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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Faller: Zuschüsse für Abschlußklassen von Mittelschulen beim Besuch Berlins Dr. Heck, Bundesminister . . 3823 A, B Faller (SPD) . . . . . . . . . 3823 B Frage des Abg. Varelmann: Neue Betriebe in wirtschaftlich schwach strukturierten Gebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . 3823 C, D, 3824 A Varelmann (CDU/CSU) . 3823 D, 3824 A Frage des Abg. Varelmann: Regionale Ballung der Wirtschaft und Krankenstand Dr. Westrick, Staatssekretär 3824 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . 3824 B, C Frage des Abg. Varelmann: Steigerung der Lohnnebenkosten in Ballungsgebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C Frage ,des Abg. Ertl: Holzeinfuhren aus Ostblockländern Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C, 3825 A, B Ertl (FDP) 3825 A, B Fragen ides Abg. Dr. Wuermeling: Erzgruben im Siegerland . . . . . 3825 C Frage des Abg. Ertl: Mittel für biologische Schädlingsbekämpfung Schwarz, Bundesminister . . . 3826 C, D Ertl (FDP) 3826 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3826 D Frage des Abg. Ertl: Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an landwirtschaftsfremde Interessenten Schwarz, Bundesminister . . 3827 A, B, C Ertl (FDP) 3827 B, C Fragen des Abg. Herold: Wettbewerbsverzerrungen auf dem Braumalzmarkt Schwarz, Bundesminister . . . . 3827 C, D Fragen des Abg. Dr. Vogel: Afrikanische Schweinepest . . . . . 3828 C Frage des Abg. Drachsler: Mittel für den Wirtschaftswegebau Schwarz, Bundesminister 3828 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen durch Gastarbeiter Blank, Bundesminister 3828 D, 3829 A Fragen des Abg. Fritsch: Familientrennung durch Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Bayerischen und Oberpfälzer Wald nach auswärts Blank, Bundesminister . 3829 A, B, C, 3830 A, B, C, D, 3831 A, B Fritsch (SPD) 3830 A, B, C Folger (SPD) . . . . . . 3830 C, D Bading (SPD) . . . . . . . 3831 A, B Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleich in der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . 3831 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . 3831 C, D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Verwaltungskosten bei der Gewährung des Kindergeldes durch die Bundesanstalt in Nürnberg Blank, Bundesminister . 3831 D, 3832 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3832 B Frage des Abg. Diebäcker: Freiwillige Weiterversicherung von Spätheimkehrern in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 3832 C, D, 3833 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . 3832 D, 3833 A Dröscher (SPD) 3833 A, B Frage des Abg. Faller: „Grenzgänger" im deutsch-schweizerischen Abkommen Blank, Bundesminister 3833 B, D, 3834 A Faller (SPD) 3833 D, 3834 A Fragen des Abg. Spies: Anerkennung der Zeugnisse der Bundeswehrfachschulen . . . . . . . 3834 B Fragen des Abg. Berkhan: Wünsche Hamburgs auf Herausgabe von Sonderbriefmarken — Bundespostminister und Hamburg Stücklen, Bundesminister . 3834 C, 3835 A Berkhan (SPD) . . . . 3834 D, 3835 A Schwabe (SPD) 3835 A, B Fragen des Abg. Schwabe: Beschäftigung von Bundespostbediensteten außerhalb ihres Wohnortes Stücklen, Bundesminister . . 3835 B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3835 C Frage des Abg. Peiter: Gespräche von öffentlichen Fernsprechern in Landgemeinden Stücklen, Bundesminister • 3835 D, 3836 D Peiter (SPD) 3836 C Frage des Abg. Liehr: Moderne Telefonapparate Stücklen, Bundesminister 3836 D Liehr (SPD) 3836 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/1080); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1279, zu IV/1279) — Zweite und dritte Beratung —Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3837 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 3839 B, 3845 A Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 3839 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3841 B Lange (Essen) (SPD) 3842 A Dr Westrick, Staatssekretär . . . 