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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Faller: Zuschüsse für Abschlußklassen von Mittelschulen beim Besuch Berlins Dr. Heck, Bundesminister . . 3823 A, B Faller (SPD) . . . . . . . . . 3823 B Frage des Abg. Varelmann: Neue Betriebe in wirtschaftlich schwach strukturierten Gebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . 3823 C, D, 3824 A Varelmann (CDU/CSU) . 3823 D, 3824 A Frage des Abg. Varelmann: Regionale Ballung der Wirtschaft und Krankenstand Dr. Westrick, Staatssekretär 3824 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . 3824 B, C Frage des Abg. Varelmann: Steigerung der Lohnnebenkosten in Ballungsgebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C Frage ,des Abg. Ertl: Holzeinfuhren aus Ostblockländern Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C, 3825 A, B Ertl (FDP) 3825 A, B Fragen ides Abg. Dr. Wuermeling: Erzgruben im Siegerland . . . . . 3825 C Frage des Abg. Ertl: Mittel für biologische Schädlingsbekämpfung Schwarz, Bundesminister . . . 3826 C, D Ertl (FDP) 3826 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3826 D Frage des Abg. Ertl: Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an landwirtschaftsfremde Interessenten Schwarz, Bundesminister . . 3827 A, B, C Ertl (FDP) 3827 B, C Fragen des Abg. Herold: Wettbewerbsverzerrungen auf dem Braumalzmarkt Schwarz, Bundesminister . . . . 3827 C, D Fragen des Abg. Dr. Vogel: Afrikanische Schweinepest . . . . . 3828 C Frage des Abg. Drachsler: Mittel für den Wirtschaftswegebau Schwarz, Bundesminister 3828 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen durch Gastarbeiter Blank, Bundesminister 3828 D, 3829 A Fragen des Abg. Fritsch: Familientrennung durch Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Bayerischen und Oberpfälzer Wald nach auswärts Blank, Bundesminister . 3829 A, B, C, 3830 A, B, C, D, 3831 A, B Fritsch (SPD) 3830 A, B, C Folger (SPD) . . . . . . 3830 C, D Bading (SPD) . . . . . . . 3831 A, B Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleich in der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . 3831 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . 3831 C, D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Verwaltungskosten bei der Gewährung des Kindergeldes durch die Bundesanstalt in Nürnberg Blank, Bundesminister . 3831 D, 3832 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3832 B Frage des Abg. Diebäcker: Freiwillige Weiterversicherung von Spätheimkehrern in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 3832 C, D, 3833 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . 3832 D, 3833 A Dröscher (SPD) 3833 A, B Frage des Abg. Faller: „Grenzgänger" im deutsch-schweizerischen Abkommen Blank, Bundesminister 3833 B, D, 3834 A Faller (SPD) 3833 D, 3834 A Fragen des Abg. Spies: Anerkennung der Zeugnisse der Bundeswehrfachschulen . . . . . . . 3834 B Fragen des Abg. Berkhan: Wünsche Hamburgs auf Herausgabe von Sonderbriefmarken — Bundespostminister und Hamburg Stücklen, Bundesminister . 3834 C, 3835 A Berkhan (SPD) . . . . 3834 D, 3835 A Schwabe (SPD) 3835 A, B Fragen des Abg. Schwabe: Beschäftigung von Bundespostbediensteten außerhalb ihres Wohnortes Stücklen, Bundesminister . . 3835 B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3835 C Frage des Abg. Peiter: Gespräche von öffentlichen Fernsprechern in Landgemeinden Stücklen, Bundesminister • 3835 D, 3836 D Peiter (SPD) 3836 C Frage des Abg. Liehr: Moderne Telefonapparate Stücklen, Bundesminister 3836 D Liehr (SPD) 3836 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/1080); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1279, zu IV/1279) — Zweite und dritte Beratung —Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3837 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 3839 B, 3845 A Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 3839 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3841 B Lange (Essen) (SPD) 3842 A Dr Westrick, Staatssekretär . . . 