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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lünenstrass Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . 3755 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3737 A Fragestunde (Drucksachen IV/1250, IV/1255) Frage des Abg. Marquardt: Schriften des Presse- und Informationsamtes von Hase, Staatssekretär . . . 3737 C, D Marquardt (SPD) 3737 C Fragen des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben 3737 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Englische Elektronengeräte für die Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 3738 A Fragen des Abg. Felder: Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Offiziere Hopf, Staatssekretär 3738 B, C Felder (SPD) 3738 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3738 D, 3739 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3739 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zugabteile für Reisende mit Kleinkindern und Abteile für Raucher und Nichtraucher Dr. Seiermann, Staatssekretär . 3739 B, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3739 C Frage des Abg. Dr. von Haniel-Niethammer: Schnellzugverbindung München—Rom Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3739 D Frage des Abg. Berlin: Ersetzung von Bahnschranken durch Blinklichtanlagen in Lage Dr. Seiermann, Staatssekretär 3740A, B, D, 3741 A Berlin (SPD) . . . . . . . . 3740 B, D Spies (CDU/CSU) 3741 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Freifahrten für weibliche Beschäftigte der Bundesbahn . . . . . . . . 3741 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Fragen des Abg. Müller (Remscheid) : Gastarbeiter und Bestimmungen über Waffenbesitz 3741 B Frage des Abg. Glombig: Äußerung des Bundesarbeitsministers zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . . . 3741 C, D Glombig (SPD) . . . . . . . 3741 C, D Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 mit der Französischen Republik über die deutsch-fransösische Zusammenarbeit (Drucksache 1V/1157); Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksache IV/1252) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 3742 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3745 A Wehner (SPD) 3745 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3748 B Dr. Mende (FDP) . . . . . . 3752 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 3753 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3755 B, 3760 B Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3756 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 3757 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3760 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3763 A Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/183); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1V/1206) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) 3764 A, D Lemmrich (CDU/CSU) 3764 B Eisenmann (FDP) 3765 D Wahl zum Wahlprüfungsausschuß . . . 3766 C Nächste Sitzung 3766 D Anlagen 3767 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 3737 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 16. 5. Arendt (Wattenscheid) * 16. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 17. 5. Dr.-Ing. Balke 17. 5. Bausch 16. 5. Bazille 17. 5. Bergmann * 16. 5. Beuster 10. 6. Birkelbach * 16. 5. Birrenbach 16. 5. Böhme (Hildesheim) 6. 6. Brünen 8. 6. Dr. Burgbacher* 16. 5. Corterier 31. 5. Cramer 17. 5. Dr. Deist* 16. 5. Deringer* 16. 5. Dr. Dichgans* 16. 5. Dr. Effertz 16. 5. Frau Dr. Elsner* 16. 5. Even (Köln) 18. 5. Faller* 16. 5. Figgen 15. 6. Franke 17. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 16. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler* 16. 5. Gontrum 17. 5. Gscheidle 16. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Haage (München) 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 16. 5. Dr. Harm (Hamburg) 17. 5. Heiland 19. 5. Dr. Hellige 17. 5. Hermsdorf 17. 5. Hirsch 24. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 17. 5. Dr. Huys 17. 5. Illerhaus 17. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kaffka 17. 5. Kalbitzer* 16. 5. Frau Kettig 22. 5. Killat 16. 5. Klinker* 16. 5. Dr. Kreyssig* 16. 