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    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1963 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Frau Vietje Vizepräsident Dr. Dehler . . . . 3449 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Lemmer und Scheuren . . . . . . . . . 3449 B Änderung einer Ausschußüberweisung . . 3449 C Fragestunde (Drucksache IV/1217) Frage des Abg. Ritzel: Besuchergruppen bei der NATO von Hase, Staatssekretär . . 3450 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 3450 B Schwabe (SPD) 3450 C Frage des Abg. Ritzel: Besuchergruppen in der Bundesrepublik von Hase, Staatssekretär . . 3451 A, B, C Ritzel (SPD) 3451 A Frage des Abg. Weigl: Richtlinien des „Grünen Planes" . . . 3451 C Frage des Abg. Ertl: Aufkauf von bäuerlichen Familienbetrieben in Feriengebieten . . . . . 3451 D Frage des Abg. Fritsch: Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Waisenrente 3451 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Härteausgleich bei Krebsfällen Blank, Bundesminister . . . . 3452 A, B Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3452 B Frage des Abg. Supf: Benennung einer Kaserne der Bundeswehr nach dem Feldwebel Boldt von Hassel, Bundesminister . . . 3452 C Frage des Abg. Dröscher: Schulbauten in Garnison-Gemeinden von Hassel, Bundesminister . . . 3452 C, 3453 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 3452 D, 3453 A Höhmann (HessischLichtenau) (SPD) 3453 B, D Frage des Abg. Müller-Hermann: Regelung der Umsatzsteuerrückvergütung für Wasserfahrzeuge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 3453 A, B, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3454 A Gewandt (CDU/CSU) 3454 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Änderung des Umsatzsteuergesetzes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3454 B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 3454 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1963 Frage des Abg. Müller-Hermann: Rückwirkung der Umsatzsteuerrückvergütung für Wasserfahrzeuge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3454 D, 3455 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 3454 D, 3455 A Fragen des Abg. Jacobi (Köln):: Gaskohle für süddeutsche Versorgungsunternehmen . . . . . . . 3455 B Frage des Abg. Weigl: Bruttopreise der französischen Elektromotoren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3455 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Begründungen zu Vorlagen der EWG-Kommission Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3455 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Regreßansprüche wegen der Nichtlieferung von Röhren an die Sowjetunion Dr. Westrick, Staatssekretär . 3456 A, B, C Dr. Kohut (FDP) 3456 A, B Spies (CDU/CSU) 3456 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Regreßmaßnahmen für das Röhrenembargo Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3456 C Dr. Kohut (FDP) 3456 D Frage des Abg. Margulies: Zölle für Tropenholz und Tee Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3456 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße 5 zwischen Struckum und Bredstedt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3457 A Frage des Abg. Ertl: Sicherheitsplanken auf Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3457 B Fragen des Abg. Vogt: Kosten für Signalanlagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3457 C, 3458 A, B, C Vogt (CDU/CSU) 3458 A, B Dröscher (SPD) 3458 B Frage der Abg. Frau Meermann: Gittertrittbretter an Eisenbahnwagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3458 C, D, 3459 B, C, D Frau Meermann (SPD) . 3458 D, 3459 C Dröscher (SPD) 3459 A Frau Zimmermann (Brackwede) (SPD) 3459 B Ritzel (SPD) 3459 D Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1213) 3459 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1219) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/700) - Zweite Beratung — Allgemeine Aussprache: Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 3460 A Schoettle (SPD) 3465 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 3468 C Dr. Emde (FDP) 3475 A Ritzel (SPD) 3481 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3486 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 3488 C Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/1100) . . 3494 C Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache IV/1101) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 3494 D Brese (CDU/CSU) . . . 3496 C, 3503 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3500 C, 3504 C, 3505 A, B Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . . 3500 C Dr. Schäfer (SPD) . . 3502 A, 3505 A, B Dürr (FDP) 3503 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3504 A Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache IV/1102) 3505 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/1103) Erler (SPD) . . . . . . . . . . 3505 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 3507 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1963 III Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/1104, zu IV/1104) Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 3507 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 3513 A Majonica (CDU/CSU) 3517 B Ritzel (SPD) . . . . . 3518 A, 3519 B Dr. Conring (CDU/CSU) 3518 C Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache IV/1105); verbunden mit Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksache IV/1125) und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/1129, zu IV/1129) Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 3519 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . 3521 B, 3527 A, 3531 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 3524 D, 3534 D Dorn (FDP) . . 3525 C, 3527 D, 3530 C, 3534 D, 3540 D Dr. Kübler (SPD) . . . 3526 B, 3528 A Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 3529 A Hermsdorf (SPD) 3530 A Wellmann (SPD) . . . . . . . 3530 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 3532 C Dr. Schäfer (SPD) 3533 A Höcherl, Bundesminister . . . . 3533 C Dr. Rinderspacher (SPD) . 3533 D, 3540 B Mengelkamp (CDU/CSU) . . . 3534 B Schwabe (SPD) 3535 C Hansing (SPD) . . . . 3539 B, 3543 B Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 3541 D Dr. Bechert (SPD) 3543 C Nächste Sitzung 3544 D Anlagen 3545 74. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 72. Sitzung Seite 3396 B hinter Zeile 12 ist einzufügen: Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen. Es ist zu lesen: 73. Sitzung Seite 3447 A statt „Freiher zu Guttenberg 25. 5.": Freiherr zu Guttenberg 25. 4. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Arendt (Wattenscheid) ** 8. 5. Dr. Aschoff 8. 5. Dr. Atzenroth 10. 5. Dr.-Ing. Balke 8. 5. Bauer (Würzburg) * 10. 5. Bazille 14. 5. Bergmann ** 8. 5. Berkhan * 10. 5. Fürst von Bismarck * 10. 5. Blachstein * 10. 5. Börner 8. 5. Dr. h. c. Brauer * 10. 5. Frau Brauksiepe 8. 5. Burgemeister 10. 5. Dr. Deist 8. 5. van Delden 8. 5. Dr. Effertz 9. 5. Even (Köln) 18. 5. Figgen 15. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 10. 5. Franke 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 5. Fritsch 10. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gehring 10. 5. Gerlach 10. 5. Gerns * 10. 5. Gscheidle 9. 5. Freiherr zu Guttenberg 10. 5. Dr. Harm (Hamburg) 8. 5. Dr. Dr. Heinemann 10. 5. Dr. Hellige * 10. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Höfler * 10. 5. Frau Dr. Hubert * 10. 5. Hufnagel 11.5. Dr. Huys 9. 5. Jacobs * 10. 5. Kahn-Ackermann * 10. 5. Frau Kalinke 8. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 10. 