Rede:
ID0406426400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 159
    1. der: 12
    2. Ausschuß: 10
    3. für: 9
    4. ist: 8
    5. den: 8
    6. die: 8
    7. —: 8
    8. an: 5
    9. Antrag: 5
    10. des: 5
    11. Überweisung: 4
    12. gesamtdeutsche: 4
    13. und: 4
    14. Fragen: 4
    15. Fraktion: 4
    16. Ich: 4
    17. vor.: 3
    18. Berliner: 3
    19. Lastenausgleich: 3
    20. das: 3
    21. auf: 3
    22. liegen: 2
    23. nicht: 2
    24. Die: 2
    25. zur: 2
    26. nach: 2
    27. Es: 2
    28. beantragt: 2
    29. Federführung: 2
    30. dem: 2
    31. wir: 2
    32. ja: 2
    33. Abstimmung: 2
    34. sozialdemokratischen: 2
    35. zuerst: 2
    36. über: 2
    37. Wer: 2
    38. stimmt: 2
    39. zu?: 2
    40. bitte: 2
    41. um: 2
    42. ein: 2
    43. Danke.: 2
    44. Abgeordnete: 2
    45. hat: 2
    46. als: 2
    47. federführenden: 2
    48. Beratung: 2
    49. Weitere: 1
    50. Wortmeldungen: 1
    51. Aussprache: 1
    52. geschlossen.\n: 1
    53. Vizepräsident: 1
    54. SchoettleWir: 1
    55. kommen: 1
    56. Entscheidung: 1
    57. Ausschußüberweisung.: 1
    58. Vorgeschlagen: 1
    59. Lastenausgleich,: 1
    60. Heimatvertriebene,: 1
    61. Haushaltsausschuß: 1
    62. §: 1
    63. 96: 1
    64. Geschäftsordnung.: 1
    65. Strittig: 1
    66. Frage: 1
    67. Federführung.: 1
    68. zwei: 1
    69. Anträge: 1
    70. sozialdemokratische: 1
    71. federführend: 1
    72. —,: 1
    73. während: 1
    74. FDP-Fraktion: 1
    75. hat,: 1
    76. zu: 1
    77. übertragen.\n: 1
    78. Na,: 1
    79. werden: 1
    80. bei: 1
    81. sehen.Der: 1
    82. lag: 1
    83. kann: 1
    84. „weitergehend": 1
    85. oder: 1
    86. „nicht: 1
    87. weitergehend": 1
    88. entscheiden: 1
    89. lassen.: 1
    90. lasse: 1
    91. deshalb: 1
    92. diesen: 1
    93. abstimmen.: 1
    94. Ausschusses: 1
    95. Handzeichen.: 1
    96. Gegenprobe.: 1
    97. hier: 1
    98. keine: 1
    99. Übereinstimmung: 1
    100. im: 1
    101. Präsidium.: 1
    102. Wir: 1
    103. müssen: 1
    104. auszählen.Ich: 1
    105. gebe: 1
    106. Ergebnis: 1
    107. Auszählung: 1
    108. bekannt.: 1
    109. Mit: 1
    110. Ja: 1
    111. haben: 1
    112. 128: 1
    113. gestimmt,: 1
    114. mit: 1
    115. Nein: 1
    116. 172;: 1
    117. enthalten: 1
    118. sich: 1
    119. Mitglied: 1
    120. Hauses.: 1
    121. Der: 1
    122. abgelehnt.Muß: 1
    123. ich: 1
    124. noch: 1
    125. eine: 1
    126. herbeiführen?: 1
    127. Vielleicht: 1
    128. es: 1
    129. besser,: 1
    130. stimmen: 1
    131. ab.: 1
    132. diesem: 1
    133. Gegenprobe!: 1
    134. Enthaltungen?: 1
    135. Das: 1
    136. erste: 1
    137. war: 1
    138. Mehrheit;: 1
    139. also: 1
    140. federführend.Damit: 1
    141. Punkts: 1
    142. 5: 1
    143. abgeschlossen.Ich: 1
    144. rufe: 1
    145. Punkt: 1
    146. 6: 1
    147. Tagesordnung.Erste: 1
    148. von: 1
    149. CDU/CSU: 1
    150. eingebrachten: 1
    151. Entwurfs: 1
    152. eines: 1
    153. Gesetzes: 1
    154. Änderung: 1
    155. Bewertungsgesetzes: 1
    156. Zur: 1
    157. Begründung: 1
    158. Wilhelmi: 1
    159. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/1048, IV/1052) Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen die Abg. Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2958 C, D, 2959 A, B, C, D, 2960 A Rasner (CDU/CSU) 2958 D Benda (CDU/CSU) . . . 2958 D, 2959 A Wittrock (SPD) 2959 A, B Hirsch (SPD) 2959 B Erler (SPD) 2959 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2959 C, 2960 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 2959 D Frage des Abg. Rasner: Gespräche in der Sache Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . 2960 A, B, C, D Rasner (CDU/CSU) 2960 B, C Erler (SPD) 2960 C Dr. Schäfer (SPD) 2960 D Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen sozialdemokratische Abgeordnete im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den „Spiegel"-Redakteur Schmelz Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2961 A, B Rasner (CDU/CSU) 2961 A Dr. Schäfer (SPD) 2961 B Erler (SPD) 2961 B Dr. Mommer (SPD) 2961 C Frage des Abg. Blumenfeld: Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . 2961 C, D, 2962 A, B, D, 2963 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2961 C Blumenfeld (CDU/CSU) . 2961 D, 2962 A Wehner (SPD) 2962 A, B Vizepräsident Dr. Dehler 2962 B, C, 2963 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . 2962 C, D Spies (CDU/CSU) 2962 D Wittrock (SPD) 2962 D Wagner (CDU/CSU) 2963 A Frage des Abg. Blumenfeld: Gespräche in der Angelegenheit Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2963 B Erler (SPD) 2963 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Staatssekretär von Hassel, Bundesminister . . . 2963 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Versorgung von wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr von Hassel, Bundesministei 2963 C, 2964 A Dorn (FDP) 2964 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bann, Mittwoch, den 13. März 1963 Frage des Abg. Wegener: Bau einer Überführung für Panzerfahrzeuge bei Dörenkrug von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Wegener: Verkehrsgefährdung in der Gemeinde Augustdorf von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Rademacher: Ausstattung von zur Personenbeförderung bestimmten Fahrzeugen der Bundeswehrverwaltung mit Fahrtschreibern von Hassel, Bundesminister . . . 