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    1099. geschrieben: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/1048, IV/1052) Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen die Abg. Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2958 C, D, 2959 A, B, C, D, 2960 A Rasner (CDU/CSU) 2958 D Benda (CDU/CSU) . . . 2958 D, 2959 A Wittrock (SPD) 2959 A, B Hirsch (SPD) 2959 B Erler (SPD) 2959 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 2959 C, 2960 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 2959 D Frage des Abg. Rasner: Gespräche in der Sache Merten und Jahn Dr. Bucher, Bundesminister . 2960 A, B, C, D Rasner (CDU/CSU) 2960 B, C Erler (SPD) 2960 C Dr. Schäfer (SPD) 2960 D Frage des Abg. Rasner: Ermittlungen gegen sozialdemokratische Abgeordnete im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den „Spiegel"-Redakteur Schmelz Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2961 A, B Rasner (CDU/CSU) 2961 A Dr. Schäfer (SPD) 2961 B Erler (SPD) 2961 B Dr. Mommer (SPD) 2961 C Frage des Abg. Blumenfeld: Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . 2961 C, D, 2962 A, B, D, 2963 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2961 C Blumenfeld (CDU/CSU) . 2961 D, 2962 A Wehner (SPD) 2962 A, B Vizepräsident Dr. Dehler 2962 B, C, 2963 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . 2962 C, D Spies (CDU/CSU) 2962 D Wittrock (SPD) 2962 D Wagner (CDU/CSU) 2963 A Frage des Abg. Blumenfeld: Gespräche in der Angelegenheit Schmidt Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2963 B Erler (SPD) 2963 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Staatssekretär von Hassel, Bundesminister . . . 2963 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Versorgung von wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr von Hassel, Bundesministei 2963 C, 2964 A Dorn (FDP) 2964 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bann, Mittwoch, den 13. März 1963 Frage des Abg. Wegener: Bau einer Überführung für Panzerfahrzeuge bei Dörenkrug von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Wegener: Verkehrsgefährdung in der Gemeinde Augustdorf von Hassel, Bundesminister . . . 2964 B Frage des Abg. Rademacher: Ausstattung von zur Personenbeförderung bestimmten Fahrzeugen der Bundeswehrverwaltung mit Fahrtschreibern von Hassel, Bundesminister . . . 2964 D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2964 D, 2965 A Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Hygiene in Speisewagen der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2965 B, C Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2965 C Frage des Abg. Hansing: Schäden durch Schiffswracks in den Zufahrten zur Elbe und Weser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2965 D, 2966 B, C, D Hansing (SPD) 2966 B, C Seifriz (SPD) 2966 C, D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2966 D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau der Eisenbahnstrecke Pirmasens–Bitsch Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2967 A, B, C, D Kaffka (SPD) 2967 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 2967 C, D Frage des Abg. Kaffka: Ausbau von Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2968 A, B, C Kaffka (SPD) 2968 B Dr. Aigner (CDU/CSU) 2968 B Frage des Abg. Kaffka: Eisenbahnstrecke ZweibrückenLandau–Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2968 C, D Kaffka (SPD) 2968 D Frage des Abg. Dröscher: Radabdeckungen an Kraftfahrzeugen der ausländischen Streitkräfte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 2969 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2969 B Fragen des Abg. Felder: Wagenstau am Grenzübergang nach Salzburg durch unterschiedlichen Sperrstundenbeginn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2969 D Fragen des Abg. Faller: Einstellung des Drahtfunks Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 2970 B, C, D Faller (SPD) 2970 B, C Frage des Abg. Lemper: Freifahrt für Begleitpersonen von Schwerkriegsbeschädigten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2970 D Frage des Abg. Lemper: Nachgebühr bei der Erhöhung der Postgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Gebühren für Post- und Paketabholer Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 2971 B, 2972 A, B, D Freiherr von Mühlen (FDP) 2971 D, 2972 A Rademacher (FDP) . . . . . . 2972 B Dürr (FDP) 2972 C Faller (SPD) 2972 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer Steuergesetze (Drucksache IV/352) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1005) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 2973 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 III Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2973 D Dr. Mommer (SPD) 2973 D Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/738, IV/342) — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1006, zu IV/1006) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 2974 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — F1G) (SPD) (Drucksache IV/694) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 2974 C Eichelbaum (CDU/CSU) . 2978 D, 2988 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2980 C Mischnick, Bundesminister . . . 2982 C Wehner (SPD) 2985 C Rehs (SPD) 2988 A Vizepräsident Schoettle . 2989 A, 2991 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/909) — Erste Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2989 B Seuffert (SPD) 2991 B van Delden (CDU/CSU) . . . . 2993 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/722) — Erste Beratung — Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 2994 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 2995 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/924) — Erste Beratung — Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 2996 B Dr. Besold (CDU/CSU) 2998 A, 3002 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 2999 B, 3003 A Stiller (CDU/CSU) . . . . . . . 3002 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3003 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 3003 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache IV/999) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 116 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1961 über die Abänderung der SchluBartikel (Drucksache IV/1003) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Vertrag über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) (Drucksache IV/1025) — Erste Beratung — 3004 C Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem mit dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 geschlossenen Finanzvertrag (Drucksache IV/1038) — Erste Beratung — . . 