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    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1963 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Struve und Dr. Seume 3663 A Abg. Dr. Dr. Oberländer tritt in den Bundestag ein 3663 A Zur Tagesordnung Bals (SPD) 3663 B Rasner (CDU/CSU) 3664 B Fragestunde (Drucksache IV/1250) Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3664 D, 3665 B, C Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3665 B, C Frage des Abg. Walter: Welternährungsprogramm 3665 D Frage des Abg. Weigl: Empfang des zweiten Fernsehprogramms in der Oberpfalz Stücklen, Bundesminister 3666 A, B, C, D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 3666 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3666 C Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . 3666 D Frage des Abg. Rollmann: Pressemeldungen über den tödlich verletzten Hausmeister Popovič Mischnick, Bundesminister . . . . 3666 D, 3667 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 3667 A, B Wehner (SPD) 3667 B, C Frage des Abg. Müser: Behandlung lebenswichtiger nationaler Anliegen im Rundfunk und Fernsehen Dr. Barzel, Bundesminister . . . 3667 D, 3668 A, B, C, D, 3669 A, B, C, D, 3670 A, B, C Müser (CDU/CSU) 3668 A Krüger (CDU/CSU) 3668 C Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) 3668 D Wehner (SPD) 3669 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 3669 B Majonica (CDU/CSU) 3669 C Ehren (CDU/CSU) 3669 D Blachstein (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Sänger (SPD) 3670 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3670 B Frage des Abg. Rollmann: Verfassungsmäßigkeit des Jugendwohlfahrtsgesetzes Dr. Heck, Bundesminister . . . . 3668 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Beseitigung der Bunkerruinen des Westwalls Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 3670 C, 3671 A, B, C, D, 3672 A, B, C, D, 3673 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3671 A, B Dr. Schäfer (SPD) 3671 B, C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3671 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 3672 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3672 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3672 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3672 C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . 3673 A Frage des Abg. Dröscher: Ausbildung von Erwachsenenbildnern aus Entwicklungsländern Scheel, Bundesminister . . . . 3673 A, B Dröscher (SPD) 3673 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung des Gebühreneinganges Höcherl, Bundesminister . . . . . 3673 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der älteren Angestellten des öffentlichen Dienstes Höcherl, Bundesminister . . . . . 3673 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3673 D Fragen des Abg. Faller: Ortsklasseneinteilung Höcherl, Bundesminister . . . 3674 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3674 B, C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 3674 C Frage des Abg. Keller: Versicherungspflicht der Vertragsfußballspieler Blank, Bundesminister . . . . . 3674 D Frage des Abg. ' Keller: Vermittlung von Vertragsfußballspielern Blank, Bundesminister . . . 3675 A, C, D Keller (FDP) . . . . . . . . . 3675 B Jacobs (SPD) 3675 C Ritzel (SPD) 3675 D Frage des Abg. Dröscher: Hilfskräfte für Krankenhäuser Blank, Bundesminister 3676 A, B, C, D, 3677 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . 3676 A, B Neumann (SPD) 3676 C, D Fritsch (SPD) 3676 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . • 3677 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung Blank, Bundesminister 3677 C, D, 3678 A Schmidt (Kempten) (FDP) 3677 D, 3678 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1219); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1249) — Zweite und dritte Beratung; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksachen IV/700, IV/1100 bis IV/1131, IV/1251) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3678 B Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 3688 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 3691 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3692 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3701 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3704 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 3705 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 3707 C Porzner (SPD) . . . . . . . . . 3708 D Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts . . . . . . . . . . 3708 B Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern Porzner (SPD) 3708 D, 3710 C Kubitza (FDP) 3709 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3710 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 III Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 3710 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3711 D Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . . . . . 3712 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 3712 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 3712 C Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung Hansing (SPD) 3713 A Lohmar (SPD) . . . . . . . . 3713 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3714 D Wagner (CDU/CSU) 3716 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3716 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 3716 C Haushaltsgesetz 1963 Dr. Vogel (CDU/CSU) 3716 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3717 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 3717 C Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksache IV/1083) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/CSU) (Drucksache IV/1257) — Erste Beratung — 3717 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksachen IV/358, IV/408); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/1245, zu IV/1245) — Zweite und Dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Trinkmilch (Drucksachen IV/409, IV/1246, zu IV/1246) Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 3718 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 unterzeichneten Finanzvertrag (Drucksache IV/1038); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1215) — Zweite und dritte Beratung — 3718 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 unterzeichneten Vertrag (Ems-Dollart-Vertrag) (Drucksache IV/1025); Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache IV/1239) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Artzinger, Stein, Dr. Dichgans u. Gen.) (Drucksache IV/564); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1189) — Zweite und dritte Beratung — 3719 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Juni 1962 mit der Bundesrepublik Kamerun über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1167); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1248, zu IV/1248) — Zweite und dritte Beratung — 3719 C Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland (Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar) (Drucksache IV/474); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache IV/1243) — Zweite und dritte Beratung — Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 3720 A Hussong (SPD) . . . . 3720 A, 3721 C Kulawig (SPD) 3722 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3723 B Gassmann (CDU/CSU) 3724 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 3724 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 116 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1961 über die Abänderung der Schlußartikel (Drucksache IV/1003); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1237) — Zweite und dritte Beratung — 3726 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) — Zweite und dritte Beratung — 3726 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Lemmrich, Wagner, Dr. Franz, Dr. Brenck, Dr. Gleissner u. Gen.) (Drucksache IV/1208) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3726 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache IV/1203) — Erste Beratung — . . 