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ID0405423700

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    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Inhalt: Glückwünsche zu ,den Geburtstagen der Abg. Dr. Sinn, Rademacher, des Bundeskanzlers Dr. Adenauer und des Abg. Matzner 2349 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 2349 B Fragestunde (Drucksache IV/888) Frage ides Abg. Dr. Kohut: Liquidation der Gesellschaft Freies Fernsehen durch den Betriebsberater Seeger von Hase, Staatssekretär . . . 2350 C, D, 2351 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . 2350 D, 2351 A Dr. Roesch (SPD) 2351 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bericht über den Eichmann-Prozeß Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 C Dr. Kohut (FDP) 2351 C Frage des Abg. Sänger: Krankenpapiere des verstorbenen jugoslawischen Staatsangehörigen Popovic Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 D, 2352 A Sänger (SPD) . . . . . 2351 D, 2352 A Frage des Abg. Dürr: Veröffentlichung im Bulletin Dr. Bucher, Bundesminister . . 2352 B, C Dürr (FDP) 2352 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bild des „Spiegel“-Herausgebers Augstein im Spind eines Bundeswehrangehörigen 2352 C Frage des Abg. Sänger: Errichtung einer Garnison in Alt-Mölln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 2352 D Frage der Abg. Frau Meermann: Wohnungsbau-Sonderdarlehen . . . 2352 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Benachteiligung von Familien, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten 2352 D Frage ,des Abg. Wittrock: Veräußerung von bundeseigenen Pachtgrundstücken Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2353 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Jugendpflegeeinrichtungen in Hörrum Dr. Dollinger, Bundesminister . 2353 B, C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 2353 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Fragen des Abg. Kalbitzer: Schwarze Listen deutscher Firmen in Syrien Dr. Vialon, Staatssekretär . . 2353 C, D, 2354 A, B Wischnewski (SPD) . . 2353 D, 2354 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2353 D Kahn-Ackermann (SPD) 2354 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 2354 A, B Frage des Abg. Jahn: Aus der Sowjetzone geflüchtete Hochschullehrer Höcherl, Bundesminister . 2354 C, 2355 A Jahn (SPD) 2355 A Fragen der Abg. Jahn und Bading: Visum für den polnischen Professor Jerzy Bossak Höcherl, Bundesminister . . 2355 A, B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . 2355 B, C Frage des Abg. Ritzel: Postwurfsendung des Bundesinnenministeriums betr. Besetzung von vakanten Stenotypistinnen-Stellen Höcherl, Bundesminister 2355 D, 2356 A, B, C, D Ritzel .(SPD) . . . . . . . 2356 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2356 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Besteuerung von gemischtwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2356 D, 2357 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2357 B Frage ides Abg. Dr. Wuermeling: Weihnachtsfreibetrag bei der Lohnsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 2357 C, D, 2358 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 2357 D Dr. Imle (FDP) 2357 D Frage des Abg. Peiter: Aufklärung der Arbeitnehmer über steuermindernde Möglichkeiten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 2358 A, B, C Peiter (SPD) 2358 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 2358 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Preisdruck durch Holzeinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär 2358 D, 2359 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2359 A Frage des Abg. Arendt (Wattenscheid) : Preisausgleich für den deutschen Blei- und Zinkerzbergbau Dr. Westrick, Staatssekretär 2359 B, C, D Arendt (Wattenscheid) (SPD) . 2359 C, D Frage des Abg. Porten: Zuckerrübenernte Schwarz, Bundesminister . . . . 2359 D Fragen des Abg. Porten: Preissteigerungen bei Melasse Schwarz, Bundesminister . 2360 A, B, C Porten (CDU/CSU) 2360 B Frage der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Verteilungsschlüssel für die Mittel zur Behebung der Sturmflutschäden Schwarz, Bundesminister 2360 D, 2361 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2361 A Fragen des Abg. Reichmann: Ausländische Arbeitskräfte oder Lohnsteuerfreiheit für Überstunden Blank, Bundesminister . . 23,61 B, C, D Reichmann (FDP) 2361 C, D Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleichsversorgung bei Krebserkrankungen Blank, Bundesminister . 2361 D, 2362 A Fritsch (SPD) 2362 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Überbrückungszahlung an Empfänger von Kindergeld Blank, Bundesminister 2362 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2362 B Frage des Abg. Gerlach: Befristete Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Nichtmitgliedsländern der EWG Blank, Bundesminister . . . . . 2362 C Eidesleistung des Bundesministers der Verteidigung 2362 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 III Antrag betr. Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdauer auf verpackten Lebensmitteln (SPD) ,(Drucksache IV/801) in Verbindung mit dem Antrag betr. Herstellungsdatum von Butter (SPD) (Drucksache IV/802) Frau Strobel (SPD) . . . 2363 A, 2368 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2364 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2365 C, 2373 B ,Burgemeister (CDU/CSU) 2365 D, 2367 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2366 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 2368 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 2370 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der als Soldaten im Verwaltungsdienst der Bundeswehr verwendeten Beamten der Bundeswehr - (Bundeswehrbeamtengesetz) (Drucksache IV/798) — Erste Beratung — 2373 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/799) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/838 [neu]) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 4. Oktober 1961 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache IV/852) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1963 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1963) (Drucksache IV/869) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/870) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/878) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksache IV/868) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2374 C Jahn (SPD) 2375 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2377 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2380 A Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/71.2); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/828) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 2381 A, 2383 C, 2389 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 2382 B, 2387 D Wagner (CDU/CSU) 2382 D, 2385 B, 2392 D Matzner (SPD) . . . . 