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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/1048, IV/1052) Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen die Abg. Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2958 C, D, 2959 A, B, C, D, 2960 A Rasner (CDU/CSU) 2958 D Benda (CDU/CSU) . . . 2958 D, 2959 A Wittrock (SPD) 2959 A, B Hirsch (SPD) 2959 B Erler (SPD) 2959 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2959 C, 2960 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 2959 D Frage des Abg. Rasner: Gespräche in der Sache Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . 2960 A, B, C, D Rasner (CDU/CSU) 2960 B, C Erler (SPD) 2960 C Dr. Schäfer (SPD) 2960 D Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen sozialdemokratische Abgeordnete im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den „Spiegel"-Redakteur Schmelz Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2961 A, B Rasner (CDU/CSU) 2961 A Dr. Schäfer (SPD) 2961 B Erler (SPD) 2961 B Dr. Mommer (SPD) 2961 C Frage des Abg. Blumenfeld: Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . 2961 C, D, 2962 A, B, D, 2963 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2961 C Blumenfeld (CDU/CSU) . 2961 D, 2962 A Wehner (SPD) 2962 A, B Vizepräsident Dr. Dehler 2962 B, C, 2963 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . 2962 C, D Spies (CDU/CSU) 2962 D Wittrock (SPD) 2962 D Wagner (CDU/CSU) 2963 A Frage des Abg. Blumenfeld: Gespräche in der Angelegenheit Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2963 B Erler (SPD) 2963 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Staatssekretär von Hassel, Bundesminister . . . 2963 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Versorgung von wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr von Hassel, Bundesministei 2963 C, 2964 A Dorn (FDP) 2964 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bann, Mittwoch, den 13. März 1963 Frage des Abg. Wegener: Bau einer Überführung für Panzerfahrzeuge bei Dörenkrug von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Wegener: Verkehrsgefährdung in der Gemeinde Augustdorf von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Rademacher: Ausstattung von zur Personenbeförderung bestimmten Fahrzeugen der Bundeswehrverwaltung mit Fahrtschreibern von Hassel, Bundesminister . . . 2964 D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2964 D, 2965 A Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Hygiene in Speisewagen der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2965 B, C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2965 C Frage des Abg. Hansing: Schäden durch Schiffswracks in den Zufahrten zur Elbe und Weser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2965 D, 2966 B, C, D Hansing (SPD) 2966 B, C Seifriz (SPD) 2966 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2966 D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau der Eisenbahnstrecke Pirmasens–Bitsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2967 A, B, C, D Kaffka (SPD) 2967 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 2967 C, D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau von Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2968 A, B, C Kaffka (SPD) 2968 B Dr. Aigner (CDU/CSU) 2968 B Frage des Abg. Kaffka: Eisenbahnstrecke ZweibrückenLandau–Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2968 C, D Kaffka (SPD) 2968 D Frage des Abg. Dröscher: Radabdeckungen an Kraftfahrzeugen der ausländischen Streitkräfte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2969 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2969 B Fragen des Abg. Felder: Wagenstau am Grenzübergang nach Salzburg durch unterschiedlichen Sperrstundenbeginn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2969 D Fragen des Abg. Faller: Einstellung des Drahtfunks Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 2970 B, C, D Faller (SPD) 2970 B, C Frage des Abg. Lemper: Freifahrt für Begleitpersonen von Schwerkriegsbeschädigten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2970 D Frage des Abg. Lemper: Nachgebühr bei der Erhöhung der Postgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Gebühren für Post- und Paketabholer Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 B, 2972 A, B, D Freiherr von Mühlen (FDP) 2971 D, 2972 A Rademacher (FDP) . . . . . . 