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ID0406013300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 60. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Altmaier Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2677 A Zur Tagesordnung Wilhelm (SPD) 2678 B Dürr (FDP) 2678 C Fragestunde (Drucksache IV/958) Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Hilfe der Bundeswehr bei dem Flugzeugunglück in Riesenbeck Hopf, Staatssekretär 2679 A, B Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . 2679 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Wahlinserat in einer süddeutschen Zeitung Dr. Schröder, Bundesminister . . 2679 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 2679 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Entschädigung der durch den „Brandaris"-Komplex betroffenen Personen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2679 D, 2680 A Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 2679 C, D Frage des Abg. Liehr: Aufsichtskräfte im Jugendstrafvollzug Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2680 A, B Liehr (SPD) 2680 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hilfe für die Obsterzeuger Grund, Staatssekretär . . . 2680 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 2680 B, D Frage des Abg. Jahn: Entwurf einer Finanzgerichtsordnung Grund, Staatssekretär 2681 A Wittrock (SPD) 2681 A Frage des Abg. Wächter: Landabsatz der Zechenhandelsgesellschaften Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2681 B, C Wächter (FDP) 2681 C Frage des Abg. Reichmann: Kälbermastfuttermittel aus den Niederlanden Schwarz, Bundesminister . . . . 2681 D Frage des Abg. Reichmann: Übervorteilung der deutschen Milchwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 2682 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Ansteckende Krankheiten durch ausländische Arbeitskräfte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 2682 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 Frage des Abg. Hammersen: Verkauf von unbebauten bundeseigenen Grundstücken . . . . . . . . 2682 C Frage des Abg. Ritzel: Presseberichte betr. Ärzteüberschuß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2682 C, D Ritzel (SPD) 2682 C, D Frage des Abg. Ritzel: Medizinstudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 2682 D, 2683 A, B, C Ritzel (SPD) 2683 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 2683 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2683 D, 2684 B, C Dr. Mommer (SPD) 2684 B, C Frage des Abg. Dr. Mommer: Benutzung von Raucher- und Nichtraucherabteilen in Nahverkehrszügen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 2684 D 2685 A Dr. Mommer (SPD) 2685 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Fahrstrecke des Schnellzugpaars D 94/95 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2685 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2685 C Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Heizungsanlagen in Reisezugwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2685 D, 2686 C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2686 D Frage des Abg. Gewandt: Verbilligter Flugdienst Hamburg—Frankfurt (Main) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2686 D, 2687 A, B Gewandt (CDU/CSU) 2687 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2687 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Ursachen des Flugzeugabsturzes in Riesenbeck Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2687 C Frage des Abg. Wischnewski: Nordbrücke in Köln Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2687 D, 2688 A Wischnewski (SPD) 2688 A Frage des Abg. Wischnewski: Autobahn Köln—Aachen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2688 A Frage des Abg. Gerlach: Bundesfernstraßenbau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 2688 B, D, 2689 A Gerlach (SPD) 2688 D Langebeck (SPD) 2689 A Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/950) 2689 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes (Drucksache IV/966) — Erste Beratung — 2689 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (Abg. Dr. Vogel, Schoettle, Dr. Emde u. Gen.) (Drucksache IV/686) — Erste Beratung — 2689 C Große Anfrage betr. Wissenschaftsförderung (SPD) (Drucksache IV/735) Lohmar (SPD) 2689 C Lenz, Bundesminister . . 2696 A, 2720 A Goppel, Ministerpräsident des Lan- des Bayern 2700 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2704 A Dr. Frede (SPD) . 2707 B Dr. Hellige (FDP) 2710 D Dr.-Ing. Balke (CDU/CSU) . . . 2713 B Dehnkamp, Senator der Freien Hansestadt Bremen . . . . . . 2715 D Dr. Kübler (SPD) 2717 A Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) 2718 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu 940) ; in Verbindung mit der Großen Anfrage betr. gemeinsame Agrarpolitik in der EWG (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/742) ; dem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/901) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 904) — Erste Beratung — Schwarz, Bundesminister . 2667 B 2720 D Struve (CDU/CSU) 2722 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2727 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 2731 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 2738 D Bading (SPD) 2744 C Logemann (FDP) . . . . . . . 2750 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2755 A Marquardt (SPD) . . . . . . 2756 C Berberich (CDU/CSU) 2757 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 2760 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 2766 A Nächste Sitzung 2770 C Anlagen 2771 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2677 60. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    *) Siehe Anlage 11 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2771 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 16. 2. Dr. Atzenroth 13. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 15. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 13. 2. Dr. Danz 14. 2. Dopatka 21. 2. Dr. Dörinkel 20. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Ehren 15. 2. Figgen 20. 4. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gaßmann 15. 2. Gedat 15. 2. Gerns 13. 2. Freiherr zu Guttenberg 15. 2. Hammersen 15. 2. Harnischfeger 15. 2. Hauffe 28. 2. Katzer 28. 2. Frau Kipp-Kaule 15. 2. Klein (Saarbrücken) 15. 2. Kohlberger 15. 2. Kraus 13. 2. Dr. Krümmer 15. 2. Kühn (Hildesheim) 16. 2. Kühn (Köln) 13. 2. Kurlbaum 13. 2. Leber 15. 2. Lemmer 28. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Leonhard 15. 2. Dr. Löbe 1. 3. Majonica 13. 2. Mattick 15. 2. Frau Dr. Maxsein 15. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 2. Müller (Berlin) 28. 2. Müller (Nordenham) 2. 3. Nellen 15. 2. Neubauer 17. 2. Neumann (Allensbach) 15. 2. Neumann (Berlin) 23. 2. Oetzel 28. 2. Frau Dr. Pannhoff 15. 2. Pöhler 15. 2. Rademacher 13. 2. Ramms 15. 2. Dr. Reischl 15. 2. Richarts 13. 2. Ruf 16. 2. Sander 15. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 13. 2. Schoettle 15. 2. Seither 11. 3. Dr. Stammberger 28. 2. Dr. Starke 13. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stein 13. 2. Steinhoff 15. 2. Dr. Steinmetz 15. 2. Strauß 18. 3. Dr. Supf 13. 2. Urban 15. 2. Frau Vietje 15. 2. Dr. Wahl 28. 2. Wegener 14. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Werner 24. 2. Wittmer-Eigenbrodt 16. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Wuermeling 1. 3. Wullenhaupt 19. 2. Anlage 2 Umdruck 177 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betreffend Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung die Zuständigkeit in allen Fragen und Arbeitsbereichen, die mit der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusammenhängen, zu übertragen. Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Ländern 1. die Richtlinien über die Vergabe von Stipendien nach dem Honnefer Modell so zu ändern, daß sie dem Bedarf der Studierenden entsprechen und eine Ausweitung des zu fördernden Personenkreises ermöglichen; 2. den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere die Neugründung von Universitäten und medizinischen Akademien, zu beschleunigen und entsprechende Baumaßnahmen von restriktiven Anordnungen zur Dämpfung der Baukonjunktur auszunehmen; 3. sich dafür einzusetzen, daß das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung seine Arbeit alsbald aufnehmen kann und daß das Statistische Bundesamt in die Lage versetzt wird, die notwendigen statistischen Unterlagen über das Bildungswesen zu erstellen; 4. unverzüglich zu prüfen, wie — nach dem Beispiel des Wissenschaftsrates — für das Bildungswesen außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen ein Deutscher Bildungsrat geschaffen werden kann, der die Bildungspolitik der Bundesländer planend und koordinierend klärt und als politische Repräsentanz in allen Bildungsfragen dem Ausland gegenüber in Erscheinung tritt. 2772 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 Die Bundesregierung wird ersucht, 1. auf eine baldige Annahme des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben hinzuwirken; 2. nach Artikel 74 Nr. 13 GG ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen; 3. mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans jährlich einen Bericht an den Deutschen Bundestag über den Stand der Entwicklung der Wissenschaften in Deutschland vorzulegen. Die Selbstverwaltungsorgane der Wissenschaft sind vor der Abfassung des Jahresberichts zu hören. Der Jahresbericht soll die Ziele einer finanziell und sachlich langfristig geplanten Wissenschaftspolitik darlegen; 4. das Abkommen über die Bildung des Wissenschaftsrates zu verlängern. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 183 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/735 — betreffend Wissenschaftsförderung. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag würdigt die bisherige Arbeit des Wissenschaftsrates, der in fruchtbarer Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft zu ersten bedeutsamen Ergebnissen im Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen geführt hat. Er ersucht die Bundesregierung, dem Wissenschaftsrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß für die nächste Periode des Ausbaus und für die Neugründung rechtzeitig neue Empfehlungen vorgelegt werden können. 2. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Wissenschaftsrat zu ersuchen, im Benehmen mit der westdeutschen Rektorenkonferenz und der deutschen Forschungsgemeinschaft Vorschläge für eine Reform Ides akademischen Unterrichts zu erarbeiten, die eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Kapazität sicherstellt. Dabei ist darauf zu achten, daß die bewährten Prinzipien der Freiheit von Lehre und Forschung nicht eingeschränkt werden. Der Bundestag erwartet, daß gleichzeitig mit den materiellen Anstrengungen von Bund und Ländern die selbstverantwortliche Wissenschaft Reformen erarbeitet, die der Beseitigung der Überfüllung der Hochschule ebenso dient wie der Steigerung der Leistung in Wissenschaft und Lehre. 3. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, zu prüfen, wie Voraussetzungen geschaffen werden können, daß wertvoller akademischer Nachwuchs der deutschen Wissenschaft erhalten bleibt. 4. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, in einen ständigen Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern über die Fragen von Wissenschaft und Bildung einzutreten und einen Bericht über .den Stand von Wissenschaft und Bildung periodisch Bund, Ländern und dem Wissenschaftsrat zu übermitteln. 5. Die Bundesregierung wird ersucht, in erneuten Verhandlungen das von ihr bereits vorgelegte Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zum Abschluß zu bringen, um den Fortgang des Ausbaus der Universitäten und der Förderung der Wissenschaft von jährlichen Haushaltsentscheidungen unabhängig zu machen. Bonn, den 13. Februar 1963 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 178 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der ländlichen Siedlung — Einzelplan 10 Kap. 10 02 Tit. 571 b) — aus Mitteln des Grünen Planes 1963 einen Betrag von 30 Mio DM bereitzustellen, aus dem besondere Hilfen bei vorzeitiger Abgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe zu Zwecken der Agrarstrukturverbesserung gewährt werden. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) den Titel „Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte" im Bundeshaushaltsplan — Einzelplan 10 Kap. 1002 Tit. 608 — zu ändern in „Maßnahmen der sozialen Sicherung", b) den Zuschuß aus Mitteln des Grünen Planes 1963 um 245 Mio DM auf 377 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 2773 Anlage 6 Umdruck 180 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Grünen Planes 1963 a) die Mittel für den Wirtschaftswegebau um 20 Mio DM auf 100 Mio DM, b) die Mittel für die Wasserversorgung usw. um 20 Mio DM auf 70 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 181 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1963 1. für Leistungsprüfungen und Förderung von Züchtung und Saatguterzeugung 2 Mio DM, 2. für Qualitätskontrollen 3 Mio DM, 3. für horizontale Verbundwirtschaft 16 Mio DM, 4. für vertikale Verbundwirtschaft 22 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 182 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940; zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Grünen Planes 1963 für die Zinsverbilligungsaktion 1963 weitere 50 Mio DM bereitzustellen. Dieser Mehransatz soll insbesondere im Rahmen eines betrieblichen Entwicklungsplans zur Teilumschuldung hochverschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe bei Einbeziehung in die Hofkreditaktion und für Darlehen an Pachtbetriebe verwendet werden. Bonn, den 12. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 184 Antrag der Abgeordneten Wächter, Ertl und Genossen zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, als Beitrag zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Gemeinsamen Mark mit geeigneten Maßnahmen auf eine Senkung der Frachtkosten für Schlachtrinder hinzuwirken. Bonn, den 13. Februar 1963 Wächter Ertl Eisenmann Dr. Emde Frau Dr. Heuser Dr. Imle Frau Dr. Kiep-Altenloh Kubitza Freiherr von Kühlmann-Stumm Logemann Ollesch Opitz Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Schmidt (Kempten) Soetebier Anlage 10 Umdruck 185 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis; stimmt dem ,Grünen Plan 1963 im Hinblick auf die fühlbar verschlechterte Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1961/62 im Grundsatz zu und begrüßt die Aufstockung der vorgesehenen finanziellen Ausgleichsmittel in Höhe von 240 Mio DM, insbesondere für die Verbesserung 2774 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1963 der Altershilfe, die zum 1. April 1963 in Kraft treten soll; fordert die Bundesregierung auf, weitere 160 Mio DM zur Verfügung zu stellen und verpflichtet sich, diese zusätzliche finanzielle Aufstockung zu unterstützen; die Verwendung dieser zusätzlichen 160 Mio DM im einzelnen soll im Rahmen der zweiten Beratung des Haushalts festgelegt werden; fordert die Bundesregierung auf, ihre agrarpolitischen Maßnahmen weiterzuentwickeln und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den wirtschaftlichen und sozialen Anpassungsprozeß der deutschen Landwirtschaft im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu fördern und ihre Position im Rahmen der EWG sowie in ihrer internationalen Verflechtung zu festigen; hierzu sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Marktstellung (z. B. Verbesserung von Vermarktungseinrichtungen, Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft) ebenso notwendig wie eine der allgemeinen Entwicklung entsprechende Anpassung des Strukturprogramms im Rahmen einer aktiven regionalen Entwicklungs- und gesamtwirtschaftlichen Strukturpolitik; fordert die Bundesregierung auf, ihre Maßnahmen der Agrarpolitik unter Beachtung der besonderen bäuerlichen Lebensverhältnisse durch soziale Hilfen zu ergänzen; erwartet, daß die Bundesregierung im Rahmen der EWG-Politik das deutsche Agrarpreisniveau als eine entscheidende Voraussetzung für die Sicherung eines angemessenen Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Menschen im Vergleich zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen weiterhin verteidigt; dabei ist zu berücksichtigen, daß in der EWG eine Tendenz steigender Produktionskosten für die Landwirtschaft festzustellen ist. Bonn, den 13. Februar 1963 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 11 Umdruck 186 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/940, zu IV/940). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der ungünstigen Wirtschaftsergebnisse im Wirtschaftsjahr 1961/62 sind die Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen außerordentlich gesunken. Der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft ist größer geworden. Trotz .der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen Zuwendungen von Bund und Ländern ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nichtgelungen, dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert außerordentlich, daß die Bundesregierung der Forderung des Bundestages vom 31. Januar 1962 nicht nachgekommen ist, eine den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßten, neuen agrarpolitischen Konzeption vorzulegen. Angesichts dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung, einen landwirtschaftlichen Entwicklungsplan für die Übergangszeit der EWG vorzulegen. Dabei müssen struktur-, kredit-, sozial- und marktpolitische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Der Bundestag erwartet, daß die im Grünen Plan vorgeschlagenen und von der Bundesregierung zusätzlich zugesagten Mittel gezielt verwendet werden. Bonn, den 13. Februar 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Ulrich Lohmar


