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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 60. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Altmaier Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2677 A Zur Tagesordnung Wilhelm (SPD) 2678 B Dürr (FDP) 2678 C Fragestunde (Drucksache IV/958) Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Hilfe der Bundeswehr bei dem Flugzeugunglück in Riesenbeck Hopf, Staatssekretär 2679 A, B Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . 2679 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Wahlinserat in einer süddeutschen Zeitung Dr. Schröder, Bundesminister . . 2679 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 2679 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Entschädigung der durch den „Brandaris"-Komplex betroffenen Personen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2679 D, 2680 A Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 2679 C, D Frage des Abg. Liehr: Aufsichtskräfte im Jugendstrafvollzug Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2680 A, B Liehr (SPD) 2680 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hilfe für die Obsterzeuger Grund, Staatssekretär . . . 2680 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 2680 B, D Frage des Abg. Jahn: Entwurf einer Finanzgerichtsordnung Grund, Staatssekretär 2681 A Wittrock (SPD) 2681 A Frage des Abg. Wächter: Landabsatz der Zechenhandelsgesellschaften Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2681 B, C Wächter (FDP) 2681 C Frage des Abg. Reichmann: Kälbermastfuttermittel aus den Niederlanden Schwarz, Bundesminister . . . . 2681 D Frage des Abg. Reichmann: Übervorteilung der deutschen Milchwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 2682 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ansteckende Krankheiten durch ausländische Arbeitskräfte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2682 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 Frage des Abg. Hammersen: Verkauf von unbebauten bundeseigenen Grundstücken . . . . . . . . 2682 C Frage des Abg. Ritzel: Presseberichte betr. Ärzteüberschuß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2682 C, D Ritzel (SPD) 2682 C, D Frage des Abg. Ritzel: Medizinstudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 2682 D, 2683 A, B, C Ritzel (SPD) 2683 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 2683 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2683 D, 2684 B, C Dr. Mommer (SPD) 2684 B, C Frage des Abg. Dr. Mommer: Benutzung von Raucher- und Nichtraucherabteilen in Nahverkehrszügen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 2684 D 2685 A Dr. Mommer (SPD) 2685 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Fahrstrecke des Schnellzugpaars D 94/95 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2685 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2685 C Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Heizungsanlagen in Reisezugwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2685 D, 2686 C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2686 D Frage des Abg. Gewandt: Verbilligter Flugdienst Hamburg—Frankfurt (Main) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2686 D, 2687 A, B Gewandt (CDU/CSU) 2687 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2687 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Ursachen des Flugzeugabsturzes in Riesenbeck Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2687 C Frage des Abg. Wischnewski: Nordbrücke in Köln Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2687 D, 2688 A Wischnewski (SPD) 2688 A Frage des Abg. Wischnewski: Autobahn Köln—Aachen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2688 A Frage des Abg. Gerlach: Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2688 B, D, 2689 A Gerlach (SPD) 2688 D Langebeck (SPD) 2689 A Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/950) 2689 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes (Drucksache IV/966) — Erste Beratung — 2689 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (Abg. Dr. Vogel, Schoettle, Dr. Emde u. Gen.) (Drucksache IV/686) — Erste Beratung — 2689 C Große Anfrage betr. Wissenschaftsförderung (SPD) (Drucksache IV/735) Lohmar (SPD) 2689 C Lenz, Bundesminister . . 2696 A, 2720 A Goppel, Ministerpräsident des Lan- des Bayern 2700 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2704 A Dr. Frede (SPD) . 2707 B Dr. Hellige (FDP) 2710 D Dr.-Ing. Balke (CDU/CSU) . . . 2713 B Dehnkamp, Senator der Freien Hansestadt Bremen . . . . . . 2715 D Dr. Kübler (SPD) 2717 A Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) 2718 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu 940) ; in Verbindung mit der Großen Anfrage betr. gemeinsame Agrarpolitik in der EWG (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/742) ; dem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/901) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 904) — Erste Beratung — Schwarz, Bundesminister . 2667 B 2720 D Struve (CDU/CSU) 2722 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2727 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 2731 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 2738 D Bading (SPD) 2744 C Logemann (FDP) . . . . . . . 2750 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2755 A Marquardt (SPD) . . . . . . 2756 C Berberich (CDU/CSU) 2757 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 2760 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 2766 A Nächste Sitzung 2770 C Anlagen 2771 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2677 60. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 11 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2771 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 2. Dr. Atzenroth 13. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 15. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 13. 2. Dr. Danz 14. 2. Dopatka 21. 2. Dr. Dörinkel 20. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Ehren 15. 2. Figgen 20. 4. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gaßmann 15. 2. Gedat 15. 2. Gerns 13. 2. Freiherr zu Guttenberg 15. 2. Hammersen 15. 2. Harnischfeger 15. 2. Hauffe 28. 2. Katzer 28. 2. Frau Kipp-Kaule 15. 2. Klein (Saarbrücken) 15. 2. Kohlberger 15. 2. Kraus 13. 2. Dr. Krümmer 15. 2. Kühn (Hildesheim) 16. 2. Kühn (Köln) 13. 2. Kurlbaum 13. 2. Leber 15. 2. Lemmer 28. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Leonhard 15. 2. Dr. Löbe 1. 3. Majonica 13. 2. Mattick 15. 2. Frau Dr. Maxsein 15. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 2. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Nordenham) 2. 3. Nellen 15. 2. Neubauer 17. 2. Neumann (Allensbach) 15. 2. Neumann (Berlin) 23. 2. Oetzel 28. 2. Frau Dr. Pannhoff 15. 2. Pöhler 15. 2. Rademacher 13. 2. Ramms 15. 2. Dr. Reischl 15. 2. Richarts 13. 2. Ruf 16. 2. Sander 15. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 13. 2. Schoettle 15. 2. Seither 11. 3. Dr. Stammberger 28. 2. Dr. Starke 13. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stein 13. 2. Steinhoff 15. 2. Dr. Steinmetz 15. 2. Strauß 18. 3. Dr. Supf 13. 2. Urban 15. 2. Frau Vietje 15. 2. Dr. Wahl 28. 2. Wegener 14. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Werner 24. 2. Wittmer-Eigenbrodt 16. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Wuermeling 1. 3. Wullenhaupt 19. 2. Anlage 2 Umdruck 177 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betreffend Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung die Zuständigkeit in allen Fragen und Arbeitsbereichen, die mit der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusammenhängen, zu übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Ländern 1. die Richtlinien über die Vergabe von Stipendien nach dem Honnefer Modell so zu ändern, daß sie dem Bedarf der Studierenden entsprechen und eine Ausweitung des zu fördernden Personenkreises ermöglichen; 2. den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere die Neugründung von Universitäten und medizinischen Akademien, zu beschleunigen und entsprechende Baumaßnahmen von restriktiven Anordnungen zur Dämpfung der Baukonjunktur auszunehmen; 3. sich dafür einzusetzen, daß das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung seine Arbeit alsbald aufnehmen kann und daß das Statistische Bundesamt in die Lage versetzt wird, die notwendigen statistischen Unterlagen über das Bildungswesen zu erstellen; 4. unverzüglich zu prüfen, wie — nach dem Beispiel des Wissenschaftsrates — für das Bildungswesen außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen ein Deutscher Bildungsrat geschaffen werden kann, der die Bildungspolitik der Bundesländer planend und koordinierend klärt und als politische Repräsentanz in allen Bildungsfragen dem Ausland gegenüber in Erscheinung tritt. 2772 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 Die Bundesregierung wird ersucht, 1. auf eine baldige Annahme des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben hinzuwirken; 2. nach Artikel 74 Nr. 13 GG ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen; 3. mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans jährlich einen Bericht an den Deutschen Bundestag über den Stand der Entwicklung der Wissenschaften in Deutschland vorzulegen. Die Selbstverwaltungsorgane der Wissenschaft sind vor der Abfassung des Jahresberichts zu hören. Der Jahresbericht soll die Ziele einer finanziell und sachlich langfristig geplanten Wissenschaftspolitik darlegen; 4. das Abkommen über die Bildung des Wissenschaftsrates zu verlängern. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 183 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betreffend Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag würdigt die bisherige Arbeit des Wissenschaftsrates, der in fruchtbarer Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft zu ersten bedeutsamen Ergebnissen im Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen geführt hat. Er ersucht die Bundesregierung, dem Wissenschaftsrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß für die nächste Periode des Ausbaus und für die Neugründung rechtzeitig neue Empfehlungen vorgelegt werden können. 2. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Wissenschaftsrat zu ersuchen, im Benehmen mit der westdeutschen Rektorenkonferenz und der deutschen Forschungsgemeinschaft Vorschläge für eine Reform Ides akademischen Unterrichts zu erarbeiten, die eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Kapazität sicherstellt. Dabei ist darauf zu achten, daß die bewährten Prinzipien der Freiheit von Lehre und Forschung nicht eingeschränkt werden. Der Bundestag erwartet, daß gleichzeitig mit den materiellen Anstrengungen von Bund und Ländern die selbstverantwortliche Wissenschaft Reformen erarbeitet, die der Beseitigung der Überfüllung der Hochschule ebenso dient wie der Steigerung der Leistung in Wissenschaft und Lehre. 3. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, zu prüfen, wie Voraussetzungen geschaffen werden können, daß wertvoller akademischer Nachwuchs der deutschen Wissenschaft erhalten bleibt. 4. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, in einen ständigen Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern über die Fragen von Wissenschaft und Bildung einzutreten und einen Bericht über .den Stand von Wissenschaft und Bildung periodisch Bund, Ländern und dem Wissenschaftsrat zu übermitteln. 5. Die Bundesregierung wird ersucht, in erneuten Verhandlungen das von ihr bereits vorgelegte Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zum Abschluß zu bringen, um den Fortgang des Ausbaus der Universitäten und der Förderung der Wissenschaft von jährlichen Haushaltsentscheidungen unabhängig zu machen. Bonn, den 13. Februar 1963 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der ländlichen Siedlung — Einzelplan 10 Kap. 10 02 Tit. 571 b) — aus Mitteln des Grünen Planes 1963 einen Betrag von 30 Mio DM bereitzustellen, aus dem besondere Hilfen bei vorzeitiger Abgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe zu Zwecken der Agrarstrukturverbesserung gewährt werden. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) den Titel „Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte" im Bundeshaushaltsplan — Einzelplan 10 Kap. 1002 Tit. 608 — zu ändern in „Maßnahmen der sozialen Sicherung", b) den Zuschuß aus Mitteln des Grünen Planes 1963 um 245 Mio DM auf 377 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2773 Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Grünen Planes 1963 a) die Mittel für den Wirtschaftswegebau um 20 Mio DM auf 100 Mio DM, b) die Mittel für die Wasserversorgung usw. um 20 Mio DM auf 70 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 181 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1963 1. für Leistungsprüfungen und Förderung von Züchtung und Saatguterzeugung 2 Mio DM, 2. für Qualitätskontrollen 3 Mio DM, 3. für horizontale Verbundwirtschaft 16 Mio DM, 4. für vertikale Verbundwirtschaft 22 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 182 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940; zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Grünen Planes 1963 für die Zinsverbilligungsaktion 1963 weitere 50 Mio DM bereitzustellen. Dieser Mehransatz soll insbesondere im Rahmen eines betrieblichen Entwicklungsplans zur Teilumschuldung hochverschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe bei Einbeziehung in die Hofkreditaktion und für Darlehen an Pachtbetriebe verwendet werden. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 184 Antrag der Abgeordneten Wächter, Ertl und Genossen zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, als Beitrag zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Gemeinsamen Mark mit geeigneten Maßnahmen auf eine Senkung der Frachtkosten für Schlachtrinder hinzuwirken. Bonn, den 13. Februar 1963 Wächter Ertl Eisenmann Dr. Emde Frau Dr. Heuser Dr. Imle Frau Dr. Kiep-Altenloh Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Logemann Ollesch Opitz Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Schmidt (Kempten) Soetebier Anlage 10 Umdruck 185 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis; stimmt dem ,Grünen Plan 1963 im Hinblick auf die fühlbar verschlechterte Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1961/62 im Grundsatz zu und begrüßt die Aufstockung der vorgesehenen finanziellen Ausgleichsmittel in Höhe von 240 Mio DM, insbesondere für die Verbesserung 2774 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 der Altershilfe, die zum 1. April 1963 in Kraft treten soll; fordert die Bundesregierung auf, weitere 160 Mio DM zur Verfügung zu stellen und verpflichtet sich, diese zusätzliche finanzielle Aufstockung zu unterstützen; die Verwendung dieser zusätzlichen 160 Mio DM im einzelnen soll im Rahmen der zweiten Beratung des Haushalts festgelegt werden; fordert die Bundesregierung auf, ihre agrarpolitischen Maßnahmen weiterzuentwickeln und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den wirtschaftlichen und sozialen Anpassungsprozeß der deutschen Landwirtschaft im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu fördern und ihre Position im Rahmen der EWG sowie in ihrer internationalen Verflechtung zu festigen; hierzu sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Marktstellung (z. B. Verbesserung von Vermarktungseinrichtungen, Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft) ebenso notwendig wie eine der allgemeinen Entwicklung entsprechende Anpassung des Strukturprogramms im Rahmen einer aktiven regionalen Entwicklungs- und gesamtwirtschaftlichen Strukturpolitik; fordert die Bundesregierung auf, ihre Maßnahmen der Agrarpolitik unter Beachtung der besonderen bäuerlichen Lebensverhältnisse durch soziale Hilfen zu ergänzen; erwartet, daß die Bundesregierung im Rahmen der EWG-Politik das deutsche Agrarpreisniveau als eine entscheidende Voraussetzung für die Sicherung eines angemessenen Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Menschen im Vergleich zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen weiterhin verteidigt; dabei ist zu berücksichtigen, daß in der EWG eine Tendenz steigender Produktionskosten für die Landwirtschaft festzustellen ist. Bonn, den 13. Februar 1963 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 11 Umdruck 186 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der ungünstigen Wirtschaftsergebnisse im Wirtschaftsjahr 1961/62 sind die Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen außerordentlich gesunken. Der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft ist größer geworden. Trotz .der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen Zuwendungen von Bund und Ländern ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nichtgelungen, dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert außerordentlich, daß die Bundesregierung der Forderung des Bundestages vom 31. Januar 1962 nicht nachgekommen ist, eine den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßten, neuen agrarpolitischen Konzeption vorzulegen. Angesichts dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung, einen landwirtschaftlichen Entwicklungsplan für die Übergangszeit der EWG vorzulegen. Dabei müssen struktur-, kredit-, sozial- und marktpolitische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Der Bundestag erwartet, daß die im Grünen Plan vorgeschlagenen und von der Bundesregierung zusätzlich zugesagten Mittel gezielt verwendet werden. Bonn, den 13. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gegenstand der heutigen Verhandlungen ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, deren sich Bund und Länder gemeinsam annehmen. Gutes Einvernehmen zwischen Bund und Ländern ist die Voraussetzung für die Möglichkeiten eines Erfolges. Ich freue mich deshalb, daß nach der Beantwortung der Großen Anfrage durch die Bundesregierung auch der Bundesrat zu den angeschnittenen Fragen Stellung nehmen wird.
    Ich darf mich bei Ihnen, Herr Kollege Lohmer, sehr herzlich für Ihre Courtoisie bedanken. Wenn ich auch im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage nicht speziell darauf eingehen kann, so werde ich dies doch nachher in der allgemeinen Stellungnahme tun.
    Für die Bundesregierung beantworte ich die Große Anfrage betreffend Wissenschaftsförderung folgendermaßen.
    Zur Frage 1: Die Zahl der Abiturienten hat sich in den letzten acht Jahren fast verdoppelt. Sie ist von zirka 32 000 im Jahre 1955 auf fast 58 000 im Jahre 1962 gestiegen. Parallel damit ist die Zahl der deutschen Studenten an staatlichen wissenschaftlichen Hochschulen — ohne Beurlaubte, Gasthörer und Studenten an Pädagogischen Hochschulen — von 123 000 im Jahre 1955 auf 211 000 im Jahre 1962 gestiegen. Dazu kommen noch jeweils weitere 10 °/o ausländische Studenten.
    Eine Vorausschätzung des Wissenschaftsrates — ich darf auf seine Empfehlungen vom November 1960, Teil I, Seite 485, verweisen — zeigt, daß die Zahl der Abiturienten 1963 mit 62 300 ihren Höhepunkt erreicht haben wird, dann abfällt auf 46 200 im Jahre 1965, um etwa im Jahre 1970 wieder die Höhe von 1963, nämlich 62 600, zu erreichen. Dementsprechend wird die Studentenzahl ebenfalls 1964 einen Höhepunkt mit 236 500 haben, dann abfallen und 1970, soweit sich jetzt übersehen läßt, etwa zum alten Punkt mit 232 200 zurückkehren.