5. Knobloch 10. 5. Kohlberger 10. 5. Dr. Kopf * 10. 5. Kriedemann ** 10.5. Leber 10. 5. Lenze (Attendorn) * 10. 5. Dr. Löbe 10. 5. Lohmar 10. 5. Lücker (München) 10. 5. Mauk * 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein * 10. 5. Memmel * 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 10. 5. Dr. Miessner 8. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Nellen 8. 5. Frau Dr. Pannhoff 10.5. Paul * 10. 5. Peters (Norden) 19. 5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Pöhler 10. 5. Rauhaus 8. 5. Frau Dr. Rehling * 10.5. Frau Renger * 10. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 5. Dr. Schwörer 8. 5. Dr. Seffrin * 10. 5. Seidl (München) * 10. 5. Seifriz * 9. 5. Dr. Serres * 10. 5. Dr. Stammberger * 10. 5. Dr. Starke 13. 5. Dr. Stecker 10. 5. Dr. Steinmetz 10. 5. Stingl 8. 5. Dr. Süsterhenn * 10. 5. Wächter 9. 5. Dr. Wahl * 10. 5. Wehking 9. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Wienand * 10. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmer * 10. 5. Zoglmann 31.5. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Brünen 8. 6. Corterier 31. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Haage (München) 21. 5. Heiland 19. 5. Hirsch 24. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Dr. Kreyssig ** 17. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Dr. Mommer 15. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, 3. Mai 1963 An den Herrn Bundeskanzler Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 257. Sitzung am 3. Mai 1963 beschlossen hat, 3546 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1963 dem vom Deutschen Bundestag am 28. März 1963 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: Die Bundesregierung wird gebeten, a) einen Gesetzentwurf vorzubereiten und den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten, der unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Sozialleistungszweigen Art und Umfang sowie die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Altershilfe für die Landwirte regelt, b) zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung zu berichten, ob und in welcher Weise aa) die Gewährung von Altersgeld an mithelfende Familienangehörige ermöglicht und bb) eine Krankenhilfe an die Bezieher von Altersgeld sichergestellt werden kann. Kiesinger Bonn, den 3. Mai 1963 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. März 1963 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Anlage 3 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Wessel, Spies, Murr und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen IV/700, IV/1101). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 — Deutscher Bundestag —In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) —Drucksache IV/1101 — sind folgende Änderungen auszubringen: Bes.-Gr. A 15 statt 7 (1) Regierungsdirektoren 8 (1) Regierungsdirektoren; Bes.-Gr. A 13 statt 22 (20) Regierungsräte 21 (20) Regierungsräte; Bes.-Gr. A 10 statt 13 (15) Regierungsoberinspektoren 14 (15) Regierungsoberinspektoren; Bes.-Gr. A 9 statt 10 (12) Regierungsinspektoren 9 (12) Regierungsinspektoren Die Ansätze und die Erläuterungen zu Kap. 02 01 sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 6. Mai 1963 Frau Wessel Auge Baldauf Biegler Fritsch Haase (Kellinghusen) Kraus Dr. Kübler Lemper Lenz (Bremerhaven) Peiter Frau Seppi Spies Biechele Dr. Bieringer Böhme (Hildesheim) Haase (Kassel) Hösl Frau Klee Ziegler Murr Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Anlage 4 Umdruck 249 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier : Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag — (Drucksachen IV/700, IV/1101). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 — werden die Ansätze des Tit. 101 und des Tit. 104 sowie die Planstellen auf den Stand des Rechnungsjahres 1962 zurückgeführt. Bonn, den 7. Mai 1963 Brese Anlage 5 Umdruck 252 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1103). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/700 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnug über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1963 3547 Anlage 6 Umdruck 253 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 05 — Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1104). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligung In Tit. 302 — Pflege kultureller Beziehung zum Ausland — (Drucksache IV/1104 S. 3) wird der Ansatz von 119 055 000 DM auf 119 155 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 302 werden in Buchstabe c Nr. 3 die folgenden Worte angefügt: „und für Planungsarbeiten zur Errichtung des German Centre in London." Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 05 — Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1104). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligung 1. In Tit. 307 — Kosten der Kommissionen, Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen, sofern das Auswärtige Amt maßgebend Einfluß auf die Ausführung hat, einschließlich der Kosten für das Konferenzsekretariat in Bonn — (Drucksache IV/700 S. 28) wird der Ansatz von 1 429 200 DM um 150 000 DM auf 1 279 200 DM gekürzt. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — (Drucksache IV/700 S. 31) wird der Ansatz von .350 000 DM auf 500 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 255 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1105). Der Bundestag wolle 'beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 616 — Allgemeine und langfristige Förderung der Wissenschaft — (Drucksache IV/1105 S. 4) wird der Ansatz von 321 299 700 DM um 35 000 000 DM auf 356 299 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache IV/700 Anlage S. 29) wird unter zu 1. a) für die Deutsche Forschungsgemeinschaft — der Ansatz von 67 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht; unter zu 1. b) für die Max-Planck-Gesellschaft e. V. — wird .der Ansatz von 34 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 37 000 000 DM erhöht. Der Ansatz unter Nr. 2 — Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft — wird von 220 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 250 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 657 — Zuschüsse auf dem Gebiete ides Bildungswesens — (Drucksache IV/1105 S. 5) wird bei a) Studentenförderung — der Ansatz von 57 165 000 DM um 10 000 000 DM auf 67 165 000 DM ,erhöht. Der Sperrvermerk wird aufgehoben. 3. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/700 Anlage S. 51) wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/700 Anlage S. 120) .erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben des Titels unterliegt nur der Prüfung durch einen Unterausschuß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0619 — Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz 5. In Tit. 717 — Neubau von Betriebsräumen für Rundspruchsender und Richtfunkstellen, 7. Teilbetrag — (Drucksache IV/1105 S. 8) wird der Ansatz von 7 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 859 — Anschaffung von Einsatzfahrzeugen — (Drucksache IV/700 Anlage S. 214) wird der Ansatz von 742 300 DM um 726 900 DM auf 1 469 200 DM erhöht. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn 7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — (Drucksache IV/700 Anlage S. 327) wird in den Erläuterungen in Nr. 11 hinter der Klammer angefügt „und Material für Besuchergruppen im Bundeshaus". Bonn, den 7. ,Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion 3548 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1963 Anlage 9 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/700 Anlage, IV/1129). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 1. In Tit. 309 — Kosten der Ausbildung des Luftschutzhilfsdienstes — (Drucksache IV/1129 S. 2) wird der Ansatz von 6 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 714 — Instandsetzung von Luftschutzbunkern und -stollen, Errichtung neuer Luftschutzbauten sowie Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke und für abzugeltende Investitionen, 8. Teilbetrag — (Drucksache IV/700 Anlage S. 11) wird in den ,Erläuterungen gestrichen: „Ferner kann aus dem Ansatz ein Betrag bis zur Höhe von 10 000 000 DM für bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern gezahlt werden, auch soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt". Einfügung 6) erhält folgende Fassung: „Mehr durch verstärkte Instandsetzungsmaßnahmen". 3. Folgender neuer Tit. 878 wird eingefügt: „Tit. 878 Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern 10 000 000 DM" 4. In Tit. 879 — Bevorratung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, 9. Teilbetrag — (Drucksache IV/700 Anlage S. 12) werden in den Erläuterungen die Worte „Aus diesen Mitteln können auch Ausgaben bis zur Höhe von 5 000 000 DM für Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern geleistet werden" gestrichen. Ferner wird die Einfügung 7) gestrichen. 5. In Tit. 890 — Beschaffung der Ausrüstung für den Schwimmbrückenbau, 3. Teilbetrag — (Drucksache IV/1129 S. 3) wird zur Wiederherstellung der Regierungsvorlage der Ansatz von 5 600 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 600 000 DM erhöht. 6. Folgender neuer Tit. 960 wird eingefügt: „Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt 20 000 000 DM" Zu Kap. 36 05 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Wirtschaft 5. folgender Tit. 955 wird eingefügt: „Tit. 955 — Versorgungslager für Bekleidung, Säuglingsartikel, Decken usw. für den zivilen Bevölkerungsschutz und für allgemeine Katastrophenfälle 1 000 000 DM" 6. Folgender neuer Tit. 956 wird eingefügt: „Tit. 956 — Anschaffung von Trinkwasserbehältern zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Bevölkerung im Rahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes 1 000 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz vom 20. April 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl Drucksache IV/1093, Frage VIII/6 *) Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen einzuleiten, durch welche ein finanzieller Anreiz zur Steigerung des Qualitätsweizenanbaues geschaffen wird? Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 1963 Einzelplan 10 Kap. 10 02 Tit. 622 in verstärktem Umfange Mittel zur Förderung der horizontalen Verbundwirtschaft vorgesehen. Mit diesen Mitteln soll auch ein finanzieller Anreiz zur verstärkten Erzeugung und Lieferung von Qualitätsgetreide gegeben werden. Da dem Markt nur mit größeren Partien einheitlicher Ware gedient ist, soll die Bildung von „Anbaugemeinschaften für Qualitätsgetreide" unterstützt werden, deren Mitglieder sich durch Anbau- und Lieferverträge zur sachgemäßen Erzeugung und Lieferung beispielsweise geeigneter Partien von Qualitätsweizensorten bereit erklären. Die Zuschüsse sollen einen Ausgleich für Mehraufwendungen bieten, die mit der Erzeugung und Aufbereitung von Qualitätsweizen und dessen Qualitätsprüfung verbunden sind. Die Verhandlungen mit den Ländern und beteiligten Wirtschaftskreisen über die zweckmäßigste Art und Weise der Durchführung sind gegenwärtig noch im Gange, doch soll diese Förderungsmaßnahme mit dem Winterweizenanbau 1963 anlaufen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Ministers Schwarz vom 22. April 1963 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Varelmann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) **) Ihre Zusatzfrage in der Fragestunde der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. März 1963, ob die Exportförderungsmaßnahmen der Bundesregierung für Zuchttiere auch die Geflügelzucht einbeziehen, erlaube ich mir wie folgt zu beantworten: 1. Die Bundesregierung stützt den Export von Zuchtgeflügel nicht. 2. Ein derartiger Antrag wurde bisher nicht gestellt. *) Siehe 70. Sitzung Seite 3166 D **) Siehe 70. Sitzung Seite 3168 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1963 3549 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 29. April 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter [Drucksache IV/1193, Frage VII/7 *)]. Ist die Zeitungsmeldung zutreffend, daß Soldaten der Bundeswehr, die freiwillig beim Ausbau eines deutschen Soldatenfriedhofes in Italien geholfen hatten, für ihren Aufenthalt 100 DM zuzahlen mußten? Alljährlich beteiligen sich Soldaten der Bundeswehr freiwillig am Kriegsgräbereinsatz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. So haben z. B. 60 Soldaten Anfang dieses Jahres an einem Kriegsgräbereinsatz in MONTE CASSINO/ Italien teilgenommen und dafür einen Eigenbetrag von DM 60,— zu den Fahrkosten je Teilnehmer geleistet. Die Finanzierung des Kriegsgräbereinsatzes erfolgt zu zwei Dritteln aus Mitteln des Bundesjugendplanes und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, während ein Drittel von den Teilnehmern selbst zu leisten ist. Die frei'w'illig teilnehmenden Soldaten der Bundeswehr werden hinsichtlich des zu leistenden Eigenbetrages nicht anders als die übrigen jugendlichen Teilnehmer behandelt. Eine reisekostenrechtliche Abfindung mit Tage- und Übernachtungsgeld, Abwesenheitsvergütung usw. wäre auch nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich. Im übrigen unterstützt die Bundeswehr den Kriegsgräbereinsatz durch dienstliche Abstellung von Fahrzeugen für Transportfahrten, Feldküchen, Pioniergerät und Kommandierung des erforderlichen Begleitpersonals. *) Siehe 73. Sitzung Seite 3407 D Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 30. April 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann [Drucksache IV/1193, Frage X/31]. Wie erklärt der Herr Bundespostminister die Tatsache, daß der von der Pressestelle der SPD im Bayerischen Landtag herausgegebene „Sozialdemokratische Pressedienst" bei der Zustellung an die Münchener Journalisten eine Postlaufzeit bis zu fünf Tagen benötigt? In der Zeit von etwa Ende Februar bis Ende März dieses Jahres sind beim Postamt München 2, bei dem alle für München bestimmten Sendungen eingelaufen und verteilt werden, infolge eines ungewöhnlich hohen Anfalls von Drucksachen und eines gleichzeitig ebenso ungewöhnlich hohen Krankenstandes des Verteilpersonals erhebliche Stauungen eingetreten. Die dadurch bedingten Verzögerungen in der Beförderung der Sendungen ließen sich trotz Leistung von Überstunden, Einsatz von Bediensteten anderer Postämter und Einrichtung von Ausweichverteilstellen nicht vermeiden. Ich bedaure, daß davon offensichtlich auch die Sendungen „Sozialdemokratischer Pressedienst" betroffen worden sind. Sie können versichert sein, daß ich der schnellen Beförderung von Presseinformationen meine besondere Aufmerksamkeit zuwende. Bei dem Massenbetrieb, den die Deutsche Bundespost zu bewältigen hat, lassen sich jedoch Verzögerungen in Einzelfällen nicht vermeiden. Dies gilt besonders dann, wenn eine Reihe von unglücklichen Umständen, wie ich sie dargestellt habe, zusammentreffen. *) Siehe 73. Sitzung Seite 3408 C
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, ich werde diese Anregung gern dem dafür zuständigen Ministerium weiterleiten.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Staatssekretär. — Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt II ,auf:
Sammelübersicht 16 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/1213).
