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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 60. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Altmaier Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2677 A Zur Tagesordnung Wilhelm (SPD) 2678 B Dürr (FDP) 2678 C Fragestunde (Drucksache IV/958) Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Hilfe der Bundeswehr bei dem Flugzeugunglück in Riesenbeck Hopf, Staatssekretär 2679 A, B Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . 2679 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Wahlinserat in einer süddeutschen Zeitung Dr. Schröder, Bundesminister . . 2679 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 2679 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Entschädigung der durch den „Brandaris"-Komplex betroffenen Personen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2679 D, 2680 A Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 2679 C, D Frage des Abg. Liehr: Aufsichtskräfte im Jugendstrafvollzug Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2680 A, B Liehr (SPD) 2680 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hilfe für die Obsterzeuger Grund, Staatssekretär . . . 2680 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 2680 B, D Frage des Abg. Jahn: Entwurf einer Finanzgerichtsordnung Grund, Staatssekretär 2681 A Wittrock (SPD) 2681 A Frage des Abg. Wächter: Landabsatz der Zechenhandelsgesellschaften Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2681 B, C Wächter (FDP) 2681 C Frage des Abg. Reichmann: Kälbermastfuttermittel aus den Niederlanden Schwarz, Bundesminister . . . . 2681 D Frage des Abg. Reichmann: Übervorteilung der deutschen Milchwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 2682 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ansteckende Krankheiten durch ausländische Arbeitskräfte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2682 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 Frage des Abg. Hammersen: Verkauf von unbebauten bundeseigenen Grundstücken . . . . . . . . 2682 C Frage des Abg. Ritzel: Presseberichte betr. Ärzteüberschuß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2682 C, D Ritzel (SPD) 2682 C, D Frage des Abg. Ritzel: Medizinstudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 2682 D, 2683 A, B, C Ritzel (SPD) 2683 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 2683 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2683 D, 2684 B, C Dr. Mommer (SPD) 2684 B, C Frage des Abg. Dr. Mommer: Benutzung von Raucher- und Nichtraucherabteilen in Nahverkehrszügen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 2684 D 2685 A Dr. Mommer (SPD) 2685 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Fahrstrecke des Schnellzugpaars D 94/95 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2685 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2685 C Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Heizungsanlagen in Reisezugwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2685 D, 2686 C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2686 D Frage des Abg. Gewandt: Verbilligter Flugdienst Hamburg—Frankfurt (Main) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2686 D, 2687 A, B Gewandt (CDU/CSU) 2687 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2687 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Ursachen des Flugzeugabsturzes in Riesenbeck Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2687 C Frage des Abg. Wischnewski: Nordbrücke in Köln Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2687 D, 2688 A Wischnewski (SPD) 2688 A Frage des Abg. Wischnewski: Autobahn Köln—Aachen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2688 A Frage des Abg. Gerlach: Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2688 B, D, 2689 A Gerlach (SPD) 2688 D Langebeck (SPD) 2689 A Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/950) 2689 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes (Drucksache IV/966) — Erste Beratung — 2689 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (Abg. Dr. Vogel, Schoettle, Dr. Emde u. Gen.) (Drucksache IV/686) — Erste Beratung — 2689 C Große Anfrage betr. Wissenschaftsförderung (SPD) (Drucksache IV/735) Lohmar (SPD) 2689 C Lenz, Bundesminister . . 2696 A, 2720 A Goppel, Ministerpräsident des Lan- des Bayern 2700 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2704 A Dr. Frede (SPD) . 2707 B Dr. Hellige (FDP) 2710 D Dr.-Ing. Balke (CDU/CSU) . . . 2713 B Dehnkamp, Senator der Freien Hansestadt Bremen . . . . . . 2715 D Dr. Kübler (SPD) 2717 A Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) 2718 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu 940) ; in Verbindung mit der Großen Anfrage betr. gemeinsame Agrarpolitik in der EWG (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/742) ; dem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/901) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 904) — Erste Beratung — Schwarz, Bundesminister . 2667 B 2720 D Struve (CDU/CSU) 2722 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2727 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 2731 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 2738 D Bading (SPD) 2744 C Logemann (FDP) . . . . . . . 2750 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2755 A Marquardt (SPD) . . . . . . 2756 C Berberich (CDU/CSU) 2757 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 2760 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 2766 A Nächste Sitzung 2770 C Anlagen 2771 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2677 60. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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      *) Siehe Anlage 11 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2771 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 2. Dr. Atzenroth 13. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 15. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 13. 2. Dr. Danz 14. 2. Dopatka 21. 2. Dr. Dörinkel 20. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Ehren 15. 2. Figgen 20. 4. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gaßmann 15. 2. Gedat 15. 2. Gerns 13. 2. Freiherr zu Guttenberg 15. 2. Hammersen 15. 2. Harnischfeger 15. 2. Hauffe 28. 2. Katzer 28. 2. Frau Kipp-Kaule 15. 2. Klein (Saarbrücken) 15. 2. Kohlberger 15. 2. Kraus 13. 2. Dr. Krümmer 15. 2. Kühn (Hildesheim) 16. 2. Kühn (Köln) 13. 2. Kurlbaum 13. 2. Leber 15. 2. Lemmer 28. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Leonhard 15. 2. Dr. Löbe 1. 3. Majonica 13. 2. Mattick 15. 2. Frau Dr. Maxsein 15. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 2. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Nordenham) 2. 3. Nellen 15. 2. Neubauer 17. 2. Neumann (Allensbach) 15. 2. Neumann (Berlin) 23. 2. Oetzel 28. 2. Frau Dr. Pannhoff 15. 2. Pöhler 15. 2. Rademacher 13. 2. Ramms 15. 2. Dr. Reischl 15. 2. Richarts 13. 2. Ruf 16. 2. Sander 15. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 13. 2. Schoettle 15. 2. Seither 11. 3. Dr. Stammberger 28. 2. Dr. Starke 13. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stein 13. 2. Steinhoff 15. 2. Dr. Steinmetz 15. 2. Strauß 18. 3. Dr. Supf 13. 2. Urban 15. 2. Frau Vietje 15. 2. Dr. Wahl 28. 2. Wegener 14. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Werner 24. 2. Wittmer-Eigenbrodt 16. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Wuermeling 1. 3. Wullenhaupt 19. 2. Anlage 2 Umdruck 177 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betreffend Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung die Zuständigkeit in allen Fragen und Arbeitsbereichen, die mit der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusammenhängen, zu übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Ländern 1. die Richtlinien über die Vergabe von Stipendien nach dem Honnefer Modell so zu ändern, daß sie dem Bedarf der Studierenden entsprechen und eine Ausweitung des zu fördernden Personenkreises ermöglichen; 2. den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere die Neugründung von Universitäten und medizinischen Akademien, zu beschleunigen und entsprechende Baumaßnahmen von restriktiven Anordnungen zur Dämpfung der Baukonjunktur auszunehmen; 3. sich dafür einzusetzen, daß das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung seine Arbeit alsbald aufnehmen kann und daß das Statistische Bundesamt in die Lage versetzt wird, die notwendigen statistischen Unterlagen über das Bildungswesen zu erstellen; 4. unverzüglich zu prüfen, wie — nach dem Beispiel des Wissenschaftsrates — für das Bildungswesen außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen ein Deutscher Bildungsrat geschaffen werden kann, der die Bildungspolitik der Bundesländer planend und koordinierend klärt und als politische Repräsentanz in allen Bildungsfragen dem Ausland gegenüber in Erscheinung tritt. 