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kulturpolitische Debatten pflegten in den letzten Jahren im Deutschen Bundestag im allgemeinen an „Schwarzen Freitagen" stattzufinden. Das ist heute anders. Ich möchte mich dafür nicht nur beim Ältestenrat bedanken, sondern auch bei der „Grünen Front" in diesem Hause, die so liebenswürdig war, den Mittwoch mit den Kulturpolitikern zu teilen.

    (Abg. Schmücker: Es ist aber der Dreizehnte!)

    Vielleicht kann man daraus, Herr Schmücker, eine dauerhafte Koalition zum Nutzen der Kulturpolitik entwickeln.

    (Abg. Schmücker: Aber es ist der Dreizehnte!)

    — Ach, wissen Sie, abergläubisch sind wir ja in der SPD nicht. Das wissen Sie.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auch den Wissenschaftsaberglauben haben Sie nicht?)

    Meine Damen und Herren, wenn ich von „Schwarzen Freitagen" sprach, dann nicht im politischen oder im parteipolitischen Sinne, soweit die Vergangenheit in Betracht kommt, sondern mehr im Hinblick darauf, daß wir z. B. in der Vergangenheit nicht das Vergnügen hatten, auf der Bundesratsbank so repräsentative Vertreter unseres zweiten Bundesorgans zu sehen wie heute und hoffen zu dürfen, daß sie sich an unserer Aussprache über uns gemeinsam interessierende und berührende Fragen beteiligen.
    Wir haben auch nie das Vergnügen gehabt — heute haben wir es zum erstenmal —, einen Minister für wissenschaftliche Forschung unter uns zu sehen, der den bisherigen „Anwalt der deutschen Wissenschaft", Hermann Höcherl, in diesem Arbeitsbereich abgelöst und ein Ministerium für wissenschaftliche Forschung bekommen hat.
    Herr Minister, ich darf Ihnen zu Beginn für Ihre Arbeit allen Erfolg wünschen und Ihnen versichern, daß von seiten der gegenwärtigen Opposition in



    Lohmar
    diesem Hause alles getan wird, um Ihnen Ihre Arbeit zu erleichtern.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir hätten Ihnen, Herr Minister, gerne eine gewisse „Schonfrist" eingeräumt, weil Sie sich natürlich erst in Ihr neues Amt einarbeiten müssen. Aber wir haben uns dann doch gesagt, daß wir davon absehen sollten, weil uns schien, daß man einmal als Kopilot bereit sein muß, mit den unzureichenden Navigationsinstrumenten des Piloten zu hantieren, wenn man schon bei ihm einsteigt, und weil wir andererseits gehofft haben, daß die Vorarbeiten, die Herr Minister Höcherl geliefert hat, doch ausreichen würden, aus einer solchen gemeinsamen Arbeit jetzt eine Debatte gestalten zu können.
    Herr Minister, ici verstehe, daß es für Sie recht schwierig sein muß einen solchen Neubeginn als erster Minister für wissenschaftliche Forschung zu versuchen bei einen Regierungschef, der im Hinblick auf die Wissenschaft und seine Einstellung zu ihr eine ähnliche Neigung zum Status quo erkennen läßt wie bei der Bewertung seines eigenen Amtes, wenn ich mich so ausdrücken darf.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Der Herr Bundeskanzler hat uns in der vorigen Woche hier überrascht mit der Feststellung, daß wir in Zukunft auf eine nachdrückliche Förderung der „landwirtschaftlichen" — statt der wissenschaftlichen — Hochschulen hoffen dürften. Das war ein Fehler in seinem Redekonzept. Er hat diesen Fehler nicht bemerkt. Ich nehme ihm das gar nicht übel. Er kann nicht alles übersehen, was in seiner Rede steht. Aber was ich der Bundesregierung und insbesondere den Mitarbeitern des Bundeskanzlers verarge, ist, daß niemand im schriftlichen Protokoll diesen Fehler korrigiert hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich kann daraus nur folgern, daß der Bundeskanzler entweder von den vorhergegangenen Verhandlungen mit den Bauernverbänden noch nachhaltig beeindruckt war, oder aber, daß in seinem Mitarbeiterkreis der Stellenwert der Wissenschaft so gering ist, daß so etwas überhaupt nicht auffällt.
    Ich wünsche Ihnen, Herr Minister, daß Sie bald eine Regierungskonzeption auf Ihrer Seite und in Ihrem Rücken haben, die Ihnen mehr Klarheit in Ihrer Arbeit ermöglicht.

    (Abg. Mengelkamp: War das ein Angebot?)

    — Wenn Sie so wollen, Herr Mengelkamp, immer!

    (Abg. Dr. Martin: Jetzt mal zum Höhenflug, damit Sie den Kopiloten erreichen!)

    — Das würde ich so wiederum nicht sagen.
    Etwa zur gleichen Zeit, als der Herr Bundeskanzler seine Regierungserklärung mit diesem aufschlußreichen Passus über die Wissenschaftspolitik vorbereitete, haben wir davon gehört, daß der amerikanische Präsident, um einiges agiler und entschlossener als unser Regierungschef, am 29. Januar eine Botschaft an den amerikanischen Kongreß gerichtet hat zu eben den Fragen, die uns heute im Parlament beschäftigen sollen, Präsident Kennedy
    hat in dieser Botschaft an einige Tatbestände erinnert, beispielsweise daran, daß in der UdSSR heute dreimal so viele Techniker ausgebildet werden wie in den USA, daß viermal so viele Physiker in der UdSSR ausgebildet werden wie in den USA. Er hat hinzugefügt, daß man dieser Überlegenheit der Sowjetunion — im Quantitativen jedenfalls — eine sehr große Anstrengung seitens der Vereinigten Staaten entgegenstellen müsse, um aufzuholen und zu überholen. Kennedy hat es so formuliert: „Wir brauchen Menschen und Hirne, um es mit der Macht der totalitären Disziplin aufnehmen zu können."
    Sie werden sofort merken, wer hier auf der Höhe der Zeit ist und wer nicht. In Deutschland warten wir, seit Jahren vergeblich auf einen solchen Appell des politisch verantwortlichen Regierungschefs an das Parlament. In diesem Lande ist es nach wie vor Sache der gegenwärtigen Opposition, das Parlament aufzufordern, sich dazu zu äußern.