3726 D Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZw-GBw) (Drucksache IV/1004) — Erste Beratung — . . . . 3726 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) — Erste Beratung — 3727 A Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/1172) — Erste Beratung — Mertes (FDP) 3727 B Rasner (CDU/CSU) 3727 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3727 D Entwurf eines Gesetzeis zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache IV/1188) — Erste Beratung — 3728 A Entwurf eines Gesetzes 'zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242) — Erste Beratung — . . 3728 B Entwurfeines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 mit der Regierung des Kaiserreiches Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr (Drucksache IV/1244) — Erste Beratung — 3728 B Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/1253) – Erste Beratung – 3728 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln betr. Beförderung im internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/1254) — Erste Beratung — . . . . 3728 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Dezember 1961 mit dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1231) — Erste Beratung — 3728 D Entwurf eines Gesetzes .zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Umstellungsrechts (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1229) — Erste Beratung — . . 3729 A Antrag betr. Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/903 [neu]) . . 3729 B Schriftlicher Bericht des Kulturpol. Ausschusses über die Anträge der Fraktion der SPD und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu den Großen Anfragen der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksachen IV/1247, IV/158, IV/735, Umdrucke 43, 177, 183) . . . . . . . 3729 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Gesellschaftsrechtliche Neuordnung im Kernforschungszentrum Karlsruhe (Drucksache IV/1211) . . . . . . . . 3729 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 (Drucksachen IV/441, IV/1218) . . . . . . 3729 D Ubersicht 13 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1210) 3730 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die Vorschläge der Kommission der EWG für a) eine Verordnung zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer usw., b) eine Richtlinie betr. die Verwaltungsverfahren und -praktiken für Aufnahme, Beschäftigung und Aufenthalt der Arbeitnehmer usw. (Drucksachen IV/998, IV/1228) . . . . 3730 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 V Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksachen IV/1192, IV/1240) 3730 B Schriftlicher Bericht ides Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag betr Bestallungsordnung für Ärzte (CDU/CSU, FDP) (Drucksachen IV/1147 [neu], IV/1233) 3730 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksache IV/1230) . . . . . 3730 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 (Drucksache IV/1180) 3730 D Nächste Sitzung 3730 D Anlagen 3731 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 3663 76. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 3731 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 16. 5. Arendt (Wattenscheid) * 16. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 17. 5. Bergmann * 16. 5. Dr. Besold 15. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 5. Birkelbach * 16. 5. Dr. Birrenbach 15. 5. Frau Brauksiepe 15. 5. Brünen 8. 6. Dr. Burgbacher * 16. 5. Corterier 31. 5. Cramer 15.5. Dr. Deist * 16. 5. Deringer * 16. 5. Dr. Dichgans * 16. 5. Dr. Effertz 15. 5. Frau Dr. Elsner * 16. 5. Even (Köln) 18. 5. Faller * 16. 5. Figgen 15. 6. Franke 17. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 16. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 16. 5. Gontrum 17. 5. Gscheidle 16. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Freiherr zu Guttenberg 15. 5. Haage (München) 21.5. Hahn (Bielefeld) * 16. 5. Dr. Hahn (Heidelberg) 15. 5. Hammersen 15. 5. Dr. Harm (Hamburg) 17. 5. Heiland 19. 5. Dr. Hellige 17. 5. Hirsch 24. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 17. 5. Illerhaus * 16. 5. Frau Jacobi (Marl) 15. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kaffka 17. 5. Kalbitzer * 16. 5. Dr. Kempfler 15.5. Klinker * 16. 5. Knobloch 15.5. Dr. Kreyssig * 16. 5. Kriedemann * 16. 5. Kühn (Hildesheim) 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 16. 5. Dr. Löhr * 16. 5. Lücker (München) * 16. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lünenstraß 15. 5. Dr. Mälzig 17.5. Margulies * 16. 5. Mattick 17. 5. Mauk * 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Metzger * 16. 5. Michels 15. 5. Mißbach 18. 5. Dr. Mommer 15. 7. Dr. Morgenstern 17. 5. Müller (Nordenham) 17. 5. Müller (Remscheid) 15. 5. Müller-Hermann * 16. 5. Nellen 17. 5. 011enhauer 17. 5. Peters (Norden) 19. 5. Dr.-Ing. Philipp * 16. 5. Frau Dr. Probst * 16. 5. Rademacher * 16. 5. Ramms 17. 5. Ravens 18.5. Frau Renger 31. 5. Richarts * 16. 5. Sander 17. 5. Dr. Schellenberg 15. 5. Schröder (Osterode) 15. 5. Seifriz * 16. 5. Dr. Starke 16. 5. Dr. Stecker 18. 5. Dr. Steinmetz 17.5. Storch * 16. 5. Frau Strobel * 16.5. Sühler 17. 5. Wächter 17. 5. Weinkamm * 16. 5. Wischnewski * 16. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Zoglmann 31.5. b) Urlaubsanträge Beuster 15. 6. Böhme (Hildesheim) 6. 6. Frau Kettig 22. 5. Anlage 2 Umdruck 284 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer (Drucksachen IV/1219, IV/1249). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Zusammenhang mit den Beratungen zur Neufestsetzung des Steueranteils unverzüglich mit den Regierungen der Länder Verhandlungen aufzuneh- 3732 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 men mit dem Ziel, eine wirkungsvollere Unterstützung ihrer Währungs- und Wirtschaftspolitik durch die Ausgabengestaltung der Länder und Gemeinden zu erreichen. Dabei sollte vor allem angestrebt werden, daß die Länder und Gemeinden im Interesse einer .Stabilisierung der Baupreise die im Haushaltsgesetz des Bundes beschlossene 20 %ige Sperre der .Bauausgaben in ihren Etatsebenfalls voll verwirklichen. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, bei der Aufstellung des Etats 1964 von einem umfassenden Stopp aller neugeplanten Verwaltungs- und Repräsentationsbauten auszugehen und die Länder und Gemeinden für ein entsprechendes Verhalten zu gewinnen. Bonn, den 14. Mai 1963 Schmücker und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 279 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen und Fraktionen der CDU/CSU, .SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 05 — Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1104). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür zu sorgen, daß dem Europäischen Parlament möglichst bald die parlamentarische Kontrolle über den Haushalt der EWG, Euratom und Montanunion übertragen wird. Bonn, den 14. Mai 1963 Dr. Vogel Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Leicht Dr. Ramminger Spies Stiller Vogt Wieninger Dr. von Brentano und Fraktion Schoettle Erler Metzger Ritzel Ollenhauer und Fraktion Ertl Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 281 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1105, IV/1251). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz Köln — In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/700 Anlage S. 120) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks wieder die Fassung der Regierungsvorlage: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Seine Erklärung bildet die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 14. Mai 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 285 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1105, IV/1251). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn — In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — (Drucksache IV/700 Anlage S. 327) wird in den Erläuterungen in Nr. 11 hinter der Klammer angeführt „und Material für Besuchergruppen im Bundeshaus". Bonn, den 14. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 263 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 06 —Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1105). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob die Hypotheken-Gewinnabgabe finanzschwacher Turn-und Sportvereine, soweit sie durch diese Abgabeschuld erheblich belastet sind, auf Antrag erlassen werden kann. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 3733 Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag hierüber zu berichten und gegebenenfalls entsprechende gesetzliche Regelungen vorzuschlagen. Bonn, den 8. Mai 1963 Schmücker und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 265 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 —Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1111). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihr vor der Bundestagswahl 1961 gegebenes Versprechen zur Unterstützung der Seeschiffahrt im Sinne des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 12 — Drucksache IV/1111 — zu realisieren und in Anbetracht der Schwierigkeiten, die für die See- und Küstenschiffahrt durch die schweren Folgen des Eiswinters 1962/63 aufgetreten sind (vgl. Kleine Anfrage Drucksache IV/1034 und Antwort Drucksache IV/1060), insbesondere folgende Vorkehrungen zu treffen: 1. den Bau leistungsfähiger Eisbrecher entsprechend der Äußerung des Bundesverkehrsministers auf der letzten Seeverkehrsbeiratssitzung in Hamburg noch im Jahre 1963 in Angriff zu nehmen, 2. dafür 'zu sorgen, daß in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Seeschiffahrt und der Küstenschiffahrt durch das Bundesverkehrsministerium, Abteilung See, eine bessere und zeitgerechtere Aufklärung über die Eissituation erfolgt. Bonn, den 8. Mai 1963 Schmücker und 'Fraktion Rademacher Ramms Eisenmann Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Umdruck 266 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1111). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu veranlassen, angesichts der durch den Einspruch der französischen Regierung völlig ins Stocken geratenen Verhandlungen über die Air Union ohne Verzögerungen Verhandlungen mit den europäischen Regierungen und europäischen Luftfahrtgesellschaften einzuleiten, um die vielen bilateralen Luftfahrtabkommen durch ein gemeinsames europäisches multilaterales Abkommen zum Zwecke der Rationalisierung, insbesondere einer Flugplanabstimmung, abzulösen. Bonn, den 8. Mai 1963 Rademacher Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 267 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1111). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu veranlassen, die geplanten Gesetze und Verordnungen zur Verbesserung der Sicherheit für Menschen und Güter auf den Straßen beschleunigt vorzulegen und hierzu eine Verordnung vorab zu verabschieden, die alle Teilnehmer im Straßenverkehr verpflichtet, beim Überholen und beim Einbiegen dies durch Blinkzeichen, durch Winker und bei Fahrzeugen, wo diese nicht vorhanden sind, durch Handzeichen rechtzeitig anzuzeigen, ferner zu veranlassen, technische Neuerungen im Verkehr erst dann verpflichtend vorzuschreiben, wenn ohne Verlängerungen der vorgesehenen Termine ihre Durchführung für die Verkehrsnutzer durch entsprechende Lieferungen der Industrie gesichert ist. Bonn, den 8. Mai 1963 Eisenmann Rademacher Freiherr von Kühlman-Stumm und Fraktion Anlage 10 Umdruck 283 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1113). 3734 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag durch zahlreiche Eingaben darüber unterrichtet worden, daß die Dekkung des dringendsten Bedarfs auf dem Gebiet des Wohnungsbaues für die Angehörigen der Bundeswehr (Kap. 14 12 Tit. 830 bzw. Kap. A 14 12 Tit. 830), wie auch auf dem Gebiet der Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen (Kap. 14 12 Tit. 570 bzw. Kap. A 14 12 Tit. 570) im Hinblick auf die knappe Dotierung dieser Titel Schwierigkeiten bereitet. Die Bundesregierung wind ersucht, durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die rechtzeitige Erteilung von Bindungsermächtigungen sicherzustellen, a) daß der Bau von Wohnungen für Bundeswehrangehörige, in dem 'erforderlichen Umfange und b) daß die durch den Bau militärischer Anlagen und Wohnungen bedingten Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen kontinuierlich fortgesetzt werden können. Bonn, den 14. Mai 1963 Schmücker und Fraktion 3) Anlage 11 Umdruck 288 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/700, IV/1129, zu IV/1129). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag ein Weißbuch über Aufgaben und Möglichkeiten des zivilen Bevölkerungsschutzes vorzulegen. Bonn, den 14. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 286 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1131, IV/1251). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 wird in Satz 2 nach dem Wort „Mittel" eingefügt: „für Baumaßnahmen für Hochschulen sowie für sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,". Bonn, den 14. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 290 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700, IV/1131). Der Bundestag wolle beschließen: Im Hinblick auf die Dringlichkeit des Ausbaues der wissenschaftlichen Hochschulen wird die Bundesregierung aufgefordert, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 des Haushaltsgesetzes für die zunächst gesperrten 20 % der Ansätze für Bauvorhaben zu erteilen, sofern der Fortschritt des Baugeschehens in den einzelnen Vorhaben dies notwendig macht. Bonn, den 15. Mai 1963 Dr. Vogel Dr. Stoltenberg Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 14 Umdruck 280 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700, IV/1131, IV/1251). Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1963 Schmücker und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 15 Umdruck 287 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700, IV/1131, IV/1251). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1963 3735 Der Bundestag wolle beschließen: § 12 a wird gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 292 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700, IV/1131). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 22 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Wenn die Ausgabenansätze für werbende Zwecke im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1963 nicht durch entsprechende ordentliche Einnahmen oder durch Kapitalaufnahme bedient werden können, dürfen im Haushalt nichtgedeckte Ausgaben nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages geleistet werden." Bonn, den 15. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 282 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700, IV/1131, IV/1251). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag ist 'der Überzeugung, daß die erheblichen finanziellen Leistungen, die die Bundesrepublik Deutschland in Gestalt der Bundeshilfe für das freie Berlin und für die Erhaltung seiner Wirtschaftskraft aufbringt, als ein sehr wesentlicher Beitrag der Bundesrepublik zu den 'gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen ides Westens zu werten sind. Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen dafür zu sorgen, daß dieser Meinung auch bei der Aufstellung statistischer Vergleiche Geltung verschafft wird. Bonn, den 14. Mai 1963 Schmücker und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 18 Umdruck 293 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Haushaltsgesetz 1963 (Drucksachen IV/700, IV/1131, IV/1251). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag im Rahmen des Finanzberichts 1964 einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Bundeshaushalts für den Drei-Jahreszeitraum 1964 bis 1966 vorzulegen. Diese Übersicht soll auch enthalten: 1. Die Höhe der auf rechtlichen oder internationalen Verpflichtungen beruhenden Leistungen sowie deren Veränderung 2. Das Ausmaß der voraussichtlich neu entstehenden Ausgabeverpflichtungen 3. Die Möglichkeiten zum Abbau von Subventionen. Bonn, den 15. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 289 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland an das im übrigen Bundesgebiet geltende Recht (Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar) (Drucksachen IV/474, IV/1243). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 ist nach Nr. 3 folgende Nr. 4 anzufügen: „4. der Erlaß über die Krankenversicherung der Studenten der Universität des Saarlandes und der Schüler anderer Lehranstalten vom 20. April 1950 (Amtsblatt des Saarlandes S. 343) sowie das Gesetz Nr. 192 über die Krankenversicherung der Studenten der Universität des Saarlandes und der Schüler anderer Lehranstalten vom 30. Juni 1950 (Amtsblatt des Saarlandes S. 853), beide zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 676 vom 27. Juni 1959 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1073)." 2. § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Personen, die bei Inkrafttreten dieses Abschnittes wegen eines Antrags auf Rente aus der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten nach der Verordnung über die Durchführung der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind, und Personen, die bis zur Verkündung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Rente aus der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten stellen, gelten, auch wenn sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung nicht erfüllen, nach diesen Vorschriften als versicherungspflichtig bis zum Ablauf des Monats, in dem ihnen eine Rente bewilligt oder die Ablehnung des Antrags auf Rente endgültig geworden ist oder sie den Antrag zurückgenommen haben. § 5 Satz 2 gilt entsprechend. § 381 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung gelten nicht." 3. § 16 Abs. 1 wird gestrichen. 4. § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "(1) Bei Versicherungsfällen nach Verkündung dieses Gesetzes gewährt der unter Berücksichtigung des Absatzes 3 zuständige deutsche Versicherungsträger für Versicherungszeiten, auf die §§ 18 und 19 keine Anwendung finden, eine Leistung, soweit nach dem Gesetz Nr. 345 eine Leistung zu gewähren gewesen wäre." Bonn, den 14. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 291 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zum Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (8. Ausschuß) — Drucksache IV/1247 — über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck 43 Nr. 2, 3, 4 — zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/158 — betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung über den Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck 177 — und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Umdruck 183 — zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betr. Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: In Ziffer I. des Ausschußantrags — Drucksache IV/1247 — wird das Datum „30. Juni 1963" in „31. Dezember 1963" geändert. Bonn, den 15. Mai 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Erklärung des Abgeordneten Dr. Dichgans gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 unterzeichneten Finanzvertrag (Drucksachen IV/1038, IV/1215). Im Hinblick auf das schwere Sckicksal, das die Niederlande im letzten Kriege erlitten haben, ist eine großzügige Behandlung der niederländischen Entschädigungsforderungen angebracht. Die Befriedung des deutsch-niederländischen Verhältnisses, die der Finanzvertrag erreichen will, ist zu begrüßen und sollte mit allen angemeßnen Mitteln gefördert werden. Ich halte es jedoch nicht für zulässig, daß ein deutsches Gesetz für mögliche Ansprüche deutscher Staatsbürger das Klagerecht vor deutschen Gerichten ausschließt, und zwar auch dann nicht, wenn die materielle Berechtigung dieser Klageansprüche zweifelhaft ist. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Dr. Bucher vom 9. Mai 1963 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wittrock. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 6. März 1963 habe ich auf Ihre Frage erklärt, daß die weiteren Teilgutachten zur Frage „Alkohol bei Verkehrsstraftaten" voraussichtlich noch vor der Sommerpause vorliegen würden. Ich entnehme nunmehr dem Protokoll einer Tagung der Kommission „Alkohol bei Verkehrsstraftaten", daß der Vorsitzende, Professor Lundt vom Bundesgesundheitsamt, dabei bemerkt hat, diese meine Erwartung werde sich nicht erfüllen. Die Versuchsreihen des Methodenversuchs seien sehr zeitraubend, so daß sich die Erstattung der Gutachten noch länger als vorgesehen verzögern werde. Ich erlaube mir, dies zu Ihrer Kenntnis zu bringen und insofern meine Antwort auf Ihre Frage zu berichtigen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 14. Mai 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann Drucksache IV/1217 Frage VII/3. Trifft es zu, daß einer größeren Anzahl von jordanischen Gastarbeitern die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Bundesrepublik kürzlich entzogen worden ist? Für die Aufenthaltserlaubnis sind die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Dem Bundesminister des Innern ist nicht bekannt geworden, daß jordanischen Staatsangehörigen kürzlich in größerer Zahl die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden ist. Über den Entzug der Arbeitserlaubnis für jordanische Staatsangehörige ist auch dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nichts bekannt. Es ist Aufgabe der Ausländerbehörden, gegen Ausländer vorzugehen, die die Voraussetzungen für den Aufenthalt im Bundesgebiet nicht erfüllen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die allgemein gegen Ausländer, also nicht nur gegen Angehörige bestimmter Staaten, ergriffen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen-und Körperschaftsteuer und des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963 hat sich meiner Oberzeugung nach herausgestellt, daß die Opposition weniger gegen den 'Bundeshaushalt 1963 selbst eingestellt ist als vielmehr gegen den Deckungsvorschlag, den die Bundesregierung insbesondere in bezug auf 'die Neuverteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer gemacht 'hat.
    Ich muß aber an dieser Stelle doch auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Möller zurückkommen, der, wenigstens in gewisser Hinsicht, das Volumen des Haushalts 1963 kritisiert hat. In diesem Zusammenhang darf ich sagen, daß bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltes im Herbst vorigen Jahres im Kabinett von einer realen Steigerung des Bruttosozialprodukts um 3,5 % ausgegangen wurde und den Steuerschätzungen eine effektive Zuwachsrate von 5 % zugrunde gelegt worden ist. Mein Herr Vorgänger hat in der Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurf 1963 im vorigen Jahre vor diesem Hohen Hause bereits darauf hingewiesen, daß insoweit möglicherweise noch Änderungen eintreten könnten.
    Die Beratungen im Haushaltsausschuß zu Beginn dieses Jahres waren dann Anlaß für eine neue Steuerschätzung, die ich genauso habe durchführen lassen, wie eine Steuerschätzung durchgeführt wird,



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    wenn ein neuer Plan für das folgende Jahr aufgestellt wird. Dabei hat sich gezeigt, daß die effektive Zunahme ,des Bruttosozialprodukts auf 6,2 O/o veranschlagt werden kann. Das war zu Anfang diesels Jahres, als man den Ablauf des Winters und die ganze Entwicklung besser übersehen konnte. Auf dieser Grundlage sind dann die Steuereinnahmen unter Hinzuziehung der Bundesbank, der Wirtschaftswissenschaftlichen Institute, also in dem normalen Steuerschätzverfahren, neu geschätzt worden. Eine andere Schätzung als die, die Ihnen heute auf Grund der Beratungen im Haushaltsausschuß vorliegt, würde keine realistische Haushaltsgebarung rechtfertigen. Auf der anderen Seite liegen diese Schätzungen — ich habe das schon an anderer Stelle ausgeführt — absolut an der oberen Grenze, und die Ist-Zahlen der letzten Monate weisen das auch aus.