2772 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 Die Bundesregierung wird ersucht, 1. auf eine baldige Annahme des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben hinzuwirken; 2. nach Artikel 74 Nr. 13 GG ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen; 3. mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans jährlich einen Bericht an den Deutschen Bundestag über den Stand der Entwicklung der Wissenschaften in Deutschland vorzulegen. Die Selbstverwaltungsorgane der Wissenschaft sind vor der Abfassung des Jahresberichts zu hören. Der Jahresbericht soll die Ziele einer finanziell und sachlich langfristig geplanten Wissenschaftspolitik darlegen; 4. das Abkommen über die Bildung des Wissenschaftsrates zu verlängern. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 183 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betreffend Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag würdigt die bisherige Arbeit des Wissenschaftsrates, der in fruchtbarer Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft zu ersten bedeutsamen Ergebnissen im Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen geführt hat. Er ersucht die Bundesregierung, dem Wissenschaftsrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß für die nächste Periode des Ausbaus und für die Neugründung rechtzeitig neue Empfehlungen vorgelegt werden können. 2. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Wissenschaftsrat zu ersuchen, im Benehmen mit der westdeutschen Rektorenkonferenz und der deutschen Forschungsgemeinschaft Vorschläge für eine Reform Ides akademischen Unterrichts zu erarbeiten, die eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Kapazität sicherstellt. Dabei ist darauf zu achten, daß die bewährten Prinzipien der Freiheit von Lehre und Forschung nicht eingeschränkt werden. Der Bundestag erwartet, daß gleichzeitig mit den materiellen Anstrengungen von Bund und Ländern die selbstverantwortliche Wissenschaft Reformen erarbeitet, die der Beseitigung der Überfüllung der Hochschule ebenso dient wie der Steigerung der Leistung in Wissenschaft und Lehre. 3. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, zu prüfen, wie Voraussetzungen geschaffen werden können, daß wertvoller akademischer Nachwuchs der deutschen Wissenschaft erhalten bleibt. 4. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, in einen ständigen Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern über die Fragen von Wissenschaft und Bildung einzutreten und einen Bericht über .den Stand von Wissenschaft und Bildung periodisch Bund, Ländern und dem Wissenschaftsrat zu übermitteln. 5. Die Bundesregierung wird ersucht, in erneuten Verhandlungen das von ihr bereits vorgelegte Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zum Abschluß zu bringen, um den Fortgang des Ausbaus der Universitäten und der Förderung der Wissenschaft von jährlichen Haushaltsentscheidungen unabhängig zu machen. Bonn, den 13. Februar 1963 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der ländlichen Siedlung — Einzelplan 10 Kap. 10 02 Tit. 571 b) — aus Mitteln des Grünen Planes 1963 einen Betrag von 30 Mio DM bereitzustellen, aus dem besondere Hilfen bei vorzeitiger Abgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe zu Zwecken der Agrarstrukturverbesserung gewährt werden. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) den Titel „Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte" im Bundeshaushaltsplan — Einzelplan 10 Kap. 1002 Tit. 608 — zu ändern in „Maßnahmen der sozialen Sicherung", b) den Zuschuß aus Mitteln des Grünen Planes 1963 um 245 Mio DM auf 377 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2773 Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Grünen Planes 1963 a) die Mittel für den Wirtschaftswegebau um 20 Mio DM auf 100 Mio DM, b) die Mittel für die Wasserversorgung usw. um 20 Mio DM auf 70 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 181 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1963 1. für Leistungsprüfungen und Förderung von Züchtung und Saatguterzeugung 2 Mio DM, 2. für Qualitätskontrollen 3 Mio DM, 3. für horizontale Verbundwirtschaft 16 Mio DM, 4. für vertikale Verbundwirtschaft 22 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 182 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940; zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Grünen Planes 1963 für die Zinsverbilligungsaktion 1963 weitere 50 Mio DM bereitzustellen. Dieser Mehransatz soll insbesondere im Rahmen eines betrieblichen Entwicklungsplans zur Teilumschuldung hochverschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe bei Einbeziehung in die Hofkreditaktion und für Darlehen an Pachtbetriebe verwendet werden. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 184 Antrag der Abgeordneten Wächter, Ertl und Genossen zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, als Beitrag zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Gemeinsamen Mark mit geeigneten Maßnahmen auf eine Senkung der Frachtkosten für Schlachtrinder hinzuwirken. Bonn, den 13. Februar 1963 Wächter Ertl Eisenmann Dr. Emde Frau Dr. Heuser Dr. Imle Frau Dr. Kiep-Altenloh Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Logemann Ollesch Opitz Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Schmidt (Kempten) Soetebier Anlage 10 Umdruck 185 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis; stimmt dem ,Grünen Plan 1963 im Hinblick auf die fühlbar verschlechterte Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1961/62 im Grundsatz zu und begrüßt die Aufstockung der vorgesehenen finanziellen Ausgleichsmittel in Höhe von 240 Mio DM, insbesondere für die Verbesserung 2774 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 der Altershilfe, die zum 1. April 1963 in Kraft treten soll; fordert die Bundesregierung auf, weitere 160 Mio DM zur Verfügung zu stellen und verpflichtet sich, diese zusätzliche finanzielle Aufstockung zu unterstützen; die Verwendung dieser zusätzlichen 160 Mio DM im einzelnen soll im Rahmen der zweiten Beratung des Haushalts festgelegt werden; fordert die Bundesregierung auf, ihre agrarpolitischen Maßnahmen weiterzuentwickeln und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den wirtschaftlichen und sozialen Anpassungsprozeß der deutschen Landwirtschaft im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu fördern und ihre Position im Rahmen der EWG sowie in ihrer internationalen Verflechtung zu festigen; hierzu sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Marktstellung (z. B. Verbesserung von Vermarktungseinrichtungen, Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft) ebenso notwendig wie eine der allgemeinen Entwicklung entsprechende Anpassung des Strukturprogramms im Rahmen einer aktiven regionalen Entwicklungs- und gesamtwirtschaftlichen Strukturpolitik; fordert die Bundesregierung auf, ihre Maßnahmen der Agrarpolitik unter Beachtung der besonderen bäuerlichen Lebensverhältnisse durch soziale Hilfen zu ergänzen; erwartet, daß die Bundesregierung im Rahmen der EWG-Politik das deutsche Agrarpreisniveau als eine entscheidende Voraussetzung für die Sicherung eines angemessenen Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Menschen im Vergleich zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen weiterhin verteidigt; dabei ist zu berücksichtigen, daß in der EWG eine Tendenz steigender Produktionskosten für die Landwirtschaft festzustellen ist. Bonn, den 13. Februar 1963 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 11 Umdruck 186 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der ungünstigen Wirtschaftsergebnisse im Wirtschaftsjahr 1961/62 sind die Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen außerordentlich gesunken. Der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft ist größer geworden. Trotz .der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen Zuwendungen von Bund und Ländern ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nichtgelungen, dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert außerordentlich, daß die Bundesregierung der Forderung des Bundestages vom 31. Januar 1962 nicht nachgekommen ist, eine den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßten, neuen agrarpolitischen Konzeption vorzulegen. Angesichts dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung, einen landwirtschaftlichen Entwicklungsplan für die Übergangszeit der EWG vorzulegen. Dabei müssen struktur-, kredit-, sozial- und marktpolitische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Der Bundestag erwartet, daß die im Grünen Plan vorgeschlagenen und von der Bundesregierung zusätzlich zugesagten Mittel gezielt verwendet werden. Bonn, den 13. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion
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      Rede von Heinz Frehsee