Es liegt der Antrag des Ausschusses vor, die Anträge, die aus der Sammelübersicht ersichtlich sind, anzunehmen. Wer zustimmt, gebe bitte ein Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.



Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt III:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1219) ;
ferner den Tagesordnungspunkt IV:
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/700).
Berichte des Haushaltsausschusses.
Die beiden Punkte sollen zusammen beraten werden,
und es soll eine einheitliche Aussprache stattfinden.
Es ist vorgeschlagen worden, die zweite Beratung des Haushaltsgesetzes mit einer allgemeinen Beratung zu beginnen. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit feststellen.
Das Wort zu beiden Tagesordnungspunkten, insbesondere zur Begründung des Gesetzentwurfs unter Punkt III, hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

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    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es dankbar, daß den darauf gerichteten Bemühungen der Bundesregierung entsprochen und die erste Lesung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer vor Beginn der zweiten Lesung des Bundeshaushalts angesetzt worden ist. Die Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs in Verbindung mit der zweiten und dritten Lesung des Bundeshaushalts 1963 ist notwendig, weil ein untrennbarer Sachzusammenhang besteht. Außerdem gewinne ich bei den Beratungen des schon im vorigen Jahre eingebrachten Bundeshaushalts auf diesem Wege meinerseits Gelegenheit zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen.
    Die Tatsache, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß der Gesetzentwurf nach den Vorstellungen der Bundesregierung und dem Ergebnis der Beratungen des Haushaltsausschusses des Bundestages zur Deckung des Fehlbetrages des Bundeshaushalts 1963 in Höhe von rund 2 Milliarden DM dienen soll, zwingt ja dazu, diesen Gesetzentwurf über die Änderung des Beteiligungsverhältnisses und den Bundeshaushalt 1963 im Zusammenhang zu sehen und in einer Gesamtbetrachtung zu prüfen. Die Bundesregierung hätte es deshalb gerne gesehen, wenn der Gesetzentwurf bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte vorgelegt werden können. Die Prüfung der Frage, in welchem Umfang eine Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer möglich und geboten sein könnte, ist bereits während der Aufstellung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 1963 im vorigen Jahr begonnen worden und hat damals bereits zu dem Ihnen jetzt vorliegenden Vorschlag geführt. Die Tatsache, daß damit zugleich Fragen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in seinem ganzen Umfang, mit seinen Ausstrahlungen auf Bund, Länder und Gemeinden berührt werden und daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ließ es geboten erscheinen, auf der Grundlage des vom Bundesrat im ersten Durchgang geprüften Bundeshaushaltsplans 1963 zunächst eine vorbereitende Verhandlung mit den Ländern zu führen. Dafür wurde in einer Besprechung der Herren Ministerpräsidenten bei dem Herrn Bundeskanzler am 25. Oktober 1962 ein Ausschuß von je vier Mitgliedern der Bundesregierung und der Landesregierungen vorgesehen. Dieser Ausschuß sollte prüfen, welche Aufgaben des Bundes und welche Aufgaben der Länder von besonderer Dringlichkeit sind, und sollte eine angemessene Verteilung des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer vorschlagen. Dieses am 25. Oktober des vorigen Jahres eingesetzte Gremium hatte also nach dem Gründungsprotokoll — wenn ich das einmal so nennen darf — ausdrücklich auch den Auftrag, in bezug auf das Aufkommen der beiden genannten Steuern eine angemessene andere Verteilung zwischen Bund und Ländern vorzuschlagen. Es ist nicht verständlich, daß später dieser Auftrag bestritten worden ist.
    Die Bildung der Bund-Länder-Kommission ist zunächst durch die Umbildung der Bundesregierung, danach aber leider auch durch Terminschwierigkeiten auf der Länderseite etwas verzögert worden. Die Kommission hat die Beratungsunterlagen in einer Zusammenstellung des Bundesfinanzministeriums nach dem neusten Stand der Ist-Zahlen am 15. Februar 1963 und in einer Stellungnahme der Länder vom 25. März 1963 erhalten. Es wurden zwei Sitzungen, am 7. März und am 2. April 1963, abgehalten. Ich bedaure sehr, daß die Beratungen nicht zu einer Verständigung geführt haben, sondern angesichts der Notwendigkeit, den Gesetzentwurf einzubringen, für beendet erklärt worden sind. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf einbringen müssen, damit er mit der Stellungnahme des Bundesrats vom Bundestag im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 1963 beraten werden kann.
    Bei diesem Stand der Verhandlungen hat zwischen dem Bund und allen Ländern ohne Ausnahme — das möchte ich ausdrücklich hervorheben — volles Einvernehmen darüber bestanden, daß nunmehr der Weg des institutionellen Verfahrens eingeschlagen werden solle und eingeschlagen werden müsse. Selbstverständlich kann bei dieser Sachlage keine Rede davon sein, daß nun zwischen Bund und Ländern etwa ein unüberbrückbarer oder höchst unerquicklicher Streit ausgebrochen sei. Bund und Länder gehen gemeinsam den ordnungsgemäßen Weg, den unsere Verfassung festgelegt hat, und werden auf diesem Wege die in einer Demokratie durchaus normale Verschiedenartigkeit ihrer Auffassungen auf demokratische Weise lösen.
