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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Inhalt: Glückwünsche zu ,den Geburtstagen der Abg. Dr. Sinn, Rademacher, des Bundeskanzlers Dr. Adenauer und des Abg. Matzner 2349 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 2349 B Fragestunde (Drucksache IV/888) Frage ides Abg. Dr. Kohut: Liquidation der Gesellschaft Freies Fernsehen durch den Betriebsberater Seeger von Hase, Staatssekretär . . . 2350 C, D, 2351 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . 2350 D, 2351 A Dr. Roesch (SPD) 2351 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bericht über den Eichmann-Prozeß Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 C Dr. Kohut (FDP) 2351 C Frage des Abg. Sänger: Krankenpapiere des verstorbenen jugoslawischen Staatsangehörigen Popovic Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 D, 2352 A Sänger (SPD) . . . . . 2351 D, 2352 A Frage des Abg. Dürr: Veröffentlichung im Bulletin Dr. Bucher, Bundesminister . . 2352 B, C Dürr (FDP) 2352 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bild des „Spiegel“-Herausgebers Augstein im Spind eines Bundeswehrangehörigen 2352 C Frage des Abg. Sänger: Errichtung einer Garnison in Alt-Mölln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 2352 D Frage der Abg. Frau Meermann: Wohnungsbau-Sonderdarlehen . . . 2352 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Benachteiligung von Familien, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten 2352 D Frage ,des Abg. Wittrock: Veräußerung von bundeseigenen Pachtgrundstücken Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2353 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Jugendpflegeeinrichtungen in Hörrum Dr. Dollinger, Bundesminister . 2353 B, C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 2353 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Fragen des Abg. Kalbitzer: Schwarze Listen deutscher Firmen in Syrien Dr. Vialon, Staatssekretär . . 2353 C, D, 2354 A, B Wischnewski (SPD) . . 2353 D, 2354 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2353 D Kahn-Ackermann (SPD) 2354 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 2354 A, B Frage des Abg. Jahn: Aus der Sowjetzone geflüchtete Hochschullehrer Höcherl, Bundesminister . 2354 C, 2355 A Jahn (SPD) 2355 A Fragen der Abg. Jahn und Bading: Visum für den polnischen Professor Jerzy Bossak Höcherl, Bundesminister . . 2355 A, B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . 2355 B, C Frage des Abg. Ritzel: Postwurfsendung des Bundesinnenministeriums betr. Besetzung von vakanten Stenotypistinnen-Stellen Höcherl, Bundesminister 2355 D, 2356 A, B, C, D Ritzel .(SPD) . . . . . . . 2356 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2356 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Besteuerung von gemischtwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2356 D, 2357 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2357 B Frage ides Abg. Dr. Wuermeling: Weihnachtsfreibetrag bei der Lohnsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 2357 C, D, 2358 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 2357 D Dr. Imle (FDP) 2357 D Frage des Abg. Peiter: Aufklärung der Arbeitnehmer über steuermindernde Möglichkeiten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 2358 A, B, C Peiter (SPD) 2358 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 2358 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Preisdruck durch Holzeinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär 2358 D, 2359 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2359 A Frage des Abg. Arendt (Wattenscheid) : Preisausgleich für den deutschen Blei- und Zinkerzbergbau Dr. Westrick, Staatssekretär 2359 B, C, D Arendt (Wattenscheid) (SPD) . 2359 C, D Frage des Abg. Porten: Zuckerrübenernte Schwarz, Bundesminister . . . . 2359 D Fragen des Abg. Porten: Preissteigerungen bei Melasse Schwarz, Bundesminister . 2360 A, B, C Porten (CDU/CSU) 2360 B Frage der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Verteilungsschlüssel für die Mittel zur Behebung der Sturmflutschäden Schwarz, Bundesminister 2360 D, 2361 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2361 A Fragen des Abg. Reichmann: Ausländische Arbeitskräfte oder Lohnsteuerfreiheit für Überstunden Blank, Bundesminister . . 23,61 B, C, D Reichmann (FDP) 2361 C, D Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleichsversorgung bei Krebserkrankungen Blank, Bundesminister . 2361 D, 2362 A Fritsch (SPD) 2362 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Überbrückungszahlung an Empfänger von Kindergeld Blank, Bundesminister 2362 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2362 B Frage des Abg. Gerlach: Befristete Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Nichtmitgliedsländern der EWG Blank, Bundesminister . . . . . 2362 C Eidesleistung des Bundesministers der Verteidigung 2362 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 III Antrag betr. Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdauer auf verpackten Lebensmitteln (SPD) ,(Drucksache IV/801) in Verbindung mit dem Antrag betr. Herstellungsdatum von Butter (SPD) (Drucksache IV/802) Frau Strobel (SPD) . . . 2363 A, 2368 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2364 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2365 C, 2373 B ,Burgemeister (CDU/CSU) 2365 D, 2367 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2366 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 2368 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 2370 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der als Soldaten im Verwaltungsdienst der Bundeswehr verwendeten Beamten der Bundeswehr - (Bundeswehrbeamtengesetz) (Drucksache IV/798) — Erste Beratung — 2373 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/799) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/838 [neu]) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 4. Oktober 1961 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache IV/852) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1963 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1963) (Drucksache IV/869) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/870) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/878) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksache IV/868) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2374 C Jahn (SPD) 2375 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2377 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2380 A Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/71.2); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/828) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 2381 A, 2383 C, 2389 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 2382 B, 2387 D Wagner (CDU/CSU) 2382 D, 2385 B, 2392 D Matzner (SPD) . . . . 