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Abgesehen von den Antworten, die Sie bereits von meinen Fraktionskollegen bekommen haben, Herr Brese, müßten Sie sich mit dieser Frage auch an einen großen Teil Ihrer eigenen Fraktion wenden.

      (Zustimmung bei der SPD.)

      Aber es handelt sich da nicht um marktpolitische, sondern um handelspolitische Probleme, wie sicher auch Sie es verstanden wissen wollten. Marktpolitik geht mehr auf vertikale oder horizontale Integration und Absatzförderung und solche Dinge hinaus. Das sind die Maßnahmen, die wir in unserem Entschließungsantrag gemeint haben, die sicherlich ihre Bedeutung haben.
      Ich darf zum Thema zurückkommen. Nicht nur Sie, meine Damen und Herren, die Sie innerhalb der Regierungsparteien die Landwirtschaft vertreten, sondern die Landwirtschaft ganz allgemein — das ist zuzugeben — hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Probleme dieser technischen und sozialen Revolution in erster Linie mit den Mitteln der Preispolitik gelöst werden könnten. Sie haben es mittlerweile erfahren, daß es allein mit den Mitteln der Preispolitik, wie wir es von Anfang an gesagt haben, auf die Dauer nicht zu machen ist.

      (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat auch niemand behauptet!)

      Nun haben wir in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft das höchste Getreidepreisniveau und wegen der Interdependenz der Preise insgesamt auch das höchste Agrarpreisniveau. Was den Erzeugerpreis betrifft, so trifft das übrigens auch für die Milch zu. Nur bei dem Verbraucherpreis ist es anders. Das ist ein Kompliment für die Handels- und
      und Verarbeitungsstufe, für die Molkereien, die in Deutschland sehr rationell arbeiten.
      Wir haben das höchste Agrarpreisniveau. Trotzdem hat uns der Grüne Bericht 1963 das erschütternde Ergebnis auf den Tisch gelegt, daß die Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen um 38 % hinter den Einkommen der gewerblichen Arbeitnehmer zurückliegen, die auf dem Lande, im Dorf Tür an Tür und Haus an Haus mit den Bauern zusammenleben. Wenn Sie es noch einmal in Zahlen hören wollen: Die gewerblichen Arbeitnehmer haben im Wirtschaftsjahr 1961/62 ungefähr 6000 DM verdient, während die Einkommen in der Landwirtschaft zwischen 3700 und 3800 DM lagen, also rund 2300 DM weniger im Jahr betrugen.
      Warum hat sich die Landwirtschaft so verhalten? Weil eben diese Voreingenommenheit gegen alles Soziale bestand. Das Soziale war leider Gottes, zum Unglück für die Landwirtschaft, für die Masse der deutschen Bauern und Landwirte — Sie haben sich zu dieser Masse bekannt; ich kann Ihnen das insofern vielleicht nicht übelnehmen; aber als Politiker muß man etwas weiter in die Zukunft sehen — bis in die jüngste Vergangenheit tabu. Das Soziale war für die Bauern und Landwirte häufig gleichbedeutend mit sozialdemokratisch oder, noch schlimmer,

      (Heiterkeit bei der SPD)

      mit eigentumsfeindlich oder religionsfeindlich.

      (Beifall bei der SPD.)

      Mindestens war es anstößig und nicht standesgemäß. Deswegen haben Sie es wohl auch 1955 bei der Verabschiedung des Landwirtschaftsgesetzes weit von sich gewiesen, die Sozialpolitik in den Katalog der Mittel des § 1 aufzunehmen.
      Wir begrüßen es, wir sind wirklich glücklich darüber, daß sich im Jahre 1962 ein grundlegender Wandel vollzogen hat. Wir gratulieren jenen Männern im Deutschen Bauernverband, die den Mut aufgebracht haben — und ich weiß, daß Mut dazu gehört hat —, dieses Tabu zu brechen.

      (Beifall bei der SPD.)

      Diese Männer beriefen sich auf die guten Erfahrungen mit dem nun seit 51/2 Jahren in Kraft befindlichen Gesetz über die landwirtschaftliche Altershilfe, und sie beriefen sich auf die, wie wir auch heute gehört haben, viel weiterentwickelte landwirtschaftliche Sozialpolitik in den anderen EWG-Ländern und forderten — vorsichtig immer unter dem Motto „Wettbewerbsgleichheit" und „Herstellung gleicher Startbedingungen" — zunächst den Ausbau der landwirtschaftlichen Altershilfe durch Erhöhung des Altersgeldes — wie wir es soeben von dem Kollegen Berberich gehört haben —, durch die Einbeziehung der Invalidität — landläufig spricht man von Invalidität, meint aber, wie ich Ihnen, Herr Kollege Horn, als sozialpolitischem Fachmann sagen möchte, die Erwerbsunfähigkeit —, forderten auch die Verbesserung des Unfallschutzes. Das ist zuzugeben.
      Vor wenigen Wochen, am 18. Januar, beschloß die Jahresmitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes hier in Bonn einen landwirtschaft-