    Im Verhältnis zum Bundeshaushalt 1962 liegen tatsächlich die Ausgabenansätze des Bundeshaushaltsplans 1963 nach den Ergebnissen der zweiten Lesung mit rund 57 Milliarden DM um 8% höher. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom Oktober vorigen Jahres haben sich die Ausgaben noch um 1,6 % erhöht. Damit haben die Ausgabenansätze um 1,8 % stärker zugenommen, als es der Steigerung des Sozialprodukts entspricht. Niemand wird diese Entwicklung aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten begrüßen. Solange die Mehrausgaben aus ordentlichen Einnahmen oder ich betone — langfristigen Krediten finanziert werden, können aber finanzpolitisch gegen eine Zunahme um 1,8% keine ernsthaften Einwendungen erhoben werden. Eine solche Folgerung müßte man nur dann ziehen, wenn der Anteil der Kreditfinanzierung so stark erhöht würde, daß langfristige Kredite in solcher Höhe nicht beschafft werden könnten. Gerade das vermeidet der dem Hohen Hause zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf, ganz im Gegensatz zu den Vorschlägen der Opposition.
    Gegen die Geltendmachung der Rechte des Bundes aus Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes sind gleichfalls keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben worden. Einzig Herr Kollege Dr. Möller hat in seiner Rede heute morgen eine gewisse Kritik an dem grundsätzlichen Anspruch geübt, wobei er auf frühere Äußerungen des Herrn Bundesfinanzministers Etzel Bezug genommen hat, wonach der Bund angeblich 3,7 Milliarden DM für Länderaufgaben bereitgestellt habe. Ich bin der Meinung, daß das nur mittelbar etwas mit Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes und dem heute laufenden Verfahren zu tun hat.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Sehr richtig!)

    Die Zahlen, die Herr Bundesfinanzminister Etzel 1961 hier im Bundestag bekanntgegeben hat, sind richtig, sie sind in unserem Hause errechnet worden. Nun ist Herr Kollege Dr. Möller bei der Kritik offenbar davon ausgegangen, Herr Bundesfinanzminister Etzel könnte gemeint haben, der Bund finanziere irgendwie unzulässigerweise oder in nicht gerechtfertigterweise Länderaufgaben mit Bundesgeldern. Das hat aber Herr Kollege Etzel keineswegs gesagt; ich habe mir die damaligen Protokolle des Bundestages verschafft.
    Die Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Schäfer bei mir konnte jedoch nicht anders beantwortet werden als dahin, daß es sich um Globalzahlen handele, die für Herrn Etzel aus dem Haushalt herausgesucht worden seien. Die Zusammenstellung genauen Materials würde bedeuten, daß ich den ganzen Haushalt Titel für Titel durchsehen und auch die Streitfragen entscheiden müßte, wo Länderaufgaben und wo Bundesaufgaben liegen. Sie wissen ja, daß diese Abgrenzung Schwierigkeiten macht.
    Ich darf jetzt zurückkommen auf meine Eingangsbemerkung, daß grundsätzliche Einwendungen gegen die Änderung des Beteiligungsverhältnisses, gegen die Voraussetzungen der Änderung des Beteiligungsverhältnisses aus Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes auch von der Opposition nicht geltend gemacht worden sind. Auch die Opposition sieht offenbar die Voraussetzungen für eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses grundsätzlich als gegeben an. Sie ist allerdings der Auffassung, daß die Forderung des Bundes der Höhe nach nicht in vollem Umfang gerechtfertigt sei. Sowohl Herr Kollege Schoettle als auch Herr Kollege Ritzel hat den Standpunkt vertreten, daß den Ländern ein Verzicht auf mehr als 3 % an dem Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen nicht zugemutet werden könne. Eine Begründung für diesen Standpunkt und eine Auseinandersetzung mit meinen Ausführungen, daß den Ländern und Gemeinden auch nach der von der Bundesregierung geforderten Neufestsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer immer noch Steuermehreinnahmen von 1,8 Milliarden DM zur Deckung ihres Ausgabenmehrbedarfs verbleiben würden, habe ich leider vermißt.
    In diesem Zusammenhang ist es deshalb notwendig, sich noch einmal die im Vergleich zum Bund günstigere Entwicklung der Finanzlage der Länder und der Gemeinden zu vergegenwärtigen. Die Länder, in ihrer Gesamtheit gesehen, haben in den Jahren der bisherigen Aufwärtsentwicklung von 1955 bis 1961 — für 1962 liegen die endgültigen Ergebnisse noch nicht vor — folgende Verbesserungen ihrer Haushaltswirtschaft erreicht, die nach meiner Überzeugung sehr beeindruckend sind: Sie haben steigende Haushaltsüberschüsse mit Mehreinnahmen von insgesamt 2,4 Milliarden DM gehabt, davon 1961 allein 910,4 Millionen DM. Sie haben den Rücklagen brutto 2,4 Milliarden DM zugeführt. Nach Abzug der Entnahmen verbleiben netto 1,4 Milliarden DM. Die Länder unterhielten bei der Bundesbank am 31. Dezember 1962 Guthaben in Höhe von 3,5 Milliarden DM, die sich trotz der im Rechnungsjahr 1962 geleisteten Länderbeiträge an den Bund gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres nur ganz wenig verändert hatten und bis zum 31. März 1963 auf 4,7 Milliarden DM gestiegen sind. Ferner haben sie ihre Kreditmarktverschuldung von Ende 1960 bis Ende 1962 um mehr als 700 Millionen DM abgebaut.
    Die 'Steuereinnahmen der Gemeinden ergeben unter Berücksichtigung der Zuweisungen der Länder



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    aus dem Gesamtsteueraufkommen folgende Zuwachsraten: Für die Zeit von 1955 bis 1961 betrug der Zuwachs 106 %; wenn man einen kürzeren Zeitraum aus der jüngeren Vergangenheit betrachtet, 1959 bis 1961, so kommt man auf einen Zuwachs von 29,6%.
    Die Auffassung des Herrn Kollegen Schoettle, daß der Bund nur gering, die Länder und Gemeinden dagegen zu hoch verschuldet seien, kann nicht unwidersprochen bleiben. Herr Kollege Schoettle übersieht, meine Damen und Herren, daß dem Bund in den letzten Jahren erhebliche Schulden zugewachsen sind, die nicht über den Haushalt liefen, so der Aufwertungsverlust der Deutschen Bundesbank und die Schuldbuchforderungen der sozialen Rentenversicherungen. Er läßt bei seiner Betrachtung weiterhin die Schulden der Länder gegenüber dem Bund und dem Lastenausgleich außer acht. Am 31. März 1962 waren das über 50% der Gesamtverschuldung der Länder. Herr Kollege Schoettle läßt außer acht, daß diese Schulden keine echte Belastung darstellen, da die Länder diese Darlehen zu den gleichen Bedingungen weitergeben, unter denen sie sie aufgenommen haben.
