Rede:
ID0407304700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4073

  • date_rangeDatum: 25. April 1963

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 25. April 1963 Inhalt: Abg. Anders tritt in den Bundestag ein . . 3405 A Fragestunde (Drucksache IV/1193) Fragen des Abg. Kreitmeyer: Entseuchung des ehemaligen Schießplatzes Deutsch-Evern von Hassel, Bundesminister . . 3405 B, C, 3406 A, Kreitmeyer (FDP) . . . 3405 D, 3406 A Fragen des Abg. Rauhaus: Übungen der Stationierungsstreitkräfte in Erholungsgebieten von Hassel, Bundesminister . 3406 A, B, 3407 B Rauhaus (CDU/CSU) . . . . . . 3407 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Entlohnung von Arbeitern bei Bundeswehrbauten in Hechingen von Hassel, Bundesminister . 3407 C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 3407 C, D Frage des Abg. Peiter: Aufenthaltskosten beim freiwilligen Ausbau eines deutschen Soldatenfriedhofs in Italien 3407 D Frage des Abg. Wittrock: Rechtsverordnung nach § 13 a Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes von Hassel, Bundesminister . . 3408 A Wittrock (SPD) 3408 A Fragen der Abg. Frau Blohm: Beförderung von Sendungen mit Arzneimitteln 3408 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Zustellungszeit von Postsendungen in München 3408 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Berechnung von Abkürzungen bei Drucksachen Stücklen, Bundesminister . . . . 3408 C, 3409 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3408 D, 3409 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 3409 B Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Gebäude der ehemaligen Kreispflegeanstalt in Freiburg Qualen, Staatssekretär . . . 3409 C, D, 3410 A, B Hörmann (Freiburg) (SPD) 3409 D, 3410 B Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Wiederherstellung des Reichstagsgebäudes in Berlin Qualen, Staatssekretär . . 3410 B, C, D, 3411 A Freiherr von Mühlen (FDP) . . 3410 C, D Ritzel (SPD) 3410 D, 3411 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1963 Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Urteil des Bundesverfassungsgerichts betr. Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3411 A, B Frage des Abg. Dr. Gleissner: Förderung von Abwässeranlagen mit ERP-Krediten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3411 C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 3411 C Frage des Abg. Börner: Ölleitung durch den Bodensee Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3411 D, 3412 A, B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 3412 A Dr. Schäfer (SPD) 3412 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 3412 C Frage des Abg. Börner: Trinkwasser aus dem Bodensee Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3412 D, 3413 A, B Börner (SPD) . . . . . 3412 D, 3413 A Dr. Schäfer (SPD) 3413 A, B Frage des Abg. Börner: Verhinderung des Baues einer Ölleitung durch den Bodensee Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3413 C, D, 3414 A Börner (SPD) . . . . . 3413 D, 3414 A Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Kariesbefall bei Kleinkindern und Jugendlichen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3414 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Gesetzliche Regelung der Jugendzahnpflege Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3414 B, C, D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 3414 B, C, D Frage des Abg. Faller: Typhus-Fälle im Bundesgebiet . . . 3414 D Frage des Abg. Faller: Untersuchung von Gastarbeitern aus typhusverdächtigen Gebieten . . . . 3415 A Frage des Abg. Faller: Arbeitskräfte aus Lecce . . . . . . 3415 A Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Haftbarmachung wegen der Typhuserkrankungen in Zermatt . . . . . 3415 B Frage des Abg. Bauknecht: Gefrierhühnchensendung aus USA Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3415 C, D, 3416 A, B, C, D Bauknecht (CDU/CSU) . . . . 3415 C, D Bewerunge (CDU/CSU) 3415 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 3416 A, B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 3416 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3416 C Frage des Abg. Bauknecht: Salmonellenfreie Futtermittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3416 D, 3417 A Bauknecht (CDU/CSU) 3417 A Frage des Abg. Bauknecht: Schutz vor Schädigung durch Salmonellen bei der Hühnereinfuhr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3417 A Änderung der Tagesordnung . . . . . 3417 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1962 (Gemüse) (Drucksachen IV/1195, IV/1202) . . . . . . . . . 3417 B Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 mit der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Drucksache IV/1157) — Erste Beratung — Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 3417 C Majonica (CDU/CSU) 3419 C Wehner (SPD) 3424 B Dr. Mende (FDP) . . . . . . 3434 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 3438 A Birkelbach (SPD) 3441 D Margulies (FDP) . . . . . . . 3443 D Nächste Sitzung 3445 C Anlagen 3447 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1963 3405 73. Sitzung Bonn, den 25. April 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Anders 25. 4. Dr. Artzinger 26. 4. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Bazille 14. 5. Berlin 25. 4. Blachstein 25. 4. Dr. Böhm (Frankfurt) 30.4. Corterier 30.4. Dr. Danz 25. 4. Ehren 29.4. Eisenmann 26. 4. Erler 26. 4. Ertl 25. 4. Etzel 25. 4. Even (Köln) 18. 5. Faller * 26. 4. Figgen 15. 6. Franke 27. 4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 4. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Freiher zu Guttenberg 25. 5. Haage (München) 7. 5. Hansing 26. 4. Dr. Hauser 25. 4. Hellenbrock 27. 4. Herold 26. 4. Höfler 26. 4. Hufnagel 26.4. Jacobs 27. 4. Dr. Jaeger 26. 4. Jaksch 26. 4. Keller 3. 5. Frau Kipp-Kaule 26. 4. Dr. Kliesing (Honnef) 26. 4. Frau Krappe 26. 4. Kraus 26. 