      Frehsee
      lichen Sozialplan, von dem der Kollege Reinhard im DUD, im Pressedienst der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union behauptet, daß wir ihn abgeschrieben hätten. Nun, im Ernst wird Ihnen niemand abnehmen, daß wir den Sozialplan des Bauernverbandes abgeschrieben hätten. Ich darf Ihnen verraten, daß der landwirtschaftliche Sozialplan der Sozialdemokratischen Partei, der vorgestern erstmals der Öffentlichkeit vorgelegt worden ist, zu der Zeit, als sich der Bauernverband mit diesen Plänen befaßte, schon feststand. Aber es ist richtig, daß alles das, was in dem landwirtschaftlichen Sozialplan des Deutschen Bauernverbandes steht, auch in den landwirtschaftlichen Sozialplan der Sozialdemokratischen Partei Eingang gefunden hat. Es ist sogar noch eine ganze Menge mehr drin, aber nicht um mehr zu bieten, sondern nur deswegen, weil schon die Zusammenfassung all der vielen Vorschläge, die wir in den Jahren seit Bestehen des Bundestages bei vielen verschiedenen Gelegenheiten gemacht haben — und nur um eine solche Zusammenfassung handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Sozialplan der SPD eigentlich —, weit über das hinausgeht, was der Deutsche Bauernverband gefordert hat. Beispielsweise fordern wir die Einführung des vollen Krankheitsschutzes für den Bauern und den Landwirt und ihre mithelfenden Familienangehörigen. Wir sind hier also einer Meinung mit dem Bundeskanzler, der am 6. Februar erklärt hat, daß von drei selbständigen Landwirten zwei gesundheitlich nicht in Ordnung sind. Das hat ein wissenschaftlicher Forschungsauftrag ergeben, den die Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie in zwei Kreisen der Bundesrepublik ausgeführt hat. 67 % der untersuchten Bauern und Landwirte und ihrer Ehefrauen und der mithelfenden Familienangehörigen waren nicht gesund. Das hat der Herr Bundeskanzler am 6. Februar ebenfalls gesagt. Dieses Ergebnis steht übrigens schon lange fest. Ich habe schon bei vielen Gelegenheiten selber konkrete Anträge dieserhalb gestellt. Nun kommen sie in diesem Sozialplan wieder.
      Ausgangspunkt dieser Vorschläge, die wir als landwirtschaftlichen Sozialplan bezeichnen, ist das spezifische Schutzbedürfnis der Bauern und Landwirte und ihrer mithelfenden Familienangehörigen. Während sie im normalen Lebensgang die gleiche Fürsorge der Allgemeinheit und des Staates genießen sollten wie die anderen Berufsgruppen, beispielsweise Kindergeld und Ausbildungsbeihilfen, Arbeitsvermittlung, Mutterschaftsgeld, sozialer Wohnungsbau, verlangt nach Meinung der sozialdemokratischen Fraktion die Selbständigkeit bäuerlichen Wirtschaftens, die Eigenart dieses Berufes besondere Regelungen für die soziale Sicherung gegen die Wechselfälle des Lebens.
      Wir halten es deswegen nicht für zweckmäßig, die bäuerlichen Familienarbeitskräfte in die Versicherungspflicht der RVO, also in die klassische gesetzliche Krankenversicherung, einzubeziehen. Wir schlagen in Anlehnung an die Anregungen der Agrarsozialen Gesellschaft, an denen wir auch beteiligt sind, wie auch einige von uns — Herr Dr. Reinhard, Herr Bading und ich — Mitglieder des
      Kuratoriums der Agrarsozialen Gesellschaft sind, eine besondere landwirtschaftliche Versicherungsanstalt vor, für die sich die Bezeichnung „Landwirtschaftliches Sozialwerk" anbietet. Die bisherigen Träger der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft tätigen Selbständigen, als da sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Alterskassen und die Landkrankenkassen, sollen zu einer engen Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßt werden. Diese Zusammenfassung wird vermutlich regionale Neuabgrenzungen erforderlich machen. Wir sind schon bereit, zuzugestehen, daß selbst überkommene und organisch entwickelte Grenzen und Aufgaben berücksichtigt werden. Aber es muß natürlich bei Gründung einer solchen Arbeitsgemeinschaft der Zweckmäßigkeit, der optimalen Wirksamkeit und der Verwaltungskostenersparnis der Vorrang zukommen.
      Mit der Errichtung dieses Landwirtschaftlichen Sozialwerks in allen Teilen der Bundesrepublik wäre auch die alte Forderung der Landwirtschaft nach Errichtung von Landkrankenkassen in jenen Ländern und Landesteilen erfüllt, in denen solche Kassen bisher nicht bestehen. In diesem Sozialwerk, in diesem einheitlichen landwirtschaftlichen Versicherungsträger sollen dann die selbständigen Landwirte und ihre mithelfenden Familienangehörigen bei Krankheit und Unfall und ihren Folgen wie Erwerbsunfähigkeit und im Alter sozial gesichert werden.
      Die Leistungen des Sozialwerks im Krankheitsfalle sollen im allgemeinen den gesetzlichen Leistungen der klassischen sozialen Krankenversicherung entsprechen. Auf Krankengeld kann naturgemäß verzichtet werden. Jedoch sollte die Satzung dieses Sozialwerks die Möglichkeit der Gestellung von Hilfspersonal bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorsehen. Um das deutlich zu machen: Wenn die Bäuerin in einem mittelbäuerlichen landwirtschaftlichen Familienbetrieb schwer erkrankt ist, dann soll das Sozialwerk diesem Betrieb eine Familienpflegerin zur Verfügung stellen können. Das muß man eben finanziell sichern.
      Eine wichtige Aufgabe dieses Landwirtschaftlichen Sozialwerks als der umfassenden allgemeinen Selbstverwaltungsinstitution der bäuerlichen sozialen Sicherung in der Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Körperschaft wird auch die Sorge für die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Arztsitzen, Hebammensitzen, Schwesternstationen und von leistungsfähigen Krankenhäusern in erreichbarer Nähe und dazu die eben erwähnte Anstellung von Dorf- und Familienpflegerinnen sein.
      Nun zur Unfallversicherung. Die Unfallrenten der selbständigen Landwirte werden zur Zeit auf der Grundlage eines willkürlich festgesetzten sogenannten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes berechnet, der bei den einzelnen Berufsgenossenschaften verschieden hoch festgesetzt ist, und zwar zwischen 2070 und 3240 DM; im Durchschnitt beträgt er zur Zeit 2700 DM. Unsere Vorschläge sehen eine Heraufsetzung der festgesetzten Jahresarbeitsverdienste auf die durchschnittlichen tatsächlichen Jah-



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      resarbeitsverdienste der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte und damit eine Angleichung der Unfallrenten der Familienarbeitskräfte an die der Landarbeiter vor.
      Die im Zusammenhang mit den Regierungsvorschlägen zur Neuregelung des Rechts der Unfallversicherung diskutierte Abfindung kleinerer Unfallrenten ist für die Selbständigen der Landwirtschaft unter anderen Aspekten zu sehen als bei den Arbeitern und Angestellten. Der Akzent hat hier nicht so sehr auf Abfindung kleiner Renten im Interesse einer finanziellen Entlastung der Landwirtschaft zu liegen; es soll vielmehr die Möglichkeit der Kapitalisierung kleinerer Unfallrenten geschaffen werden, wenn eine solche Kapitalisierung privat- und volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitionen im Betrieb des Unfallrentners dient.