5. Kriedemann* 16. 5. Kühn (Hildesheim) 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 16. 5. Dr. Löhr* 16. 5. Lücker (München) * 16. 5. Dr. Mälzig 17. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies* 16. 5. Marx 17. 5. Mattick 17. 5. Mauk* 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Metzger* 16. 5. Michels 16. 5. Missbach 18. 5. Dr. Mommer 15. 7. Dr. Morgenstern 17. 5. Müller (Nordenham) 17. 5. Müller-Hermann* 16. 5. Nellen 17. 5. Ollenhauer 17. 5. Peters (Norden) 19. 5. Dr.-Ing. Philipp* 16. 5. Frau Dr. Probst* 16. 5. Rademacher* 16. 5. Ramms 17. 5. Ravens 18. 5. Frau Renger 31. 5. Richarts* 16. 5. Rohde 16. 5. Sander 17. 5. Scheppmann 16. 5. Schulhoff 17. 5. Schwabe 16. 5. Seifriz* 16. 5. Soetebier 16. 5. Spitzmüller 17. 5. Dr. Stammberger 16. 5. Dr. Starke 16. 5. Stauch 17. 5. Dr. Stecker 18. 5. Stein 16. 5. Dr. Steinmetz 17. 5. Storch 17. 5. Frau Strobel* 16. 5. Sühler 17. 5. Dr. Toussaint 17. 5. Wächter 17. 5. Weinkamm* 16. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Zoglmann 31. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 14. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache IV/1217, Fragen IX/1 und IX/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bisher vom Saarland belieferte Versorgungsunternehmen des süddeutschen Raumes mit dem Ablauf des Kohlenwirtschaftsjahres (31. März 1963) nur noch zu wesentlich verschlechterten Preisen und Bedingungen mit Gaskohle beliefert werden? Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß die für das in Frage IX/1 erwähnte Geschäftsgebaren gegebene Begründung (Rationalisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Grubenstilllegungen) zutreffend und vertretbar ist? 3768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Zur Frage IX/1 Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Versorgungsunternehmen im süddeutschen Raum ab 1. April 1963 nicht mehr zu den bisherigen Sonderpreisen und -bedingungen von den Saarbergwerken beliefert wird. Die Saarbergwerke mußten sich seit dem Kohlenwirtschaftsjahr 1958/59 vielfach den Konkurrenzpreisen und den Sonderbedingungen des Ruhrbergbaus anpassen, wenn sie ihre Produktion bei den Versorgungsunternehmen. des süddeutschen Raumes absetzen wollten. Hierzu sind sie durch die Bestimmungen des Montanunion-Vertrages berechtigt. Es wurden daher mit einem Großteil dieser Verbraucher entsprechende langfristige Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um Verträge mit dreijähriger Dauer handelte, sind diese mit dem 31. März 1963 ausgelaufen. Neue derartige Verträge werden von den Saarbergwerken aus Erlösgründen 'vorerst nicht abgeschlossen. Wie bekannt, weist die Entwicklung im Steinkohlenbergbau im ganzen Bundesgebiet steigende Kosten auf, die bisher nur zum Teil durch Rationalisierungen, Stillegungen usw. ausgeglichen werden konnten. Infolgedessen sahen sich auch die Saarbergwerke gezwungen, verschiedene Preisvergünstigungen, die sie in früherer Zeit eingeräumt hatten, aufzuheben. Zur Frage IX/2 Diese Frage steht im Zúsamenhang mit der Frage IX/ 1. Wie hierzu bereits dargelegt, waren auch die Saarbergwerke zu Rationalisierungsmaßnahmen und im Zusammenhange damit zu Zechenstillegungen genötigt. Nach meiner Unterrichtung reichen die bisherigen Rationalisierungserfolge jedoch nicht aus, um die Erhöhung der Arbeits- und Materialkosten voll auszugleichen. Ein teilweiser Ausgleich muß daher anderweitig — d. h. über den Preis — gesucht werden. Die Bundesregierung sieht Preiserhöhungen selbstverständlich nicht gern. Andererseits aber ist es das Ziel der Energiepolitik, die Wettbewerbsfähig- I keit und Leistungskraft des Steinkohlenbergbaus zu steigern. Der Saarbergwerke AG kann es daher m. E. nicht verwehrt werden, ihre Erlöse durch maßvolle Preiskorrekturen zu verbessern, wenn der Markt eine solche Verbesserung erlaubt und diese Preiserhöhung durch die Kostenentwicklung bedingt ist. Jedenfalls erscheint es vernünftiger, den Weg einer maßvollen Preiskorrektur zu wählen, als sich im Wege von Subventionen den unerläßlich notwendigen Ausgleich zu verschaffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 16. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) Drucksache IV/1250 (Fragen XII/1 und XII/2): Ist dem Herrn Bundesverteidigungsminister bekannt, daß Bundesfinanzhilfen für Schulbauten als Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen teilweise so verspätet gewährt werden, daß die Schulausbildung der Kinder der am Dienstort wohnenden Soldaten gefährdet ist? ist es mit der Fürsorgepflicht des Staates gegeniiber seinen Soldaten vereinbar, daß die Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen in ihrer Gesamtsumme weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegen? Mir ist bekannt, daß seit einiger Zeit die Bundesfinanzhilfen mit erheblicher Verspätung gewährt werden. Dadurch treten Verzögerungen bei Schulbauten und bei anderen, insbesondere kommunalen Folgemaßnahmen ein, die für den Schulunterricht und für andere Dinge unangenehm sind. Die Verzögerungen in der Gewährung der Bundesfinanzhilfen liegen daran, daß die Geldmittel nicht ausreichen, um die nötigen Aufgaben schnell durchzuführen. Ich habe bereits angeregt, diese Sache in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu besprechen, um eine Abhilfe zu finden. Bis dies grundsätz4ich möglich ist, werde ich mit dem Bundesminister der Finanzen erwägen, Bindungsermächtigungen zu erlangen, damit wenigstens Zusagen für das nächste Jahr gegeben werden und damit die Gemeinden usw. endgültig planen und die Restfinanzierung sicherstellen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Die Frage des Herrn Abgeordneten Bading unter III — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
    Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
    Meine Damen und Herren, ich darf zunächst darauf hinweisen, daß heute ab 15 Uhr die Möglichkeit zu Ausschußsitzungen besteht.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutschfranzösische Zusammenarbeit (Drucksache IV/1157);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) (Drucksache IV/1252)

    (Erste Beratung 73. Sitzung).

    Meine Damen und Herren, gemäß einer Absprache im Ältestenrat darf ich vorschlagen, daß im Anschluß an die Berichterstattung die üblicherweise der dritten Beratung vorbehaltene allgemeine Aussprache stattfindet. — Darüber besteht Einverständnis.
    Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Furler, für seinen Schriftlichen Bericht und darf ihm zur Ergänzung das Wort erteilen.


Rede von Dr. Hans Furler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht Aufgabe des Berichterstatters, hier das zu wiederholen, was er schon schriftlich ausgeführt hat. Ich will auch nicht auf gewisse Einzelheiten mehr technischer Art über die Auslegung des Vertrages eingehen. Sie können das in meinem Bericht lesen. Ich meine, ich sollte mich auf einige Grundfragen konzentrieren, die im Ausland erörtert worden sind, die auch Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen sind und von deren Kenntnis und Beurteilung natürlich das Urteil über den deutsch-französischen Vertrag abhängt.
Der Vertrag hat zwei Entstehungsursachen. Die eine ist die grundlegende Umgestaltung des deutschfranzösischen Verhältnisses nach dem zweiten Weltkrieg, nach der Entstehung der Bundesrepublik. Sie wissen, daß damals bald eine immer enger werdende Zusammenarbeit erfolgte. Sie erfolgte unmittelbar zwischen den beiden Staaten; sie erfolgte aber auch im Rahmen der europäischen Entwicklung, weil natürlich die europäischen Gemeinschaften Gelegenheit gaben, noch mehr und noch enger zusammenzukommen. Die Entwicklung wurde immer intensiver. Es war auch eine starke persönliche Verbindung unter den Menschen, unter den Völkern da: Patenschaften, Partnerschaften und ähnliches mehr.
Es ist verständlich, daß Bundeskanzler Adenauer und General de Gaulle nach dem Besuch des Bundeskanzlers in Frankreich und nach dem großen Empfang, der de Gaulle hier in der Bundesrepublik zuteil wurde, vereinbarten, Schritte zu tun, um zu einer noch engeren Gestaltung dieser Zusammenarbeit, dieser deutsch-französischen Freundschaft zu gelangen. Sie wissen, daß zunächst vorgesehen war, das ganze in einem Protokoll niederzulegen. Man entschloß sich dann aber zu der Vertragsform, weil der Bundestag auf jeden Fall zu diesen Vereinbarungen Stellung nehmen mußte.