4. Kriedemann * 26. 4. Frau Dr. Kuchtner 26.4. Leber 25.4. Lenz (Brühl) 25.4. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr 25.4. Lücker (München) 25. 4. Mattick 25. 4. Mauk * 25. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10. 5. Dr. Menzel 26. 4. Dr. Miessner 25. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 5. Dr. Mommer 26.4. Müller (Berlin) 26. 4. Müller (Remscheid) 25. 4. Müser 27. 4. Neumann (Allensbach) 25. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischer Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Pannhoff 26. 4. Paul 26. 4. Peters (Norden) 19. 5. Pöhler 25. 4. Ramms 26. 4. Riegel (Göppingen) 26. 4. Schlick 26. 4. Soetebier 25. 4. Dr. Starke 13. 5. Storch * 25. 4. Frau Strobel * 26. 4. Frau Vietje 31. 5. Werner 30. 4. Zoglmann 31. 5. Zühlke 30. 4. b) Urlaubsanträge Maier (Mannheim) 3. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Heck vom 24. April 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter - (Drucksache IV/1193) - Frage V *). Stehen für Jugendgruppen, die beim Ausbau deutscher Kriegerfriedhöfe freiwillig Arbeit leisten, Geldmittel zur Verfügung? „Die Betreuung von Kriegsgräbern im Ausland durch Jugendgruppen gehört nach den Richtlinien für den Bundesjugendplan zu den förderungswürdigen Maßnahmen im Rahmen des Programms „Internationale Jugendbegegnung". Für diese Maßnahme ist jährlich ein Betrag von rund 300 000 DM zur Verfügung gestellt worden. Im Jahre 1962 wurden 63 Maßnahmen mit 5141 jugendlichen Teilnehmern gefördert. Es ist beabsichtigt, im laufenden Rechnungsjahr die Kriegsgräberbetreuung in erweitertem Umfange zu fördern. Träger dieser Maßnahmen ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Die Aktion steht unter dem Motto „Versöhnung über den Gräbern". Es hat sich gezeigt, daß diese Aktion auch für die internationale Verständigung von großer Bedeutung ist. In vielen Fällen ist es den Jugendlichen gelungen, durch die Pflege deutscher Kriegsgräber noch bestehende Ressentiments zu überwinden, enge menschliche Kontakte herzustellen und innerhalb der jungen Generation das europäische Bewußtsein zu vertiefen." *) Siehe 72. Sitzung Seite 3311 A 3448 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1963 Anlage 3 Erklärung des Abg. Seuffert für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine vom Rat der EWG zu erlassende Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Umsatzsteuern (Drucksachen IV/850, IV/ 1179).*) Auch die sozialdemokratische Opposition begrüßt es, daß wir mit diesem einstimmigen Beschluß in die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag der Kommission der EWG eintreten, mit dem der erste Schritt zur unerläßlichen Steuerharmonisierung im gemeinsamen Markt eingeleitet wird. Wir begrüßen es, daß dieser Vorschlag in Richtung auf eine wettbewerbsneutrale Umsatzsteuer geht, ein Ziel, zu dem sich dieses Haus ebenfalls einstimmig, nunmehr einschließlich der Regierung bekannt hat und in dem wir also auch mit der Kommission übereinstimmen. Unser Beschluß sieht in zwei Punkten eine Abweichung von dem Vorschlag der Kommission vor. Wir halten einen mehrmaligen Systemwechsel, wie er sich aus dem ursprünglichen Vorschlag fast zwangsläufig ergeben müßte, für nicht tragbar; der Termin vom 30. 6. 1964, bis zu welchem wir die Grundzüge des künftigen gemeinsamen Systems erwarten möchten, ist mit unseren eigenen Vorstel- *) Siehe 72. Sitzung Seite 3396 A lungen über den Zeitpunkt unserer Umsatzsteuerreform abgestimmt und beweist die Dringlichkeit, die wir dieser Sache beimessen. Wir sind ferner der Ansicht, daß die Beseitigung der Steuergrenzen nicht zu einem fernen und unbestimmten, sondern zu einem nahen und bestimmten Zeitpunkt vorgesehen werden muß. Bei Steuergrenzen in einem herstellenden gemeinsamen Markt handelt es sich nicht, wie bei den Außengrenzen eines autonomen Marktes, einfach um den Ausgleich zwischen einheimischer und importierter Ware. Solange solche Steuergrenzen innerhalb eines gemeinsamen Marktes noch bestehen — erst wenn sie beseitigt sind, ist wirklich ein gemeinsamer Markt entstanden —, würde es sich hier um den Ausgleich der verschiedenen Steuerbelastungen in den Mitgliedsländern handeln müssen. Wenn deswegen der Maßstab der Ausgleichsmaßnahmen nur aus der Steuerbelastung im Ausgangsland und nicht auch aus ihrer Differenz zur Belastung im Eingangsland genommen wird, entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsländern. Letzten Endes wird es sich hier nicht um isolierte Fragen der Umsatzsteuer, sondern um eine Angleichung der Finanzsysteme überhaupt handeln müssen — eine schwierige und langwierige Aufgabe, die aber unerläßlich ist, wenn schließlich ein gemeinsamer Markt wirklich entstehen und Europa seine endgültige Form erhalten soll. Wir begrüßen den Richtlinienvorschlag als Anfang auf diesem Wege und glauben, daß es ein guter Beitrag auf dem Wege au Europa sein wird, wenn den Änderungen, die unser Beschluß vorschlägt, Rechnung getragen wird.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Hans Hörmann


