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    552. Hüttenwerk: 1
    553. Salzgitter: 1
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    640. Bergbaugesellschaften: 1
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    664. —:Trifft: 1
    665. zu,: 1
    666. Mittel: 1
    667. Biologische: 1
    668. Schädlingsbekämpfung: 1
    669. Herr: 1
    670. Minister,: 1
    671. bitten.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Faller: Zuschüsse für Abschlußklassen von Mittelschulen beim Besuch Berlins Dr. Heck, Bundesminister . . 3823 A, B Faller (SPD) . . . . . . . . . 3823 B Frage des Abg. Varelmann: Neue Betriebe in wirtschaftlich schwach strukturierten Gebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . 3823 C, D, 3824 A Varelmann (CDU/CSU) . 3823 D, 3824 A Frage des Abg. Varelmann: Regionale Ballung der Wirtschaft und Krankenstand Dr. Westrick, Staatssekretär 3824 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . 3824 B, C Frage des Abg. Varelmann: Steigerung der Lohnnebenkosten in Ballungsgebieten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C Frage ,des Abg. Ertl: Holzeinfuhren aus Ostblockländern Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3824 C, 3825 A, B Ertl (FDP) 3825 A, B Fragen ides Abg. Dr. Wuermeling: Erzgruben im Siegerland . . . . . 3825 C Frage des Abg. Ertl: Mittel für biologische Schädlingsbekämpfung Schwarz, Bundesminister . . . 3826 C, D Ertl (FDP) 3826 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3826 D Frage des Abg. Ertl: Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an landwirtschaftsfremde Interessenten Schwarz, Bundesminister . . 3827 A, B, C Ertl (FDP) 3827 B, C Fragen des Abg. Herold: Wettbewerbsverzerrungen auf dem Braumalzmarkt Schwarz, Bundesminister . . . . 3827 C, D Fragen des Abg. Dr. Vogel: Afrikanische Schweinepest . . . . . 3828 C Frage des Abg. Drachsler: Mittel für den Wirtschaftswegebau Schwarz, Bundesminister 3828 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen durch Gastarbeiter Blank, Bundesminister 3828 D, 3829 A Fragen des Abg. Fritsch: Familientrennung durch Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Bayerischen und Oberpfälzer Wald nach auswärts Blank, Bundesminister . 3829 A, B, C, 3830 A, B, C, D, 3831 A, B Fritsch (SPD) 3830 A, B, C Folger (SPD) . . . . . . 3830 C, D Bading (SPD) . . . . . . . 3831 A, B Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleich in der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . 3831 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . 3831 C, D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Verwaltungskosten bei der Gewährung des Kindergeldes durch die Bundesanstalt in Nürnberg Blank, Bundesminister . 3831 D, 3832 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 3832 B Frage des Abg. Diebäcker: Freiwillige Weiterversicherung von Spätheimkehrern in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 3832 C, D, 3833 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . 3832 D, 3833 A Dröscher (SPD) 3833 A, B Frage des Abg. Faller: „Grenzgänger" im deutsch-schweizerischen Abkommen Blank, Bundesminister 3833 B, D, 3834 A Faller (SPD) 3833 D, 3834 A Fragen des Abg. Spies: Anerkennung der Zeugnisse der Bundeswehrfachschulen . . . . . . . 3834 B Fragen des Abg. Berkhan: Wünsche Hamburgs auf Herausgabe von Sonderbriefmarken — Bundespostminister und Hamburg Stücklen, Bundesminister . 3834 C, 3835 A Berkhan (SPD) . . . . 3834 D, 3835 A Schwabe (SPD) 3835 A, B Fragen des Abg. Schwabe: Beschäftigung von Bundespostbediensteten außerhalb ihres Wohnortes Stücklen, Bundesminister . . 3835 B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . . 3835 C Frage des Abg. Peiter: Gespräche von öffentlichen Fernsprechern in Landgemeinden Stücklen, Bundesminister • 3835 D, 3836 D Peiter (SPD) 3836 C Frage des Abg. Liehr: Moderne Telefonapparate Stücklen, Bundesminister 3836 D Liehr (SPD) 3836 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/1080); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1279, zu IV/1279) — Zweite und dritte Beratung —Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3837 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 3839 B, 3845 A Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 3839 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3841 B Lange (Essen) (SPD) 3842 A Dr Westrick, Staatssekretär . . . 