2972 B Dürr (FDP) 2972 C Faller (SPD) 2972 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1005) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 2973 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 III Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2973 D Dr. Mommer (SPD) 2973 D Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/738, IV/342) — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1006, zu IV/1006) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 2974 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — F1G) (SPD) (Drucksache IV/694) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 2974 C Eichelbaum (CDU/CSU) . 2978 D, 2988 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2980 C Mischnick, Bundesminister . . . 2982 C Wehner (SPD) 2985 C Rehs (SPD) 2988 A Vizepräsident Schoettle . 2989 A, 2991 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/909) — Erste Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2989 B Seuffert (SPD) 2991 B van Delden (CDU/CSU) . . . . 2993 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/722) — Erste Beratung — Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 2994 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 2995 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/924) — Erste Beratung — Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 2996 B Dr. Besold (CDU/CSU) 2998 A, 3002 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 2999 B, 3003 A Stiller (CDU/CSU) . . . . . . . 3002 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3003 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 3003 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 116 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1961 über die Abänderung der SchluBartikel (Drucksache IV/1003) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Vertrag über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) (Drucksache IV/1025) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Finanzvertrag (Drucksache IV/1038) — Erste Beratung — . . 3004 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Drucksache IV/1035) . . . . . . . 3004 D Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG über Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für pharmazeutische Erzeugnisse (Drucksachen IV/965, IV/1032) 3005 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (Drucksachen IV/954, IV/1009) 3005 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vorschläge der Kommission für Verordnungen des Rates der EWG betr. Änderungen der Verordnung Nr. 55 (Drucksachen IV/946, IV/972, IV/1046) 3005 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/939, IV/1037) 3005 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundvierzigste, Fünfundvierzigste und Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/937, IV/935, IV/936, IV/1036) 3005 C Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente 1963 — gewerbliche Waren — I. Teil) (Drucksache IV/1040) . 3005 D Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot —Neufestsetzung) (Drucksache IV/1041) 3005 D Nächste Sitzung 3005 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 3007 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 2957 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Atzenroth 13. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Dr. Bechert 15.3. Dr. Bleiß 13. 3. Blöcker 15. 3. Frau Blohm 15. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 14. 3. Dr. von Brentano 13.3. Dr. Deist 13. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Dr. Effertz 14. 3. Frau Eilers 15.3. Figgen 20.4. Dr. Frede 20.4. Frehsee 16.3. Dr. Frey (Bonn) 116. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gehring 15. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 3. Hauffe 16. 3. Dr. Dr. Heinemann 14. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Horn 15.3. Illerhaus 14.3. Jacobs 14.3. Katzer 31.3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Kriedemann 15. 3. Leber 14.3. Lenz (Brühl) 13.3. Lermer 16. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr 15.3. Dr. Luda 15. 3. Majonica 13. 3. Mattick 15.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Metzger 15.3. Müller (Aachen-Land) 13. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 30.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Schlick 15. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 3. Schulhoff 13. 3. Seither 25.3. Spitzmüller 13. 3. Strauß 18. 3. Frau Vietje 31.3. Wacher 15. 3. Dr. Weber (Koblenz) 13. 3. Wehking 15. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Gaßmann 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Meis 23.3. Dr. Serres 23. 3. Anlage 2 2. Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Frage XVI/5) : *) Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes äußert nach kritischer Durchsicht des Gutachtens und auf Grund der persönlichen Erfahrungen der Sachbearbeiter seines Amtes mit Geräten der mit o. .a. Gutachten bezeichneten Bauart sowie auf Grund der Besichtigungen und Prüfungen eines Gerätes dieser Bauart die Vermutung, daß 1. die Gutachter des Staatl. Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen keine praktische Erfahrung in der Handhabung medizinischer Röntgengeräte besitzen, 2. sie über die zugrunde liegenden Bestimmungen und insbesondere die Bedienungsanweisung dieser Geräte nicht ausreichend orientiert waren, 3. der Gegenstand des Gutachtens entweder ein nichtintaktes Gerät war oder das Gerät nicht in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung gegehandhabt wurde. Aus den Messungen des Materialprüfungsamtes, die mir im übrigen als nicht ausreichend erscheinen, geht hervor, daß Geräte dieser Bauart 'den DIN-Normen Ausgabe 1955 entsprechen, wenn sie intakt sind und sachkundig gehandhabt werden. Die aus der Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes zu ziehenden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Bauartprüfung und Bauartzulassung werden in der Röntgenverordnung für den medizinischen Bereich, die von meinem Hause zur Zeit erarbeitet wird, berücksichtigt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Oetzel (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/2): *) 1. schriftliche Antwort siehe 55. Sitzung Anlage 14 3008 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Beabsichtigt die Bundesregierung für Öltransportwagen im Straßenverkehr und für die Fahrer derselben verschärfte Zulassungsbedingungen einzuführen, um die in letzter Zeit sich häufenden Unfälle und die damit sehr oft verbundenen Trinkwasserverschmutzungen weitmöglichst einzuschränken? Das Straßenverkehrsgesetz gestattet dem Bundesminister für Verkehr nicht, Rechtsverordnungen über den Straßenverkehr zum Schutz des Grundwassers zu erlassen. Eine Ergänzung des Gesetzes wird vorbereitet und voraussichtlich bei den Beratungen über das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs (Bundestagsdrucksache IV/651) erörtert werden. Die Bundesregierung hat inzwischen unter Federführung des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung eine Verordnung über Anforderungen an Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande vorbereitet. Diese Verordnung wird auf Grund des § 24 der Gewerbeordnung voraussichtlich Ende 1963 verkündet werden und für Behälter von Tankwagen, aber auch für Aufsetztanks Vorschriften enthalten, die sich auf den Grundwasserschutz auswirken. Gleichzeitig werden beim Bundesminister für Verkehr kraftfahrzeugtechnische Bestimmungen beraten, die den besonderen Gefahren des Tankwagenverkehrs Rechnung tragen und nach entsprechender Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes erlassen werden sollen. Hierbei handelt es sich vor allem um die Verbesserung der Bremsen und der Schwerpunktlage, um Verhütung von Reifenbränden, um zusätzliche Einrichtungen zur Sicherung haltender Fahrzeuge und um besondere Anordnungen für den Straßenverkehr in Wasserschutzgebieten. Die Fahrer der Tankwagen besitzen im allgemeinen die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Der Erwerb dieser Fahrerlaubnis hängt von der Erfüllung strenger Bedingungen ab. Die Fahrzeughalter sind daran interessiert, daß ihre Tankwagen von sachkundigen Fahrzeugführern gelenkt werden. Die sehr starke Zunahme der Mineralöltransporte während der letzten Jahre hat es mit sich gebracht, daß noch nicht alle Fahrer über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Dieser Nachteil kann nur durch verstärkte Schulung ausgeglichen werden. Die Mineralölindustrie und das Verkehrsgewerbe bemühen sich um die Verbesserung der Schulung. Die Einführung einer besonderen Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer scheint mir deshalb noch nicht erforderlich. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/11): Kann damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung durch Vorausbewilligung von Mitteln eine Inangriffnahme der durch Frostschäden verursachten Instandsetzungsarbeiten zumindest für die Gebiete gewährleistet, die nur über eine oder ganz wenige Positivstraßen verfügen? Diese Frage ist z. T. bereits durch die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Seiermann zur Frage XI/10 beantwortet worden. Darüber hinaus ist festzustellen, daß den obersten Straßenbaubei hörden für Unterhaltung, Instandsetzung, Zwischenausbau und dgl. bereits über 400 Millionen DM zugewiesen worden sind. Davon hat das Land Bayern allein rd. 80 Millionen DM erhalten. Mit diesen Mitteln sind bevorzugt die Frostschäden zu beseitigen. Sollte dadurch die weitere ordnungsgemäße Unterhaltung der Bundesfernstraßen gefährdet werden, so ist vorgesehen, im Wege des Mittelausgleichs zu helfen, indem Investitionsmaßnahmen gekürzt und die frei werdenden Mittel der Unterhaltung zugeführt werden. Die finanziellen Voraussetzungen für die rasche Beseitigung von Frostschäden sind also gegeben, und es ist Aufgabe der Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes, dafür zu sorgen, daß die Mittel bevorzugt den Gebieten zugute kommen, die auf Grund ihrer besonderen Situation in erster Linie einer raschen Hilfe bedürfen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/12) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Maßnahmen zur Behebung der erheblichen Frostschäden dem Allgäu eine besondere Dringlichkeit zuzubilligen, um die dort ansässige marktferne Landwirtschaft und Industrie vor weit überhöhten Mehrbelastungen, ja zum Teil vor Existenzgefährdungen zu bewahren? Bei den Winterschäden, die heute schon auf unseren Straßen festzustellen sind, handelt es sich ausschließlich um Deckenschäden, also um sog. Oberflächenschäden. Die eigentlichen schweren „Frostschäden", ,die ihre Ursache im Aufweichen des Untergrundes haben, werden erst eintreten, wenn der Untergrund der Straßen auftaut. Es läßt sich daher heute auch noch nicht annähernd übersehen, ob sich die Frostschäden gleichmäßig über das ganze Gebiet der Bundesrepublik verteilen werden oder ob gewisse Bereiche, wie z. B. das Allgäu, besonders schwer betroffen sein werden. Wie bereits ausgeführt wurde, ist es Aufgabe der Länder, jene Gebiete bevorzugt zu berücksichtigen, in denen die Frostschäden einen überdurchschnittlichen Umfang annehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XII/1): Wann werden die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit alle Teilnehmer des Fernsehens auch die Möglichkeit erhalten, das 2. Programm zu empfangen? Nach den Planungen der Deutschen Bundespost werden bis Ende des Jahres 1965 rund 87-90 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 3009 der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland das 2. Fernsehprogramm gut empfangen können. Die erst dann feststellbaren kleinen Versorgungslücken werden, soweit dies überhaupt technisch möglich ist, bis zum Jahre 1970 geschlossen werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündlichen, Anfragen des Abgeordneten Dr. Kohut (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Fragen XII/3 und XII/4) : Warum lehnen Bundespostministerium und nachgeordnete Stellen seit drei Jahren die Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle auf dem Bahnhof Neu-Isenburg ab, obwohl der Bahnhof außerhalb der Stadt mitten im Wald gelegen ist und nachts eintreffende Reisende keine Möglichkeit haben, ein Taxi herbeizurufen? Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß den Benutzern der internationalen Auto-Reisezüge, die in Neu-Isenburg ent- und beladen werden, verwehrt wird, den Dienstfernsprecher zu benutzen, obwohl keine andere Fernsprechmöglichkeit vorhanden ist, weil dadurch der Schalterbetrieb gestört wird? Nach den Ermittlungen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main werden auf dem Bahnhof Neu-Isenburg Gesprächswünsche nur in sehr geringem Umfang vorgetragen. Die angespannte Finanzlage der Deutschen Bundespost zwingt dazu, zunächst nur dort Münzfernsprecher einzusetzen, wo Einnahmen zu erwarten sind, die wenigstens annähernd die Selbstkosten decken. Ein Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern am Bahnhof Neu-Isenburg, das nur von wenigen Reisenden benutzt wird, würde laufend große Zuschüsse erfordern. Hinzu kommt, daß die Lieferungen an Münzfernsprechapparaten leider nicht den notwendigsten Bedarf decken. Die Deutsche Bundespost sieht sich aus allen diesen Gründen nicht in der Lage, einen Münzfernsprecher vor dem Bahnhof Neu-Isenburg aufstellen zu lassen, solange die Aufstellung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Ich bin 'darüber unterrichtet, daß die Deutsche Bundesbahn ihre Schalterbeamten angewiesen hat, in dringenden Fällen die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg den Reisenden zu gestatten. Damit dürfte dem Sprechbedürfnis 'der nachts eintreffenden Reisenden, die ein Taxi herbeizurufen wünschen, ausreichend Rechnung getragen sein. Das gleiche gilt auch für die Reisenden der Autoreisezüge. Mir ist nicht bekannt, daß den Reisenden der Autoreisezüge die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg grundsätzlich mit der Begründung verwehrt wird, .daß dadurch der Schalterbetrieb gestört werde. Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main wird die Angelegenheit jedoch weiter beobachten und die Aufstellung einer öffentlichen Sprechstelle verantassen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Grund auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage II/2): Könnte es nicht zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen, wenn anstelle von 975 000 nachträglichen Zahlungen der Betriebsbeihilfe für landwirtschaftlich verwendetes Gasöl ein direkt steuerbegünstigter Bezug, ähnlich wie beim Heizöl, ermöglicht würde? Beim Übergang von dem System der nachträglichen Zahlung der Betriebshilfen auf den Bezug unversteuerten Gasöls wäre eine Verwaltungsvereinfachung nicht zu erwarten. - Nach dem geltenden System befassen sich die landwirtschaftlichen Dienststellen mit jedem Berechtigten einmal im Jahr anläßlich der Zahlung der Betriebsbeihilfe. Mindestens einmal im Jahr müßte sich aber auch der Steueraufsichtsdienst der Zollverwaltung zur Prüfung der ordnungsmäßigen Verwendung des Gasöls mit jedem Berechtigten befassen, wenn der Bezug unversteuerten Gasöls zugelassen würde. Insoweit wäre der Aufwand der gleiche wie bisher. Ein weiterer Aufwand käme aber noch hinzu. An den Tankstellen gibt es nur versteuertes Gasöl. Um die landwirtschaftlichen Verbraucher mit unversteuertem Gasöl beliefern zu können, müßten in großer Zahl und breiter Streuung Steuerlager zugelassen werden. Die erforderliche Überwachung der Steuerlager würde einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Insgesamt wäre also der Verwaltungsaufwand beim Übergang auf den Bezug unversteuerten Gasöls voraussichtlich wesentlich höher als jetzt. Es kommt hinzu, daß der Zollverwaltung das Aufsichtspersonal für eine wirksame Verwendungskontrolle überhaupt nicht zur Verfügung steht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Dr. Schönleiter auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage IV) : Wann ist mit der Herausgabe der mehrfach angekündigten Richtlinien über die Gewährung von Härteausgleich (gemäß § 89 Abs. 2 BVG) bei Krebsfällen zu rechnen? Die Fertigstellung des grundsätzlichen Gutachtens über eine Härteausgleichsversorgung nach § 89 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes bei Krebserkrankungen durch Prof. Bauer, Heidelberg, nach dem Sie und andere Abgeordnete sich schon mehrfach erkundigt haben, hat sich leider durch eine Erkrankung von Prof. Bauer weiter verzögert. Prof. Bauer hat auf meine dringenden Vorstellungen am 2. März 1963 telegrafisch mitgeteilt, daß das Gutachten nun im Entwurf fertiggestellt ist; es ist also damit zu rechnen, daß dieser in absehbarer Zeit vorliegt. Die Richtlinien folgen dann ebenfalls in Kürze. 3010 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/1): Wieviel mehr Zusteiger und Umsteiger benutzen im Jahresdurchschnitt täglich den Bahnhof Bingerbrück gegenüber dem Bahnhof Bingen? Ihre Annahme, die Zahl der zusteigenden Reisenden im Bahnhof Bingerbrück sei größer als im Bahnhof Bingen, trifft nach den mir von der Deutschen Bundesbahn übermittelten Unterlagen nicht zu. Im täglichen Jahresdurchschnitt kommen im Bahnhof Bingen rd. 1700 mehr Zusteiger auf als im Bahnhof Bingerbrück. Nur die Zahl der umsteigenden Reisenden dagegen ist im Bahnhof Bingerbrück um rd. 1600 Reisende größer als im Bahnhof Bingen. Der Gesamtreiseverkehr in Bingerbrück ist im Durchschnitt geringer als der in 'Bingen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/2) : Wie vereinbart es sich mit der in der Fragestunde am 7. Dezember 1962 gegebenen Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann, den Flugsicherungsbediensteten, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ablehnen, würden keine beruflichen Nachteile erwachsen, daß in Birkenfeld laut ausdrücklicher Weisung Angestellte mit bestandener Wachleiterprüfung