Deutscher Bundestag
            79. Sitzung
            Bonn, den 20. Juni 1963
            Inhalt:
            Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Faller:
            Zuschüsse für Abschlußklassen von Mittelschulen beim Besuch Berlins
            Dr. Heck, Bundesminister . . 3823 A, B Faller (SPD) . . . . . . . . . 3823 B Frage des Abg. Varelmann:
            Neue Betriebe in wirtschaftlich schwach strukturierten Gebieten
            Dr. Westrick, Staatssekretär . 3823 C, D,
            3824 A
            Varelmann (CDU/CSU) . 3823 D, 3824 A Frage des Abg. Varelmann:
            Regionale Ballung der Wirtschaft und Krankenstand
            Dr. Westrick, Staatssekretär 3824 A, B
            Varelmann (CDU/CSU) . . 3824 B, C
            Frage des Abg. Varelmann:
            Steigerung der Lohnnebenkosten in Ballungsgebieten
            Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C
            Frage ,des Abg. Ertl:
            Holzeinfuhren aus Ostblockländern
            Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C,
            3825 A, B
            Ertl (FDP) 3825 A, B
            Fragen ides Abg. Dr. Wuermeling:
            Erzgruben im Siegerland . . . . . 3825 C Frage des Abg. Ertl:
            Mittel für biologische Schädlingsbekämpfung
            Schwarz, Bundesminister . . . 3826 C, D
            Ertl (FDP) 3826 C, D
            Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3826 D
            Frage des Abg. Ertl:
            Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an landwirtschaftsfremde Interessenten
            Schwarz, Bundesminister . . 3827 A, B, C
            Ertl (FDP) 3827 B, C
            Fragen des Abg. Herold:
            Wettbewerbsverzerrungen auf dem Braumalzmarkt
            Schwarz, Bundesminister . . . . 3827 C, D Fragen des Abg. Dr. Vogel:
            Afrikanische Schweinepest . . . . . 3828 C Frage des Abg. Drachsler:
            Mittel für den Wirtschaftswegebau
            Schwarz, Bundesminister 3828 C
            II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963
            Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) :
            Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen durch Gastarbeiter
            Blank, Bundesminister 3828 D, 3829 A
            Fragen des Abg. Fritsch:
            Familientrennung durch Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Bayerischen und Oberpfälzer Wald nach auswärts
            Blank, Bundesminister . 3829 A, B, C,
            3830 A, B, C, D, 3831 A, B
            Fritsch (SPD) 3830 A, B, C
            Folger (SPD) . . . . . . 3830 C, D
            Bading (SPD) . . . . . . . 3831 A, B
            Frage des Abg. Fritsch:
            Härteausgleich in der Kriegsopferversorgung
            Blank, Bundesminister . . 3831 C, D
            Fritsch (SPD) . . . . . . . 3831 C, D Frage des Abg. Dr. Wuermeling:
            Verwaltungskosten bei der Gewährung des Kindergeldes durch die Bundesanstalt in Nürnberg
            Blank, Bundesminister . 3831 D, 3832 B
            Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3832 B Frage des Abg. Diebäcker:
            Freiwillige Weiterversicherung von Spätheimkehrern in der Sozialversicherung
            Blank, Bundesminister . . . 3832 C, D,
            3833 A, B
            Diebäcker (CDU/CSU) . . 3832 D, 3833 A Dröscher (SPD) 3833 A, B
            Frage des Abg. Faller:
            „Grenzgänger" im deutsch-schweizerischen Abkommen
            Blank, Bundesminister 3833 B, D, 3834 A
            Faller (SPD) 3833 D, 3834 A
            Fragen des Abg. Spies:
            Anerkennung der Zeugnisse der Bundeswehrfachschulen . . . . . . . 3834 B
            Fragen des Abg. Berkhan:
            Wünsche Hamburgs auf Herausgabe von Sonderbriefmarken — Bundespostminister und Hamburg
            Stücklen, Bundesminister . 3834 C, 3835 A
            Berkhan (SPD) . . . . 3834 D, 3835 A
            Schwabe (SPD) 3835 A, B Fragen des Abg. Schwabe:
            Beschäftigung von Bundespostbediensteten außerhalb ihres Wohnortes
            Stücklen, Bundesminister . . 3835 B, C, D
            Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3835 C
            Frage des Abg. Peiter:
            Gespräche von öffentlichen Fernsprechern in Landgemeinden
            Stücklen, Bundesminister • 3835 D, 3836 D
            Peiter (SPD) 3836 C
            Frage des Abg. Liehr:
            Moderne Telefonapparate
            Stücklen, Bundesminister 3836 D
            Liehr (SPD) 3836 D
            Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/1080); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1279, zu IV/1279) — Zweite und dritte Beratung —Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3837 B
            Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 3839 B, 3845 A
            Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 3839 D
            Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3841 B
            Lange (Essen) (SPD) 3842 A
            Dr Westrick, Staatssekretär . . . 3842 C
            Kurlbaum (SPD) 3843 C
            Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Zweite und dritte Beratung —
            Matthöfer (SPD) 3846 B
            Mertes (FDP) . . . . . . . . 3846 C
            Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3847 D
            Dr Kempfler (CDU/CSU) 3851 A
            Mick (CDU/CSU) 3851 C
            Börner (SPD) 3852 B
            Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3855 C
            Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 3857 C
            Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3858 B
            Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 III
            Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1281) — Rücküberweisung an den Ausschuß — 3859 B
            Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (SPD) (Drucksache IV/1260) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem
            Entwurf eines Gesetzes über Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1266) — Erste Beratung —
            Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 3859 C
            Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 3861 B
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3861 D
            Anlagen 3863
            Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3823
            79. Sitzung
            Bonn, den 20. Juni 1963
            Stenographischer Bericht
            Beginn: 14.06 Uhr
        
        
        
          
          
        Anlage 1
        Liste der beurlaubten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
        a) Beurlaubungen
        Dr. Arndt (Berlin) 30. 9.
        Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7.
        Beuster 1. 7.
        Dr. Bleiß 21.6.
        Corterier 23. 6.
        Dr. Deist 22. 6.
        Deringer 21. 6.
        Dr. Dittrich 20. 6.
        Eisenmann 21. 6.
        Etzel 20. 6.
        Funk (Neuses am Sand) 30. 6.
        Gaßmann 21.6.
        Gerns 28. 6.
        Hahn (Bielefeld) * 21. 6.
        Dr. Harm (Hamburg) 1. 7.
        Heiland 20. 6.
        Hellenbrock 21. 6.
        Dr. Hellige 21. 6.
        Hübner 21.6.
        Kraus 1. 7.
        Kriedemann 21. 6.
        Krug 21.6.
        Leber 30. 6.
        Lemmer 26. 6.
        Maier (Mannheim) 21. 6.
        Margulies 21. 6.
        Metter 1. 7.
        Metzger * 21. 6.
        Dr. Mommer 15. 7.
        Müller (Worms) 21. 6.
        Neumann (Allensbach) 20. 6.
        Ollenhauer 21.6.
        Rademacher 21. 6.
        Rollmann 20. 6.
        Ruf 20. 6.
        Dr. Starke 21. 6.
        Stein 20. 6.
        Dr. Süsterhenn 22. 6.
        * Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
        Unertl 20. 6.
        Wittmer-Eigenbrodt 31. 7.
        b) Urlaubsanträge
        Frau Albertz 27. 6.
        Baldauf 26. 6.
        Frau Eilers 26. 6.
        Gehring 26. 6.
        Hösl 26. 6.
        Könen (Düsseldorf) 26. 6.
        Lautenschlager 26. 6.
        Schmidt (Kempten) 26. 6.
        Dr. Willeke 26. 6.
        Anlage 2
        Schriftliche Ausführungen
        des Herrn Bundesministers Blank zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fritsch *).
        Die Zustimmung zur Gewährung einer Leistung im Wege des Härteausgleichs gemäß § 89 Abs. 1 BVG ist in folgenden Fällen erteilt worden:
        1. Schädigung während des freiwilligen Arbeitsdienstes vor dem 1. 7. 1934, wenn nach früheren Vorschriften bereits ein Härteausgleich gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. i BVG)
        2. Schädigung bei Westwallarbeitern vor Beginn des Krieges, wenn den Hinterbliebenen bereits früher Härteausgleichsversorgung gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. m BVG)
        3. bei Tod durch marodierende Ausländer (§ 5 Abs. 1 BVG)
        4. bei Schädigungen während der Besetzung des Sudetenlandes (§ 5 Abs. 1 BVG)
        5. bei Schädigungen, die durch Operationen polnischer Banden nach dem 1. Weltkrieg verursacht wurden (§ 5 Abs. 1 BVG)
        6. Übernahme der Kosten der 2. Pflegeklasse bei Krankenhausbehandhung in besonderen Fällen (§ 10 Abs. 1 BVG)
        *) Siehe Seite 3831 B
        7. Übernahme der Kosten bei selbstdurchgeführter Heil- und Krankenbehandlung (§ 10 Abs. 3 und 5 BVG)
        8. Gewährung von Krankenbehandlung für nicht im Haushalt des Beschädigten lebende Kinder (§ 10 BVG)
        9. Übernahme der Kosten für Ablesekurse für Schwerhörige und für Sprachheilschulung (§ 10 BVG)
        10. Gewährung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen (§ 14 Abs. 6 BVG)
        11. Auszahlung der Ausgleichsrente während der Heilstättenbehandlung,
        Anm.: Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 ist in das 1. NOG nicht mehr aufgenommen worden.