3004 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Drucksache IV/1035) . . . . . . . 3004 D Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG über Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für pharmazeutische Erzeugnisse (Drucksachen IV/965, IV/1032) 3005 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates der EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (Drucksachen IV/954, IV/1009) 3005 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vorschläge der Kommission für Verordnungen des Rates der EWG betr. Änderungen der Verordnung Nr. 55 (Drucksachen IV/946, IV/972, IV/1046) 3005 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/939, IV/1037) 3005 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundvierzigste, Fünfundvierzigste und Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/937, IV/935, IV/936, IV/1036) 3005 C Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente 1963 — gewerbliche Waren — I. Teil) (Drucksache IV/1040) . 3005 D Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen, Dragées und Brot —Neufestsetzung) (Drucksache IV/1041) 3005 D Nächste Sitzung 3005 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 3007 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 2957 64. Sitzung Bonn, den 13. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Atzenroth 13. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Dr. Bechert 15.3. Dr. Bleiß 13. 3. Blöcker 15. 3. Frau Blohm 15. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 14. 3. Dr. von Brentano 13.3. Dr. Deist 13. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Dr. Effertz 14. 3. Frau Eilers 15.3. Figgen 20.4. Dr. Frede 20.4. Frehsee 16.3. Dr. Frey (Bonn) 116. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Gehring 15. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 3. Hauffe 16. 3. Dr. Dr. Heinemann 14. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Horn 15.3. Illerhaus 14.3. Jacobs 14.3. Katzer 31.3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Kriedemann 15. 3. Leber 14.3. Lenz (Brühl) 13.3. Lermer 16. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Löhr 15.3. Dr. Luda 15. 3. Majonica 13. 3. Mattick 15.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Metzger 15.3. Müller (Aachen-Land) 13. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Frau Dr. Pannhoff 30.3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Schlick 15. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 3. Schulhoff 13. 3. Seither 25.3. Spitzmüller 13. 3. Strauß 18. 3. Frau Vietje 31.3. Wacher 15. 3. Dr. Weber (Koblenz) 13. 3. Wehking 15. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Gaßmann 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Jaksch 26. 4. Dr. Knorr 4. 4. Meis 23.3. Dr. Serres 23. 3. Anlage 2 2. Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Frage XVI/5) : *) Der Präsident des Bundesgesundheitsamtes äußert nach kritischer Durchsicht des Gutachtens und auf Grund der persönlichen Erfahrungen der Sachbearbeiter seines Amtes mit Geräten der mit o. .a. Gutachten bezeichneten Bauart sowie auf Grund der Besichtigungen und Prüfungen eines Gerätes dieser Bauart die Vermutung, daß 1. die Gutachter des Staatl. Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen keine praktische Erfahrung in der Handhabung medizinischer Röntgengeräte besitzen, 2. sie über die zugrunde liegenden Bestimmungen und insbesondere die Bedienungsanweisung dieser Geräte nicht ausreichend orientiert waren, 3. der Gegenstand des Gutachtens entweder ein nichtintaktes Gerät war oder das Gerät nicht in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung gegehandhabt wurde. Aus den Messungen des Materialprüfungsamtes, die mir im übrigen als nicht ausreichend erscheinen, geht hervor, daß Geräte dieser Bauart 'den DIN-Normen Ausgabe 1955 entsprechen, wenn sie intakt sind und sachkundig gehandhabt werden. Die aus der Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes zu ziehenden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Bauartprüfung und Bauartzulassung werden in der Röntgenverordnung für den medizinischen Bereich, die von meinem Hause zur Zeit erarbeitet wird, berücksichtigt werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Oetzel (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/2): *) 1. schriftliche Antwort siehe 55. Sitzung Anlage 14 3008 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Beabsichtigt die Bundesregierung für Öltransportwagen im Straßenverkehr und für die Fahrer derselben verschärfte Zulassungsbedingungen einzuführen, um die in letzter Zeit sich häufenden Unfälle und die damit sehr oft verbundenen Trinkwasserverschmutzungen weitmöglichst einzuschränken? Das Straßenverkehrsgesetz gestattet dem Bundesminister für Verkehr nicht, Rechtsverordnungen über den Straßenverkehr zum Schutz des Grundwassers zu erlassen. Eine Ergänzung des Gesetzes wird vorbereitet und voraussichtlich bei den Beratungen über das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs (Bundestagsdrucksache IV/651) erörtert werden. Die Bundesregierung hat inzwischen unter Federführung des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung eine Verordnung über Anforderungen an Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande vorbereitet. Diese Verordnung wird auf Grund des § 24 der Gewerbeordnung voraussichtlich Ende 1963 verkündet werden und für Behälter von Tankwagen, aber auch für Aufsetztanks Vorschriften enthalten, die sich auf den Grundwasserschutz auswirken. Gleichzeitig werden beim Bundesminister für Verkehr kraftfahrzeugtechnische Bestimmungen beraten, die den besonderen Gefahren des Tankwagenverkehrs Rechnung tragen und nach entsprechender Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes erlassen werden sollen. Hierbei handelt es sich vor allem um die Verbesserung der Bremsen und der Schwerpunktlage, um Verhütung von Reifenbränden, um zusätzliche Einrichtungen zur Sicherung haltender Fahrzeuge und um besondere Anordnungen für den Straßenverkehr in Wasserschutzgebieten. Die Fahrer der Tankwagen besitzen im allgemeinen die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Der Erwerb dieser Fahrerlaubnis hängt von der Erfüllung strenger Bedingungen ab. Die Fahrzeughalter sind daran interessiert, daß ihre Tankwagen von sachkundigen Fahrzeugführern gelenkt werden. Die sehr starke Zunahme der Mineralöltransporte während der letzten Jahre hat es mit sich gebracht, daß noch nicht alle Fahrer über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Dieser Nachteil kann nur durch verstärkte Schulung ausgeglichen werden. Die Mineralölindustrie und das Verkehrsgewerbe bemühen sich um die Verbesserung der Schulung. Die Einführung einer besonderen Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer scheint mir deshalb noch nicht erforderlich. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/11): Kann damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung durch Vorausbewilligung von Mitteln eine Inangriffnahme der durch Frostschäden verursachten Instandsetzungsarbeiten zumindest für die Gebiete gewährleistet, die nur über eine oder ganz wenige Positivstraßen verfügen? Diese Frage ist z. T. bereits durch die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Seiermann zur Frage XI/10 beantwortet worden. Darüber hinaus ist festzustellen, daß den obersten Straßenbaubei hörden für Unterhaltung, Instandsetzung, Zwischenausbau und dgl. bereits über 400 Millionen DM zugewiesen worden sind. Davon hat das Land Bayern allein rd. 80 Millionen DM erhalten. Mit diesen Mitteln sind bevorzugt die Frostschäden zu beseitigen. Sollte dadurch die weitere ordnungsgemäße Unterhaltung der Bundesfernstraßen gefährdet werden, so ist vorgesehen, im Wege des Mittelausgleichs zu helfen, indem Investitionsmaßnahmen gekürzt und die frei werdenden Mittel der Unterhaltung zugeführt werden. Die finanziellen Voraussetzungen für die rasche Beseitigung von Frostschäden sind also gegeben, und es ist Aufgabe der Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes, dafür zu sorgen, daß die Mittel bevorzugt den Gebieten zugute kommen, die auf Grund ihrer besonderen Situation in erster Linie einer raschen Hilfe bedürfen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XI/12) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Maßnahmen zur Behebung der erheblichen Frostschäden dem Allgäu eine besondere Dringlichkeit zuzubilligen, um die dort ansässige marktferne Landwirtschaft und Industrie vor weit überhöhten Mehrbelastungen, ja zum Teil vor Existenzgefährdungen zu bewahren? Bei den Winterschäden, die heute schon auf unseren Straßen festzustellen sind, handelt es sich ausschließlich um Deckenschäden, also um sog. Oberflächenschäden. Die eigentlichen schweren „Frostschäden", ,die ihre Ursache im Aufweichen des Untergrundes haben, werden erst eintreten, wenn der Untergrund der Straßen auftaut. Es läßt sich daher heute auch noch nicht annähernd übersehen, ob sich die Frostschäden gleichmäßig über das ganze Gebiet der Bundesrepublik verteilen werden oder ob gewisse Bereiche, wie z. B. das Allgäu, besonders schwer betroffen sein werden. Wie bereits ausgeführt wurde, ist es Aufgabe der Länder, jene Gebiete bevorzugt zu berücksichtigen, in denen die Frostschäden einen überdurchschnittlichen Umfang annehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Frage XII/1): Wann werden die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit alle Teilnehmer des Fernsehens auch die Möglichkeit erhalten, das 2. Programm zu empfangen? Nach den Planungen der Deutschen Bundespost werden bis Ende des Jahres 1965 rund 87-90 v. H. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 3009 der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland das 2. Fernsehprogramm gut empfangen können. Die erst dann feststellbaren kleinen Versorgungslücken werden, soweit dies überhaupt technisch möglich ist, bis zum Jahre 1970 geschlossen werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündlichen, Anfragen des Abgeordneten Dr. Kohut (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1019, Fragen XII/3 und XII/4) : Warum lehnen Bundespostministerium und nachgeordnete Stellen seit drei Jahren die Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle auf dem Bahnhof Neu-Isenburg ab, obwohl der Bahnhof außerhalb der Stadt mitten im Wald gelegen ist und nachts eintreffende Reisende keine Möglichkeit haben, ein Taxi herbeizurufen? Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß den Benutzern der internationalen Auto-Reisezüge, die in Neu-Isenburg ent- und beladen werden, verwehrt wird, den Dienstfernsprecher zu benutzen, obwohl keine andere Fernsprechmöglichkeit vorhanden ist, weil dadurch der Schalterbetrieb gestört wird? Nach den Ermittlungen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main werden auf dem Bahnhof Neu-Isenburg Gesprächswünsche nur in sehr geringem Umfang vorgetragen. Die angespannte Finanzlage der Deutschen Bundespost zwingt dazu, zunächst nur dort Münzfernsprecher einzusetzen, wo Einnahmen zu erwarten sind, die wenigstens annähernd die Selbstkosten decken. Ein Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern am Bahnhof Neu-Isenburg, das nur von wenigen Reisenden benutzt wird, würde laufend große Zuschüsse erfordern. Hinzu kommt, daß die Lieferungen an Münzfernsprechapparaten leider nicht den notwendigsten Bedarf decken. Die Deutsche Bundespost sieht sich aus allen diesen Gründen nicht in der Lage, einen Münzfernsprecher vor dem Bahnhof Neu-Isenburg aufstellen zu lassen, solange die Aufstellung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Ich bin 'darüber unterrichtet, daß die Deutsche Bundesbahn ihre Schalterbeamten angewiesen hat, in dringenden Fällen die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg den Reisenden zu gestatten. Damit dürfte dem Sprechbedürfnis 'der nachts eintreffenden Reisenden, die ein Taxi herbeizurufen wünschen, ausreichend Rechnung getragen sein. Das gleiche gilt auch für die Reisenden der Autoreisezüge. Mir ist nicht bekannt, daß den Reisenden der Autoreisezüge die Benutzung des dienstlichen Fernsprechanschlusses des Bahnhofs Neu-Isenburg grundsätzlich mit der Begründung verwehrt wird, .daß dadurch der Schalterbetrieb gestört werde. Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main wird die Angelegenheit jedoch weiter beobachten und die Aufstellung einer öffentlichen Sprechstelle verantassen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Grund auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage II/2): Könnte es nicht zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen, wenn anstelle von 975 000 nachträglichen Zahlungen der Betriebsbeihilfe für landwirtschaftlich verwendetes Gasöl ein direkt steuerbegünstigter Bezug, ähnlich wie beim Heizöl, ermöglicht würde? Beim Übergang von dem System der nachträglichen Zahlung der Betriebshilfen auf den Bezug unversteuerten Gasöls wäre eine Verwaltungsvereinfachung nicht zu erwarten. - Nach dem geltenden System befassen sich die landwirtschaftlichen Dienststellen mit jedem Berechtigten einmal im Jahr anläßlich der Zahlung der Betriebsbeihilfe. Mindestens einmal im Jahr müßte sich aber auch der Steueraufsichtsdienst der Zollverwaltung zur Prüfung der ordnungsmäßigen Verwendung des Gasöls mit jedem Berechtigten befassen, wenn der Bezug unversteuerten Gasöls zugelassen würde. Insoweit wäre der Aufwand der gleiche wie bisher. Ein weiterer Aufwand käme aber noch hinzu. An den Tankstellen gibt es nur versteuertes Gasöl. Um die landwirtschaftlichen Verbraucher mit unversteuertem Gasöl beliefern zu können, müßten in großer Zahl und breiter Streuung Steuerlager zugelassen werden. Die erforderliche Überwachung der Steuerlager würde einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Insgesamt wäre also der Verwaltungsaufwand beim Übergang auf den Bezug unversteuerten Gasöls voraussichtlich wesentlich höher als jetzt. Es kommt hinzu, daß der Zollverwaltung das Aufsichtspersonal für eine wirksame Verwendungskontrolle überhaupt nicht zur Verfügung steht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Dr. Schönleiter auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage IV) : Wann ist mit der Herausgabe der mehrfach angekündigten Richtlinien über die Gewährung von Härteausgleich (gemäß § 89 Abs. 2 BVG) bei Krebsfällen zu rechnen? Die Fertigstellung des grundsätzlichen Gutachtens über eine Härteausgleichsversorgung nach § 89 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes bei Krebserkrankungen durch Prof. Bauer, Heidelberg, nach dem Sie und andere Abgeordnete sich schon mehrfach erkundigt haben, hat sich leider durch eine Erkrankung von Prof. Bauer weiter verzögert. Prof. Bauer hat auf meine dringenden Vorstellungen am 2. März 1963 telegrafisch mitgeteilt, daß das Gutachten nun im Entwurf fertiggestellt ist; es ist also damit zu rechnen, daß dieser in absehbarer Zeit vorliegt. Die Richtlinien folgen dann ebenfalls in Kürze. 3010 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1963 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/1): Wieviel mehr Zusteiger und Umsteiger benutzen im Jahresdurchschnitt täglich den Bahnhof Bingerbrück gegenüber dem Bahnhof Bingen? Ihre Annahme, die Zahl der zusteigenden Reisenden im Bahnhof Bingerbrück sei größer als im Bahnhof Bingen, trifft nach den mir von der Deutschen Bundesbahn übermittelten Unterlagen nicht zu. Im täglichen Jahresdurchschnitt kommen im Bahnhof Bingen rd. 1700 mehr Zusteiger auf als im Bahnhof Bingerbrück. Nur die Zahl der umsteigenden Reisenden dagegen ist im Bahnhof Bingerbrück um rd. 1600 Reisende größer als im Bahnhof Bingen. Der Gesamtreiseverkehr in Bingerbrück ist im Durchschnitt geringer als der in 'Bingen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage V/2) : Wie vereinbart es sich mit der in der Fragestunde am 7. Dezember 1962 gegebenen Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann, den Flugsicherungsbediensteten, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ablehnen, würden keine beruflichen Nachteile erwachsen, daß in Birkenfeld laut ausdrücklicher Weisung Angestellte mit bestandener Wachleiterprüfung trotz offener Planstellen wegen ihres Angestellten-Status nicht als Wachleiter eingesetzt werden durften? Die Außenstelle Birkenfeld ist eine Dienststelle des FS-Bezirkskontrolldienstes, die voraussichtlich im Herbst 1963 Eurocontrol unterstellt werden wird. In Birkenfeld ist neben vier Beamten ein Angestellter als Wachleiter tätig. Eine ausdrückliche Weisung, Angestellte mit Wachleiterbefähigung wegen ihres Angestelltenstatus nicht als Wachleiter einzusetzen, ist von mir weder schriftlich noch mündlich gegeben worden. Bereits seit 1957 können Wachleiterposten nur im Einvernehmen mit mir besetzt werden. Gegen die Verwendung des vorerwähnten Angestellten als Wachleiter habe ich keine Bedenken erhoben. Der Einsatz eines weiteren Wachleiters ist gegenwärtig nicht erforderlich. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretär Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Junghans (Fragestunde der 63. Sitzung vom 8. März 1963, Drucksache IV/1022, Frage VI) : Auf Grund welcher postalischer Leistungen sollen die PaketSelbstabholer ab 1. März 1963 eine monatliche Gebühr von 10 DM entrichten? Da die Deutsche Bundespost verpflichtet ist, die Sendungen den Empfängern zuzustellen, ist der Postbetrieb auf die Zustellung der Sendungen eingerichtet. Werden die Sendungen abgeholt, so werden zwar durch den Wegfall der Zustellung gewisse postbetriebliche Leistungen gespart. Dafür entsteht aber 'bei den meisten Postämtern eine Zweigleisigkeit in der Behandlung der Sendungen, die entgegen einer leider weitverbreiteten irrigen Meinung einen besonderen personellen und materiellen Aufwand erfordert und damit zum Teil sogar erhebliche 'Mehrkosten verursacht. Zunächst einmal können die Sendungen, die abgeholt werden, nicht wie die Masse der Sendungen bis zum Zusteller durchlaufen, sondern müssen vorher ausgesondert werden. Die Aussonderung ist besonders schwierig, wenn die Sendungen, wie 'in vielen Fällen, nicht als Abholsendungen bezeichnet sind. 'Die ausgesonderten Sendungen müssen sodann bereitgestellt und ausgehändigt werden. Aussonderung, Bereitstellung und Aushändigung erfordern zusätzliches Personal. Die Bereitstellung der Sendungen zur Abholung erfordert 'darüber hinaus aber auch noch zusätzlichen Raum bei den Postämtern, der nicht anderweitig genutzt werden kann, weil die Lagerflächen ständig für abzuholende Sendungen bereitgehalten 'werden müssen. Der für die Bereitstellung abzuholender Pakete benötigte Raum ist naturgemäß besonders groß. Es wäre daher von der Deutschen Bundespost, die nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten gesetzlich verpflichtet ist, nicht vertretbar, wenn die durch die Abholung entstehenden besonderen personellen und sächlichen Kosten durch eine entsprechende Gebühr nicht wenigstens teilweise gedeckt würden. Diese Regelung gilt jedoch nur für regelmäßig zur Abholung bereitgestellte Sendungen. In anderen Fällen, so zum Beispiel, wenn im Rahmen des allgemeinen Kundendienstes, insbesondere bei Poststellen, Sendungen ohne Abholungserklärung auf Nachfrage gelegentlich ausgehändigt werden, ist keine Gebühr zu erheben. Es mag sein, daß dies Wünschen von Einzelabholern, insbesondere auf dem flachen Lande, nicht immer genügt. Deshalb habe ich bereits Anweisung zu einer weiteren Auflockerung erteilt. Ohne Ihnen heute bereits konkrete Angaben machen zu können, darf ich jedoch versichern, daß bei einfachen und übersichtlichen Platzverhältnissen ,und betrieblichen Gegebenheiten, vor allem bei den Poststellen I und II und den kleineren Postämtern der Gruppe G—L eine gebührenfreie Einzelabholung ermöglicht werden wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmt, erhebe sich. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.