trotz offener Planstellen wegen ihres Angestellten-Status nicht als Wachleiter eingesetzt werden durften? Die Außenstelle Birkenfeld ist eine Dienststelle des FS-Bezirkskontrolldienstes, die voraussichtlich im Herbst 1963 Eurocontrol unterstellt werden wird. In Birkenfeld ist neben vier Beamten ein Angestellter als Wachleiter tätig. Eine ausdrückliche Weisung, Angestellte mit Wachleiterbefähigung wegen ihres Angestelltenstatus nicht als Wachleiter einzusetzen, ist von mir weder schriftlich noch mündlich gegeben worden. Bereits seit 1957 können Wachleiterposten nur im Einvernehmen mit mir besetzt werden. Gegen die Verwendung des vorerwähnten Angestellten als Wachleiter habe ich keine Bedenken erhoben. Der Einsatz eines weiteren Wachleiters ist gegenwärtig nicht erforderlich. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretär Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Junghans (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage VI) : Auf Grund welcher postalischer Leistungen sollen die PaketSelbstabholer ab 1. März 1963 eine monatliche Gebühr von 10 DM entrichten? Da die Deutsche Bundespost verpflichtet ist, die Sendungen den Empfängern zuzustellen, ist der Postbetrieb auf die Zustellung der Sendungen eingerichtet. Werden die Sendungen abgeholt, so werden zwar durch den Wegfall der Zustellung gewisse postbetriebliche Leistungen gespart. Dafür entsteht aber 'bei den meisten Postämtern eine Zweigleisigkeit in der Behandlung der Sendungen, die entgegen einer leider weitverbreiteten irrigen Meinung einen besonderen personellen und materiellen Aufwand erfordert und damit zum Teil sogar erhebliche 'Mehrkosten verursacht. Zunächst einmal können die Sendungen, die abgeholt werden, nicht wie die Masse der Sendungen bis zum Zusteller durchlaufen, sondern müssen vorher ausgesondert werden. Die Aussonderung ist besonders schwierig, wenn die Sendungen, wie 'in vielen Fällen, nicht als Abholsendungen bezeichnet sind. 'Die ausgesonderten Sendungen müssen sodann bereitgestellt und ausgehändigt werden. Aussonderung, Bereitstellung und Aushändigung erfordern zusätzliches Personal. Die Bereitstellung der Sendungen zur Abholung erfordert 'darüber hinaus aber auch noch zusätzlichen Raum bei den Postämtern, der nicht anderweitig genutzt werden kann, weil die Lagerflächen ständig für abzuholende Sendungen bereitgehalten 'werden müssen. Der für die Bereitstellung abzuholender Pakete benötigte Raum ist naturgemäß besonders groß. Es wäre daher von der Deutschen Bundespost, die nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten gesetzlich verpflichtet ist, nicht vertretbar, wenn die durch die Abholung entstehenden besonderen personellen und sächlichen Kosten durch eine entsprechende Gebühr nicht wenigstens teilweise gedeckt würden. Diese Regelung gilt jedoch nur für regelmäßig zur Abholung bereitgestellte Sendungen. In anderen Fällen, so zum Beispiel, wenn im Rahmen des allgemeinen Kundendienstes, insbesondere bei Poststellen, Sendungen ohne Abholungserklärung auf Nachfrage gelegentlich ausgehändigt werden, ist keine Gebühr zu erheben. Es mag sein, daß dies Wünschen von Einzelabholern, insbesondere auf dem flachen Lande, nicht immer genügt. Deshalb habe ich bereits Anweisung zu einer weiteren Auflockerung erteilt. Ohne Ihnen heute bereits konkrete Angaben machen zu können, darf ich jedoch versichern, daß bei einfachen und übersichtlichen Platzverhältnissen ,und betrieblichen Gegebenheiten, vor allem bei den Poststellen I und II und den kleineren Postämtern der Gruppe G—L eine gebührenfreie Einzelabholung ermöglicht werden wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Artzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann für die CDU/CSU-Fraktion erklären, daß wir durchaus bereit sind, ein Gespräch mit der Opposition über diesen Antrag zu führen. Ich muß Sie also, sehr geehrter Herr Vorredner, enttäuschen: ich bin keineswegs gewillt, die Zustände, die Sie geschildert haben, in Bausch und Bogen zu verteidigen. Ich bin nur der Meinung, daß Sie in gröblicher Form verallgemeinert haben. Wenn Sie die Veranlagungspraxis der Finanzämter kennen, so wissen Sie, daß erhebliche Nachzahlungen bzw. Abschlußzahlungen nur bei einem stark steigenden Einkommen entstehen können. Im allgemeinen wird man davon ausgehen können, daß die Einkommensverhältnisse sich von Jahr zu Jahr nicht so sehr ändern, daß die Steuerschuld durch die Vorauszahlungen in erheblichem Umfang nicht gedeckt ist.
