Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich kann die Frage mit Ja beantworten. Es gehört von jeher zu den ureigensten Aufgaben des Zugbegleitpersonals, sich um die Unterbringung der Reisenden zu bemühen. Die Vorschriften hierüber besagen, daß die Bediensteten sich der alleinreisenden Kinder, Hilfsbedürftigen, Kranken und Reisenden mit Kleinkindern besonders anzunehmen haben. Verstöße hiergegen werden von der Bundesbahn streng verfolgt. Wenn Sie Anlaß haben, eine Einzelbeschwerde vorzutragen, gnädige Frau, bin ich bereit, sie entgegenzunehmen und nachprüfen zu lassen.