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      (dem damaligen Kaufpreis von 670 000 RM erheblich unter dem Mindestverkehrswert abgeschlossen wurde, der zu jener Zeit über 2 Millionen RM betrug? Das ist mir nicht bekannt. Wären Sie bereit, das nachzuprüfen und vielleicht, wenn eine Rückgabe an den Landkreis nicht möglich ist, ihm durch entsprechende finanzielle Mittel beim Neubau einer Kreispflegeanstalt zu helfen? Ich bin bereit, diese beiden Fragen zu prüfen. Frage XI/2 — des Herrn Abgeordneten Hörmann —: Ist dem Bundesschatzministerium bekannt, daß die Bettennot der Freiburger Medizinischen Universitätsklinik in wesentlichem Umfange gemildert werden könnte, wenn wenigstens zwei Pavillons der ehemaligen Kreispflegeanstalt Bitte, Herr Staatssekretär. Dem Bundesschatzministerium ist die Bettennot der Freiburger Medizinischen Universitätsklinik bekannt. Der Herr Bundesminister der Finanzen, der für die Deckung des Bedarfs der Stationierungsstreitkräfte an Liegenschaften zuständig ist, hat mich dahin unterrichtet, daß ihm nicht bekannt sei, ob die französischen Streitkräfte auf einen Teil der Anlage, die in den Jahren 1952 und 1958 erweitert worden ist, zur Zeit verzichten können. Ein Freigabeantrag des Landes Baden-Württemberg liege ihm nicht vor. Deshalb seien auch bisher mit den französischen Streitkräften Verhandlungen über eine Freigabe nicht eingeleitet worden. Der Herr Bundesminister der Finanzen wird aber nun in Verbindung mit dem Land Baden-Württemberg die Möglichkeiten einer wenigstens teilweisen Freigabe für die genannten Zwecke prüfen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hörmann. Würden Sie bei dieser Gelegenheit bitte auch mit prüfen, ob nicht ein Teil der 35 Gebäude seit geraumer Zeit leersteht und unbenutzt ist? Ich werde die Bitte um Prüfung an den Herrn Bundesfinanzminister weiterleiten. Frage XI/3 — des Herrn Abgeordneten Freiherr von Mühlen —: Aus welchen Gründen sind von den im Bundeshaushalt Einzelplan 24 Kap. 03 Tit. 712 für die Wiederherstellung des Reichstagsgebäudes in Berlin vorgesehenen Mittteln aus dem Jahre 1963 5 719 537,49 DM aufgelaufen und nicht verbaut worden? Bitte, Herr Staatssekretär. Ich nehme an, daß sich die Frage auf die Mittel des Rechnungsjahres 1962 bezieht und nicht auf die des Rechnungsjahres 1963, das noch nicht läuft. Ich glaube, das ist ein Druckfehler. Zur Sache ist folgendes zu sagen. Im Rechnungsjahr 1962 standen für die Wiederherstellung des ehemaligen Reichstagsgebäudes in Berlin einschließlich eines Ausgaberestes aus dem Rechnungsjahr 1961 von rund 3,9 Millionen DM nach Abzug der gesperrten 20 % gemäß § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 insgesamt rund 7,1 Millionen DM zur Verfügung. Von diesen Mitteln wurden rund 2,45 Millionen DM verausgabt und darüber hinaus bis zum Ende des Rechnungsjahres 1962 weitere 4,65 Millionen DM durch erteilte Aufträge gebunden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden damit voll in Anspruch genommen. Eine Zusatzfrage, Herr von Mühlen. Herr Staatssekretär, ist es Ihrem Ministerium möglich, bei der künftigen Planung der Wiederaufbauarbeiten des Reichstages in Berlin dafür Sorge zu tragen, daß die Arbeiten so angelegt werden, daß möglichst rasch für die in Berlin tagenden Bundestags-Ausschüsse in dem ehemaligen Reichstagsgebäude Räume zur Verfügung stehen und das etwas unwürdige Nomadendasein der Ausschüsse während ihrer Berliner Sitzungen möglichst bald beendet werden kann? Ich denke so zu verfahren. Die Wiederaufbauarbeiten haben gezeigt, daß die Wiederherstellung mit Rücksicht auf den großen Zerstörungsgrad ungemein schwierige statische Probleme aufwirft. Es hat sich gezeigt, daß massive tragende Gebäudeteile zum Teil bis zu 60 cm ausgehöhlt sind. Das muß im einzelnen untersucht werden. Hohlräume müssen aufgefüllt werden. Alles dies trägt zu einer erheblichen Verzögerung bei. Es tritt hinzu, daß nun auch noch nicht ein vollständiges Raumprogramm, insbesondere hinsichtlich des Plenarsaals, vorliegt. Es wird aber mit allem Nachdruck vor allem an der Wiederherstellung des Südflügels gearbeitet, in dem ja Repräsentationsund Sitzungsräume für Ausschüsse erstellt werden sollen. Zur Zeit sind 200 Arbeiter tätig. Die Bauverwaltung wird alles daran setzen, daß noch im Laufe dieses Jahres bis zum Herbst die Arbeiten im Südflügel abgeschlossen sind. Eine weitere Zusatzfrage, Herr von Mühlen. Kann man damit rechnen, daß bis zum Ende dieses Jahres zumindest die Ausschußräume in Gebrauch genommen werden können? Ja, ich rechne damit. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel. Herr Staatssekretär, fehlt es an Arbeitskräften, um diese Arbeiten am alten Wallotgebäude etwas rascher voranzutreiben? Es hat bisher nicht an Arbeitskräften gefehlt, Herr Abgeordneter. An was hat es denn eigentlich gefehlt? Es hätte doch sehr viel rascher gehen können. Ich habe mir soeben erlaubt, auf die Gründe hinzuweisen, die zu den Verzögerungen geführt haben. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Frage XII/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner —: Welche Konsequenzen ergeben sich für das Bundesgesundheitsministerium aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Dezember 1962 über das Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960? Bitte, Frau Minister. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962, durch welches das Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen für verfassungswidrig erklärt worden ist, ergeben sich für das Bundesministerium für Gesundheitswesen keine unmittelbaren Konsequenzen, weil die Verwaltung der Bundeswasserstraßen zum Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums gehört. Mittelbar hat der Wegfall dieses Gesetzes zur Folge, daß für die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft — soweit sie noch zur Bundeskompetenz gehört — das Bundesministerium für Gesundheitswesen federführend zuständig ist. Ich rufe auf die Frage XII/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner —: Welche Aufgaben verbleiben dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Dezember 1962, nach welchem dem Bund nur die Befugnis zum Erlaß von Rahmenvorschriften für den Wasserhaushalt nach Artikel 75 Nr. 4 GG zusteht, während im übrigen die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben und Befugnisse auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft bei den Ländern liegt? Bitte, Frau Ministerin. Die Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheitswesen werden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt. Seine Zuständigkeit für die allgemeinen Fragen der Wasserwirtschaft und des Wasserrechts und die Federführung in der Vertretung dieser Fragen gegenüber anderen Staaten, internationalen Gemeinschaften, den Ländern sowie Fachund