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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/1048, IV/1052) Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen die Abg. Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2958 C, D, 2959 A, B, C, D, 2960 A Rasner (CDU/CSU) 2958 D Benda (CDU/CSU) . . . 2958 D, 2959 A Wittrock (SPD) 2959 A, B Hirsch (SPD) 2959 B Erler (SPD) 2959 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2959 C, 2960 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 2959 D Frage des Abg. Rasner: Gespräche in der Sache Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . 2960 A, B, C, D Rasner (CDU/CSU) 2960 B, C Erler (SPD) 2960 C Dr. Schäfer (SPD) 2960 D Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen sozialdemokratische Abgeordnete im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den „Spiegel"-Redakteur Schmelz Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2961 A, B Rasner (CDU/CSU) 2961 A Dr. Schäfer (SPD) 2961 B Erler (SPD) 2961 B Dr. Mommer (SPD) 2961 C Frage des Abg. Blumenfeld: Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . 2961 C, D, 2962 A, B, D, 2963 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2961 C Blumenfeld (CDU/CSU) . 2961 D, 2962 A Wehner (SPD) 2962 A, B Vizepräsident Dr. Dehler 2962 B, C, 2963 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . 2962 C, D Spies (CDU/CSU) 2962 D Wittrock (SPD) 2962 D Wagner (CDU/CSU) 2963 A Frage des Abg. Blumenfeld: Gespräche in der Angelegenheit Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2963 B Erler (SPD) 2963 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Staatssekretär von Hassel, Bundesminister . . . 2963 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Versorgung von wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr von Hassel, Bundesministei 2963 C, 2964 A Dorn (FDP) 2964 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bann, Mittwoch, den 13. März 1963 Frage des Abg. Wegener: Bau einer Überführung für Panzerfahrzeuge bei Dörenkrug von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Wegener: Verkehrsgefährdung in der Gemeinde Augustdorf von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Rademacher: Ausstattung von zur Personenbeförderung bestimmten Fahrzeugen der Bundeswehrverwaltung mit Fahrtschreibern von Hassel, Bundesminister . . . 2964 D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2964 D, 2965 A Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Hygiene in Speisewagen der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2965 B, C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2965 C Frage des Abg. Hansing: Schäden durch Schiffswracks in den Zufahrten zur Elbe und Weser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2965 D, 2966 B, C, D Hansing (SPD) 2966 B, C Seifriz (SPD) 2966 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2966 D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau der Eisenbahnstrecke Pirmasens–Bitsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2967 A, B, C, D Kaffka (SPD) 2967 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 2967 C, D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau von Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2968 A, B, C Kaffka (SPD) 2968 B Dr. Aigner (CDU/CSU) 2968 B Frage des Abg. Kaffka: Eisenbahnstrecke ZweibrückenLandau–Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2968 C, D Kaffka (SPD) 2968 D Frage des Abg. Dröscher: Radabdeckungen an Kraftfahrzeugen der ausländischen Streitkräfte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2969 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2969 B Fragen des Abg. Felder: Wagenstau am Grenzübergang nach Salzburg durch unterschiedlichen Sperrstundenbeginn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2969 D Fragen des Abg. Faller: Einstellung des Drahtfunks Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 2970 B, C, D Faller (SPD) 2970 B, C Frage des Abg. Lemper: Freifahrt für Begleitpersonen von Schwerkriegsbeschädigten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2970 D Frage des Abg. Lemper: Nachgebühr bei der Erhöhung der Postgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Gebühren für Post- und Paketabholer Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 B, 2972 A, B, D Freiherr von Mühlen (FDP) 2971 D, 2972 A Rademacher (FDP) . . . . . . 2972 B Dürr (FDP) 2972 C Faller (SPD) 2972 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1005) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 2973 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 III Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2973 D Dr. Mommer (SPD) 2973 D Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/738, IV/342) — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1006, zu IV/1006) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 2974 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — F1G) (SPD) (Drucksache IV/694) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 2974 C Eichelbaum (CDU/CSU) . 2978 D, 2988 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2980 C Mischnick, Bundesminister . . . 2982 C Wehner (SPD) 2985 C Rehs (SPD) 2988 A Vizepräsident Schoettle . 2989 A, 2991 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/909) — Erste Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2989 B Seuffert (SPD) 2991 B van Delden (CDU/CSU) . . . . 2993 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/722) — Erste Beratung — Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 2994 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 2995 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/924) — Erste Beratung — Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 2996 B Dr. Besold (CDU/CSU) 2998 A, 3002 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 2999 B, 3003 A Stiller (CDU/CSU) . . . . . . . 