2383 D, 2393 B Wilhelm (SPD) 2384 A Höcherl, Bundesminister 2386 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2387 C Dr. Rinderspacher (SPD) 2388 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . 2389 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Entwurf eines Gestzes zu der Vereinbarung vom 12. September 1961 mit der Königlich Dänischen Regierung über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/719) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/879) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2393 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. März 1961 mit dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/710) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/885) — Zweite und dritte Beratung — 2393 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag (SPD) zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/842, Umdruck 34) 2394 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Infanteriekaserne in Köln-Kalk (Drucksachen IV/91, IV/848) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben-GmbH, Stulln (Oberpfalz) (VFG), in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksache IV/849) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten (Drucksache IV/853) . . . . 2394 C Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Getrocknete Weintrauben) (Drucksache IV/860) 2394 C Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzung — Divinylbenzol) (Drucksache IV/861) 2394 C Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Hydriertes Kolophonium usw.) (Drucksache IV/862) 2394 D Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Bananen usw.) (Drucksache IV/863) . . 2394 D Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Rest-GATT-Zugeständnisse) (Drucksache IV/864) 2395 A Fünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen' 1963 — I. Teil und Aluminiumoxyd) (Drucksache IV/865) . . . . . . . . 2395 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen IV/797, IV/887) 2395 A Antrag betr. Übernahme von qualifizierten Arbeitern in das Angestelltenverhältnis (FDP) (Drucksache IV/726) . . . . . 2395 B Antrag betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/762) . . 2395 B Antrag betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/805) 2395 C Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (SPD) (Drucksache IV/800) Matzner (SPD) . . . . . . . . 2395 D Höcherl, Bundesminister . . . . . 2395 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2396 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2396 B Antrag betr. Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/804) . . . . . . . 2396 C Nächste Sitzung 2396 D Anlagen 2397 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2349 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 1. Altmaier * 19. 1. Blachstein* 19. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Berkhan* 19. 1. Birkelbach 18. 1. Fürst von Bismark* 19. 1. Dr. h. c. Brauer * 19. 1. Burckardt 16. 1. Etzel 16. 1. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 19. 1. Dr. Franz 16. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gerns * 19. 1. Dr. Gradl 18. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 18. 1. Dr. Höchst 18. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Jacobs * 19. 1. Katzer 20. 1. Killat 16. 1. Frau Kipp-Kaule 18 .1. Dr. Kopf * 19. 1. Dr. Kreyssig ** 16. 1. Kriedemann ** 18. 1. Kühn (Köln) * 19. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Lermer* 19. 1. Lücker (München) ** 18. 1. Frau Dr. Maxsein * 19. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Müller (Remscheid) 18. 1. Neumann (Allensbach) 18. 1. Frau Dr. Pannhoff 18. 1. Paul * 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Frau Renger* 19. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schütz * 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Seifriz ** 16. 1. Dr. Serres * 19. 1. Dr. Starke 16. 1. Stephan 18. 1. Dr. Süsterhenn 18. 1. Teriete 18. 1. Wacher 16. 1. Wienand * 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. *) Zur Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ss) Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Bading 5. 2. Dr. Dörinkel 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Hauffe 31. 1. Höhne 31. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. Miessner 31. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17. 2. Rademacher 31. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Dr. Wahl 28. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 21. Dezember 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 252. Sitzung (am 21. Dezember 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 7. Dezember 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Er hat außerdem die sich aus der Anlage ergebende Entschließung angenommen. 1 Anlage Kiesinger Bonn, 21. Dezember 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. Dezember 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger 2398 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 21. Dezember 1962 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat hat bereits in seiner 245. Sitzung am 11. Mai 1962 in einer Entschließung und ebenso in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 vom 26. Oktober 1962 die Erwartung ausgesprochen, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Artikels 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. April 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke verwendet wird. Bis jetzt ist aber nur ein Teil der Mittel aus dem Heizölsteueraufkommen für diese Zwecke verwendet worden; der andere Teil dieser Steuereinnahmen ist unzulässigerweise anderen Zwecken, für die der Bund ohnehin die Finanzverantwortung trägt (Art. 120 GG), zugeführt worden. Aus den Erläuterungen zu ,dem Ansatz bei Kapitel 6002 Titel 956 ergibt sich, ,daß eine Beteiligung der bergbauführenden Länder an den Kosten ,zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erwartet wird. Der Bundesrat hält eine solche Beteiligung mit Rücksicht auf Artikel 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes nicht für möglich. Sie ist wegen ,der im Heizölsteueraufkommen liegenden ausreichenden Deckungsmasse im übrigen auch sachlich nicht notwendig. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, die Entsperrung der Mittel bei Kapitel 6002 Titel 956 zu veranlassen. Sie möge den zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erforderlichen Betrag voll aus dem Heizölsteueraufkommen entnehmen. Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712, IV/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor „§ 1" wird eingefügt: „Artikel I". 