2964 D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2964 D, 2965 A Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Hygiene in Speisewagen der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2965 B, C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2965 C Frage des Abg. Hansing: Schäden durch Schiffswracks in den Zufahrten zur Elbe und Weser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2965 D, 2966 B, C, D Hansing (SPD) 2966 B, C Seifriz (SPD) 2966 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2966 D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau der Eisenbahnstrecke Pirmasens–Bitsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2967 A, B, C, D Kaffka (SPD) 2967 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 2967 C, D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau von Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2968 A, B, C Kaffka (SPD) 2968 B Dr. Aigner (CDU/CSU) 2968 B Frage des Abg. Kaffka: Eisenbahnstrecke ZweibrückenLandau–Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2968 C, D Kaffka (SPD) 2968 D Frage des Abg. Dröscher: Radabdeckungen an Kraftfahrzeugen der ausländischen Streitkräfte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2969 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2969 B Fragen des Abg. Felder: Wagenstau am Grenzübergang nach Salzburg durch unterschiedlichen Sperrstundenbeginn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2969 D Fragen des Abg. Faller: Einstellung des Drahtfunks Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 2970 B, C, D Faller (SPD) 2970 B, C Frage des Abg. Lemper: Freifahrt für Begleitpersonen von Schwerkriegsbeschädigten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2970 D Frage des Abg. Lemper: Nachgebühr bei der Erhöhung der Postgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Gebühren für Post- und Paketabholer Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 B, 2972 A, B, D Freiherr von Mühlen (FDP) 2971 D, 2972 A Rademacher (FDP) . . . . . . 2972 B Dürr (FDP) 2972 C Faller (SPD) 2972 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1005) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 2973 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 III Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2973 D Dr. Mommer (SPD) 2973 D Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/738, IV/342) — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1006, zu IV/1006) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 2974 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — F1G) (SPD) (Drucksache IV/694) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 2974 C Eichelbaum (CDU/CSU) . 2978 D, 2988 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2980 C Mischnick, Bundesminister . . . 2982 C Wehner (SPD) 2985 C Rehs (SPD) 2988 A Vizepräsident Schoettle . 2989 A, 2991 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/909) — Erste Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2989 B Seuffert (SPD) 2991 B van Delden (CDU/CSU) . . . . 2993 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/722) — Erste Beratung — Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 2994 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 2995 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/924) — Erste Beratung — Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 2996 B Dr. Besold (CDU/CSU) 2998 A, 3002 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 2999 B, 3003 A Stiller (CDU/CSU) . . . . . . . 3002 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3003 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 3003 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 116 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1961 über die Abänderung der SchluBartikel (Drucksache IV/1003) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Vertrag über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) (Drucksache IV/1025) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Finanzvertrag (Drucksache IV/1038) — Erste Beratung — . . 3004 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Drucksache IV/1035) . . . . . . . 3004 D Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG über Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für pharmazeutische Erzeugnisse (Drucksachen IV/965, IV/1032) 3005 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (Drucksachen IV/954, IV/1009) 3005 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vorschläge der Kommission für Verordnungen des Rates der EWG betr. Änderungen der Verordnung Nr. 55 (Drucksachen IV/946, IV/972, IV/1046) 3005 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/939, IV/1037) 3005 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundvierzigste, Fünfundvierzigste und Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/937, IV/935, IV/936, IV/1036) 3005 C Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente 1963 — gewerbliche Waren — I. Teil) (Drucksache IV/1040) . 3005 D Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot —Neufestsetzung) (Drucksache IV/1041) 3005 D Nächste Sitzung 3005 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 3007 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 2957 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Atzenroth 13. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Dr. Bechert 15.3. Dr. Bleiß 13. 3. Blöcker 15. 3. Frau Blohm 15. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 14. 3. Dr. von Brentano 13.3. Dr. Deist 13. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Dr. Effertz 14. 3. Frau Eilers 15.3. Figgen 20.4. Dr. Frede 20.4. Frehsee 16.3. Dr. Frey (Bonn) 116. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gehring 15. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 3. Hauffe 16. 3. Dr. Dr. Heinemann 14. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Horn 15.3. Illerhaus 14.3. Jacobs 14.3. Katzer 31.3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Kriedemann 15. 3. Leber 14.3. Lenz (Brühl) 13.3. Lermer 16. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr 15.3. Dr. Luda 15. 3. Majonica 13. 3. Mattick 15.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Metzger 15.3. Müller (Aachen-Land) 13. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 30.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Schlick 15. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 3. Schulhoff 13. 3. Seither 25.3. Spitzmüller 13. 3. Strauß 18. 3. Frau Vietje 31.3. Wacher 15. 3. Dr. Weber (Koblenz) 13. 3. Wehking 15. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Gaßmann 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Meis 23.3. Dr. Serres 23. 3. Anlage 2 2. Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Frage XVI/5) : *) Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes äußert nach kritischer Durchsicht des Gutachtens und auf Grund der persönlichen Erfahrungen der Sachbearbeiter seines Amtes mit Geräten der mit o. .a. Gutachten bezeichneten Bauart sowie auf Grund der Besichtigungen und Prüfungen eines Gerätes dieser Bauart die Vermutung, daß 1. die Gutachter des Staatl. Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen keine praktische Erfahrung in der Handhabung medizinischer Röntgengeräte besitzen, 2. sie über die zugrunde liegenden Bestimmungen und insbesondere die Bedienungsanweisung dieser Geräte nicht ausreichend orientiert waren, 3. der Gegenstand des Gutachtens entweder ein nichtintaktes Gerät war oder das Gerät nicht in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung gegehandhabt wurde. Aus den Messungen des Materialprüfungsamtes, die mir im übrigen als nicht ausreichend erscheinen, geht hervor, daß Geräte dieser Bauart 'den DIN-Normen Ausgabe 1955 entsprechen, wenn sie intakt sind und sachkundig gehandhabt werden. Die aus der Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes zu ziehenden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Bauartprüfung und Bauartzulassung werden in der Röntgenverordnung für den medizinischen Bereich, die von meinem Hause zur Zeit erarbeitet wird, berücksichtigt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Oetzel (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/2): *) 1. schriftliche Antwort siehe 55. Sitzung Anlage 14 3008 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Beabsichtigt die Bundesregierung für Öltransportwagen im Straßenverkehr und für die Fahrer derselben verschärfte Zulassungsbedingungen einzuführen, um die in letzter Zeit sich häufenden Unfälle und die damit sehr oft verbundenen Trinkwasserverschmutzungen weitmöglichst einzuschränken? Das Straßenverkehrsgesetz gestattet dem Bundesminister für Verkehr nicht, Rechtsverordnungen über den Straßenverkehr zum Schutz des Grundwassers zu erlassen. Eine Ergänzung des Gesetzes wird vorbereitet und voraussichtlich bei den Beratungen über das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs (Bundestagsdrucksache IV/651) erörtert werden. Die Bundesregierung hat inzwischen unter Federführung des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung eine Verordnung über Anforderungen an Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande vorbereitet. Diese Verordnung wird auf Grund des § 24 der Gewerbeordnung voraussichtlich Ende 1963 verkündet werden und für Behälter von Tankwagen, aber auch für Aufsetztanks Vorschriften enthalten, die sich auf den Grundwasserschutz auswirken. Gleichzeitig werden beim Bundesminister für Verkehr kraftfahrzeugtechnische Bestimmungen beraten, die den besonderen Gefahren des Tankwagenverkehrs Rechnung tragen und nach entsprechender Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes erlassen werden sollen. Hierbei handelt es sich vor allem um die Verbesserung der Bremsen und der Schwerpunktlage, um Verhütung von Reifenbränden, um zusätzliche Einrichtungen zur Sicherung haltender Fahrzeuge und um besondere Anordnungen für den Straßenverkehr in Wasserschutzgebieten. Die Fahrer der Tankwagen besitzen im allgemeinen die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Der Erwerb dieser Fahrerlaubnis hängt von der Erfüllung strenger Bedingungen ab. Die Fahrzeughalter sind daran interessiert, daß ihre Tankwagen von sachkundigen Fahrzeugführern gelenkt werden. Die sehr starke Zunahme der Mineralöltransporte während der letzten Jahre hat es mit sich gebracht, daß noch nicht alle Fahrer über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Dieser Nachteil kann nur durch verstärkte Schulung ausgeglichen werden. Die Mineralölindustrie und das Verkehrsgewerbe bemühen sich um die Verbesserung der Schulung. Die Einführung einer besonderen Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer scheint mir deshalb noch nicht erforderlich. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/11): Kann damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung durch Vorausbewilligung von Mitteln eine Inangriffnahme der durch Frostschäden verursachten Instandsetzungsarbeiten zumindest für die Gebiete gewährleistet, die nur über eine oder ganz wenige Positivstraßen verfügen? Diese Frage ist z. T. bereits durch die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Seiermann zur Frage XI/10 beantwortet worden. Darüber hinaus ist festzustellen, daß den obersten Straßenbaubei hörden für Unterhaltung, Instandsetzung, Zwischenausbau und dgl. bereits über 400 Millionen DM zugewiesen worden sind. Davon hat das Land Bayern allein rd. 80 Millionen DM erhalten. Mit diesen Mitteln sind bevorzugt die Frostschäden zu beseitigen. Sollte dadurch die weitere ordnungsgemäße Unterhaltung der Bundesfernstraßen gefährdet werden, so ist vorgesehen, im Wege des Mittelausgleichs zu helfen, indem Investitionsmaßnahmen gekürzt und die frei werdenden Mittel der Unterhaltung zugeführt werden. Die finanziellen Voraussetzungen für die rasche Beseitigung von Frostschäden sind also gegeben, und es ist Aufgabe der Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes, dafür zu sorgen, daß die Mittel bevorzugt den Gebieten zugute kommen, die auf Grund ihrer besonderen Situation in erster Linie einer raschen Hilfe bedürfen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/12) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Maßnahmen zur Behebung der erheblichen Frostschäden dem Allgäu eine besondere Dringlichkeit zuzubilligen, um die dort ansässige marktferne Landwirtschaft und Industrie vor weit überhöhten Mehrbelastungen, ja zum Teil vor Existenzgefährdungen zu bewahren? Bei den Winterschäden, die heute schon auf unseren Straßen festzustellen sind, handelt es sich ausschließlich um Deckenschäden, also um sog. Oberflächenschäden. Die eigentlichen schweren „Frostschäden", ,die ihre Ursache im Aufweichen des Untergrundes haben, werden erst eintreten, wenn der Untergrund der Straßen auftaut. Es läßt sich daher heute auch noch nicht annähernd übersehen, ob sich die Frostschäden gleichmäßig über das ganze Gebiet der Bundesrepublik verteilen werden oder ob gewisse Bereiche, wie z. B. das Allgäu, besonders schwer betroffen sein werden. Wie bereits ausgeführt wurde, ist es Aufgabe der Länder, jene Gebiete bevorzugt zu berücksichtigen, in denen die Frostschäden einen überdurchschnittlichen Umfang annehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XII/1): Wann werden die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit alle Teilnehmer des Fernsehens auch die Möglichkeit erhalten, das 2. Programm zu empfangen? Nach den Planungen der Deutschen Bundespost werden bis Ende des Jahres 1965 rund 87-90 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 3009 der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland das 2. Fernsehprogramm gut empfangen können. Die erst dann feststellbaren kleinen Versorgungslücken werden, soweit dies überhaupt technisch möglich ist, bis zum Jahre 1970 geschlossen werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündlichen, Anfragen des Abgeordneten Dr. Kohut (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Fragen XII/3 und XII/4) : Warum lehnen Bundespostministerium und nachgeordnete Stellen seit drei Jahren die Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle auf dem Bahnhof Neu-Isenburg ab, obwohl der Bahnhof außerhalb der Stadt mitten im Wald gelegen ist und nachts eintreffende Reisende keine Möglichkeit haben, ein Taxi herbeizurufen? Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß den Benutzern der internationalen Auto-Reisezüge, die in Neu-Isenburg ent- und beladen werden, verwehrt wird, den Dienstfernsprecher zu benutzen, obwohl keine andere Fernsprechmöglichkeit vorhanden ist, weil dadurch der Schalterbetrieb gestört wird? Nach den Ermittlungen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main werden auf dem Bahnhof Neu-Isenburg Gesprächswünsche nur in sehr geringem Umfang vorgetragen. Die angespannte Finanzlage der Deutschen Bundespost zwingt dazu, zunächst nur dort Münzfernsprecher einzusetzen, wo Einnahmen zu erwarten sind, die wenigstens annähernd die Selbstkosten decken. Ein Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern am Bahnhof Neu-Isenburg, das nur von wenigen Reisenden benutzt wird, würde laufend große Zuschüsse erfordern. Hinzu kommt, daß die Lieferungen an Münzfernsprechapparaten leider nicht den notwendigsten Bedarf decken. Die Deutsche Bundespost sieht sich aus allen diesen Gründen nicht in der Lage, einen Münzfernsprecher vor dem Bahnhof Neu-Isenburg aufstellen zu lassen, solange die Aufstellung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Ich bin 'darüber unterrichtet, daß die Deutsche Bundesbahn ihre Schalterbeamten angewiesen hat, in dringenden Fällen die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg den Reisenden zu gestatten. Damit dürfte dem Sprechbedürfnis 'der nachts eintreffenden Reisenden, die ein Taxi herbeizurufen wünschen, ausreichend Rechnung getragen sein. Das gleiche gilt auch für die Reisenden der Autoreisezüge. Mir ist nicht bekannt, daß den Reisenden der Autoreisezüge die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg grundsätzlich mit der Begründung verwehrt wird, .daß dadurch der Schalterbetrieb gestört werde. Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main wird die Angelegenheit jedoch weiter beobachten und die Aufstellung einer öffentlichen Sprechstelle verantassen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Grund auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage II/2): Könnte es nicht zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen, wenn anstelle von 975 000 nachträglichen Zahlungen der Betriebsbeihilfe für landwirtschaftlich verwendetes Gasöl ein direkt steuerbegünstigter Bezug, ähnlich wie beim Heizöl, ermöglicht würde? Beim Übergang von dem System der nachträglichen Zahlung der Betriebshilfen auf den Bezug unversteuerten Gasöls wäre eine Verwaltungsvereinfachung nicht zu erwarten. - Nach dem geltenden System befassen sich die landwirtschaftlichen Dienststellen mit jedem Berechtigten einmal im Jahr anläßlich der Zahlung der Betriebsbeihilfe. Mindestens einmal im Jahr müßte sich aber auch der Steueraufsichtsdienst der Zollverwaltung zur Prüfung der ordnungsmäßigen Verwendung des Gasöls mit jedem Berechtigten befassen, wenn der Bezug unversteuerten Gasöls zugelassen würde. Insoweit wäre der Aufwand der gleiche wie bisher. Ein weiterer Aufwand käme aber noch hinzu. An den Tankstellen gibt es nur versteuertes Gasöl. Um die landwirtschaftlichen Verbraucher mit unversteuertem Gasöl beliefern zu können, müßten in großer Zahl und breiter Streuung Steuerlager zugelassen werden. Die erforderliche Überwachung der Steuerlager würde einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Insgesamt wäre also der Verwaltungsaufwand beim Übergang auf den Bezug unversteuerten Gasöls voraussichtlich wesentlich höher als jetzt. Es kommt hinzu, daß der Zollverwaltung das Aufsichtspersonal für eine wirksame Verwendungskontrolle überhaupt nicht zur Verfügung steht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Dr. Schönleiter auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage IV) : Wann ist mit der Herausgabe der mehrfach angekündigten Richtlinien über die Gewährung von Härteausgleich (gemäß § 89 Abs. 2 BVG) bei Krebsfällen zu rechnen? Die Fertigstellung des grundsätzlichen Gutachtens über eine Härteausgleichsversorgung nach § 89 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes bei Krebserkrankungen durch Prof. Bauer, Heidelberg, nach dem Sie und andere Abgeordnete sich schon mehrfach erkundigt haben, hat sich leider durch eine Erkrankung von Prof. Bauer weiter verzögert. Prof. Bauer hat auf meine dringenden Vorstellungen am 2. März 1963 telegrafisch mitgeteilt, daß das Gutachten nun im Entwurf fertiggestellt ist; es ist also damit zu rechnen, daß dieser in absehbarer Zeit vorliegt. Die Richtlinien folgen dann ebenfalls in Kürze. 3010 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/1): Wieviel mehr Zusteiger und Umsteiger benutzen im Jahresdurchschnitt täglich den Bahnhof Bingerbrück gegenüber dem Bahnhof Bingen? Ihre Annahme, die Zahl der zusteigenden Reisenden im Bahnhof Bingerbrück sei größer als im Bahnhof Bingen, trifft nach den mir von der Deutschen Bundesbahn übermittelten Unterlagen nicht zu. Im täglichen Jahresdurchschnitt kommen im Bahnhof Bingen rd. 1700 mehr Zusteiger auf als im Bahnhof Bingerbrück. Nur die Zahl der umsteigenden Reisenden dagegen ist im Bahnhof Bingerbrück um rd. 1600 Reisende größer als im Bahnhof Bingen. Der Gesamtreiseverkehr in Bingerbrück ist im Durchschnitt geringer als der in 'Bingen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/2) : Wie vereinbart es sich mit der in der Fragestunde am 7. Dezember 1962 gegebenen Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann, den Flugsicherungsbediensteten, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ablehnen, würden keine beruflichen Nachteile erwachsen, daß in Birkenfeld laut ausdrücklicher Weisung Angestellte mit bestandener Wachleiterprüfung trotz offener Planstellen wegen ihres Angestellten-Status nicht als Wachleiter eingesetzt werden durften? Die Außenstelle Birkenfeld ist eine Dienststelle des FS-Bezirkskontrolldienstes, die voraussichtlich im Herbst 1963 Eurocontrol unterstellt werden wird. In Birkenfeld ist neben vier Beamten ein Angestellter als Wachleiter tätig. Eine ausdrückliche Weisung, Angestellte mit Wachleiterbefähigung wegen ihres Angestelltenstatus nicht als Wachleiter einzusetzen, ist von mir weder schriftlich noch mündlich gegeben worden. Bereits seit 1957 können Wachleiterposten nur im Einvernehmen mit mir besetzt werden. Gegen die Verwendung des vorerwähnten Angestellten als Wachleiter habe ich keine Bedenken erhoben. Der Einsatz eines weiteren Wachleiters ist gegenwärtig nicht erforderlich. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretär Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Junghans (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage VI) : Auf Grund welcher postalischer Leistungen sollen die PaketSelbstabholer ab 1. März 1963 eine monatliche Gebühr von 10 DM entrichten? Da die Deutsche Bundespost verpflichtet ist, die Sendungen den Empfängern zuzustellen, ist der Postbetrieb auf die Zustellung der Sendungen eingerichtet. Werden die Sendungen abgeholt, so werden zwar durch den Wegfall der Zustellung gewisse postbetriebliche Leistungen gespart. Dafür entsteht aber 'bei den meisten Postämtern eine Zweigleisigkeit in der Behandlung der Sendungen, die entgegen einer leider weitverbreiteten irrigen Meinung einen besonderen personellen und materiellen Aufwand erfordert und damit zum Teil sogar erhebliche 'Mehrkosten verursacht. Zunächst einmal können die Sendungen, die abgeholt werden, nicht wie die Masse der Sendungen bis zum Zusteller durchlaufen, sondern müssen vorher ausgesondert werden. Die Aussonderung ist besonders schwierig, wenn die Sendungen, wie 'in vielen Fällen, nicht als Abholsendungen bezeichnet sind. 