3002 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3003 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 3003 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 116 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1961 über die Abänderung der SchluBartikel (Drucksache IV/1003) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Vertrag über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) (Drucksache IV/1025) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Finanzvertrag (Drucksache IV/1038) — Erste Beratung — . . 3004 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Drucksache IV/1035) . . . . . . . 3004 D Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG über Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für pharmazeutische Erzeugnisse (Drucksachen IV/965, IV/1032) 3005 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (Drucksachen IV/954, IV/1009) 3005 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vorschläge der Kommission für Verordnungen des Rates der EWG betr. Änderungen der Verordnung Nr. 55 (Drucksachen IV/946, IV/972, IV/1046) 3005 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/939, IV/1037) 3005 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundvierzigste, Fünfundvierzigste und Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/937, IV/935, IV/936, IV/1036) 3005 C Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente 1963 — gewerbliche Waren — I. Teil) (Drucksache IV/1040) . 3005 D Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot —Neufestsetzung) (Drucksache IV/1041) 3005 D Nächste Sitzung 3005 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 3007 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 2957 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Atzenroth 13. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Dr. Bechert 15.3. Dr. Bleiß 13. 3. Blöcker 15. 3. Frau Blohm 15. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 14. 3. Dr. von Brentano 13.3. Dr. Deist 13. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Dr. Effertz 14. 3. Frau Eilers 15.3. Figgen 20.4. Dr. Frede 20.4. Frehsee 16.3. Dr. Frey (Bonn) 116. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gehring 15. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 3. Hauffe 16. 3. Dr. Dr. Heinemann 14. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Horn 15.3. Illerhaus 14.3. Jacobs 14.3. Katzer 31.3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Kriedemann 15. 3. Leber 14.3. Lenz (Brühl) 13.3. Lermer 16. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr 15.3. Dr. Luda 15. 3. Majonica 13. 3. Mattick 15.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Metzger 15.3. Müller (Aachen-Land) 13. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 30.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Schlick 15. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 3. Schulhoff 13. 3. Seither 25.3. Spitzmüller 13. 3. Strauß 18. 3. Frau Vietje 31.3. Wacher 15. 3. Dr. Weber (Koblenz) 13. 3. Wehking 15. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Gaßmann 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Meis 23.3. Dr. Serres 23. 3. Anlage 2 2. Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Frage XVI/5) : *) Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes äußert nach kritischer Durchsicht des Gutachtens und auf Grund der persönlichen Erfahrungen der Sachbearbeiter seines Amtes mit Geräten der mit o. .a. Gutachten bezeichneten Bauart sowie auf Grund der Besichtigungen und Prüfungen eines Gerätes dieser Bauart die Vermutung, daß 1. die Gutachter des Staatl. Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen keine praktische Erfahrung in der Handhabung medizinischer Röntgengeräte besitzen, 2. sie über die zugrunde liegenden Bestimmungen und insbesondere die Bedienungsanweisung dieser Geräte nicht ausreichend orientiert waren, 3. der Gegenstand des Gutachtens entweder ein nichtintaktes Gerät war oder das Gerät nicht in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung gegehandhabt wurde. Aus den Messungen des Materialprüfungsamtes, die mir im übrigen als nicht ausreichend erscheinen, geht hervor, daß Geräte dieser Bauart 'den DIN-Normen Ausgabe 1955 entsprechen, wenn sie intakt sind und sachkundig gehandhabt werden. Die aus der Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes zu ziehenden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Bauartprüfung und Bauartzulassung werden in der Röntgenverordnung für den medizinischen Bereich, die von meinem Hause zur Zeit erarbeitet wird, berücksichtigt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Oetzel (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/2): *) 1. schriftliche Antwort siehe 55. Sitzung Anlage 14 3008 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Beabsichtigt die Bundesregierung für Öltransportwagen im Straßenverkehr und für die Fahrer derselben verschärfte Zulassungsbedingungen einzuführen, um die in letzter Zeit sich häufenden Unfälle und die damit sehr oft verbundenen Trinkwasserverschmutzungen weitmöglichst einzuschränken? Das Straßenverkehrsgesetz gestattet dem Bundesminister für Verkehr nicht, Rechtsverordnungen über den Straßenverkehr zum Schutz des Grundwassers zu erlassen. Eine Ergänzung des Gesetzes wird vorbereitet und voraussichtlich bei den Beratungen über das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs (Bundestagsdrucksache IV/651) erörtert werden. Die Bundesregierung hat inzwischen unter Federführung des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung eine Verordnung über Anforderungen an Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande vorbereitet. Diese Verordnung wird auf Grund des § 24 der Gewerbeordnung voraussichtlich Ende 1963 verkündet werden und für Behälter von Tankwagen, aber auch für Aufsetztanks Vorschriften enthalten, die sich auf den Grundwasserschutz