3842 C Kurlbaum (SPD) 3843 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Zweite und dritte Beratung — Matthöfer (SPD) 3846 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3846 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3847 D Dr Kempfler (CDU/CSU) 3851 A Mick (CDU/CSU) 3851 C Börner (SPD) 3852 B Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3855 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 3857 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3858 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1281) — Rücküberweisung an den Ausschuß — 3859 B Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (SPD) (Drucksache IV/1260) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1266) — Erste Beratung — Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 3859 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 3861 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3861 D Anlagen 3863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3823 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Dr. Bleiß 21.6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Deringer 21. 6. Dr. Dittrich 20. 6. Eisenmann 21. 6. Etzel 20. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gaßmann 21.6. Gerns 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 21. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Heiland 20. 6. Hellenbrock 21. 6. Dr. Hellige 21. 6. Hübner 21.6. Kraus 1. 7. Kriedemann 21. 6. Krug 21.6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. Margulies 21. 6. Metter 1. 7. Metzger * 21. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller (Worms) 21. 6. Neumann (Allensbach) 20. 6. Ollenhauer 21.6. Rademacher 21. 6. Rollmann 20. 6. Ruf 20. 6. Dr. Starke 21. 6. Stein 20. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. * Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Unertl 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27. 6. Baldauf 26. 6. Frau Eilers 26. 6. Gehring 26. 6. Hösl 26. 6. Könen (Düsseldorf) 26. 6. Lautenschlager 26. 6. Schmidt (Kempten) 26. 6. Dr. Willeke 26. 6. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Herrn Bundesministers Blank zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fritsch *). Die Zustimmung zur Gewährung einer Leistung im Wege des Härteausgleichs gemäß § 89 Abs. 1 BVG ist in folgenden Fällen erteilt worden: 1. Schädigung während des freiwilligen Arbeitsdienstes vor dem 1. 7. 1934, wenn nach früheren Vorschriften bereits ein Härteausgleich gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. i BVG) 2. Schädigung bei Westwallarbeitern vor Beginn des Krieges, wenn den Hinterbliebenen bereits früher Härteausgleichsversorgung gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. m BVG) 3. bei Tod durch marodierende Ausländer (§ 5 Abs. 1 BVG) 4. bei Schädigungen während der Besetzung des Sudetenlandes (§ 5 Abs. 1 BVG) 5. bei Schädigungen, die durch Operationen polnischer Banden nach dem 1. Weltkrieg verursacht wurden (§ 5 Abs. 1 BVG) 6. Übernahme der Kosten der 2. Pflegeklasse bei Krankenhausbehandhung in besonderen Fällen (§ 10 Abs. 1 BVG) *) Siehe Seite 3831 B 7. Übernahme der Kosten bei selbstdurchgeführter Heil- und Krankenbehandlung (§ 10 Abs. 3 und 5 BVG) 8. Gewährung von Krankenbehandlung für nicht im Haushalt des Beschädigten lebende Kinder (§ 10 BVG) 9. Übernahme der Kosten für Ablesekurse für Schwerhörige und für Sprachheilschulung (§ 10 BVG) 10. Gewährung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen (§ 14 Abs. 6 BVG) 11. Auszahlung der Ausgleichsrente während der Heilstättenbehandlung, Anm.: Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 ist in das 1. NOG nicht mehr aufgenommen worden. 12. Übernahme der Mehrkosten für Krankenhausbehandlung (§ 2 Abs. 1 VO zu § 28 BVG a. F.) 13. Erhöhung der Ausgleichsrente um den für die Ehefrau vorgesehenen Betrag (§ 32 BVG) 14. Erhöhung der Beschädigtenrente für 1 Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres während der Berufsausbildung, für deren Beginn das 18. Lebensjahr vorgeschrieben ist nach der Verheiratung des Kindes für die Dauer der Gebrechlichkeit für 1 Enkelkind 15. bei Versäumnis der Anmeldefrist für eine Gesundheitsstörung, die sich auf eine Schädigung vor dem 1. 9. 1939 stützt (§ 57 Abs. 2) Anm.: Mit Rundschreiben vom 21. 7. 1960 ist der Härteausgleich allgemein zugelassen worden für die Zeit vor dem 1. 6. 1960, weil mit dem 1. NOG die Fristvorschriften fortgefallen sind. 16. Weitergewährung eines nach früheren Vorschriften gewährten Härteausgleichs (VV Nr. 1 Buchst. b zu § 89 BVG a. F.) 17. Gewährung des Einkommensausgleichs (§ 17 SVG) 18. Brautversorgung (§ 38 BVG) 19. Härteausgleich, wenn die Ehe kein Jahr gedauert hat (§ 38 Abs. 2) 20. Gewährung des Unterschiedsbetrages zwischen der Grundrente einer noch nicht 40- bzw. 45jährigen Witwe und der vollen Grundrente (§ 40 a. F.) Anm.: Die Vorschrift ist durch die 6. Novelle geändert worden. 