    Wir sind aber, meine Damen und Herren, mit Ihnen der Auffassung, daß wir uns im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung selbstverständlich darüber Gedanken machen müssen, wie man den Status des veranlagten Steuer-
    2996 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. iBonn, Mittwoch, den 13. März 1963
    Dr. Artzinger
    pflichtigen möglichst weitgehend dem des Lohnsteuerpflichtigen, also des im Abzugsverfahren erfaßten Steuerpflichtigen, annähern kann.
    Die Frage des sogenannten Steuerkontokorrents mit dem Finanzamt ist ja ein uralter Schuh. Wir sind Ihnen dankbar, daß Sie die Frage wieder auf den Tisch bringen. Aber wir können Ihnen nicht verhehlen, daß wir gegen diese Fassung doch einige Bedenken anmelden müssen. So wie das Veranlagungsverfahren jetzt in der Abgabenordnung vorgesehen ist, scheint uns diese Regelung noch nicht der Weisheit letzter Schluß zu sein. Denn bitte bedenken Sie auch, daß es unter Umständen eine erhebliche Härte für einen Steuerpflichtigen bedeuten kann, mit 2 O/o über Bundesbankdiskont verzinsen zu müssen. Der Prüfungszeitraum für Klein-und Mittelbetriebe beträgt im regelmäßigen Turnus fünf Jahre. Wenn der Steuerpflichtige unter Umständen für diesen Zeitraum eine Nachzahlung auf Grund der Betriebsprüfung verzinsen muß, so ergibt sich ein Betrag, der ihn — ohne sein Verschulden — möglicherweise doch sehr belastet.

    (V o r sitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Ich würde daher sagen, wir sollten uns überlegen, ob wir nicht im Zuge der Behandlung dieses Vorschlages auch zu einer Änderung der Reichsabgabenordnung etwa im Sinne nicht nur einer Selbstberechnung, sondern einer Selbstveranlagung kommen. Das geht ja sehr viel weiter als die Selbstberechnung. Selbstveranlagung würde bedeuten, daß mit Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt die Steuerschuld nach der von dem Steuerpflichtigen selbst aufgemachten Berechnung festgesetzt ist. Ich meine, daß man sich darüber ausgiebig unterhalten und selbstverständlich dazu auch die Stimme des Ministeriums hören muß. Aber dazu werden wir, hoffe ich, im Finanzausschuß ausreichend Gelegenheit haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir kommen damit zur Ausschußüberweisung. Es ist auf jeden Fall Überweisung an den Finanzausschuß beantragt. Darüber besteht Einverständnis. Wird auch Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt? — Das ist nicht der Fall; dann bleibt es allein bei der Überweisung an den Finanzausschuß.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (Drucksache IV/924).
Wird der Antrag begründet? — Bitte sehr, Herr Dr. Imle.

(Zurufe.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr vergeehrten Damen und Herren! Die Freien Demokraten haben den Antrag eingebracht, den § 172 des Bundeswohnungsbaugesetzes, der die Änderung grundsteuerlicher Vorschriften betrifft, aufzuheben.
    Zunächst darf ich darauf hinweisen, welche Gründe dafür gesprochen haben, diesen § 172 in das Bundesbaugesetz einzufügen. Man wollte das drängende Problem der Baulandbeschaffung einer Lösung zuführen, überhaupt den Mangel an Baugrundstücken beheben und schließlich — das wurde als Hauptgrund angeführt — Angebot und Nachfrage wieder in Einklang bringen, um damit eine Preisminderung zu erreichen. Das Gesetz war dazu bestimmt, die Baupreise wieder in den Griff zu bekommen. Es sei notwendig, sagte man, um dieses Ziel zu erreichen, daß baureife Grundstücke sofort baulich genutzt werden. Man hatte sich vorgestellt, daß das nur auf dem Wege über eine erhöhte Besteuerung möglich sei.
    Welche Wirkungen hat aber dieses Gesetz vom Juni 1960 gehabt? Von zahlreichen Gemeinden, besonders von Großstädten in Hessen und Bayern, wurde die Möglichkeit der Erhebung der Grundsteuer C dazu benutzt, hohe Hebesätze einzuführen, die sich im Durchschnitt zwischen 300 und 500 % einerseits und 500 und 800 % andererseits bewegten, ja sogar bis auf 1000 und über 1000 % hinaus stiegen.