2. In § 1 werden die Worte „in der Anlage 1 dieses Gesetzes" ersetzt durch die Worte „in der Anlage dieses Gesetzes". Die Anlage erhält die Bezeichnung: „Anlage (zu Artikel I § 1) ". 3. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „nach Anlage 1" ersetzt durch die Worte „nach der Anlage". 4. In § 3 Satz 1 werden gestrichen a) hinter dem Wort „Grundgehälter" das Komma und die anschließenden Worte „die sich aus diesem Gesetz" ; ferner das Wort „ergibt" mit dem hierauf folgenden Komma; b) hinter dem Wort „Bundesbesoldungsgesetzes" das Komma und die anschließenden Worte „soweit sie sechs vom Hundert der bisherigen Grundgehälter übersteigt". 5. Die §§ 4 und 5 werden gestrichen; Anlage 2 des Gesetzentwurfs entfällt. 6. Hinter § 6 wird eingefügt: „Artikel II § 1 Für die Monate Januar und Februar 1963 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge übergangsweise nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 erhöht. § 2 (1) Das Grundgehalt und die unwiderruflichen Stellenzulagen in den Anlagen I und IV des Bundesbesoldungsgesetzes werden um sechs vom Hundert erhöht. (2) Zu dem Grundgehalt in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 tritt eine Zulage. Sie beträgt in der Besoldungsgruppe A 2 monatlich 12 DM in der Besoldungsgruppe A 3 monatlich 15 DM in der Besoldungsgruppe A 4 monatlich 20 DM in der Besoldungsgruppe A 5 monatlich 25 DM. § 3 Ein Beamter oder Soldat, der nach dem 1. Januar 1963 aus der Besoldungsgruppe A 5 in die Besoldungsgruppe A 6 aufsteigt und dabei ein niedrigeres Grundgehalt bekäme, als ihm in der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich der Zulage nach § 2 Abs. 2 zustand, behält sein bisheriges Grundgehalt (einschließlich dieser Zulage). § 4 (1) Versorgungsbezüge nach den §§ 48 bis 48 d des Bundesbesoldungsgesetzes, nach § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) und entsprechende Versorgungsbezüge, auf die ein Anspruch seit dem 1. April 1957 entstanden ist oder entsteht, werden wie folgt erhöht: 1. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt zugrunde liegt, durch Erhöhung des nach § 2 Nr. 1 und 2 des zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes vom 23. Dezember 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 1079) berechneten Grundgehalts (einschließ- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2399 lieh der ruhegehaltfähigen Zulagen) sowie von Stellenzulagen nach Anlage VII des Bundesbesoldungsgesetzes um sechs vom Hundert, 2. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt nicht zugrunde liegt, durch Erhöhung der nach § 2 Nr. 3 des Zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes berechneten Bezüge um sechs vom Hundert. (2) Bemessen sich die Versorgungsbezüge nach einem Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, so werden der Bemessung auch die Zulagen nach § 2 Abs. 2 zugrunde gelegt. (3) Für Ausgleichszulagen nach § 48 a Abs. 4 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 2 entsprechend." 7. § 7 wird Artikel III. 8. § 8 wird Artikel IV. 9. § 9 wird Artikel V und erhält folgende Fassung: „Artikel V Artikel I tritt am 1. März 1963, die übrigen Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712,1V/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Folgende Paragraphen werden in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt: a) §1 b) § 2 c) § 3 d) § 4 e) § 5. 2. Der neueingefügte Artikel II wird gestrichen. 3. § 9 wird in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt. 4. Die neueingefügten Artikelbezeichnungen werden gestrichen. Bonn, den 16. Januar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort ides Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache 1V/655, Frage XIII/7):*) Die Bundesregierung fördert seit 1956 über den Haushalt meines Ministeriums 'die Einrichtung zentraler Wasserversorgungsanlagen in Gemeinden. Seit dieser Zeit konnten bis Ende 1962 :für rd. 4 Millionen Menschen mit Hilfe dieser Mittel geordnete Wasserversorgungsverhältnisse geschaffen werden; für weitere 4,5 Millionen Einwohner in etwas mehr als 5000 ländlichen Gemeinden steht diese Aufgabe noch bevor. Die von der Bundesregierung für diesen Zweck bereitgestellten Mittel konnten im abgelaufenen Jahr wesentlich erhöht werden; 1962 waren es insgesamt rd. 63 Mill. DM an Zuschüssen, von denen rd. 33,3 Mill. DM gezielt den in dieser Hinsicht besonders rückständigen Gebieten im Küstenraum und in den Mittelgebirgen, wo heute noch weitgehend Trink- und Brauchwasser aus Zisternen und 'verseuchten Einzelbrunnen entnommen werden muß, zur Verfügung 'gestellt wurden. Die Länder tragen mit Zuschüssen in etwa der gleichen Höhe zur Lösung des Problems bei. Neben diesen Zuschüssen wurden von meinem Ministerium im Jahr 1962 rd. 125 Mill. DM Kredite des Kapitalmarktes, teils zentral und teils auf Einzelantrag, soweit zinsverbilligt, daß von den Bauträgern noch ein Zinsfuß von 3-3,5 % getragen werden muß. Für das Jahr 1963 ist die Förderung der zentralen Wasserversorgung mindestens in demselben Umfange vorgesehen. *) Siehe 40. Sitzung Seite 1710 D Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache IV/655, Frage XIII/7) *) : Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser dienen, sind körperschaftsteuerpflichtig, da sie Betriebe gewerblicher Art darstellen. Hierzu zählen alle Einrichtungen, die der Erzielung von Einnahmen dienen, ohne daß von vornherein die Absicht einer Gewinnerzielung erforderlich ist. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Wasserversorgungsunternehmen nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt, wenn die Jahresförderung 100 000 cbm nicht übersteigt — *) Siehe 40. Sitzung Seite 1711 A. 2400 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 was besonders bei den kleinen Verbänden der Fall ist — oder der jährliche Gewinn 1000,— DM nicht überschreitet. Soweit Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Wasserverbände, Zweckverbände) die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser durchführen, was überwiegend der Fall ist, sind diese von der Gewerbesteuer, Vermögensteuer und Umsatzsteuer befreit, da auf Grund der Bestimmungen über die Aufsichtspflicht durch die Landesbehörden die Möglichkeit einer nachhaltigen Gewinnerzielung ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die Grunderwerbsteuer, wenn das betreffende Grundstück zum Betrieb eines Wasserwerkes erforderlich ist. Dagegen wird der Grundbesitz zur Grundsteuer veranlagt. Privatrechtliche Zusammenschlüsse zur Wasserversorgung (Gesellschaften, Genossenschaften u. ä.) werden steuerlich wie alle ähnlichen Zusammenschlüsse in anderen Lebensbereichen behandelt. Eine generelle Befreiung von Steuern ist hier nicht möglich. Bei dieser Sachlage, aber auch im Interesse einer