21. Gewährung der Witwenausgleichsrente (§ 41 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 4 BVG) 22. Witwenrente im Falle der Scheidung (§ 42 BVG) Härteausgleich bei Fortfall des Kindergeldes oder der Ausgleichsrente infolge Erhöhung der Sozialrente (§ 41 a BVG) 23. Gewährung von Heiratsabfindung (§ 44 Abs. 1 BVG) 24. Wiederaufleben der Witwenrente bei Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe (§ 44 Abs. 2 BVG) 25. Gewährung von Beihilfen (§ 44 Abs. 3 und 4 BVG a. F.) 26. Gewährung von Witwenbeihilfen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BVG a. F.) 27. Bestattungsgeld (§ 53 BVG) 28. Waisenrente bei Gebrechlichkeit, wenn Arbeitsversuch länger als .6 Monate dauerte (§ 45 BVG) 29. Waisenrente bei Gebrechlichkeit nach dem 18. Lebensjahr bzw. der Verheiratung (§ 45 BVG) 30. Waisenrente über das 18. bzw. 25. Lebensjahr bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 31. Waisenrente über die Verheiratung hinaus bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 32. Waisenrente nach der Mutter, wenn Vater im Ausland lebt und für den Unterhalt der Waise nicht aufkommt (§ 45 BVG) 33. Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente (§ 45 BVG) 34. Krankenbehandlung für Eltern, wenn wegen des Bezugs von Altershilfe für Landwirte die Elternrente fortfällt (§ 28 BVG a. F.) 35. Einzelfälle, in denen die Versagung einer Versorgung an Kriegsopfer, die nicht in § 7 BVG aufgeführt sind und für die noch keine allgemeine Zustimmung nach § 8 BVG vorliegt, eine besondere Härte bedeuten würde. Anlage 3 Umdruck 304 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen IV/1080, IV/1279). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Der Verband soll darauf hinwirken, daß durch Zusammenfassung von Steinkohlen- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3865 bergwerken, durch Aufschluß der an ein Steinkohlenbergwerk angrenzenden Grubenfelder oder -felderteile, durch Kauf, Tausch oder Pacht von Grubenfeldern, durch Erwerb von Beteiligungen zu Bergwerksgesellschaften oder durch Zusammenschluß von Bergwerksgesellschaften wirtschaftlicher arbeitende Fördereinheiten geschaffen werden." b) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Der Verband hat sicherzustellen, daß a) alle Gefahren und Nachteile für Steinkohlenbergwerke beseitigt werden, die sich aus der Stilllegung anderer Steinkohlenbergwerke ergeben. Bei auftretenden Schäden gewährt der Verband einen finanziellen Ausgleich in Höhe der entstandenen oder laufenden Aufwendungen, die sich aus solchen Schäden ergeben. Die seit dem 15. Mai 1962 geleisteten und durch die Stillegung von Steinkohlenbergwerken anderer Unternehmen entstandenen Aufwendungen werden den betroffenen Bergwerksgesellschaften erstattet, b) bei Stillegung der einzigen Schachtanlage einer Bergwerksgesellschaft die Ansprüche der zum Bezug von Hausbrandkohle berechtigten Arbeitnehmer erfüllt werden." 2. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Beschlüsse werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefaßt." 3. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens acht und höchstens sechzehn Mitgliedern, die zur Hälfte von der Verbandsversammlung gewählt und zur Hälfte von den Bundesländern und Gemeinden, in denen Steinkohle gefördert wird, entsandt werden. Als Mitglieder des Verwaltungsrates wählbar sind natürliche Personen, die Mitglieder des Verbandes sind oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung eines Mitgliedes oder von Vereinigungen von Mitgliedern berechtigt sind. Von den gewählten Mitgliedern muß aus jedem Revier mindestens eine nach Satz 2 wählbare Person dem Verwaltungsrat angehören." 4. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund trägt die Hälfte der Mittel, die der Verband zur Gewährung der Grundprämie für die Stillegung eines Steinkohlenbergwerkes benötigt. Voraussetzung für. die Gewährung der Mittel ist der vom Verband im einzelnen zu erbringende Nachweis, daß a) die Stillegung, für die eine Grundprämie beansprucht wird, volkswirtschaftlich zweckmäßig ist und b) das Unternehmen, das die Grundprämie beansprucht, nicht in der Lage ist, die nach der Stillegung fortbestehenden langfristigen Totlasten (Vergütung von Bergschäden, Zahlung von Pensionen an die außerbetrieblichen Belegschaftsmitglieder und Befriedigung von Ansprüchen der Berginvaliden auf Lieferung von Deputatkohle) aus eigenen Mitteln der Gesellschaft zu decken, ohne daß dadurch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet wird." 5. Nach § 31 wird ein § 31 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „§ 31 a Lohnsteuer Sofern ein Mitglied die Prämie oder einen Teil der Prämie für Zahlung an von Stillegung betroffene Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplanes (Betriebsvereinbarung) verwendet, wird dieser Betrag beim Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit." Bonn, den 19. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 308 Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; 3866 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 20. Juni 1963 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 5 Umdruck 309 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 tin solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 5. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 6 Umdruck 305 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/ 902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: „01. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Fahrzeugen, die ausschließlich zum Wegebau, zur Straßenreinigung, zur Müll- oder Fäkalienabfuhr verwendet werden und entweder für den Bund, ein Land, eine Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3867 Gemeinde oder einen Zweckverband zugelassen sind oder ausschließlich in deren Auftrag verwendet werden. Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;" Bonn, den 19. Juni 1963 Seuffert Könen (Düsseldorf) Büttner Folger Jacobi (Köln) Dr. Koch Ritzel Dr. Schäfer Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 306 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Dorn, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: Der bisherige Wortlaut des Artikels 1 erhält die Bezeichnung Absatz 1. Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,(2) In § 3 Abs. 2 Ziff. 1 werden vor dem zweiten Semikolon folgende Worte angefügt: „oder wenn die Ehefrau oder die anerkannte Pflegeperson des Körperbehinderten das Personenkraftfahrzeug im Rahmen der Haushaltsführung benutzt."' Bonn, den 19. Juni 1963 Dr. Rutschke Dorn Reichmann Dr. Aschoff Dr. Emde Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm Hammersen Frau Dr. Heuser Dr. Imle Keller Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Kreitmeyer Dr. Mälzig Mertes Soetebier Anlage 8 Umdruck 307 Änderungsantrag der Abgeordneten Goldhagen, Baier (Mosbach), Dr. Bieringer, Dr. Hauser, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 (neu), IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 wird am Schluß der Befreiungsvorschrift das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt: „Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ,ausgeschlossen, daß ein Landwirt landwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb oder landwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung befördert;". Bonn, den 20. Juni 1963 Goldhagen Baier (Mosbach) Dr. Bieringer Dr. Hauser Reichmann Frau Dr. DiemerNicolaus Wächter Dr. Löbe Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen Dr. Supf Ertl Logemann Dr. Aschoff Busse Dr. Gleissner Leicht Dr. Althammer Dr. Vogel Dr. Artzinger Leonhard Rollmann Porten Frau Dr. Maxsein Bühler Gaßmann Dr. h. c. Güde Dr. Winter Dr. Kanka Dr. Wahl Frau Dr. Kuchtner Benda Josten Missbach Faller Weber (Georgenau) Ollesch Schmidt (Kempten) Dr. Krümmer Dr. Rutschke Dr. Effertz Sander Peters (Poppenbüll) Walter Kreitmeyer Dr. Kohut Dorn Spitzmüller Dr. Hoven Stooß Haase (Kassel) Mengelkamp Dr. Götz Dr. Huys Frau Klee Biechele Memmel Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Fritz (Ludwigshafen) Wagner Gibbert Dr. Wilhelmi Kuntscher Dr. Wuermeling Seidl (München) Becker Frau Pitz-Savelsberg Spies Frau Schanzenbach Hilbert Dr. Czaja Berberich Dr. Reinhard Maucher Lemmrich Dr. Seffrin Höfler Adorno Drachsler Stauch Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Böhme (Hildesheim)
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    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion darf ich Ihnen die Änderungsanträge auf Umdruck 304 begründen.
