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ID0406513100

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    Vokabeln: 5
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter: 1
    5. Sander.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 14. März 1963 Inhalt: Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente 1963 — . Agrarwaren — I. Teil) (Drucksache IV/ 1039) . . . . . 3011 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 1048, IV/ 1052) Frage der Abg. Frau Herklotz: Strafporto bei ungenügend frankierten Postsendungen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3011 B, D, 3012 A, B, C, D, 3013 A, B, C Frau Herklotz (SPD) . . . . 3011 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 3012 A, B Ritzel (SPD) 3012 C Schwabe (SPD) . . . . 3012 D, 3013 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 3013 A Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 3013 B Dr. Roesch (SPD) . . . . . 3013 B, C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Gebührenhefte der Bundespost Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3013 C, D, 3014 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 3013 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Übergangsfrist für die neuen Postgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär 3014 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3014 B Dr. Atzenroth (FDP) . 3014 C Frage des Abg. Wächter: Fernsprechteilnehmer der Gemeinde Landwürden Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 3014 D, 3015 A, B Wächter (FDP) . . . 3014 D, 3015 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3015 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Äußerung des Bundeskanzlers betr. Eintritt Großbritanniens in die EWG Dr. Schröder, Bundesminister . . 3015 B, C Dr. Mommer (SPD) 3015 B, C Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Sperrung der Autobahn anläßlich eines Besuches eines sowjetischen Offiziers 3015 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Ernennung von Kriminalkommissaranwärtern zum Kriminalkommissar Höcherl, Bundesminister 3015 D, 3016A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 3016 A, B Ritzel (SPD) 3016 B, C Frage des Abg. Dröscher: Versorgung von Schwerkriegsbeschädigten im Härteausgleich Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 3016 D, 3017 A, B, C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3017 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1963 Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3017 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . 3017 D Frage des Abg. Peiter: Zusammenlegung von Arbeitsämtern Dr. Claussen, Staatssekretär 3018 A, B, C, D, 3019 A Peiter (SPD) 3018 A Folger (SPD) . . . . . . . 3018 B, C Fritsch (SPD) . . . . . . . 3018 D Frage des Abg. Sander: Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig-Völkenrode Hüttebräuker, Staatssekretär . 3019 A, C Sander (FDP) 3019 C Frage des Abg. Dröscher: Flurbereinigungsverfahren in Rheinland-Pfalz Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3019 D, 3020 A, B Dröscher (SPD) 3020 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verteuerung des Milchtransports Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 3020 C, 3021 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3021 A Frage der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachwuchs an Krankenschwestern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3021 B, C., D Frau Dr. Heuser (FDP) 3021 C Dorn (FDP) 3021 D Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Schädlichkeit von Haarsprühmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3022 A, B, C Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 3022 A, C Nächste Sitzung 3022 D Berichtigungen 3022 Anlagen 3023 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1963 3011 65. Sitzung Bonn, den 14. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 56. Sitzung Seite 2545 D 7. Zeile von unten statt „auch": aus; 64. Sitzung Seite 2969 B letzte Zeile statt „mittelbare" : mittelbar; Seite 2971 C Zeile 19 statt „Aussonderung" : Aushändigung; Seite 2994 A Zeile 9 statt „Bleyle" : Beyer. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauknecht 14. 3. Dr. Bechert 15. 3. Frau Berger-Heise 15. 3. Blöcker 15. 3. Frau Blohm 15. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 14. 3. Dr. von Brentano 14. 3. Burckardt 14. 3. Dr. Danz 14. 3. Dr. Dichgans 14. 3. Dr. Dittrich 15. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Dr. Effertz 14. 3. Frau Eilers 15. 3. Etzel 14. 3. Figgen 20. 4. Dr. Frede 20. 4. Frehsee 16. 3. Dr. Frey (Bonn) 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gaßmann 5. 4. Gehring 15. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Hahn (Bielefeld) 14. 3. Hauffe 16. 3. Dr. Dr. Heinemann 14. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Horn 15. 3. Illerhaus 14. 3. Jacobs 14. 3. Jaksch 26. 4. Kalbitzer 15. 3. Katzer 31.3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Klinker 14. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kreyssig * 15. 3. Kriedemann 15. 3. Leber 14.3. Lermer 16. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr 15. 3. Dr. Luda 15. 3. Mattick 15.3. Mauk 15. 3. Meis 23. 3. Dr. Mende 15. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Merten 14.3. Metzger 15. 3. Müller (Berlin) 31. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Worms) 15.3. Ollenhauer 15. 3. Frau Dr. Pannhoff 30. 3. Pöhler 14. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau .Schanzenbach 14. 3. Schlick 15. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 3. Dr. Schwörer 15. 3. Seifriz * 14.3. Seither 25.3. Dr. Serres 23. 3. Strauß 18. 3. Frau Vietje 31. 3. Wacher 15. 3. Wehking 15. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Grund auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache 1V/1022, Frage 11/1): Warum ist in § 25 Abs. 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vom 18. September 1962 (BGBl. I S. 622) bei einem Jahresarbeitslohn über 6000 DM der niedrigste Prozentsatz der zumutbaren Eigenbelastung bei 3 Kindern und mehr mit 2 % angesetzt, anstatt eine weitere Herabsetzung des Prozentsatzes etwa vom 5. Kind an vorzunehmen? Ihre Frage betrifft nicht nur die Lohnsteuer, sondern die Einkommensteuer allgemein. Nach § 33 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können Aufwendungen, die für den Steuerpflichtigen eine außergewöhnliche Belastung darstellen, grundsätzlich nicht in voller Höhe vom Einkommen abgezogen werden, sondern nur insoweit, als sie die dem Steuerpflichtigen nach seinem Einkommen und seinem Familienstand zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die zumutbare Eigenbelastung wird nach § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und § 25 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung durch einen bestimmten Vomhundertsatz des Einkommens bestimmt. Bei Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 6000 DM beträgt sie bei Alleinstehenden ohne Kinder 7 v. H., bei Verheirateten ohne Kinder 6 v. H., bei Personen mit 1 oder 2 Kindern 4 v. H. und bei Personen mit 3 und mehr Kindern 2 v. H. des Einkommens. Der Vomhundertsatz bei Personen mit 3 und mehr Kindern ist mit 2 v. H. bereits recht niedrig bemessen, so daß eine weitere Herabsetzung, etwa im Sinne Ihrer Anregung bei 5 und mehr Kindern, nicht erwogen werden kann. Es müßte dann - entgegen der Absicht des Gesetzes - auf den Ansatz einer zumutbaren Eigenbelastung praktisch verzichtet werden. Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, daß Bezieher kleinerer Einkommen von der Regelung nicht betroffen werden, da ein verheirateter Arbeitnehmer mit 5 Kindern bis zu einem Jahreslohn von 12 899,99 DM keine Lohnsteuer zu zahlen hat.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten. Die Forschungsanstalt für Landwirtschaft BraunschweigVölkenrode, die sich hohen wissenschaftlichen Ansehens im In- und Ausland erfreut, ist eine Anstalt öffentlichen Rechts nach niedersächsischem Landesrecht. Sie wurde seit ihrer Gründung aus dem Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und später aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hierfür wurden im Bundeshaushaltsplan Bundeszuschüsse veranschlagt, die sich von 2,2 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1949 auf 6,6 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1962 erhöhten.
    Bei allen Beteiligten bestand Übereinstimmung, daß die Forschungsanstalt zu gegebener Zeit auf den Bund übergeführt werden sollte. Hierzu ist es bisher deshalb nicht gekommen, weil das Land Niedersachsen das von der Bundesregierung vorgesehene Verfahren, die Anstalt als Bundesdienststelle durch einfachen Organisationserlaß zu errichten, verfassungsrechtlich nicht für zulässig hält. Bei den Aufgaben der Forschungsanstalt, wie sie in der neuen Satzung vorgesehen seien, handele es sich, so argumentiert das Land, um solche der Länder, die der Bund nur durch Gesetz an sich ziehen könne. In der Praxis bedeutet diese Auffassung, daß entweder a) die Bestimmung über die Aufgaben der Anstalt anders, nämlich in dem Sinne formuliert werden muß, Aufgabe der Forschungsanstalt sei ausschließlich oder überwiegend die Beratung der Bundesregierung, oder daß b) der Bund die Forschungsanstalt durch Gesetz als Bundesanstalt errichten muß.
    Die Bundesregierung legt Wert darauf, die Anstalt in Übereinstimmung mit den Organen der Forschungsanstalt zu übernehmen. Diese haben zu Punkt a) dahin Stellung genommen, daß sie darin eine Beschränkung der Aufgaben der Forschungsanstalt sähen, die sie nicht akzeptieren könnten, weil die wissenschaftliche Selbständigkeit der Anstalt nicht mehr gewährleistet sein würde.
    Von der Aufnahme der Anstalt durch Organisationserlaß ist deshalb bisher abgesehen worden.


Rede von Dr. Thomas Dehler
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Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sander.

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    Rede von Heinrich Sander


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung trotz der Einwendungen des Landes Niedersachsen an ihrer Absicht fest, die Bundesanstalt in die Verwaltung des Bundes zu übernehmen, und wie gedenkt sie diese Absicht zu verwirklichen?