2383 D, 2393 B Wilhelm (SPD) 2384 A Höcherl, Bundesminister 2386 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2387 C Dr. Rinderspacher (SPD) 2388 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . 2389 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Entwurf eines Gestzes zu der Vereinbarung vom 12. September 1961 mit der Königlich Dänischen Regierung über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/719) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/879) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2393 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. März 1961 mit dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/710) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/885) — Zweite und dritte Beratung — 2393 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag (SPD) zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/842, Umdruck 34) 2394 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Infanteriekaserne in Köln-Kalk (Drucksachen IV/91, IV/848) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben-GmbH, Stulln (Oberpfalz) (VFG), in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksache IV/849) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten (Drucksache IV/853) . . . . 2394 C Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Getrocknete Weintrauben) (Drucksache IV/860) 2394 C Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzung — Divinylbenzol) (Drucksache IV/861) 2394 C Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Hydriertes Kolophonium usw.) (Drucksache IV/862) 2394 D Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Bananen usw.) (Drucksache IV/863) . . 2394 D Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Rest-GATT-Zugeständnisse) (Drucksache IV/864) 2395 A Fünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen' 1963 — I. Teil und Aluminiumoxyd) (Drucksache IV/865) . . . . . . . . 2395 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen IV/797, IV/887) 2395 A Antrag betr. Übernahme von qualifizierten Arbeitern in das Angestelltenverhältnis (FDP) (Drucksache IV/726) . . . . . 2395 B Antrag betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/762) . . 2395 B Antrag betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/805) 2395 C Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (SPD) (Drucksache IV/800) Matzner (SPD) . . . . . . . . 2395 D Höcherl, Bundesminister . . . . . 2395 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2396 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2396 B Antrag betr. Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/804) . . . . . . . 2396 C Nächste Sitzung 2396 D Anlagen 2397 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2349 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 1. Altmaier * 19. 1. Blachstein* 19. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Berkhan* 19. 1. Birkelbach 18. 1. Fürst von Bismark* 19. 1. Dr. h. c. Brauer * 19. 1. Burckardt 16. 1. Etzel 16. 1. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 19. 1. Dr. Franz 16. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gerns * 19. 1. Dr. Gradl 18. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 18. 1. Dr. Höchst 18. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Jacobs * 19. 1. Katzer 20. 1. Killat 16. 1. Frau Kipp-Kaule 18 .1. Dr. Kopf * 19. 1. Dr. Kreyssig ** 16. 1. Kriedemann ** 18. 1. Kühn (Köln) * 19. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Lermer* 19. 1. Lücker (München) ** 18. 1. Frau Dr. Maxsein * 19. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Müller (Remscheid) 18. 1. Neumann (Allensbach) 18. 1. Frau Dr. Pannhoff 18. 1. Paul * 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Frau Renger* 19. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schütz * 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Seifriz ** 16. 1. Dr. Serres * 19. 1. Dr. Starke 16. 1. Stephan 18. 1. Dr. Süsterhenn 18. 1. Teriete 18. 1. Wacher 16. 1. Wienand * 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. *) Zur Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ss) Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Bading 5. 2. Dr. Dörinkel 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Hauffe 31. 1. Höhne 31. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. Miessner 31. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17. 2. Rademacher 31. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Dr. Wahl 28. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 21. Dezember 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 252. Sitzung (am 21. Dezember 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 7. Dezember 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Er hat außerdem die sich aus der Anlage ergebende Entschließung angenommen. 1 Anlage Kiesinger Bonn, 21. Dezember 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. Dezember 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger 2398 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 21. Dezember 1962 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat hat bereits in seiner 245. Sitzung am 11. Mai 1962 in einer Entschließung und ebenso in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 vom 26. Oktober 1962 die Erwartung ausgesprochen, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Artikels 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. April 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke verwendet wird. Bis jetzt ist aber nur ein Teil der Mittel aus dem Heizölsteueraufkommen für diese Zwecke verwendet worden; der andere Teil dieser Steuereinnahmen ist unzulässigerweise anderen Zwecken, für die der Bund ohnehin die Finanzverantwortung trägt (Art. 120 GG), zugeführt worden. Aus den Erläuterungen zu ,dem Ansatz bei Kapitel 6002 Titel 956 ergibt sich, ,daß eine Beteiligung der bergbauführenden Länder an den Kosten ,zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erwartet wird. Der Bundesrat hält eine solche Beteiligung mit Rücksicht auf Artikel 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes nicht für möglich. Sie ist wegen ,der im Heizölsteueraufkommen liegenden ausreichenden Deckungsmasse im übrigen auch sachlich nicht notwendig. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, die Entsperrung der Mittel bei Kapitel 6002 Titel 956 zu veranlassen. Sie möge den zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erforderlichen Betrag voll aus dem Heizölsteueraufkommen entnehmen. Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712, IV/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor „§ 1" wird eingefügt: „Artikel I". 2. In § 1 werden die Worte „in der Anlage 1 dieses Gesetzes" ersetzt durch die Worte „in der Anlage dieses Gesetzes". Die Anlage erhält die Bezeichnung: „Anlage (zu Artikel I § 1) ". 3. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „nach Anlage 1" ersetzt durch die Worte „nach der Anlage". 4. In § 3 Satz 1 werden gestrichen a) hinter dem Wort „Grundgehälter" das Komma und die anschließenden Worte „die sich aus diesem Gesetz" ; ferner das Wort „ergibt" mit dem hierauf folgenden Komma; b) hinter dem Wort „Bundesbesoldungsgesetzes" das Komma und die anschließenden Worte „soweit sie sechs vom Hundert der bisherigen Grundgehälter übersteigt". 5. Die §§ 4 und 5 werden gestrichen; Anlage 2 des Gesetzentwurfs entfällt. 6. Hinter § 6 wird eingefügt: „Artikel II § 1 Für die Monate Januar und Februar 1963 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge übergangsweise nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 erhöht. § 2 (1) Das Grundgehalt und die unwiderruflichen Stellenzulagen in den Anlagen I und IV des Bundesbesoldungsgesetzes werden um sechs vom Hundert erhöht. (2) Zu dem Grundgehalt in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 tritt eine Zulage. Sie beträgt in der Besoldungsgruppe A 2 monatlich 12 DM in der Besoldungsgruppe A 3 monatlich 15 DM in der Besoldungsgruppe A 4 monatlich 20 DM in der Besoldungsgruppe A 5 monatlich 25 DM. § 3 Ein Beamter oder Soldat, der nach dem 1. Januar 1963 aus der Besoldungsgruppe A 5 in die Besoldungsgruppe A 6 aufsteigt und dabei ein niedrigeres Grundgehalt bekäme, als ihm in der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich der Zulage nach § 2 Abs. 2 zustand, behält sein bisheriges Grundgehalt (einschließlich dieser Zulage). § 4 (1) Versorgungsbezüge nach den §§ 48 bis 48 d des Bundesbesoldungsgesetzes, nach § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) und entsprechende Versorgungsbezüge, auf die ein Anspruch seit dem 1. April 1957 entstanden ist oder entsteht, werden wie folgt erhöht: 1. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt zugrunde liegt, durch Erhöhung des nach § 2 Nr. 1 und 2 des zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes vom 23. Dezember 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 1079) berechneten Grundgehalts (einschließ- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2399 lieh der ruhegehaltfähigen Zulagen) sowie von Stellenzulagen nach Anlage VII des Bundesbesoldungsgesetzes um sechs vom Hundert, 2. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt nicht zugrunde liegt, durch Erhöhung der nach § 2 Nr. 3 des Zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes berechneten Bezüge um sechs vom Hundert. (2) Bemessen sich die Versorgungsbezüge nach einem Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, so werden der Bemessung auch die Zulagen nach § 2 Abs. 2 zugrunde gelegt. (3) Für Ausgleichszulagen nach § 48 a Abs. 4 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 2 entsprechend." 7. § 7 wird Artikel III. 8. § 8 wird Artikel IV. 9. § 9 wird Artikel V und erhält folgende Fassung: „Artikel V Artikel I tritt am 1. März 1963, die übrigen Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712,1V/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Folgende Paragraphen werden in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt: a) §1 b) § 2 c) § 3 d) § 4 e) § 5. 2. Der neueingefügte Artikel II wird gestrichen. 3. § 9 wird in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt. 4. Die neueingefügten Artikelbezeichnungen werden gestrichen. Bonn, den 16. Januar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort ides Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache 1V/655, Frage XIII/7):*) Die Bundesregierung fördert seit 1956 über den Haushalt meines Ministeriums 'die Einrichtung zentraler Wasserversorgungsanlagen in Gemeinden. Seit dieser Zeit konnten bis Ende 1962 :für rd. 4 Millionen Menschen mit Hilfe dieser Mittel geordnete Wasserversorgungsverhältnisse geschaffen werden; für weitere 4,5 Millionen Einwohner in etwas mehr als 5000 ländlichen Gemeinden steht diese Aufgabe noch bevor. Die von der Bundesregierung für diesen Zweck bereitgestellten Mittel konnten im abgelaufenen Jahr wesentlich erhöht werden; 1962 waren es insgesamt rd. 63 Mill. DM an Zuschüssen, von denen rd. 33,3 Mill. DM gezielt den in dieser Hinsicht besonders rückständigen Gebieten im Küstenraum und in den Mittelgebirgen, wo heute noch weitgehend Trink- und Brauchwasser aus Zisternen und 'verseuchten Einzelbrunnen entnommen werden muß, zur Verfügung 'gestellt wurden. Die Länder tragen mit Zuschüssen in etwa der gleichen Höhe zur Lösung des Problems bei. Neben diesen Zuschüssen wurden von meinem Ministerium im Jahr 1962 rd. 125 Mill. DM Kredite des Kapitalmarktes, teils zentral und teils auf Einzelantrag, soweit zinsverbilligt, daß von den Bauträgern noch ein Zinsfuß von 3-3,5 % getragen werden muß. Für das Jahr 1963 ist die Förderung der zentralen Wasserversorgung mindestens in demselben Umfange vorgesehen. *) Siehe 40. Sitzung Seite 1710 D Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache IV/655, Frage XIII/7) *) : Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser dienen, sind körperschaftsteuerpflichtig, da sie Betriebe gewerblicher Art darstellen. Hierzu zählen alle Einrichtungen, die der Erzielung von Einnahmen dienen, ohne daß von vornherein die Absicht einer Gewinnerzielung erforderlich ist. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Wasserversorgungsunternehmen nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt, wenn die Jahresförderung 100 000 cbm nicht übersteigt — *) Siehe 40. Sitzung Seite 1711 A. 2400 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 was besonders bei den kleinen Verbänden der Fall ist — oder der jährliche Gewinn 1000,— DM nicht überschreitet. Soweit Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Wasserverbände, Zweckverbände) die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser durchführen, was überwiegend der Fall ist, sind diese von der Gewerbesteuer, Vermögensteuer und Umsatzsteuer befreit, da auf Grund der Bestimmungen über die Aufsichtspflicht durch die Landesbehörden die Möglichkeit einer nachhaltigen Gewinnerzielung ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die Grunderwerbsteuer, wenn das betreffende Grundstück zum Betrieb eines Wasserwerkes erforderlich ist. Dagegen wird der Grundbesitz zur Grundsteuer veranlagt. Privatrechtliche Zusammenschlüsse zur Wasserversorgung (Gesellschaften, Genossenschaften u. ä.) werden steuerlich wie alle ähnlichen Zusammenschlüsse in anderen Lebensbereichen behandelt. Eine generelle Befreiung von Steuern ist hier nicht möglich. Bei dieser Sachlage, aber auch im Interesse einer geordneten mengen- und gütemäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser, möchte ich empfehlen, daß sich kleine privat-rechtliche Genossenschaften zu öffentlich-rechtlichen Verbänden umbilden lassen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Krone auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VII *) : Wie ich bereits in der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 7. Dezember 1962, erklärt habe, handelte es sich bei der von mir den Fraktionen zugestellten Denkschrift um eine private Arbeit, die dem Verteidigungsministerium zugeleitet worden ist. Ein Honorar haben die Verfasser der Denkschrift weder aus Haushaltsmitteln noch aus einem Sonderfonds erhalten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Fragen I/1 und 1/2): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände, insbesondere durch Verhinderung von Versteigerungen angeblicher Fundsachen oder Verhinderung der Verbringung gestohlener Kunstgegenstände ins Ausland? *) Siehe 51. Sitzung Seite 2244 D Wertvolle Kunstgegenstände befinden sich regelmäßig nicht unter den Fundsachen. Da Fundgegenstände erst nach Ablauf eines Jahres versteigert werden, wird sich in dieser Zeit herausgestellt haben, ob die Gegenstände vorher gestohlen waren. Amtliche und gewerbliche Versteigerungen werden von der Polizei im allgemeinen nicht überwacht. Jedoch hat die Polizei Zutritt zu den Versteigerungsräumen; sie macht von diesem Recht nur Gebrauch, wenn dies notwendig ist. Abhanden gekommene Kunstgegenstände mit bedeutendem Wert können in kriminalpolizeiliche Sachfahndungskarteien aufgenommen und im Bundeskriminalblatt, in den Landeskriminalblättern und auf andere Weise ausgeschrieben werden. Unter Umständen können in die Fahndung auch ausländische Polizeidienststellen unter Einschaltung von Interpol einbezogen werden. Besteht hinsichtlich der Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände eine Zusammenarbeit mit den Zollstellen an den Bundesgrenzen, den Regierungen der Länder, der Bundesbahn, der Bundespost und anderen in Betracht kommenden Behörden? Die Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen der Länder, der Bahnpolizei und mit dem Zollgrenzdienst ist gewährleistet. Die Zollverwaltung kontrolliert insbesondere — stichprobenweise — bei der Ausfuhrkontrolle, ob Kunstwerke ohne .die nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwendung vom 6. August 1955 vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden: Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage I) : Nach welchen Gesichtspunkten und von welchen Institutionen werden die Sozialreferenten bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Entwicklungsländern, ausgewählt? Für die Auswahl der Sozialreferenten bei den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ist ihre zweifache Aufgabenstellung maßgebend. Dem Sozialreferenten obliegt einerseits die Pflege der Beziehungen zu den Gewerkschaften des Gastlandes, andererseits die Berichterstattung über Gesetzgebung und Praxis auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts. Die Bewerber müssen die Amtssprache des Empfangsstaates beherrschen und gute Kenntnisse der Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie entsprechende Erfahrungen auf diesen Gebieten besitzen. Sie sollen außerdem möglichst über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Vorbildung verfügen sowie vielseitig verwendbar, voll tropentauglich und nicht älter als 45 Jahre sein. Auslands- und Verwaltungserfahrungen sind erwünscht. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2401 Die Sozialreferenten werden vom Auswärtigen Amt in eigener Verantwortung ausgewählt und eingestellt. Vor der Entscheidung über die Einstellung wird dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Auswärtige Amt greift sowohl auf Bewerber zurück, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannt sind, wie auch auf Bewerber, die die Gewerkschaften vorschlagen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/833, Frage 11/2): Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß mit dem Bau von Ersatzwohnungen für die Bewohner der ,,Linder Höhe" begonnen wird, bevor die derzeitig bewohnten Gebäude für Zwecke des Flugplatzes Wahn geräumt werden müssen? Für die Bewohner der Linder-Höhe werden rechtzeitig Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Ihre Umsiedlung hat allerdings mit dem Ausbau des Flughafens Wahn nichts zu tun. Das Gelände der Linder-Höhe wird vielmehr von der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DVL) benötigt, die auf bundeseigenem, dem Flughafen Wahn benachbarten Gelände neue Forschungsanlagen errichtet. Die auf diesem Gelände vorhandenen und noch bewohnten Gebäude werden erst zu räumen sein, wenn für die