3842 C Kurlbaum (SPD) 3843 C Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Zweite und dritte Beratung — Matthöfer (SPD) 3846 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3846 C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 3847 D Dr Kempfler (CDU/CSU) 3851 A Mick (CDU/CSU) 3851 C Börner (SPD) 3852 B Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3855 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 3857 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3858 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1281) — Rücküberweisung an den Ausschuß — 3859 B Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (SPD) (Drucksache IV/1260) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Jugendzahnpflege (Bundesjugendzahnpflegegesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1266) — Erste Beratung — Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 3859 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . 3861 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3861 D Anlagen 3863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3823 79. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Dr. Bleiß 21.6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Deringer 21. 6. Dr. Dittrich 20. 6. Eisenmann 21. 6. Etzel 20. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gaßmann 21.6. Gerns 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 21. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Heiland 20. 6. Hellenbrock 21. 6. Dr. Hellige 21. 6. Hübner 21.6. Kraus 1. 7. Kriedemann 21. 6. Krug 21.6. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. Margulies 21. 6. Metter 1. 7. Metzger * 21. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller (Worms) 21. 6. Neumann (Allensbach) 20. 6. Ollenhauer 21.6. Rademacher 21. 6. Rollmann 20. 6. Ruf 20. 6. Dr. Starke 21. 6. Stein 20. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. * Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Unertl 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 27. 6. Baldauf 26. 6. Frau Eilers 26. 6. Gehring 26. 6. Hösl 26. 6. Könen (Düsseldorf) 26. 6. Lautenschlager 26. 6. Schmidt (Kempten) 26. 6. Dr. Willeke 26. 6. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Herrn Bundesministers Blank zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fritsch *). Die Zustimmung zur Gewährung einer Leistung im Wege des Härteausgleichs gemäß § 89 Abs. 1 BVG ist in folgenden Fällen erteilt worden: 1. Schädigung während des freiwilligen Arbeitsdienstes vor dem 1. 7. 1934, wenn nach früheren Vorschriften bereits ein Härteausgleich gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. i BVG) 2. Schädigung bei Westwallarbeitern vor Beginn des Krieges, wenn den Hinterbliebenen bereits früher Härteausgleichsversorgung gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Buchst. m BVG) 3. bei Tod durch marodierende Ausländer (§ 5 Abs. 1 BVG) 4. bei Schädigungen während der Besetzung des Sudetenlandes (§ 5 Abs. 1 BVG) 5. bei Schädigungen, die durch Operationen polnischer Banden nach dem 1. Weltkrieg verursacht wurden (§ 5 Abs. 1 BVG) 6. Übernahme der Kosten der 2. Pflegeklasse bei Krankenhausbehandhung in besonderen Fällen (§ 10 Abs. 1 BVG) *) Siehe Seite 3831 B 7. Übernahme der Kosten bei selbstdurchgeführter Heil- und Krankenbehandlung (§ 10 Abs. 3 und 5 BVG) 8. Gewährung von Krankenbehandlung für nicht im Haushalt des Beschädigten lebende Kinder (§ 10 BVG) 9. Übernahme der Kosten für Ablesekurse für Schwerhörige und für Sprachheilschulung (§ 10 BVG) 10. Gewährung von besonderen Heilbehandlungsmaßnahmen (§ 14 Abs. 6 BVG) 11. Auszahlung der Ausgleichsrente während der Heilstättenbehandlung, Anm.: Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 ist in das 1. NOG nicht mehr aufgenommen worden. 12. Übernahme der Mehrkosten für Krankenhausbehandlung (§ 2 Abs. 1 VO zu § 28 BVG a. F.) 13. Erhöhung der Ausgleichsrente um den für die Ehefrau vorgesehenen Betrag (§ 32 BVG) 14. Erhöhung der Beschädigtenrente für 1 Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres während der Berufsausbildung, für deren Beginn das 18. Lebensjahr vorgeschrieben ist nach der Verheiratung des Kindes für die Dauer der Gebrechlichkeit für 1 Enkelkind 15. bei Versäumnis der Anmeldefrist für eine Gesundheitsstörung, die sich auf eine Schädigung vor dem 1. 9. 1939 stützt (§ 57 Abs. 2) Anm.: Mit Rundschreiben vom 21. 7. 1960 ist der Härteausgleich allgemein zugelassen worden für die Zeit vor dem 1. 6. 