    Über die weitere Zukunft bis 1980 können im Augenblick keine verantwortlichen Vorausschätzungen vorgelegt werden. Denn für die Zeitspanne 1970/80 kann nicht mehr von der Annahme ausgegangen werden, daß die bisherigen Verhältnisse weiter andauern. Vielmehr ist damit zu rechnen, daß sich geplante und absehbare Veränderungen im Schulaufbau auf den Schuldurchgang und damit auf die Abiturientenzahlen auswirken werden. In ähnlicher Weise können Maßnahmen der Hochschulreform, etwa eine Verkürzung der Studiendauer, die Studentenzahlen beeinflussen.
    Wohl aber gibt es den Versuch, den allgemeinen Trend der Studentenzahlen aus einem internationalen Vergleich abzulesen: Professor Edding, der sich grundlegend über Fragen der Bildungsökonomie geäußert hat, hat festgestellt, daß in allen kochindustrialisierten Staaten der Welt seit langem die Studentenzahlen immer steiler ansteigen. Er vertritt die Auffassung, daß in all diesen Staaten eine bestimmte Korrelation zwischen dem Sozialprodukt je Kopf der Bevölkerung und dem relativen Hochschulbesuch besteht. Diese Korrelation beruht nach seiner Auffassung darauf, daß die Wirtschaftsintensität eines Landes weitgehend vom geistigen Vermögen eines Volkes abhängt, das durch die Bildungseinrichtungen aktiviert und gesteigert wird; andererseits erlaubt aber die größere Wirtschaftsintensität eines Landes, für den Ausbau des Bildungswesens steigende Mittel einzusetzen, und macht diesen Einsatz dafür auch erforderlich. Professor Edding glaubt, daß sich das Bruttosozialprodukt des deutschen Volkes von 1960 bis 1980 verdoppeln werde, und schließt daher für 1980 auf eine Studentenzahl von 400 000.
    Zur Prüfung all dieser mit einer langfristigen Planung zusammenhängenden Fragen hat der Wissenschaftsrat eine Arbeitsgruppe gebildet, der unter anderem auch Professor Edding angehört. Die Gruppe wird nicht nur die bisher vorgelegten Schätzungen überprüfen, sondern auch die Studentenzahlen langfristig vorauszuberechnen und hierbei die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an akademisch gebildeten Kräften zu ermitteln suchen, eine Frage, die ihre ganz besonderen Schwierigkeiten hat. Die Arbeitsgruppe hat ihre erste Sitzung bereits gehalten; die Ergebnisse sind jedoch noch nicht berichtsreif. Die notwendigen Untersuchungen nehmen noch eine gewisse Zeit in Anspruch, zumal die noch nicht abgeschlossene Auswertung der letzten Volkszählung einbezogen werden soll. Es dürfte aber mit der Vorlage der ersten Ergebnisse Ende des Jahres zu rechnen sein.
    Zur Frage 2: Die Kapazität der Hochschulen dürfte 1960 beträchtlich unter 200 000 Studenten gelegen haben. Der Wissenschaftsrat hat zur Erweiterung der Kapazität zwei Maßnahmen vorgeschlagen: den Ausbau der bestehenden Hochschulen auf ein Fassungsvermögen von etwa 200 000 Studenten und den Neubau von Hochschulen.
    Inzwischen sind folgende Hochschulgründungen in Vorbereitung: Bochum, Bremen, Konstanz, Regensburg und Dortmund; ferner einige Medizinische Akademien.
    Wenn diese beiden großen Empfehlungen des Wissenschaftsrates ausgeführt sind, werden die bestehenden Hochschulen 1964 etwa 200 000 Studenten und die neuen Hochschulen etwa 1970 weitere 30- bis 35 000 Studenten fassen können. Im Jahre 1970 wird also eine Gesamtkapazität von 230 000 Studenten erreicht sein. 1964 ist jedoch mit 236 500 deutschen und weiteren 20 000 ausländischen Studenten zu rechnen, während die Kapazität der Hochschulen bei 200 000 liegen wird; es wird also ein Überhang von über 50 000 Studenten vorhanden sein. 1970 wird die Kapazität 230 000 Studenten betragen, während mit über 250 000 deutschen und ausländischen Studenten zu rechnen ist; der Überhang beträgt noch 20 000 Studenten.
    Die Kluft zwischen Hochschul-Kapazität und vermutlicher Studentenzahl kann allein durch weiteren Ausbau der bestehenden Hochschulen nur schwer



    Bundesminister Lenz
    geschlossen werden. Bei einer Reihe von Hochschulen, z. B. München, wird der für die Arbeitsfähigkeit optimale Ausbau in Kürze erreicht sein. Auch durch Neubau von weiteren Hochschulen kann angesichts des Mangels an Hochschullehrern vorerst kaum Abhilfe erwartet werden.
    Es müßte überlegt werden, wie man die vorhandene Hochschulkapazität besser nutzt. Durchlaufen die Studenten in Zukunft die Hochschulen schneller als jetzt, muß die Studentenzahl sinken, nicht jedoch die der Absolventen. Hierfür bieten sich zwei Wege an.
    Einmal könnte durch eine nüchterne Überprüfung der Studienpläne und Stoffpläne der seit Jahrzehnten anhaltenden Studienzeitverlängerung entgegengewirkt werden. Ich nenne ein Beispiel. Während von 100 Studenten im Jahre 1925 noch rund 25 nach dem 5. und 6. Semester abgegangen sind, tat dies 1958 kaum ein Student. Die Abgänge nach dem 7. und 8. Semester waren in den entsprechenden Jahren rund 27 und 10 v. H., nach dem 9. und 10. Semester 47 und 18 v. H. Während schließlich für den Studienabschluß 1925 kaum jemand 11 und mehr Semester benötigte, waren es 1958/59 mehr als 72 Studenten von 100. Es ist fraglich, ob eine solche Ausweitung für den Erfolg des Studiums erforderlich ist. Hier Abhilfe zu schaffen, wäre eine gemeinsame Aufgabe der Hochschulen und der Kultusministerien.
    Zum andern müßte geprüft werden, ob die Gliederung des Studienjahres in zwei Semester und zwei große Ferienabschnitte einer optimalen Aus) nutzung der Ausbildungsstätten noch Rechnung trägt. Denn es ist offensichtlich, daß ein erheblicher Teil der Studentenschaft die vorlesungsfreie Zeit nicht intensiv für das Studium ausnützt. Es müßte gemeinsam von den Kultusverwaltungen und den Hochschulen geprüft werden, wie das Interesse der Professorenschaft an einer für die Forschung notwendigen längeren vorlesungsfreien Zeit in Einklang gebracht werden kann mit der Notwendigkeit, die universitären Einrichtungen besser auszunutzen. Man könnte an die Einführung von Trimestern als vorübergehende Notmaßnahme denken, aber auch an Übungen in sogenannten FerienTrimestern unter Leitung von Angehörigen des sogenannten „Mittelbaues".
    Ein numerus clausus kommt für die Beschränkung der Studentenzahl aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Frage. Als befristete Notmaßnahme muß er wohl hingenommen werden. Nur sollten sich dann die Hochschulen und Hochschulverwaltungen offen dazu bekennen und die Auswahlkriterien bekanntmachen. Eine überlegte Publizität solcher Sperren kann zugleich den übermäßigen Drang der Studenten in die Großstadtuniversitäten bremsen.
    Auch sollte überlegt werden, wie das Studium der Studienanfänger gestrafft und intensiviert werden könnte — etwa durch Arbeitsgruppen unter Leitung von Tutoren; ich verweise auf die Vorschläge des VDS, der Vereinigung Deutscher Studentenschaften — oder durch gemeinsames Leben und Arbeiten in „Kollegienhäusern" ; das sind die Vorschläge des Wissenschaftsrates. Auch sollten — nach einem Vorschlag des VDS — vermehrt Zwischenprüfungen gehalten werden, damit ungeeignete Studenten rechtzeitig die Hochschule verlassen und nicht zu lange „mitgeschleppt" werden. Alle diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu einer „Verschulung" der Hochschulen führen.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Abgesehen von dieser noch zu prüfenden „Rationalisierung des Studiums" bleibt als Anpassung nur der schon genannte Ausbau der bestehenden Hochschulen und der Neubau. Die Bundesregierung fördert beide Vorhaben nach Kräften. Im einzelnen ist folgendes zu sagen.