    Bei der letzten Energiedebatte in diesem Hause am 29. März hatten wir Gelegenheit, auf Grundsatzfragen der Energiepolitik der letzten Jahre einzugehen. Wir hatten auch Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau nach unserer Meinung nicht der gegenwärtigen Situation gerecht wird und daß der vorgesehene Rationalisierungsverband nicht geeignet ist, die Schwierigkeiten, die sich seit Jahren im Steinkohlenbergbau und in der Energieversorgung ergeben, zu lösen.
    Wir haben deshalb einige Änderungsanträge gestellt.
    In § 2 des Entwurfs werden die Aufgaben des Rationalisierungsverbandes festgelegt. Unter anderem ist vorgesehen, daß der Verband darauf hinwirken s o 11 , daß gewisse Aufgaben, die die einzelne Schachtanlage oder das einzelne Bergbauunternehmen nicht durchführen kann, als Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden. Ich betone: es
    *) Siehe Anlage 3
    ist nur vorgesehen, daß der Verband darauf hinwirken soll.
    Darf ich Ihnen ein Beispiel aus der Praxis sagen, um deutlich zu machen, was eintreten kann, wenn hier nicht eine zwingende Vorschrift Platz greift. Wir haben vor einigen Jahren im Bochumer Raum einige Schachtanlagen stillgelegt, und man hat sich bemüht, auf der Basis der Freiwilligkeit — weil die gesetzliche Grundlage des Bergbaues aus dem Jahre 1865 stammt und darin keine Regelungen für Schäden unter Tage vorgesehen sind, sondern das Gesetz nur eine Regelung von Schadensfällen vorsieht, die durch den Bergbau über Tage eintreten können —, eine sogenannte Pumpgemeinschaft zu schaffen. Wir haben feststellen müssen, daß auf dieser freiwilligen, privatwirtschaftlichen Ebene eine solche Pumpgemeinschaft, die in der Lage gewesen wäre, die anfallenden Grubenwässer zu pumpen, nicht zustande kam. Die Folgen des Nichtzustandekommens sind für die Schachtanlagen, die in der unmittelbaren Nachbarschaft liegen, verheerend. Die Schachtanlage Robert Müser beispielsweise pumpt bereits in der stillgelegten Schachtanlage Mansfeld Wasser; die Zeche Karolinenglück muß auf der stillgelegten Schachtanlage Zentrum-Morgensonne Wasser pumpen, wenn sie nicht selbst in Gefahr geraten will.
    Die Notwendigkeit, diese erheblichen zusätzlichen Wassermengen zu fördern, beeinflußt natürlich das Kostenbild dieser Schachtanlagen erheblich. Ich darf eine Zahl nennen: für eine Schachtanlage in diesem Gebiet fallen zusätzliche Wasserhaltungskosten in der Größenordnung von 2,80 bis 3 DM pro Tonne an. Anders ausgedrückt: wegen der Notwendigkeit dieser zusätzlichen Wasserhaltung muß ein Betrag von 5 % der Gestehungskosten zusätzlich aufgewendet werden.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, aus diesem kurzen Beispiel wird deutlich, daß der geplante Rationalisierungsverband nicht nur darauf hinwirken sollte, daß eine solche Gemeinschaftsaufgabe übernommen wird. Es müßte eine zwingende Vorschrift sein, daß bei bestimmten Aufgaben, die das einzelne Unternehmen allein nicht zu bewältigen vermag, die Gesamtheit aller Bergbauunternehmen, d. h. in diesem Fall der Rationalisierungsverband, eingreift. Wir möchten deshalb mit unserem Antrag erreichen, daß eine solche Gemeinschaftsaufgabe, wie es zweifellos die Pumpgemeinschaft darstellt, eine zwingende Aufgabe wird.