1960, weil mit dem 1. NOG die Fristvorschriften fortgefallen sind. 16. Weitergewährung eines nach früheren Vorschriften gewährten Härteausgleichs (VV Nr. 1 Buchst. b zu § 89 BVG a. F.) 17. Gewährung des Einkommensausgleichs (§ 17 SVG) 18. Brautversorgung (§ 38 BVG) 19. Härteausgleich, wenn die Ehe kein Jahr gedauert hat (§ 38 Abs. 2) 20. Gewährung des Unterschiedsbetrages zwischen der Grundrente einer noch nicht 40- bzw. 45jährigen Witwe und der vollen Grundrente (§ 40 a. F.) Anm.: Die Vorschrift ist durch die 6. Novelle geändert worden. 21. Gewährung der Witwenausgleichsrente (§ 41 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 4 BVG) 22. Witwenrente im Falle der Scheidung (§ 42 BVG) Härteausgleich bei Fortfall des Kindergeldes oder der Ausgleichsrente infolge Erhöhung der Sozialrente (§ 41 a BVG) 23. Gewährung von Heiratsabfindung (§ 44 Abs. 1 BVG) 24. Wiederaufleben der Witwenrente bei Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe (§ 44 Abs. 2 BVG) 25. Gewährung von Beihilfen (§ 44 Abs. 3 und 4 BVG a. F.) 26. Gewährung von Witwenbeihilfen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BVG a. F.) 27. Bestattungsgeld (§ 53 BVG) 28. Waisenrente bei Gebrechlichkeit, wenn Arbeitsversuch länger als .6 Monate dauerte (§ 45 BVG) 29. Waisenrente bei Gebrechlichkeit nach dem 18. Lebensjahr bzw. der Verheiratung (§ 45 BVG) 30. Waisenrente über das 18. bzw. 25. Lebensjahr bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 31. Waisenrente über die Verheiratung hinaus bei Berufsausbildung (§ 45 BVG) 32. Waisenrente nach der Mutter, wenn Vater im Ausland lebt und für den Unterhalt der Waise nicht aufkommt (§ 45 BVG) 33. Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente (§ 45 BVG) 34. Krankenbehandlung für Eltern, wenn wegen des Bezugs von Altershilfe für Landwirte die Elternrente fortfällt (§ 28 BVG a. F.) 35. Einzelfälle, in denen die Versagung einer Versorgung an Kriegsopfer, die nicht in § 7 BVG aufgeführt sind und für die noch keine allgemeine Zustimmung nach § 8 BVG vorliegt, eine besondere Härte bedeuten würde. Anlage 3 Umdruck 304 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen IV/1080, IV/1279). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Der Verband soll darauf hinwirken, daß durch Zusammenfassung von Steinkohlen- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3865 bergwerken, durch Aufschluß der an ein Steinkohlenbergwerk angrenzenden Grubenfelder oder -felderteile, durch Kauf, Tausch oder Pacht von Grubenfeldern, durch Erwerb von Beteiligungen zu Bergwerksgesellschaften oder durch Zusammenschluß von Bergwerksgesellschaften wirtschaftlicher arbeitende Fördereinheiten geschaffen werden." b) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Der Verband hat sicherzustellen, daß a) alle Gefahren und Nachteile für Steinkohlenbergwerke beseitigt werden, die sich aus der Stilllegung anderer Steinkohlenbergwerke ergeben. Bei auftretenden Schäden gewährt der Verband einen finanziellen Ausgleich in Höhe der entstandenen oder laufenden Aufwendungen, die sich aus solchen Schäden ergeben. Die seit dem 15. Mai 1962 geleisteten und durch die Stillegung von Steinkohlenbergwerken anderer Unternehmen entstandenen Aufwendungen werden den betroffenen Bergwerksgesellschaften erstattet, b) bei Stillegung der einzigen Schachtanlage einer Bergwerksgesellschaft die Ansprüche der zum Bezug von Hausbrandkohle berechtigten Arbeitnehmer erfüllt werden." 2. § 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Beschlüsse werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefaßt." 3. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens acht und höchstens sechzehn Mitgliedern, die zur Hälfte von der Verbandsversammlung gewählt und zur Hälfte von den Bundesländern und Gemeinden, in denen Steinkohle gefördert wird, entsandt werden. Als Mitglieder des Verwaltungsrates wählbar sind natürliche Personen, die Mitglieder des Verbandes sind oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung eines Mitgliedes oder von Vereinigungen von Mitgliedern berechtigt sind. Von den gewählten Mitgliedern muß aus jedem Revier mindestens eine nach Satz 2 wählbare Person dem Verwaltungsrat angehören." 4. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bund trägt die Hälfte der Mittel, die der Verband zur Gewährung der Grundprämie für die Stillegung eines Steinkohlenbergwerkes benötigt. Voraussetzung für. die Gewährung der Mittel ist der vom Verband im einzelnen zu erbringende Nachweis, daß a) die Stillegung, für die eine Grundprämie beansprucht wird, volkswirtschaftlich zweckmäßig ist und b) das Unternehmen, das die Grundprämie beansprucht, nicht in der Lage ist, die nach der Stillegung fortbestehenden langfristigen Totlasten (Vergütung von Bergschäden, Zahlung von Pensionen an die außerbetrieblichen Belegschaftsmitglieder und Befriedigung von Ansprüchen der Berginvaliden auf Lieferung von Deputatkohle) aus eigenen Mitteln der Gesellschaft zu decken, ohne daß dadurch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet wird." 5. Nach § 31 wird ein § 31 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „§ 31 a Lohnsteuer Sofern ein Mitglied die Prämie oder einen Teil der Prämie für Zahlung an von Stillegung betroffene Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplanes (Betriebsvereinbarung) verwendet, wird dieser Betrag beim Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit." Bonn, den 19. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 308 Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; 3866 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 20. Juni 1963 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 5 Umdruck 309 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 tin solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 5. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 6 Umdruck 305 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/ 902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 01 eingefügt: „01. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Fahrzeugen, die ausschließlich zum Wegebau, zur Straßenreinigung, zur Müll- oder Fäkalienabfuhr verwendet werden und entweder für den Bund, ein Land, eine Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1963 3867 Gemeinde oder einen Zweckverband zugelassen sind oder ausschließlich in deren Auftrag verwendet werden. Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;" Bonn, den 19. Juni 1963 Seuffert Könen (Düsseldorf) Büttner Folger Jacobi (Köln) Dr. Koch Ritzel Dr. Schäfer Schmitt-Vockenhausen Anlage 7 Umdruck 306 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rutschke, Dorn, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: Der bisherige Wortlaut des Artikels 1 erhält die Bezeichnung Absatz 1. Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,(2) In § 3 Abs. 2 Ziff. 1 werden vor dem zweiten Semikolon folgende Worte angefügt: „oder wenn die Ehefrau oder die anerkannte Pflegeperson des Körperbehinderten das Personenkraftfahrzeug im Rahmen der Haushaltsführung benutzt."' Bonn, den 19. Juni 1963 Dr. Rutschke Dorn Reichmann Dr. Aschoff Dr. Emde Frau Funcke (Hagen) Dr. Hamm Hammersen Frau Dr. Heuser Dr. Imle Keller Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Kreitmeyer Dr. Mälzig Mertes Soetebier Anlage 8 Umdruck 307 Änderungsantrag der Abgeordneten Goldhagen, Baier (Mosbach), Dr. Bieringer, Dr. Hauser, Reichmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 (neu), IV/1208, IV/1281). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 wird am Schluß der Befreiungsvorschrift das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt: „Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ,ausgeschlossen, daß ein Landwirt landwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb oder landwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung befördert;". Bonn, den 20. Juni 1963 Goldhagen Baier (Mosbach) Dr. Bieringer Dr. Hauser Reichmann Frau Dr. DiemerNicolaus Wächter Dr. Löbe Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen Dr. Supf Ertl Logemann Dr. Aschoff Busse Dr. Gleissner Leicht Dr. Althammer Dr. Vogel Dr. Artzinger Leonhard Rollmann Porten Frau Dr. Maxsein Bühler Gaßmann Dr. h. c. Güde Dr. Winter Dr. Kanka Dr. Wahl Frau Dr. Kuchtner Benda Josten Missbach Faller Weber (Georgenau) Ollesch Schmidt (Kempten) Dr. Krümmer Dr. Rutschke Dr. Effertz Sander Peters (Poppenbüll) Walter Kreitmeyer Dr. Kohut Dorn Spitzmüller Dr. Hoven Stooß Haase (Kassel) Mengelkamp Dr. Götz Dr. Huys Frau Klee Biechele Memmel Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Fritz (Ludwigshafen) Wagner Gibbert Dr. Wilhelmi Kuntscher Dr. Wuermeling Seidl (München) Becker Frau Pitz-Savelsberg Spies Frau Schanzenbach Hilbert Dr. Czaja Berberich Dr. Reinhard Maucher Lemmrich Dr. Seffrin Höfler Adorno Drachsler Stauch Frau Dr. Probst Dr. Ramminger Böhme (Hildesheim)
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Abgeordneter, sosehr ich das Interesse an einer solchen Handhabung erkenne, möchte ich Sie doch bitten, mich nicht 71.1 nötigen, hier jetzt eine exaktere Antwort zu geben als die, daß wir gern die von Ihnen gegebene Anregung mit den übrigen Ministerien sorgfältig prüfen, und zwar wenn möglich in dem von Ihnen erbetenen Sinne.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Damit ist die Frage VII/4 erledigt.