3842 C Kurlbaum (SPD) 3843 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Zweite und dritte Beratung — Matthöfer (SPD) 3846 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3846 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3847 D Dr Kempfler (CDU/CSU) 3851 A Mick (CDU/CSU) 3851 C Börner (SPD) 3852 B Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3855 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 3857 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3858 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1281) — Rücküberweisung an den Ausschuß — 3859 B Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (SPD) (Drucksache IV/1260) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1266) — Erste Beratung — Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 3859 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 3861 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3861 D Anlagen 3863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3823 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Dr. Bleiß 21.6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Deringer 21. 6. Dr. Dittrich 20. 6. Eisenmann 21. 6. Etzel 20. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gaßmann 21.6. Gerns 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 21. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Heiland 20. 6. Hellenbrock 21. 6. Dr. Hellige 21. 6. Hübner 21.6. Kraus 1. 7. Kriedemann 21. 6. Krug 21.6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. Margulies 21. 6. Metter 1. 7. Metzger * 21. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller (Worms) 21. 6. Neumann (Allensbach) 20. 6. Ollenhauer 21.6. Rademacher 21. 6. Rollmann 20. 6. Ruf 20. 6. Dr. Starke 21. 6. Stein 20. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. * Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Unertl 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27. 6. Baldauf 26. 6. Frau Eilers 26. 6. Gehring 26. 6. Hösl 26. 6. Könen (Düsseldorf) 26. 6. Lautenschlager 26. 6. Schmidt (Kempten) 26. 6. Dr. Willeke 26. 6. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Herrn Bundesministers Blank zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fritsch *). Die Zustimmung zur Gewährung einer Leistung im Wege des Härteausgleichs gemäß § 89 Abs. 1 BVG ist in folgenden Fällen erteilt worden: 1. Schädigung während des freiwilligen Arbeitsdienstes vor dem 1. 7. 1934, wenn nach früheren Vorschriften bereits ein Härteausgleich gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. i BVG) 2. Schädigung bei Westwallarbeitern vor Beginn des Krieges, wenn den Hinterbliebenen bereits früher Härteausgleichsversorgung gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. m BVG) 3. bei Tod durch marodierende Ausländer (§ 5 Abs. 1 BVG) 4. bei Schädigungen während der Besetzung des Sudetenlandes (§ 5 Abs. 1 BVG) 5. bei Schädigungen, die durch Operationen polnischer Banden nach dem 1. Weltkrieg verursacht wurden (§ 5 Abs. 1 BVG) 6. Übernahme der Kosten der 2. Pflegeklasse bei Krankenhausbehandhung in besonderen Fällen (§ 10 Abs. 1 BVG) *) Siehe Seite 3831 B 7. Übernahme der Kosten bei selbstdurchgeführter Heil- und Krankenbehandlung (§ 10 Abs. 3 und 5 BVG) 8. Gewährung von Krankenbehandlung für nicht im Haushalt des Beschädigten lebende Kinder (§ 10 BVG) 9. Übernahme der Kosten für Ablesekurse für Schwerhörige und für Sprachheilschulung (§ 10 BVG) 10. Gewährung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen (§ 14 Abs. 6 BVG) 11. Auszahlung der Ausgleichsrente während der Heilstättenbehandlung, Anm.: Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 ist in das 1. NOG nicht mehr aufgenommen worden. 