      (Zuruf von der CDU/CSU: Wer bestimmt das denn?)

      — Wer das bestimmt? Das können wir beschließen; im übrigen werden wir ja bei der zweiten und dritten Lesung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes sowohl Vorschläge des Ausschusses als auch Anträge von Fraktionen wegen dieser Frage zu beraten haben.
      Bei Erwerbsunfähigkeit soll das Sozialwerk Rehabilitationsmaßnahmen durchführen. Bei nicht wiederherstellbarer Erwerbsfähigkeit und Hofabgabe soll das Altersgeld vorzeitig gewährt werden. Bitte, meine Damen und Herren Sozialpolitiker, es handelt sich also um eine sehr einfache und praktisch sehr leicht durchführbare Gewährung einer Art Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Altersgeld, das ja gesetzlich fixiert ist, soll nach unseren Vorschlägen bei Erwerbsunfähigkeit vorzeitig gewährt werden, wenn der Betrieb übergeben wird. Wird er nicht übergeben — damit begründe ich also schon unseren Gesetzentwurf auf Drucksache 901; so steht es dort —, soll nur die Hälfte des Altersgeldes gewährt werden. Wir meinen aber, daß auch in solchen Fällen eine Leistung gewährt werden soll, daß die soziale Lage in einem solchen Betrieb, in dem also der Betriebsinhaber, der Bauer, erwerbsunfähig ist, eine solche Leistung erfordert.
      Rehabilitationsmaßnahmen sind in dem Entwurf der CDU/CSU auf Drucksache 904 nicht vorgesehen. Ich möchte gleich bei dieser Gelegenheit sagen, daß es für meine Begriffe und die meiner sozialpolitischen Freunde einfach unmöglich ist, eine Erwerbsunfähigkeitsrente einzuführen, ohne gleichzeitig die Möglichkeit von Rehabilitationsmaßnahmen einzuführen. Der Gang der Dinge muß der sein, daß man einen erwerbsunfähig gewordenen Landwirt zunächst wieder erwerbsfähig zu machen versuchen muß; erst dann, wenn sich herausstellt, daß das nicht mehr möglich ist, muß man ihm die Erwerbsunfähigkeitsrente gewähren; in diesem Falle also in Form eines vorzeitigen Altersgeldes. Es wäre nicht eine — von uns zu verlangende — treuhänderische Verwaltung der Steuergroschen, wenn wir eine solche Erwerbsunfähigkeitsrente in Form des vorzeitigen Altersgeldes an erwerbsunfähige Bauern und Landwirte gäben, ohne vorher zu versuchen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Das ist ein großer Mangel in dem Gesetzentwurf der CDU/CSU auf Drucksache 904.

      (Abg. Horn: Das ist aber gar nicht der Sinn der heutigen Altershilfe!)

      — Nein; es handelt sich tatsächlich, Herr Kollege Horn, um eine Erweiterung, um einen Ausbau dieser landwirtschaftlichen Altershilfe, und wir haben dieses Kapitel auch überschrieben: „Ausbau der sozialen Sicherung". Es ist das nicht mehr — Sie haben völlig recht! — eine landwirtschaftliche Altershilfe, wie sie 1959 eingeführt worden ist.
      Unser Gesetzenwurf auf Drucksache 901 sieht auch die Einbeziehung der mithelfenden Familienarbeitskräfte, die keine Altersversorgung haben, in die landwirtschaftliche Altershilfe vor. Das ist die Wiederholung jenes Antrags, den ich vor 71/2 Jahren hier schon einmal begründet habe und den wir auch bei der Novellierung des Altershilfegesetzes im Jahre 1961 erneut eingebracht haben. Das steht also nun wieder in diesem Gesetzentwurf.
      Wir meinen, daß wir an der Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen nicht vorbeikommen, weil es sich da um einen wirklichen sozialen Notstand handelt, den es zu beheben gilt.
      Das Altersgeld soll auch nach unserem Gesetzentwurf auf 100 DM monatlich für Verheiratete — —

      (Unruhe.)

      -- Meine Damen und Herren, ich bedaure, daß ich Ihre Geduld strapazieren muß, aber die Gesamtsumme — — Nein, Herr Kollege Bauer, soviel Courtoisie ich mich immer aufzubringen bemühe, ich kann Ihnen dies nicht ersparen. Es handelt sich hier um ein Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden DM. Wir können es vor unseren Wählern nicht verantworten, wenn wir mit einer so wichtigen, bedeutenden und finanziell so weitreichenden Angelegenheit hier ganz kurz und bündig verfahren. Das ist einfach ausgeschlossen, selbst auf die Gefahr hin, daß wir um 9 oder 10 Uhr nicht fertig werden. Es ist in diesem Falle wirklich nicht möglich.

      (Beifall bei der SPD.)

      Wir fordern also die Erhöhung des Altergeldes auf die Beträge, die auch der Deutsche Bauernverband fordert: Erhöhung von 60 auf 100 DM für verheiratete Altersgeldempfänger und von 40 auf 65 DM für alleinstehende Altersgeldempfänger. In den 51/2 Jahren des Bestehens dieser landwirtschaftlichen Altershilfe sind die Renten der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten um mehr als 30 % gestiegen. Trotzdem verzichten wir aus Gründen der Gesamtfinanzierung des landwirtschaftlichen Sozialwerks — aus diesem Sozialplan kommt eben auch eine neue Belastung auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu — auf die Beantragung eines höheren Altersgelds, als es jetzt auch von Ihnen schon praktisch konzediert ist. Wir scheinen uns ja in diesem Hohen Hause von links bis rechts über diese Beträge — 100 DM für Verheiratete und 65 DM für Alleinstehende — einig zu sein. Ich will also kein Wort mehr darüber verlieren.