geordneten mengen- und gütemäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser, möchte ich empfehlen, daß sich kleine privat-rechtliche Genossenschaften zu öffentlich-rechtlichen Verbänden umbilden lassen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Krone auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VII *) : Wie ich bereits in der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 7. Dezember 1962, erklärt habe, handelte es sich bei der von mir den Fraktionen zugestellten Denkschrift um eine private Arbeit, die dem Verteidigungsministerium zugeleitet worden ist. Ein Honorar haben die Verfasser der Denkschrift weder aus Haushaltsmitteln noch aus einem Sonderfonds erhalten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Fragen I/1 und 1/2): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände, insbesondere durch Verhinderung von Versteigerungen angeblicher Fundsachen oder Verhinderung der Verbringung gestohlener Kunstgegenstände ins Ausland? *) Siehe 51. Sitzung Seite 2244 D Wertvolle Kunstgegenstände befinden sich regelmäßig nicht unter den Fundsachen. Da Fundgegenstände erst nach Ablauf eines Jahres versteigert werden, wird sich in dieser Zeit herausgestellt haben, ob die Gegenstände vorher gestohlen waren. Amtliche und gewerbliche Versteigerungen werden von der Polizei im allgemeinen nicht überwacht. Jedoch hat die Polizei Zutritt zu den Versteigerungsräumen; sie macht von diesem Recht nur Gebrauch, wenn dies notwendig ist. Abhanden gekommene Kunstgegenstände mit bedeutendem Wert können in kriminalpolizeiliche Sachfahndungskarteien aufgenommen und im Bundeskriminalblatt, in den Landeskriminalblättern und auf andere Weise ausgeschrieben werden. Unter Umständen können in die Fahndung auch ausländische Polizeidienststellen unter Einschaltung von Interpol einbezogen werden. Besteht hinsichtlich der Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände eine Zusammenarbeit mit den Zollstellen an den Bundesgrenzen, den Regierungen der Länder, der Bundesbahn, der Bundespost und anderen in Betracht kommenden Behörden? Die Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen der Länder, der Bahnpolizei und mit dem Zollgrenzdienst ist gewährleistet. Die Zollverwaltung kontrolliert insbesondere — stichprobenweise — bei der Ausfuhrkontrolle, ob Kunstwerke ohne .die nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwendung vom 6. August 1955 vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden: Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage I) : Nach welchen Gesichtspunkten und von welchen Institutionen werden die Sozialreferenten bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Entwicklungsländern, ausgewählt? Für die Auswahl der Sozialreferenten bei den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ist ihre zweifache Aufgabenstellung maßgebend. Dem Sozialreferenten obliegt einerseits die Pflege der Beziehungen zu den Gewerkschaften des Gastlandes, andererseits die Berichterstattung über Gesetzgebung und Praxis auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts. Die Bewerber müssen die Amtssprache des Empfangsstaates beherrschen und gute Kenntnisse der Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie entsprechende Erfahrungen auf diesen Gebieten besitzen. Sie sollen außerdem möglichst über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Vorbildung verfügen sowie vielseitig verwendbar, voll tropentauglich und nicht älter als 45 Jahre sein. Auslands- und Verwaltungserfahrungen sind erwünscht. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2401 Die Sozialreferenten werden vom Auswärtigen Amt in eigener Verantwortung ausgewählt und eingestellt. Vor der Entscheidung über die Einstellung wird dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Auswärtige Amt greift sowohl auf Bewerber zurück, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannt sind, wie auch auf Bewerber, die die Gewerkschaften vorschlagen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/833, Frage 11/2): Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß mit dem Bau von Ersatzwohnungen für die Bewohner der ,,Linder Höhe" begonnen wird, bevor die derzeitig bewohnten Gebäude für Zwecke des Flugplatzes Wahn geräumt werden müssen? Für die Bewohner der Linder-Höhe werden rechtzeitig Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Ihre Umsiedlung hat allerdings mit dem Ausbau des Flughafens Wahn nichts zu tun. Das Gelände der Linder-Höhe wird vielmehr von der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DVL) benötigt, die auf bundeseigenem, dem Flughafen Wahn benachbarten Gelände neue Forschungsanlagen errichtet. Die auf diesem Gelände vorhandenen und noch bewohnten Gebäude werden erst zu räumen sein, wenn für die Bewohner Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Die Tatsache der vorsorglich ausgesprochenen Kündigung braucht die Bewohner daher nicht zu beunruhigen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Wieviel Verkehrsunfälle sind auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg in den letzten zwei Jahren dadurch zu verzeichnen gewesen, daß ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geriet? Nach Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg haben sich auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg durch Überfahren des Mittelstreifens im Jahre 1960 6 Verkehrsunfälle, im Jahre 1961 14 Verkehrsunfälle und im Jahre 1962 ebenfalls 14 zum Teil sehr schwere Verkehrsunfälle ereignet. Bis wann wird der Grünstreifen der Bundesautobahnen zwischen den Fahrbahnen mit Leitplanken versehen werden? Mit Rücksicht auf die 'Grunderwerbsschwierigkeiten im Vorfeld von Stuttgart wurden die Mittelstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen einschließlich der erhöhten Bordsteine nur 2 ni breit angelegt. Das Aufstellen von Leitplanken bereitet auf solch schmalen Mittelstreifen Schwierigkeiten, zumal dort eine notwendige Entwässerungsleitung der Straße verlegt ist und wegen Blendgefahr Anpflanzungen vorgenommen werden mußten. Das Innenministerium Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem 5 km langen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h anzuordnen, da die Unfälle in erster Linie auf zu schnelles Fahren zurückzuführen waren. Wieweit es sich ermöglichen läßt, den Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen zusätzlich mit Leitplanken zu versehen, wird zur Zeit noch untersucht. Sobald das Ergebnis hier vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen entsprechende Mitteilung machen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, sind Sie ernsthaft der Meinung, dieses heillose Durcheinander zwischen Mietrecht über Sachen, über Wohnungen und über Grundstücke im BGB sei eine wohlabgewogene Lösung?