    Außerdem muß berücksichtigt werden, daß der Bund den Ländern die Tilgungsleistungen für ihre Ausgleichsforderungen erstattet und daß der Bund darüber hinaus noch erhebliche Auslandsschulden hat. In der vorstehenden Übersicht über die Neuverschuldung des Bundes sind überdies — Sie können das im Haushaltsplan nachsehen — eine Reihe von Verpflichtungen des Bundes nicht enthalten. Sie liegen zwar gesetzlich fest, sind aber nicht als Bundesschuld ausgewiesen. Es handelt sich hierbei insbesondere z. B. um den Lastenausgleich und die sonstigen Kriegsfolgelasten wie Wiedergutmachung, Rückerstattung usw. Wenn Sie diese Verpflichtungen des Bundes kapitalisieren und als Schuld anrechnen — das muß man eigentlich tun —, würde sich eine Verschuldung des Bundes ergeben, die, gemessen an der Belastung der laufenden Rechnung, weit über der Verschuldung der Länder und Gemeinden liegen würde.
    Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtungen dürfte die Verschuldung der Bundesrepublik keineswegs unter der Verschuldung anderer Länder der westlichen Welt liegen. Ich möchte das einmal darstellen, damit nicht immer zu leicht davon gesprochen wird, daß die Verschuldung des Bundes zu gering sei. Ich bin der Meinung, daß sie nicht bedrohlich ist, daß sie in keiner Weise zur Kritik Anlaß gibt. Aber auf der anderen Seite darf man nicht vergessen, daß wir doch erhebliche Lasten zu tragen haben.
    Die Gesamtverschuldung von Bund und Ländern — dabei rechne ich die beiden Stadtstaaten mit — hat am 31. Dezember 1962 beim Bund 29,78 Milliarden DM, bei den Ländern 31,69 Milliarden DM betragen. Davon beträgt die Altverschuldung beim Bund 12 Milliarden DM, bei den Ländern 9 Milliarden DM; die Neuverschuldung — das ist eine wichtige Vergleichszahl — beim Bund 9 Milliarden DM, bei den Ländern nur 3 Milliarden DM; die Neuschulden aus öffentlichen Sondermitteln — auch
    interessant — beim Bund 3,2 Milliarden DM, bei den Ländern nur 1,1 Milliarden DM; bei den Gebietskörperschaften und beim Lastenausgleichsfonds 17 Milliarden DM Schulden der Länder; Auslandsschulden beim Bund 41/2 Milliarden DM, bei den Ländern 200 Millionen DM, also erheblich weniger.
    Im Verlauf der Entwicklung der letzten Jahre ist es den Ländern sogar gelungen, ihre Verschuldung am Kreditmarkt abzubauen. Die Steigerung ihres Schuldenstandes ist ausschließlich durch die vom Bund vorwiegend für den sozialen Wohnungsbau gegebenen Darlehen verursacht, und ich darf Sie daran erinnern, daß ich versucht habe, darzustellen, daß diese Darlehen des Bundes an die Länder für die Länder keine echte Belastung darstellen, weil sie zu den gleichen Bedingungen wieder herausgegeben werden.
    Nun zur Verschuldung der Gemeinden, die mit 18,03 Milliarden DM, Herr Kollege Schoettle, — davon 13,9 Milliarden DM Kreditmarktschulden — am 31. Dezember 1962 relativ beträchtlich ist; das muß ich Ihnen zugeben. Gegenüber dem 31. Dezember 1961 sind diese Schulden sogar um 2,4 Milliarden DM gewachsen. Dabei muß man jedoch berücksichtigen, daß dieser Zunahme der Schulden erhebliche Vermögenswerte gegenüberstehen, bei denen der Schuldendienst sich selbst trägt. Sie wissen, daß ich dabei an die rentierlichen Anlagen denke, an die Errichtung von Elektrizitätswerken, Gaswerken, Wasserwerken usw. Die Nettobelastung der Gemeinden durch den Schuldendienst für die aufgenommenen Kredite steht insgesamt gesehen in einem durchaus angemessenen Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. 1961 haben die Gemeinden — so gerechnet — 11 % des Überschusses der vermögensunwirksamen Rechnung als Schuldendienst geleistet. Die relativ hohen Schuldenzunahmen oder Schuldenaufnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände sind möglich gewesen, weil — auch das muß man sich natürlich vor Augen halten — höhere Steuereinnahmen der Gemeinden eine höhere Verschuldung ermöglicht haben. Unter Berücksichtigung aller dieser Gesichtspunkte und im Hinblick auf die wohl überall vorhandenen Überhänge für noch nicht durchgeführte Baumaßnahmen reichen die den Ländern und Gemeinden bei der Erhöhung des Bundesanteils verbleibenden Steuermehreinnahmen nach meiner Überzeugung vollkommen aus, um daraus die notwendigen Investitionen in volkswirtschaftlich vertretbarem Umfang zu finanzieren.
    Demgegenüber handelt es sich bei den vermögenswirksamen Ausgaben des Bundes, das möchte ich auch einmal sagen, mit alleiniger Ausnahme der Bundesdruckerei, um nicht rentierliche Anlagen. Die Förderung kostendeckender Einrichtungen und Anlagen Dritter werden beim Bund durch Bürgschaften, Gewährleistungen oder Garantien ermöglicht. Eine Finanzierung über den Bundeshaushalt haben wir in diesen Fällen vermieden.
    Ich bin — abgesehen von der in diesem Hohen Hause unstreitigen Tatsache, daß verfassungsrechtlich zur Zeit die Voraussetzungen des Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes zur Änderung der Beteili-



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    gungsrelation zugunsten des Bundes vorliegen — nach wie vor der Überzeugung, daß eine Erhöhung des Bundesanteils auf 38 v. H. nicht die äußerste Grenze dessen darstellt, was den Ländern für 1963 zugemutet werden kann. Schon für das Rechnungsjahr 1962 haben bekanntlich die Länder auf freiwilliger Grundlage 3 % des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftsteuer als ihren Beitrag an den Bund gezahlt. Die Länder sind in der Lage gewesen, diesen Betrag aufzubringen, ohne daß sie auch nur eine einzige eigene Aufgabe zurückstellen mußten oder Kredite aufzunehmen brauchten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Im Gegenteil, ,die Länder haben von den veranschlagten Kreditmitteln in Höhe von 1,2 Milliarden DM im Jahre 1962 ganze 273 Millionen DM aufgenommen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Gegenüber dem Bankguthaben der Länder von 3,5 Milliarden DM — nach dem Stand von Ultimo 1962 — dürften sich außerdem die Guthaben der Gemeinden zu ;diesem Zeitpunkt auch auf mehr als 5 Milliarden DM belaufen haben.