    Zu dem vom Bundesrat im ersten Durchgang gefaßten Beschluß, 'die Vorschläge der Bundesregierung in der geforderten Höhe abzulehnen, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, daß das doch offenbar kein glattes Nein 'ist und daß auch der Bundes-



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    rat den Wunsch hat, das Gesetz über die Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer mit dem Bundeshaushalt 1963 rechtzeitig in derselben Sitzung zu verabschieden. Dabei hat sich der Bundesrat die Begründung seiner Ablehnung vorbehalten und bisher nur inoffizielle und teilweise bekannte Vorschläge zur Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages unterbreitet. Ich vermag nicht zu sagen, ob das die Anrufung des Vermittlungsausschusses oder nur eine Stellungnahme mit Empfehlungen zu Kürzungen und einsparender Bewirtschaftung bedeutet.
    Die Verhandlungen im Bundesrat haben — wie aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters im Plenum des Bundesrats klar hervorgeht — zwei sehr wesentliche Gesichtspunkte ergeben, in denen der Bundesrat mit der Bundesregierung übereinstimmt und die ich betont hervorheben möchte. Erstens. Im Bemühen um eine gerechte, allseits befriedigende, im Interesse aller Beteiligten liegende Lösung müssen Bund und Länder die gemeinsame Verantwortung sehen. Zweitens. Steuererhöhungen auf dem Rücken des Staatsbürgers sind keine mögliche Lösung,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    weil das Problem damit nur zeitlich hinausgeschoben würde, von den zu befürchtenden schädlichen Auswirkungen einmal ganz abgesehen.
    Dazu möchte ich zunächst wiederholen, was ich bereits im Bundesrat gesagt habe. Der Bundesminister der Finanzen ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Grundgesetz verpflichtet, an die Finanzen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in gleicher Weise zu denken. Das gilt bereits, wenn es sich um die Steuergesetzgebung, um die Prüfung neue Lasten begründender Gesetze oder um die Gestaltung des Bundeshaushaltes selbst handelt. Diese Verpflichtung erhält ihr besonderes Gewicht dadurch, daß zur bedarfsgerechten Aufteilung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Aufgabenträger die Entwicklung der öffentlichen Haushalte und die volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Notwendigkeiten berücksichtigt werden müßten.
    Heute möchte ich hier noch hinzufügen: Der Bundesminister der Finanzen ist gleichzeitig jedem Staatsbürger gegenüber besonders verpflichtet, darauf zu achten, daß die steuerlichen Belastungen unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten möglichst gerecht verteilt werden und tragbar sind und daß der Gesichtspunkt sparsamer Haushaltsführung nicht vergessen wird. Er ist deshalb jedem dankbar, der ihm vertretbare Möglichkeiten zur Senkung der Ausgaben konkret zeigt.
    Lassen Sie mich nach diesem Überblick über die bisherigen Verhandlungen nunmehr zu dem Gesetzentwurf selbst sprechen.
    Die bedarfsgerechte Verteilung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden ist eine der wichtigsten Aufgaben der bundesstaatlichen Finanzverfassung und zugleich ein Prüfstein für die Lebens- und Funktionsfähigkeit unseres föderalistischen Staatswesens. Nach Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes soll das Beteiligungsverhältnis — soll, nicht kann — an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer geändert werden, wenn sich das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bei Bund und Ländern — wobei man gemäß Art. 106 Abs. 8 des Grundgesetzes hinzusetzen muß: einschließlich der Gemeinden — unterschiedlich entwickelt und dadurch in der Haushaltswirtschaft des Bundes oder der Länder ein so erheblicher Fehlbetrag entsteht, daß eine entsprechende Berichtigung des Beteiligungsverhältnisses zugunsten des Bundes oder zugunsten der Länder geboten ist.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die unterschiedliche Entwicklung des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben seit der letzten Festsetzung des Beteiligungsverhältnisses durch das Finanzverfassungsgesetz von 1955 kann angesichts der unterschiedlichen Entwicklung der Steuereinnahmen und der Ausgabenbelastungen nicht bestritten werden. Sie finden dazu in der Gesetzesbegründung die Zahlengegenüberstellungen für die Zeit von 1955 bis 1963 und, da der Bundesrat das Jahr 1955 nicht als Ausgangsjahr gelten lassen möchte, in der Gegenerklärung der Bundesregierung, die unserer Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist, die Zahlen von 1958 bis 1963 gesondert, aus denen aber derselbe Schluß gezogen werden muß, wie wenn Sie das Jahr 1955 zugrunde legen würden.
    Von 1958 — ich nehme also das Jahr des Bundesrates — bis 1963 hat der Bund bei den Steuereinnahmen einen Zuwachs von 68,9 v. H. zu verzeichnen, die Länder und Gemeinden dagegen einen Zuwachs von 83,8 v. H. Die Gesamtausgaben im gleichen Zeitraum sind beim Bund um 63,9 v. H., bei den Ländern und Gemeinden aber nur um 57,2 v. H. gewachsen. Es kann also überhaupt keinem Zweifel unterliegen, zumal diese von mir genannten Zahlen bis heute unbestritten sind, daß die vom Grundgesetz als erste Voraussetzung für eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses festgelegte unterschiedliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von Bund und Ländern einwandfrei vorliegt.
    In dieser Rede von diesem Platze möchte ich Sie nun weiterhin nicht mit einzelnen Zahlen ermüden, aber zur Ermittlung der Zahlen, zu ihrer Errechnung und Festlegung, darf ich vielleicht doch noch das folgende erklären. Alle Dinge haben zwei Seiten. Die durch die Vorverhandlungen verursachte Verzögerung der Vorlage hat auf der anderen Seite den großen Vorteil, daß die Zahlen jetzt dem neuesten Stand entsprechen; ein Stand, der so aktuell ist, wie das überhaupt nur möglich ist.
    Die Schätzungen der Steuereinnahmen beim Bund für 1963 und die Zahlen für den Bundeshaushalt 1963 entsprechen dem einstimmigen Ergebnis der letzten Beratungen im Finanzausschuß und im Haushaltsausschuß des Bundestages. Von den Zahlen für die Haushaltsentwicklung der Länder und Gemeinden liegen heute nicht nur ,die Ist-Ergebnisse bis 1960 vor, sondern auch bereits die Ist-Ergebnisse nach der Finanzstatistik für das Rechnungsjahr 1961. So mußten wir nur für 1962 und 1963 hinsichtlich der Zahlen für die Länder und die Gemeinden schätzen, wobei wir die Zahlen aus den Unterlagen nach



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    den bisher bewährten und von keiner Seite jemals angefochtenen Fortschreibungsmethoden abgeleitet haben. Weitere Erläuterungen zu den Zahlen bleiben zweckmäßigerweise den Ausschußberatungen vorbehalten. Der Bundesminister der Finanzen ist jedenfalls zu jeder Auskunft über die den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben und zum Spiel mit offenen Karten bereit.