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Jahn, ich halte Sie für einen viel zu guten Juristen, als daß ich annehmen könnte, Sie hätten mich nicht richtig verstanden. Hier handelt es sich um die gegenseitige Abwägung der Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter. Daß auch jetzt schon materiell, wenn auch nicht im System, das Mietrecht über Räume vom Mietrecht über andere Sachen, soweit notwendig, gesondert gestaltet ist, darüber sind wir uns wohl einig.
Sie haben von der Verlängerung der Fristen gesprochen. Ich glaube, wir sollten uns im Rechtsausschuß bemühen, die in den Abbaugesetzen enthaltenen Fristen einzuhalten. Wenn wir den guten Willen dazu haben, wird uns das auch möglich sein.

(Abg. Jahn: Strafrecht, Aktienrechtsreform und Notstand, machen wir alles auf einmal!)

— Wir können uns ja überlegen, in welcher Dringlichkeitsreihenfolge die Gesetze behandelt werden. Der Rechtsausschuß gehört zu den großen Ausschüssen mit 29 Abgeordneten. Bei einer entsprechenden Aufteilung der Aufgaben wird das durchaus möglich sein.
Weiterhin sagen Sie, mit dem Entwurf gehe man einen unguten Weg. Sie sagen, die Mieterschutzbestimmungen sind nicht ausreichend in den Entwurf übernommen worden.