auswirken. Gleichzeitig werden beim Bundesminister für Verkehr kraftfahrzeugtechnische Bestimmungen beraten, die den besonderen Gefahren des Tankwagenverkehrs Rechnung tragen und nach entsprechender Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes erlassen werden sollen. Hierbei handelt es sich vor allem um die Verbesserung der Bremsen und der Schwerpunktlage, um Verhütung von Reifenbränden, um zusätzliche Einrichtungen zur Sicherung haltender Fahrzeuge und um besondere Anordnungen für den Straßenverkehr in Wasserschutzgebieten. Die Fahrer der Tankwagen besitzen im allgemeinen die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Der Erwerb dieser Fahrerlaubnis hängt von der Erfüllung strenger Bedingungen ab. Die Fahrzeughalter sind daran interessiert, daß ihre Tankwagen von sachkundigen Fahrzeugführern gelenkt werden. Die sehr starke Zunahme der Mineralöltransporte während der letzten Jahre hat es mit sich gebracht, daß noch nicht alle Fahrer über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Dieser Nachteil kann nur durch verstärkte Schulung ausgeglichen werden. Die Mineralölindustrie und das Verkehrsgewerbe bemühen sich um die Verbesserung der Schulung. Die Einführung einer besonderen Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer scheint mir deshalb noch nicht erforderlich. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/11): Kann damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung durch Vorausbewilligung von Mitteln eine Inangriffnahme der durch Frostschäden verursachten Instandsetzungsarbeiten zumindest für die Gebiete gewährleistet, die nur über eine oder ganz wenige Positivstraßen verfügen? Diese Frage ist z. T. bereits durch die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Seiermann zur Frage XI/10 beantwortet worden. Darüber hinaus ist festzustellen, daß den obersten Straßenbaubei hörden für Unterhaltung, Instandsetzung, Zwischenausbau und dgl. bereits über 400 Millionen DM zugewiesen worden sind. Davon hat das Land Bayern allein rd. 80 Millionen DM erhalten. Mit diesen Mitteln sind bevorzugt die Frostschäden zu beseitigen. Sollte dadurch die weitere ordnungsgemäße Unterhaltung der Bundesfernstraßen gefährdet werden, so ist vorgesehen, im Wege des Mittelausgleichs zu helfen, indem Investitionsmaßnahmen gekürzt und die frei werdenden Mittel der Unterhaltung zugeführt werden. Die finanziellen Voraussetzungen für die rasche Beseitigung von Frostschäden sind also gegeben, und es ist Aufgabe der Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes, dafür zu sorgen, daß die Mittel bevorzugt den Gebieten zugute kommen, die auf Grund ihrer besonderen Situation in erster Linie einer raschen Hilfe bedürfen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/12) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Maßnahmen zur Behebung der erheblichen Frostschäden dem Allgäu eine besondere Dringlichkeit zuzubilligen, um die dort ansässige marktferne Landwirtschaft und Industrie vor weit überhöhten Mehrbelastungen, ja zum Teil vor Existenzgefährdungen zu bewahren? Bei den Winterschäden, die heute schon auf unseren Straßen festzustellen sind, handelt es sich ausschließlich um Deckenschäden, also um sog. Oberflächenschäden. Die eigentlichen schweren „Frostschäden", ,die ihre Ursache im Aufweichen des Untergrundes haben, werden erst eintreten, wenn der Untergrund der Straßen auftaut. Es läßt sich daher heute auch noch nicht annähernd übersehen, ob sich die Frostschäden gleichmäßig über das ganze Gebiet der Bundesrepublik verteilen werden oder ob gewisse Bereiche, wie z. B. das Allgäu, besonders schwer betroffen sein werden. Wie bereits ausgeführt wurde, ist es Aufgabe der Länder, jene Gebiete bevorzugt zu berücksichtigen, in denen die Frostschäden einen überdurchschnittlichen Umfang annehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XII/1): Wann werden die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit alle Teilnehmer des Fernsehens auch die Möglichkeit erhalten, das 2. Programm zu empfangen? Nach den Planungen der Deutschen Bundespost werden bis Ende des Jahres 1965 rund 87-90 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 3009 der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland das 2. Fernsehprogramm gut empfangen können. Die erst dann feststellbaren kleinen Versorgungslücken werden, soweit dies überhaupt technisch möglich ist, bis zum Jahre 1970 geschlossen werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündlichen, Anfragen des Abgeordneten Dr. Kohut (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Fragen XII/3 und XII/4) : Warum lehnen Bundespostministerium und nachgeordnete Stellen seit drei Jahren die Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle auf dem Bahnhof Neu-Isenburg ab, obwohl der Bahnhof außerhalb der Stadt mitten im Wald gelegen ist und nachts eintreffende Reisende keine Möglichkeit haben, ein Taxi herbeizurufen? Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß den Benutzern der internationalen Auto-Reisezüge, die in Neu-Isenburg ent- und beladen werden, verwehrt wird, den Dienstfernsprecher zu benutzen, obwohl keine andere Fernsprechmöglichkeit vorhanden ist, weil dadurch der Schalterbetrieb gestört wird? Nach den Ermittlungen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main werden auf dem Bahnhof Neu-Isenburg Gesprächswünsche nur in sehr geringem Umfang vorgetragen. Die angespannte Finanzlage der Deutschen Bundespost zwingt dazu, zunächst nur dort Münzfernsprecher einzusetzen, wo Einnahmen zu erwarten sind, die wenigstens annähernd die Selbstkosten decken. Ein Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern am Bahnhof Neu-Isenburg, das nur von wenigen Reisenden benutzt wird, würde laufend große Zuschüsse erfordern. Hinzu kommt, daß die Lieferungen an Münzfernsprechapparaten leider nicht den notwendigsten Bedarf decken. Die Deutsche Bundespost sieht sich aus allen diesen Gründen nicht in der Lage, einen Münzfernsprecher vor dem Bahnhof Neu-Isenburg aufstellen zu lassen, solange die Aufstellung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Ich bin 'darüber unterrichtet, daß die Deutsche Bundesbahn ihre Schalterbeamten angewiesen hat, in dringenden Fällen die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg den Reisenden zu gestatten. Damit dürfte dem Sprechbedürfnis 'der nachts eintreffenden Reisenden, die ein Taxi herbeizurufen wünschen, ausreichend Rechnung getragen sein. Das gleiche gilt auch für die Reisenden der Autoreisezüge. Mir ist nicht bekannt, daß den Reisenden der Autoreisezüge die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg grundsätzlich mit der Begründung verwehrt wird, .daß dadurch der Schalterbetrieb gestört werde. Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main wird die Angelegenheit jedoch weiter beobachten und die Aufstellung einer öffentlichen Sprechstelle verantassen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Grund auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage II/2): Könnte es nicht zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen, wenn anstelle von 975 000 nachträglichen Zahlungen der Betriebsbeihilfe für landwirtschaftlich verwendetes Gasöl ein direkt steuerbegünstigter Bezug, ähnlich wie beim Heizöl, ermöglicht würde? Beim Übergang von dem System der nachträglichen Zahlung der Betriebshilfen auf den Bezug unversteuerten Gasöls wäre eine Verwaltungsvereinfachung nicht zu erwarten. - Nach dem geltenden System befassen sich die landwirtschaftlichen Dienststellen mit jedem Berechtigten einmal im Jahr anläßlich der Zahlung der Betriebsbeihilfe. Mindestens einmal im Jahr müßte sich aber auch der Steueraufsichtsdienst der Zollverwaltung zur Prüfung der ordnungsmäßigen Verwendung des Gasöls mit jedem Berechtigten befassen, wenn der Bezug unversteuerten Gasöls zugelassen würde. Insoweit wäre der Aufwand der gleiche wie bisher. Ein weiterer Aufwand käme aber noch hinzu. An den Tankstellen gibt es nur versteuertes Gasöl. Um die landwirtschaftlichen Verbraucher mit unversteuertem Gasöl beliefern zu können, müßten in großer Zahl und breiter Streuung Steuerlager zugelassen werden. Die erforderliche Überwachung der Steuerlager würde einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Insgesamt wäre also der Verwaltungsaufwand beim Übergang auf den Bezug unversteuerten Gasöls voraussichtlich wesentlich höher als jetzt. Es kommt hinzu, daß der Zollverwaltung das Aufsichtspersonal für eine wirksame Verwendungskontrolle überhaupt nicht zur Verfügung steht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Dr. Schönleiter auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage IV) : Wann ist mit der Herausgabe der mehrfach angekündigten Richtlinien über die Gewährung von Härteausgleich (gemäß § 89 Abs. 2 BVG) bei Krebsfällen zu rechnen? Die Fertigstellung des grundsätzlichen Gutachtens über eine Härteausgleichsversorgung nach § 89 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes bei Krebserkrankungen durch Prof. Bauer, Heidelberg, nach dem Sie und andere Abgeordnete sich schon mehrfach erkundigt haben, hat sich leider durch eine Erkrankung von Prof. Bauer weiter verzögert. Prof. Bauer hat auf meine dringenden Vorstellungen am 2. März 1963 telegrafisch mitgeteilt, daß das Gutachten nun im Entwurf fertiggestellt ist; es ist also damit zu rechnen, daß dieser in absehbarer Zeit vorliegt. Die Richtlinien folgen dann ebenfalls in Kürze. 3010 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/1): Wieviel mehr Zusteiger und Umsteiger benutzen im Jahresdurchschnitt täglich den Bahnhof Bingerbrück gegenüber dem Bahnhof Bingen? Ihre Annahme, die Zahl der zusteigenden Reisenden im Bahnhof Bingerbrück sei größer als im Bahnhof Bingen, trifft nach den mir von der Deutschen Bundesbahn übermittelten Unterlagen nicht zu. Im täglichen Jahresdurchschnitt kommen im Bahnhof Bingen rd. 1700 mehr Zusteiger auf als im Bahnhof Bingerbrück. Nur die Zahl der umsteigenden Reisenden dagegen ist im Bahnhof Bingerbrück um rd. 1600 Reisende größer als im Bahnhof Bingen. Der Gesamtreiseverkehr in Bingerbrück ist im Durchschnitt geringer als der in 'Bingen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/2) : Wie vereinbart es sich mit der in der Fragestunde am 7. Dezember 1962 gegebenen Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann, den Flugsicherungsbediensteten, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ablehnen, würden keine beruflichen Nachteile erwachsen, daß in Birkenfeld laut ausdrücklicher Weisung Angestellte mit bestandener Wachleiterprüfung trotz offener Planstellen wegen ihres Angestellten-Status nicht als Wachleiter eingesetzt werden durften? Die Außenstelle Birkenfeld ist eine Dienststelle des FS-Bezirkskontrolldienstes, die voraussichtlich im Herbst 1963 Eurocontrol unterstellt werden wird. In Birkenfeld ist neben vier Beamten ein Angestellter als Wachleiter tätig. Eine ausdrückliche Weisung, Angestellte mit Wachleiterbefähigung wegen ihres Angestelltenstatus nicht als Wachleiter einzusetzen, ist von mir weder schriftlich noch mündlich gegeben worden. Bereits seit 1957 können Wachleiterposten nur im Einvernehmen mit mir besetzt werden. Gegen die Verwendung des vorerwähnten Angestellten als Wachleiter habe ich keine Bedenken erhoben. Der Einsatz eines weiteren Wachleiters ist gegenwärtig nicht erforderlich. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretär Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Junghans (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage VI) : Auf Grund welcher postalischer Leistungen sollen die PaketSelbstabholer ab 1. März 1963 eine monatliche Gebühr von 10 DM entrichten? Da die Deutsche Bundespost verpflichtet ist, die Sendungen den Empfängern zuzustellen, ist der Postbetrieb auf die Zustellung der Sendungen eingerichtet. Werden die Sendungen abgeholt, so werden zwar durch den Wegfall der Zustellung gewisse postbetriebliche Leistungen gespart. Dafür entsteht aber 'bei den meisten Postämtern eine Zweigleisigkeit in der Behandlung der Sendungen, die entgegen einer leider weitverbreiteten irrigen Meinung einen besonderen personellen und materiellen Aufwand erfordert und damit zum Teil sogar erhebliche 'Mehrkosten verursacht. Zunächst einmal können die Sendungen, die abgeholt werden, nicht wie die Masse der Sendungen bis zum Zusteller durchlaufen, sondern müssen vorher ausgesondert werden. Die Aussonderung ist besonders schwierig, wenn die Sendungen, wie 'in vielen Fällen, nicht als Abholsendungen bezeichnet sind. 'Die ausgesonderten Sendungen müssen sodann bereitgestellt und ausgehändigt werden. Aussonderung, Bereitstellung und Aushändigung erfordern zusätzliches Personal. Die Bereitstellung der Sendungen zur Abholung erfordert 'darüber hinaus aber auch noch zusätzlichen Raum bei den Postämtern, der nicht anderweitig genutzt werden kann, weil die Lagerflächen ständig für abzuholende Sendungen bereitgehalten 'werden müssen. Der für die Bereitstellung abzuholender Pakete benötigte Raum ist naturgemäß besonders groß. Es wäre daher von der Deutschen Bundespost, die nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten gesetzlich verpflichtet ist, nicht vertretbar, wenn die durch die Abholung entstehenden besonderen personellen und sächlichen Kosten durch eine entsprechende Gebühr nicht wenigstens teilweise gedeckt würden. Diese Regelung gilt jedoch nur für regelmäßig zur Abholung bereitgestellte Sendungen. In anderen Fällen, so zum Beispiel, wenn im Rahmen des allgemeinen Kundendienstes, insbesondere bei Poststellen, Sendungen ohne Abholungserklärung auf Nachfrage gelegentlich ausgehändigt werden, ist keine Gebühr zu erheben. Es mag sein, daß dies Wünschen von Einzelabholern, insbesondere auf dem flachen Lande, nicht immer genügt. Deshalb habe ich bereits Anweisung zu einer weiteren Auflockerung erteilt. Ohne Ihnen heute bereits konkrete Angaben machen zu können, darf ich jedoch versichern, daß bei einfachen und übersichtlichen Platzverhältnissen ,und betrieblichen Gegebenheiten, vor allem bei den Poststellen I und II und den kleineren Postämtern der Gruppe G—L eine gebührenfreie Einzelabholung ermöglicht werden wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Theodor Eichelbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte am Anfang meiner Ausführungen mich bei der Vorrednerin dafür bedanken, daß sie das Anliegen, das sie vertreten hat, so objektiv und so unpolemisch vertreten hat. Das steht in einem geradezu erfreuenden Gegensatz zu manchen Äußerungen von Wahlkampfreden und Wahlkampfartikeln. Ich kann mir manches, _ worauf ich vorbereitet war, Gott sei Dank ersparen.
    Für die Fraktion der CDU/CSU erkläre ich hiermit, .daß die Fraktion die Weiterbildung der Flüchtlingsgesetzgebung bejaht. Es ist eine erwünschte Gelegenheit, anläßlich dieses Gesetzentwurfs der Opposition in den entsprechenden Ausschüssen sich ernsthaft mit diesen Dingen zu befassen und die Probleme wieder neu zu sehen und wieder neu zu besprechen. Der Anruf zu einer gemeinsamen konstruktiven Arbeit, den Sie, Frau Kollegin Korspeter, am Schluß an uns gerichtet haben, wird von uns erwidert. Wir hoffen, daß dann auch die Regierung etwas Genaueres über die Einzelheiten ihrer Entwürfe mitteilen kann und daß die Gedanken der Regierungsentwürfe, vielleicht die Entwürfe selbst, in diesen Beratungen mit verwendet werden können. Wir werden also diese Dinge mit politischem Verstand und mit heißem Herzen bearbeiten; denn schließlich sehen wir ja in den Flüchtlingen — und hier spreche ich ausdrücklich für meine Fraktion — die unfreiwilligen Sendboten der Menschen drüben in der Zone, denen unser heißes Mitgefühl durch alle diese Jahre unvermindert gilt.
    Ich glaube, es ist aus den Ausführungen der Vorrednerin schon deutlich geworden, daß diese Fragen nicht nur soziale, sondern in erster Linie politische Fragen sind; denn schon die Besonderheit der Not und der Hilfsbedürftigkeit dieser Menschen ist ja politisch begründet, und so sind eine Reihe von politischen Entscheidungen zu fällen. Schon die eine Frage: Sollen die Flüchtlinge mit den Vertriebenen gleichbehandelt oder gesondert betrachtet und behandelt werden? — ist eine politische Frage. Ich muß schon sagen — entschuldigen Sie —, daß in Ihrem Entwurf ein gewisser Widerspruch vorliegt. Einmal trennen Sie die Flüchtlinge von den Vertriebenen, indem Sie sie aus dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz heraus in ein besonderes Flüchtlingsgesetz nehmen. Andererseits wollen Sie wieder, daß die Regelung der Probleme, die jetzt angegriffen werden sollen, im Feststellungsgesetz und im Lastenausgleichsgesetz gemeinsam erfolgt. Man kann es nämlich theoretisch auch umgekehrt machen. Man kann etwa sagen: Flüchtlinge und Vertriebene gehören, gerade wenn auf eine Gleichstellung hingezielt wird, in e i n Gesetz, aber .die Besonderheit der Leistungen für die Flüchtlinge wird außerhalb des Lastenausgleichs und außerhalb des Feststellungsgesetzes in parallelen Gesetzen geregelt. Das ist eine Frage, über die wir uns unterhalten müssen.
    Über zwei Dinge muß man, glaube ich, noch einiges sagen. Das eine ist die Frage der Notaufnahme und der Flüchtlingsanerkennung. Frau Korspeter sagte, die Notaufnahme sei heutzutage in ihrer Durchführung „wirklichkeitsfremd". Ich darf vielleicht in aller Höflichkeit daran erinnern, daß wir unter Vorsitz Ihres Kollegen Wehner im Winter 1961/62, also schon in der neuen Situation, im Notaufnahmelager Marienfelde über diese Frage verhandelt haben und bei uns der Eindruck entstehen mußte, als ob die Sozialdemokratische Partei die Notaufnahme, wie sie dort von uns praktisch miterlebt und dann behandelt wurde, keineswegs als wirklichkeitsfremd betrachtet.