    (Abg. Dr. Martin: Bitte, lesen Sie die Regierungserklärung!)

    — Herr Martin, ich weiß, daß Sie ein weißer Rabe in Ihrer Fraktion sind; aber was nützt das?

    (Heiterkeit. — Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir haben uns erlaubt, Ihnen einige der Sachfragen, die für die Wissenschaftspolitik und die Förderung der Wissenschaften von Bedeutung sind, im Rahmen unserer Großen Anfrage vorzulegen. Die erste Frage zielt darauf ab, zu erfahren, wieviel Abiturienten in den Jahren zwischen 1963 und 1980 voraussichtlich an deutschen Universitäten und Hochschulen studieren wollen. Wir haben vorhin in der Fragestunde dazu einige Bemerkungen von Frau Ministerin Schwarzhaupt gehört, die im Grunde genommen die ganze, ich möchte sagen, Desorientiertheit der Bundesregierung in bezug auf alles, was Planung heißt, erkennen ließen. Wir finden, daß wir eine solche Übersicht, auch wenn sie nur eine Schätzung sein kann, unbedingt brauchen. Wir haben bisher mit den Zahlen des Wissenschaftsrates operiert, der — Sie erinnern sich — vor sechs Jahren von einer Schätzung von 200 000 deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen ausging. Wir haben heute 211 000 deutsche Studenten und dazu viele Gaststudenten aus dem Ausland, also etwa 235 000 Studenten.
    Der Wisesnschaftsrat hat damals in seinen Berechnungen gesagt, man müsse sich auf die eingetretene Entwicklung einstellen, und er hat angeregt, für die Zahl der heute an den deutschen Universitäten bereits studierenden jungen Menschen vier neue Universitäten zu gründen: eine in Bochum, eine in Regensburg, eine in Bremen und eine in Konstanz. Es war damals noch nicht klar, wo; das hat sich erst im Laufe der Jahre geklärt. Aber noch für keine dieser vier Universitäten ist man über das Stadium einer ernsthaften Planung hinausgekommen. Von keiner kann man bis heute sagen, wann sie ihre Pforten für die vorgesehene Zahl von Studenten wird öffnen können, so daß wir im Grunde noch den gleichen Engpaß haben wie vor Jahren, als der Wissenschaftsrat seine ersten Planungen vorlegte.



    Lohmar
    Wenn wir bei dem bisherigen Bautempo und bei der bisherigen Finanzierungshöhe von Bund und Ländern bleiben, werden wir mindestens noch zehn Jahre brauchen, um für die jetzige Zahl von Studierenden ausreichende Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen.
    Wir möchten diese Sachlage unmißverständlich zur Diskussion stellen und darum bitten, gemeinsam zu überlegen, wie wir diesen Zeitraum verkürzen können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es gibt — deshalb unsere Frage — unterschiedliche Schätzungen über die Zahl der zu erwartenden Studenten. Vielleicht ist es nützlich, bedingte Vergleichszahlen aus unseren Nachbarländern einmal heranzuziehen. Wir haben erfahren, daß die Franzosen beabsichtigen, die Zahl der Studenten in ihrem Land bis zum Jahre 1970 auf 500 000 zu erhöhen. In England soll die Zahl der Studenten bis 1980 auf eine halbe Million gebracht werden. Präsident Kennedy kündigte in seiner Botschaft, die ich vorhin erwähnt habe, eine Verdoppelung der Zahl der amerikanischen Studenten an.
    Nun stellt sich die Frage: Will die Bundesregierung — kulturpolitisch — eine Ausweitung der Zahl der Studenten an den deutschen Universitäten, oder will sie sie nicht? Wir müssen dabei von der Tatsache ausgehen, meine Damen und Herren, daß nach wie vor drei Gruppen unserer Gesellschaft an den Universitäten unterrepräsentiert sind. Das sind einmal die Katholiken, die mit 46 % Bevölkerungsanteil 35 % der Hochschüler stellen. Das sind zweitens die Arbeiter, deren Kinder heute erst 6 % der Studenten stellen; und das sind schließlich die Kinder aus der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung. Wir sollten diese Unterrepräsentation beseitigen, so daß wir zu einem ausgewogenen Verhältnis der Vertretung auch auf den Hochschulen kommen.
    Wenn ich das sage, so bitte ich es nicht mißzuverstehen und etwa anzunehmen, ich sei der Meinung, daß die Zusammensetzung der Studenten an den Hochschulen ein soziologisches Abziehbild der einzelnen Bevölkerungsgruppen sein sollte. Das meine ich nicht. Aber uns geht es darum, daß wir wahrscheinlich vorhandene gleiche Begabungsreserven bei den heute nicht zureichend repräsentierten Bevölkerungsgruppen, den Katholiken, der Landbevölkerung und den Arbeitern, ausschöpfen. Wir meinen, daß wir eine Ausweitung des Kreises der jungen Menschen, die überhaupt auf eine Hochschule gehen, aus den gleichen Gründen anstreben sollten, die unsere Nachbarländer Frankreich, England und Amerika dazu bewegen, eine solche Politik zu betreiben.
    Nun werden Sie mir wahrscheinlich entgegenhalten, es sei ja nicht nur eine Frage des Geldes, ob und wer in Deutschland studieren wolle und studieren könne. Das ist richtig. Aber die Frage ist ja: Wie können wir z. B. sozialpsychologische Vorbehalte bei vielen Eltern in der Arbeiterschaft oder in der Landbevölkerung ausräumen? Wie ist das möglich?
    Meine Frage: Was hat die Bundesregierung getan, was ist sie bereit zu tun, um zu helfen, daß
    solche Vorbehalte gegenüber einer wissenschaftlichen Ausbildung von jungen Menschen aus dem Kreise der Arbeiterschaft und der Landbevölkerung aus dem Wege geräumt werden? Hat sich die Bundesregierung einmal Gedanken darüber gemacht, ob es nicht angebracht wäre, mit den Bauern nicht nur über den „Grünen Plan", sondern vielleicht auch über einen Grünen Plan für die Bildung zu diskutieren? Hat sie sich einmal überlegt, ob es richtig ist, mit den Gewerkschaften immer nur dann zu reden, wenn man etwas bei ihnen bemängelt, oder ob es nicht nützlich wäre, mit den Gewerkschaften einmal etwa über einen Sozialplan für die Bildung zu diskutieren, darüber, was man gemeinsam tun kann, um in einem Teil der Arbeitnehmerschaft vorhandene Vorbehalte gegenüber einem Hochschulstudium auszuräumen? Ich meine, auf diese Weise könnte die Bundesregierung eine ganze Menge dazu beitragen, um die unzureichenden Bedingungen, die wir heute beobachten müssen, zu beseitigen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun zu einer zweiten Frage: was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Kapazität unserer Universitäten und Hochschulen und die Ausbildungsbedingungen für die Studierenden der zu erwartenden Entwicklung anzupassen? Wenn ich sage „der zu erwartenden Entwicklung", dann enthält das natürlich immer auch das Element einer angestrebten Entwicklung, da die Entwicklung selbstverständlich von dem politischen Willen mit abhängt, der sich in diesem Hause, in der Bundesregierung und in den Ländern herausbildet und dessen Hauptrichtung wir in Rechnung stellen müssen.
    Lassen Sie mich mit der finanziellen Seite beginnen. Die Bundesregierung hatte mit den Ländern, genauer gesagt, mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister, ein Verwaltungsabkommen über die Förderung kulturpolitischer Aufgaben ausgehandelt. In diesem Abkommen war — Herr Minister, Sie erinnern sich — vorgesehen, daß pro Jahr, in den nächsten Jahren jedenfalls, von beiden Seiten je 250 Millionen DM für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bereitgestellt werden sollen. Nun frage ich: Warum ist die Bundesregierung, warum ist der bisher zuständige Innenminister Höcherl bei dieser Zahl für die nächsten Jahre in diesem Entwurf eines Verwaltungsabkommens geblieben? Sein bisheriger Kabinettskollege Balke, der Vorgänger unseres Wissenschaftsministers, schreibt zum Beispiel in einem Artikel vom 31. Dezember des vergangenen Jahres im „Handelsblatt", man brauche das Dreifache des derzeitigen Anteils am Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik für Investitionen in der Wissenschaft, wenn man zurechtkommen wolle. Wieso kommen wir hier zu dem Widerspruch zwischen der Haltung der Bundesregierung einerseits — nur jeweils 250 Millionen DM für fünf Jahre — und einer solchen Aussage des ehemaligen Ministers Balke andererseits, die im übrigen mit den Feststellungen übereinstimmt, die Professor Raiser, der Präsident des Wissenschaftsrates, im vergangenen Jahr in einer Denk-