Bewohner Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Die Tatsache der vorsorglich ausgesprochenen Kündigung braucht die Bewohner daher nicht zu beunruhigen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Wieviel Verkehrsunfälle sind auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg in den letzten zwei Jahren dadurch zu verzeichnen gewesen, daß ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geriet? Nach Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg haben sich auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg durch Überfahren des Mittelstreifens im Jahre 1960 6 Verkehrsunfälle, im Jahre 1961 14 Verkehrsunfälle und im Jahre 1962 ebenfalls 14 zum Teil sehr schwere Verkehrsunfälle ereignet. Bis wann wird der Grünstreifen der Bundesautobahnen zwischen den Fahrbahnen mit Leitplanken versehen werden? Mit Rücksicht auf die 'Grunderwerbsschwierigkeiten im Vorfeld von Stuttgart wurden die Mittelstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen einschließlich der erhöhten Bordsteine nur 2 ni breit angelegt. Das Aufstellen von Leitplanken bereitet auf solch schmalen Mittelstreifen Schwierigkeiten, zumal dort eine notwendige Entwässerungsleitung der Straße verlegt ist und wegen Blendgefahr Anpflanzungen vorgenommen werden mußten. Das Innenministerium Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem 5 km langen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h anzuordnen, da die Unfälle in erster Linie auf zu schnelles Fahren zurückzuführen waren. Wieweit es sich ermöglichen läßt, den Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen zusätzlich mit Leitplanken zu versehen, wird zur Zeit noch untersucht. Sobald das Ergebnis hier vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen entsprechende Mitteilung machen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU habe ich folgende Erklärung abzugeben:
    Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU begrüßt die Verabschiedung des Dritten Besoldungserhöhungsgesetzes trotz der in zweiter Lesung vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Ausschußbericht. Dieses Dritte Besoldungserhöhungsgesetz bringt für die aktiven Beamten wie auch für die Versorgungsempfänger einige Verbesserungen von erheblicher Bedeutung. Insbesondere trägt dieses Gesetz der Erklärung unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. von Brentano vom 27. Juni 1962 Rechnung, in der es hieß:
    Hierbei ist die schwierige Situation der unteren Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst besonders zu berücksichtigen.
    Durch die Änderung des Spannungsverhältnisses im einfachen zum mittleren Dienst von bisher 100 : 120 auf 100 : 130 ist bei den Endgrundgehältern eine bedeutende Erhöhung eingetreten. Betrachtet man die Endgrundgehälter allein, so stellt man fest, daß sie sich bei den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 wie folgt erhöhen: bei A 2 um 10,8 %, bei A 3 um 13,8%, bei A 4 um 16,7 % und bei A 5 um 16,6 %. Nimmt man nun an, daß der Ortszuschlag ab 1. April 1963 auch nur um 6 % erhöht wird, wie es die Bundesregierung bereits zugestanden hat, so würde insgesamt, wenn man Grundgehalt und Ortszuschlag zusammenfaßt, bei den unteren Besoldungsgruppen ab 1. April 1963 folgende Erhöhung eintreten: bei A 2 um 9,8 %, bei A 3 um 12,1 %, bei A 4 um 14,3 % und bei A 5 um 14,3 %. Die geringste Besoldungserhöhung für jede andere Besoldungsgruppe 'der aufsteigenden wie auch der festen Gehälter beträgt ab 1. April 1963 wenigstens 3,3 %. Von den 16 Besoldungsgruppen der aufsteigenden Gehälter erhalten 13 Gruppen über 7,3 %.
    Die Versorgungsempfänger erhalten die gleichen Verbesserungen entsprechend ihrem Ruhegehaltssatz wie die aktiven Beamten. Damit dürfte eine Sorge von den Versorgungsempfängern genommen sein, die immer darum bangten, daß sie an dieser hier vorgenommenen sogenannten Harmonisierung keinen Anteil nehmen würden. Nunmehr nehmen auch sie an .der in der Tabelle vorgenommenen Änderung teil. Hier sei vor allen Dingen ebenfalls auf die Änderung des Spannungsverhältnisses im einfachen zum mittleren Dienst hingewiesen. Damit dürfte auch die immer wieder verlangte strukturelle Überleitung der Versorgungsempfänger bei den großen Betriebsverwaltungen Bahn und Post an Bedeutung verloren haben.
    Den weitergehenden Anträgen, die im Ausschuß gestellt worden waren und insgesamt eine weitere Mehrbelastung von über 1 Milliarde DM jährlich für den Bundeshaushalt gebracht hätten, konnten wir nicht zustimmen. Dennoch sind wir der Meinung, daß dieses dritte Besoldungserhöhungsgesetz sowohl bei den aktiven Beamten wie bei den Versorgungsempfängern eine gewisse Beruhigung eintreten lassen wird. Die noch offenstehenden Fragen werden bei der Beratung des Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes behandelt werden.
    Wir bitten deshalb das Hohe Haus, dem Gesetz in dritter Lesung seine Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Gscheidle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Gscheidle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hirnblick auf die Behandlung der Beamtenbesoldung in 'den letzten Jahren halten es meine politischen Freunde und ich für richtig, aus Anlaß der dritten Lesung des Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen noch einmal die Haltung der SPD-Fraktion zu einigen Grundsatzfragen darzulegen.
    Seit jener ominösen Vorschußzahlung vom Dezember 1961, die nach der Art 'der Versteuerung und nach der Art der Berechnung kein Vorschuß war und den Versorgungsempfängern vorenthalten wurde, seit jener Überbrückungszulage, die gegen Iden Widerstand der Bundesregierung von diesem Haus erzwungen wurde, und jener Anordnung auf dem Verwaltungsweg, lab 1. Januar 1963 die Beamtenbezüge um 6 % zu erhöhen, ist die Frage der Beamtenbesoldung im öffentlichen Streit. Daran kann niemand gelegen sein. Es liegt im wohlverstandenen Gesamtinteresse, daß auch die Frage der Beamtenbesoldung endlich einmal einer Beruhigung zugeführt wird.
    Wir verstehen es nicht, daß gerade in einem Zeitpunkt, wo von allen maßgeblichen Stellen immer wieder auf die Notwendigkeit einer Versachlichung der Lohn- und Gehaltspolitik hingewiesen wird, gerade die Bundesregierung für ihre Beamten diesen Weg der Versachlichung der gesamten Besoldung