Der Vertrag hat aber auch einen Zusammenhang mit einer besonderen europäischen Entwicklung. Nachdem die wirtschaftspolitischen Gemeinschaften, die EWG, die Montangemeinschaft und Euratom, sehr stark nach vorn drängten und arbeiteten, erschien es notwendig, daß die sechs Staaten oder solche, die noch weiter dazukämen, auch auf Gebieten, die nicht in den Gemeinschaften geregelt waren — Außenpolitik, Verteidigungspolitik und Kulturpolitik —, sich näher zusammenfänden und zusammenarbeiteten. Es waren die Pläne einer politischen Union, die die beiden Völker und unsere anderen europäischen Freunde zwei Jahre hindurch beschäftigt haben. Diese Verhandlungen führten leider nicht zu einem Erfolg. Sie wurden im April vorigen Jahres abgebrochen. Aber der Gedanke der politischen Union liegt immer noch in der Luft. Es ist durchaus möglich, sogar wahrscheinlich, daß in absehbarer Zeit wiederum Bestrebungen auftauchen, dieses Werk fortzusetzen.
In diesen beiden Zusammenhängen steht der deutsch-französische Vertrag. Sein Kernstück ist die Konsultationsverpflichtung. Beide Staaten verpflichten sich, in Fragen der Außenpolitik, die von Bedeutung und von gemeinsamem Interesse sind, sich gegenseitig zu konsultieren. Das gilt aber auch für Fragen der Verteidigungspolitik, Fragen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugend, der Sprachentwicklung und ähnliches mehr. Ich darf daran erinnern, daß es nie gelungen ist, in der NATO, in der WEU oder in anderen multilateralen Verträgen eine Konsultationspflicht einzuführen. Sie ist in dem deutsch-französischen Vertrag realisiert.
Es wäre aber falsch, den Vertrag nur als Konsultationsvertrag zu bezeichnen; denn beide Partner haben es auch übernommen — und das halte ich für wesentlich; denn darin zeigt sich, daß sie enger und freundschaftlich miteinander zusammenarbeiten —, in wichtigen Fragen zu versuchen, zu einer gemeinsamen Haltung zu gelangen. Sowohl im außenpolitischen Bereich als auch im Bereich der Verteidigungspolitik wollen sie im Rahmen der Konsultation versuchen, zu gemeinsamen Konzeptionen, zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen, und idas ist wiederum für die Beurteilung von ganz entscheidender Bedeutung. Der Vertrag zwingt keinen der Partner, die Auffassung des anderen zu übernehmen. Er veranlaßt sie nur, zu versuchen, zu einer gemeinsamen Haltung zu gelangen. Entscheidend ist, daß in den Fragen der Außenpolitik, der Verteidigungspolitik in grundlegenden Dingen die beiden Regierungen die letzte Entscheidung in eigener Hand haben. Der Vertrag ist also ein Instrument der Konsultation, des Versuchs, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen; aber er verpflichtet nicht den



Dr. Furler
einen oder den anderen Staat, von seiner bisherigen Politik abzugehen oder etwas zu tun, was ihm vielleicht nicht richtig erscheint.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die gemeinsame Erklärung hinweisen, die die beiden Regierungen im Zusammenhang mit dem Vertrag abgegeben haben und die die Unterschriften von General de Gaulle und unseres Bundeskanzlers trägt. Diese gemeinsame Erklärung ist gewissermaßen eine Präambel. Sie stellt keine neuen Verpflichtungen auf, aber sie zeigt die Zusammenhänge, in denen 'diese gemeinsame Arbeit erfolgen soll. Dazu gehört einmal die Solidarität der beiden Völker, ihre gemeinsamen Interessen, die in dieser gemeinsamen Arbeit zum Ausdruck kommen. Es ist aber auch ausdrücklich hervorgehoben, daß die Verstärkung dieser Zusammenarbeit, diese Konsultation, der Versuch, zu gemeinsamen Lösungen zu gelangen, einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinten Europa darstellt, welches das Ziel beider Völker ist.