    Lohmar
    schrift für den Herrn Bundespräsidenten dargelegt hat! Ich meine, wir sollten klären, welche Zahlen hier tatsächlich zugrunde gelegt werden müssen, wenn wir zu einem rascheren Tempo im Ausbau und im Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen kommen wollen.
    Wir haben bisher vier neue Universitäten in unsere Planung einbezogen. In England dagegen werden beispielsweise sieben neue Universitäten projektiert. Schätzungen für die Bundesrepublik schwanken zwischen sieben und zwölf neuen Universitäten, die wir brauchten. Das hängt von den Modellen ab, die man sich für eine Universität wünscht: große oder kleine Universitäten. Aber in jedem Falle werden wir uns um einen raschen Ausbau bemühen müssen.
    Da stimmt es einen dann verdrießlich, wenn man zum Beispiel in der „Welt" vom 30. Januar die traurige Geschichte der bisherigen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Lande Bremen über die Gründung der in Bremen 'geplanten Universität lesen muß. Ich darf mit der freundlichen Genehmigung des Herrn Präsidenten einige Sätze aus diesem Artikel von Herrn Görlitz zitieren.
    Mit dem Bau der neuen Universität tritt man in Bremen,
    so heißt es da,
    seit drei Jahren auf der Stelle. In Bremen gibt es eine gut 150 Jahre alte Klausel in der Verfassung, wonach der Religionsunterricht nicht auf konfessioneller, sondern auf allgemein biblischer Grundlage zu erteilen sei. . . Maßgebliche Kreise in Bonn haben . . . durchblicken lassen, bevor man helfen könne, müßten die Bremer Stadtherren ihre alte Klausel fallenlassen. Das ist allerdings
    — meint Herr Görlitz —
    keine Kulturpolitik, bestenfalls Konfessionspolitik.
    Dem ist nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren. Aber mich interessiert: Was sagen Sie zu einem solchen Vorwurf, der bisher unwidersprochen in einer unserer angesehenen Tageszeitungen erhoben worden ist? Was hat die Bundesregierung tatsächlich getan, um nicht nur in Bremen, sondern zum Beispiel auch in Regensburg oder Konstanz weiterzukommen?
    Wir sollten dabei — lassen Sie mich das als Nebenbemerkung einfügen - darauf achten, daß wir in den einzelnen Bundesländern nicht zu einem übermäßigen Gefälle im Ausbau der Universitäten kommen. Das bedeutet nicht, daß wir uns nach dem langsamsten richten müssen, aber es bedeutet, daß wir in der Planung und ihrer Durchführung in den einzelnen Ländern und in der Hilfe, die jeweils vom Bund entsprechend dafür zu geben ist, darauf achten, ein solches Gefälle nach Möglichkeit zu vermeiden.
    In diesen Rahmen gehört auch die Frage der Baukapazität. Wir haben mit Freude gehört, daß das
    Land Baden-Württemberg am weitestgehenden diel Mittel ausgeschöpft hat, die in den vergangenen Jahren zur Verfügung standen. Das mag mit der Begabung der Schwaben nicht nur für Sparsamkeit, sondern auch für Planung zusammenhängen. Es wäre interessant, von der Regierung zu erfahren, warum in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Bewältigung der Bauprobleme so unterschiedliche Erfahrungen gemacht worden sind und was man tun kann, um hier etwa das in Baden-Württemberg entwickelte Tempo zum allgemeinen Bautempo zu machen.

    (Abg. Dr. Martin: Herr Lohmar, Sie müssen zur anderen Seite hin fragen! Ich bin nicht zuständig!)

    — Ich habe Sie auch gar nicht angesprochen, Herr Kollege Martin. Wir reden ja im Augenblick mit der Bundesregierung.

    (Abg. Dr. Martin: Nein, nicht immer nach der falschen Seite, Herr Lohmar!)

    Ich finde, wir sollten außerdem beschließen, alle Bauten für Erziehung, Bildung und Wissenschaft aus der 20%igen Sperre für Baumaßnahmen herauszunehmen. Die CDU wird uns sicher mit ihrem Anliegen konfrontieren, dem wir selbstverständlich entsprechen werden, Kirchenbauten aus dem Baustopp auszunehmen. Herr Martin, Sie schauen mich an. So ist das doch: Sie wollen die Kirchenbauten herausnehmen, die FDP die Warenhäuser und wir die Schulen und Hochschulen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD. — Zuruf des Abg. Dr. Martin.)

    Meine Damen und Herren, wie beurteilt — da ist unsere dritte Frage — die Bundesregierung die Möglichkeiten, die Zahl der jüngeren Hochschullehrer, Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten in absehbarer Zeit wesentlich zu erhöhen?
    Ich bitte die Herren auf der Bundesratsbank um Nachsicht, daß wir uns erlaubt haben, eine solche Frage in den Katalog unserer Fragen aufzunehmen. Aber wir waren der Auffassung — und dafür bitten wir um Verständnis —, daß wir ungeachtet der Zuständigkeit der Länder in diesen Fragen auch auf der Bundesebene einen Überblick brauchen, was denn in diesem Bereich los ist. Es hat keinen Zweck — jedermann weiß es —, einen sehr viel höheren Betrag für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bereitzustellen oder das Problem der Baukapazität großzügiger als bisher zu lösen, wenn wir nicht gleichzeitig zu einer Ausweitung der Lehrkörper an den Universitäten kommen können. Das ist eine Frage, die im ganzen mitbedacht und -überlegt werden muß.
    Eine der wichtigsten Fragen betrifft dabei die Stellung der Ordinarien. Ich will nur auf die damit verbundene Problematik hinweisen. Herr Ministerpräsident Kiesinger hat sich in einer Fernsehsendung am 15. Januar 1963 dankenswerterweise dazu geäußert. Er hat sich gegen die „oligarchische Herrschaft der Ordinarien" ausgesprochen und gemeint, man solle an die Stelle dieser oligarchischen Verfestigung das Teamwork, also die Zusammenarbeit aller an der Hochschule tätigen Lehrer, treten las-



    Lohmar
    sen. Die FDP hat, was wir mit Interesse registriert haben, auf ihrem Kongreß in Hannover vor einigen Tagen eine ähnliche Anregung gegeben. Wir sollten diese möglichen Wege einmal mit dem Wissenschaftsrat, auch mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz, diskutieren, weil, wie ich den Eindruck habe, die Anregungen, die der Wissenschaftsrat in seiner zweiten Publikation vorgelegt hat, zwar allgemein mit einigem Wohlwollen aufgenommen wurden, aber nichtsdestoweniger von der Verwirklichung weit entfernt sind.
    Hier stehen wir vor der Frage: Wie können wir bestimmte kulturpolitische Anliegen, die von seiten des Staates und der Gesellschaft unabdingbar an die Hochschulen herangetragen werden müssen, in Übereinstimmung mit dem bringen, was man hergebrachterweise unter der Autonomie der Universitäten versteht?

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist ein ernstes Problem, über das wir offen reden sollten und das wir heute nicht ausdiskutieren können. Wir müssen es in einer freimütigen Aussprache mit den Repräsentanten der westdeutschen Hochschulen einmal ernsthaft besprechen.
    Nun, meine Damen und Herren, komme ich zu unserer vierten Frage:
    Hält die Bundesregierung die gegenwärtig verfügbaren Planungsunterlagen für eine vorausschauende Wissenschaftspolitik für ausreichend?
    Auch das ist ein Thema, das Bund und Länder gemeinsam berühren sollte. Wir haben uns sagen lassen, daß es z. B. im Statistischen Bundesamt einen einzigen leitenden Angestellten gibt, der sich mit Fragen der Bildungsstatistik beschäftigt. Wir halten das für ganz unzureichend in einer Zeit, in der die Bildungsstatistik zu den entscheidenden Planungsunterlagen auch für jede Wissenschaftspolitik gehört.
    Wir fragen uns weiter, meine Damen und Herren, warum das seit Jahren in der Diskussion befindliche Max-Planck-Institut für Bildungsforschung immer noch nicht seine Arbeit aufnehmen konnte. Warum nicht? Liegt es daran, daß dieses Institut nach Berlin soll? Das glaube ich nicht. Liegt es daran, daß man sich über die Aufgabenstellung für dieses Bildungsforschungsinstitut bisher nicht verständigen konnte? Liegt es daran, daß einige der für die Einrichtung eines solchen Instituts mitverantwortlichen Kulturpolitiker in manchen Bundesländern der Meinung sind, man könne eine voraussetzungslose Forschungsarbeit hier nicht tolerieren, weil man sich z. B. über den Deutschen Ausschuß und manche seiner Gutachten schon genug geärgert habe?
    Ich sage das ganz offen, weil mir daran liegt, daß wir auch darüber freimütig sprechen. Ich finde, man sollte bei einem solchen Institut für Bildungsforschung von der Überlegung ausgehen: Es ist nicht Sache der Forschung, zu sagen, was sein soll, sondern herauszufinden, was ist — um es auf einen einfachen Nenner zu bringen. Das heißt: Bei der Einrichtung eines solchen Instituts müssen weltanschauliche oder ideologische Prämissen wegbleiben, wenn es vernünftig arbeiten können soll.
    Dabei, Herr Bundesminister, wird die Frage interessant, wie Sie sich z. B. die Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsrat, der Westdeutschen Rektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Bund und Ländern mit einem solchen Institut denken, in welcher Weise Sie es in die Planungsarbeiten der Bundesregierung einbeziehen können. In einer freien Kooperation natürlich!
    Interessant ist für uns, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus internationalen Erfahrungen, vor allem in Frankreich und England, bei der Planung von Bildung und Wissenschaft zieht. Gibt es Untersuchungen der Bundesregierung oder ihr zugängliche Untersuchungen und mit welchen Ergebnissen darüber, welche Schlüsse wir in Deutschland aus bereits vorliegenden Erfahrungen in Frankreich, England oder den USA ziehen können?
    Das alles, meine Damen und Herren, deutet darauf hin, daß wir die Probleme der Wissenschaftspolitik nicht mehr werden bewältigen können, ohne den Zusammenhang mit dem gesamten Erziehungs-
    und Bildungswesen zu sehen. Ich erinnere Sie nur an den Lehrermangel, der außerordentlich gravierende Folgen auch für unsere Überlegungen im Rahmen der Wissenschaftspolitik haben kann, wenn wir diesen Engpaß nicht sehr bald überwinden; da liegt wiederum das Wort in erster Linie bei den Ländern der Bundesrepublik.
    Wir sollten erwägen — und wir haben uns erlaubt, Ihnen das in einem Entschließungsantrag vorzulegen, den mein Kollege Dr. Kübler nachher begründen wird —, ob wir nicht — nach dem Beispiel des Wissenschaftsrates —, gemeinsam von Bund und Ländern getragen und unter Einbeziehung von Persönlichkeiten aus den einzelnen Bildungsinstitutionen, einen Deutschen Bildungsrat schaffen sollten, der planend und koordinierend die Bildungs- und Erziehungspolitik der Bundesländer unterstützt und der uns allen — in den Ländern und im Bund — die nötigen Planungsunterlagen und Übersichten zur Verfügung stellen könnte. Wir brauchen sie, wenn wir eine aufeinander abgestimmte Kultur- und Erziehungspolitik in Deutschland aus einem Guß schaffen wollen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    In diesem Rahmen muß auch der Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen seinen Platz finden. Ich will den Haushaltsberatungen nicht vorgreifen; aber ich halte es für ein Unding, wenn die Bundesregierung in den Haushaltsgesetzentwurf die lapidare Bemerkung aufnimmt, 1965 werde der Deutsche Ausschuß seine Arbeit wahrscheinlich einstellen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dieser Ausschuß ist vom Bundestag eingesetzt worden, und es ist nicht Sache der Bundesregierung, darüber zu befinden, ob und wann der Ausschuß seine Arbeit einstellt. Das sollte dieses Parlament schon aus Gründen der Selbstachtung nicht durchgehen lassen,