(Zurufe von der SPD.)

— Das klang aber sehr •durch, sonst hätten Sie nicht' sagen können, es sei ein unguter Weg. Ich muß im
Gegenteil sagen, daß sehr viele, daß zahlreiche Gedanken aus unserem Mieterschutzgesetz mit in den Gesetzentwurf übernommen worden sind, und zwar in einem derartigen Umfang, Herr Kollege Jahn, daß ich bitte, dann, wenn wir an die Beratung der einzelnen Vorschriften gehen, sehr genau zu prüfen, inwieweit das in jedem Punkt berechtigt ist.
Ich möchte z. B. darauf hinweisen, daß durch das soziale Mietrecht der sonst bei uns im Schuldrecht — und ein Mietvertrag ist nach wie vor ein schuldrechtlicher Vertrag — enthaltene Grundsatz der Vertragsfreiheit sehr eingeschränkt wird. Es ist durchaus richtig, daß es mißbilligte Klauseln in den formularmäßigen Mietverträgen gibt, und man sollte sich überlegen, ob diese Klauseln aufrechterhalten werden können. Aber seien wir uns ganz klar: Wenn genügend Wohnungen zur Verfügung stehen, werden derartige mißbilligte Klauseln von den Vermietern gar nicht mehr in die Mietverträge gesetzt werden können.

(Abg. Jacobi [Köln] : Aber die objektiven Voraussetzungen sind nicht gegeben, gnädige Frau!)

— Herr Kollege Jacobi, gerade wenn Sie die letzten Statistiken gesehen haben,

(Abg. Jacobi [Köln] : Statistiken!)

werden Sie wissen, daß die seinerzeit bei den Abbaugesetzen gestellten Prognosen eingetroffen sind, daß also das Wohnungsdefizit schon sehr stark zusammengeschmolzen ist.