    Wir sind der Meinung, daß die Notaufnahme nicht einfach in eine Registrierung verwandelt werden könnte. Ich glaube, die Notaufnahme hat auch etwas Gutes darin, daß Beschlüsse, die auf Grund politischer Erwägungen zu fällen sind, eben nicht im Einmannverfahren — gewissermaßen durch behördliche Entscheidung —, sondern auf Grund von Ausschuß-und Kollegialbeschlüssen gefaßt werden. Das ist eine sachdienliche, bewährte Lösung der Angelegenheit. Bloß wünschte ich dabei, daß es in dem Anerkennungsverfahren ähnlich gemacht würde! Wenn es nach mir persönlich ginge, würde in der Notaufnahme auch schon über die Anerkennung entschieden. Aber das ist leider nicht durchführbar.



    Eichelbaum
    Nun ist die Frage, wie Sie es mit der „Anerkennung" machen wollen. Sie haben gesagt, Frau Kollegin Korspeter, es soll keinen Unterschied mehr zwischen anerkannten und nichtanerkannten Flüchtlingen geben. Nach Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie aber ein Anerkennungsverfahren und einen Anerkennungsausweis beibehalten. Wir müssen uns also darüber unterhalten: Soll das Anerkennungsverfahren völlig abgeschafft werden, oder soll es, wie es nach Ihrem Gesetzentwurf erscheint, in einer entscheidenden Weise weitergebildet und reformiert werden? Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt — und ich glaube, auch die Regierung ist bereit, in diesem Sinne zu verfahren —, daß wir durchaus noch einmal sehen sollten, ob und wie das Anerkennungsverfahren und die Formulierung der Anerkennungsbedingungen weiterentwickelt werden können. Dabei müßte auch festgestellt werden, ob das Verfahren, wie S i e es jetzt vorschlagen, praktikabel ist. Das ist eine Aufgabe für den Ausschuß.
    Vor anderthalb Jahren haben wir eine Novellierung durchgeführt, deren Ergebnis Sie als völlig unbefriedigend hingestellt haben. Nach meiner Unterrichtung ist es noch gar nicht abschätzbar, wie sie sich tatsächlich ausgewirkt hat, namentlich nachdem sich das Bundesverwaltungsgericht, dem ich dafür meine Reverenz erweise, den Anschauungen gegenüber, die uns bei dieser Neuformulierung des § 3 bewegt haben, sehr verständnisvoll gezeigt hat. Das wird ja auch nach unten weiterwirken.
    Wir haben damals eine vierte Novelle verabschiedet, in der ursprünglich daran gedacht war, auch die Entscheidungen in erster Instanz gewissermaßen kollegial zu machen und mit Sachverständigen zu unterstützen. Ich bedauere heute noch, daß uns die Länder auf diesem Wege nicht gefolgt sind. Es wäre für die Beruhigung unter den Flüchtlingen und für ihr Gefühl, gerecht behandelt zu werden, sicher ein wichtiger Fortschritt gewesen.
    Nun müssen wir natürlich fragen: Wollen Sie allen, die aus Mitteldeutschland herübergekommen sind, die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen oder nicht? Natürlich dürfen wir das nicht von der Zahl aus beurteilen, sondern müssen es als politisches Problem sehen. Ich bin schon der Meinung, daß, wenn man eine Definition in § 1 macht, in der der Flüchtling definiert wird als einer, der die Zone „verlassen hat", wir diesen Mann ja gar nicht mehr Flüchtling nennen könnten, sondern er eben schlechtweg ein Mitteldeutscher in der Bundesrepublik wäre.
    Hier möchte ich ausdrücklich und mit Beifall zitieren den Professor Werner Weber aus Göttingen, dessen Ausführungen Sie ja auch beifällig zitiert haben, der in demselben Vortrag erklärt hat: Wenn die Flüchtlinge den Anspruch erheben, mit den Vertriebenen gleichbehandelt und ihnen gleichgestellt zu werden, dann können sie das nur auf Grund eines Vergleichsmoments, nämlich des „Verdrängtsein-Tatbestandes." Das bedeutet doch, daß eben nicht jeder herübergekommene Mitteldeutsche schon damit ein Flüchtling ist, sondern daß er eben ein Verdrängter, d. h. ein durch Zwang Herausgetriebener sein muß. Wenn man nämlich Ihrer Lesart folgt — und das ist der Differenzpunkt bei unseren Anschauungen —, wenn man mit Ihrem Gedanken jeden aus Mitteldeutschland Herübergekommenen schon als einen Verdrängten und Vertriebenen ansieht, dann machen wir aus der mitteldeutschen Zone ein Vertreibungsgebiet, und das dürfen wir aus politischen Gründen nicht tun.