    Meine Damen und Herren, bei der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 1963 durch die Bundesregierung standen einem Ausgabebedarf von 56,8 Milliarden DM nach den damaligen Schätzungen folgende Einnahmen gegenüber: Steuern 48,1 Milliarden DM, sonstige Einnahmen 3,1 Milliarden DM, Lastenausgleichsabgaben 1,7 Milliarden DM, Kreditmittel 1,8 Milliarden DM, insgesamt also 54,8 Milliarden DM, so daß eine Deckungslücke von 2 Milliarden DM verblieb, die durch eine Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer geschlossen werden sollte.
    Nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs 1963 haben sich dann unabweisbare Mehrausgaben von rund 2,5 Milliarden DM ergeben. Davon entfallen auf die Verteidigung 1,4 Milliarden DM, auf Zuschüsse für die Landwirtschaft auf Grund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses 448 Millionen DM, auf Bundeshilfe für Berlin 112 Millionen DM, auf die Förderung des Steinkohlenbergbaus 163 Millionen DM sowie auf die Deckung des Fehlbetrages 1962 410 Millionen DM. Alle diese Ausgaben sind so dringlich und wichtig, daß man sich über sie nicht hinwegsetzen konnte.
    Wenn diese Ausgaben zusätzlich zu den Ausgaben der Regierungsvorlage hinzugetreten wären, hätte sich ein Ausgabevolumen von 60,2 Milliarden DM ergeben, und der aus eigener Finanzkraft des Bundes nicht zu deckende Fehlbetrag wäre von 2 Milliarden auf 4,5 Milliarden DM gewachsen. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren gewesen, daß die Beseitigung einer solchen, großen Deckungslücke auf dem Wege des Art. 106 Abs. 4 GG die Länder überfordert hätte.
    Aus diesem Grunde haben sich die Überlegungen der Bundesregierung und des Haushaltsausschusses darauf gerichtet, eine Lösung zu finden, die für die Länder tragbar erschien. Dabei ist die Bundesregierung von der Erwägung ausgegangen, daß die in der Regierungsvorlage vorgesehene Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 5,5 v. H. und die damit verbundene Verschiebung der Finanzmasse die Grenze darstellt, die für 1963 nicht überschritten werden konnte. Diese Regelung trägt auch dem Grundgedanken des Art. 106 Abs. 4 GG Rechnung, der eine Schutzklausel — das wird oft und leicht übersehen — nicht nur zugunsten des Bundes, sondern auch zugunsten der Länder darstellt, weil ein billiger Ausgleich für Bund u n d Länder herbeigeführt werden muß.
    Unter den gegebenen Umständen lag es nahe, zunächst die Einnahmenansätze zu erhöhen. Ich habe daraufhin mit den zuständigen Stellen, nicht zuletzt mit dem Zentralbankrat, verhandelt, der im Hinblick darauf, daß der Kreditermächtigungsrahmen für 1962 nicht voll ausgeschöpft war, es auch vom Standpunkt der Bundesbank mit Rücksicht auf den Kapitalmarkt für vertretbar hielt, den Außerordentlichen Haushalt um 400 Millionen DM auf 2,2 Milliarden DM zu erhöhen.
    Darüber hinaus hat eine erneute Überprüfung unserer Steuerschätzungen stattgefunden, die auch vom Bundesrat im ersten Durchgang gefordert worden war. Sie hat zu dem Ergebnis geführt, daß nach der Entwicklung an Stelle der dem Regierungsentwurf zugrunde liegenden Wachstumsrate von 5 % eine Zunahme um 6,2% erwartet werden kann. Die Bundesregierung hat sich deshalb entschlossen, die Schätzungen der ordentlichen Einnahmen entsprechend zu erhöhen, so daß ein Mehrbetrag von rund 524 Millionen DM gerechtfertigt erscheint. Damit ist die Bundesregierung noch um mehr als 100 Millionen DM über die vom Bundesrat vorgeschlagene Höherschätzung der Steuereinnahmen hinausgegangen.
    Die Bundesregierung ist dem Bundesrat auch darin gefolgt, daß sie die Verwaltungseinnahmen um 100 Millionen DM höher angesetzt hat. Diese Maßnahmen haben insgesamt auf der Einnahmeseite zu einer Verbesserung des Haushalts um 940 Millionen DM geführt, so daß der zusätzliche Mehrbedarf bis auf 1,6 Milliarden DM gedeckt werden konnte. Diese verbleibende Deckungslücke sollte nach Auffassung der Bundesregierung durch Behandlung eines Teiles der überplanmäßigen Ausgaben für die Verteidigung 1962 als Vorgriff in Höhe von 400 Millionen DM, durch Umwandlung eines Teiles der Bausperre in Kürzungen in Höhe von 200 Millionen DM sowie durch gezielte Kürzungen in Höhe von 662 Millionen DM geschlossen werden. Da dann noch eine Lücke von 383,5 Millionen DM verblieb, hatte die Bundesregierung eine Globalkürzung von 6 % aller nicht auf Rechtsverpflichtung beruhenden Ausgaben der zivilen Haushalte in Aussicht genommen, und, wie das Hohe Haus im Verlaufe der zweiten Lesung noch hören wird, der Haushaltsausschuß hat statt der Globalkürzung weitere gezielte Kürzungen beschlossen, ohne daß sich dadurch das Ergebnis geändert hätte. Auf diese Weise wird der Haushalt 1963 ausgeglichen, ohne daß die Belastung der Länder den Rahmen überschreitet, der im Regierungsentwurf vorgesehen war. Daß dadurch eine Reihe von wichtigen Vorhaben gestrichen, eingeschränkt oder hinausgeschoben werden mußte, versteht sich von selber.
    Nun, meine Damen und Herren, der Fehlbetrag für das Rechnungsjahr 1964! Dieser Fehlbetrag muß in dem vorliegenden Gesetzentwurf bereits besonders berücksichtigt werden, weil Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes eine neue Regelung des Beteiligungsverhältnisses vor Ablauf von zwei Jahren nicht zuläßt. Die schon jetzt erkennbaren hohen und unabweisbaren Mehranforderungen für 1964 — ich nenne beispielsweise Verteidigung, zivile Notstandsplanung, Sozialgesetzgebung und Eingliederung der Landwirtschaft in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft — müssen auch bei Berücksichtigung wegfallender oder zu kürzender Ausgaben auf einige



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Milliarden D-Mark geschätzt werden, und die aus vorhandenen ordentlichen Einnahmequellen zu erwartenden Mehreinnahmen von vielleicht rund 2,5 Milliarden DM werden zur Deckung nicht ausreichen.