        12. Übernahme der Mehrkosten für Krankenhausbehandlung (§ 2 Abs. 1 VO zu § 28 BVG a. F.)
        13. Erhöhung der Ausgleichsrente um den für die Ehefrau vorgesehenen Betrag (§ 32 BVG)
        14. Erhöhung der Beschädigtenrente für 1 Kind
        nach Vollendung des 18. Lebensjahres während der Berufsausbildung, für deren Beginn das 18. Lebensjahr vorgeschrieben ist
        nach der Verheiratung des Kindes für die Dauer der Gebrechlichkeit für 1 Enkelkind
        15. bei Versäumnis der Anmeldefrist für eine Gesundheitsstörung, die sich auf eine Schädigung vor dem 1. 9. 1939 stützt (§ 57 Abs. 2)
        Anm.: Mit Rundschreiben vom 21. 7. 1960 ist der Härteausgleich allgemein zugelassen worden für die Zeit vor dem 1. 6. 1960, weil mit dem 1. NOG die Fristvorschriften fortgefallen sind.
        16. Weitergewährung eines nach früheren Vorschriften gewährten Härteausgleichs (VV Nr. 1 Buchst. b zu § 89 BVG a. F.)
        17. Gewährung des Einkommensausgleichs (§ 17 SVG)
        18. Brautversorgung (§ 38 BVG)
        19. Härteausgleich, wenn die Ehe kein Jahr gedauert hat (§ 38 Abs. 2)
        20. Gewährung des Unterschiedsbetrages zwischen der Grundrente einer noch nicht 40- bzw. 45jährigen Witwe und der vollen Grundrente (§ 40 a. F.)
        Anm.: Die Vorschrift ist durch die 6. Novelle geändert worden.
        21. Gewährung der Witwenausgleichsrente (§ 41 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 4 BVG)
        22. Witwenrente im Falle der Scheidung (§ 42 BVG) Härteausgleich bei Fortfall des Kindergeldes oder der Ausgleichsrente infolge Erhöhung der Sozialrente (§ 41 a BVG)
        23. Gewährung von Heiratsabfindung (§ 44 Abs. 1 BVG)
        24. Wiederaufleben der Witwenrente bei Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe (§ 44 Abs. 2 BVG)
        25. Gewährung von Beihilfen (§ 44 Abs. 3 und 4 BVG a. F.)
        26. Gewährung von Witwenbeihilfen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BVG a. F.)
        27. Bestattungsgeld (§ 53 BVG)
        28. Waisenrente bei Gebrechlichkeit, wenn Arbeitsversuch länger als .6 Monate dauerte (§ 45 BVG)
        29. Waisenrente bei Gebrechlichkeit nach dem 18. Lebensjahr bzw. der Verheiratung (§ 45 BVG)
        30. Waisenrente über das 18. bzw. 25. Lebensjahr bei Berufsausbildung (§ 45 BVG)
        31. Waisenrente über die Verheiratung hinaus bei Berufsausbildung (§ 45 BVG)
        32. Waisenrente nach der Mutter, wenn Vater im Ausland lebt und für den Unterhalt der Waise nicht aufkommt (§ 45 BVG)
        33. Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente (§ 45 BVG)
        34. Krankenbehandlung für Eltern, wenn wegen des Bezugs von Altershilfe für Landwirte die Elternrente fortfällt (§ 28 BVG a. F.)
        35. Einzelfälle, in denen die Versagung einer Versorgung an Kriegsopfer, die nicht in § 7 BVG aufgeführt sind und für die noch keine allgemeine Zustimmung nach § 8 BVG vorliegt, eine besondere Härte bedeuten würde.