    Lohmar
    Ich meine, der Deutsche Ausschuß sollte eingefügt werden in einen solchen Deutschen Bildungsrat, der Bund und Länder von der manchmal — der Kollege Dr. Heck wird sich sicher an seine Pariser Erfahrungen erinnern — nicht ganz klaren Protokollfrage entlasten könnte, eine kontinuierliche Repräsentation der Bundesrepublik auf internationalem Parkett zu ermöglichen; der Präsident des Bildungsrates könnte das sehr gut machen. Wir würden auf diese Weise vielleicht zu einer Zusammenarbeit kommen, wie sie sich im Wissenschaftsrat zwischen Bund und Ländern bewährt hat und wie sie sich genauso in den übrigen Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens bewähren könnte. Wir stellen diesen Vorschlag zur Diskussion, meine Damen und Herren, weil wir als eine Fraktion des Deutschen Bundestages daran interessiert sind, die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten; aber genauso sind wir daran interessiert, eine partikularistische Verengung und Verzerrung des deutschen Föderalismus zu verhindern —

    (Beifall bei der SPD)

    um beides mit gleicher Eindeutigkeit zu sagen. Nun unsere Frage 5:
    Welche Auswirkungen soll das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern für die Wissenschaftspolitik haben?
    Eine offene Frage, Herr Minister: ist das Abkommen „tot", oder ist es nicht „tot" ? Die Auguren sagen, es sei „tot". Aber ich würde mich freuen, wenn es sich dabei nur um einen Scheintod handelte — mit Chancen einer Wiederbelebung. Interessant wäre für uns, zu erfahren, warum eigentlich die Verhandlungen mit den Ländern über dieses Abkommen im letzten Stadium gescheitert sind, nachdem zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern bereits eine Übereinstimmung hergestellt worden war. Woran hat es gelegen? Waren die Vorbereitungen zwischen Bund und Ländern unzureichend? Oder welche Gründe haben einzelne Bundesländer — Herr Ministerpräsident Goppel — veranlaßt, einstweilen von der Bestätigung dieses vorgesehenen Abkommens abzusehen? Ich meine, daß wir versuchen sollten, so bald wie möglich das Abkommen zustande zu bringen. Dabei sollten wir die vorgesehenen 250 Millionen DM pro Jahr von Bund und Ländern nicht als eine starre untere Grenze betrachten, sondern diese Frage sollte offenbleiben im Hinblick auf die vorhin von mir zur Diskussion gestellte Ausweitung der benötigten Mittel für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen.
    In engem Zusammenhang damit steht unsere Frage 6:
    Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen?
    Wir wissen und die Länder wissen, daß ein solcher Entwurf seit langem in den Schubladen des Bundesministeriums des Innern — ich nehme an, jetzt bei Ihnen, Herr Minister Lenz — ruht. Aber bisher hat sich die Bundesregierung nicht entschließen können, diesen Gesetzentwurf dem Parlament vorzulegen. Ich frage Sie: Warum nicht? War dieser Gesetz-
    entwurf als eine Art Handelsobjekt für das Verwaltungsabkommen gedacht, also mit dem Gedanken: wenn die Länder ja sagen zum Verwaltungsabkommen, werden wir kein Forschungsgesetz machen, und wenn sie „bockbeinig" sind, werden wir sie mit dem Forschungsgesetz bedrohen!? War es so, oder hatten Sie das Forschungsgesetz so gedacht, daß es eine Ausführung des Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes sein, also eine Art von gesetzgeberischem Unterbau für das jetzt neu errichtete Ministerium abgeben sollte? Das sind zwei Perspektiven, die einander nicht ausschließen, die aber doch sehr unterschiedliche Akzente verraten würden.
    Wir meinen, daß wir ein solches Forschungsförderungsgesetz bald im Bundestag beraten und beschließen sollten. Dieses Gesetz müßte mindestens drei Forderungen gerecht werden.
    Einmal sollte es im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan einen Jahresbericht an den Bundestag über den Stand und die Entwicklung der Wissenschaften in Deutschland vorsehen. Zweitens sollte in diesem Gesetz gefordert werden, daß mit dem Haushaltsplan im jeweiligen Jahr eine sachliche und finanziell langfristige Konzeption für die Wissenschaftspolitik vorgelegt wird, damit wir im Bundestag wissen, woran wir sind, und damit die Regierung gehalten ist, über das jeweilige Haushaltsjahr hinauszudenken. Schließlich regen wir an, in diesem Gesetz vorzusehen, daß vor der Abfassung der Jahresberichte die Selbstverwaltungsorgane der Wissenschaft dazu zu hören sind, weil uns daran liegt, die gute Zusammenarbeit, die wir nicht nur im Wissenschaftsrat, sondern auch darüber hinaus in den letzten Jahren entwickelt haben, auch in dieser Phase aufrechtzuerhalten. Wir richten also an Sie die Frage, Herr Minister, ob und wann Sie bereit sind, ein solches Forschungsförderungsgesetz vorzulegen, damit wir es bald beraten können.
    Die Frage 7 — damit kommen wir zu einem Schwerpunkt dieser Großen Anfrage — lautet:
    Welche Ergebnisse hat der interministerielle
    Ausschuß für Wissenschaft und Forschung im
    Rahmen der Bundesregierung bisher erzielt?
    Einen solchen Ausschuß gibt es seit 1957. Er verschwand dann ganz plötzlich in der Versenkung und wurde während der Sommerferien — der Innenminister pflegt ja in den Sommerferien immer besonders aktiv zu sein — wieder belebt und mit dem Vorsitz des Innenministers bestückt. Das ist jetzt vorbei. Der Herr Wissenschaftsminister hat den Vorsitz übernommen. Wir haben uns im Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik von den bisherigen Mitarbeitern des Herrn Innenministers einmal über die Planungen dieses interministeriellen Ausschusses unterrichten lassen, und wir haben dann in einem Beschluß, der dem Hohen Hause bald in Form eines Schriftlichen Berichts zugehen wird — so hoffe ich jedenfalls —, darauf gedrängt, daß wir bis Ende März dieses Jahres wenigstens einen Arbeitsplan des interministeriellen Ausschusses für Wissenschaft und Forschung bekommen. Das alles liegt bis heute nicht vor, so daß wir Grund haben, daran zu zweifeln, ob sich diese Institution in der bisherigen



    Lohmar
    Form überhaupt bewährt hat, und das ist eine weitere Frage, die ich an den Herrn Minister für wissenschaftliche Forschung stellen möchte.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das gilt aber auch für viele interministerielle Ausschüsse!)

    — Ja, das ist richtig, aber man muß schlechte Beispiele ja nicht unbedingt nachahmen.
    Noch etwas anderes, Herr Minister. Der Herr Bundeskanzler hat sich in der vergangenen Woche in seiner Regierungserklärung in den Bemerkungen über die Wissenschaftspolitik sehr diplomatisch ausgedrückt.

    (Abg. Dr. Martin: Sie haben einen negativen Vaterkomplex! — Heiterkeit.)

    —Aber warum stellen Sie denn jetzt Ihren „Arzt" wieder so in den Vordergrund? Wir reden doch im Augenblick über Wissenschaftspolitik.

    (Abg. Dr. Martin: Sie kommen nicht davon los!)

    — Nein, ich wollte jetzt etwas Nettes sagen. Ich fand es recht bemerkenswert vom Bundeskanzler zu sagen, der Minister für wissenschaftliche Forschung habe die Aufgabe, die bei den Ressorts verbleibenden Aufgaben zu koordinieren. Was heißt das? Heißt das nun, daß der Wissenschaftsminister innerhalb der Bundesregierung koordinierend und gestaltend für alle Fragen verantwortlich sein soll, die mit der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusammenhängen, so wie wir es wollen und in unserem Antrag auch empfehlen? Oder heißt es, daß zwischen dem bisher zuständigen Innenminister und dem neuen Wissenschaftsminister von seiten des Herrn Bundeskanzlers keine volle Übereinstimmung hergestellt werden konnte? Oder heißt es, daß der Wissenschaftsminister nichts anderes sein soll, als ein Vorsitzer im interministeriellen Ausschuß, ein Minister für Wissenschaftspropaganda? Oder suchte man einen besseren Namen für eine gute Sache? Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, wenn ich das so hart sage. Aber ich glaube, es liegt nicht nur in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Arbeit, sondern es muß unsere gemeinsame Sache sein, hier Klarheit zu schaffen.
    Wir möchten, daß innerhalb der Bundesregierung jede Zersplitterung in der Zuständigkeit für die wissenschaftliche Forschung vermieden wird. Es wäre gut, wenn Sie heute in der Lage wären, hier ein klärendes Wort zu sagen, daß wir in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers leider vermißt haben.

    (Abg Schmitt-Vockenhausen: Das war nicht die einzige Lücke! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Es war nicht die einzige Lücke, es war eine lükkenlose Lücke.
    Meine Damen und Herren, ich möchte einige Aufgaben nennen, von denen ich glaube, daß sich der Minister für wissenschaftliche Forschung ihrer annehmen sollte. Diese Aufgaben kann man in wenigen Punkten zusammenfassen:
    1. Koordinierung der nationalen Politik gegenüber den verschiedenen internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Wissenschaft; 2. Atomfragen, Weltraumforschung, Raketentechnik; 3. ein Abkommen zwischen Bund und Ländern — ich habe vorhin darüber gesprochen —; 4. die Vorlage des Entwurfs eines Forschungsförderungsgesetzes; 5. eine gute Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen der Wissenschaft; 6. die Beobachtung und Analyse der Lage; 7. Bericht über die Aufgaben der Forschung, Bestandsaufnahme des Forschungspotentials; 8. Planung bei Nachwuchs, bei Finanzen, bei Bauten, bei Ausstattung unserer Hochschulen; 9. Abstimmung der Wissenschaftsplanung mit der allgemeinen Wirtschaftsplanung — das wäre übrigens eine Aufgabe des interministeriellen Ausschusses —; 10. Vorbereitung des Gesamtbudgets aus öffentlichen Mitteln für die Forschung; 11. Koordinierung in Grundsatzfragen zwischen verschiedenen Trägern der Forschung; 12. Dokumentation, Information usw. und 13. Kontakt zur militärischen Forschung.
    Meine Damen und Herren, die Sozialdemokratische Partei hat sich vor einigen Jahren erlaubt, einen „Plan Zukunft", einen „Plan Z" zur Diskussion zu stellen. Wir werden in diesem Jahr eine neue Fassung dieses Plans vorlegen. In diesem „Plan Zukunft" haben wir versucht, ein Gesamtkonzept für die deutsche Kultur- und Wissenschaftspolitik zu entwickeln. Wir haben bisher von seiten der Bundesregierung kein ähnliches Konzept gehört. Wir verbinden mit der Einrichtung des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung die Hoffnung, daß das in Zukunft anders wird. Herr Minister Lenz hat nach seiner Amtsübernahme mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß für die Wissenschaft aufgewandte Mittel keine Subventionen im landläufigen Sinne, sondern Investitionen sind, daß wir sie also auch so bewerten müssen.
    Wir haben uns heute erlaubt, Ihnen in einem Entschließungsantrag eine Reihe von Anregungen zu unterbreiten, von denen wir meinen, daß sie uns in der Wissenschaftspolitik in unserem Lande — in der Sache und im Tempo — weiterbringen können. Wenn Sie meinen, dazu ja sagen zu können, dann sollten Sie es tun. Es kann uns allen, ob wir der gegenwärtigen Koalition oder der gegenwärtigen Opposition angehören, nicht darum gehen, ob sich die CDU oder die SPD oder die FDP hier oder da einen taktischen Vorteil verschaffen könnte. Dazu ist die Frage, über die wir heute reden, von zu großem sachlichem Gewicht. Es handelt sich darum, ob wir gemeinsam einen Weg finden können, wenigstens eine der großen Gemeinschaftsaufgaben zu bewältigen, die in unserem Volke anstehen. Vielleicht führt uns die Debatte heute einen Schritt vorwärts — nicht zu einer neuen Koalition, die viele von Ihnen noch nicht so sehr mögen —, aber doch zu einer neuen Politik in Deutschland, die uns hilft, in einem wichtigen Bereich unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens Voraussetzungen für unsere Freiheit und für unsere Sicherheit zu schaffen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)






Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung Lenz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gegenstand der heutigen Verhandlungen ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, deren sich Bund und Länder gemeinsam annehmen. Gutes Einvernehmen zwischen Bund und Ländern ist die Voraussetzung für die Möglichkeiten eines Erfolges. Ich freue mich deshalb, daß nach der Beantwortung der Großen Anfrage durch die Bundesregierung auch der Bundesrat zu den angeschnittenen Fragen Stellung nehmen wird.
    Ich darf mich bei Ihnen, Herr Kollege Lohmer, sehr herzlich für Ihre Courtoisie bedanken. Wenn ich auch im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage nicht speziell darauf eingehen kann, so werde ich dies doch nachher in der allgemeinen Stellungnahme tun.
    Für die Bundesregierung beantworte ich die Große Anfrage betreffend Wissenschaftsförderung folgendermaßen.
    Zur Frage 1: Die Zahl der Abiturienten hat sich in den letzten acht Jahren fast verdoppelt. Sie ist von zirka 32 000 im Jahre 1955 auf fast 58 000 im Jahre 1962 gestiegen. Parallel damit ist die Zahl der deutschen Studenten an staatlichen wissenschaftlichen Hochschulen — ohne Beurlaubte, Gasthörer und Studenten an Pädagogischen Hochschulen — von 123 000 im Jahre 1955 auf 211 000 im Jahre 1962 gestiegen. Dazu kommen noch jeweils weitere 10 °/o ausländische Studenten.
    Eine Vorausschätzung des Wissenschaftsrates — ich darf auf seine Empfehlungen vom November 1960, Teil I, Seite 485, verweisen — zeigt, daß die Zahl der Abiturienten 1963 mit 62 300 ihren Höhepunkt erreicht haben wird, dann abfällt auf 46 200 im Jahre 1965, um etwa im Jahre 1970 wieder die Höhe von 1963, nämlich 62 600, zu erreichen. Dementsprechend wird die Studentenzahl ebenfalls 1964 einen Höhepunkt mit 236 500 haben, dann abfallen und 1970, soweit sich jetzt übersehen läßt, etwa zum alten Punkt mit 232 200 zurückkehren.
    Über die weitere Zukunft bis 1980 können im Augenblick keine verantwortlichen Vorausschätzungen vorgelegt werden. Denn für die Zeitspanne 1970/80 kann nicht mehr von der Annahme ausgegangen werden, daß die bisherigen Verhältnisse weiter andauern. Vielmehr ist damit zu rechnen, daß sich geplante und absehbare Veränderungen im Schulaufbau auf den Schuldurchgang und damit auf die Abiturientenzahlen auswirken werden. In ähnlicher Weise können Maßnahmen der Hochschulreform, etwa eine Verkürzung der Studiendauer, die Studentenzahlen beeinflussen.
    Wohl aber gibt es den Versuch, den allgemeinen Trend der Studentenzahlen aus einem internationalen Vergleich abzulesen: Professor Edding, der sich grundlegend über Fragen der Bildungsökonomie geäußert hat, hat festgestellt, daß in allen kochindustrialisierten Staaten der Welt seit langem die Studentenzahlen immer steiler ansteigen. Er vertritt die Auffassung, daß in all diesen Staaten eine bestimmte Korrelation zwischen dem Sozialprodukt je Kopf der Bevölkerung und dem relativen Hochschulbesuch besteht. Diese Korrelation beruht nach seiner Auffassung darauf, daß die Wirtschaftsintensität eines Landes weitgehend vom geistigen Vermögen eines Volkes abhängt, das durch die Bildungseinrichtungen aktiviert und gesteigert wird; andererseits erlaubt aber die größere Wirtschaftsintensität eines Landes, für den Ausbau des Bildungswesens steigende Mittel einzusetzen, und macht diesen Einsatz dafür auch erforderlich. Professor Edding glaubt, daß sich das Bruttosozialprodukt des deutschen Volkes von 1960 bis 1980 verdoppeln werde, und schließt daher für 1980 auf eine Studentenzahl von 400 000.
    Zur Prüfung all dieser mit einer langfristigen Planung zusammenhängenden Fragen hat der Wissenschaftsrat eine Arbeitsgruppe gebildet, der unter anderem auch Professor Edding angehört. Die Gruppe wird nicht nur die bisher vorgelegten Schätzungen überprüfen, sondern auch die Studentenzahlen langfristig vorauszuberechnen und hierbei die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an akademisch gebildeten Kräften zu ermitteln suchen, eine Frage, die ihre ganz besonderen Schwierigkeiten hat. Die Arbeitsgruppe hat ihre erste Sitzung bereits gehalten; die Ergebnisse sind jedoch noch nicht berichtsreif. Die notwendigen Untersuchungen nehmen noch eine gewisse Zeit in Anspruch, zumal die noch nicht abgeschlossene Auswertung der letzten Volkszählung einbezogen werden soll. Es dürfte aber mit der Vorlage der ersten Ergebnisse Ende des Jahres zu rechnen sein.
    Zur Frage 2: Die Kapazität der Hochschulen dürfte 1960 beträchtlich unter 200 000 Studenten gelegen haben. Der Wissenschaftsrat hat zur Erweiterung der Kapazität zwei Maßnahmen vorgeschlagen: den Ausbau der bestehenden Hochschulen auf ein Fassungsvermögen von etwa 200 000 Studenten und den Neubau von Hochschulen.
    Inzwischen sind folgende Hochschulgründungen in Vorbereitung: Bochum, Bremen, Konstanz, Regensburg und Dortmund; ferner einige Medizinische Akademien.
    Wenn diese beiden großen Empfehlungen des Wissenschaftsrates ausgeführt sind, werden die bestehenden Hochschulen 1964 etwa 200 000 Studenten und die neuen Hochschulen etwa 1970 weitere 30- bis 35 000 Studenten fassen können. Im Jahre 1970 wird also eine Gesamtkapazität von 230 000 Studenten erreicht sein. 1964 ist jedoch mit 236 500 deutschen und weiteren 20 000 ausländischen Studenten zu rechnen, während die Kapazität der Hochschulen bei 200 000 liegen wird; es wird also ein Überhang von über 50 000 Studenten vorhanden sein. 1970 wird die Kapazität 230 000 Studenten betragen, während mit über 250 000 deutschen und ausländischen Studenten zu rechnen ist; der Überhang beträgt noch 20 000 Studenten.
    Die Kluft zwischen Hochschul-Kapazität und vermutlicher Studentenzahl kann allein durch weiteren Ausbau der bestehenden Hochschulen nur schwer