    Gscheidle

    (der Frage des Notwendigen nicht eine Versachlichung herbeiführt. In der Beamtenbesoldung wird leider in zunehmendem Maße nicht mehr nach dem Gesichtspunkt entschieden: was ist richtig, und was ist gerecht?, sondern immer wieder entschieden nach dem, was die jeweilige Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im Hinblick auf die Haushaltslage als möglich ansehen. Damit kommen sie in eine außerordentliche Schwierigkeit bei dieser Diskussion. Ganz ohne Zweifel muß auch die Frage der Beamtenbesoldung einer kritischen Betrachtung zugänglich sein. Ganz ohne Zweifel muß auch die Frage der Beamtenbesoldung als eine politische Frage einer Beschlußfassung im Hinblick auf eine allgemeine wirtschaftliche Situation zugänglich sein. Aber Sie können bei der Art der Verfahren, die in den letzten Jahren gegenüber den Beamten nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern angewandt wurden, den Vorwurf nicht entkräften, daß die Beamten neben der Heranziehung zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben als Staatsbürger über die Steuer durch die Vorenthaltung des Gehalts darüber hinaus noch einmal herangezogen werden. Diese Feststellung könnten Sie nur dann eindeutig widerlegen, wenn Sie jene sachlichen Unterlagen, Herr Abgeordneter, die eindeutig nachweisen, in welchem Umfang beispielsweise der Stichmann in der Beamtenbesoldung gegenüber dem angelernten Industriearbeiter zurückgeblieben ist, wie sich beispielsweise die Beamtenbesoldung seit dem Jahre 1950 entwickelt hat und wie sich das Lohnniveau entwickelt hat, und ähnliche statistische Tatsachen mit dem Hinweis widerlegen könnten: das ist übereinstimmend oder ist nur eine geringfügige Differenz von 4 oder 6 %. Niemand wird einer Regierung einen Vorwurf machen, wenn in der Beamtenbesoldung der öffentliche Dienst nun nicht gerade den Vorreiter für die Lohnund Gehaltsentwicklung macht. Aber den Vorwurf, daß .der öffentliche Dienst nicht einmal in einer zeitlichen Verschiebung von einem Jahr an die Entwicklung angepaßt wird, kann niemand entkräften. Es ist eine Tatsache, der auch von Ihren Sachkennern nicht widersprochen werden kann, daß das Lohnniveau vom 1. Januar 1962 von den Beamten heute noch nicht einmal — auch nicht nach Verabschiedung dieser Vorlage — erreicht wird. Damit, meine ich, ist es für uns alle notwendig, nicht in eine Diskussion über die Vorrangigkeit einzutreten, sondern sich einfach über folgendes klar zu werden: Man kann im öffentlichen Dienst sehr wohl darüber reden, ob die Aufgabenstellung zu umfangreich ist und ob die Aufgabenvermehrung mit dem vorhandenen Personal bei normaler Zuwachsrate aufgefangen wird. Man kann auch darüber reden, ob die Arbeitserledigung im öffentlichen Dienst in Ordnung ist, ob da nicht Rationalisierungsmöglichkeiten vorhanden sind. Man kann darüber reden, ob die Arbeitsorganisation des öffentlichen Dienstes in Ordnung ist. Über was man aber nicht reden sollte, ist, daß diejenigen Beamten, die ohne Einfluß auf diese drei Fragen tagtäglich in der gleichen Arbeitsanspannung stehen wie auch der Arbeitnehmer in der Industrie, nicht mit dem Hinweis abgefertigt werden, daß der Bund, daß der öffentliche Dienst wegen seiner Situation als Arbeitgeber anders handeln kann gegenüber diesen Kräften als der Arbeitgeber in der Privatindustrie gegenüber seinen Arbeitnehmern. Wir haben uns im Innenausschuß in einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten aller Fraktionen bemüht, gestützt auf die Tatsache, daß übereinstimmende Erklärungen aller Parteien dieses Hauses vorlagen, etwas für die Beamten zu tun, die Besoldung in Ordnung zu bringen, dem einfachen und mittleren Dienst entsprechend den wirtschaftlichen Veränderungen allgemeiner Art durch eine bessere Anhebung zu helfen, uns zusammengefunden und diskutiert. Ich beneide die Abgeordneten der Regierungsparteien nicht, die ihre eigenen Anträge im Hinblick auf die Haushaltssituation entgegen besserer Einsicht ändern und selbst begründen mußten. In all dieser Argumentation war doch eines ganz verblüffend. Man sagte uns: Aus dieser Vorlage müssen die und die Punkte heraus, weil sie soviel Geld kosten. Gleichzeitig hat man aber auch darauf hingewiesen: Wir sind natürlich bereit, das in einem anderen Gesetz zum gleichen Zeitpunkt wieder zu beraten und eventuell durchzuführen. Da erschlägt doch das eine Argument das andere. Wenn beabsichtigt ist, zum 1. April die Tarifklasseneinteilung zu verbessern und die Kindergeldregelung zu verbessern, dann ist es im Hinblick auf die Haushaltslage doch völlig Wurst, ob ich das nun in einem Gesetz mache, das jetzt verabschiedet wird und zum 1. April wirksam werden soll, oder in einem Gesetz, das morgen im Innenausschuß zur Beratung steht und ebenfalls ab 1. April gelten soll. Die Logik dieser Begründung ist mir also einfach entgangen. Dann kam der Herr Innenminister und hat hier einfach eine Begründung, über die man von der Sache her reden könnte, gebracht, indem er sagte: Wir haben ja den Zusammenhang zum Tarifrecht; denn wir können im öffentlichen Dienst ja nicht, für die Beamten präjudizierend, etwas für die Tarifverträge tun. — Hier erliegt der Minister einfach einem Irrtum. Es ist doch gar nicht so, daß wir durch diesen Beschluß für die Beamtenbesoldung etwas präjudizieren, sondern tarifrechtlich ist die Festlegung einfach so, daß die Bestimmung für die Angestellten und Beamten bezüglich des Kindergeldes und Gscheidle bei den Angestellten bezüglich des Ortszuschlages lautet: Entsprechend der beamtenrechtlichen oder besoldungsrechtlichen Regelung. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das war auch dem Herrn Familienminister a. D. entgangen!)