    Ins einzelne gehende Zahlen, wie sie der Bundesrat in der Begründung seines ablehnenden Beschlusses fordert, können in diesem Stadium der Vorbereitung des Bundeshaushalts 1964 wirklich noch nicht gegeben werden. Auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs 1963, dessen Beratung nunmehr im wesentlichen abgeschlossen werden soll, genügen die bereits erkennbaren, nicht abzuweisenden Mehrbelastungen, um die wachsenden Deckungsschwierigkeiten für den Bundeshaushalt 1964 erkennen zu lassen. Es gefällt auch mir nicht, meine Damen und Herren, daß ich für das Jahr 1964 heute noch keine genauen Zahlen nennen kann, was der Bundesrat beanstandet. Weil aber Art. 106 Abs. 4 die Änderung zwingend immer nur nach einem Zeitraum von zwei Jahren zuläßt, bleibt nur der Weg der verantwortungsbewußten Schätzung.
    Ich könnte es mir ersparen, in diesem Zusammenhang auf die während der Beratung des Entwurfs des Bundeshaushalts 1963 durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Änderungen einzugehen, wenn nicht die im Bundesrat und in der Öffentlichkeit an der Haushaltswirtschaft des Bundes geübte Kritik einige grundsätzliche Bemerkungen erforderte. Der Auffassung, daß der Bund in den vergangenen Jahren großzügig alle als notwendig oder auch nur wünschenswert angesehenen Aufgaben erfüllen konnte, muß ich mit allem Nachdruck entgegenhalten, daß bereits bei der Aufstellung der Haushaltsentwürfe und während des Laufes der Haushaltsjahre Milliardenbeträge abgelehnt wurden, um den Haushaltsausgleich zu sichern.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Die Behauptung, daß die Bundeshaushalte der früheren Jahre stets erhebliche Überschüsse gebracht hätten und daß die Überschüsse mit einem Defizit manipuliert gewesen seien, bringt uns, meine Damen und Herren, heute, wo es um die Haushalte 1963 und 1964 geht, nicht weiter. In den Länderhaushalten, meine Damen und Herren, hat es übrigens auch nicht anders ausgesehen.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Die Glaubwürdigkeit aller Finanzminister — beim Bund und bei den Ländern — hat leider, wie das auch Herr Kollege Eberhard vor dem Bundesrat ausgeführt hat, arg gelitten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Für den vorliegenden Haushalt 1963 kann aber jedenfalls nicht angenommen werden, daß er übersehbare Reserven enthalte. Man darf auch nicht außer acht lassen, daß Abweichungen der Haushaltsabschlüsse von den ursprünglichen Haushaltsplänen auf zwei Faktoren beruhen, die bei Bund und Ländern in den früheren Jahren gleichermaßen wirksam geworden sind. Lassen Sie mich diese beiden Faktoren nennen. Es sind einmal die in der Vergangenheit Jahr für Jahr unerwartet hoch und höher angewachsenen Steuermehreinnahmen und zum anderen Verschiebungen innerhalb der Ausgaben, um notwendig gewordene neue Anforderungen durch Zurückstellung weniger wichtiger Vorhaben befriedigen zu können. Verschiebungen innerhalb der Ausgaben führen nicht einfach schlank zu Einsparungen, die eine Herabsetzung der Einnahmesätze zulassen. Wenn in den vergangenen Jahren Einsparungen bei einzelnen Haushaltsansätzen eingetreten waren, so mußten sie für dringend notwendige über- und außerplanmäßige Ausgaben in Anspruch genommen werden. Die Vergangenheit hat nur gezeigt, daß im Laufe des Rechnungsjahres bei einem so großen Haushalt wie dem Bundeshaushalt Verschiebungen in den Ausgabeansätzen großen Umfang ganz natürlich und immer zu erwarten sind, nicht aber, daß echte Reserven, lies: Überschüsse, vorhanden seien.
    Schließlich kann auch der Umstand, daß im Zuge der Haushaltsberatungen im Bundestag Änderungen innerhalb der Ansätze vorgenommen worden sind, um den inzwischen zusätzlich aufgetretenen unabweisbaren Ausgabebedürfnissen Rechnung zu tragen, nicht als Beweis gegen den Bundesminister der Finanzen dafür angesehen werden, daß die Forderung nach Erhöhung des Bundesanteils nicht gerechtfertigt wäre.
    Meine Damen und Herren, die Vornahme solcher Änderungen in dem Entwurf eines Haushalts ist der Sinn der Beratungen des Haushalts durch den Gesetzgeber

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien)

    und sein gutes Recht. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, daß die Einplanung zusätzlicher Ausgaben in großem Umfang nur durch Zurückstellung anderer wichtiger Aufgaben erreicht werden konnte. Dabei hat der Haushaltsausschuß — das möchte ich hier auch einmal sagen — die Anregungen und Empfehlungen des Bundesrates aus dem ersten Durchgang sorgfältig gewertet und ist teilweise sogar weit über die Vorschläge des Bundesrats hinausgegangen.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Wer in der Öffentlichkeit nur die Veränderungen des Bundeshaushalts während des Haushaltsjahres und sogar während der Haushaltsberatungen kritisieren will, sollte sich bewußt sein, daß Veränderungen als solche nur ein Zeichen der dynamischen Entwicklung unserer Zeit sind, der auch im Bundeshaushalt Rechnung getragen werden muß.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Positive Kritik kann zweckmäßigerweise nur darauf gerichtet sein, mir konkret und ausführlich diejenigen Haushaltsansätze zu bezeichnen, bei denen ich kürzen kann, oder diejenigen, die ich streichen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber, meine Damen und Herren — das muß ich leider sagen —, an einer solchen positiven Kritik fehlt es leider .in vielen Fällen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Sehr richtig!)




    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Es ist sehr einfach und leicht, von der ständig steigenden Ausgabenflut zu reden und zu schreiben

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Sehr richtig! Und gleichzeitig selbst etwas zu fordern!)