    Bei der Berichtigung des Beteiligungsverhältnisses hinchsichtlich der Einkommen- und Körperschaftsteuer zugunsten des Bundes darf außerdem nicht unberücksichtigt bleiben, .daß das Investitionsvolumen — ich meine damit die Eigeninvestitionen — bei Ländern und Gemeinden für das Rechnungsjahr 1963 auf etwa 15 Milliarden DM zu schätzen sind. Ein erheblicher Teil dieses Betrages entfällt insbesondere 'bei den Gemeinden und den Stadtstaaten z. B. auf Erwerbsvermögen, auf vollrentierliche Investitionen.
    Die Investitionsausgaben der Länder und Gemeinden beziehen sich überwiegend auf Bauvorhaben. Bei der anhaltenden Obernachfrage auf dem Baumarkt dürften die Länder und Gemeinden im laufenden Rechnungsjahr ebenso 'wie im vergangenen Rechnungsjahr nicht in der Lage sein, diese Vorhaben zu verwirklichen. Dabei haben die Länder gegenüber dem Soll 1962 einschließlich der Nachträge eine außergewöhnliche Erhöhung der Bauinvestitionen in Höhe von 14,1 % im Länderdurchschnitt vorgesehen.
    Unvermeidlich werden sich daher bei den Ländern und Gemeinden erhebliche Minderausgaben auf Grund der angespannten Lage auf dem Baumarkt und auch als Folge des außerordentlich langen Winters ergeben, so daß die Erhöhung des Bundesanteils um 5,5% im Jahre 1963 für die Länder und Gemeinden überhaupt kein echtes haushaltswirtschaftliches Problem darstellt.

    (Zuruf von der SPD: Na, na!)

    Die Befolgung der Anregung des Herrn Kollegen Dr. Vogel, die Länder und wahl auch die Gemeinden sollten ihre Ansätze für Investitionen um 10% kürzen, wäre :außerdem .geeignet, den Nachfragedruck, der durch die öffentliche Hand auf dem Baumarkt doch tatsächlich ausgeübt wird, zu vermindern. Ich würde es sehr begrüßen, wenn Länder und Gemeinden dem Bund in vollem Umfang folgen und eine 20 %ige Sperre aller Bauvorhaben nausbringen würden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Da das Investitionsvolumen von Bund — einschließlich der Verteidigung —, Ländern und Gemeinden im Rechnungsjahr 1963 rund 20 Milliarden DM — für alle drei Ebenen! — beträgt, würde das sicher zu einer Beruhigung des Baumarktes beitragen.
    Die Debatte über den Bundeshaushalt 1963 in der zweiten Lesung und die allgemeine Aussprache haben im übrigen gezeigt, daß gegen den Ausgaberahmen des Bundeshaushalts 1963 begründete Einwendungen nicht erhoben werden. Auch die Opposition hat darauf verzichtet, Kürzungen vorzuschlagen, offenbar in der Erkenntnis, daß in dem vorliegenden Haushaltsplan wirklich keine Reserven mehr vorhanden sind. Soweit in den Personalansätzen möglicherweise die eine oder andere Reserve vorhanden war,

    (Zuruf von der SPD: Sicher, sicher!)

    dürfte sie durch die bevorstehende Verabschiedung der Harmonisierungsnovelle und durch die neuen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst aufgezehrt werden. Die sonstigen Vorschläge des Bundesrates auf Kürzungen und Einahmeverbesserungen sind, wie ich schon anläßlich der Einbringung des Änderungsgesetzes nach Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgetragen habe, in vollem Ausmaß berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses sogar noch erheblich weitergehende Kürzungen und Einnahmeverbesserungen vorgesehen, ohne daß es dadurch für den Bund möglich geworden wäre, sich mit einem geringeren Anteil als 40,5 % an dem Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer zufrieden zu geben. Weitere Kürzungen — das möchte ich auch in diesem Augenblick noch einmal sagen — könnten nur auf Kosten von Ausgaben lebensnotwendiger oder politischer Bedeutung gehen, die inzwischen die Billigung dieses Hohen Hauses erfahren haben.
    In diesem Zusammenhang darf schließlich nicht übersehen werden, daß von der Ausgabenseite her noch für das laufende Jahr 1963 neue Belastungen zu erwarten sind, die ich zwar noch nicht genauer bestimmen kann, die aber doch nach unser aller Überzeugung auf uns zukommen werden. Ich denke dabei an die von der Bundesregierung beschlossene Verbesserung der Kriegsopferversorgung, an die Ansprüche der Nahverkehrsbetriebe aus der Beförderung von Kriegsbeschädigten sowie auch an die sich neuerdings abzeichnenden Probleme einer Förderung der Luftfahrtindustrie oder der Nichteisenmetallindustrie. Auch die Opposition hat im Zusammenhang mit ihrem Vorschlag, den Bundesanteil nur auf 38 % zu erhöhen, für die sich dadurch ergebende Deckungslücke von 1 Milliarde DM keinen Ausgleichsvorschlag von der Ausgabenseite her machen können, vielmehr eine Erhöhung der Kreditmittel im außerordentlichen Haushalt vorgeschlagen.