Ich rufe auf die Frage VII/5 — des Abgeordneten Dr. Wuermeling —
Ist die Bundesregierung angesichts der erneuten Unruhe im Siegerländer Erzbergbau bereit, sich durch persönliche Verhandlungen mit den Ruhrhütten eindringlich für die Erhaltung der letzten einheimischen Erzgruben im Siegerland einzusetzen, nachdem die Ruhrhütten durch erneute Reduzierung der Abnahme Siegerländer Erze die Stillegung einer weiteren Grube und damit die Entlassung zahlreicher nicht anderweit zu vermittelnder Bergleute unvermeidlich machen wollen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 13. Juni 1963 lautet:
Der Aufschluß reicher und vorwiegend im Tagebau billig gewinnbarer Lagerstätten in Übersee hat seit etwa 1960 zu einem tiefgreifenden Strukturwandel auf dem Eisenerzmarkt geführt. Infolge der zunehmenden Darbietung reicher Auslandserze, der sich daraus ergebenden Preissenkungen am Erzmarkt und der niedrigen Frachtraten im Überseeverkehr hat sich die Wettbewerbslage des deutschen Eisenerzbergbaus entscheidend verschlechtert. So sind beispielsweise die Preise für hochhaltige Schwedenerze im Jahre 1959 um 10 %, 1962 um 5 % und 1963 um weitere 7% gesenkt worden. Einem Durchschnittspreis von 0,99 DM je Eiseneinheit für inländische Thomaserze stehen Preise für entsprechende Auslandserze zwischen 0,67 DM und 0,80 DM gegenüber.
Die Auswirkungen dieses tiefgreifenden Wandels auf den Eisenerzbergbau der Bundesrepublik zeigen sich in der Stillegung von 17 Gruben und einer Einschränkung der Förderung bei den meisten übrigen Betrieben. Seit dem Jahre 1960 ist die Gesamtförderung von rund 18,9 Mill. t auf rund 16,6 Mill. t im Jahre 1962, also um rund 12% zurückgegangen, die Belegschaftszahl von 19 646 auf 14 043, mithin um 28,5 % abgesunken. Der gegenwärtige Belegschaftsstand ist 12 572. Mit einer Schrumpfung der Eisenerzförderung um etwa ein Drittel auf 11-12 Mill. t im Jahr muß gerechnet werden.
Dieser Strukturwandel ist keineswegs auf die Bundesrepublik beschränkt; er hat u. a. auch den Eisenerzbergbau der übrigen EWG-Länder betroffen, selbst vor dem bedeutenden MinetteRevier Frankreichs nicht haltgemacht und vor kurzem zwei schriftliche Anfragen an die Hohe Behörde der EGKS ausgelöst. In ihrer eingehenden Antwort vom 2. Mai 1963 (s. Amtsblatt der EGKS, Ausgabe 75 vom 18. Mai 1963) hat die Hohe Behörde zu der Frage, ob und mit welchem Produktionsniveau die Hohe Behörde die Aufrechterhaltung einer Eisenerzförderung in der Gemeinschaft für wünschenswert halte, eine Studie über das Gesamtproblem angekündigt; diese soll u. a. auch die Sicherung der Versorgung behandeln.