    (Abg. Spies: Ich habe dagegen gestimmt!) — Abgeordneter Spies hat dagegen gestimmt.

    Es liegen die Anträge des Ausschusses vor — Ziffer 2 —, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD für erledigt zu erklären und — Ziffer 3 — den dort formulierten Entschließungsantrag anzunehmen. Kann gleichzeitig abgestimmt werden? — Wer den beiden Anträgen zustimmt, gebe bitte das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — -Einstimmige Annahme des Entschließungsantrages unter Ziffer 3.
    Ich rufe dann den Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — F1G) (Drucksache IV/694).
    Frau Abgeordnete Korspeter hat das Wort zur Begründung.


Rede von Lisa Korspeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine Fraktion legt dem Hause mit Drucksache 694 einen Gesetzentwurf vor, der schon durch seinen Titel „Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin" zum Ausdruck bringt, daß wir hierdurch den gesamten Rechtsbereich für die Flüchtlinge zusammenfassen wollen, eine Regelung, die sich unseres Erachtens wegen der Zersplitterung des Flüchtlingsrechts als dringend notwendig herausgestellt hat.
Darüber hinaus sollen aber mit unserem Gesetzentwurf zwei Grundprobleme der Flüchtlingsgesetzgebung neu geordnet werden. Einmal wollen wir die Stellung der Flüchtlinge untereinander neu regeln, das heißt, mit der Kategorisierung in anerkannte und nicht anerkannte Flüchtlinge soll Schluß gemacht werden, weil eine solche Praxis schon von jeher unendliche Härten und Schwierigkeiten mit sich brachte und weil sie keineswegs dem Schicksal der Flüchtlinge und auch der politischen Entwicklung in der Zone gerecht werden konnte. Zum anderen wollen wir die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen herbeiführen, weil unseres Erachtens beide Gruppen hier in der Bundesrepublik vom gleichen Schicksal betroffen sind und deshalb auch mit gleichen Maßstäben in der Gesetzgebung gewertet werden müssen.
Bevor ich auf die einzelnen politischen Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfes eingehe, muß ich einige Ausführungen zur Problematik unserer bisherigen Flüchtlingsgesetzgebung und der Entwicklung machen, um allen unsere Zielsetzung verdeutlichen zu können.
Seit Kriegsende haben 10 Millionen Heimatvertriebene aus den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie und zirka 3,7 Millionen Flüchtlinge aus Mitteldeutschland hier in der Bundesrepublik ihre Aufnahme gefunden. Bei den Grundsätzen, die die bisherige Gesetzgebung bestimmten, ging man davon aus, allen Vertriebenen, auch den jetzt noch ständig zu uns kommenden Spätaussiedlern, einen eindeutigen Status zu geben, nach dem jeder, der die Ver-



Frau Korspeter
treibungsgebiete verläßt, auch als Vertriebener anerkannt wird und die ihm zustehenden Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann. Dagegen ging man bei den Deutschen, die aus der Zone in die Bundesrepublik flüchteten — zum Unterschied vom allgemeinen Vertriebenenschicksal als Massenschicksal — vom Einzelschicksal aus, weil die Ansicht vorherrschte, daß die Flucht aus der Zone auf Grund einer individuellen Entscheidung ausgelöst worden sei. Diese Betrachtungsweise führte dazu, daß die Fluchtgründe sowohl für die Aufnahme in der Bundesrepublik durch das Notaufnahmegesetz als auch für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling im engeren Sinne nach dem § 3 des Bundesvertriebenengesetzes einer eingehenden individuellen Bewertung unterzogen wurden. Nur der wurde als Flüchtling anerkannt, von dem man meinte, daß seine Flucht aus Mitteldeutschland in einem engen Zusammenhang zu überdurchschnittlichen individuellen Verfolgungsmaßnahmen stand. Vom Flüchtling wurde verlangt — das schreibt der § 3 des Bundesvertriebenengesetzes vor —, seine besondere Zwangslage, die ihn zur Flucht veranlaßt hatte, zu beweisen.
Jeder von uns, der sich mit dieser Problematik beschäftigt hat, weiß, daß die den Antragstellern zugeschobene Beweislast in vielen Fällen zur Beweisnot führte, die für den Flüchtling große Härten mit sich brachte und die ihn in vielen Fällen nach seiner Flucht in die Freiheit an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik zweifeln ließ. Die Kluft, die durch die Bestimmung des § 3 zwischen den anerkannten ) und den nichtanerkannten Flüchtlingen aufgerissen wurde, wiegt um so schwerer, weil wir niemals in der Lage waren, die zur Erlangung der Flüchtlingseigenschaft angegebenen Fluchtgründe einwandfrei zu überprüfen. Die Fragwürdigkeit der Überprüfung der Fluchtgründe wurde insbesondere im Hinblick auf den unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Zwangslage immer wieder deutlich.
Nur aus der von jeher engherzigen Fassung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes läßt es sich überhaupt erklären, daß von den 3,7 Millionen Flüchtlingen nur rund 700 000 die Anerkennung im engeren Sinne erhalten haben und daß auch mit den verschiedenen Novellierungen keine entscheidenÄnderungen — etwa rückwirkend durch Zweitanträge — erreicht werden konnten.
Wir sind immer der Meinung gewesen — die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte im Bulletin vom 12. September und 4. Oktober des vergangenen Jahres bestätigen die von uns ständig vertretene Auffassung —, daß man diesen Flüchtlingen, denen man den Charakter des politischen Flüchtlings abgesprochen hat, unrecht tat. Im Bulletin vom 12. September 1962 wird ausgeführt:
Die Flucht der 3,7 Millionen Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone seit 1945 war zu keiner Zeit wesentlich durch wirtschaftliche Überlegungen der Flüchtlinge bestimmt. Sie wichen vielmehr vor einem unerträglichen Druck, dem sich nun, nach der Errichtung der
Mauer in Berlin, nur noch wenige unter Todesrisiko entziehen können.