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      Aber wir schlagen vor, daß gebrechlichen Altenteilern — und das ist wieder ein sozialpolitischer Akzent —, solchen, die gelähmt sind, die also im Rollstuhl sitzen müssen und sich nicht mehr bewegen können, und solchen, die siech sind, die bettlägerig sind, eine Pflegezulage gewährt wird, und zwar in Höhe des halben Altersgeldes, d. h. Verheirateten 50 DM und Alleinstehenden 32,50 DM.
      Bei Witwen scheinen wir uns, obwohl diese Förderung in den Gesetzentwurf der CDU/CSU nicht Eingang gefunden hat, auch weitgehend einig zu sein. Wenn ich Herrn Kollegen Berberich recht verstanden habe, begrüßt er diesen Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion, den Witwen das Altersgeld bereits dann zu geben, wenn sie Witwe werden, wenn sie ihren Gatten verlieren, und diese Bindung an das vollendete 60. Lebensjahr, die jetzt im Altershilfegesetz besteht, abzuschaffen.
      Meine Damen und Herren, zur Durchführung dieses Sozialplans, all dieser Vorschläge bedarf es also einer Ergänzung, Änderung, Ausweitung, Verbesserung des Altershilfegesetzes, die wir Ihnen auf Drucksache IV/901 vorgeschlagen haben. Damit ist dann für diesen Antrag auch von mir und von der Fraktion der SPD aus die Begründung in der ersten Lesung gegeben.
      Ferner wird ein Gesetz über die Einführung der, wenn ich so sagen darf, Krankenversicherungspflicht und über die Errichtung des landwirtschaftlichen Sozialwerks erforderlich werden. Wir werden auch eine gesetzliche Grundlage für die Erhöhung der I Unfallrenten brauchen. Bedingt würden wir sie nicht brauchen: Das wäre durch Satzungsrecht und auf dem Verwaltungswege durchführbar. Aber ich glaube, wir sollten doch bei bestimmten Dingen die Grenzen festsetzen, innerhalb deren sich die Selbstverwaltung zu bewegen hat.
      Ich darf hier insbesondere an die Erhöhung der Unfallrenten auf das Niveau der Unfallrenten für die Landarbeiter erinnern. Da den landwirtschaftlichen Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann, das Risiko der Unternehmer teilweise mitzutragen; da sie ferner aber auch in den Landkrankenkassen versichert sind, die ja mit den Berufsgenossenschaften in den Alterskassen zu einer engen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, werden wir bei der Errichtung des Sozialwerks getrennte Selbstverwaltungsgremien für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, für die Selbständigen und vielleicht besonders für die mithelfenden Familienangehörigen schaffen müssen.
      Hinsichtlich der Finanzierung orientieren sich unsere Vorschläge an dem schon genannten österreichischen Beispiel. Dort gibt der Staat zu jedem Schilling, den die Landwirtschaft für ihre Alterssicherung selber aufbringt, einen Schilling hinzu. Wir meinen aber, daß dieses Verhältnis aus Gründen der Unabhängigkeit der Selbstverwaltung nicht 1 : 1, sondern 51 : 49 sein sollte, daß die Landwirtschaft also 51 % der Kosten aufbringen, während der Staatszuschuß 49 % betragen sollte.

      (Beifall bei der SPD.)

      Herr Kollege Berberich hat schon ausgeführt, daß die Bundesrepublik in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in sozialpolitischer Beziehung das Schlußlicht bildet. Dazu könnte ich noch Zahlen nennen; hier nur ganz wenige: Im Jahre 1963 gibt der französische Staat zur sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft tätigen Selbständigen und Mithelfenden — nicht der Landarbeiter — 2,4 Milliarden DM aus. Die Landwirtschaft ist insgesamt mit knapp einem Drittel beteiligt.
      Nun schlagen wir nicht vor, das französische Beispiel nachzuahmen, sondern — wie gesagt — ein Verhältnis von 51 : 49. Das würde bedeuten, daß die Landwirtschaft in Anbetracht dessen, daß sie bisher schon 415 Millionen DM für ihre soziale Sicherung selber aufbringt, dann noch 191 Millionen DM zusätzlich aufzubringen hätte, und daß 'der Bundeszuschuß, der bisher 92 Millionen DM beträgt — so steht es jedenfalls im Haushaltsplan —, um 507 Millionen erhöht werden müßte.
      Wenn man davon ausgeht, daß zur Zeit 730 000 Betriebe Beiträge zu den Alterskassen zahlen, würde der Einzelbetrieb im Durchschnitt mit 245 DM im Jahr oder 20,40 DM im Monat belastet; zuzüglich der bisherigen Aiterskassenumlage von 12 DM und der Berufsgenossenschaftsumlage von 12 DM würde das 44,40 DM im Monat ausmachen. Diese Summe überschreitet zweifellos bei einer großen Zahl klein- und mittelbäuerlicher Betriebe die Grenze der Tragbarkeit. Deswegen haben wir die Teilung des Beitrags in einen allgemeinen gleichen Sockelbeitrag und einen zusätzlichen Beitrag vorgesehen, der nach der Betriebsgröße, nach dem Betriebsumfang gestaffelt ist. Wenn man ihn in einen allgemeinen Beitrag von 12 DM monatlich teilte, würde dieser nach dem Einheitswert gestaffelte zusätzliche Beitrag 5,5 pro Tausend des Einheitswertes dieser 780 000 landwirtschaftlichen Betriebe, die Beiträge an Alterskassen zahlen, ausmachen. Aber über diese Aufteilung läßt sich natürlich noch reden; das ist eine Frage der näheren Beratung und der Aushandlung.
      Vielfach ist hier darauf hingewiesen worden, daß der Staat für andere Zweige der sozialen Sicherung erhebliche Aufwendungen macht. Wegen der fortgeschrittenen Zeit will ich Ihnen diese Zahlen bis auf eine ersparen; aber der Bergbau bekommt 1628 Millionen DM im Jahre 1963 von 2708 Millionen DM aus Zuschuß des Bundes für die knappschaftliche Rentenversicherung, das sind 60,12 %.
      Nun, in dieser Beziehung ist der Bergbau als Urproduktion mit der Landwirtschaft vergleichbar. Die Beteiligung des Bundes mit 49 % an den Gesamtaufwendungen dieses landwirtschaftlichen Sozialwerks erscheint nicht nur wegen der Notwendigkeit der Herstellung gleicher Startbedingungen in der EWG berechtigt, sondern auch wegen ides großen Anteils der alten Lasten, über die Sie jetzt bei der Unfallversicherung so ausgiebig diskutiert haben, auch wegen des großen Anteils der Altenlast an den Aufwendungen des landwirtschaftlichen Sozialwerks, insbesondere bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Seit 1949, seit der vorletzten Betriebszählung, sind ja fast zweieinhalb Millionen