    Um es so zu sagen: Wir setzen bei jedem Vertriebenen voraus, daß er beseelt ist von dem Rückkehrwillen. Darauf bauen wir unser Verlangen, die uns entrissenen Gebiete wiederzubekommen. Entsprechend setzen wir bei jedem Mittteldeutschen seinen Ausharrewillen voraus. Darauf basiert unsere Forderung nach der Selbstbestimmung dieser Menschen auf Freiheit und Zugehörigkeit zu uns. Ausharrewille ist ein Recht und eine Pflicht, und das Anerkennungsverfahren ist ja im Grund weiter nichts als eine Kontrolle im Interesse der Mitteldeutschen, ob der Betreffende die ihm durch Schicksal auferlegte Solidaritätspflicht seinen Mitmenschen gegenüber gewahrt hat oder ob er sich etwa an die Unterdrücker dort herangedrängt oder sich diesem Schicksal ohne Not entzogen hat. Natürlich, das Grundrecht der Freizügigkeit kann man niemandem bestreiten, und wir sind auch mit der Bundesregierung der Meinung, daß denen, die nicht als Flüchtling anerkannt werden konnten, soziale Hilfen in einer Notlage gegeben werden müssen. Ich würde das nicht ohne weiteres ablehnen mit der sachlichen Schärfe, mit der Sie das getan haben.
    Das ist die eine Frage, über die wir uns unterhalten müssen, und ohne Zweifel ist das eine politische Frage. Wir sind uns einig, daß man dieses Anerkennungsverfahren weiterentwickeln kann. Nur fehlen uns noch Vorschläge, die uns das praktisch deutlich machen. Eine weitere Frage ist einmal die von Ihnen gestellte, ob wir es überhaupt beibehalten müssen.
    Ein neuer Gedanke in diesem Gesetz ist das Problem einer Entschädigung der Flüchtlinge. Wir sind darüber einig, glaube ich, daß eine Entschädigung in dem Sinne, daß der Entschädigte gewissermaßen seinen Verlust drüben als irreparabel hinnimmt und sich deshalb in Geldwert entschädigen läßt, wegen ihrer Auswirkung unmöglich ist. Wir können und wollen vor dem In- und Ausland nichts tun, was uns in Verdacht bringt, als ob wir die gewaltsam hergestellten Eigentumsverhältnisse drüben als gültig und jedenfalls unaufhebbar ansehen. Darum setzen Sie die praktische Auswirkung einer Entschädigung aus und wollen dafür ein zinsloses Darlehen einführen. Ich glaube, man müßte sehr ernst überlegen, ob es dann nicht richtiger wäre, wegen dieser Mißdeutbarkeit den Ausdruck „Entschädigung" überhaupt fallen zu lassen.
    Man sollte aber auch diese Frage nicht nur negativ beantworten, sondern sich sehr ernsthaft überlegen: Was kann in dieser Richtung geschehen? Ich bin der Meinung, daß die Flüchtlinge, auch wenn sie jetzt nominell keine Entschädigung bekommen können, Ausgleichsleistungen für die Nachteile beanspruchen können, die sie den Vertriebenen gegenüber dadurch haben, daß sie eben diesen Anspruch nicht erfüllt bekommen. Daraus folgt, daß



    Eichelbaum
    alle die, die durch Zwang. getrieben Heimat und Eigentum verlassen mußten und die in ihrem Vermögen, Betrieb, Geschäft oder Gut die Versorgung ihres Alters gesichert hatten, mindestens dann — und dann bestimmt — eine Hilfe brauchen, wenn sie weder einen Rentenanspruch noch einen Pensionsanspruch haben und hier bloß auf die Unterhaltshilfe angewiesen sind. Ich bin der Meinung, daß eine Ersatzkonstruktion geschaffen werden muß, durch die sie denen, die als Vertriebene eine Entschädigungsrente bekommen, sozial gleichgestellt werden. Ob man das nun einen Vermögenszuschlag oder eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen nennen soll, darüber können wir uns unterhalten.
    Ich freue mich jedenfalls, daß ich von Regierungsseite gehört habe, daß man einen solchen Gedanken keineswegs ablehnt, sondern bereit ist, sich über seine Durchführbarkeit zu unterhalten, und daß die Regierung selbst schon Pläne in dieser Richtung hat.
    Um es noch einmal zu sagen: die vordringliche Aufgabe in der Flüchtlingsbetreuung ist, den früher selbständigen, nicht mehr arbeitsfähigen Menschen etwas zu geben, was sie vor sozialer Deklassierung bewahrt. Ich glaube, dieser Pflicht kann sich die Bundesrepublik nicht länger entziehen.
    Und nun zum Schluß! Die Flüchtlinge wissen, daß sie, wenn sie in die Bundesrepublik gekommen sind, eine Luft der Freiheit atmen, die sie drüben nicht atmen durften, daß sie hier Arbeit und durch ihre Arbeit einen vergleichbaren Wohlstand erreichen können.. Sie sollen für das, was sie als besondere Nachteile haben, Rechtens so gestellt werden, daß sie in gleicher Weise leben, wirken und existieren können wie die Menschen, die hier von Geburt an gelebt haben. Bei allen unseren Überlegungen haben wir hieran zu denken. Bei allen unseren Überlegungen haben wir auch daran zu denken: Was ist nützlich, dienlich und gut für die Menschen, die in der Zone leben? Was müssen wir vermeiden, um diesen Menschen nicht zu schaden, um ihren Widerstandswillen zu erhalten und zu kräftigen?
    Nun fällt es mir leicht, Frau Korspeter, am Schluß eine Bemerkung anzufügen, von der ich anfangs nicht wußte, ob sie in meine Rede passen würde.

    (V o r sitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei, ich halte es für einen entscheidenden Vorteil, daß Regierungsparteien und Opposition sich gefunden haben in der gemeinsamen Bejahung bestimmter Grundprinzipien auf dem Gebiet der Außenpolitik, auf dem Gebiet der Verteidigungspolitik und, was mich besonders bewegt und erfreut, auf dem Gebiete der Wiedervereinigungspolitik. Ich glaube, daß man nun den Wunsch aussprechen sollte, zu prüfen, ob nicht die Beratung dieses Gesetzes dazu führen kann, daß wir auch auf dem mit der Wiedervereinigungspolitik so eng zusammenhängenden Gebiet der Flüchtlingspolitik gemeinsame Grundlinien finden können.