'Die ausgesonderten Sendungen müssen sodann bereitgestellt und ausgehändigt werden. Aussonderung, Bereitstellung und Aushändigung erfordern zusätzliches Personal. Die Bereitstellung der Sendungen zur Abholung erfordert 'darüber hinaus aber auch noch zusätzlichen Raum bei den Postämtern, der nicht anderweitig genutzt werden kann, weil die Lagerflächen ständig für abzuholende Sendungen bereitgehalten 'werden müssen. Der für die Bereitstellung abzuholender Pakete benötigte Raum ist naturgemäß besonders groß. Es wäre daher von der Deutschen Bundespost, die nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten gesetzlich verpflichtet ist, nicht vertretbar, wenn die durch die Abholung entstehenden besonderen personellen und sächlichen Kosten durch eine entsprechende Gebühr nicht wenigstens teilweise gedeckt würden. Diese Regelung gilt jedoch nur für regelmäßig zur Abholung bereitgestellte Sendungen. In anderen Fällen, so zum Beispiel, wenn im Rahmen des allgemeinen Kundendienstes, insbesondere bei Poststellen, Sendungen ohne Abholungserklärung auf Nachfrage gelegentlich ausgehändigt werden, ist keine Gebühr zu erheben. Es mag sein, daß dies Wünschen von Einzelabholern, insbesondere auf dem flachen Lande, nicht immer genügt. Deshalb habe ich bereits Anweisung zu einer weiteren Auflockerung erteilt. Ohne Ihnen heute bereits konkrete Angaben machen zu können, darf ich jedoch versichern, daß bei einfachen und übersichtlichen Platzverhältnissen ,und betrieblichen Gegebenheiten, vor allem bei den Poststellen I und II und den kleineren Postämtern der Gruppe G—L eine gebührenfreie Einzelabholung ermöglicht werden wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Theodor Eichelbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht besonders erwidern. Ich möchte bloß noch etwas zu der Frage der Ausschußüberweisung sagen. Die CDU unterstützt den Antrag der FDP, den Gesetzentwurf dem Lastenausgleichsausschuß — federführend —, dem Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, dem Ausschuß für Heimatvertriebene und entsprechend dem § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen.
    Zur Erklärung, Herr Kollege Wehner, ein Wort! Ich glaube, wenn wir das so machen, ehren wir den Ausschuß, dessen Vorsitzender Sie sind, in der Weise, 'daß er das erste Wort in der Angelegenheit hat. Das ist deshalb von Wichtigkeit und Bedeutung, weil ja die politischen Fragen zuerst behandelt und entschieden 'werden müssen, ehe man an die Sachbehandlung der anderen Fragen herangehen kann. Also ich glaube, wir geben zeitlich und auch mit Gewicht Ihrem Ausschuß ein Prae. Ich möchte bitten, daß Sie das so auffassen und nicht als eine Mindereinschätzung des von Ihnen geleiteten Ausschusses, dem anzugehören ja auch ich die Ehre und die Freude 'habe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.



Vizepräsident Schoettle
Wir kommen zur Entscheidung der Ausschußüberweisung. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich, den Ausschuß für Heimatvertriebene, den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung. Strittig ist die Frage der Federführung. Es liegen zwei Anträge vor. Die sozialdemokratische Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen — federführend —, während die FDP-Fraktion beantragt hat, die Federführung dem Ausschuß für Lastenausgleich zu übertragen.

(Abg. Leukert: Die CDU unterstützt diesen Antrag!)

— Na, das werden wir ja bei der Abstimmung sehen.
Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion lag zuerst vor. Ich kann ja nicht nach „weitergehend" oder „nicht weitergehend" entscheiden lassen. Ich lasse deshalb über diesen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion zuerst abstimmen. Wer stimmt dem Antrag auf Federführung des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen zu? Ich bitte um ein Handzeichen. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist hier keine Übereinstimmung im Präsidium. Wir müssen auszählen.
Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja haben 128 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 172; enthalten hat sich ein Mitglied des Hauses. Der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen als federführenden Ausschuß ist abgelehnt.
Muß ich noch eine Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich als federführenden Ausschuß herbeiführen? — Vielleicht ist es besser, wir stimmen ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Ausschuß für den Lastenausgleich ist also federführend.
Damit ist die Beratung des Punkts 5 abgeschlossen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung.
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/909).
Zur Begründung hat der Abgeordnete Wilhelmi das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den ich Ihnen namens der Fraktion der CDU/CSU als Initiativentwurf vorzulegen und zu begründen habe, befaßt sich mit zwei Problemen. Wir schlagen vor, die Anteilsrechte bei der Veranlagung zur Vermögensteuer mit Hälfte des Kurswertes anzusetzen, und wir schlagen Ihnen zweitens vor, den bisherigen sogenannten Hauptveranlagungszeitraum von drei Jahren für die Bewertung von Anteilsrechten auf ein Jahr herabzusetzen, so daß die Festsetzung alle Jahre neu zu erfolgen hat.
    Zum ersten Punkt unseres Vorschlages, Herabsetzung der Bewertung von Anteilsrechten, ist zur Begründung folgendes zu sagen. Seitdem es eine Vermögensteuer gibt, ist es sehr umstritten, ob es richtig ist, neben den Vermögen der Gesellschaften auch die Anteilsrechte als Vermögen zu besteuern. Das ist mit Recht sehr bestritten, weil unzweifelhaft — darüber ist kein Streit — hier ein Vermögen zweimal besteuert wird. Das Vermögen, um das es sich handelt, ist das Vermögen der Gesellschaft.