    Zum Ausbau von Hochschulen: Dem Ausbau liegt eine genaue Planung des Wissenschaftsrates für die Jahre 1960 bis 1964 zugrunde.
    Der personelle Ausbau obliegt den Ländern. Die Bundesregierung leistet dazu insofern einen Beitrag, als sie zur Eingliederung von Wissenschaftlern, die aus der SBZ geflohen sind, den Ländern die Mittel für 500 Planstellen an den wissenschaftlichen Hochschulen zur Verfügung stellt, aus denen Hochschullehrer und wissenschaftliche Assistenten besoldet werden. Im Jahre 1962 wurden für diese Maßnahmen rund 7,6 Millionen DM aufgewandt; für das Jahr 1963 sind rund 9 Millionen DM veranschlagt.
    Am materiellen Ausbau beteiligt sich der Bund mit jeweils 50 % der Kosten einzelner Bauvorhaben. Das Bauprogramm des Wissenschaftsrates für die Jahre 1960 bis 1964 erfordert Gesamtaufwendungen von 2,6 Milliarden DM, einschließlich der Ersteinrichtungen der neu errichteten Bauten. Der Bund hat dazu, ausgehend von seinem Bedarf von 2 Milliarden DM für die Jahre 1960 bis 1964 und unter Berücksichtigung seiner übrigen Verpflichtungen, folgende Leistungen erbracht: im Jahr 1960 = 120 Millionen DM, im Jahr 1961 = 150 Millionen DM, im Jahr 1962 = 200 Millionen DM.
    Im Jahr 1963 wird er voraussichtlich 220 Millionen DM für den Ausbau der Hochschulen zur Verfügung stellen, zusammen 1960 bis 1963 690 Millionen DM.
    Außerhalb der Mittel, die auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates vergeben worden sind, hat das bisherige Bundesatomministerium für den Ausbau der Hochschulinstitute und sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen der Länder und für deren Ausstattung mit Geräten in seinem Zuständigkeitsbereich nachstehend genannte Zuschüsse gegeben: 1957 10 442 000 DM, 1958 27 312 000 DM, 1959 30 393 000 DM, 1960 32 660 000 DM, 1961 37 856 000 DM, 1962 51 082 000 DM, zusammen 189 745 000 DM.
    Mit diesen Leistungen in den Rechnungsjahren 1960 bis 1962 konnte allen finanziellen Forderungen entsprochen werden, die an den Bund für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen gestellt wurden.
    Der Bund ist gemeinsam mit den Landeskultusverwaltungen bemüht, das Tempo der Ausbaumaßnahmen im Rahmen der technischen Baukapazität zu beschleunigen, wie die laufende Steigerung seiner finanziellen Leistungen beweist. Mit folgenden



    Bundesminister Lenz
    Maßnahmen dürfte eine weitere Beschleunigung des Hochschulbaues zu erreichen sein:
    1. Prüfung, ob der Hochschulbau von allen hemmenden Maßnahmen zur Dämpfung der Baukonjunktur freigestellt werden kann.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Hätte man das bei dem Verlängerungsgesetz nicht schon vorschlagen können?)

    — Es ist Sache des Parlaments, hier Anregungen zu geben.
    2. Beschleunigung der Bauplanung durch Entwicklung bestimmter einheitlicher Grundtypen für Institute der einzelnen wissenschaftlichen Fachrichtungen.
    3. Beschleunigung des Baues durch Verwendung genormter Bauelemente.
    Was die Errichtung neuer Hochschulen angeht, so wiederholt die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die sie bereits in der Regierungserklärung vom 29. November 1961 abgegeben hat, „bei der Errichtung neuer wissenschaftlicher Hochschulen mitzuhelfen". Zur Zeit laufen Verhandlungen mit dem Senat der Freien Hansestadt Bremen über eine finanzielle Beteiligung des Bundes an einer Universität in Bremen. Das Bundeskabinett, das hierüber beraten hat, hielt das Projekt noch nicht für entscheidungsreif. Das Kabinett hat den zuständigen Minister beauftragt, die noch offengebliebene Frage, nämlich die Finanzierung der Investitionskosten, mit dem Bremer Senat zu klären. Abgesehen von Bremen liegen der Bundesregierung noch keine Finanzierungsersuchen für weitere neue Hochschulen vor.
    Die bisher geschilderten Pläne und Maßnahmen beziehen sich auf den Ausbau der bestehenden Hochschulen bis 1964 und den Neubau weiterer Hochschulen bis 1970. Darüber hinausgreifende Pläne liegen noch nicht vor. Jedoch haben die einzelnen Hochschulen Vorstellungen über die Entwicklungen auf längere Frist erarbeitet; darauf aufbauend hat der Vorsitzende des Wissenschaftsrates versucht, in Annäherungswerten die Kosten der weiteren Entwicklung zu schätzen. Danach müßten für die zehn Jahre nach 1963 etwa 13 bis 15 Milliarden DM — 9 bis 10 Milliarden für den Ausbau bestehender Hochschulen und 4 bis 5 Milliarden DM für neue Hochschulen — aufgebracht werden. Geht man davon aus, daß 1962 für Hochschulbauten etwa 500 Millionen DM investiert wurden, so würde sich für die nächsten zehn Jahre der Jahresbetrag auf 1,5 Milliarden DM erhöhen, also verdreifachen. Auch die Bedürfnisse der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft werden nach den Schätzungen des Wissenschaftsrates in ähnlicher Weise ansteigen.
    Über alle diese Erfordernisse wird jedoch der Wissenschaftsrat noch eingehende Prüfungen und Beratungen anstellen. Staat und Öffentlichkeit sollten sich rechtzeitig darauf einstellen, daß die Investitionen für unsere Wissenschaft erheblich verstärkt werden müssen. Eine arbeitsfähige Wissenschaft ist die Voraussetzung dafür, daß unser geistiges, wirtschaftliches und militärisches Potential erhalten bleibt und gestärkt werden kann. Die Anforderungen für die Wissenschaft werden von keiner anderen Staatsaufgabe an Dringlichkeit übertroffen, und wenn gespart werden muß — und es muß in den kommenden Jahren gespart werden —, darf nicht die Wissenschaft das erste Opfer sein.
    Zur Frage 3: Der Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen wird nur dann zum gewünschten Erfolg führen, wenn es gelingt, genügend Nachwuchskräfte für den Beruf des Hochschullehrers heranzubilden. Dazu hat der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen" eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen: Aufbau des sogenannten akademischen Mittelbaues, Vermehrung der Stellen für wissenschaftliche Assistenten, die Reform der Hochschullehrerbesoldung u. a. mehr. Hierauf hat der Bund keinen Einfluß. Jedoch hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die zu 70 % vom Bund finanziert wird, die Möglichkeit, den Nachwuchs unmittelbar durch Forschungs-, Ausbildungs- oder Habilitandenstipendien und Forschungsfreijahre zu fördern. 1961 hat sie auf diese Weise über 2000 Stipendiaten gefördert.
    Für Doktorandenstipendien gilt folgendes: Die Fritz-Thyssen-Stiftung hat 1961 und 1962 den Hochschulen je 1 Million DM für Doktorandenstipendien zur Verfügung gestellt. Diese Förderung läuft aus. Innerhalb des Honnefer Modells können Doktoranden ein Darlehen erhalten. Es wird geprüft, ob bei hervorragenden Leistungen im Examen das Darlehen in ein Stipendium umgewandelt werden kann. Auch werden hochbegabte Studenten, die häufig Hochschullehrer werden, von der Studienstiftung des Deutschen Volkes und den anderen Hochbegabtenstiftungen gefördert. Habilitandenstipendien werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vergeben. Die erforderlichen Mittel wurden der Deutschen Forschungsgemeinschaft bisher von der FritzThyssen-Stiftung zur Verfügung gestellt, die damit den Start ermöglicht hat. In Zukunft stellt der Bund diese Mittel im Rahmen seiner allgemeinen Zuwendungen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereit. Für 1963 sind 3 Millionen DM vorgesehen. In den Rechnungsjahren 1961 und 1962 wurden 320 Habilitandenstipendien vergeben.
