, also vom Baumarkt ferngehalten wurden; nur soweit Anträge gestellt und zurückgestellt wurden, verfügt das Statistische Bundesamt über konkrete Unterlagen. Diese konkreten Unterlagen aber besagen, daß bis Ende 1962 das gestoppte Bauvolumen nur 526 300 cbm umbauten Raumes mit reinen Baukosten in Höhe von nur 54,8 Millionen DM ausmacht, also ein ganz unbedeutendes Bauvolumen. Der vorher von mir genannte Betrag von fast einer Milliarde ist also wahrscheinlich nur geschätzt und deshalb sehr zweifelhaft.
    Hier ist allerdings zu bemerken, wie es auch schon mein Herr Vorredner getan hat, daß es die öffentliche Hand war, die einen besseren Erfolg des Gesetzes selber vereitelt hat. Dazu nur eine Zahl. Die Baugenehmigungen für die Sparte „Anstaltsgebäude" gingen bei den privaten Unternehmen um 22,9 % — das sind fast 4 Millionen Kubikmeter umbauten Raumes — zurück, während aber gleichzeitig eine Zunahme auf der Seite der öffentlichen Hand von 27,1 % verzeichnet wird. In einigen Ländern soll der Prozentsatz sogar bis 37 % gestiegen sein.
    Dieser Hinweis beweist zur Genüge, daß das Baustoppgesetz falsch angelegt war und seine Wirkung zur Baudämpfung daher verfehlen mußte. 20 % Streichung 'der Baugelder vom Bund können die erhöhte Bautätigkeit der Länder und Kommunen nicht wettmachen. Also die Dämpfung der Baukonjunktur wurde so nicht erreicht. Außerdem ist festzustellen, daß im Bauhauptgewerbe Ende März um 4,8 % mehr Arbeitskräfte beschäftigt waren als in der gleichen Zeit des Vorjahres, während der Anteil in der Industrie in der Zahl der Beschäftigten kleiner geworden ist.
    Nun zur zweiten Frage: wurde das Ansteigen der Baupreise gestoppt? Nach der Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums vom ersten Vierteljahr 1963 ist der Preisindex für Wohngebäude im Jahre 1961 von 116 auf 127, also um 11 Indexpunkte, gestiegen, im Jahre 1962 von 127 auf 137, also um 10 Indexpunkte. Dazu wird freilich im Text des Vierteljahresberichts folgendes gesagt: „Bei den Baupreisen verlangsamte sich in ,der Berichtszeit" — also im ersten Vierteljahr 1963 — „die Aufwärtsbewegung merklich." Es heißt dann sehr hoffnungsvoll: „Ein etwas geringerer Baupreisantrieb als in den beiden vorangegangenen Jahren dürfte jedoch nach den maßvolleren Tariflohnerhöhungen" — bekanntlich nur 4,9 % — „dieses Jahres und den verschiedenen Stabilisierungsmaßnahmen zu erwarten sein". Diesem Optimismus in dem Bericht des Wirtschaftsministeriums möchte ich entgegenhalten, daß etwa ein Viertel der Ende April vom IFO-KonjunkturTest, München, befragten Baufirmen eine erhebliche Erhöhung der Baupreise in dieser Zeit gemeldet hatten. Außerdem möchte ich noch darauf 'hinweisen, daß bekanntlich zwischen Tariflohn und effektivem Lohn ein Unterschied besteht. Er betrug in den Jahren 1955 bis 1960 jeweils nicht weniger



    Dr. Ramminger
    als 10 %. Wenn der Tariflohn in dieser Zeit um
    33 % gestiegen ist, dann der Effektivlohn um 43 %.
    Die weitere Frage ist: Wie steht es mit den sozialen Aufwendungen und den Lohnnebenkosten? Die sozialen Aufwendungen sind in dieser Zeit, 1955 bis 1960, um 83 % und .die reinen Lohnnebenkosten um 75 % gestiegen. Sie muß man auch noch hinzurechnen. Wir können also froh sein, wenn die Baupreise in diesem Jahr, 1963, nur etwa um 6 oder 7 % statt wie im Vorjahr um 8 oder 10 % steigen werden.