    und die öffentlichen Haushalte als aufgebläht anzuprangern. Das hört man gern draußen im Lande, und über „die in Bonn" herzuziehen ist ja eine beliebte Sache.
    Meine Damen und Herren, ich will nichts beschönigen. Wir sind alle Menschen, machen alle Fehler, und ganz sicher geschieht vieles, was unnötig, was unnütz ist, und bürokratische Auswüchse sind schlimme Dinge. Aber sollte man denn nicht ein wenig fairer, ein wenig gerechter sein und z. B. bei der immer wieder publizierten Zahlenreihe über die Aufblähung der Haushalte in den verflossenen Jahren wenigstens im Zusammenhang erwähnen, daß wir inzwischen mit weit über 40 Milliarden DM eine nie dagewesene, kaum vorstellbare Vermögensumschichtung geschafft haben,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    daß nach der Vertreibung und Flucht als größter Völkerwanderung aller Zeiten viele, viele Millionen neuer Arbeitsplätze geschaffen wurden, daß zur Verteidigung, also für unsere äußere Sicherheit, unter Zustimmung aller Fraktionen dieses Hohen Hauses die Bundeswehr geschaffen wurde, daß für die hartbetroffenen Opfer der Jahre des Unheils, die Kriegsopfer, die Vertriebenen, die Geschädigten aller Kategorien, darüber hinaus für die schwächeren Glieder unseres Volkes, die Alten und die Kranken, Jahr für Jahr Milliarden über Milliarden aufgebracht worden sind?

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    . Meine sehr geehrten Damen und Herren und ihr Bürger unseres Staates draußen im Lande, ist denn das alles gar nichts gewesen? Und wollen mir alle, die nichts weiter vorbringen als die billige Kritik am aufgeblähten Haushalt — ohne einen konkreten Vorschlag —, jetzt einmal sagen, wie alle diese Leistungen mit dem ungleich schwächeren Volumen der Haushalte der Vergangenheit bewältigt werden sollten?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Und eines möchte ich auch noch sagen: Man stelle es sich nicht so leicht vor, Ungerechtigkeiten, die auf der Hand liegen, die man erkannt hat, nicht beseitigen zu können, weil die Deckung fehlt, und berechtigte Forderungen aus dem gleichen Grunde einzugrenzen oder gar abweisen zu müssen. Dann bedenken Sie bitte in diesem Zusammenhang außerdem, daß nicht nur die Verwaltung von Menschen mit menschlichen Schwächen betrieben wird. Auch auf der anderen Seite stehen ebensolche Menschen, die zwar jedem Ruf nach Sparsamkeit zustimmen, aber trotzdem nicht davon abzubringen sind, daß gerade ihr Anliegen, ihr Fall, die Forderung ihrer Organisation und ihres Verbandes Vorrang vor allen anderen haben muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das alles nach dem Motto: Sparsamkeit ja, aber erst nach voller Erfüllung in eigener Sache!
    Überall sollte man sich deshalb in jedem Augenblick der Tatsache bewußt sein: jeder Steuerzahler ist zugleich auch Verbraucher von Steuern, und je höher die Ansprüche an den Staat heraufgesetzt werden, desto mehr muß er wegsteuern, um alle diese Ansprüche befriedigen zu können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluß halte ich es für notwendig, kurz auf die Folgen einzugehen, die sich angesichts der von mir dargestellten Haushaltslage des Bundes im Falle einer Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs ergeben können. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, den Ausgleich durch Steuererhöhungen vorzuschlagen, zumal da sie der Auffassung ist, daß das Gesamtvolumen der in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren Steuereinnahmen der öffentlichen Hände mit rund 92 Milliarden DM beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden für alle notwendigen Ausgaben insgesamt ausreicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, bei diesem Tatbestand entfällt das Recht der öffentlichen Hand auf weitere Belastungen des Steuerbürgers, weil es lediglich am Verteilungsschlüssel liegt,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    während das Volumen an sich ausreicht. Im Falle des Falles wäre die Bundesregierung daher gezwungen, im Rahmen eines Nachtragshaushalts zum Ausgleich des Bundeshaushalts die Kürzung von zahlreichen Haushaltsansätzen vorzuschlagen, die nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen. Dabei wird es sich auch um Ansätze für Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder handeln müssen, die sowohl nach der Auffassung des Bundes als auch nach der Auffasung der Länder für notwendig gehalten werden. Diese unvermeidbaren Konsequenzen sollte man heute schon ganz klar sehen, wenn die notwendige Erhöhung des Bundesanteils nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe erreicht werden sollte. Ich würde eine solche Entwicklung sehr bedauern, weil ich der Überzeugung 'bin, daß sie das Gegenteil der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wäre, deren Pflege ich vom Tage meiner Amtsübernahme an im Zusammenwirken mit dem Herrn Bundesratsminister besondere Aufmerksamkeit gewidmet habe.
    Meine Damen und Herren! Die eigentliche Bedeutung des Gesetzentwurfs ist in den Auswirkungen auf die Länder- und Gemeindefinanzen am besten zu erkennen, da es die Aufgabe des Gesetzes ist, durch die neue Regelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für Bund, Länder und Gemeinden einen billigen Ausgleich zu erreichen. Ich darf dazu sagen, daß für das Rechnungsjahr 1963 auch nach der Erhöhung des Bundesanteils um 5,5 % auf 40,5 % den Ländern und Gemeinden noch etwa 1,8 Milliarden DM Mehreinnahmen gegenüber 1962 verbleiben. Diese Mehreinnahmen reichen nach Auffassung der Bundesregierung aus, um ihre notwendigen Ausgaben zu decken. Für das Rechnungsjahr 1964 werden die den Ländern und Gemeinden



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    zuwachsenden Steuermehreinnahmen gegenüber 1963 auf mindestens 2,5 Milliarden DM geschätzt. Die für 1964 geforderte weitere Erhöhung des Bundesanteils um 1 % auf 41,5 % ist auf rund 400 Millionen DM zu veranschlagen, macht also nur einen ganz geringen Bruchteil aus, der ,auch unter vorsichtiger Abwägung der gesamten Haushaltsentwicklung von Bund, Ländern und Gemeinden gerechtfertigt erscheint.
    Die Bundesregierung hält danach die in der Regierungsvorlage geforderte Erhöhung des Bundesanteils für 1963 um 5,5 % auf 40,5 %, für 1964 um 6,5 % auf 41,5 %, unter dem -Gesichtspunkt eines sinnvollen Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für notwendig und für tragbar.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)