    Alle diese Maßnahmen werden nach Auffassung der Bundesregierung dazu beitragen, die Zahl der notwendigen Lehrpersonen an den Hochschulen wesentlich zu erhöhen. Die Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Hochschulverwaltungen und den Hochschulen selbst. Wenn die nötigen Stellen geschaffen und Ausbildungsmöglichkeiten bereitgestellt werden, wird man die geeigneten Anwärter an den Hochschulen halten können, und sie werden nicht in die Industrie oder ins Ausland abwandern. Hierher gehört auch die Einrichtung von Parallellehrstühlen, deren Schaffung jedoch häufig unterbleiben wird, bevor die Kolleggeldreform nicht verwirklicht ist. Wenn alle Beteiligten guten Willen zeigen, müßte genügend geeigneter Hochschulnachwuchs zu finden sein.
    Zur Frage 4: Diese Frage gibt Veranlassung, zunächst zu sagen, was unter Planung verstanden wird. Im Deutschen wird „Planung" häufig mit der Vor-



    Bundesminister Lenz
    stellung von Zwangsjacke und Entmündigung verbunden. Diese Assoziationen sind jedoch falsch. Wenn der Staat im Wissenschaftsbereich plant, dann will er nicht etwa dirigistisch Einfluß nehmen auf den Inhalt der Forschung, sondern er will die Förderung, die er der Wissenschaft zukommen lassen will, vorausschauend überlegen. Angesichts der Unbegrenztheit der Forschungsthemen und angesichts der begrenzten öffentlichen Mittel muß der Staat für seine Förderung Schwerpunkte .bilden und Prioritäten festsetzen. Diese Planung richtet sich nicht gegen die Wissenschaft, sondern geschieht in engster Fühlung mit ihr im Wissenschaftsrat. Diese Art der Förderungsplanung wird immer die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Freiheit des Forschers als oberstes Gesetz respektieren. Gute Beispiele solcher liberalen Planung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates und das Schwerpunktprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
    Die vorhandenen Planungsunterlagen, nämlich die Feststellungen des Wissenschaftsrates, beziehen sich zunächst nur auf die wissenschaftlichen Hochschulen. Diese Unterlagen werden, wie zu Frage 1 hinsichtlich der Studentenzahl erläutert, laufend korrigiert und fortgeschrieben. Der Wissenschaftsrat wird in absehbarer Zeit weitere Unterlagen veröffentlichen, die sich auf die wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb der Hochschulen beziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sich die Planung verstärkt den Fragen zuwenden müssen, die sich auf die „Zubringer" zur Wissenschaft beziehen.
    Die gegenwärtigen Planungsunterlagen sind als Unterlagen für erste staatliche Maßnahmen brauchbar. Sie bedürfen jedoch der Ergänzung, Verfeinerung und Fortschreibung. Dafür sind zunächst einmal die Grundtatbestände und Fragestellungen wissenschaftlich zu klären. Hier könnte ein „Wissenschaftliches Institut für Bildungsforschung", wie es die Max-Planck-Gesellschaft plant, neben der „Hochschule für internationale pädagogische Forschung" in Frankfurt nützliche Vorarbeit leisten. Die so gestellten Fragen müßten dann durch statistische Erhebungen beantwortet werden. Aber gerade die Stellen, die sich beim Statistischen Bundesamt und bei den Statistischen Landesämtern mit Bildungsstatistik befassen, sind unterbesetzt. Infolgedessen fehlt es noch weitgehend an statistischem Material.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zur Frage 5: Der Entwurf des Abkommens zwischen dem Bund und den Ländern, der aus vier Artikeln besteht, regelt in den ersten drei Artikeln eine bereits bestehende Verwaltungspraxis. Diese drei Artikel regeln die gemeinsame Finanzierung des Hochschulausbaues, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft sowie des Honnefer Modells durch Bund und Länder. Sehr wichtig ist die Einrichtung der in Abschnitt IV des Abkommenentwurfs vorgesehenen Kommission. Sie soll nach dem Vorbild der Verhandlungskommissionen, die dieses Abkommen ausgehandelt haben, aus je drei Bundesvertretern und drei Ländervertretern bestehen und sich, unbeschadet der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, mit allen Bund
    und Länder gemeinsam interessierenden Fragen beschäftigen können, allerdings keine Entscheidungsbefugnis haben, sondern lediglich als Kontaktkommission tätig werden. Aufgabe der Ständigen Kommission wird es insbesondere sein, das Zusammenwirken des Bundes und der Länder bei weiteren gemeinsamen Aufgaben zu erörtern und, soweit notwendig, entsprechende weitere Abkommen vorzubereiten.
    Mit dem Abkommen ist einmal die rechtliche Fixierung der gemeinsamen Mitwirkung des Bundes und der Länder an der Förderung der Hochschulen, der wissenschaftlichen Organisationen und des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erwarten. Damit werden feste Unterlagen für die Planung geschaffen. Darüber hinaus eröffnet die Kontaktkommission die Möglichkeit, auch weitere gemeinsame Aufgaben im gegenseitigen Einvernehmen anzugreifen. Das Bundeskabinett hat dem Abkommensentwurf zugestimmt. Leider haben sich einige Länder bisher noch nicht dazu entschlossen, obgleich gerade der amtierende Bundesminister des Innern alles getan hat, um zu einem Einverständnis zu gelangen. Das Abkommen ist keineswegs tot. Der von einigen Ländern angegebene Grund, daß erst der Finanzausgleich abzuwarten wäre, vermag nicht zu überzeugen. Erst muß über die Verteilung der Aufgaben Klarheit herrschen, dann kann die Finanzmasse verteilt werden.
    Ein paar Worte zu Frage 6! Die Bundesregierung erwägt, ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen. Dieses Gesetz hätte seine Bedeutung neben dem Bund-Länder-Abkommen. Es würde sich mit der Zuständigkeit des Bundes, nach Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes die wissenschaftliche Forschung zu fördern, beschäftigen, nicht aber weitere Zuständigkeiten für den Bund in Anspruch nehmen oder gar das neue Ministerium rechtlich fundieren. Dabei wäre, ohne daß die Freiheit der Forschung zur Debatte steht, die vorhandene Zuständigkeit des Bundes zu verdeutlichen, etwa dahin, daß der Bund selbst Forschungseinrichtungen errichten oder andere Forschungseinrichtungen bezuschussen kann. Es wird überlegt werden müssen, in welcher Weise das Parlament in verstärkter Weise über die Lage der wissenschaftlichen Forschung unterrichtet werden kann. Das Forschungsförderungsgesetz soll das Ob der Förderungszuständigkeit des Bundes ein für allemal feststellen, so daß nur das W i e der Förderung, z. B. die Bildung von Schwerpunkten und das Volumen der Mittel, jährlich neu zu klären bleibt.
    Ich komme zur Beantwortung der letzten Frage, der Frage 7. Der Interministerielle Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die Aufgabe, die Maßnahmen der Bundesressorts auf dem Gebiete der Wissenschafts- und Forschungsförderung aufeinander abzustimmen und sie zu koordinieren mit dem Ziele, nach Möglichkeit zu einer einheitlichen und in allen Einzelheiten abgestimmten Wissenschafts- und Forschungspolitik des Bundes zu gelangen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß der Koordinierung Grenzen von der Sache her ge-



    Bundesminister Lenz
    zogen sind, weil verschiedenartige Fragen nicht aufeinander bezogen werden können. Was jedoch durch Koordinierung zu erreichen ist, ist einmal eine Bestandsaufnahme und damit Bildung von Schwerpunkten, sodann die Anwendung gleicher Förderungsgrundsätze und -maßstäbe und schließlich die Vermeidung von Doppelförderung.
    Der Ausschuß hat seine Arbeit vor drei Monaten aufgenommen. Er ist dabei, sich einen Überblick über die Tätigkeit der einzelnen Ressorts auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung zu verschaffen, desgleichen eine Übersicht über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Organisationen und Stiftungen. Geplant ist eine Unterrichtung über die Forschungsplanung im Ausland.
    Auf der Grundlage der so gewonnenen Bestandsaufnahme sollen gemeinsame Fragen gemeinsam beantwortet werden. Folgende Maßnahmen sind bereits eingeleitet: die Vorbereitung der Stellungnahmen des Bundes für den Wissenschaftsrat, Abstimmung des Funktionsplanes „Wissenschaftsförderung" im Bundeshaushalt, Altersversorgung von Wissenschaftlern an Forschungsanstalten, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Bewilligungsbedingungen für die wissenschaftliche Forschung.