Damit sind also auch nach der Meinung des zuständigen Ministeriums alle, die zu uns gekommen sind, politische Flüchtlinge, die Jungen wie die Alten, die Arbeiter wie die Angestellten und die Selbständigen. Sie sind Flüchtlinge, weil sie unter Zurücklassung der Heimat, des Besitzes und des Grund und Bodens, der Existenz und unter Zerreißung ihrer Familienbande unter dem Druck des Systems eine Entscheidung für die Freiheit getroffen haben.
Das in der Vergangenheit von offiziellen Stellen gegen unsere Auffassung und unsere Versuche, eine Änderung des § 3 herbeizuführen, immer wieder benutzte Argument der Sogwirkung ist damit unseres Erachtens auch für die Vergangenheit offiziell und amtlich widerlegt worden, eine Feststellung, die wir begrüßen; aber sie bleibt nur Theorie, wenn wir nicht den Versuch unternehmen, daraus grundsätzliche gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wenn wir in der öffentlichen Diskussion immer wieder von den 3,7 Millionen Flüchtlingen sprechen, die die Zone des Unrechts verlassen haben, wenn wir immer wieder diese Tatsache herausstellen, so sind wir auch verpflichtet, diese Menschen als politische Flüchtlinge anzuerkennen, weil sie letzten Endes nur von dem Grundrecht Gebrauch gemacht haben, das wir für uns in Anspruch nehmen und das nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch für die Zonenbewohner geltendes Recht sein soll.
Unser Entwurf wird dieser Sachlage gerecht, indem er allen Flüchtlingen, die nicht dem Zonenregime Vorschub geleistet oder sonst gegen die Grundsätze unserer freiheitlichen, demokratischen Rechtsordnung verstoßen haben, den Flüchtlingsstatus gewährt. Damit würden endlich die verschiedenen Kategorien von Flüchtlingen beseitigt, und die Flüchtlinge würden untereinander gleichgestellt. Damit würde aber auch erreicht, daß auf alle Flüchtlinge die gleichen Betreuungsmaßnahmen Anwendung finden können statt der bisher unterschiedlichen und ungerechten Regelung, die fünf Sechstel der Flüchtlinge rechtlich und sozial schlechter stellt als das restliche eine Sechstel der anerkannten Flüchtlinge.
Während im Zweiten Abschnitt unseres Gesetzentwurfs eine Reihe von Maßnahmen und Bestimmungen festgelegt ist, die voraussichtlich keine grundsätzliche politische Auseinandersetzung hervorrufen, wird im Dritten Abschnitt die Aufnahme von Deutschen aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet neu geregelt. Obgleich die Praxis der Notaufnahme angesichts der Tatsache, daß zur Zeit alle Flüchtlinge unter Todesrisiko die Mauer überwinden, dahin geht, selbstverständlich alle aufzunehmen, erscheint doch gerade im Hinblick auf diese Situation das Notaufnahmegesetz als völlig wirklichkeitsfremd. Die von uns vorgeschlagene Regelung berücksichtigt deshalb einerseits das allen Deutschen nach Art. 11 des Grundgesetzes zustehende Recht auf Freizügigkeit, andererseits aber
2976 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bann, Mittwoch, den 13. März 1963
Frau Korspeter
auch das berechtigte Interesse der Bundesrepublik an der restlosen Erfassung von Personen, die in der sowjetischen Besatzungszone beheimatet waren und in der Bundesrepublik ihren ständigen Aufenthalt nehmen. Unser Vorschlag ermöglicht es gleichzeitig, die Menschen, die zur Begründung ihres ersten Wohnsitzes der öffentlichen Hilfe bedürfen, im Rahmen eines geregelten Verfahrens auf die Länder und Gemeinden zu verteilen. Nach diesen Vorschlägen soll das Notaufnahmeverfahren in ein unbürokratisches Registrierverfahren mit einer Meldepflicht umgewandelt werden.
Der Sechste Abschnitt unseres Gesetzentwurfs behandelt die rechtliche und soziale Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen im Hinblick auf die Schadenfeststellung und den Lastenausgleich. Dabei — ich muß es noch einmal wiederholen — gehen wir von der Erkenntnis aus, daß Flüchtlinge und Heimatvertriebene gemeinsam das gleiche Schicksal tragen, das seine Ursachen in dem Ausgang des Krieges und in der vorausgegangenen politischen Entwicklung hat. Wir verweisen in diesem Zusammenhang erneut auf das Gutachten von Herrn Professor Weber, Göttingen, das er vor der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern abgegeben hat. Ich zitiere wörtlich:
Das alles geschah und geschieht nach einem einheitlichen, wohlüberlegten Plan in einer einheitlichen Aktion. Heimatvertriebene und Zonenflüchtlinge sind hier in gleicher Weise Opfer. Man kann die erste Ursache dieser Opfersituation in die militärische Niederlage Deutschlands oder weiter noch in die Fehler und Verfehlungen der Politik Hitlers zurückverlegen. Das ist im Ergebnis gleichgültig; an der Einheitlichkeit des Ereignisses ändert sich dadurch nichts, und jedenfalls sind alle Einbußen, die der Vertriebenen wieder Sowjetzonenflüchtlinge, die unmittelbare Folge ein und derselben Aktion, nämlich der Ausbreitung des sowjetrussischen Macht- und Beherrschungssystems in das Gebiet der sogenannten Satellitenstaaten und Deutschlands hinein bis zu der Linie, für die die Bezeichnung „Eiserner Vorhang" gebräuchlich geworden ist.
Dabei kommt Herr Professor Weber zu der Schlußfolgerung, daß sich vor dem Forum der Gesetzgebung eine unterschiedliche Behandlung in einer Besserstellung der Heimatvertriebenen einerseits und einer Benachteiligung der Flüchtlinge andererseits nicht vertreten läßt. Beide Gruppen hätten Heimat, Besitz und Existenz verloren und müßten hier wieder eine neue Existenz aufbauen, beiden Gruppen hätten, so sagt er, gleiche Rechte und Vergünstigungen gewährt wenden müssen.