12. Übernahme der Mehrkosten für Krankenhausbehandlung (§ 2 Abs. 1 VO zu § 28 BVG a. F.) 13. Erhöhung der Ausgleichsrente um den für die Ehefrau vorgesehenen Betrag (§ 32 BVG) 14. Erhöhung der Beschädigtenrente für 1 Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres während der Berufsausbildung, für deren Beginn das 18. Lebensjahr vorgeschrieben ist nach der Verheiratung des Kindes für die Dauer der Gebrechlichkeit für 1 Enkelkind 15. bei Versäumnis der Anmeldefrist für eine Gesundheitsstörung, die sich auf eine Schädigung vor dem 1. 9. 1939 stützt (§ 57 Abs. 2) Anm.: Mit Rundschreiben vom 21. 7. 1960 ist der Härteausgleich allgemein zugelassen worden für die Zeit vor dem 1. 6. 1960, weil mit dem 1. NOG die Fristvorschriften fortgefallen sind. 16. Weitergewährung eines nach früheren Vorschriften gewährten Härteausgleichs (VV Nr. 1 Buchst. b zu § 89 BVG a. F.) 17. Gewährung des Einkommensausgleichs (§ 17 SVG) 18. Brautversorgung (§ 38 BVG) 19. Härteausgleich, wenn die Ehe kein Jahr gedauert hat (§ 38 Abs. 2) 20. Gewährung des Unterschiedsbetrages zwischen der Grundrente einer noch nicht 40- bzw. 45jährigen Witwe und der vollen Grundrente (§ 40 a. F.) Anm.: Die Vorschrift ist durch die 6. Novelle geändert worden. 21. Gewährung der Witwenausgleichsrente (§ 41 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 4 BVG) 22. Witwenrente im Falle der Scheidung (§ 42 BVG) Härteausgleich bei Fortfall des Kindergeldes oder der Ausgleichsrente infolge Erhöhung der Sozialrente (§ 41 a BVG) 23. Gewährung von Heiratsabfindung (§ 44 Abs. 1 BVG) 24. Wiederaufleben der Witwenrente bei Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe (§ 44 Abs. 2 BVG) 25. Gewährung von Beihilfen (§ 44 Abs. 3 und 4 BVG a. F.) 26. Gewährung von Witwenbeihilfen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BVG a. F.) 27. Bestattungsgeld (§ 53 BVG) 28. Waisenrente bei Gebrechlichkeit, wenn Arbeitsversuch länger als .6 Monate dauerte (§ 45 BVG) 29. Waisenrente bei Gebrechlichkeit nach dem 18. Lebensjahr bzw. der Verheiratung (§ 45 BVG) 30. Waisenrente über das 18. bzw. 25. Lebensjahr bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 31. Waisenrente über die Verheiratung hinaus bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 32. Waisenrente nach der Mutter, wenn Vater im Ausland lebt und für den Unterhalt der Waise nicht aufkommt (§ 45 BVG) 33. Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente (§ 45 BVG) 34. Krankenbehandlung für Eltern, wenn wegen des Bezugs von Altershilfe für Landwirte die Elternrente fortfällt (§ 28 BVG a. F.) 35. Einzelfälle, in denen die Versagung einer Versorgung an Kriegsopfer, die nicht in § 7 BVG aufgeführt sind und für die noch keine allgemeine Zustimmung nach § 8 BVG vorliegt, eine besondere Härte bedeuten würde. Anlage 3 Umdruck 304 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen IV/1080, IV/1279). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Der Verband soll darauf hinwirken, daß durch Zusammenfassung von Steinkohlen- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3865 bergwerken, durch Aufschluß der an ein Steinkohlenbergwerk angrenzenden Grubenfelder oder -felderteile, durch Kauf, Tausch oder Pacht von Grubenfeldern, durch Erwerb von Beteiligungen zu Bergwerksgesellschaften oder durch Zusammenschluß von Bergwerksgesellschaften wirtschaftlicher arbeitende Fördereinheiten geschaffen werden." b) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Der Verband hat sicherzustellen, daß a) alle Gefahren und Nachteile für Steinkohlenbergwerke beseitigt werden, die sich aus der Stilllegung anderer Steinkohlenbergwerke ergeben. Bei auftretenden Schäden gewährt der Verband einen finanziellen Ausgleich in Höhe der entstandenen oder laufenden Aufwendungen, die sich aus solchen Schäden ergeben. Die seit dem 15. Mai 1962 geleisteten und durch die Stillegung von Steinkohlenbergwerken anderer Unternehmen entstandenen Aufwendungen werden den betroffenen Bergwerksgesellschaften erstattet, b) bei Stillegung der einzigen Schachtanlage einer Bergwerksgesellschaft die Ansprüche der zum Bezug von Hausbrandkohle berechtigten Arbeitnehmer erfüllt werden." 2. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Beschlüsse werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefaßt." 3. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens acht und höchstens sechzehn Mitgliedern, die zur Hälfte von der Verbandsversammlung gewählt und zur Hälfte von den Bundesländern und Gemeinden, in denen Steinkohle gefördert wird, entsandt werden. Als Mitglieder des Verwaltungsrates wählbar sind natürliche Personen, die Mitglieder des Verbandes sind oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung eines Mitgliedes oder von Vereinigungen von Mitgliedern berechtigt sind. Von den gewählten Mitgliedern muß aus jedem Revier mindestens eine nach Satz 2 wählbare Person dem Verwaltungsrat angehören." 4. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund trägt die Hälfte der Mittel, die der Verband zur Gewährung der Grundprämie für die Stillegung eines Steinkohlenbergwerkes benötigt. Voraussetzung für. die Gewährung der Mittel ist der vom Verband im einzelnen zu erbringende Nachweis, daß a) die Stillegung, für die eine Grundprämie beansprucht wird, volkswirtschaftlich zweckmäßig ist und b) das Unternehmen, das die Grundprämie beansprucht, nicht in der Lage ist, die nach der Stillegung fortbestehenden langfristigen Totlasten (Vergütung von Bergschäden, Zahlung von Pensionen an die außerbetrieblichen Belegschaftsmitglieder und Befriedigung von Ansprüchen der Berginvaliden auf Lieferung von Deputatkohle) aus eigenen Mitteln der Gesellschaft zu decken, ohne daß dadurch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet wird." 5. Nach § 31 wird ein § 31 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „§ 31 a Lohnsteuer Sofern ein Mitglied die Prämie oder einen Teil der Prämie für Zahlung an von Stillegung betroffene Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplanes (Betriebsvereinbarung) verwendet, wird dieser Betrag beim Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit." Bonn, den 19. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 308 Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; 3866 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 20. Juni 1963 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 5 Umdruck 309 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 tin solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 5. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 6 Umdruck 305 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/ 902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: „01. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Fahrzeugen, die ausschließlich zum Wegebau, zur Straßenreinigung, zur Müll- oder Fäkalienabfuhr verwendet werden und entweder für den Bund, ein Land, eine Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3867 Gemeinde oder einen Zweckverband zugelassen sind oder ausschließlich in deren Auftrag verwendet werden. Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;" Bonn, den 19. Juni 1963 Seuffert Könen (Düsseldorf) Büttner Folger Jacobi (Köln) Dr. Koch Ritzel Dr. Schäfer Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 306 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Dorn, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: Der bisherige Wortlaut des Artikels 1 erhält die Bezeichnung Absatz 1. Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,(2) In § 3 Abs. 2 Ziff. 1 werden vor dem zweiten Semikolon folgende Worte angefügt: „oder wenn die Ehefrau oder die anerkannte Pflegeperson des Körperbehinderten das Personenkraftfahrzeug im Rahmen der Haushaltsführung benutzt."' Bonn, den 19. Juni 1963 Dr. Rutschke Dorn Reichmann Dr. Aschoff Dr. Emde Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm Hammersen Frau Dr. Heuser Dr. Imle Keller Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Kreitmeyer Dr. Mälzig Mertes Soetebier Anlage 8 Umdruck 307 Änderungsantrag der Abgeordneten Goldhagen, Baier (Mosbach), Dr. Bieringer, Dr. Hauser, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 (neu), IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 wird am Schluß der Befreiungsvorschrift das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt: „Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ,ausgeschlossen, daß ein Landwirt landwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb oder landwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung befördert;". Bonn, den 20. Juni 1963 Goldhagen Baier (Mosbach) Dr. Bieringer Dr. Hauser Reichmann Frau Dr. DiemerNicolaus Wächter Dr. Löbe Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen Dr. Supf Ertl Logemann Dr. Aschoff Busse Dr. Gleissner Leicht Dr. Althammer Dr. Vogel Dr. Artzinger Leonhard Rollmann Porten Frau Dr. Maxsein Bühler Gaßmann Dr. h. c. Güde Dr. Winter Dr. Kanka Dr. Wahl Frau Dr. Kuchtner Benda Josten Missbach Faller Weber (Georgenau) Ollesch Schmidt (Kempten) Dr. Krümmer Dr. Rutschke Dr. Effertz Sander Peters (Poppenbüll) Walter Kreitmeyer Dr. Kohut Dorn Spitzmüller Dr. Hoven Stooß Haase (Kassel) Mengelkamp Dr. Götz Dr. Huys Frau Klee Biechele Memmel Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Fritz (Ludwigshafen) Wagner Gibbert Dr. Wilhelmi Kuntscher Dr. Wuermeling Seidl (München) Becker Frau Pitz-Savelsberg Spies Frau Schanzenbach Hilbert Dr. Czaja Berberich Dr. Reinhard Maucher Lemmrich Dr. Seffrin Höfler Adorno Drachsler Stauch Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Böhme (Hildesheim)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Albrecht Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte doch in einigen Punkten eine sachliche Antwort auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Arendt geben. Die Fraktion der FDP hat sich entschlossen, dem Entwurf in der Vorlage der Ausschußberatungen zuzustimmen. Dieser Entschluß ist uns gar nicht so leicht gefallen, weil wir — wie in diesem Hause bekannt sein dürfte — allen Überlegungen in bezug auf staatliche Beziehungen zur Wirtschaft mit Vorsicht und gewissen Bedenken gegenüberstehen.
    Wir haben uns nach den langen Beratungen in den Ausschüssen und nach Prüfung der dort erzielten Ergebnisse davon überzeugt, daß man insbesondere in Durchführung einer einheitlichen Entschließung dieses Hohen Hauses von Mai 1962 der Bundesregierung nun die Möglichkeit geben muß, eine der von ihr auf unser Verlangen gemachten Zusagen zu erfüllen. Daß dieses Gesetz in sich etwas Neuartiges ist, hängt mit der Neuartigkeit der gesamten Situation zusammen, die uns dazu zwingt, bei strukturellen Veränderungen einmalige Maßnahmen zu treffen.
    Als wir uns entschlossen, zuzustimmen, war uns klar, daß wir für alles eintreten wollten, was not-



    Dr. Aschoff
    wendig ist, um den beabsichtigten Erfolg sicherzustellen. Wir glauben aber, daß dies durch die Bestimmungen dieses Gesetzes erreicht ist. Wir sind nicht der Meinung, daß die von der Fraktion der SPD jetzt vorgetragenen Ergänzungsanträge dieses Gesetz in einem nützlichen Sinne perfektionieren, und sind nicht bereit, sie zu akzeptieren.
    Ich darf mit dem letzten anfangen. Herr Kollege Arendt, ich glaube, daß man uns nicht den Vorwurf machen kann, wir hätten das Schicksal der Belegschaften von vornherein nicht in Betracht gezogen. Es steht völlig außer Streit, daß die zur Verfügung gestellten Mittel zum Bezahlen der Totlasten dienen sollen, die der Bergbau infolge seiner strukturellen Lage zur Zeit nicht tragen kann, und es ist unstreitig, daß zu diesen Totlasten selbstverständlich alle erworbenen Ansprüche der Belegschaft einschließlich der auf Grund verschiedener Vereinbarungen festgelegten Kohledeputate gehören, so daß nach unserer Auffassung eine besondere Erklärung dazu nicht notwendig ist. Wir sind aber gern bereit, die Frage der Lohnsteuer für Gelder aus den Sozialplänen in Ihrem Sinne mit zu unterstützen, zumal richtig bemerkt worden ist, daß diese Dinge im Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft steuerfrei sind, während sie im nationalen Raum besteuert werden.