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      Menschen aus der Landwirtschaft abgewandert, und für viele von ihnen werden von den landwirtschaftlichen Betrieben noch jetzt Unfallrenten bezahlt. Von daher Altenlast!
      Diese Beteiligung des Bundes mit 49 % erscheint zusätzlich vertretbar angesichts der Zahl dieser zweieinhalb Millionen Arbeitskräfte, die die Landwirtschaft in den vergangenen 12 Jahren an die gewerbliche Wirtschaft abgegeben hat, die dort einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Beitrag leisten und zur Finanzierung der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft Verbliebenen — muß ich in diesem Falle sagen — eben nur noch als Steuerzahler, wie alle anderen Steuerzahler, beitragen können, die aber gleichermaßen einen volkswirtschaftlichen Nutzen aus dieser kräftigen Zuwanderung aus der Landwirtschaft ziehen.
      Meine Damen und Herren, wir schlagen im Rahmen dieses landwirtschaftlichen Sozialplans noch einige weitere Maßnahmen vor. Eine von ihnen hat ihren Niederschlag in dem Antrag auf Umdruck 178 gefunden. Vielleicht nehmen Sie diesen Antrag einmal zur Hand. Dort wird vorgeschlagen, einen Betrag von 30 Millionen DM bereitzustellen, aus dem besondere Hilfen bei vorzeitiger Abgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe zu Zwecken der Agrarstrukturverbesserung gewährt werden sollen.
      Die landwirtschaftliche Altershilfe wurde 1957 ja nicht in erster Linie als eine sozialpolitische, sondern als eine agrarpolitische Maßnahme angesehen. Ich habe deswegen oft die Klingen mit dem Herrn Bundesminister an dieser Stelle gekreuzt. Die landwirtschaftliche Altershilfe hat bekanntlich auch sehr wünschenswerte agrarstrukturpolitische Folgen gezeitigt. Die Voraussetzungen, unter denen das Altershilfegesetz im Jahre 1957 geschaffen wurde, nach dem zu der bestehenden Naturalversorgung des Altenteilers aus einem weiterbestehenden Betrieb ein zusätzliches Bargeld zu gewähren ist, sind wegen der Auflösung vieler landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr in vollem Umfang gegeben.
      Im übrigen hat die Erfahrung mit der landwirtschaftlichen Altershilfe gelehrt, daß es zusätzlicher Maßnahmen zur Erleichterung der Hofabgabe und des Anreizes zur Hofabgabe und zur beruflichen Umstrukturierung bedarf. Solche Maßnahmen schlagen wir vor in Form von sozialen Hilfen für alte Landwirte, die ihren Beruf gern aufgeben möchten, aber keine andere Erwerbstätigkeit mehr aufnehmen können, beispielsweise solche Landwirte, die schon 70 oder 75 Jahre alt sind und an der Bewirtschaftung ihres landwirtschaftlichen Kleinbetriebes festhalten, weil sie daran festhalten müssen, weil sie nämlich von dem doch sehr niedrigen Altersgeld, selbst wenn sie für das verpachtete Land, das sie besitzen, noch eine Pacht beziehen, nicht leben könnten, sondern verhungern müßten.
      Diese Maßnahmen wären eine echte Aufgabe der Agrarstrukturverbesserung. Sie könnten von den Siedlungsträgern, den Landgesellschaften, den Gesellschaften zur Verbesserung der Agrarstruktur durchgeführt werden. Zu diesem Zweck, meinen wir, meine Damen und Herren, sollten wir in den Grünen Plan 1963 erstmalig einen Betrag von 30 Millionen DM einsetzen.
      Diese Vorschläge sollen wirklich — um mich eines Ausdrucks des Kollegen Lücker zu bedienen — der Landwirtschaft helfen, den Anpassungsprozeß durchzustehen. So hat er hier heute von dieser Stelle aus gesagt. Er hat gesagt, wir müßten geeignete Mittel finden, um der Landwirtschaft zu helfen, den Anpassungsprozeß durchzustehen. Genau das ist die Absicht dieser sozialdemokratischen Vorschläge, die da landwirtschaftlicher Sozialplan genannt sind. Und wenn der Kollege Dr. Effertz sich vorhin an uns gewandt und gesagt hat: Auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben doch in den vergangenen zwölf Monaten keine Vorschläge für eine neue Konzeption gemacht —, bitte schön, hier haben Sie nun mindestens auf diesem Teilgebiet eine neue Konzeption, eine umfassende Konzeption, die praktikabel, leicht überschaubar, durchführbar und finanziell tragbar ist und die gerade in der gegenwärtigen Situation vor dem Hintergrund dieses erschütternden Grünen Berichtes durchgeführt werden sollte.
      Wir beantragen deswegen auf Umdruck 179, daß man den in Einzelplan 10 Kap. 10 02 vorgesehenen Titel 608 — da heißt es wohl „Zuschüsse zur Förderung, der Altershilfe für Landwirte" — ändern solle und ihn bezeichnen solle als „Maßnahmen der sozialen Sicherung". Der Ansatz von 92 Millionen DM, der dort vorgesehen ist, soll um 245 Millionen DM aufgestockt werden. Dieser Betrag von 245 Millionen DM setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen, zunächst aus einem Betrag von 175 Millionen DM, der benötigt würde, um die in dem Gesetzentwurf Drucksache IV/901 — Altershilfe für Landwirte — geforderten Maßnahmen ab 1. April dieses Jahres durchführen zu können. Dazu brauchen wir den Betrag von 175 Millionen DM. Der zweite Teilbetrag von 70 Millionen DM wird gebraucht, um ab 1. Juli dieses Jahres die landwirtschaftlichen Unfallrenten auf die Höhe der Unfallrenten für ehemalige Landarbeiter anzuheben. 175 Millionen DM plus 70 Millionen DM machen 245 Millionen DM.
      Wir stellen noch keine Anträge zur Finanzierung des Krankheitsschutzes. Insgesamt kostet das 378 Millionen DM. Gleichzeitig mit der Einführung des vollen Krankheitsschutzes, also sagen wir, mit der Krankenversicherungspflicht für die Selbständigen und die Mithelfenden, müssen wir ja das Sozialwerk errichten. Dazu müssen wir einen Gesetzentwurf vorlegen, den zu erarbeiten naturgemäß einige Zeit dauert; denn das wird ein komplizierter Gesetzentwurf. Wir sind nicht sicher, daß wir das noch in diesem Jahre 1963 'bis zur Verabschiedung bringen. Aus diesem Grunde ist sowohl auf die Beantragung eines Staatszuschusses für den Krankheitsschutz als auch schon auf die Beteiligung der Landwirtschaft an den Kosten dieses Sozialwerks im Jahre 1963 verzichtet worden.