    Bundesminister Lenz
    geschlossen werden. Bei einer Reihe von Hochschulen, z. B. München, wird der für die Arbeitsfähigkeit optimale Ausbau in Kürze erreicht sein. Auch durch Neubau von weiteren Hochschulen kann angesichts des Mangels an Hochschullehrern vorerst kaum Abhilfe erwartet werden.
    Es müßte überlegt werden, wie man die vorhandene Hochschulkapazität besser nutzt. Durchlaufen die Studenten in Zukunft die Hochschulen schneller als jetzt, muß die Studentenzahl sinken, nicht jedoch die der Absolventen. Hierfür bieten sich zwei Wege an.
    Einmal könnte durch eine nüchterne Überprüfung der Studienpläne und Stoffpläne der seit Jahrzehnten anhaltenden Studienzeitverlängerung entgegengewirkt werden. Ich nenne ein Beispiel. Während von 100 Studenten im Jahre 1925 noch rund 25 nach dem 5. und 6. Semester abgegangen sind, tat dies 1958 kaum ein Student. Die Abgänge nach dem 7. und 8. Semester waren in den entsprechenden Jahren rund 27 und 10 v. H., nach dem 9. und 10. Semester 47 und 18 v. H. Während schließlich für den Studienabschluß 1925 kaum jemand 11 und mehr Semester benötigte, waren es 1958/59 mehr als 72 Studenten von 100. Es ist fraglich, ob eine solche Ausweitung für den Erfolg des Studiums erforderlich ist. Hier Abhilfe zu schaffen, wäre eine gemeinsame Aufgabe der Hochschulen und der Kultusministerien.
    Zum andern müßte geprüft werden, ob die Gliederung des Studienjahres in zwei Semester und zwei große Ferienabschnitte einer optimalen Aus) nutzung der Ausbildungsstätten noch Rechnung trägt. Denn es ist offensichtlich, daß ein erheblicher Teil der Studentenschaft die vorlesungsfreie Zeit nicht intensiv für das Studium ausnützt. Es müßte gemeinsam von den Kultusverwaltungen und den Hochschulen geprüft werden, wie das Interesse der Professorenschaft an einer für die Forschung notwendigen längeren vorlesungsfreien Zeit in Einklang gebracht werden kann mit der Notwendigkeit, die universitären Einrichtungen besser auszunutzen. Man könnte an die Einführung von Trimestern als vorübergehende Notmaßnahme denken, aber auch an Übungen in sogenannten FerienTrimestern unter Leitung von Angehörigen des sogenannten „Mittelbaues".
    Ein numerus clausus kommt für die Beschränkung der Studentenzahl aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Frage. Als befristete Notmaßnahme muß er wohl hingenommen werden. Nur sollten sich dann die Hochschulen und Hochschulverwaltungen offen dazu bekennen und die Auswahlkriterien bekanntmachen. Eine überlegte Publizität solcher Sperren kann zugleich den übermäßigen Drang der Studenten in die Großstadtuniversitäten bremsen.
    Auch sollte überlegt werden, wie das Studium der Studienanfänger gestrafft und intensiviert werden könnte — etwa durch Arbeitsgruppen unter Leitung von Tutoren; ich verweise auf die Vorschläge des VDS, der Vereinigung Deutscher Studentenschaften — oder durch gemeinsames Leben und Arbeiten in „Kollegienhäusern" ; das sind die Vorschläge des Wissenschaftsrates. Auch sollten — nach einem Vorschlag des VDS — vermehrt Zwischenprüfungen gehalten werden, damit ungeeignete Studenten rechtzeitig die Hochschule verlassen und nicht zu lange „mitgeschleppt" werden. Alle diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu einer „Verschulung" der Hochschulen führen.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Abgesehen von dieser noch zu prüfenden „Rationalisierung des Studiums" bleibt als Anpassung nur der schon genannte Ausbau der bestehenden Hochschulen und der Neubau. Die Bundesregierung fördert beide Vorhaben nach Kräften. Im einzelnen ist folgendes zu sagen.
    Zum Ausbau von Hochschulen: Dem Ausbau liegt eine genaue Planung des Wissenschaftsrates für die Jahre 1960 bis 1964 zugrunde.
    Der personelle Ausbau obliegt den Ländern. Die Bundesregierung leistet dazu insofern einen Beitrag, als sie zur Eingliederung von Wissenschaftlern, die aus der SBZ geflohen sind, den Ländern die Mittel für 500 Planstellen an den wissenschaftlichen Hochschulen zur Verfügung stellt, aus denen Hochschullehrer und wissenschaftliche Assistenten besoldet werden. Im Jahre 1962 wurden für diese Maßnahmen rund 7,6 Millionen DM aufgewandt; für das Jahr 1963 sind rund 9 Millionen DM veranschlagt.
    Am materiellen Ausbau beteiligt sich der Bund mit jeweils 50 % der Kosten einzelner Bauvorhaben. Das Bauprogramm des Wissenschaftsrates für die Jahre 1960 bis 1964 erfordert Gesamtaufwendungen von 2,6 Milliarden DM, einschließlich der Ersteinrichtungen der neu errichteten Bauten. Der Bund hat dazu, ausgehend von seinem Bedarf von 2 Milliarden DM für die Jahre 1960 bis 1964 und unter Berücksichtigung seiner übrigen Verpflichtungen, folgende Leistungen erbracht: im Jahr 1960 = 120 Millionen DM, im Jahr 1961 = 150 Millionen DM, im Jahr 1962 = 200 Millionen DM.
    Im Jahr 1963 wird er voraussichtlich 220 Millionen DM für den Ausbau der Hochschulen zur Verfügung stellen, zusammen 1960 bis 1963 690 Millionen DM.
    Außerhalb der Mittel, die auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates vergeben worden sind, hat das bisherige Bundesatomministerium für den Ausbau der Hochschulinstitute und sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen der Länder und für deren Ausstattung mit Geräten in seinem Zuständigkeitsbereich nachstehend genannte Zuschüsse gegeben: 1957 10 442 000 DM, 1958 27 312 000 DM, 1959 30 393 000 DM, 1960 32 660 000 DM, 1961 37 856 000 DM, 1962 51 082 000 DM, zusammen 189 745 000 DM.
    Mit diesen Leistungen in den Rechnungsjahren 1960 bis 1962 konnte allen finanziellen Forderungen entsprochen werden, die an den Bund für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen gestellt wurden.
    Der Bund ist gemeinsam mit den Landeskultusverwaltungen bemüht, das Tempo der Ausbaumaßnahmen im Rahmen der technischen Baukapazität zu beschleunigen, wie die laufende Steigerung seiner finanziellen Leistungen beweist. Mit folgenden



    Bundesminister Lenz
    Maßnahmen dürfte eine weitere Beschleunigung des Hochschulbaues zu erreichen sein:
    1. Prüfung, ob der Hochschulbau von allen hemmenden Maßnahmen zur Dämpfung der Baukonjunktur freigestellt werden kann.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Hätte man das bei dem Verlängerungsgesetz nicht schon vorschlagen können?)

    — Es ist Sache des Parlaments, hier Anregungen zu geben.
    2. Beschleunigung der Bauplanung durch Entwicklung bestimmter einheitlicher Grundtypen für Institute der einzelnen wissenschaftlichen Fachrichtungen.
    3. Beschleunigung des Baues durch Verwendung genormter Bauelemente.
    Was die Errichtung neuer Hochschulen angeht, so wiederholt die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die sie bereits in der Regierungserklärung vom 29. November 1961 abgegeben hat, „bei der Errichtung neuer wissenschaftlicher Hochschulen mitzuhelfen". Zur Zeit laufen Verhandlungen mit dem Senat der Freien Hansestadt Bremen über eine finanzielle Beteiligung des Bundes an einer Universität in Bremen. Das Bundeskabinett, das hierüber beraten hat, hielt das Projekt noch nicht für entscheidungsreif. Das Kabinett hat den zuständigen Minister beauftragt, die noch offengebliebene Frage, nämlich die Finanzierung der Investitionskosten, mit dem Bremer Senat zu klären. Abgesehen von Bremen liegen der Bundesregierung noch keine Finanzierungsersuchen für weitere neue Hochschulen vor.
    Die bisher geschilderten Pläne und Maßnahmen beziehen sich auf den Ausbau der bestehenden Hochschulen bis 1964 und den Neubau weiterer Hochschulen bis 1970. Darüber hinausgreifende Pläne liegen noch nicht vor. Jedoch haben die einzelnen Hochschulen Vorstellungen über die Entwicklungen auf längere Frist erarbeitet; darauf aufbauend hat der Vorsitzende des Wissenschaftsrates versucht, in Annäherungswerten die Kosten der weiteren Entwicklung zu schätzen. Danach müßten für die zehn Jahre nach 1963 etwa 13 bis 15 Milliarden DM — 9 bis 10 Milliarden für den Ausbau bestehender Hochschulen und 4 bis 5 Milliarden DM für neue Hochschulen — aufgebracht werden. Geht man davon aus, daß 1962 für Hochschulbauten etwa 500 Millionen DM investiert wurden, so würde sich für die nächsten zehn Jahre der Jahresbetrag auf 1,5 Milliarden DM erhöhen, also verdreifachen. Auch die Bedürfnisse der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft werden nach den Schätzungen des Wissenschaftsrates in ähnlicher Weise ansteigen.
    Über alle diese Erfordernisse wird jedoch der Wissenschaftsrat noch eingehende Prüfungen und Beratungen anstellen. Staat und Öffentlichkeit sollten sich rechtzeitig darauf einstellen, daß die Investitionen für unsere Wissenschaft erheblich verstärkt werden müssen. Eine arbeitsfähige Wissenschaft ist die Voraussetzung dafür, daß unser geistiges, wirtschaftliches und militärisches Potential erhalten bleibt und gestärkt werden kann. Die Anforderungen für die Wissenschaft werden von keiner anderen Staatsaufgabe an Dringlichkeit übertroffen, und wenn gespart werden muß — und es muß in den kommenden Jahren gespart werden —, darf nicht die Wissenschaft das erste Opfer sein.
    Zur Frage 3: Der Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen wird nur dann zum gewünschten Erfolg führen, wenn es gelingt, genügend Nachwuchskräfte für den Beruf des Hochschullehrers heranzubilden. Dazu hat der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen" eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen: Aufbau des sogenannten akademischen Mittelbaues, Vermehrung der Stellen für wissenschaftliche Assistenten, die Reform der Hochschullehrerbesoldung u. a. mehr. Hierauf hat der Bund keinen Einfluß. Jedoch hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die zu 70 % vom Bund finanziert wird, die Möglichkeit, den Nachwuchs unmittelbar durch Forschungs-, Ausbildungs- oder Habilitandenstipendien und Forschungsfreijahre zu fördern. 1961 hat sie auf diese Weise über 2000 Stipendiaten gefördert.
    Für Doktorandenstipendien gilt folgendes: Die Fritz-Thyssen-Stiftung hat 1961 und 1962 den Hochschulen je 1 Million DM für Doktorandenstipendien zur Verfügung gestellt. Diese Förderung läuft aus. Innerhalb des Honnefer Modells können Doktoranden ein Darlehen erhalten. Es wird geprüft, ob bei hervorragenden Leistungen im Examen das Darlehen in ein Stipendium umgewandelt werden kann. Auch werden hochbegabte Studenten, die häufig Hochschullehrer werden, von der Studienstiftung des Deutschen Volkes und den anderen Hochbegabtenstiftungen gefördert. Habilitandenstipendien werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vergeben. Die erforderlichen Mittel wurden der Deutschen Forschungsgemeinschaft bisher von der FritzThyssen-Stiftung zur Verfügung gestellt, die damit den Start ermöglicht hat. In Zukunft stellt der Bund diese Mittel im Rahmen seiner allgemeinen Zuwendungen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereit. Für 1963 sind 3 Millionen DM vorgesehen. In den Rechnungsjahren 1961 und 1962 wurden 320 Habilitandenstipendien vergeben.
    Alle diese Maßnahmen werden nach Auffassung der Bundesregierung dazu beitragen, die Zahl der notwendigen Lehrpersonen an den Hochschulen wesentlich zu erhöhen. Die Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Hochschulverwaltungen und den Hochschulen selbst. Wenn die nötigen Stellen geschaffen und Ausbildungsmöglichkeiten bereitgestellt werden, wird man die geeigneten Anwärter an den Hochschulen halten können, und sie werden nicht in die Industrie oder ins Ausland abwandern. Hierher gehört auch die Einrichtung von Parallellehrstühlen, deren Schaffung jedoch häufig unterbleiben wird, bevor die Kolleggeldreform nicht verwirklicht ist. Wenn alle Beteiligten guten Willen zeigen, müßte genügend geeigneter Hochschulnachwuchs zu finden sein.
    Zur Frage 4: Diese Frage gibt Veranlassung, zunächst zu sagen, was unter Planung verstanden wird. Im Deutschen wird „Planung" häufig mit der Vor-