    In diesem Zusammenhang darf ich aber noch ein paar andere Bemerkungen machen. Sie wissen sicherlich, meine Damen und Herren, daß den Beschäftigten im Steinkohlenbergbau durch tarifvertragliche Bestimmungen der Bezug verbilligter Hausbrandkohle garantiert ist. Soweit es sich um Anlagen handelt, die sich im Konzernverbund befinden, ist das sicherlich kein Problem, wenn sie stillgelegt werden; denn die Ansprüche werden dann von anderen Schachtanlagen des betreffenden Konzerns erfüllt. Das sieht aber ganz enders aus — es gibt sicher in diesem Hohen Hause einige Kollegen, die das Problem genausogut kennen wie ich —, wenn es sich um die Stillegung einer Einzelzeche handelt. Dann gehen nämlich in vielen Fällen, wie die Pra-



    Arendt (Wattenscheid)

    xis eindeutig gezeigt hat, diese Ansprüche unter. Nun ist bekannt — und ,das weiß auch die Bundesregierung —, daß gerade die Frage verbilligten Hausbrandkohlebezugs für die bergmännische Belegschaft ein außerordentlich wichtiger Punkt ist. Wir möchten, daß in solchen Fällen, wenn eine Einzelschachtanlage stillgelegt wird, auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Sicherstellung der tarifvertraglichen Ansprüche der Rationalisierungsverband als eine Gemeinschaftseinrichtung auftreten muß. Hier wäre nach unserer Auffassung eine echte Gemeinschaftsaufgabe, weil die Belegschaftsmitglieder, die .auf solchen Schachtanlagen gearbeitet und ihre Gesundheit darangesetzt haben, auch einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Anliegen haben.
    Zu § 6 liegt einanderer Antrag vor. In dieser Bestimmung des Entwurfs ist vorgesehen, daß die Verbandsversammlung als Zusammenfassung aller Mitglieder des Rationalisierungsverbandes die Aufgabe hat, die Satzungen zu beschließen. Abs. 3 des § 6 soll folgendermaßen lauten — ich darf es mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Die Verbandsversammlung beschließt die Satzungen. Sie beschließt ferner über die Aufnahme von Darlehen und Anleihen, über sonstige ihr durch dieses Gesetz oder durch Satzung vorbehaltene Gegenstände sowie über die Entlastung des Verwaltungsrates und des Vorstandes.
    Wenn man diese Aufgabe der Verbandsversammlung in Verbindung mit § 7, der das Stimmrecht regelt, sieht, wird man zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die großen Gesellschaften, die über einen höheren Anteil an der gesamten Förderung verfügen, zweifellos die Möglichkeit haben, in der Verbandsversammlung Entscheidungen herbeizuführen, die sich — ich darf das einmal etwas härter ausdrücken — nicht zum Wohle der Gesamtheit, sondern zum Wohle der großen Unternehmungen auswirken müssen.
    Sie wissen sicherlich, daß pro 500 000 t Jahresförderung eine Stimme festgelegt ist, so daß die großen Gesellschaften, die 8, 9 oder 10 Millionen t Kohle fördern, zweifellos in der Lage sind, in der Verbandsversammlung eine Reihe von Entscheidungen herbeizuführen, die sich nicht unbedingt zum Wohle des gesamten Bergbaus auswirken müssen. Wir möchten deshalb, daß gerade in der Verbandsversammlung die Beschlüsse über die Satzungen sowie über die Aufnahme von Darlehen und Anleihen nicht mit einfacher Mehrheit, sondern, um hier einen gewissen Riegel vorzuschieben, mit Zweidrittelmehrheit gefaßt werden müssen.
    Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht noch ein paar Worte zu § 8 des Entwurfs sagen. Dieser Paragraph regelt die Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Zweifellos ist dieser Verwaltungsrat eine sehr wichtige Einrichtung des geplanten Rationalisierungsverbandes. Aber selbst wenn in diesem Gremium Entscheidungen fallen, sollte man doch zugeben, daß die Stillegung einer Schachtanlage ein
    Vorgang ist, der nicht nur das unmittelbar beteiligte Unternehmen angeht. In einer großen Zahl von Fällen wird auch das Schicksal der Kommunen oder des Kreises oder sogar des Landes in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb meinen wir, daß dieser Verwaltungsrat, der letztlich die Entscheidungen vorbereitet und auch fällt, nicht nur aus Interessenten zusammengesetzt sein kann, sondern daß hier auch die Beteiligten und interessierten Stellen der Kommunen und Länder Berücksichtigung finden müssen. Wir schlagen daher vor, daß sich dieser Verwaltungsrat nicht aus mindestens sieben oder höchstens fünfzehn Mitgliedern der angeschlossenen Unternehmen zusammensetzt, sondern daß er unter Beteiligung der Vertreter der Kommunen und der Bergbau treibenden Länder umgestaltet wird. Dieser Antrag ist um so eher gerechtfertigt, als wir auch aus der Vergangenheit wissen, daß mit der Stilllegung einer oder mehrerer Anlagen eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen werden, die nur in gemeinsamer Anstrengung und unter gemeinsamer Beteiligung möglichst vieler Stellen zu einer vernünftigen Lösung geführt werden können.
    Damit darf ich ein paar Anmerkungen zu § 13 des Gesetzentwurfes machen. In der Zwischenzeit sind ja immerhin 25 Schachtanlagen stillgelegt worden. Wir wissen, daß die Stillegungen in der Vergangenheit nicht immer nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten oder nach Marktgegebenheiten erfolgten. Diese Stillegungen wurden vielmehr in erster Linie der Initiative der einzelnen Unternehmen und Konzerne überlassen. Das hat dazu geführt — ich darf in diesem Zusammenhang an meine Ausführungen vom 29. März erinnern —, daß beispielsweise Schachtanlagen, in denen bestimmte Kohlensorten gefördert wurden, Hausbrandsorten, die noch einen Markt haben und sogar knapp waren, stillgelegt wurden, während andere Schachtanlagen, die nichtmarktgängige Kohlensorten förderten, zu einer intensivierten Abbaupolitik aufgerufen wurden. Dadurch wurden größere Schwierigkeiten auf dem Markt ausgelöst.
    Bei der Stillegung von Schachtanlagen werden 25 DM pro Tonne bezahlt und zur Hälfte ist die öffentliche Hand beteiligt. Wenn das so ist, dann sollte aber sichergestellt werden, daß die Stillegung von Schachtanlagen nicht nach den Möglichkeiten und Interessen der einzelnen Unternehmungen, sondern nur aus einer volkswirtschaftlichen Notwendigkeit heraus erfolgt. Wir wissen, daß auch im Steinkohlenbergbau die Ertragslage der Gesellschaften recht unterschiedlich ist, weil sich ja die meisten Konzerne und Unternehmungen nicht auf die Förderung von Kohlen beschränken, sondern auch Interessen in anderen Bereichen unserer Wirtschaft haben, die nicht notleidend sind. Deshalb sollte nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung meiner politischen Freunde die Möglichkeit vorgesehen werden, daß die öffentliche Hand nur in den Fällen einen Zuschuß zahlt, in denen feststeht, daß bei den stillzulegenden Unternehmen erstens die Gewähr geboten ist, daß die Stillegung aus volkswirtschaftlichen Gründen geschieht, und daß zweitens die zweifellos vorhandenen Totlasten nicht vom eigenen Unternehmen getragen werden können.



    Arendt (Wattenscheid)

    Schließlich darf ich noch auf den letzten Punkt unseres Änderungsantrags hinweisen. Wir möchten, daß nach § 31 ein neuer Paragraph eingefügt wird, in dem die Lohnsteuerfreiheit für jene Zuwendungen an die Belegschaftsmitglieder vorgesehen ist, die sich aus sogenannten Sozialplänen ergeben.