    Das Anteilsrecht ist an sich kein Vermögen, sondern weist nur aus, in welchem Umfange der Besitzer dieses Anteilsrechtes am Vermögen dieser Gesellschaft beteiligt ist. Es ist also grundsätzlich etwas anderes, ob ich ein Anteilsrecht an einer Gesellschaft habe — das ist also als gängigstes und bekanntestes die Aktie oder ein GmbH.-Anteil — oder ob ich etwa eine Industrieobligation habe. Wenn ich eine Aktie von einem Werk habe, bin ich an dem Vermögen dieser Aktiengesellschaft zu einem Bruchteil beteiligt, der sich aus der Höhe des Aktienbesitzes ergibt. Die Aktiengesellschaft hat ohne Rücksicht darauf, daß ich eine Aktie besitze, ihr Vermögen nach dem Vermögensteuergesetz voll zu versteuern. Anders ist das Verhältnis, das sich durch eine Obligation ergibt. Wenn ich eine Obligation desselben Unternehmens habe, habe ich eine ganz bestimmte Forderung gegen dieses Unternehmen. Wenn ich also eine Obligation zum Nennbetrag von 1000 DM habe, dann habe ich eine Forderung von 1000 DM, die mir das Unternehmen zahlen muß, wenn die Obligation fällig ist. Das Unternehmen zieht die 1000 DM, die es mir schuldet, an seinem Vermögen ab. Hier findet also keine Doppelbesteuerung statt. Der Vermögenswert befindet sich eindeutig als Forderung in der Hand desjenigen, der die Obligation besitzt, und die Gesellschaft hat eine Schuld in dieser Höhe. Beim Anteilsrecht ist es anders. Hier wird das Vermögen zweimal versteuert, einmal bei der Gesellschaft, zum anderen bei dem Aktionär bzw. dem Anteilseigner.
    Weil diese offensichtliche wirtschaftliche Schwierigkeit besteht, haben sich die Steuerfachleute schon immer bemüht, eine vernünftige Lösung zu finden. Zehn Jahre lang, von 1924 bis 1934, hat die Regelung gegolten, die wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Danach soll der Aktionär oder Anteilseigner nur mit der Hälfte des Verkehrswertes seines Anteils, der häufig mit dem Kurswert an der Börse gleichgesetzt ist, zur Vermögensteuer veranlagt werden.
    Ich glaube, hinreichend dargetan zu haben, daß das keine Benachteiligung der Leute ist, die eine Forderung haben. Ich habe Ihnen das soeben an dem Beispiel der Industrieobligation gezeigt. Das gilt aber auch sonst. Wenn Sie als Steuerpflichtiger eine Sparkassenforderung besitzen, muß diese selbstverständlich versteuert werden, weil sie bei der Sparkasse eine Schuld darstellt. Bei den Anteilen ist das etwas anderes. Durch die Belastung bei demjenigen, der das Anteilsrecht hat, entsteht eine Unbilligkeit.



    Dr. Wilhelmi
    In Steuersachen macht man häufig Kompromisse. So hat man auch auf diesem Gebiet seit Jahrzehnten immer Kompromisse gemacht. Es gibt verschiedene Kompromißmöglichkeiten. Früher, vor der eigentlichen Vermögensteuer, als man in Preußen noch die sogenannte Ergänzungsabgabe hatte, hat man das Vermögen beispielsweise der Gesellschaften bei der Veranlagung zur Vermögensteuer um das Grundkapital reduziert. Es gibt Leute, die auch heute noch sagen: Wir wollen die Anteilsrechte lieber bei der Gesellschaft von der Vermögensteuer freistellen. Es gibt alle möglichen Vorschläge. Insgesamt, glaube ich, sind sich die Fachleute — will ich vorsichtig sagen — weitgehend darüber einig, daß es sich hier um eine Unbilligkeit handelt, gegen die etwas unternommen werden muß.
    Wir Isind der Auffassung, daß es richtig ist, auf die Regelung zurückzugreifen, die von 1929 bis 1934 gegolten hat. Die Anteile sollen also bei der Veranlagung zur Vermögensteuer nur mit dem halben Verkehrswert bewertet werden.
    Nun wird vielfach gesagt: Jetzt kommt ihr mit diesem Gesetz; warum seid ihr nicht gekommen, als die Börsenkurse in die Höhe gingen und ein gewisser Vorteil darin lag, daß man nach der Kursbewertung ging? — Das ist sehr einfach zu sagen. Selbstverständlich wirkt sich eine ungerechte Besteuerung besonders stark aus, wenn — wie es inzwischen der Fall ist — die Bewertung nach steuerlichen Gesichtspunkten höher ist als der im Augenblick vorhandene Verkehrswert. Dann wird ein ungerechter Druck stärker empfunden. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß in der Zeit, in der die Börsenkurse stiegen, die Belastung durch die Vermögensteuer für solche Anteilsrechte weniger empfindlich war als heute, zumal die Frage des Veranlagungszeitraums, die in diesem Gesetz ebenfalls behandelt wird, hereinspielt.