        Anlage 3 Umdruck 304
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen IV/1080, IV/1279).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 2 wird wie folgt geändert:
        a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
        „ (2) Der Verband soll darauf hinwirken, daß durch Zusammenfassung von Steinkohlen-
        Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3865
        bergwerken, durch Aufschluß der an ein Steinkohlenbergwerk angrenzenden Grubenfelder oder -felderteile, durch Kauf, Tausch oder Pacht von Grubenfeldern, durch Erwerb von Beteiligungen zu Bergwerksgesellschaften oder durch Zusammenschluß von Bergwerksgesellschaften wirtschaftlicher arbeitende Fördereinheiten geschaffen werden."
        b) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt:
        „ (2 a) Der Verband hat sicherzustellen, daß
        a) alle Gefahren und Nachteile für
        Steinkohlenbergwerke beseitigt werden, die sich aus der Stilllegung anderer Steinkohlenbergwerke ergeben. Bei auftretenden Schäden gewährt der Verband einen finanziellen Ausgleich in Höhe der entstandenen oder laufenden Aufwendungen, die sich aus solchen Schäden ergeben. Die seit dem 15. Mai 1962 geleisteten und durch die Stillegung von Steinkohlenbergwerken anderer Unternehmen entstandenen Aufwendungen werden den betroffenen Bergwerksgesellschaften erstattet,
        b) bei Stillegung der einzigen Schachtanlage einer Bergwerksgesellschaft die Ansprüche der zum Bezug von Hausbrandkohle berechtigten Arbeitnehmer erfüllt werden."
        2. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
        „ (5) Beschlüsse werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefaßt."
        3. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
        „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens acht und höchstens sechzehn Mitgliedern, die zur Hälfte von der Verbandsversammlung gewählt und zur Hälfte von den Bundesländern und Gemeinden, in denen Steinkohle gefördert wird, entsandt werden. Als Mitglieder des Verwaltungsrates wählbar sind natürliche Personen, die Mitglieder des Verbandes sind oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung eines Mitgliedes oder von Vereinigungen von Mitgliedern berechtigt sind. Von den gewählten Mitgliedern muß aus jedem Revier mindestens eine nach Satz 2 wählbare Person dem Verwaltungsrat angehören."
        4. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
        „(1) Der Bund trägt die Hälfte der Mittel, die der Verband zur Gewährung der Grundprämie für die Stillegung eines Steinkohlenbergwerkes benötigt. Voraussetzung für. die Gewährung der Mittel ist der vom Verband im einzelnen zu erbringende Nachweis, daß
        a) die Stillegung, für die eine Grundprämie beansprucht wird, volkswirtschaftlich zweckmäßig ist und
        b) das Unternehmen, das die Grundprämie beansprucht, nicht in der Lage ist, die nach der Stillegung fortbestehenden langfristigen Totlasten (Vergütung von Bergschäden, Zahlung von Pensionen an die außerbetrieblichen Belegschaftsmitglieder und Befriedigung von Ansprüchen der Berginvaliden auf Lieferung von Deputatkohle) aus eigenen Mitteln der Gesellschaft zu decken, ohne daß dadurch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet wird."
        5. Nach § 31 wird ein § 31 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
        „§ 31 a
        Lohnsteuer
        Sofern ein Mitglied die Prämie oder einen Teil der Prämie für Zahlung an von Stillegung betroffene Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplanes (Betriebsvereinbarung) verwendet, wird dieser Betrag beim Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit."
        Bonn, den 19. Juni 1963
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 4 Umdruck 308
        Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung:
        ,Artikel 1
        Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert:
        1. In § 1
        a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen;
        3866 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963
        b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4;
        c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt;
        d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt.
        2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963"
        durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.'
        2. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
        „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit"
        Bonn, den 20. Juni 1963
        Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
        Strauß
        Dr. Kempfler
        Dr. Ramminger
        Krug
        Unertl
        Bauer (Wasserburg)
        Dr. Brenck
        Drachsler
        Ehnes
        Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer
        Illerhaus
        Kemmer
        Frau Dr. Kuchtner Lemmrich
        Lermer
        Memmel
        Frau Dr. Probst
        Schlee
        Spies
        Sühler
        Vogt
        Wagner
        Weigl
        Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler
        Anlage 5 Umdruck 309
        Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271).
        Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung:
        ,Artikel 1
        Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
        „(4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 tin solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen."