Der Auswärtige Ausschuß hat sich die Angelegenheit nicht leicht gemacht; auch die mitberatenden Ausschüsse haben den Vertrag eingehend beraten. Wir haben drei Sitzungen abgehalten und zu den verschiedensten Fragen Stellung genommen. Gegenstand der Diskussion war einmal die Frage: Ist dieses Abkommen zwischen den beiden so wichtigen Staaten mit multilateralen Verträgen, vor allem mit der atlantischen Verteidigungsorganisation, mit den Rechten und Pflichten aus der NATO vereinbar? Wir waren uns nach kurzen Überlegungen darüber klar, daß eine Konfliktsmöglichkeit mit diesem nach klassischen völkerrechtlichen Grundsätzen zwischen 15 Staaten abgeschlossenen NATO-Vertrag nicht besteht. Es besteht überhaupt keine Konfliktsmöglichkeit mit anderen multilateralen Verträgen; sie wenden nicht berührt. Auch der Deutschlandvertrag bleibt völlig unberührt, auch die WEU, selbstverständlich auch die 'besonderen Rechte und Pflichten, die Berlin betreffen und alle ähnlichen Dinge.
Das Hauptproblem, das uns beschäftigte — ich muß das ganz offen hier sagen — war die Frage: Wie steht dieser Vertrag zu den zwischen den sechs europäischen Staaten — Frankreich, Italien, Deutschland und den drei Benelux-Staaten — bestehenden Verträgen über die europäischen Gemeinschaften, insbesondere zu dem Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft? Sie verstehen, daß mir bei meinem europäischen Wirken diese Frage besonders am Herzen lag; aber auch alle Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses haben darum gerungen.
Wir dürfen nicht verkennen, daß der Vertrag gerade hier zunächst eine Reihe von Mißdeutungen erfahren hat, daß man an ihm im Ausland Kritik geübt hat, daß man Dinge unterstellte, von denen man annahm, sie seien als neue Ziele plötzlich da; man befürchtete in verschiedener Richtung, die Bundesrepublik wolle einen grundlegenden Wandel in der europäischen Politik durchführen. Diese ganze Kritik, diese Erörterungen veranlaßten uns zu sehr eingehenden Prüfungen. Es war auch vorgetragen worden: diese Zusammenarbeit der beiden entscheidenden Völker in dieser Form könnte zur Bildung einer Achse, ja zu einer Hegemonie innerhalb der auf dem Gemeinschaftsgeist aufgebauten europäischen Gemeinschaften führen.
Ich kann Ihnen sagen, welchen wirklichen Sachverhalt wir nach der Prüfung festgestellt haben. Der wirkliche Sachverhalt ist so, daß der Vertrag in seinem Wortlaut und in seinem Sinn nicht gegen diese Gemeinschaftsverträge verstößt. Wesentlich ist natürlich seine spätere Handhabung; darauf komme ich noch zu sprechen.
Wir kamen zu der Überzeugung, daß das Gemeinschaftsrecht, dieses neue Recht der europäischen Gemeinschaften, das noch kein Vorbild im Völkerrecht hatte, dem bilateralen Vertragsrecht vorgeht. Das Hauptargument dafür war, daß in diesen Gemeinschaften ein gemeinsamer Oberster Gerichtshof besteht, der über die Entwicklung und die Auslegung der Verträge entscheidet und dessen Entscheidungen auch für die Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten bindend sind. Es handelt sich also um Recht, das man durch einen solchen Vertrag gar nicht beseitigen kann.
Aber dann war klar — ich möchte das auch betonen —, daß diese Zusammenarbeit nicht Organe dieser Gemeinschaften berührt oder beeinträchtigt, die völlig unabhängig von nationalen Bindungen sind, die reine Gemeinschaftsorgane darstellen, wie die Kommission, das Europäische Parlament, der Gerichtshof. Soweit diese Kompetenzen haben, sind sie ihnen gehörig und bleiben ihnen unverändert gegeben. Ebenso ist sicher, daß diejenigen Gebiete der Souveränität der Nationalstaaten — man mag sich darüber freuen oder nicht, und es gibt Leute, die sich vielleicht nicht darüber freuen —, die endgültig auf die europäischen Gemeinschaften übertragen sind, übertragen bleiben, daß es also keine Möglichkeit gibt, solche Entscheidungen wieder irgendwie rückgängig zu machen.
Nun haben wir — und darin liegt auch eine Problematik — in den Gemeinschaften ein Organ, das die Regierungen dort vertritt, aber zugleich ein Gemeinschaftsorgan ist: den Ministerrat. Es ist unbestritten, daß die sechs Minister ihre Weisungen von den nationalen Regierungen bekommen. Infolgedessen ist es auch möglich, daß die nationalen Regierungen — zwei oder drei — sich untereinander abstimmen oder beraten oder Kontakt nehmen und sich konsultieren, wie ihre Minister sich im Ministerrat verhalten sollen. Dies ist praktisch auch schon oft geschehen, nicht nur zwischen uns und Frankreich, sondern auch zwischen den Beneluxstaaten und auch zwischen anderen Staaten; solches Verhalten ist also durchaus möglich und erlaubt.