    (Beifall bei der SPD.) Das geht auf die Dauer einfach nicht.




    — Wir können hier nicht so argumentieren, als ob hier aus einem Sachzusammenhang im Arbeits- und Beamtenrecht ein Hinderungsgrund für den Beschlußvorgang bestünde. Wenn das so wäre, Herr Wuermeling, dann wäre es ja auch richtig, daß entsprechend Ihrem Vorschlag Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst das Beamtenrecht präjudizierten. Das kann man doch nun wirklich nicht tun.

    (Zuruf des Abg. Dr. Wuermeling.)

    Warten Sie bitte einen Augenblick ab, Herr Abgeordneter Wuermeling; auf die Ausführungen, die Sie hier gemacht haben, komme ich sowieso noch mit einigen Sätzen zu sprechen.
    Wir haben uns im Ausschuß für Inneres bemüht, in der Annahme, daß diese Grundlage nach den Erklärungen in aller Öffntlichkeit breit genug sei, die Dinge zum Tragen zu bringen, und haben uns zusammengerauft. Der Abgeordnete Brück hat zu Recht darauf hingewiesen, daß er eine ganze Reihe über die Ausschußvorlage hinausgehende Anträge gestellt habe. Herr Abgeordneter Wuermeling, dabei ging es uns in erster Linie mit darum, eine familienfreundliche und eine familiengerechte Besoldung zu machen, nicht nur durch eine gesetzliche Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM, sondern auch durch eine neue Gestaltung, durch ein neues Schneiden der Tabelle. Wir sind unterlegen. Es kam zu einem Kompromiß. Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen hat darauf hingewiesen: Im Hinblick auf die Haushaltslage — wir verschließen uns ja gar nicht dem Appell, der immer wieder an uns gerichtet wird — haben wir darauf verzichtet, die Dinge zu wiederholen. Aber von den Dingen, von denen wir alle in diesem Ausschuß im Hinblick auf die Haushaltslage als Minimallösung des sozial Gerechten überzeugt waren, wollten wir im Parlament heute um die Innenausschußvorlage kämpfen. Wir hatten an und für sich — das sei zugegeben — die Hoffnung, daß sich einige Abgeordnete aus den Regierungsparteien aus diesem Sachzusammenhang heraus noch entschließen könnten, hier mitzuziehen.
    Wir sind mit unseren Vorschlägen nicht durchgekommen, die Spannungsverhältnisse zwischen einfachem Dienst und mittlerem Dienst besonders in den Eingangsgruppen zu mildern. Das macht im Augenblick dem Verteidigungsminister genauso Sorge wie dem Postminister oder dem Innenminister. Es geht nämlich darum, die Schwierigkeiten der Entwicklung adäquat zu der Entwicklung der Industrie zu beheben, den Meister aufzufangen und nicht abwandern zu lassen. Wir haben doch die Situation sowohl bei der Bundeswehr als auch in allen übrigen Verwaltungen, daß Leute ausgebildet werden, daß Handwerker eine Sonderausbildung bekommen, beispielsweise in der Fernmeldetechnik, und in dem Augenblick, wo sie in der Funktion und Qualifikation des Meisters der Industrie stehen, gehen sie weg, weil einfach die Entwicklungsspanne zwischen Lohnfacharbeiter und Meister so groß geworden ist, daß der Anreiz zum Weggehen zu groß wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was die Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen machen, müssen wir bei den Beamten zahlen!)