Nach diesen allgemeinen Darlegungen darf ich zu Ihrer eigentlichen Frage darauf hinweisen, daß ich das Problem, ob und wieweit der deutsche Eisenerzbergbau erhalten werden könnte, am 31. Januar 1962 sehr eingehend mit Vertretern der Hüttenindustrie, des Bergbaus und der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie erörtert habe. Nachdem auch die Vertreter der IGBE nicht die Aufrechterhaltung unwirtschaftlicher Grubenbetriebe fordern konnten, gingen meine Anregungen dahin, zum Abbau anstehende Erzreserven noch zu gewinnen und damit unabwendbare Stillegungen so zu strecken, daß der für die Ansiedlung neuer Industrien erforderliche Zeitraum gewonnen würde.
Die Vertreter der Hütten wiesen demgegenüber auf die abgeschwächte Konjunktur der Stahlindustrie und ihre verschärfte Wettbewerbslage hin, die zur Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten zwinge.
Das Problem des Siegerländer Spateisensteinbergbaus ist — abgesehen von dem störenden Kupfergehalt eines Teiles dieser Erze - bei 50 % Eisengehalt und 10 % Mangangehalt keine Qualitätsfrage, sondern. eine Kostenfrage. Die Siegerländer Erze müssen unter sehr ungünstigen Lagerstättenverhältnissen in großen Teufen gewonnen werden, so daß der Wettbewerb gegenüber den meist im Tagebau gewonnenen Auslandserzen selbst bei einer Normalisierung der z. Z. sehr niedrigen Seefrachten außerordentlich schwierig ist. Überdies haben neue hüttentechnische Verfahren den früheren Vorteil des hohen Mangangehalts im Siegerländer Spateisenstein weitgehend aufgehoben, da Mangan im Stahleisen nur noch mit einem geringen Prozentanteil benötigt wird und in Auslandserzen billiger gekauft werden kann.
Der derzeitige Unterschied im Preise je Eisen- und Manganeinheit gegenüber vergleichbaren Auslandserzen ist mit 30-35 % so erheblich, daß es der Entscheidung der Hüttenwerke, die hier vorwiegend gleichzeitig die Aktionäre der Erzbergbau Siegerland AG sind, überlassen bleiben muß, ob sie Mehrkosten in dieser Höhe tragen können oder nicht.
Nach meiner mit allen Beteiligten geführten Aussprache am 31. Januar 1962 halte ich es nicht für aussichtsreich, die bereits behandelten Probleme erneut mit den Vertretern der Ruhrhütten zu erörtern. Mit der Verantwortung für die Erhaltung ihrer großen Hüttenwerke haben sie als Eigentümer auch die Entscheidungsfreiheit über die von ihnen als notwendig angesehenen Maßnahmen; sie haben andererseits die sich daraus



Vizepräsident Dr. Jaeger
ergebenden Lasten und insbesondere die volle Verantwortung für ihre Maßnahmen zu tragen.
Sollte die Erzbergbau Siegerland AG in der Lage sein, die obengenannte Preisdifferenz auf die eine oder andere Weise zu überspringen, so würde ich es begrüßen, wenn die abnehmenden Hüttenwerke ein solches Angebot akzeptieren würden. Meine Vermittlung und Mitwirkung bei der Suche nach einer befriedigenden Lösung würde ich schon im Hinblick darauf nicht versagen, daß durch eine vereinbarte Auslauffrist die Umstrukturierung des Gebietes, für die das Land Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren bereits viel getan hat, erleichtert würde. Die bisher im Siegerland und in den übrigen Erzrevieren durchgeführten Stillegungen haben zu besonderen sozialen und arbeitsmarktpolitischen Schwierigkeiten nicht geführt.
Es ist das besondere Anliegen der Bundesregierung, auch in Zukunft Härtefälle, die sich aus einer Entscheidung der Ruhrhütten ergeben könnten, so weit wie irgend möglich zu vermeiden. Sie wird deshalb die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und sich dabei insbesondere die Förderung der Ansiedlung geeigneter Industriebetriebe in dem betroffenen Raum im Rahmen des regionalen Förderprogrammes angelegen sein lassen.
Im übrigen ist die Bundesregierung — wie bisher — selbstverständlich bereit, zu den Anpassungsbeihilfen, die Art. 56 § 2 MUV für die von Stillegungen betroffenen Arbeitnehmer des Eisenerzbergbaus vorsieht, den Bundesanteil zu leisten.