Wirtschaftsverbänden stehen in keinem Zusammenhang mit dean für nichtig erklärten Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen, und sie werden auch von den Grüniden dieses Urteils nicht betroffen. Das gleiche gilt für die sonstigen dem Bundesministerium für Gesundheitswesen obliegenden Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Notstandsgesetzgebung und der zivilen Notstandsplanung. Ich rufe auf die Frage XII/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner —: Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsministerium in die Zuständigkeit der Länder eingreift, indem es bei der Förderung von Abwasseranlagen mit ERP-Krediten die zu fördernden Einzelobjekte selbst auswählt? Bitte, Frau Ministerin. Im Einvernehmen mit dem für die Verwaltung des ERP-Sondervermögens zuständigen Herrn Bundesschatzminister muß ich die Frage verneinen. Im Rahmen des Gewässerschutzprogramms im ERP-Sondervermögen werden die mit ERP-Krediten zu fördernden Einzelprojekte von den für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden vorgeschlagen. Die obersten Landesbehörden sind gebeten worden, die Anträge in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit vorzulegen, damit auch insoweit die Wünsche der Länder bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt werden können. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Gleissner. Frau Bundesministerin, ist es richtig, daß sich die Länder dem Verteilungsverfahren für diese ERP-Mittel widersetzt haben und zum Teil noch widersetzen? Ich darf vielleicht eine zweite Zusatzfrage hinzufügen: Warum kann der Wunsch der Länder nicht erfüllt werden, die ERP-Mittel in Länderkontingente aufzuteilen? Denn die im Rahmen dieser Kontingente zu fördernden Einzelprojekte könnten doch von den Ländern nach Einplanung dem Bundesministerium für Gesundheitswesen entsprechend bekanntgegeben werden. Ich glaube, daß sich die Länder dem nicht widersetzen; davon ist mir jedenfalls nichts bekannt. Wir berücksichtigen die Vorschläge der Länder, und da es ERP-Mittel sind, über die der Bund verfügt, lassen sich die Dinge wohl kaum anders regeln, als daß der Bund die endgültige Entscheidung trifft. Ohne einen engen Kontakt mit den Ländern wird in dieser Sache nie verfahren. Ich rufe auf die Frage XII/4 — des Herrn Abgeordneten Börner —: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von Italien nach Süddeutschland geplante Ölleitung auf mehrere Kilometer Länge durch den Bodensee verlegt werden soll? Bitte, Frau Ministerin. Der Bundesregierung ist die Frage, die Sie stellen, durch Pressemitteilungen bekanntgeworden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner. Frau Ministerin, sind Sie nicht der Meinung, daß dieses Projekt einer ernsthaften Prüfung bedarf im Hinblick auf die Gefahr der Verseuchung großer Trinkwasservorräte, die es mit sich bringt, und meinen Sie nicht auch, daß deshalb die Bundesregierung, wenn sie gesetzliche oder andere Möglichkeiten hat, gegen diesen Plan einschreiten müßte? Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß es sich um eine Frage handelt, die ernstlicher Prüfung bedarf. Herr Abgeordneter Börner, noch eine Zusatzfrage. Welche konkreten Maßnahmen hat Ihr Haus oder eine andere Dienststelle der Bundesregierung bisher getroffen, um eine etwaige Verseuchung zu verhindern? Entsprechend der Verteilung ,der Zuständigkeiten handelt es sich hier zunächst um Aufgaben der Länder Baden-Württemberg und Bayern. Die Strecke, die von Ihnen für besonders bedenklich gehalten wird, liegt nicht auf deutschem, sondern auf österreichischem Gebiet. Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, eine Zusatzfrage. Frau Ministerin, nachdem der Bundesregierung das Projekt bekanntgeworden ist, wie Sie zunächst sagten, und nachdem auch Sie der Meinung sind, daß man die Frage prüfen muß, muß ich Sie nun ganz konkret fragen: Was haben Sie getan? Jetzt verweisen Sie auf die Länderzuständigkeit, sagen aber gleichzeitig, es ist gar nicht in der Länderzuständigkeit, sondern es ist in der Zuständigkeit des Auslandes. Es handelt sich immerhin um das größte Wasserreservoir ganz Süddeutschlands! Ich bin an die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern gebunden, wie sie von dem Grundgesetz geordnet ist. Da haben zunächst einmal die Länder ihre Interessen auf diesem Gebiet in bezug auf den Bodensee, der nicht Bundeswasserstraße ist, zu wahren, und das tun sie auch. Sobald die Länder Baden-Württemberg und Bayern es wünschen, sind wir vom Bund aus selbstverständlich bereit, ihre Bemühungen zu unterstützen, bei der Sicherung der Wasserversorgung mit Rücksicht auf den Bau der Ölleitung auf österreichischem Gebiet mit einzuwirken. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Schäfer. Heißt das also, daß Sie vorläufig keine Tätigkeit entfalten werden? Wir haben die Frage in der Internationalen Kommission zur Sprache gebracht, und die Länder wissen, daß wir bereit sind, uns hier mit zu engagieren und mit einzusetzen. Das gilt auch für das Land, aus dem Sie kommen, Herr Kollege. Wir sind aber zunächst einmal daran gebunden, den Wunsch der Länder in dieser Frage abzuwarten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer. Frau Ministerin, verstehe ich Sie richtig, daß Sie bisher in dieser Angelegenheit noch nichts unternommen haben und auch nichts zu unternehmen gedenken, bis die Länder an Sie herantreten? Das habe ich nicht gesagt, sondern ich habe gesagt, daß wir bereit sind, daß wir die Sache von uns aus bei der Kommission zur Sprache gebracht haben und daß wir mit den Ländern in der Angelegenheit in Verbindung stehen. Ich rufe auf die Frage XII/5 — des Abgeordneten Börner —: Wieviel Gemeinden entnehmen z. Z. für die Trinkwasserversorgung Wasser aus dem Bodensee? Bitte, Frau Ministerin! Auf deutscher Seite bestehen zehn, auf schweizerischer Seite zwölf Gemeindewasserwerke, auf österreichischer Seite, soweit mir bekannt ist, keines. Außerdem