    — Das mögen Sie bedauern, aber das ist die Tatsache, denn der Arbeitsmarkt ist ein freier Arbeitsmarkt. Das Gefälle, das Sie vom Lohn her schaffen, bewußt oder unbewußt, wirkt sich auf Qualifikation und Quantität des Personals im öffentlichen Dienst aus. Daraus müssen Sie Konsequenzen ziehen. Das mag der einzelne von seinem Standpunkt aus bedauern. Die Frage ist nur, inwiefern man das ändern soll. Im Augenblick müssen wir die Tatsache als solche akzeptieren.
    Wir hatten versucht, in der Frage des Kindergeldes dort anzuknüpfen, wo seit langem in der Öffentlichkeit eine Diskussion — mit einigen unrichtigen Argumenten — geführt wird. Herr Wuermeling, ich habe hier im Bundestag die Frage gestellt — und mich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden erklärt —: Was sind die tatsächlichen Gründe, welches sind die Fakten, die hinter der in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptung stehen? Ich nehme an, Sie haben die Antwort der Bundesregierung genauso zur Kenntnis genommen. Das war der Eindruck, den ich aus einem Gespräch hatte, das nicht offizieller Art war.
    Ich kann Ihnen versichern, wir haben wiederholt auch in Tarifverhandlungen die Forderung gestellt, eine familiengerechtere Lösung zu finden. Aber worin wir beide — und mit Ihnen sicherlich noch viele — uns unterscheiden, ist die Frage, wie man denn das finanziell verkraften will. Es gibt Leute, die haben die Vorstellung: Es steht eine bestimmte Lohnsumme zur Verfügung, und 'die werden ,wir in erster Linie jetzt einmal für einen 'familienfreundlichen Lohn verbrauchen, und was dann noch übrigbleibt, verwenden wir für eine lineare Erhöhung! Es gibt andere Leute, die sagen im Hinblick auf die von Ihnen in sehr begrüßenswerter Weise der Öffentlichkeit unterbreiteten Vergleiche im EWG-Raum: Eine familienfreundliche Lohnpolitik ist in erster Linie eine Staatsaufgabe und ist auf dem Wege über andere Maßnahmen zu betreiben!
    Ich will darüber jetzt nicht diskutieren; es ist auch nicht mein engeres Arbeitsgebiet. Ich will Ihnen nur sagen: Sie können im öffentlichen Dienst nicht die Lohnhöhe des ledigen Arbeiters einfach belassen zugunsten einer familienfreundlichen Lohnpolitik. Sie würden damit in Kauf nehmen, daß der ledige junge Facharbeiter nicht mehr -in den öffentlichen Dienst kommt, weil auf Grund dieser Tarifpolitik sein Lohn immer weiter zurückfällt, sondern nur noch der verheiratete, wobei der Anreiz um so größer ist, je älter er ist und je mehr Kinder er hat. Wenn Sie das allerdings als staatspolitische Entscheidung für die Nachwuchsgestaltung des öffentlichen Dienstes wollen, können -Sie das tun. Sie finden dafür aber im Augenblick, -soweit ich unterrichtet bin, nicht einmal die Unterstützung derjenigen Leute, die für das Funktionieren der einzelnen



    Gscheidle
    Verwaltungen verantwortlich sind. Wir wollen einen anderen Weg beschreiten.

    (Abg. Dr. Wuermeling: ,Sowohl als auch!)

    — Jawohl, aber im Augenblick, Herr Abgeordneter Wuermeling, diskutieren wir doch die Frage der Beamtenbesldung.
    Ich hoffe doch, daß es zumindest ernstzunehmende Argumente sind, die ich vorgetragen habe, daß man sehr wohl das Kindergeld um 10 D-Mark erhöhen kann, weil es weder im Hinblick auf den Haushalt — nach Ihren Ausführungen soll die Erhöhung ja ebenfalls vorgenommen 'werden, und zwar mum 4. April, nur in einem anderen Gesetz — noch aus dem Sachzusammenhang zwischen Tarifrecht und Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes ernstzunehmende Einwände gibt. Wir bleiben also in dieser Frage bei unserer Meinung.
    Nun hat der Abgeordnete Brück in seinen Ausführungen — ich will darauf nur hinweisen, damit die Herren Kollegen wissen, über welche Fassung sie in der dritten Lesung abstimmen — gesagt, es seien keine Veränderungen gegenüber der Regierungsvorlage eingetreten. Sie sind sehr wohl eingetreten, Herr Abgeordneter Brück. Sie haben beispielsweise Änderungen vorgenommen in der Frage, wieviel Prozent der Anhebung für die Versorgungsempfänger auf die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurückzuführen sind. Sie haben die 6 % einfach gestrichen, sie sind nicht mehr da. Es ist gar nicht mehr erkenntlich für denjenigen, der den Gesetzestext liest, wieviel insgesamt auf die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurückgeht. Sie haben ferner bei der Gestaltung des Ortszuschlages die Tabelle ganz gestrichen, obwohl die Regierungsvorlage in dieser Ortszuschlagstabelle neben einer 6%igen Erhöhung im Interesse einer familienfreundlichen Besoldungspolitik noch weitere, ergänzende Steigerungen für Verheiratete mit Kindern vorsah.

    (Abg. Brück: Herr Kollege Gscheidle, ich glaube nicht, daß, wie Sie gesagt haben, die Versorgungsempfänger hier herausgenommen sind! Die Versorgungsempfänger sind noch drin!)

    — Ja natürlich! Nur haben Sie bei den Versorgungsempfängern die Grenze mit 6 Prozent geschnitten. Ich darf, wenn das Haus einverstanden ist, nur kurz darauf hinweisen, daß es sich hier um den § 3 handelt, bei dem Sie in Ihrem Änderungsantrag den Halbsatz: „soweit sie sechs vom Hundert der bisherigen Grundgehälter übersteigt" einfach streichen.
    Nun aber zu der anderen Frage. Sie haben bei der dritten Lesung vorgetragen, um wieviel sich diese Erhöhung auswirkt, und Sie haben prompt jene Prozentsätze genannt, die Gültigkeit hätten, wenn Sie unterstellen würden, daß der Regierungsentwurf einschließlich der Verbesserung des Ortszuschlags ab 1. April gilt.

    (Abg. Brück: Ich habe zwei Zahlen genannt!)

    — Ja, die erste Zahl stimmt. Diese bezieht sich auf die Grundgehälter. Die zweite Zahl stimmt nicht; aber darüber werden wir uns nach einem kurzen Gespräch wahrscheinlich sofort einig werden.
    Ich möchte Sie zu dieser Stunde und wegen der Unübersichtlichkeit der Materie nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. Ich habe versucht, hier darzulegen, daß es in der Frage der Beamtenbesoldung auf die Dauer gefährlich ist, das, was gerecht ist, ausschließlich danach zu beurteilen, was im Haushalt möglich ist. Ich habe darauf hingewiesen, daß wir uns in allen drei entscheidenden Abänderungen der Regierungsvorlage in voller Übereinstimmung mit sämtlichen Erklärungen maßgeblicher Herren aller Parteien in diesem Hause befunden haben.