    Davon getroffen wurden eigentlich nur diejenigen, denen die Aufbringung schwerfiel. Denn wer in der Lage war, höhere Steuern aufzubringen, wurde durchaus nicht gezwungen, die Folgerungen zu ziehen, die man mit diesem Gesetz bezweckt hatte. Getroffen wurde also derjenige, der noch nicht so viel erspart hatte, daß er sofort mit dem Bauen beginnen konnte, der also noch nicht in der Lage war, mit dem Bauen anzufangen, weil er mit seinen Sparraten noch nicht so weit war. Es gab zwar nach dem Gesetz die Vergünstigung, daß derjenige, der innerhalb von zwei Jahren nach Erhebung der Baulandsteuer, dieser Grundsteuer C, baute, die erbrachte Grundsteuer zurückfordern konnte. Aber erst mußte er den Betrag aufbringen. Hierin liegt also schon ein Nachteil.
    Wir sehen den Sinn dieser Vorschriften in einem indirekten Verkaufs- oder Bauzwang. Die Frage ist, ob auf diese Weise in das Recht zur freien Verfügung über das Eigentum eingegriffen wurde; und diese Zweifel sind dadurch zum Ausdruck gekommen, daß vor dem Bundesverfassungsgericht bereits einige Verfahren laufen, die die Unwirksamkeit dieser Bestimmungen herbeiführen sollen.
    Welche Gedanken liegen hier nun im einzelnen zugrunde? Ich darf das noch kurz anführen. Da ist einmal die Tatsache, daß die Grundsteuer als Objektsteuer grundsätzlich den Eigentümer trifft und darauf abgestellt ist, daß die zu bewirkenden Leistungen aus den laufenden Erträgnissen erbracht werden können. Es hat sich gezeigt, daß das bei 'dem zügigen Anheben der Grundsteuer C nicht mehr möglich ist. Schon die Befolgung des obigen Leitsatzes des Bundesverfassungsgerichts müßte dazu führen, daß das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung kommt, daß 'das Gesetz nicht mehr tragbar ist.
    Darüber hinaus muß auch bei einer Objektbesteuerung auf die wirtschaftliche Leistungsfähig-



    Dr. Imle
    keit Rücksicht genommen werden. Das trifft hier keineswegs zu, weil die Festsetzung der Hebesätze völlig unabhängig davon durchgeführt wird. Problematisch ist auch, ob es sich hier um eine Steuer mit einem wirtschaftspolitischen Zweck handelt; denn sie darf z. B. in Gebieten mit geringer Wohnbesiedlung überhaupt nicht angesetzt werden. Der dritte Gesichtspunkt ist die unterschiedliche Besteuerung von Gemeinde zu Gemeinde. Diese drei Grundsätze, die ich hier herausgestellt habe, mögen einmal genügen. Wir sollten uns im Parlament davor hüten, daß ein Gesetz für ungültig erklärt wird.
    Hinzu kommt folgendes. Seit geraumer Zeit bemühen wir uns darum, die Baukonjunktur zurückzuschrauben. Wir haben ein sogenanntes Baustoppgesetz erlassen und haben heute nach sehr vielen Wehen auch den § 7 b endlich zu Grabe getragen, indem wir ihn nur noch auf bestimmte Fälle anwenden. Da kann man nicht auf der anderen Seite durch ein solches Gesetz die Menschen, die noch nicht so weit sind und noch gar nicht bauen wollen, zum Bauen anreizen.
    Die Steuer ist — das darf ich hier ruhig einmal sagen; draußen wird es allgemein getan — zum Teil auch als unmoralisch und als unsozial bezeichnet worden. Selbst von maßgebender Stelle ist erklärt worden, daß eine Entwicklung, die darauf abziele, baureife Grundstücke, die zum Zwecke der Altersversorgung oder der Vermögensanlage für die Zukunft erworben worden sind, den Eigentümern zu entziehen, nicht gebilligt werden könne. Da wir immer wieder die Forderung nach einer breiten Streuung des Eigentums erheben, ist es damit aber sehr schlecht zu vereinbaren, daß hier das in der Hand einzelner befindliche Eigentum verkauft werden soll.
    Herr Kollege Dresbach, haben Sie etwas vor?