(Abg. Jacobi [Köln] : Na, na!)

Ich habe gerade in den letzten Tagen mit Freuden gelesen, .daß in Baden-Württemberg — ich bin mir natürlich darüber klar, daß das zunächst nur eine statistische Zahl ist — in einem Jahr nur noch ein Fehlbestand von 20 000 Wohnungen da sein wird. Die Verhältnisse sind allerdings in den einzelnen Gebieten vollkommen verschieden. In den Ballungsräumen, in den Großstädten der Industriegebiete ist das anders als 'in den heute schon bestehenden weißen Kreisen. Aber malen Sie die Dinge nicht zu schwarz an die Wand und kommen Sie nicht damit, daß die notwendige Stadtsanierung auch neuen Wohnungsbedarf schaffen werde! Wir müssen die Dinge nacheinander regeln.
Aber jetzt wieder zu den Grundsätzen zurück, die zu überprüfen sind! Sehen Sie, nach dem Entwurf soll an die Stelle von Schadenersatzansprüchen, die dem bisherigen allgemeinen Schuldrecht entsprechen, teilweise billige Entschädigungen treten. Die Kündigungsfristen gelten durch die eingeführte neue Bestimmung auch nicht mehr in gleicher Weise für Vermieter und Mieter. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, daß es doch auch eine sehr stark familienfreundliche und soziale Maßnahme ist, beim Tod des Mieters den Mietvertrag nicht nur auf den Ehegatten übergehen zu lassen — das erachte ich für durchaus richtig —, sondern auch auf Familienangehörige, die mit in der Hausgemeinschaft wohnen. Wir wollen aber doch wohl keine Wohnungserbhöfe schaffen; das ist wohl auch nicht der Sinn dieser Vorschrift.



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Noch etwas zu einer anderen Frage, nur um zu zeigen, wie weit jetzt schon von sonst gültigen allgemeinen Grundsätzen abgewichen wurde: dei Prozeßrichter soll sogar ein vertragsgestaltendes Recht erhalten, etwas, das es sonst im Schuldrecht nicht gibt. Darauf hatte ich schon früher, bei den .Abbaugesetzen, hingewiesen; das bedarf einer eingehenden Erörterung.
Ich will nicht weiter auf Einzelheiten eingehen, möchte aber gerade wegen der Frage der Sozialgebundenheit auf folgendes hinweisen. Ich bin mir darüber klar, daß im Ausschuß unsere Auffassungen sehr stark voneinander abweichen werden bei der Frage der Abgrenzung: auf der einen Seite Wahrung des Eigentumsrechts, wie es in Art. 14 des Grundgesetzes garantiert ist, auf der anderen Seite Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse des Mieters.
Überlegen Sie bitte auch folgendes: Ist es wirklich richtig, den frei finanzierten Wohnungsbau in diese Mieterschutzbestimmungen einzubeziehen? Ich darf dem Hohen Hause in Erinnerung bringen, daß seinerzeit — das war kurz nach der Währungsreform — gesagt wunde: Wer das Risiko des Bauens auf sich nimmt, soll auch frei sein von allen Bestimmungen der Mietenschutzgesetze, insbesondere auch bezüglich des Mietpreises. Warum hat man das gesagt? Man wollte damit der Initiative des einzelnen einen Ansporn geben. Übersehen Sie nicht: diese Initiative hat sich entfaltet. Wenn Sie die Statistiken sehen, werden Sie mit mir darin übereinstimmen müssen: gerade die Tatsache, daß in einem so starken Umfang auch frei finanzierte Wohnungen geschaffen wurden, hat erheblich dazu beigetragen, den Wohnungsbedarf zu verringern, die Wohnungsnot zu mindern. Jetzt taucht die Frage auf, ob man die gleiche Sozialgebundenheit des Eigentums für diejenigen verlangen kann, die ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gebaut haben. Die Dinge stellen sich nach meiner Auffassung etwas anders dar, wenn ein Vermieter unter Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, also praktisch mit Steuermitteln der Allgemeinheit, ,gebaut hat. Dann kann man auch den Eigentümer stärker in seinem Verfügungsrecht über sein Eigentum beschränken, also eine stärkere Sozialgebundenheit verlangen als bei dem, der den Bali frei nur aus eigenen Mitteln finanziert hat. Ich bitte Sie, sich diesen Gedanken sehr genau zu überlegen. Wir werden über diese Dinge im Ausschuß noch diskutieren.
Seinerzeit sind durch ,das Gesetz und von der Regierung diese Zusagen über die Freiheit von Bindungen gemacht worden. Der letzte Juristentag im September vergangenen Jahres hat sich auch mit einem ganz grundlegenden Thema befaßt, nämlich der Frage, wieweit Zusagen, die von Verwaltungen gegeben werden, rechtsverbindlich sind. Ich möchte mich jetzt nicht auf die juristische Frage einlassen, inwieweit eine juristische Verbindlichkeit vorliegt. Aber es gibt ein sehr schönes und auch moralisch sehr gutes Wort. Man sagt: Ein Mann, ein Wort.