Ich rufe auf die Frage VII/6 — des Abgeordneten Dr. Wuermeling —
Hält die Bundesregierung nach der bereits erfolgten Stillegung mehrerer Erzgruben des Siegerlandes eine Stillegung der letzten noch betriebenen einheimischen Erzgruben für vertretbar gegenüber den werks- und heimatverbundenen Belegschaften und für verantwortbar angesichts der zur Erhaltung der einheimischen Erzförderung in den letzten 10 Jahren eingesetzten 14 Millionen DM aus öffentlichen Mitteln.?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 13. Juni 1963 lautet:
Soweit hier die Eisenerzgruben im Siegerländer Revier gemeint sind, muß die aus Absatzgründen etwa unvermeidbar werdende Stillegung einer Grube nicht auch die Einstellung der beiden restlichen Förderbetriebe zwangsläufig zur Folge haben. Nach meinen Informationen wollen die Ruhrhütten Ende 1963 über ihre Bezugsmengen im 2. Halbjahr 1964 Verhandlungen mit der Erzbergbau Siegerland AG führen.
Der Eisenerzbergbau der Bundesrepublik wird, wie zur Frage 1) bereits ausgeführt, mit einer Förderkapazität von etwa 11-12 Mill. t im Jahr erhalten bleiben, wobei das Schwergewicht beim Bergbau der erzgebundenen Hüttenwerke, insbesondere der Hüttenwerk Salzgitter AG liegen wird.
Die Gewährung von Beihilfen für die Aufsuchung und Untersuchung von Eisenerzvorkommen — seitens der Länder ab 1948 und seitens des Bundes seit 1951 — erfolgte unter ganz anders gelagerten Verhältnissen. Sie war damals volkswirtschaftlich sinnvoll, denn die Inlandserze waren nach ihrem Eisengehalt am gesamten Erzverbrauch aller deutschen Hüttenwerke im Jahre 1952 mit rund 36 % und im Jahre 1958 noch mit rund 27 % beteiligt; bis zum Jahre 1961 fiel ihr Anteil allerdings auf 20 % ab. Dabei muß hervorgehoben werden, daß die Bergbauunternehmen zwischen 55 % und 90 % der Aufwendungen für solche Aufsuchungsarbeiten auf ihr eigenes Risiko genommen und selbst finanziert haben.
Die aufgefundenen Erzvorräte sind zum Teil nutzbar gemacht worden oder noch zur Gewinnung vorgesehen. Andere Teile mußten indessen aufgegeben werden, weil sie bei den heutigen Qualitätsanforderungen wirtschaftlich nicht mehr abbauwürdig sind.
Die ab 1960 einsetzende Verdrängung der Inlandserze durch reiche und billigere Auslandserze hat die Bundesregierung selbstverständlich zu einer scharfen Drosselung der Bundesbeihilfen zur Aufschlußförderung im Eisenerzbergbau veranlaßt. Sie wurden letztmalig im Haushaltsjahr 1962 mit 450 000 DM gewährt, davon 70 000 DM für Untersuchungsarbeiten in den noch betriebenen Gruben des Siegerlandes. Die Länder gewähren solche Beihilfen auch weiterhin.
Daß auch die Hüttenwerke als Eigentümer der Bergbaugesellschaften die heutige Entwicklung nicht vorausgesehen haben, ergibt sich aus ihren erheblichen Investierungen in Gruben, die inzwischen stillgelegt worden sind.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Frage VIII/1 — wieder eine Frage des Herrn Abgeordneten Ertl —:
Trifft es zu, daß seit Jahren die Mittel für die Biologische Schädlingsbekämpfung (Einzelplan 10 Tit. 614) bis zur Hälfte des vorgesehenen Ansatzes nicht verbraucht wurden, obwohl allein auf dem Sektor Vogelschutz laufend Mittel benötigt und angefordert worden sind?
Herr Minister, darf ich bitten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich darf wie folgt antworten: Von 1952 bis 1963 standen bei Titel 614, Einzelplan 10, für die biologische Schädlingsbekämpfung nach Abzug der gesetzlichen Ausgabesperren insgesamt 2 887 050 DM zur Verfügung. In der gleichen Zeit wurden für die biologische Schädlingsbekämpfung Zuwendungen in Höhe von 2 865 131,50 DM bewilligt; auf den Sektor Vogelschutz entfielen hiervon 802 200 DM.
    Es trifft somit nicht zu, daß die Haushaltsmittel zur Förderung der biologischen Schädlingsbekämpfung nur bis zur Hälfte des vorgesehenen Ansatzes verbraucht worden sind.