        5. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des
        30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des
        31. Dezember 1963" ersetzt.'
        Bonn, den 20. Juni 1963
        Strauß
        Dr. Kempfler
        Wagner
        Dr. Ramminger
        Unertl
        Weigl
        Bauer (Wasserburg) Dr. Besold
        Dr. Brenck Drachsler
        Ehnes
        Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner
        Dr. von HanielNiethammer
        Kemmer
        Krug
        Frau Dr. Kuchtner Lemmrich
        Lermer
        Memmel
        Frau Dr. Probst
        Schlee
        Seidl (München)
        Spies
        Sühler
        Vogt
        Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler
        Ertl
        Schmidt (Kempten)
        Dr. Dehler
        Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)
        Dr. Hamm (Kaiserslautern)
        Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner
        Anlage 6 Umdruck 305
        Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/ 902 [neu], IV/1208, IV/1281).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In Artikel 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: „01. Nummer 3 erhält folgende Fassung:
        „3. Fahrzeugen, die ausschließlich zum Wegebau, zur Straßenreinigung, zur Müll- oder Fäkalienabfuhr verwendet werden und entweder für den Bund, ein Land, eine
        Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3867
        Gemeinde oder einen Zweckverband zugelassen sind oder ausschließlich in deren Auftrag verwendet werden. Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;"
        Bonn, den 19. Juni 1963
        Seuffert
        Könen (Düsseldorf) Büttner
        Folger
        Jacobi (Köln)
        Dr. Koch
        Ritzel
        Dr. Schäfer Schmitt-Vockenhausen
        Anlage 7 Umdruck 306
        Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Dorn, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208, IV/1281).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Der bisherige Wortlaut des Artikels 1 erhält die Bezeichnung Absatz 1.
        Folgender Absatz 2 wird angefügt:
        ,(2) In § 3 Abs. 2 Ziff. 1 werden vor dem zweiten Semikolon folgende Worte angefügt:
        „oder wenn die Ehefrau oder die anerkannte Pflegeperson des Körperbehinderten das Personenkraftfahrzeug im Rahmen der Haushaltsführung benutzt."'
        Bonn, den 19. Juni 1963
        Dr. Rutschke Dorn
        Reichmann Dr. Aschoff Dr. Emde Frau Funcke (Hagen)
        Dr. Hamm Hammersen
        Frau Dr. Heuser
        Dr. Imle
        Keller
        Kubitza
        Freiherr von Kühlmann-Stumm
        Kreitmeyer Dr. Mälzig Mertes
        Soetebier
        Anlage 8 Umdruck 307
        Änderungsantrag der Abgeordneten Goldhagen, Baier (Mosbach), Dr. Bieringer, Dr. Hauser, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 (neu), IV/1208, IV/1281).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In Artikel 1 Nr. 2 wird am Schluß der Befreiungsvorschrift das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt:
        „Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ,ausgeschlossen, daß ein Landwirt landwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb oder landwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung befördert;".
        Bonn, den 20. Juni 1963
        Goldhagen
        Baier (Mosbach) Dr. Bieringer
        Dr. Hauser
        Reichmann
        Frau Dr. DiemerNicolaus Wächter
        Dr. Löbe
        Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen
        Dr. Supf
        Ertl
        Logemann
        Dr. Aschoff
        Busse
        Dr. Gleissner Leicht
        Dr. Althammer
        Dr. Vogel
        Dr. Artzinger Leonhard
        Rollmann
        Porten
        Frau Dr. Maxsein Bühler
        Gaßmann
        Dr. h. c. Güde
        Dr. Winter
        Dr. Kanka
        Dr. Wahl
        Frau Dr. Kuchtner Benda
        Josten
        Missbach
        Faller
        Weber (Georgenau) Ollesch
        Schmidt (Kempten) Dr. Krümmer
        Dr. Rutschke
        Dr. Effertz
        Sander
        Peters (Poppenbüll) Walter
        Kreitmeyer
        Dr. Kohut Dorn
        Spitzmüller
        Dr. Hoven
        Stooß
        Haase (Kassel) Mengelkamp
        Dr. Götz Dr. Huys Frau Klee Biechele Memmel Dr. Freiherr
        von Vittinghoff-Schell Dr. Fritz (Ludwigshafen) Wagner
        Gibbert
        Dr. Wilhelmi
        Kuntscher
        Dr. Wuermeling
        Seidl (München)
        Becker
        Frau Pitz-Savelsberg
        Spies
        Frau Schanzenbach Hilbert
        Dr. Czaja Berberich
        Dr. Reinhard
        Maucher Lemmrich Dr. Seffrin
        Höfler
        Adorno Drachsler Stauch
        Frau Dr. Probst
        Dr. Ramminger
        Böhme (Hildesheim)