    Da sich nach der augenblicklichen Rechtslage der Veranlagungszeitraum auf drei Jahre erstreckt, war es natürlich bei steigenden Kursen sehr angenehm, wenn man nur den Vermögenswert zu versteuern hatte, der längst überholt, der längst durch steigende Kurse überkompensiert war.

    (Abg. Seuffert: Hört! Hört!)

    — Sicher, Herr Kollege, das ist zweifellos so gewesen. Die Ungerechtigkeit, die in dieser Doppelversteuerung lag, ist dadurch de facto wesentlich gemildert worden. Aber jetzt sind die Börsenkurse rückläufig und selbstverständlich auch die Bewertung der GmbH-Anteile, also dessen, was nicht an der Börse ist.
    Das Ergebnis ist, daß die Ungerechtigkeit, die in unserem Bewertungssystem liegt, nunmehr ganz eklatant und sehr drückend für alle Beteiligten wird.
    Ich darf Ihnen dazu folgendes vor Augen führen. Wir haben jetzt den neuen Stichtag; die Veranlagungen sind auch noch nicht heraus. Im Augenblick werden die Vermögen noch nach den Bewertungen vom 31. Dezember 1959 veranlagt. Wenn aber damals eine Aktie einen Kurs von etwa 800 hatte, hat sie heute einen Kurs von 400, und wenn Sie heute diese Aktie kaufen, müssen Sie die Vermögensteuer nach dem Kurs von 800 bezahlen. Sie müssen also doppelt soviel versteuern, als Sie selbst aufgewendet haben. Dadurch gibt es natürlich in erheblichem Umfang Verzerrungen hin und her.
    Alle 'diese Verzerrungen sollen nun für die Zukunft ausgeglichen werden. Deshalb haben wir weiterhin den Vorschlag gemacht, die Bewertungssätze nicht mehr für einen Zeitraum von drei Jahren festzulegen, vielmehr soll für diese Anteilsrechte eine alljährliche Bewertung erfolgen. Das ist auch deshalb sachlich richtig, weil die Aktie wie jedes Anteilsrecht ein 'Risikopapier ist und weil in der Regel, wie wir es ja nun erlebt haben, Kursschwankungen vorkommen. Es ist nach beiden Seiten ungerecht, einen so langen Veranlagungszeitraum als Grundlage der Bemessung zu wählen. Infolgedessen glaube ich, daß wir einen Akt der Gerechtigkeit tun, wenn wir die jährliche Veranlagung vorsehen.
    Es wird hiergegen eingewandt, das mache zuviel Verwaltungsarbeit. Wir haben diese Frage geprüft. Nach unseren Feststellungen ist das nicht der Fall, ganz .gewiß nicht bei den Aktien, die an der Börse gehandelt werden; denn es ist eine verhältnismäßig einfache Sache, jedes Jahr festzustellen, welchen Wert sie haben. Aber auch bei der etwas schwierigeren Bewertung von GmbH-Anteilen fällt das nicht ernstlich ins Gewicht, weil Neuveranlagungen praktisch sowieso nur notwendig sind, wenn Verkäufe stattgefunden haben und deshalb eine Neubewertung vorgenommen werden muß. Diese rein technische Frage, mit der sich im übrigen auch der Ausschuß befassen muß, scheint mir also nicht ins Gewicht zu fallen.
    Zusammenfassend kann ich folgendes sagen. Wir streben hier die Berichtigung nur einer Ungerechtigkeit aus dem Komplex des gesamten Bewertungsgesetzes an. Wir alle sind uns völlig bewußt, daß manches an dem Bewertungsgesetz zu ändern wäre, daß sehr viel größere und wichtigere Fragen zu regeln wären. Aber ich glaube, man kann uns nicht entgegenhalten, daß wir nun mit der Beseitigung eines Unrechts solange warten müßten, bis wir in der Lage sind, alle Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Ich stehe immer auf dem Standpunkt, man soll einmal an einer Ecke anfangen; vielleicht gibt es dann Luft, so daß auch an anderen Stellen etwas geschehen kann.
    Wie wirkt sich das nun finanziell aus? Zunächst einmal ist der Bund nicht betroffen, sondern die Länder. Der Bund ist nur indirekt betroffen. Die Länder sind diejenigen, die die Vermögensteuer erhalten. Selbstverständlich ist dabei zu beachten, daß letztlich alles eine Einheit bildet, und deshalb müssen wir die Mindereinnahmen durchaus veranschlagen. Die Schätzungen der Fachleute sind sehr unterschiedlich. Sie schwanken zwischen etwa 150 und 200 Millionen. Ob diese Schätzung der Mindereinnahmen richtig ist, wird noch zu prüfen sein. Manche sagen, der Ausfall sei überhaupt nicht nennenswert, weil inzwischen die Vermögensteuer aus anderen Gründen angestiegen sei. Aber ich gebe ohne weiteres zu: wenn man es nur darauf abstellt,



    Dr. Wilhelmi
    mag es bei den Ländern einen Steuerausfall von 150 oder 200 Millionen DM geben. Ich bin der Auffassung, daß dieser relativ geringe Ausfall nicht als Begründung dafür dienen kann, einem Gesetz, das den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Rechtslage Rechnung trägt, nicht zuzustimmen.
    Ich bitte, den Gesetzentwurf .an den Finanzausschuß — federführend — und an den Wirtschaftsausschuß — mitberatend — zu überweisen.

    (Beifall in der Mitte.)