      (der Auffassung meiner Fraktion und meiner Partei stellt dieser Sozialplan, stellen diese Vorschläge, die Ihnen zu unterbreiten ich die Ehre hatte, einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Frehsee l Integration der deutschen Landwirtschaft in die Industriegesellschaft wie auch in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft dar. Er wird der Landwirtschaft helfen, diesen harten Anpassungsprozeß durchzustehen, wie es der Kollege Lücker formuliert hat. Er stellt auch einen Beitrag zur Erfüllung des Landwirtschaftsgesetzes dar, das ja die Angleichung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft Tätigen an die vergleichbarer Berufsgruppen fordert. Das Wort hat der Abgeordnete Ertl. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erschrecken Sie nicht. Ich möchte sie nicht mehr sehr beanspruchen; denn in Bayern gibt es ein Sprichwort: Den letzten beißt jemand. Ich möchte es nicht weiter ausführen. Nach so viel großen Vorhaben, die jetzt gerade auch noch vom Herrn Kollegen Frehsee vorgebracht worden sind, möchte ich meinen, daß die Arbeitsämter in Zukunft wegen des Antrags über die soziale Sicherheit mit Anträgen für die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte überfüllt sind. Da wird sich wenigstens dieses Problem noch in Wonne lösen lassen. Aber die Realität wird wohl auch beim Sozialplan anders sein. — Ich will nicht scherzhaft fortfahren. Gnädige Frau, ich freue mich, Sie aufgemuntert zu haben. Es ist immerhin noch ein Erfolg zu später Stunde. Bei all dem stehen wir wiederum vor einem Problem, das die Landwirtschaft vielleicht zutiefst fühlt und daher auch mit Sorge betrachtet, daß nämlich zwischen dem Gesetz und der Wirklichkeit, der Praxis ein großer Unterschied ist. Darin besteht eigentlich die Irrealität in der Agrarpolitik. Um es konkret zu sagen: welch große Hoffnungen ruhten auf dem Landwirtschaftsgesetz, welch große Hoffnungen beruhten auf dem Art. 39 des EWG-Vertrages! Und das Faktum ist eine immer mehr gesteigerte Disparität. Das ist das Problem, das wir uns sehr ernsthaft überlegen müssen. Wir Freien Demokraten werden die Pläne, die die soziale Gleichstellung bezwecken, wohlwollend prüfen und durchaus unterstützen. Ich darf kurz einblenden, daß wir vor zwei Jahren schon einmal die Altersversorgung anheben wollten. Wir haben uns jetzt dem Antrag der CDU-Fraktion angeschlossen. Aber ich glaube, wir sollten den Schwerpunkt nicht so sehr verlagern, sondern dabei bleiben, daß der bäuerliche Betrieb eine wirtschaftliche Einheit ist und als wirtschaftliches Unternehmen jedem anderen Betrieb innerhalb unserer Volkswirtschaft gleichgestellt sein muß. Ich möchte nur einige wenige Worte zum Grünen Plan sagen. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß der Strukturwandel in Mehrjahresplänen fixiert werden sollte. Das ist ein altes Anliegen von uns. Wir glauen, daß wir hier auf lange Sicht planen müssen und daß alle, die mit dem Strukturwandel zu tun haben, dieses langfristige Vorhaben kennen und auch wissen müssen, welche Gelder hier zur Verfügung stehen. Sosehr wir es auch unterstützen, daß der Grüne Plan in diesem Jahr bereinigt und stärker gegliedert wurde, würden wir es aus 'diesem Grunde besonders 'begrüßen, wenn es gelänge, die Flurbereinigung, die Aufstockung und Aussiedlung in ein langfristiges Programm umzuwandeln, ähnlich wie wir es z. B. beim Straßenverkehr haben. Bei all diesen Dingen, die heute die Landwirtschaft berühren, spielt auch das Problem des Standorts und der Marktferne eine Rolle. Das ist ein Problem, das gerade uns aus den südlichen und nördlichen Gefilden, die Kollegen aus Bayern und Schleswig-Holstein berührt. Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt — darauf darf ich noch kurz eingehen —, in idem wir die Bundesregierung bitten, zu prüfen, inwieweit 'durch eine Frachtsenkung eine Möglichkeit geschaffen werden kann, den Absatz von Veredelungsprodukten zu fördern. Wir glauben, daß dieser Antrag besonders dringlich ist, nachdem Ihnen bereits Kollege Logemann vorgerechnet hat, daß wir erneut allein durch den augenblicklichen Preisverfall bei Schlachtrindern Einbußen in Höhe von 200 Millionen DM zu verzeichnen haben. Wir werden in der Zukunft auch alle Pläne mit sehr großer Kritik betrachten müssen, die die Produktion zum günstigen Standort verlagern wollen; denn das würde der Schlußstrich unter eine Kulturpolitik sein. Vor Tausenden von Jahren sind in allen entfernten Gebieten Kolonisatoren eingedrungen und haben eine Kulturlandschaft aufgebaut. Es wäre verheerend, wenn es ausgerechnet der Industriegesellschaft vorbehalten bliebe, diese kulturelle Entwicklung, die eine eigenständige Landschaft geformt hat, zum Einbruch zu bringen, indem man sagt: Das sind Grenzertragsgebiete; sie müssen durch Aufforstung wieder in den Urwald zurückgeführt werden. Dagegen werden wir immer unsere Bedenken anmelden. Noch ein Wort zum Kredit. Wir begrüßen es, daß es zu einem einheitlichen Kreditprogramm gekommen ist. Wir hoffen, daß es auf dem Gebiet der Kredite und der Beihilfen zu einer Einheit kommt, weil wir der Meinung sind, daß dadurch ein echter Betriebsentwicklungsplan zustande kommt. Lassen Sie mich mit folgender Bemerkung schließen. Es geht heute darum, unserer Jugend in den Dörfern wieder Hoffnung zu machen. Das Problem in der Landwirtschaft besteht nämlich darin, daß zwar die Alten noch bleiben, daß aber die Jungen bereits weggehen oder im Weggehen begriffen sind. Diese Hoffnung müssen wir durch eine konstruktive Agrarpolitik begründen, in der auch die Preispolitik nicht ausgeklammert werden kann — trotz EWG. Das ist unsere Auffassung. Diesen Appell richten wir an die Bundesregierung, und wir werden von der Fraktion her alles tun, um die Bundesregierung hierbei zu unterstützen. Wir haben vielleicht im Zuge der Agrarpolitik der EWG auch auf diesem Ertl Sektor eine kleine Atempause, die wir benutzen können. — Wir haben es bewiesen durch unseren Milchpreisantrag, und ich freue mich, Herr Kollege Schmidt, daß Sie uns gefolgt sind. Das beweist wohl, wie sehr auch bei Ihnen heute die Erkenntnis durchgedrungen ist, daß es ohne eine aktive Preispolitik auf die Dauer keine gute Agrarpolitik gibt. Lassen Sie mich damit zum Schluß kommen. Wir werden die sozialen Pläne mit Wohlwollen prüfen. Wir hoffen, daß das kommende Jahr für unsere Landwirtschaft ein gutes Jahr sein wird; denn es ist bereits so weit, daß der Erfolg der Landwirtschaft davon abhängt, ob eine bessere oder schlechtere Ernte zu erwarten ist. Ich glaube, das ist kein guter Zustand. Wir sollten dafür sorgen, daß auch bei einer nicht allzuguten Ernte die Sicherung des Einkommens ermöglicht wird. Wir hoffen aber insbesondere, daß wir uns bei 'der Beratung des nächsten Grünen Plans nicht erneut über eine schlechte Ernte zu unterhalten haben. Wir hoffen, daß es uns möglich sein wird, den Grünen Plan in 'den Ausschußberatungen in einen guten Segen umzuwandeln, nicht für den sozialen Bereich, sondern zur Erhaltung von guten und schönen Bauernhöfen. (Beifall bei der FDP. — Zurufe von der SPD.)





      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Josef Ertl


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (Zuruf von der SPD.)


      (Beifall bei der FDP.) Das ist das Kernproblem.





      (Zuruf 'des Abg. Dr. Schmidt [Gellersen].)


      (Befall bei den Regierungsparteien.)