    Da der Ausschuß erst seit drei Monaten arbeitet, sind seine Ergebnisse noch nicht berichtsreif. Seine volle Bedeutung wird der Ausschuß erst gewinnen, wenn nach Inkrafttreten des Bund-Länder-Abkommens die Stellungnahme der Bundesregierung in der „Ständigen Kommission" vorzubereiten oder nach Inkrafttreten des Forschungsförderungsgesetzes dem Parlament über die Lage der Wissenschaft zu berichten ist.
    Erlauben Sie, daß ich abschließend noch die Gelegenheit zu einigen Klärungen und Hinweisen wahrnehme. Zuerst der Hinweis, daß die Errichtung des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung keinen Einbruch in die verfassungsmäßige Ordnung bedeutet. Der Bund will nur seine nach dem Grundgesetz ihm zustehenden Kompetenzen, die er schon seit Jahren unbestritten ausübt, Zusammenfassen, um sie verantwortlich und wirkungsvoll einsetzen zu können. Weite Gebiete, die grundsätzlich unter die Kulturhoheit der Länder fallen, bleiben von dem Aufgabengebiet meines Ministeriums unberührt. Auf den Gebieten, die Bund und Länder betreffen, hoffe ich mit den Ländern loyal und fruchtbar zusammenarbeiten zu können.
    Gleichfalls unberührt bleiben Bestand und Aufgabenbereich der Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft; ich erwähne hier nur die MaxPlanck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Diese Einrichtungen haben sich ihren festen Platz im Gebäude der 'deutschen Wissenschaft geschaffen. Ich kann nur hoffen, daß diese großen Organisationen dadurch, daß sie ihre Tätigkeit wie bisher fortführen, mir meine Arbeit erleichtem helfen.
    Besonders erwähnen möchte ich an dieser Stelle den Wissenschaftsrat, der bisher weit über die bei seiner Errichtung gestellten Aufgaben hinaus Autorität und Einfluß gewonnen hat. Man sollte diese Plattform, auf der Bund und Länder sowie Persönlichkeiten der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens zu gemeinsamer Arbeit einander treffen, auch für weitere Zeit verankern. An dieser Stelle möchte ich auch der vielen Wissenschaftler gedenken, die in den Instituten und Laboratorien 'der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft uneigennützig ihre Arbeit getan und der deutschen Wissenschaft gedient haben.
    Endlich möchte ich 'darauf hinweisen, daß die Errichtung des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung nicht die Aufgabe haben kann und soll, die speziellen Forschungvorhaben der einzelnen Ressorts zu zentralisieren. Ein Fachressort wird auf Grund seiner Fachkunde Ziel und Umfang seiner spezifischen Forschung am besten bestimmen und die Art und Weise der Forschung am wirtschaftlichsten organisieren können.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht verfehlen, dem Herrn Bundesminister des Innern meinen Dank für seine bisher im Bereich der Wissenschaft geleistete Arbeit zu sagen, und möchte mich besonders bei ihm für die Mühe bedanken, die er sich bei der Vorbereitung der Antwort auf die Große Anfrage betreffend Wissenschaftsförderung und bei der Zusammenstellung der dafür notwendigen Fakten gegeben hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort als
Mitglied des Bundesrates hat der Ministerpräsident
I des Landes Bayern, Herr 'Ministerpräsident Goppel.
Goppel, Ministerpräsident des Landes Bayern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Von der Möglichkeit, die unser Grundgesetz vorsieht, Ihnen in diesem Hohen Hause unmittelbar die Auffassung der Länder darzulegen, wollte der Präsident des Bundesrats, Herr Ministerpräsident Kiesinger von Baden-Württemberg, heute Gebrauch machen. Leider halten ihn die Folgen eines schweren Autounfalls noch im Krankenhaus fest. So habe ich an seiner Stelle die Ehre, Ihnen vorzutragen, wie die Länder der Bundesrepublik die Probleme sehen, denen Sie den heutigen Vormittag gewidmet haben, Probleme, die in erster Linie in den Aufgabenkreis der Länder gehören. Dabei freut es mich besonders, daß die Bundesregierung selbst angeregt hat, ein Mitglied des aus Ländervertretern zusammengesetzten Bundesorgans möge Ihnen die Auffassung der Länder unterbreiten.
Die Länder haben mit Interesse davon Kenntnis genommen, daß der Bund beabsichtigt, seine Kompetenz zur Gesetzgebung auf dem Gebiet der Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Anspruch zu nehmen. Das Interesse, um nicht zu sagen: die Neugierde, richtet sich darauf, wie man die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in einem Gesetz festlegen wird, ohne die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu schmälern, die unser Grundgesetz gewährleistet. Das Interesse der Länder wird sich verständlicherweise auch darauf richten, welche Rolle sie bei der gesetzlich normierten



Ministerpräsident Goppel
Förderung der wissenschaftlichen Forschung spielen sollen. Man wird sich dabei wohl mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Zuständigkeit zur Gesetzgebung auch die Kompetenz für andere Maßnahmen in sich schließt, z. B. die Kompetenz zu haushaltsrechtlichen Maßnahmen, die in der Wirksamkeit ein Gesetz bisweilen durchaus übertreffen können.
Den Entwurf eines solchen Gesetzes wird man auch in Zusammenhang stellen müssen mit dem gleichfalls in Arbeit genommenen sogenannten Kulturabkommen zwischen dem Bund und den Ländern. Dieses Abkommen wird nicht dazu führen können, daß die Aufgaben zwischen dem Bund und den Ländern neu verteilt werden, sei es auch nur auf diesem einen Ausschnitt aus dem weiten Bereich staatlicher Belange. Das Abkommen soll Kontakte und Absprachen regeln, die für eine sinnvolle gemeinsame Arbeit im Dienste der Forschung unerläßlich sind. Es soll außerdem die finanziellen Leistungen des Bundes fundieren, die er in den letzten Jahren übernommen hat. Ich verhehle nicht, daß die Länder, indem sie dazu bereit sind, der Verfassungswirklichkeit Rechnung tragen. Das Abkommen läßt sich nicht getrennt von den Verhandlungen über die Verteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer betrachten. Diese Verteilung setzt voraus, daß man sich über die beiderseitigen Aufgaben einig ist, auch über die Aufgaben im Hinblick auf die Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
Wenn wir überlegen, meine Damen und Herren, was zu tun sein wird, dürfen wir uns einen Blick zurück auf das gönnen, was bereits geschehen ist. Eine Würdigung von Entwicklung und Stand des deutschen Hochschulwesens darf nicht übersehen, daß wir nach 1945 vom Punkte Null ausgehen mußten, daß der Verlust geistiger Potenzen durch Abwanderungen wegen der Politik des Dritten Reichs noch nicht ausgeglichen ist und daß erst nach dem Abschluß des Deutschlandvertrags die Forschung auf verschiedenen Gebieten, in der Kernphysik und der Luftfahrt etwa, wieder einsetzen konnte.
Die Studentenzahl an den deutschen Hochschulen ist von 110 000 im Jahre 1950 auf 230 000 im Jahre 1962, also um mehr als 100 v. H., gestiegen. In den Jahren zwischen 1950 und 1958, für die internationale Vergleichsziffern vorliegen, war die Zunahme der Studenten in der Bundesrepublik stärker als in allen westeuropäischen Ländern mit der Ausnahme Schwedens. Demgemäß sind auch die Länderausgaben für die Wissenschaft weit stärker gestiegen als das Sozialprodukt und als die öffentlichen Haushalte schlechthin. So hat das Sozialprodukt von 1957 bis 1962 um 65 v. H. zugenommen. Die Länderausgaben für die Hochschulen sind aber um 125 v. H. nämlich von 662 Millionen auf 1486 Millionen DM, gestiegen.