Aber — und das ist entscheidend — dieser Ministerrat ist nicht eine Konferenz der Minister der sechs Länder, sondern er ist ein Gemeinschaftsorgan und hat als solches die Aufgabe, die Gemeinschaftsinteressen im Rahmen des Möglichen zu vertreten. Diese Verpflichtung, die Gemeinschaftsinteressen zu vertreten, ist eindeutig. Sie wird zum Beispiel dazu führen — nur als Beispiel —, .daß, wenn im Rahmen der Konsultation Deutschland und Frankreich in einem Punkt übereingekommen sind, eine gemeinsame Linie zu vertreten — was für die Gemeinschaft



Dr. Furler
durchaus nützlich sein kann —, sie diesen Standpunkt im Ministerrat ändern, wenn sich in den Beratungen, in dem Dialog mit der Kommission ergibt, daß es noch einen anderen, besseren europäischen Standpunkt gibt. Dann wird nicht blockiert, sondern dann wird sich eben dieser europäische Standpunkt durchsetzen.
Ferner wurde von der Sperrminorität gesprochen. Es wurde gesagt, nach den Bestimmungen hätten die beiden Staaten die Möglichkeit zu blockieren, weil in dem Zeitpunkt, in dem Mehrheitsentscheidungen bevorstehen oder getroffen werden, gegen die Stimmen der beiden Staaten kein Beschluß gefaßt werden kann. Hierzu darf ich doch zur Aufklärung sagen: bei dem ersten Vertrag, bei dem supranationalsten, den es gibt, bei dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, wurde durch komplizierte Vertragsklauseln festgelegt, daß Frankreich und Deutschland als die Hauptmontanmächte, als die Haupterzeuger von Kohle und Stahl, nicht überstimmt werden können. Und als wir die europäischen Verträge gestalteten, wurde ausdrücklich vorgesehen, daß zwei große Staaten, sei es Italien, sei es Frankreich, sei es Deutschland, nicht überstimmt werden dürfen, wenn sie in einem bestimmten Punkt nicht mitmachen wollen. Denn man sagte schon damals: es ist schlecht, einen Gemeinschaftsstandpunkt gegenüber, sagen wir, Italien und Frankreich zu vertreten, wenn die beiden geschlossen dagegen sind. Also ist es gar kein Problem, daß zwei Mitgliedstaaten auf Grund der bestehenden Verträge in einem bestimmten Fall nicht überstimmt
werden können.
Aber — das ist entscheidend — nach den Erklärungen, die die Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß abgab, hat weder sie noch nach ihren Informationen Frankreich die Absicht, die Entwicklung der Gemeinschaften durch solche Vetos zu verhindern oder zu beeinträchtigen. Im Gegenteil: unsere Zusammenarbeit soll auch dazu dienen, diese wirtschaftspolitische und sozialpolitische Zusammenarbeit in den Gemeinschaften zu fördern.
Meine Damen und Herren, es ist doch sicher, und die Erfahrung der täglichen europäischen Politik lehrt, daß es gut ist, wenn Frankreich und Deutschland nicht offensichtliche Differenzen in Gemeinschaftsfragen haben; denn ohne die Zusammenarbeit dieser beiden Kernländer Europas wäre die europäische Entwicklung gar nicht möglich gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie dürfen davon überzeugt sein, es wäre für die Gemeinschaften, für ihre Organe keine einfache Situation, wenn sie vor der Gegebenheit stünden, daß sich Frankreich und Deutschland in ständigen Differenzen befinden. Das würde auch die Vorwärtsentwicklung dieser Gemeinschaften sehr beeinträchtigen. Folglich sehen wir in dem Vertrag die Möglichkeit — ich sage: es kommt auf die spätere Haltung an —, in der europäischen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit in der bisherigen Form weiterzuschreiten.