    Bundesminister Lenz
    stellung von Zwangsjacke und Entmündigung verbunden. Diese Assoziationen sind jedoch falsch. Wenn der Staat im Wissenschaftsbereich plant, dann will er nicht etwa dirigistisch Einfluß nehmen auf den Inhalt der Forschung, sondern er will die Förderung, die er der Wissenschaft zukommen lassen will, vorausschauend überlegen. Angesichts der Unbegrenztheit der Forschungsthemen und angesichts der begrenzten öffentlichen Mittel muß der Staat für seine Förderung Schwerpunkte .bilden und Prioritäten festsetzen. Diese Planung richtet sich nicht gegen die Wissenschaft, sondern geschieht in engster Fühlung mit ihr im Wissenschaftsrat. Diese Art der Förderungsplanung wird immer die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Freiheit des Forschers als oberstes Gesetz respektieren. Gute Beispiele solcher liberalen Planung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates und das Schwerpunktprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
    Die vorhandenen Planungsunterlagen, nämlich die Feststellungen des Wissenschaftsrates, beziehen sich zunächst nur auf die wissenschaftlichen Hochschulen. Diese Unterlagen werden, wie zu Frage 1 hinsichtlich der Studentenzahl erläutert, laufend korrigiert und fortgeschrieben. Der Wissenschaftsrat wird in absehbarer Zeit weitere Unterlagen veröffentlichen, die sich auf die wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb der Hochschulen beziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sich die Planung verstärkt den Fragen zuwenden müssen, die sich auf die „Zubringer" zur Wissenschaft beziehen.
    Die gegenwärtigen Planungsunterlagen sind als Unterlagen für erste staatliche Maßnahmen brauchbar. Sie bedürfen jedoch der Ergänzung, Verfeinerung und Fortschreibung. Dafür sind zunächst einmal die Grundtatbestände und Fragestellungen wissenschaftlich zu klären. Hier könnte ein „Wissenschaftliches Institut für Bildungsforschung", wie es die Max-Planck-Gesellschaft plant, neben der „Hochschule für internationale pädagogische Forschung" in Frankfurt nützliche Vorarbeit leisten. Die so gestellten Fragen müßten dann durch statistische Erhebungen beantwortet werden. Aber gerade die Stellen, die sich beim Statistischen Bundesamt und bei den Statistischen Landesämtern mit Bildungsstatistik befassen, sind unterbesetzt. Infolgedessen fehlt es noch weitgehend an statistischem Material.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zur Frage 5: Der Entwurf des Abkommens zwischen dem Bund und den Ländern, der aus vier Artikeln besteht, regelt in den ersten drei Artikeln eine bereits bestehende Verwaltungspraxis. Diese drei Artikel regeln die gemeinsame Finanzierung des Hochschulausbaues, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft sowie des Honnefer Modells durch Bund und Länder. Sehr wichtig ist die Einrichtung der in Abschnitt IV des Abkommenentwurfs vorgesehenen Kommission. Sie soll nach dem Vorbild der Verhandlungskommissionen, die dieses Abkommen ausgehandelt haben, aus je drei Bundesvertretern und drei Ländervertretern bestehen und sich, unbeschadet der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, mit allen Bund
    und Länder gemeinsam interessierenden Fragen beschäftigen können, allerdings keine Entscheidungsbefugnis haben, sondern lediglich als Kontaktkommission tätig werden. Aufgabe der Ständigen Kommission wird es insbesondere sein, das Zusammenwirken des Bundes und der Länder bei weiteren gemeinsamen Aufgaben zu erörtern und, soweit notwendig, entsprechende weitere Abkommen vorzubereiten.
    Mit dem Abkommen ist einmal die rechtliche Fixierung der gemeinsamen Mitwirkung des Bundes und der Länder an der Förderung der Hochschulen, der wissenschaftlichen Organisationen und des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erwarten. Damit werden feste Unterlagen für die Planung geschaffen. Darüber hinaus eröffnet die Kontaktkommission die Möglichkeit, auch weitere gemeinsame Aufgaben im gegenseitigen Einvernehmen anzugreifen. Das Bundeskabinett hat dem Abkommensentwurf zugestimmt. Leider haben sich einige Länder bisher noch nicht dazu entschlossen, obgleich gerade der amtierende Bundesminister des Innern alles getan hat, um zu einem Einverständnis zu gelangen. Das Abkommen ist keineswegs tot. Der von einigen Ländern angegebene Grund, daß erst der Finanzausgleich abzuwarten wäre, vermag nicht zu überzeugen. Erst muß über die Verteilung der Aufgaben Klarheit herrschen, dann kann die Finanzmasse verteilt werden.
    Ein paar Worte zu Frage 6! Die Bundesregierung erwägt, ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen. Dieses Gesetz hätte seine Bedeutung neben dem Bund-Länder-Abkommen. Es würde sich mit der Zuständigkeit des Bundes, nach Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes die wissenschaftliche Forschung zu fördern, beschäftigen, nicht aber weitere Zuständigkeiten für den Bund in Anspruch nehmen oder gar das neue Ministerium rechtlich fundieren. Dabei wäre, ohne daß die Freiheit der Forschung zur Debatte steht, die vorhandene Zuständigkeit des Bundes zu verdeutlichen, etwa dahin, daß der Bund selbst Forschungseinrichtungen errichten oder andere Forschungseinrichtungen bezuschussen kann. Es wird überlegt werden müssen, in welcher Weise das Parlament in verstärkter Weise über die Lage der wissenschaftlichen Forschung unterrichtet werden kann. Das Forschungsförderungsgesetz soll das Ob der Förderungszuständigkeit des Bundes ein für allemal feststellen, so daß nur das W i e der Förderung, z. B. die Bildung von Schwerpunkten und das Volumen der Mittel, jährlich neu zu klären bleibt.
    Ich komme zur Beantwortung der letzten Frage, der Frage 7. Der Interministerielle Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die Aufgabe, die Maßnahmen der Bundesressorts auf dem Gebiete der Wissenschafts- und Forschungsförderung aufeinander abzustimmen und sie zu koordinieren mit dem Ziele, nach Möglichkeit zu einer einheitlichen und in allen Einzelheiten abgestimmten Wissenschafts- und Forschungspolitik des Bundes zu gelangen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß der Koordinierung Grenzen von der Sache her ge-



    Bundesminister Lenz
    zogen sind, weil verschiedenartige Fragen nicht aufeinander bezogen werden können. Was jedoch durch Koordinierung zu erreichen ist, ist einmal eine Bestandsaufnahme und damit Bildung von Schwerpunkten, sodann die Anwendung gleicher Förderungsgrundsätze und -maßstäbe und schließlich die Vermeidung von Doppelförderung.
    Der Ausschuß hat seine Arbeit vor drei Monaten aufgenommen. Er ist dabei, sich einen Überblick über die Tätigkeit der einzelnen Ressorts auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung zu verschaffen, desgleichen eine Übersicht über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Organisationen und Stiftungen. Geplant ist eine Unterrichtung über die Forschungsplanung im Ausland.
    Auf der Grundlage der so gewonnenen Bestandsaufnahme sollen gemeinsame Fragen gemeinsam beantwortet werden. Folgende Maßnahmen sind bereits eingeleitet: die Vorbereitung der Stellungnahmen des Bundes für den Wissenschaftsrat, Abstimmung des Funktionsplanes „Wissenschaftsförderung" im Bundeshaushalt, Altersversorgung von Wissenschaftlern an Forschungsanstalten, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Bewilligungsbedingungen für die wissenschaftliche Forschung.
    Da der Ausschuß erst seit drei Monaten arbeitet, sind seine Ergebnisse noch nicht berichtsreif. Seine volle Bedeutung wird der Ausschuß erst gewinnen, wenn nach Inkrafttreten des Bund-Länder-Abkommens die Stellungnahme der Bundesregierung in der „Ständigen Kommission" vorzubereiten oder nach Inkrafttreten des Forschungsförderungsgesetzes dem Parlament über die Lage der Wissenschaft zu berichten ist.
    Erlauben Sie, daß ich abschließend noch die Gelegenheit zu einigen Klärungen und Hinweisen wahrnehme. Zuerst der Hinweis, daß die Errichtung des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung keinen Einbruch in die verfassungsmäßige Ordnung bedeutet. Der Bund will nur seine nach dem Grundgesetz ihm zustehenden Kompetenzen, die er schon seit Jahren unbestritten ausübt, Zusammenfassen, um sie verantwortlich und wirkungsvoll einsetzen zu können. Weite Gebiete, die grundsätzlich unter die Kulturhoheit der Länder fallen, bleiben von dem Aufgabengebiet meines Ministeriums unberührt. Auf den Gebieten, die Bund und Länder betreffen, hoffe ich mit den Ländern loyal und fruchtbar zusammenarbeiten zu können.
    Gleichfalls unberührt bleiben Bestand und Aufgabenbereich der Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft; ich erwähne hier nur die MaxPlanck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Diese Einrichtungen haben sich ihren festen Platz im Gebäude der 'deutschen Wissenschaft geschaffen. Ich kann nur hoffen, daß diese großen Organisationen dadurch, daß sie ihre Tätigkeit wie bisher fortführen, mir meine Arbeit erleichtem helfen.
    Besonders erwähnen möchte ich an dieser Stelle den Wissenschaftsrat, der bisher weit über die bei seiner Errichtung gestellten Aufgaben hinaus Autorität und Einfluß gewonnen hat. Man sollte diese Plattform, auf der Bund und Länder sowie Persönlichkeiten der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens zu gemeinsamer Arbeit einander treffen, auch für weitere Zeit verankern. An dieser Stelle möchte ich auch der vielen Wissenschaftler gedenken, die in den Instituten und Laboratorien 'der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft uneigennützig ihre Arbeit getan und der deutschen Wissenschaft gedient haben.
    Endlich möchte ich 'darauf hinweisen, daß die Errichtung des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung nicht die Aufgabe haben kann und soll, die speziellen Forschungvorhaben der einzelnen Ressorts zu zentralisieren. Ein Fachressort wird auf Grund seiner Fachkunde Ziel und Umfang seiner spezifischen Forschung am besten bestimmen und die Art und Weise der Forschung am wirtschaftlichsten organisieren können.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht verfehlen, dem Herrn Bundesminister des Innern meinen Dank für seine bisher im Bereich der Wissenschaft geleistete Arbeit zu sagen, und möchte mich besonders bei ihm für die Mühe bedanken, die er sich bei der Vorbereitung der Antwort auf die Große Anfrage betreffend Wissenschaftsförderung und bei der Zusammenstellung der dafür notwendigen Fakten gegeben hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)