Was ist 'das Ergebnis? Wohl liegt auf einer Reihe bedeutsamer Wissenschaftsgebiete der Akzent der Erfolge und Entdeckungen heute jenseits des Atlantiks. Doch diese Entwicklung hat schon bald nach 1930 eingesetzt, und es ist meist schwerer, verlorenen Boden wiederzugewinnen als Boden zu halten. Immerhin haben wir in vielen Disziplinen den
Anschluß an den internationalen Stand gefunden, wenn wir auch auf einigen Wissensgebieten noch von den Spitzenleistungen des Auslands, besonders in den USA, lernen müssen. Das sind vornehmlich die Gebiete, auf denen der Verlust an geistigem Potential nach 1933 besonders schwer wiegt und wo auch der Einsatz ausnehmend hoher Mittel erforderlich ist, wie z. B. in der Physik und in der Astronomie. Dennoch haben unsere Hochschulen trotz mancher äußeren Beengtheit wieder einen festen und geachteten Platz im zwischenstaatlichen geistigen Leben. Ihre Diplomanden und Doktoranden sind von der Wirtschaft des In- und Auslands begehrt, ja manchmal umworben. An 'den internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaftsunternehmungen — ich nenne nur als ein Beispiel für viele CERN, das Centre Européen des Recherches Nucléaires — wirken junge 'deutsche Gelehrte in allseits anerkannter und fruchtbarer Weise mit.
Wenn in den vergangenen achtzehn Jahren die Hörsäle oft noch überfüllt waren, wenn es zu wenig Seminare, Labors und Klinikräume gab, so ist dem Lehrkörper der deutschen Hochschulen doppelt für seine Leistung zu danken. Ein großer Teil unseres wirtschaftlichen Wiederaufstiegs und unserer demokratischen Fundierung ist der stillen, oft entsagungsvollen Arbeit der Gelehrten, aber auch ihrer Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter zuzuschreiben.

(Beifall in 'der Mitte.)

Ich darf daher im Sinne meiner Kollegen, besonders der Herren Kultusminister, nicht zuletzt aber auch dieses Hohen Hauses sprechen, wenn ich dieses Verdienst ausdrücklich und dankbar in diesem Hohen Hause erwähne.
Vorgestern war ich einige Stunden mit den Herren Rektoren der bayerischen Landesuniversitäten zusammen. Übereinstimmend sagten sie mir, es bestehe, was den Fortschritt der Wissenschaft in Deutschland anlange, kein Grund zu Pessimismus. Ich möchte nicht versäumen, dieses Wort an Sie, meine Damen und Herren, weiterzugeben und es vor allem jenen zuzurufen, die aus solchem Pessimismus Kapital schlagen möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Was kommt auf die Länder zu? Wenn auch die Schätzungen der Studentenzahlen bis 1980 erheblich schwanken, stimmen doch die Berechnungen darin überein, daß der Zugang deutscher Studenten zu den Hochschulen nur noch bis 1964 geringfügig zunimmt, dann aber in Auswirkung der Kriegsjahre ein Rückgang einsetzt und erst etwa 1970 die heutigen Zahlen wieder erreicht werden. Der Herr Bundesminister hat Ihnen soeben die Zahlen deutlich vorgetragen.
Die Studentenschaft wird sich aus drei Gruppen zusammensetzen: den Abiturienten der Gymnasien und Oberrealschulen, denen, die über den Zweiten Bildungsweg zur Universität kommen, und den jungen Menschen aus dem Ausland, die an unseren Hohen Schulen eine solide Ausbildung erhalten wollen.



Ministerpräsident Goppel
Der Blick auf die Abiturienten erlaubt einen Seitenblick auf die Leistungen der Länder auf der Vorstufe der Hochschulbildung. Die Länder und Gemeinden haben allein im Jahre 1961 für das Schulwesen 5,7 Milliarden an laufenden Ausgaben aufgebracht. 1970 werden hierfür 9,2 Milliarden, nach einer anderen Schätzung sogar 11,6 Milliarden — in einem einzigen Jahr — nötig sein. Die einmaligen Ausgaben für Grunderwerb, Bau und Einrichtung belaufen sich von 1963 bis 1970 auf insgesamt 40 Milliarden, nach einer anderen Schätzung sogar auf 48 Milliarden, Mittel, die von Ländern und Gemeinden aufzubringen sind. Diese Zahlen, die jeden Finanzminister erbleichen lassen, dürfen uns allerdings nicht schrecken. Wir müssen sie kennen, um abschätzen zu können, was wir allein der Ausbildung v o r der Universität und der Technischen Hochschule schuldig sind.
Es versteht sich, daß daneben auch der Zweite Bildungsweg kräftig zu fördern ist. Das ist nicht nur die Pflicht eines Staates, der sich Sozialstaat nennt, eine Pflicht dem Nächsten gegenüber. Das ist eine nationale Notwendigkeit; im harten Wettbewerb werden wir es uns nicht leisten können, wertvolle Begabungen im Volke brach liegen zu lassen. Die anzustrebende verstärkte Förderung Begabter auf ihrem zweiten Bildungsweg wird auf den Zustrom zu unseren Hohen Schulen nicht ohne Einfluß bleiben.
Beim Ausländerstudium in der Bundesrepublik gilt es, die rechte Mitte zu finden zwischen dem deutschen Beitrag zur Entwicklungs- und Bildungshilfe und der Abwehr des Zustroms ungenügend vorgebildeter Ausländer zu den deutschen Hochschulen, der ihrem Ruf und Ansehen im Ausland schaden könnte. Die Überprüfung der ausländischen Vorbildungsnachweise ist hier der zentrale Punkt, dessen sich die Kultusministerkonferenz demnächst in einer Arbeitstagung annehmen will.
Manche berechnen den Ansturm auf die Hohen Schulen nicht von der Zahl der Abiturienten her. Sie schließen statt dessen vom Wachstum des Sozialprodukts auf den Bedarf an Akademikern, die dieses Wachstum tragen sollen. Als Stichwort nenne ich nur den Ersatz der blauen durch die weißen Kittel in den Betrieben bei zunehmender Automation. Da nun die OECD ein Wachstum des Sozialprodukts um 50 v. H. bis 1970 fordert, errechnen die so vorgehenden Fachleute ein Anwachsen der Studentenzahl bis 1980, wie sie soeben schon hörten, auf fast das Doppelte des jetzigen Bestandes, also auf etwa 400 000. Es ist völlig offen, ob diese Erwartung sich realisiert. Jedenfalls wird es gut sein, die Entwicklung von der einen wie von der anderen Plattform aus sorgfältig zu beobachten, damit die Bedürfnisse rechtzeitig erkannt werden und zu Zeiten Vorkehrungen getroffen werden, ihnen zu genügen. Sie 'dürfen, meine sehr verehrten Damen und Herren, versichert sein, daß die Länder größte Aufmerksamkeit auf diese Entwicklung richten werden.
Auf jeden Fall stehen wir vor der Aufgabe, unsere Hochschulen dem jetzt schon bestehenden und
dem zu erwartenden Bedarf sowohl von der Wissenschaft wie von der Zahl der Studenten her anzupassen. Erlauben Sie, daß ich voranstelle, wie hoch die Länder diesen Bedarf veranschlagen.
Die Bedarfserhebung 'der Kultusministerkonferenz hat den Bedarf für 1962 bis 1970 mit insgesamt 6,8 Milliarden für die schon bestehenden Hochschulen geschätzt; hierzu treten weitere 2,7 Milliarden für die neu zu gründenden Hochschulen. Selbstverständlich kosten die Neugründungen weit mehr als 2,7 Milliarden, da allein die Kosten einer großen neuen Universität 1 Milliarde überschreiten dürften. Doch bis 1970 wird ein größerer Betrag für die neuen Hochschulen als 2,7 Milliarden technisch und planerisch nicht zu verkraften sein.
Der personelle Ausbau der Hochschulen und 'der zu erhöhende Sachaufwand wird die Länder nötigen, ihre laufenden Aufwendungen allein für die wissenschaftlichen Hochschulen von 986 Millionen im Jaher 1961 auf 2,1 Milliarden im Jahre 1966 und — bei kontinuierlicher Weiterentwicklung — auf 2,6 Milliarden im Jahre 1970 zu steigern.
Die Wirksamkeit der für Bauten aufzuwendenden Mittel wird man erhöhen müssen. Einige Wege dazu wurden heute bereits angedeutet. Ich denke hier an die Standardisierung und Typisierung von Bauprogrammen, an die Rationalisierung der Bauweisen und ähnliche technische Maßnahmen, wie sie soeben durch ein von den Ländern errichtetes Archiv für Hochschulbauten und eine besondere Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates vorbereitet werden.
Wesentlich aber sind nicht nur die Gebäude, die wir für unsere Hochschulen errichten. Es kommt vor allem darauf an, so viele Lehrstühle zu haben, daß der Student nicht einem Massenlehrbetrieb ausgesetzt ist. Andererseits genügt allein die Zahl der Lehrstühle nicht; es kommt darauf an, daß bestqualifizierte Persönlichkeiten sie innehaben. Die Länder haben vor, die planmäßigen Lehrstühle an den wissenschaftlichen Hochschulen von 3200, wie wir sie 1961 hatten, auf 4600 im Jahre 1966 zu erhöhen.