    Dagegen ist zu den anderen Fragen doch etwas zu sagen. Ein Gesetz, das eine neuartige Zusammenarbeit der staatlichen Stellen und der freien Wirtschaft vorsieht, kann ich unter keinen Umständen unter Aufgabe unserer grundsätzlichen Vorstellungen von der Wirtschaftsordnung mit einem Zwang zu bestimmten Maßnahmen belasten. Wir haben über das Problem der Wasserhaltung und alle diese Schwierigkeiten im Ausschuß gesprochen. Aber, sehr verehrter Herr Kollege, die Sachdarstellung über die bisherigen Fehlergebnisse auf dem Gebiet der Pumpengemeinschaft ist nicht ganz vollständig. Es hat eben bisher überhaupt eine Vorstellung darüber gefehlt, was und wie das gemacht werden kann. Ich hoffe, daß im Laufe der Debatte noch darüber berichtet werden wird, was inzwischen auf dem Gebiet der Pumpengemeinschaft bereits existent geworden ist, und bin der Überzeugung, daß bei verständiger und verantwortlicher Führung nicht nur eines Verbandes, sondern auch der Unternehmen die Probleme der Wasserhaltung bei künftiger Stillegung auch von dort aus geregelt werden können.

    (Abg. Arendt [Wattenscheid] : Bisher war das aber nicht möglich!)

    — Ich sagte schon: bisher war das — wir haben es beide gleichmäßig bedauert — nicht möglich. Um so erfreulicher ist eine mir zugegangene Nachricht, daß es nunmehr durchführbar ist. Wir werden darüber vielleicht etwas hören.
    Der Antrag zu § 6, eine Zweidrittelmehrheit einzuführen, widerspricht einfach der Erfahrung des praktischen Lebens. Es ist nicht möglich, einen derartigen Verband mit einer von vornherein vorgesehenen qualifizierten Mehrheit zu führen.
    Interessanterweise ist geprüft worden, ob denn eine Majorisierung durch Großzechen überhaupt erfolgen kann. Die Veränderung der Mitglieder dadurch, daß auch die anderen Reviere, nämlich Aachen, die Saar, Niedersachsen und Bayern, hinzutreten und ein Minderheitsvertretungsrecht im Verwaltungsrat haben, schließt nach meiner Auffassung schon weitgehend eine derartige einseitige Überstimmung aus.

    (Abg. Arendt [Wattenscheid] : In der Verbandsversammlung?)

    — Das betrifft den Verwaltungsrat. Hinsichtlich der Verbandsversammlung haben wir durch eine Vorlage des Ministeriums nachprüfen lassen, wie sich die Stimmenzahl zusammensetzt. Dabei hat sich interessanterweise ergeben, daß durch das Hinzutreten anderer Reviere die vielleicht mögliche Übermacht einiger Großzechen aus dem Ruhrgebiet außerordentlich stark verkleinert wird. Außerdem ist nicht zu verkennen, daß durch den Zutritt der Saar der Anteil derjenigen Zechen, die im Besitz des Bundes sind, so stark ansteigt, daß auch über diesen Weg der Bund meiner Ansicht nach eine ausreichende Möglichkeit hat, gegen einen Mißbrauch einer irgendwo einzeln auftretenden Konzentration anzukämpfen.
    Wir sehen also effektiv keine Veranlassung, die Dinge durch eine grundsätzliche Einführung einer qualifizierten Mehrheit zu erschweren. lm übrigen ist es nicht verboten, in der Satzung zu beschließen, daß für bestimmte Fälle eine solche qualifizierte Mehrheit notwendig ist.
    Gänzlich anderer Meinung sind wir aber in bezug auf den § 8. Wenn wir bisher grundsätzlich auf dem Standpunkt stehen, daß die unternehmerische Wirtschaft in Selbstverantwortung arbeiten soll, sehe ich nicht ein, warum Sie in einem Gesetz, nach dem Staat und Wirtschaft eine gemeinsame Aufgabe zu lösen haben — aber nur insofern, als der Staat die Aufsicht darüber übernimmt, daß sich die Gesellschaften an die Bestimmungen des Gesetzes halten -, nun außerhalb der Verpflichteten stehende Organe wie Gemeinden oder Bundesländer zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten berufen wollen. Wir sehen darin einen Vorstoß in die Prinzipien einer gemeinwirtschaftlichen Ordnung, die wir in dieser Form auch in diesem kleinen Punkt nicht wünschen.