    Ich darf zur Verdeutlichung folgendes sagen. Sie wissen, daß es nach den Bestimmungen des Montanunionvertrages gewisse Anpassungsbeihilfen und Übergangsgelder für Beschäftigte gibt. Diese Anpassungsbeihilfen werden dann gezahlt, wenn der Betreffende in einen anderen Beruf kommt und umgeschult werden muß. Es gibt aber auch einen Teil der Belegschaftsmitglieder — ich kann das aus der Praxis bestätigen —, die in der Zwischenzeit ein Alter erreicht haben, welches ihnen die Invalidisierung und das Ausscheiden aus dem Produktionsprozeß noch nicht erlaubt, auf der anderen Seite aber auch nicht gestattet, daß sie für einen anderen Bereich umgeschult werden. Für diesen Teil — zweifellos ist das, gemessen an der Gesamtbelegschaft, ein kleiner Teil — wurden in der Vergangenheit von den Werksleitungen mit den Betriebsräten Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, die sogenannte Sozialpläne zum Inhalt hatten. Nach diesen Sozialplänen wurde diesem Teil der Belegschaft ein Minimum an Einkommen im Monat garantiert, so daß er nicht der öffentlichen Fürsorge zur Last zu fallen brauchte. Die Zuwendungen aus diesen Sozialplänen sind aber steuerpflichtig.
    Da die Anpassungsbeihilfen und Übergangsmaßnahmen nach dem Montanunionvertrag steuerfrei sind, hielten wir es für zweckmäßig, wenn für jenen kleinen Kreis der Belegschaftsmitglieder, die nicht unter die Anpassungsmaßnahmen fallen, die aber auf der anderen Seite auch noch nicht invalidisiert werden können, eine Gleichbehandlung stattfände.
    Der vorliegende Gesetzentwurf über die Einrichtung eines Rationalisierungsverbandes sieht eine Vielzahl von steuerlichen Vergünstigungen für die angeschlossenen Unternehmungen vor; darauf konnten wir schon in der Vergangenheit hinweisen. Mit keiner Silbe und mit keinem Satz wird aber an das Schicksal der in diesem Wirtschaftszweig Beschäftigten gedacht. Weil das so ist, möchte ich Sie im Namen meiner politischen Freunde um die Annahme dieser Änderungsanträge recht herzlich bitten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Burgbacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Verständnis dafür, daß von der SPD versucht wird, Anträge, die in den Beratungen des Wirtschaftsausschusses, des Finanzausschusses und des Haushaltsausschusses schon Gegenstand der Gespräche waren und dort mit der notwendigen Mehrheit abgelehnt wurden, hier noch einmal vorzubringen. Das ist für die Änderungsanträge auf Umdruck 304 Ziffer 1 bis 4 der Fall. Diese lagen in den Ausschußberatungen vor, wurden gründlich erörtert, und dann wurde anders beschlossen. Wir glauben deshalb berechtigt 'zu sein, dem .Hohen Hause vorzuschlagen, die genannten Anträge auf Umdruck 304 abzulehnen, und zwar mit Rücksicht darauf, daß sie Gegenstand gründlicher Beratungen in den Ausschüssen waren.
    Der Antrag unter Ziffer 5 dagegen ist neu. Er ist auch nach unserer Ansicht sehr erwägenswert. Der Antrag ist aber nicht im Finanz-, im Haushalts- und im Wirtschaftsausschuß gewesen. Aus grundsätzlichen Erwägungen möchten wir nicht, daß gerade in einem Punkte, wo es sich um das Lohnsteueraufkommen handelt, ohne die Mitberatung des Finanz- und Haushaltsausschusses etwas beschlossen wird.
    Wir schlagen deshalb vor, daß die Ziffer 5 insofern Beachtung findet, als das Hohe Haus gebeten wird, eine Entschließung anzunehmen, die folgenden Wortlaut hat:
    Die Bundesregierung wird beauftragt, zu prüfen, ob nicht auch die Leistungen stillegender Unternehmen aus Sozialplänen (Betriebsvereinbarungen) beim Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit werden können.
    Ich darf diesen Entwurf dem Herrn Präsidenten übergeben.
    Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich auf Erörterungen zur Sache nicht mehr eingehe, weil die Ziffern 1 bis 4 in den von dem Hohen Hause dazu beauftragten Ausschüssen ausgiebig beraten worden sind.
    Ich bitte also, Ziffer 1 bis 4 sowie Ziffer 5 abzulehnen, die vorgesehene Entschließung aber anzunehmen.

    (Beifall in der Mitte.)