    (Abg. Frau Korspeter: Ich danke Ihnen!)

    Ich zeige sie hier nicht auf; denn ich will ja gerade das Gemeinsame als Ziel. Es gibt Probleme, bei denen eine Einigkeit in diesem Hause von vornherein stillschweigend geradezu vorausgesetzt wird
    —ich denke an das Gebiet der Wiedergutmachung—, und es hat Gebiete gegeben und gibt Gebiete, wo
    — Gott sei es geklagt — die Fraktionen aufeinanderprallen: in der Frage der Betreuung bestimmter Bevölkerungsschichten, die an diesem Aufeinanderprallen und Aneinanderschlagen ganz bestimmt keineswegs interessiert sind. Ich würde mich freuen, wenn wir in Zukunft Flüchtlingspolitik treiben könnten mit der Überschrift: „Ohne Parteihader".

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion begrüße ich die hier soeben von Frau Kollegin Korspeter und Herrn Kollegen Eichelbaum gemachten Ausführungen auf das wärmste und möchte beiden sehr herzlich dafür danken, daß heute eine grundsätzliche Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit an diesen Aufgaben zum Ausdruck kam.
    Meine Freude wäre allerdings noch größer, wenn diese Bereitschaft bereits im Jahre 1958 vorhanden gewesen wäre, als wir Freien Demokraten einen Entwurf auf den Tisch des Hauses legten, der in diese Richtung zielte und die Dinge anpacken wollte. Leider entwickelte sich nach drei Jahren daraus ein Gesetzentwurf, dem wir unsere Zustimmung nicht mehr geben konnten, weil dieser Entwurf so aussah, daß es besser war, kein Gesetz zu machen. Da gebe ich der Frau Kollegin Korspeter vollkommen recht, die vorhin von diesen Dingen sprach.
    Ich glaube, eines darf hier gesagt werden. Wir Freien Demokraten können für uns in Anspruch nehmen, schon sehr zeitig auf die dringend notwendige Gleichstellung und auf die dringend notwendige Beweissicherung hingewiesen zu haben. Wir können auch für uns in Anspruch nehmen, daß das vorhin von Frau Kollegin Korspeter aus der Regierungserklärung aufgegriffene Wort zu diesen Fragen die Handschrift unseres FDP-Vertriebenenministers Wolfgang Mischnick trug. Bei dem, was dazu in der Regierungserklärung stand, war — das wurde jedem, der die Dinge kannte, sehr deutlich — die Handschrift der FDP dabei. Ich komme nachher darauf zu sprechen, warum es etwas länger gedauert hat, bis wir zu entsprechenden Gesetzesvorlagen seitens des Vertriebenenministers kommen. Auch wir Freien Demokraten haben das sehr bedauert. Aber es gibt nun einmal Dinge, die nicht so leicht über die Bühne gehen können.
    Nun etwas zu dem von der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei vorgelegten Entwurf. Wir begrüßen aus unseren Gedanken und Initiativen, die ich erwähnt habe, diesen Entwurf. Wir begrüßen vor allem die Fülle der darin enthaltenen grundsätzlichen Überlegungen und freuen uns, daß daraus eine gewisse Weiterentwicklung der Gedanken



    Schmidt (Kempten)

    auch in der Fraktion der SPD zu ersehen ist. Aber eines scheint uns etwas weniger geeignet zu sein: das ist die Form. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob es sehr glücklich ist, die Regelung all der Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen und auf die wir in den Beratungen ja immer noch im einzelnen kommen werden, in die bestehende Lastenausgleichsgesetzgebung einzubauen. Ich glaube, es sind doch zu viele Unterschiede vorhanden — auf einige darf ich nachher zu sprechen kommen —, die eine eigenständige Gesetzgebung auf diesem Gebiet als besser erscheinen lassen. Wir glauben sogar, daß zwei Gesetze nötig sind, ein Flüchtlingsgesetz, das die Fragen der Gleichstellung vor allen Dingen auf sozialem Gebiet regelt und das eventuell später einmal durch Zusammenlegungen und durch Koordinierungen zu einem großen Gesetzeswerk werden kann, und ein Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz als eigenständiges Gesetz neben dem derzeitigen Lastenausgleichsgesetz.
    Denken Sie daran, daß wir allein 28 verschiedene nachweisbar vorhandene Verlustmöglichkeiten in der Zone haben. Es gibt nun einmal auf Grund der jahrelangen Entwicklung des Zonenregimes völlig verschiedene Fakten. Es dürfte sehr schwer sein, sie in einen echten Zusammenhang mit dem Lastenausgleichsgesetz zu bringen. Ich erinnere nur an einige: Verluste aus der Zeit der Bomben- und Kriegseinwirkungen, die Kontensperrungen 1946, die Enteignungen in den ersten Monaten, die Bodenreform, die Kollektivierungen und die im Zusammenhang damit immer wieder neu auftauchenden Gesetze, dann die verschiedenen Arten der Flucht unter Zurücklassung. All das sind zusammen 28 Tatbestände. Ob man sie durch Einbau in ein vorhandenes Gesetz besser regeln könnte, ist sehr fraglich. Wir glauben, daß ein eigenständiges Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz hier besser wäre.