Das. ist bisher nicht der Fall gewesen. Ich möchte in diesem Zusammenhang gleichzeitig der oft, auch von offizieller Seite, geäußerten Ansicht entgegentreten, daß die C-Flüchtlinge den Heimatvertriebenen in den wesentlichen Punkten gleichgestellt seien. Auch die Flüchtlinge mit C-Ausweis erhalten keine Ausgleichsleistungen, sondern laut Härtefonds des Lastenausgleichs Beihilfen zur Milderung von Härten, Beihilfen, auf die kein Anspruch besteht und die nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gegeben werden können. Darüber hinaus sind den C-Flüchtlingen gegenüber den Vertribenen weitere Rechte und Leistungen vorenthalten, .die sich auf die Schadensfeststellung und die Ausgleichsleistungen beziehen.
Ich möchte auch der oft gehörten Argumentation entgegentreten, daß eine rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen unseren gesamtdeutschen Interessen entgegenstehe und daß man aus dieser Haltung heraus die Flüchtlinge auf einen späteren gesamtdeutschen Gesetzgeber vertrösten solle. Ebensowenig wie die Heimatvertriebenen durch die Einbeziehung in den Lastenausgleich auf die Rechte in der Heimat verzichtet haben, wird der Flüchtling aus der sowjetisch besetzten Zone bei einer Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen seine Rechte in .der Heimat aufgeben. Die Präambel des Lastenausgleichsgesetzes muß für die Flüchtlinge die gleiche Bedeutung wie für die Vertriebenen haben.
Wir sind der Meinung, daß der Anspruch der Flüchtlinge auf volle Gleichstellung mit den Vertriebenen damit gerechtfertigt ist. Es geht jetzt nicht mehr darum, wie es die Bundesregierung mit dem Flüchtlingshilfegesetz beabsichtigt, den Flüchtlingen — übrigens auch nur wieder einem sehr kleinen Teil von ihnen — nur Hilfen karitativen Charakters zu geben. Vielmehr haben die Flüchtlinge einen Anspruch darauf, aus einem gleichen Schicksal heraus die gleiche rechtliche und soziale Stellung in der Gesetzgebung zu erhalten wie die Heimatvertriebenen.

(Beifall bei der SPD.)

Herr Minister Mischnick, der zuständige Ressortminister, weiß sehr genau, daß die Flüchtlinge und ihre Verbände die Bestimmungen des Flüchtlingshilfegesetzes, das er vorzulegen beabsichtigt, nicht für ausreichend halten, ja, daß sie es ablehnen, und die Regierung sollte sich sehr genau überlegen, ob sie einen Gesetzentwurf einbringen will, der auf die berechtigten- Wünsche und Hoffnungen dieses Personenkreises überhaupt keine Rücksicht nimmt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Der Gesetzgeber wird den Flüchtlingen nur gerecht, wenn er ihnen nicht mehr, aber auch nicht weniger gibt als den Heimatvertriebenen. Aus diesem Geist heraus haben wir in unserer Gesetzgebung für die Flüchtlinge eine Schadensfeststellung vorgesehen, wobei wir gesetzestechnisch bewußt den Weg gegangen sind, die Feststellung der Schäden der Flüchtlinge in das bereits bestehende Feststellungsgesetz für die Heimatvertriebenen hineinzuarbeiten. Wir haben in unserem Gesetzentwurf ferner vorgesehen, den Flüchtlingen dieselben Entschädigungsleistungen zu geben, wie sie die Vertriebenen nach dem Lastenausgleichsgesetz erhalten.
Es ist bekannt, daß ein in der vorigen Legislaturperiode beratenes Beweissicherungsgesetz insbesondere deshalb nicht verabschiedet wurde, weil sich die Bundesregierung und auch die damalige Mehrheit des Parlaments einer echten Schadensfeststellung widersetzten und nicht bereit waren, den be-



Frau Korspeter
rechtigten Wünschen der Flüchtlinge Rechnung zu tragen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die Flüchtlinge haben das begrüßt. Sie haben es begrüßt, daß dieses Beweissicherungsgesetz nicht zum Zuge kam, da sie mit Recht eine Feststellung ihrer Schäden in gleicher Weise und im gleichen Umfang verlangen, wie sie den Vertriebenen gewährt wird.
Schon in der Regierungserklärung des Jahres 1961 wurde den Flüchtlingen ein Beweissicherungsgesetz oder ein Feststellungsgesetz in Aussicht gestellt. Wir bedauern außerordentlich, daß man bis heute von seiten der Regierung dem berechtigten Verlangen der Flüchtlinge noch nicht nachgekommen ist, ja, daß laut Regierungserklärung von 1963 auch noch nicht einmal über die Grundsätze entschieden wurde, in welcher Weise nun von seiten der Regierung vorgegangen werden soll. Die Regierungserklärung brachte uns jedenfalls keine Klarstellung darüber, was die Regierung beabsichtigt. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Flüchtlinge über eine solche Haltung aufs tiefste enttäuscht sind.