    Ich komme zu § 13. Sie wollen, daß die Möglichkeit der Gewährung von Prämien davon abhängig gemacht wird, daß zunächst untersucht wird, ob ein Unternehmen in der Lage ist, die Belastung aus eigenen Mitteln zu verkraften. Das bedeutet die Annahme des Prinzips der negativen Selektion. Der Grundgedanke dieses Gesetzes war — gegenüber der EWG wäre das sonst auch gar nicht möglich gewesen —, einen Anreiz zu schaffen. Diesen Anreiz muß ich jedem geben. Ich kann unmöglich eine erste und eine zweite Klasse, Reiche und Arme machen. Nach meiner Ansicht besteht die Möglichkeit eines gerechteren Ausgleichs in der Beitragsordnung. Manches läßt sich intern ausgleichen. Über diese Möglichkeit wird vielleicht nachher noch zu sprechen sein. Aber wir sind als Bundestag, glaube ich, nicht dazu berufen, die internen Ausgleiche



    Dr. Aschoff
    eines Wirtschaftsverbandes in sich zu regeln. Dazu sollte man ihn selbst anhalten.
    Überhaupt steht das ganze Gesetz unter zwei Voraussetzungen. Wir erwarten, daß der Bergbau mit außerordentlicher Intensität von dieser Gelegenheit mit völliger Verantwortung auch Gebrauch macht und daß umgekehrt das Wirtschaftsministerium die ihm übertragenen Aufsichtsrechte im Interesse der Gesamtheit ausübt, woran für uns kein Zweifel besteht. Wir glauben aber nicht, meine Herren, daß Sie sagen können: eine volkswirtschaftliche Überlegung muß verengt werden auf die Problematik, ob ein bestimmtes Unternehmen einen Teil seines Betriebes wegen allgemein volkswirtschaftlicher Überlegungen stillegen kann. Es handelt sich hier doch ausschließlich um die Überlegung, ob ein Unternehmen übersteht oder nicht. Soweit wir Zechen, die ein Unternehmen nicht mehr halten kann, aus anderen Gründen halten zu müssen glauben, werden solche Überlegungen an anderer Stelle eintreten müssen.
    Ich möchte mich auf diese paar grundsätzlichen Bemerkungen beschränken und nochmals erklären: meine Fraktion wird dem Gesetz in der vorliegenden Formulierung der Ausschüsse zustimmen, bedauert, die Ergänzungsanträge aus den von mir angeführten Gründen nicht akzeptieren zu können, und ist bezüglich des Vorschlages der Ziffer 5 bereit, den Vorschlag, den Herr Burgbacher gemacht hat, zu unterstützen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Philipp.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Philipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz zu den Tatsachen Stellung nehmen, die insbesondere von Herrn Kollegen Aschoff bezüglich der Pumpgemeinschaft erwähnt worden sind. Ich kann hier den Beweis antreten, daß die Sache an der Ruhr schon sehr weit gediehen ist, daß ein entsprechender Vertrag in Vorbereitung ist und wahrscheinlich in ganz kurzer Frist abgeschlossen werden wird. Der entsprechende Paragraph, der mir hier vorliegt, lautet fast wörtlich so wie die Formulierung, die Sie von der SPD in Ihrem Antrag gewählt haben. Ich möchte fast sagen: das muß ein guter Animus von Ihnen gewesen sein, daß Sie geahnt haben, der Bergbau werde Ihren Wünschen in dieser Richtung schon folgen. Diese Bestimmung würde dann wie folgt lauten:
    Zweck der Pumpgemeinschaft ist es, nachteilige Auswirkungen,
    — ich darf das mit Genehmigung des Präsidenten kurz vorlesen —
    die sich aus der Stillegung eines Steinkohlenbergwerks im Vertragsgebiet für die Wasserhaltung der im Vertragsgebiet gelegenen Steinkohlenbergwerke der Mitgliedsgesellschaften ergeben, nach Möglichkeit abzuwenden und unter den beteiligten Mitgliedsgesellschaften auszugleichen.