    Die Anregung der Fraktion der SPD, werbende Ausgaben in Höhe von 1 Milliarde DM vom ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt zu verla-




    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    gern und das Volumen des außerordentlichen Haushalts von 2,2 Milliarden DM auf 3,2 Milliarden DM zu erhöhen, kann meiner Überzeugung nach nicht zur Lösung des Deckungsproblems führen. Zu diesem Vorschlag möchte ich das unterstreichen, was Herr Dr. Vogel und Herr Dr. Emde heute und bereits am 8. Mai in diesem Hohen Hause vorgetragen haben. Es kann und soll selbstverständlich nicht bestritten werden, daß im ordentlichen Haushalt noch genügend Ansätze vorhanden sind, die unter Anwendung von Art. 115 des Grundgesetzes ihrer Art nach in den außerordentlichen Haushalt verlagert werden könnten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das wäre an sich eine technische Kleinigkeit. (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Aber hören Sie sich bitte auch an und prüfen Sie das, was ich dazu zu sagen habe: Mit einer solchen Verlagerung allein, meine Herren von der Opposition, ist es nicht getan.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Denn sie ist nur möglich, wenn entsprechende Einnahmen aus Krediten für den außerordentlichen Haushalt auch tatsächlich erwartet werden können. Gerade an dieser entscheidenden Voraussetzung fehlt es aber. Ich habe über diese Frage sehr eingehende Erörterungen mit Fachleuten gehabt. Ich habe das vom Direktorium der Deutschen Bundesbank und dem Zentralbankrat und gerade in der letzten Zeit auch noch von Herrn Präsidenten Butschkau von der Organisation des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gehört. Gegen eine Erhöhung des Anleiherahmens des Bundes von 1,8 Milliarden DM auf 2,2 Milliarden DM, wie sie während der Haushaltsberatungen erfolgt ist, haben alle diese Organisationen und Gremien ihre Bedenken nur ganz zögernd zurückgestellt. Eine weitere Erhöhung von 2,2 Milliarden DM auf 3,2 Milliarden DM Kreditvolumen halten alle befragten Stellen für absolut unmöglich.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Dr. Vogel hat mit Recht darauf hingewiesen, daß nach den Vorstellungen der Bundesbank die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarktes im Jahre 1963 auf brutto 12 bis 14 Milliarden DM zu veranschlagen ist. Allein der Kapitalbedarf des Bundes beläuft sich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Bundeshaushalts sowie der Bedürfnisse der Deutschen Bundesbahn, der Bundespost und des Lastenausgleichsfonds auf etwa 5 bis 5,3 Milliarden DM. Unter Einbeziehung des Kreditbedarfs der Länder und der Gemeinden beläuft sich der Anleihebedarf der gesamten öffentlichen Hand auf mindestens 7 bis 8 Milliarden DM, also auf mehr als die Hälfte des voraussichtlichen Kapitalmarktvolumens. Ich glaube nicht, und wohl niemand hier im Hause wird den Optimismus haben, daß sich der Anteil der öffentlichen Hand an langfristigen Krediten noch wesentlich ausweiten läßt. Im Gegenteil, es wird aller Anstrengungen bedürfen, um den außerordentlichen Haushalt des Bundes in seinem vorliegenden Volumen zu decken.
    Zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Ritzel gegen die Finanzierung von vermögenswirksamen Ausgaben aus Steuereinnahmen möchte ich allgemein aber noch folgende grundsätzliche Bemerkungen machen. Durch die Kreditfinanzierung von vermögenswirksamen Vorhaben kann eine Belastung des Steuerzahlers nur in den Fällen vermieden werden, in denen die Erträge dieser Investitionen ausreichen, um die aufgenommenen Kredite zu verzinsen und zu tilgen. Soweit es sich dabei um durch Darlehen geförderte Investitionen handelt, müßten demnach, Herr Kollege Ritzel, die Rückflüsse aus den Fälligkeiten der Anleihe so abgestellt werden, daß auch insoweit Zinsen und Tilgungsraten der ausgelegten Darlehen den Darlehensbedingungen entsprechen. Leider liegen diese Voraussetzungen beim Bund, von der bereits genannten einen Ausnahme abgesehen, kaum jemals vor. Die Investitionen des Bundes werfen entweder gar keine oder nur geringe unmittelbare Ertrage ab. Ich darf insoweit auf das von Herrn Kollegen Ritzel angeführte Beispiel Bezug nehmen. Herr Kollege Ritzel hatte gesagt, man solle Botschaftsgebäude im Ausland aus Krediten finanzieren. Daß das keine Erträge bringt, ist sicher. Im Gegenteil, in Botschaftsgebäuden wird häufig sogar über Ausgaben verhandelt.
    Auch die Darlehen, die der Bund aus seinen Mitteln gewährt, entsprechen weder in bezug auf die Tilgungsbedingungen noch in bezug auf die Verzinsung den Anleihebedingungen, so daß also auch hier nichts zu machen ist. Letzten Endes muß 'deshalb — das ist die Konsequenz aus dieser Lage — der Steuerzahler die Annuitäten aufbringen, denn die Verzinsung und Tilgung von Anleihen muß nach einer unbestrittenen Regel der öffentlichen Finanzwirtschaft, die auch in der Fassung des Artikels 115 des Grundgesetzes ihren Niederschlag gefunden hat, aus dem ordentlichen Haushalt aufgebracht werden, d. h. aus ordentlichen Einnahmen, nämlich aus Steuern, gedeckt werden.
    Durch eine solche Kreditfinanzierung, wie Sie • vorgeschlagen worden ist, wird der Steuerzahler daher nicht nur mit den Kosten der Investitionen belastet, sondern er muß zusätzlich auch noch die Zinsen aufbringen. Die Kreditfinanzierung unrentierlichen Investitionen, die in einer bestimmten Größenordnung im Haushalt jährlich wiederkehren, ist daher im langen Lauf gesehen für den Steuerzahler teurer als eine Finanzierung aus ordentlichen Einnahmemitteln.
    Der auch von mir schon vor längerer Zeit geäußerte Gedanke — ich bin im Rahmen dieser augenblicklich laufenden Auseinandersetzung vielleicht sogar der erste gewesen, der darauf hingewiesen hat —, durch eine Finanzierung über Anleihen Belastungen auf künftige Generationen zu verlagern, ist im Grundsatz sicherlich richtig. Da die Anleihen jedoch nach den gegenwärtigen Kapitalmarktbedingungen gewöhnlich nur eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren haben und die Tilgung bereits wesentlich früher einsetzt, bedeutet das nicht mehr und nicht weniger als eine Verschiebung der Belastung auf künftige, in nicht allzu ferner Zukunft liegende Rechnungsjahre. Dazu kann man nur insoweit übergehen, als



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    die ordentlichen Einnahmen nicht zur Bestreitung aller öffentlichen Bedürfnisse ausreichen, aber zu erwarten ist, daß auf der anderen Seite die zukünftige günstige Entwicklung der Einnahmen die Verschuldung rechtfertigt. Schlimme finanzielle Auswirkungen aus einer übermäßigen Kreditfinanzierung müssen und sollten im Interesse des Steuerzahlers vermieden bleiben.
    Im übrigen scheint die Opposition selber Zweifel an der Durchführbarkeit ihrer Anregungen zu haben, Zweifel nämlich, ob es wirklich möglich sein wird, einen außerordentlichen Haushalt von 3,2 Milliarden DM echt durch Anleihen zu finanzieren. Sie hat daher in der zweiten Lesung den Vorschlag gemacht, durch das Haushaltsgesetz den Haushaltsausschuß zu bevollmächtigen, eine Rangfolge der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts mit dem Ziel festzulegen, die Ausgaben nur insoweit zu bedienen, als Deckungsmittel anfallen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Finanzminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte schön, sehr gern.