Selbstverständlich sind wir uns der Schwierigkeiten der gestellten Aufgabe bewußt. Auch wir wissen, daß die Feststellung der Schäden der Heimatvertriebenen durch die Eindeutigkeit des Schadenstatbestandes leichter durchzuführen war, als es angesichts der Differenziertheit der Schadenstatbestände bei den Flüchtlingen möglich ist. Aber das Problem wird schließlich nicht dadurch gelöst, daß ständig nur auf diese Schwierigkeiten hingewiesen wird. Im Gegenteil, man kann sich beinahe des Eindrucks nicht erwehren, daß man mit einer solchen Argumentation eigentlich die Lösung dieser Fragen auf die lange Bank zu schieben versucht. Wir hoffen deshalb, daß dieser Abschnitt in unserem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für unsere Beratungen schafft, wobei wir — ich sage das ganz offen und in aller Eindeutigkeit — selbstverständlich bereit sind, uns in Einzelfragen durch einen besseren Sachverstand überzeugen zu lassen. Dabei möchte ich aber sehr deutlich sagen: wir sind grundsätzlich der Meinung — davon lassen wir uns nicht abbringen —, daß sich die Feststellung der Schäden der Flüchtlinge zwangsläufig nach den Regeln und Grundsätzen des bisherigen Feststellungsgesetzes richten muß, d. h. daß der Zonenfluchtschaden und der Kriegssachschaden der Flüchtlinge in derselben Weise festgestellt und anerkannt werden muß wie der der Heimatvertriebenen. Uns war bei unseren Überlegungen völlig klar, daß, wenn wir auch eine rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen herbeiführen wollen, eine solche Feststellung auf das Ziel, Ausgleichsleistungen zu gewähren, gerichtet sein müßte. Wir haben deshalb in § 26 unseres Entwurfs die Leistungen für die Flüchtlinge in das bestehende Lastenausgleichsgesetz eingeordnet, so daß den Flüchtlingen für den erlittenen Zonenfluchtschaden einschließlich Kriegssachschaden und Sparerschaden ein Anspruch auf alle Entschädigungsleistungen zustehen soll.
Aus gesamtdeutscher Sicht wurde in § 26 Ziffer 17 b bestimmt, daß der Auszahlungsbetrag der Hauptentschädigung, der auf 'Grund eines Zonenfluchtschadens zu leisten ist, bis auf eine spätere gesetzliche Regelung als zinsloses Darlehen gegeben werden soll. Eine solche Regelung der Ansprüche der Flüchtlinge im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes kann und darf selbstverständlich nicht zu Lasten der Vertriebenen gehen. Deshalb muß hinsichtlich der Finanzierung für die Flüchtlinge eine neuer Weg gegangen werden. Die vorgesehene Bildung eines Sonderfonds wird dieser Sachlage gerecht, indem die Finanzierung des vorgesehenen Sonderfonds durch Haushaltsmittel des Bundes und der Länder festgelegt wird.
Da die Auszahlung der Hauptentschädigung erst in einigen Jahren anlaufen und sich dann ebenso wie bei der Hauptentschädigung für Vertriebene bis 1979 erstrecken wird, werden in den nächsten Jahren vor allem die Aufwendungen für Hausratsentschädigung und Unterhaltshilfe einschließlich Entschädigungsrente ins Gewicht fallen. Die dafür und für sonstige noch anfallenden Leistungen für Flüchtlinge in den nächsten Jahren aufzubringenden Mittel werden jedoch keinesfalls mehr Haushaltsmittel beanspruchen, als in den Haushalten des Bundes und der Länder in den Jahren 1960 bis 1961 für die gesamten Betreuungs- und Eingliederungsmaßnahmen der Flüchtlinge in Ansatz gebracht worden sind.
Im Rahmen dieses Gesetzentwurfs war es noch notwendig, eine Reihe von allgemeinen Regelungen festzulegen, und zusätzlich haben wir versucht, die Frage der Prüfungen und Befähigungsnachweise zu lösen, die seit dem 8. Mai 1945 in der sowjetisch besetzten Zone abgelegt worden sind. Die augenblickliche Praxis hat zu willkürlichen, oft nur von dem Interesse an der Arbeitskraft abhängigen Maßnahmen geführt, bei denen die gesamtdeutschen Gesichtspunkte nur geringe Berücksichtigung fanden.
Schließlich erwies es sich noch als notwendig, in dem vorhandenen Bundesvertriebenen- und Flücht_ lingsgesetz die notwendigen Streichungen vorzunehmen, um es zu einem reinen Vertriebenengesetz zu machen.
Wir sind uns dessen bewußt, daß wir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs eine Materie zu regeln versuchen, die — das geben wir zu — sicher in ihrer Komplexheit schwierig, aber im Interesse der Flüchtlinge notwendig ist. Wir alle wissen, daß sich unter den Flüchtlingen eine große Unruhe bemerkbar gemacht hat, die darauf zurückzuführen ist, daß sie sich ungerecht behandelt fühlen. Wenn im „Flüchtlingsanzeiger", dem Presseorgan des Gesamtverbandes der Sowjetzonenflüchtlinge, von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes geschrieben wird:
Man kann eine rechtlich verschiedene Behandlung im Schicksal gleicher Gruppen eine kurze Übergangszeit vertreten. Die Verantwortlichen müssen sich jedoch darüber klar sein, daß dieser Diskriminierung der Sowjetzonenflüchtlinge eine Grenze gesetzt ist, wenn nicht der Glaube an die Gerechtigkeit und an den guten Willen



Frau Korspeter
der politischen Kräfte in der Bundesrepublik in Verbitterung umschlagen soll ...
dann, meinen wir, sollte dieses Haus diese Äußerungen sehr ernst nehmen. Wir dürfen deshalb auch im Parlament einer Auseinandersetzung über diese Probleme — und, wie ich hoffe, einer Lösung dieser Probleme — nicht ausweichen.
Schließlich darf dabei nicht übersehen werden, daß der Beitrag der Sowjetzonenflüchtlinge für den Wiederaufbau unserer Wirtschaft von unschätzbarem Wert war und auch noch ist. Es wäre sicher auf die Dauer ungerecht, wenn die Flüchtlinge zwar an allen Pflichten in der Bundesrepublik teilnehmen müßten, aber, gemessen an den Rechten der Vertriebenen, benachteiligt würden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir sind selbstverständlich jederzeit bereit, jede Anregung die von einer anderen Seite kommt, zu prüfen und uns mit dieser Anregung auseinanderzusetzen. Aber — ich möchte das zum Schluß sehr deutlich sagen — wir wären froh, wenn es zu einer gemeinsamen konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ziel käme, den Flüchtlingen und ihrem Schicksal endlich gerecht zu werden.
Wir bitten, unseren Gesetzentwurf um seiner politischen Bedeutung willen dem Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen — federführend — und zur Mitberatung dem Ausschuß für Heimatvertriebene, dem Ausschuß 'für den Lastenausgleich und dem Haushaltsausschuß zu überweisen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Antragstellerin hat ihren Entwurf begründet.
    Wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eichelbaum.