(Zuruf von der SPD: Und: „Eine Frau, — —"? — Abg. Jacobi [Köln]: Eine Frau, ein Wörterbuch!)

— Daß .die Frauen nicht genannt sind, beruht natürlich darauf, daß es selbstverständlich ist, daß sie immer ihr Wort halten; das bedarf deswegen keiner besonderen Erwähnung.
Aber noch etwas anderes. Wir verlangen auch im BGB Vertragstreue. Kann nicht auch der Bürger verlangen, daß er sich auf eine gewisse Gesetzestreue verlassen kann? Wenn in früheren Gesetzen, die in einer Zeit Gültigkeit hatten, als die Wohnungsnot am größten war, derartige Zusagen gemacht worden sind und auf Mieterschutz und Preisbindung verzichtet wurde, sollen wir dann jetzt über derartige bindende gesetzliche Zusagen hinweggehen? Das sollte man ,sich sehr genau überlegen. Ein Abgehen von derartigen Zusagen dient nicht der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit.
Herr Kollege Jahn, Sie haben gesagt, daß Sie einer unbegründeten Kündigung unter keinen Umständen Ihre Zustimmung geben könnten. Sie wollen also praktisch wieder etwas ähnliches wie die bisherige Enumeration in den §§ 2 bis 4 des Mieterschutzgesetzes. Da sind wir Freie Demokraten allerdings einer anderen Auffassung. Wir stehen zu dem Grundgedanken des Gesetzentwunfs, daß man den Vermieter in seinem Eigentum, in seiner Verfügungsmöglichkeit nicht stärker einschränken soll, und darf, als es unbedingt notwendig ist. In dem Entwurf sind genügend Sicherungsmaßnahmen vorhanden, vor allen Dingen auch im Vollstreckungsrecht, so daß keiner von einem Tag — —

(Abg. Frau Döhring [Stuttgart] : Nein!)

— Frau Kollegin, ich kann Ihnen aus meiner Anwaltspraxis sagen, daß ich in einem Fall jemanden nach drei bis vier Jahren noch nicht aus einer Werkswohnung herausbekommen konnte, weil keine andere Wohnung zur Verfügung stand.

(Abg. Frau Döhring [Stuttgart] : Das ist auch geändert worden! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Wenn das kein ausreichender Vollstreckungsschutz sein soll, dann weiß ich nicht mehr, was ausreichend ist. Dabei gehören die Werkswohnungen noch nicht einmal zu den Wohnungen, die durch das Mieterschutzgesetz geschützt waren. Auch der im Entwurf vorgesehene Vollstreckungsschutz geht sehr weit zugunsten des Mieters.
Ich glaube, wir alle wollen eines haben: ein Recht, das auf die Dauer Bestand hat. Dann dürfen wir aber bei der gesetzlichen Regelung nicht mehr von Notzeiten ausgehen, die wir jetzt weitgehend hinter uns haben,

(Widerspruch bei der SPD)

die allerdings auf dem Wohnungsmarkt auch jetzt noch nicht vollkommen überwunden sind; da gebe ich Ihnen durchaus recht. Aber eine Besserung werden auch Sie mir zugestehen müssen. Sonst hätten wir doch keine weißen Kreise, und die bestehen Gott sei Dank.

(Abg. Jacobi [Köln] : Das ist ein Problem für sich!)

Wir müssen davon ausgehen, daß insoweit wieder ein ausgeglichener Wohnungsmarkt besteht.



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Wir müssen dafür sorgen — das möchte ich zum Schluß wiederholen —, daß genügend Wohnungen zu tragbaren Preisen gebaut werden. Das ist der beste Mieterschutz, den wir schaffen können. Dann brauchen wir Mietverhältnisse, die weder vom Vermieter noch vom Mieter gewünscht werden, nicht mehr durch Zwangsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hesberg.