besteht auf deutscher Seite die Bodensee-Fernwasserversorgung, die von. Sipplingen aus Bodenseewasser bis in den Stuttgarter Raum hinein und nach Heilbronn pumpt. Mehr als 25 Städte und Gemeinden sind daran angeschlossen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Börner. Frau Ministerin, wie viele Menschen würden bei einer eventuellen Verseuchung des Bodensees durch einsickernde Ölrückstände dieser Leitung von der Verschmutzung ihres Trinkwassers betroffen? Herr Kollege, die Einwohnerzahlen der betreffenden Gemeinden, die ich Ihnen hier aufzählen kann, habe ich allerdings noch nicht addiert. Ich kann Ihnen die Gemeinden nennen — und daraus ergibt sich, daß es eine sehr große Zahl von Menschen ist —: Lindau, Friedrichshafen, Immenstadt, Hagenau, Meersburg, Ueberlingen, Ludwigshafen, Konstanz usw. Die Zahl der Menschen will ich Ihnen gerne schriftlich mitteilen. Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Börner. Frau Ministerin, wenn ich aus Ihren bisherigen Antworten zu diesem Komplex folgern darf, daß Sie sich der Bedeutung dieser Frage für die Gesunderhaltung des Trinkwassers im südwestdeutschen und süddeutschen Raum bewußt sind, darf ich an dieser Stelle die Frage aufwerfen, ob die bestehenden internationalen Konventionen, die die Bundesregierung mit den Bodensee-Anliegerstaaten abgeschlossen hat, nicht die Handhabe geben oder sogar die Verpflichtung auferlegen, bei einer Gefährdung des Trinkwassers für diesen großen Bevölkerungskreis unverzüglich, und zwar ohne Rücksicht auf ein eventuelles Initiativrecht des betroffenen Landes, tätig zu werden? Ich bin der Meinung, Herr Kollege, daß wir diese Möglichkeit nicht haben, sondern rechtlich gebunden sind, mit Rücksicht auf die Kompetenzen der Länder in einem Zusammenwirken mit den Ländern zu handeln, wie wir es auch tun. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer. Frau Ministerin, neben der Öldurchleitung gibt die Verseuchung des Bodensees durch die Abwasserzuleitung zu Sorgen Anlaß. Sind die internationalen Abkommen mit den Anrainerstaaten so gestaltet, daß für die Zukunft die Zuleitung der Abwässer, insbesondere der Industrieabwässer, geregelt ist? Über diese Fragen wird ständig verhandelt. Wir hoffen, daß wir mit der Zeit hier mehr und mehr Schutz gewinnen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich schon vieles gebessert. Eine weitere Frage, Herr Dr. Schäfer. Sind Ihnen die wissenschaftlichen Gutachten bekannt, die von der laufenden Verseuchung sprechen, und was hat das Bundesgesundheitsamt hierzu veranlaßt? Die wissenschaftlichen Gutachten sind uns bekannt. Wir stehen in ständigen Verhandlungen. Wir geben auch erhebliche Mittel für die Errichtung von Kläranlagen, und zwar von biologischen Kläranlagen, gerade an Gemeinden in diesem Raum. Ich nenne hier Lindau und Singen. In Vorbereitung sind Kläranlagen in Radolfszell, Konstanz und Friedrichshafen. Das sind Unternehmungen, die alle mit unserer Hilfe und in Fühlungnahme mit uns vor sich gehen. Frage XII/6 — des Herrn Abgeordneten Börner —: Hat die Bundesregierung die Absicht, im Hinblick auf die Bedeutung des Bodensees als Trinkwasserreservoir für Süddeutschland den Bau einer Ölleitung durch den Bodensee oder an dessen Ufer zu verhindern? Frau Ministerin. Diese Frage ist durch die bisher gegebenen Antworten auf Zusatzfragen zum Teil schon erledigt. Ich bin aber gern bereit, noch einmal im Zusammenhang auf diese Frage zu antworten. Wir haben nach der verfassungsrechtlichen Situation keine Möglichkeit, von uns aus den Bau der Ölleitung, die im österreichischen Hoheitsgebiet streckenweise am Ufer des Bodensees entlangläuft, zu verhindern. Die Reinhaltung des Bodensees ist Sache der Anliegerstaaten, der Schweiz und Österreich, und in der Bundesrepublik der Anliegerländer, Bayern und Baden-Württemberg. Diese haben zur Erreichung dieses Ziels, gestützt auf Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes, mit Zustimmung der Bundesregierung mit den Anliegerstaaten, der Schweiz und Österreich, ein Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung getroffen und die internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee ins Leben gerufen. Innerhalb dieser Kommission sind wir auch immer wieder mit diesen Fragen befaßt. Wir wären selbstverständlich bereit, wenn die Länder Baden-Württemberg und Bayern es wünschen, sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, ein Höchstmaß von Sicherheit beim Bau und Betrieb der Ölleitung auf dem österreichischen Gebiet zu erreichen. Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Börner. Frau Ministerin, welche internationale Gruppe betreibt den Bau dieser Ölleitung, und ist es richtig, daß die gleiche Gruppe auch versucht hat, im Raum Lindau auf deutschem Hoheitsgebiet die Leitung am Ufer des Bodensees vorbei zu legen? Der Name der internationalen Gruppe, die dies betreibt, ist in unserem Hause nicht bekannt. Ich will aber gern versuchen, Ihre Frage schriftlich zu beantworten. Eine weitere Frage, Abgeordneter Börner. Darf ich darauf hinweisen, Herr Präsident, daß der zweite Teil meiner Frage noch nicht beantwortet ist: ob auch auf deutscher Seite der Versuch gemacht worden ist, Bodensee-Ufergelände für den Bau dieser Ölleitung zu gewinnen? Ich habe Ihre Frage akustisch nicht verstanden. Ich habe gefragt, ob von der Gruppe, die die Ölleitung baut, der Versuch gemacht worden ist, auch auf deutschem Hoheitsgebiet die Leitung an das Ufer des Bodensees oder durch den See zu verlegen? Davon ist mir nichts bekannt. Bis jetzt liegt jedenfalls an dem deutschen Bodensee-Ufer keine Leitung. Es ist mir nichts davon bekannt, daß eine gelegt werden soll. Sie haben noch eine Frage, Abgeordneter Börner. Bitte sehr. Frau Ministerin, würden Sie, nachdem Sie jetzt Ihre Absichten in dieser Frage ausreichend dargelegt haben, mit mir darin übereinstimmen, daß zumindest, soweit die Bundesregierung oder ein deutsches Bundesland