Weiterhin ist in dem Vertrag der stärkere Einsatz der Jugend und die sprachliche Förderung behandelt. Das sind selbstverständliche Dinge; wir
brauchen darüber nicht lange zu sprechen. Der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen hat sich über die damit zusammenhängenden Probleme sehr eingehend geäußert; das steht in dem Schriftlichen Bericht.
Nun komme ich zu unserer eigentlichen Aufgabe, nämlich zur Verabschiedung des Ratifikationsgesetzes. Der Vertrag muß, um völkerrechtlich wirksam zu werden, ratifiziert werden, und deshalb unsere heutige Sitzung. Wir haben zu dem Ratifikationsgesetz zunächst eine ganz kurze Änderung vorgeschlagen, nämlich die Berlin-Klausel in der üblichen Form aufzunehmen. Das hat der Berliner Senat angeregt, und die Bundesregierung war damit einverstanden.
Weiterhin haben wir etwas vielleicht nicht Alltägliches vorgeschlagen. Wir haben nämlich im Auswärtigen Ausschuß beschlossen — zuletzt gemeinsam —, Ihnen zu empfehlen, dem Vertrag eine Präambel vorauszuschicken. Wir hatten darüber beraten, ob eine Entschließung gefaßt werden sollte. Wir waren aber der Meinung, daß wegen der für unser Volk so wichtigen Fragen die Form der Präambel genommen werden sollte, weil sie als Teil des Gesetzes eine höhere Wirksamkeit hat als eine Entschließung. So war die Auffassung des Auswärtigen Ausschusses.
Diese Präambel befaßt sich zunächst — das darf nie außer acht gelassen werden, bei aller Diskussion — mit dem Kernpunkt, nämlich mit der Aussöhnung, der Freundschaft, der Zusammenarbeit mit Frankreich als dem grundlegenden, entscheidenden Ziel dieses Vertrages. Diese Zusammenarbeit, die im Laufe der Jahre gewachsen ist, die wichtig ist, hat in diesem Vertrag ihren deutlichsten Ausdruck gefunden.
Die Präambel befaßt sich dann allgemein mit der Frage, ob der Vertrag mit früher geschlossenen multilateralen Verträgen vereinbar ist. Ich habe das schon behandelt. Die Präambel sagt: Diese Verträge bleiben unberührt.
Die Präambel befaßt sich weiterhin mit den Zielen, die wir in der Zusammenarbeit mit unseren Verbündeten in der westlichen Welt seit Jahren durchzusetzen uns bemühen, und schließlich legt die Präambel relativ detailliert die Grundpunkte und Grundziele der deutschen Politik fest. Es wird da zunächst gesagt, daß eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika unser Ziel ist und bleibt. Es wird in den Vordergrund gestellt, was uns alle zutiefst bewegt, nämlich die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts für das deutsche Volk und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands.
Schließlich wird gesagt, daß es unser Ziel in der Politik bei Durchführung des Vertrages ist, in der bisherigen Weise in der NATO zusammenzuarbeiten und die NATO weiter zu verstärken. Wir haben ja schließlich unsere militärischen Streitkräfte der NATO unterstellt.
Sodann haben wir als unser Ziel festgelegt, daß die Einigung Europas weiterschreiten soll, und zwar auf dem Wege, den wir mit den europäischen Ge-



Dr. Furler
meinschaften begonnen haben. Wir sagen ausdrücklich, daß es das Ziel der deutschen Politik auch ist, diese Gemeinschaften weiterhin zu stärken.
Schließlich wird ein konkretes, akutes Problem angesprochen und ausgeführt, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine offene Politik zu betreiben habe, daß sie insbesondere die Hand ergreifen solle, die ihr Amerika entgegengestreckt hat, in einer großen zollpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen des GATT. Die berühmte Kennedy-Runde und all diese Dinge sollen im Interesse einer Aufgeschlossenheit der Gemeinschaft positiv betrachtet werden.
Nun, meine Damen und Herren, komme ich zum Antrag. Der Auswärtige Ausschuß beantragt, daß Sie das Vertragswerk billigen, indem Sie das Ratifikationsgesetz mit der kleinen Änderung der BerlinKlausel und unter Aufnahme der ganzen Präambel in den Vorspruch zu diesem Gesetz annehmen.

(Allseitiger Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schmid.