    Auch wird weiter darüber befunden werden, wie die Geldmittel aufzubringen sind. Ich glaube, dann würden alle Sorgen, die hier von verschiedenen Seiten dargelegt worden sind, behoben sein.
    Das zweite Problem, das immer wieder behandelt wird, ist die Frage der Deputatkohlengewährung. Ich darf Ihnen auch da versichern, daß die Tarifpartner an der Ruhr schon sehr fortschrittlich waren, und zwar damals schon, als man noch nicht von Rationalisierungsverband und Stillegungsmaßnahmen in. Bonn sprach. In dem § 97 des Manteltarifvertrages, der im übrigen schon aus den Jahren 1958/59 stammt, hatte man die einschlägigen Bestimmungen wie folgt gefaßt:
    Jedes Bergwerksunternehmen ist verpflichtet, im Falle seiner Auflösung, der Stillegung oder des Verkaufes seiner Zechen (Verlust der Kohlenbasis) die Erfüllung der sich gegenüber den Bezugsberechtigten ergebenden Ansprüche sicherzustellen.
    Das ist zunächst einmal ,das rein Finanzielle für die Schlußbilanz. Sie wissen auch, daß die materielle Seite der Kohlenlieferung von den übrigen Gesellschaften geregelt wird.
    Wir haben ja auch jetzt schon Fälle der Stillegung erlebt. Ich komme selbst aus einem Bereich, wo der gesamte Betrag, der auf Grund der Stillegung zur Verfügung gestanden hat, und zwar ein Betrag von insgesamt 3,5 Millionen DM, ausschließlich — ich betone: ausschließlich — für soziale Maßnahmen und zur Sicherstellung der Ansprüche der Deputatkohleberechtigten verwendet worden ist. Das waren die beiden Behauptungen, für die ich den Beweis antreten wollte.
    Vielleicht noch ein Wort zu der Tatsache, daß bestimmte Bergwerksgesellschaften den Standpunkt vertreten, sie würden durch die Stichtagsfestlegung gewisse Nachteile erleiden. Wir haben uns damals im Ausschuß nicht dazu bereit finden können, den Stichtag zurückzuverlegen. Ich glaube aber, wir sollten darauf nicht wieder zurückkommen. Vielmehr meinen wir, daß die Zechen, die vor dem Stichtag — 15. Mai 1962 — stillgelegt haben, ihrerseits jedenfalls auch steuerliche Vorteile genießen. Diese Unternehmen meinen aber, daß sie Nachteile erleiden, wenn sie etwa zu Umlagen aus Anlaß der Stillegung anderer Betriebe herangezogen werden sollten, obwohl sie keine Prämienvorteile durch den Rationalisierungsverband haben.
    Nach meiner Meinung steht schon auf Grund von § 12 Abs. 2 des Gesetzes ohne weiteres fest, daß die Interessen dieser Gesellschaften im Rahmen der Beitragsordnung Berücksichtigung finden müssen, weil eben tatsächlich ein „gerechter Ausgleich" stattfinden soll. Bei diesem „gerechten Ausgleich" ist auch zu berücksichtigen, wann eine Gesellschaft infolge der Stichtagsregelung nicht in den Genuß der Prämien kommen kann, wohl aber dann zu Umlagen für die Stillegung anderer herangezogen werden soll. Ich glaube, man kann das bereits aus der derzeitigen Fassung des Gesetzes in bezug auf die Gestaltung der Beitragsordnung entnehmen, so daß wir deshalb keine weitere Ergänzung oder Ände-



    Dr.-Ing. Philipp
    rung des Gesetzes brauchten. Das wollte ich noch abschließend dazu sagen.
    Wie Herr Kollege Burgbacher und Herr Kollege Aschoff bin auch ich der Auffassung, daß man im übrigen die Anträge ablehnen sollte, weil sie im Ausschuß tatsächlich schon hinreichend erörtert worden sind. Im übrigen bin ich auch bereit, der von Herrn Burgbacher hier verlesenen Entschließung zuzustimmen. Ich bitte das Hohe Haus, dieser Entschließung die Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)