beteiligt ist, versucht werden muß, die Leitungen auf deutschem Hoheitsgebiet möglichst weit weg von dem Ufer des Bodensees und damit weit weg von einer möglichen Trinkwassergefährdung zu verlegen? Ich würde darauf hinwirken, daß sie möglichst weit weg von dem Bodensee-Trinkwassergebiet und mit allen erdenklichen Sicherungen gegen eine Verschmutzung von Trinkwasser gelegt werden. Frage XII/7 — des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm —: Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kariesbefall bel Kleinkindern und Jugendlichen in bedrohlichem Maße zugenommen hat und Zahnstellungsund Kieferanomalien im Kindesalter angestiegen sind? Herr Kollege Hamm, die erste Frage wird mit Ja beantwortet. Eine Zusatzfrage? — Keine Zusatzfrage. Frage XII/8 — des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm —: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wegen der bedrohlichen Zunahme des Kariesbefalls bei Kleinkindern und Jugendlichen eine unverzügliche gesetzliche Regelung der Jugendzahnpflege erforderlich ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Jugendzahnpflege in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird; sie teilt daher auch aus diesem Grunde die Auffassung, daß die Jugendzahnpflege einer einheitlichen Regelung durch ein Bundesgesetz bedarf. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm. Frau Ministerin, sind Sie nicht der Auffassung, daß das sogenannte Schulzahnpflegewesen durch die Jugendzahnpflege ergänzt werden muß, weil sich beides nicht deckt? Ja, der Meinung bin auch ich. Ich habe auch in meiner Antwort von Jugendzahnpflege gesprochen. Frage XII/9 — des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm —: Wird die Bundesregierung dem Bundestag unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes über Jugendzahnpflege vorlegen? Die Bundesregierung plant, die Jugendzahnpflege im Rahmen eines Gesetzes zu regeln, das alle vordringlichen Maßnahmen einer vorbeugenden und nachgehenden Gesundheitshilfe zum Inhalt hat. Sie ist aber auch bereit, die Möglichkeit zu prüfen, ob dieser Komplex nicht durch ein Sondergesetz vorweggenommen werden soll, sofern sich die Vorarbeiten an dem gesamten Gesetzentwurf in die Länge ziehen sollten. Eine Zusatzfrage? — Herr Dr. Hamm. Wann kann mit einer Realisierung dieser Pläne der Bundesregierung gerechnet werden, Frau Ministerin? Ich habe die Absicht, noch in diesem Jahre den Entwurf eines solchen Gesetzes einzubringen. Herr Kollege, Sie kennen die Schwierigkeiten, die mit dem Neuaufbau eines Hauses und mit dem Mangel an Mitarbeitern gerade in diesem Referat verbunden sind. Eine weitere Frage. Herr Dr. Hamm! Frau Ministerin, habe ich Sie richtig dahin verstanden, daß die Planung eines Gesamtgesetzentwurfs, der also über das Problem der Jugendzahnpflege hinausgeht, kein Hindernis dafür sein dürfte, daß die Jugendzahnpflegeregelung, wenn sie vorlagereif ist, allein vorgelegt wird, also als ein Schritt auf dem Wege zur Verwirklichung der Gesamtabsicht? Genau das habe ich gesagt. Ich rufe auf die Frage XII/10 — des Abgeordneten Faller —: Wieviel Fälle von Typhus hat es im Bundesgebiet im Anschluß an die Zermatter Erkrankungen gegeben? Nach Mittteilung der für das Gesundheitswesen zuständigen obersten Landesbehörden beträgt die Zahl der in der Bundesrepublik im Anschluß an einen Aufenthalt in Zermatt aufgetretenen Typhus-Erkrankungen 21. Vizepräsident Dr. Dehler Ich rufe auf die Frage XII/11 — des Abgeordneten Faller —: Werden ausländische Gastarbeiter, die aus dauernd typhusverdächtigen Gebieten stammen, vor der Arbeitsaufnahme in gastgewerblichen oder Nahrungsmittel-Betrieben auf Typhusbakterien oder andere Ansteckungskrankheiten untersucht? Nach § 17 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 dürfen Personen, die 1. an Typhus abdominalis, Paratyphus A und B, Enteritis infectiosa 2. an ansteckungsfähiger Tuberkulose oder an ansteckenden Hautkrankheiten erkrankt sind, 3. Erreger von Typhus abdominalis, Paratyphus A und B, Enteritis infectiosa u. a. in gastgewerblichen Betrieben oder in den Zweigen des Lebensmittelgewerbes, in denen eine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten besonders zu befürchten ist, nicht beschäftigt werden. § 18 dos Bundes-Seuchengesetzes schreibt vor, daß Personen, die eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, sich einer ärztlichen Untersuchung auf die genannten Krankheiten unterziehen müssen. Dies gilt auch für Ausländer. Ich rufe auf die Frage XII/12 — des Abgeordneten Faller —: Ist dem Bundesgesundheitsministerium bekannt, daß das Gebiet von Lecce Dem Bundesministerium für Gesundheitswesen ist bekannt, daß in Süditalien Typhuserkrankungen verhältnismäßig häufig auftreten. Die vorliegenden Unterlagen lassen jedoch nicht erkennen, daß die Zahl der Typhuserkrankungen in der Provinz Lecce besonders hoch ist. Nach den von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getroffenen Feststellungen sind im Jahre 1962 über die Deutsche Kommission in Italien 3748 Personen aus dem Arbeitsamtsbezirk Lecce vermittelt worden. Etwa eine gleich große Zahl dürfte im Jahre 1962 aus diesem Bezirk ungelenkt, d. h. ohne Vermittlung durch die Deutsche Kommission, in die Bundesrepublik gekommen sein. Für das Jahr 1963 stehen der Bundesanstalt noch keine Zahlen zur Verfügung. Es ist jedoch anzunehmen, daß auch im Jahre 1963 aus dem Bezirk Lecce laufend Arbeitskräfte vermittelt werden. Ich rufe auf die Frage XII/13 — des Abgeordneten Hörmann Wer ist nach dem geltenden deutschen oder internationalen Recht für die Schäden haftbar zu machen, die den deutschen Typhuskranken entstanden sind, nachdem sie sich in Zermatt angesteckt haben? Die Beurteilung der Frage der Schadenshaftung setzt die Kenntnis der Umstände voraus, die die Typhusansteckung jeweils ursächlich bewirkt haben. Hinsichtlich der Umstände, die die Ansteckungen in Zermatt herbeigeführt haben können, haben die Ermittlungen bisher kein eindeutiges Bild ergeben. Die zuständigen schweizer Behörden prüfen zur Zeit noch, welche Ursachen als Ansteckungsquelle in Betracht kommen. Solange die Ermittlungen ein bestimmtes Ergebnis nicht erbracht haben, läßt sich nicht beurteilen, welche Stelle für die eingetretenen Schäden einzustehen hat. Ich rufe auf die Frage XII/14 — des Herrn Abgeordneten Bauknecht —: Entsprechen die Pressemeldungen den Tatsachen, wonach im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung am 19. November 1962 bei einer Gefrierhühnchensendung aus USA von 32 untersuchten Proben 17 mit Salmonellen befallen waren? Bitte, Frau Ministerin. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Bremen am 19. November 1962 ein Gefrierhühnchen amerikanischer Herkunft zur Untersuchung eingeliefert, bei dem Salmonellen nachgewiesen wurden. Verfolgsuntersuchungen erbrachten in der befallenen Sendung bei 17 von 32 untersuchten Tieren den Nachweis von Salmonellen. Salmonellenfunde bei anderen Sendungen gleicher Herkunft sind bisher nicht bekanntgeworden, so daß zu Rückschlüssen auf die Importe insgesamt gesundheitspolitisch kein Anlaß besteht. Wir werden aber von uns aus alles uns Mögliche dazu tun, daß Importgeflügel wie bisher einer gleich sorgfältigen Prüfung unterworfen wird wie im Inland erzeugtes Geflügel. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bauknecht. Frau Ministerin, stimmt es, daß bisher eine obligatorische Importkontrolle nicht stattgefunden hat und es dadurch möglich war, daß zwei Schiffsladungen bereits an den Handel im Bundesgebiet abgegangen waren und dann die ganzen Ladungen wieder zurückgezogen werden mußten? Herr Kollege Bauknecht, es wird bei der Einfuhr, also an der Grenze, durch die Lebensmittelüberwachung des betreffenden Landes untersucht, aber nur stichprobenweise, und es ist selbstverständlich möglich, daß bei dieser Stichprobenuntersuchung Fälle nicht entdeckt werden, sondern erst im Lande beim Vertrieb festgestellt werden. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bauknecht! Gibt dieser Fall nicht Veranlassung, bei den Ländern dahin zu wirken, daß in jedem Fall laufend Kontrollen stattfinden, um die Bevölkerung zu schützen? Unsere Absicht ist, die Länder auf die Notwendigkeit hinzuweisen, und ich bin überzeugt, daß die Länder die Nachprüfungen verstärken werden, um zu gewährleisten, daß Importgeflügel der gleichen Überwachung und Sicherung unterliegt wie einheimisches Geflügel. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bewerunge! Frau Ministerin, trifft es zu, daß die vom Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Bremen als infiziert festgestellten Brathühner auf der Verpackung den Stempel trugen: „Durch das US-Landwirtschaftsministerium auf Gesundheit überprüft"? Das kann ich nicht sagen, will es aber gern feststellen. — Ich höre soeben, Herr Kollege, daß es zutrifft. Eine weitere Zusatzfrage! Frau Ministerin, trifft es zu, daß amerikanische Wissenschaftler bereits vor Jahren eine starke Verbreitung von Salmonelleninfektionen in den amerikanischen Geflügelbeständen festgestellt haben, und ist es richtig, daß fast 30 % aller Lebensmittelvergiftungen in den Vereinigten Staaten, wie der Leiter des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Bremen, Dr. Rakow, in dem auch von Ihnen erwähnten Artikel im „Archiv für Lebensmittelhygiene" angibt, auf den Genuß von Geflügelfleisch amerikanischer Erzeugung zurückzuführen sind? Herr Kollege, diese Angaben kann ich aus dem Handgelenk nicht bestätigen. Ich weiß nur, daß die Frage des Salmonellenbefalls von Geflügel eine Frage von ganz großer internationaler Bedeutung ist, die auch in den internationalen Gremien von allen Ländern immer wieder aufgeworfen wird. Eine weitere Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard! Trifft es zu, Frau Ministerin, daß der durch das Veterinäruntersuchungsamt Bremen festgestellte Salmonellentyp, der zur gleichen Gruppe von Bakterien wie die Erreger von Typhus und Paratyphus gehört, bei Menschen Magenund Darmentzündungen hervorruft, die in schweren Fällen tödlich enden können, und ist es richtig, daß die Giftwirkung dieser Erreger weder durch den Tiefkühlprozeß noch durch starkes Erhitzen vermindert werden kann? Darf ich um etwas Ruhe bitten. — Ich glaube, Herr Abgeordneter Dr. Reinhard, Sie überspannen ein wenig den Rahmen der Fragestunde. Ich bin bereit, darauf zu antworten. — Alle Salmonellen sind gesundheitsschädlich und gefährlich. Ich sagte Ihnen ja, daß dies ein sehr schweres Problem ist, das viele Länder betrifft. Es ist auch richtig, daß die Salmonellen durch Einfrieren nicht abzutöten sind, allerdings durch Erhitzen. Gekochtes Geflügel enthält keine ansteckungsfähigen Salmonellen mehr. Herr Dr. Dresbach zu einer Zusatzfrage! Darf ich einmal die Frage an die Frau Ministerin richten, was das nun eigentlich für Biester sind? Ich fühle mich als Bundestagsabgeordneter einfachen Grades nicht verpflichtet, veterinärpolizeiliche Kenntnisse zu haben. Ist das vielleicht etwas Ähnliches wie Trichinen? An sich hat die Frau Ministerin Ihre Frage schon beantwortet, Herr Abgeordneter Dresbach. Ich bin bereit, zu antworten, daß es sich um Bakterien handelt, die typhusoder paratyphusähnliche Erkrankungen hervorrufen, die also durchaus unangenehm sind. Herr Abgeordneter Schmidt Frau Ministerin, wann haben Sie zum erstenmal von den Untersuchungsergebnissen erfahren? Von den Untersuchungsergebnissen in Bremen? — Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir kommen zur Frage XII/15 —des Herrn Abgeordneten Bauknecht —: Ist der Frau Bundesgesundheitsministerin bekannt, daß aufgrund von Länderverordnungen die von der deutschen Geflügelwirtschaft verwendeten Futtermittel frei von Salmonellen sein müssen? Bitte, Frau Ministerin. Auf Grund von Länderverordnungen dürfen Futtermittel tierischer Herkunft nur eingeführt werden, wenn eine Bescheinigung vorgelegt wird, daß die Ware bei oder nach der Herstellung einem Erhitzungsverfahren unterworfen worden ist und daß bei der Untersuchung von Stichproben Salmonellen nicht nachgewiesen werden konnten. Auch im Inland sind Futtermittel tierischer Herkunft bei der gewerblichen Herstellung einem Behandlungsverfahren zu unterwerfen, durch das Tierseuchenerreger abgetötet werden. Gleichartige Vorschriften für Futtermittel pflanzlicher Herkunft, die ebenfalls mit Salmonellen behaftet sein können, oder für die im landwirtschaftlichen Betrieb verwendeten, d. h. also verfütterten Futtermittel bestehen meines Wissens nicht. Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Bauknecht! Glauben Sie nicht, daß es, wenn schon solche scharfen Vorschriften für die Futtermittel vorhanden sind, um so notwendiger ist, bei den direkten Lebensmitteln dafür zu sorgen, daß nichts passiert? Herr Kollege Bauknecht, ich bin durchaus dieser Meinung. Ich rufe auf die Frage XII/16 — des Herrn Abgeordneten Bauknecht —: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die deutsche Bevölkerung vor Schädigung durch Salmonellen durch Hühnerimporte aus den USA zu schützen? Die Feststellungen, die in Bremen getroffen worden sind, haben uns Anlaß gegeben, Schlachtgeflügel der verschiedensten Herkunft bakteriologisch untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, daß die von Geflügel ausgehenden Salmonellosen nicht allein ein Problem des einen oder anderen Exportlandes sind, sondern wegen der weiten Verbreitung der Erreger die Gesundheitsbehörden aller Länder vor eine sehr schwierige Aufgabe stellen. In meinem Hause laufen zur Zeit die Vorarbeiten für ein Geflügelhygienegesetz, das unter anderem Vorschriften für die Untersuchung von Schlachtgeflügel vor und nach der Schlachtung enthalten wird. Bei der Einfuhr von Geflügelfleisch wird von dem Grundsatz gleicher Voraussetzungen für inund ausländisches Geflügel in jedem Fall unbedingt auszugehen sein. Die Regelungen zur Verhütung von Salmonellosen werden dabei besondere Bedeutung haben. Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Eine Mitteilung zu Punkt 20 der Tagesordnung: Die Bundesregierung hat unter dem 24. April 1963 dem Herrn Präsidenten des Bundestages mitgeteilt, daß sie beschlossen habe, die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 zurückzuziehen; ihr Schreiben ist als Drucksache IV/1200 verteilt. Demnach muß Punkt 20 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Weiterhin ist eine interfraktionelle Vereinbarung zustande gekommen, daß die heutige Tagesordnung erweitert wird, um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 Ich stelle die Zustimmung des Hauses dazu fest. Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten Urban. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Eine Ergänzung des Berichts wird nicht gewünscht, auch keine Aussprache. Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen, der Verordnung unverändert zuzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit Zur Begründung hat das Wort der Herr Bundeskanzler. Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ihnen liegt mit der Bitte um Zustimmung ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und eine Erklärung zu diesem Vertrag vor, die der Präsident der Französischen Republik, Herr de Gaulle, für Frankreich und ich für die Bundesrepublik Deutschland am Tage der Unterzeichnung des Vertrages durch uns beide, am 22. Januar dieses Jahres, abgegeben haben. Diese Gemeinsame Erklärung gibt den Sinn und den Zweck des Vertrages in wenigen Sätzen sehr klar wieder. Ich möchte diese Erklärung verlesen, weil ihre Kenntnis zur Beurteilung des Vertrages notwendig ist. Die Erklärung lautet: Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Konrad Adenauer, und der Präsident der Französischen Republik, General de Gaulle, haben sich — zum Abschluß der Konferenz vom 21. und 22. Januar 1963 in Paris, an der auf deutscher Seite Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister für Familienund Jugendfragen; auf französischer Seite der Premierminister, der Außenminister, der Armeeminister und der Erziehungsminister teilgenommen haben, — in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neugestaltet, — in idem Bewußtsein, daß eine enge Solidaritat die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet, — angesichts der Tatsache, daß insbesondere die Jugend sich dieser Solidarität bewußt geworden ist, und daß ihr eine entscheidende Bundeskanzler Dr. Adenauer Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft zukommt, — in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in dem heute unterzeichneten Vertrag niedergelegt sind, einverstanden erklärt. Meine Damen und Herren! In dieser von mir verlesenen Erklärung ist „die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet", „ein geschichtliches Ereignis" genannt. In der Tat handelt es sich um ein geschichtliches Ereignis, um ein geschichtliches Ereignis von hohem Rang, ein geschichtliches Ereignis, das Jahrhunderte währenden Gegensätzen und Spannungen zwischen den beiden Nachbarländern Frankreich und Deutschland ein Ende bereitet. Immer wieder haben auch in den vergangenen Jahrzehnten Staatsmänner beider Länder versucht, dieses Spannungsverhältnis zwischen Frankreich und Deutschland ,aus der Welt zu schaffen. Aus unserer jüngsten Geschichte erinnere ich an die Versuche während der Weimarer Republik, die durch die Namen Stresemann und Briand gekennzeichnet sind. Diesen Versuchen waren schon jahrzehntelang vorher Bemühungen Bebels vorausgegangen. Unendlich viel Blut, meine Damen und Herren, Blut und Leid wäre Franzosen und Deutschen, Europa und der Welt überhaupt erspart worden, wenn diese Versuche damals gelungen wären. (Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der SPD.)

    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Hans Hörmann


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)