Wie sieht es nun mit der Besetzung dieser Lehrstühle aus? 1945 bis 1960 wurden an den deutschen Hochschulen 3363 akademische Nachwuchskräfte habilitiert. Diese Zahl der Habilitanden bei damals 3100 Lehrstühlen war zwar einigermaßen ausreichend, ist aber wohl einer Steigerung fähig und bedürftig. Die Kultusministerkonferenz hat im Jahre 1961 beschlossen, auf die Hochschulen im Sinne einer angemessenen Vermehrung der Habilitationen einzuwirken und außerdem befähigte wissenschaftlich ausgewiesene Praktiker zur Besetzung von Lehrstühlen heranzuziehen, was besonders im Bereich der technischen Wissenschaften und der Architektur schon laufend geschieht. Qualifizierte Wissenschaftler erhalten heute aus der Wirtschaft so verlockende Angebote, daß die Länder nicht umhinkönnen, auch die Besoldung der akademischen Lehrer anziehend zu gestalten. So soll das überkommene Kolleggeld abgelöst werden durch ein System variabler Lehrzulagen. Daneben soll die Besoldung der Ordinarien angehoben werden, so daß künftig Spitzenbezüge bis zu 55 000 DM im



Ministerpräsident Goppel
Jahre möglich sind und damit Abwerbungen des Auslands eher vermieden werden können. Die Attraktivität der Hochschullehrerlaufbahn wird dadurch erhöht, die Schaffung von Parallellehrstühlen dadurch erleichtert werden.
Es ist aber ebenso unumgänglich, die Inhaber der Lehrstühle zu entlasten. Deswegen sollen von 1961 bis 1966 die Stellen für wissenschaftliche Assistenten von 10 000 auf 20 000 vermehrt werden, womit auch eine breitere wirtschaftliche Basis für den wissenschaftlichen Nachwuchs bereitet wird. Allein die Besoldung dieser 10 000 neuen Assistenten bedingt einen jährlichen zusätzlichen Aufwand der Länder in Höhe von etwa 150 Millionen DM. Dazu kommt ein neuer Personalaufbau im Lehrkörper der Hochschulen in Form des akademischen Mittelbaus; es handelt sich um die Wissenschaftlichen Räte und Abteilungsvorsteher, um die Studienräte im Hochschuldienst und die Akademischen Räte. Teils soll dieser Personenkreis mehr didaktische Aufgaben erfüllen, teils aber die Lehrstuhlinhaber auf Spezialgebieten entlasten oder wissenschaftliche Sonderaufgaben erfüllen. Die Schaffung dieser Planstellen erfordert Änderungen der Beamten- und Besoldungsgesetze. Die Stellen für diesen sogenannten gehobenen akademischen Mittelbau sollen von 2500 auf 5800 vermehrt werden. Schließlich wird es notwendig sein, gleichfalls von 1961 bis 1966 das technische Personal und das Verwaltungspersonal der wissenschaftlichen Hochschulen von 40 000 auf 73 000 Menschen zu erhöhen. Ich möchte wiederholen, was ich anfangs sagte: zusammen mit den. erhöhten Sachaufwand wird dieser personelle Ausbau der Hochschulen die laufenden Aufwendungen der Länder von 986 Millionen DM im Jahre 1961 auf 2,1 Milliarden DM im Jahre 1966 und bei kontinuierlicher Weiterentwicklung auf 2,6 Milliarden DM im Jahre 1970 erhöhen.
Neben diesem Ausbau an Bauten, Einrichtungen und im Personal erwägen einzelne Länder und Hochschulen eine Änderung und Auflockerung unserer Fakultätsverfassungen unter Berücksichtigung ausländischer Vorbilder. So wird das amerikanische Departmentsystem auf seine Eignung geprüft, eine Einrichtung, bei der etwa 15 bis 20 Professoren gemeinsam über Gruppen von Assistenten, technischem und Verwaltungspersonal verfügen, also über einen gemeinsamen Mittel- und Unterbau. Es wird ein Team geschaffen, das sich besser, als das im Institutssystem möglich ist, ergänzen kann. In Bochum sollen, wie Sie wissen, die Fakultäten durch Abteilungen ersetzt werden, um so, unter Ausnutzung der inneren Zusammenhänge, auch die wissenschaftliche Wirksamkeit zu verstärken.
Auch von einer ganz anderen Seite her zeichnen sich Möglichkeiten ab, die Wirksamkeit unserer aufwendigen Maßnahmen zu erweitern, nämlich von der Verkürzung der Zeit des Studiums und von der rationelleren Ausgestaltung der Studiengänge her. Die Verlängerung der Studienzeiten ist eine viel beklagte Erscheinung, die meist mit der Verbreiterung der einzelnen Wissenschaftsgebiete und ihrer Spezialisierung begründet wird. Kernphysik und Kernchemie, Virologie, Regeltechnik, Wirtschaftsingenieurwesen — um nur ein paar Beispiele zu nennen — waren vor einigen Jahren oder Jahrzehnten noch unbekannte Begriffe, stehen aber heute im Mittelpunkt ganzer Disziplinen, ja Industrien. Ihre Erforschung und Darstellung verlängert naturgemäß die normalen Studienzeiten. Auch im Ausland spielt das Weiterstudium der schon Graduierten eine immer größere Rolle. Die Kultusminister und die Rektoren der westdeutschen Hochschulen haben jedoch eine gemeinsame Kommission eingesetzt, um die Studien- und Prüfungsordnungen zu überarbeiten und zu koordinieren. Von dieser Seite können Verkürzungen und Reformen der Studiengänge überprüft und den Ministerien sowie den Hochschulen empfohlen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen ausgebreitet sind die Pläne und die Kostenvoranschläge der Länder für den weiteren Ausbau ihrer wissenschaftlichen Hochschulen. Von einem einzelnen Land war nicht die Rede. Allein daraus mögen sie ersehen, wie eng die Länder auf diesem Gebiet, dem wir heute unsere Aufmerksamkeit zuwenden, zusammenarbeiten. Sie haben sich für diese Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz und ihren Ausschüssen für das Schulwesen, das Auslandsschulwesen, für Hochschulfragen und Kunstfragen ein sehr wirkungsvolles Organ geschaffen. Sie stützen sich dankbar auf die wertvollen Ergebnisse der Arbeit gemeinsamer Einrichtungen von Bund und Ländern, des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen und des Wissenschaftsrates und seiner Kommissionen. Die Länder halten es nicht für erforderlich, weitere Gremien zu schaffen.
Was not tut, ist, die Mittel aufzubringen, die ein moderner Kultur- und Industriestaat seiner Wissenschaft zur Verfügung stellen muß. Der Anteil des Volkseinkommens, der dafür aufgewendet wird, sollte nicht unter 1 v. H. liegen. Wenn das Sozialprodukt bis 1970 um die Hälfte seines jetzigen Standes wachsen soll, werden wir statt der 2,1 Milliarden, die Bund und Länder im Jahre 1961 für die Förderung der Wissenschaft aufgebracht haben, annähernd 4 Milliarden im Jahre aufzubringen haben. Diesen Aufwand sind wir den Menschen schuldig, die in unserem Staat leben. Sie sollen ihre Geistesgaben so gut wie möglich entfalten können zu ihrem eigenen Vorteil, aber auch zum Nutzen der Gemeinschaft, die ihnen Sicherheit und Daseinsvorsorge gewährt. Bildung und Ausbildung sollen den Menschen befähigen, mit seiner Zeit und ihren Erscheinungen fertig zu werden. Damit wird dieser Mensch auch seinen Beitrag leisten können zur Sicherheit der Gemeinschaft. Ohne das Instrumentarium der modernen Technik und der Naturwissenschaft, aber auch ohne die innere Kraft, die andere Wissenschaften verleihen, wird es nicht möglich sein, die Freiheit unserer Gemeinschaft in der Härte der Auseinandersetzungen unserer Gegenwart zu behaupten. Die hohen Aufwendungen zur Förderung unserer Wissenschaft sind der Preis für die innere und äußere Freiheit unserer Nation.

(Beifall auf allen Seiten des Hauses.)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Martin.