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Die Möglichkeit, Aufträge für das von Ihnen angeführte Gerät an die deutsche Elektroindustrie zu geben, wurde nicht nur in Erwägung gezogen, sondern auch verwirklicht. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsproduktion mit mehreren Ländern. Ein sehr großer Teil ides Auftrags ist in der Bundesrepublik geblieben. Die deutsche Elektroindustrie, insbesondere das deutsche Unternehmen, das das Gerät entwickelt hat, hat einen großen Auftrag erhalten, und zwar einen Auftrag, der erheblich größer war als der Auftrag, der nach England gegangen ist. Die deutsche Entwicklungsfirma ist dadurch in die Lage versetzt worden, im Wege von Unteraufträgen weitere deutsche Unternehmen dieser Branche zu beschäftigen.
Im übrigen erfolgte die Vergabe des Teilauftrags nach England im Einvernehmen mit der deutschen Entwicklungsfirma. Außerdem war eine Vielzahl von Erwägungen zu berücksichtigen, wie z. B. die Liefertermine, internationale Standardisierung und Sicherstellung weiterer Produktionsquellen. Ferner war zu berücksichtigen, daß wir im Rahmen des deutschen Devisenabkommens mit England gewisse Aufträge bei geeigneten Preisen und Qualitäten auch dorthin geben.