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    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Inhalt: Glückwünsche zu ,den Geburtstagen der Abg. Dr. Sinn, Rademacher, des Bundeskanzlers Dr. Adenauer und des Abg. Matzner 2349 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 2349 B Fragestunde (Drucksache IV/888) Frage ides Abg. Dr. Kohut: Liquidation der Gesellschaft Freies Fernsehen durch den Betriebsberater Seeger von Hase, Staatssekretär . . . 2350 C, D, 2351 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . 2350 D, 2351 A Dr. Roesch (SPD) 2351 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bericht über den Eichmann-Prozeß Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 C Dr. Kohut (FDP) 2351 C Frage des Abg. Sänger: Krankenpapiere des verstorbenen jugoslawischen Staatsangehörigen Popovic Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 D, 2352 A Sänger (SPD) . . . . . 2351 D, 2352 A Frage des Abg. Dürr: Veröffentlichung im Bulletin Dr. Bucher, Bundesminister . . 2352 B, C Dürr (FDP) 2352 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bild des „Spiegel“-Herausgebers Augstein im Spind eines Bundeswehrangehörigen 2352 C Frage des Abg. Sänger: Errichtung einer Garnison in Alt-Mölln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 2352 D Frage der Abg. Frau Meermann: Wohnungsbau-Sonderdarlehen . . . 2352 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Benachteiligung von Familien, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten 2352 D Frage ,des Abg. Wittrock: Veräußerung von bundeseigenen Pachtgrundstücken Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2353 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Jugendpflegeeinrichtungen in Hörrum Dr. Dollinger, Bundesminister . 2353 B, C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 2353 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Fragen des Abg. Kalbitzer: Schwarze Listen deutscher Firmen in Syrien Dr. Vialon, Staatssekretär . . 2353 C, D, 2354 A, B Wischnewski (SPD) . . 2353 D, 2354 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2353 D Kahn-Ackermann (SPD) 2354 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 2354 A, B Frage des Abg. Jahn: Aus der Sowjetzone geflüchtete Hochschullehrer Höcherl, Bundesminister . 2354 C, 2355 A Jahn (SPD) 2355 A Fragen der Abg. Jahn und Bading: Visum für den polnischen Professor Jerzy Bossak Höcherl, Bundesminister . . 2355 A, B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . 2355 B, C Frage des Abg. Ritzel: Postwurfsendung des Bundesinnenministeriums betr. Besetzung von vakanten Stenotypistinnen-Stellen Höcherl, Bundesminister 2355 D, 2356 A, B, C, D Ritzel .(SPD) . . . . . . . 2356 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2356 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Besteuerung von gemischtwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2356 D, 2357 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2357 B Frage ides Abg. Dr. Wuermeling: Weihnachtsfreibetrag bei der Lohnsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 2357 C, D, 2358 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 2357 D Dr. Imle (FDP) 2357 D Frage des Abg. Peiter: Aufklärung der Arbeitnehmer über steuermindernde Möglichkeiten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 2358 A, B, C Peiter (SPD) 2358 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 2358 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Preisdruck durch Holzeinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär 2358 D, 2359 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2359 A Frage des Abg. Arendt (Wattenscheid) : Preisausgleich für den deutschen Blei- und Zinkerzbergbau Dr. Westrick, Staatssekretär 2359 B, C, D Arendt (Wattenscheid) (SPD) . 2359 C, D Frage des Abg. Porten: Zuckerrübenernte Schwarz, Bundesminister . . . . 2359 D Fragen des Abg. Porten: Preissteigerungen bei Melasse Schwarz, Bundesminister . 2360 A, B, C Porten (CDU/CSU) 2360 B Frage der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Verteilungsschlüssel für die Mittel zur Behebung der Sturmflutschäden Schwarz, Bundesminister 2360 D, 2361 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2361 A Fragen des Abg. Reichmann: Ausländische Arbeitskräfte oder Lohnsteuerfreiheit für Überstunden Blank, Bundesminister . . 23,61 B, C, D Reichmann (FDP) 2361 C, D Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleichsversorgung bei Krebserkrankungen Blank, Bundesminister . 2361 D, 2362 A Fritsch (SPD) 2362 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Überbrückungszahlung an Empfänger von Kindergeld Blank, Bundesminister 2362 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2362 B Frage des Abg. Gerlach: Befristete Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Nichtmitgliedsländern der EWG Blank, Bundesminister . . . . . 2362 C Eidesleistung des Bundesministers der Verteidigung 2362 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 III Antrag betr. Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdauer auf verpackten Lebensmitteln (SPD) ,(Drucksache IV/801) in Verbindung mit dem Antrag betr. Herstellungsdatum von Butter (SPD) (Drucksache IV/802) Frau Strobel (SPD) . . . 2363 A, 2368 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2364 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2365 C, 2373 B ,Burgemeister (CDU/CSU) 2365 D, 2367 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2366 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 2368 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 2370 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der als Soldaten im Verwaltungsdienst der Bundeswehr verwendeten Beamten der Bundeswehr - (Bundeswehrbeamtengesetz) (Drucksache IV/798) — Erste Beratung — 2373 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/799) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/838 [neu]) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 4. Oktober 1961 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache IV/852) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1963 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1963) (Drucksache IV/869) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/870) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/878) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksache IV/868) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2374 C Jahn (SPD) 2375 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2377 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2380 A Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/71.2); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/828) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 2381 A, 2383 C, 2389 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 2382 B, 2387 D Wagner (CDU/CSU) 2382 D, 2385 B, 2392 D Matzner (SPD) . . . . 2383 D, 2393 B Wilhelm (SPD) 2384 A Höcherl, Bundesminister 2386 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2387 C Dr. Rinderspacher (SPD) 2388 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . 2389 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Entwurf eines Gestzes zu der Vereinbarung vom 12. September 1961 mit der Königlich Dänischen Regierung über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/719) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/879) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2393 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. März 1961 mit dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/710) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/885) — Zweite und dritte Beratung — 2393 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag (SPD) zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/842, Umdruck 34) 2394 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Infanteriekaserne in Köln-Kalk (Drucksachen IV/91, IV/848) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben-GmbH, Stulln (Oberpfalz) (VFG), in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksache IV/849) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten (Drucksache IV/853) . . . . 2394 C Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Getrocknete Weintrauben) (Drucksache IV/860) 2394 C Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzung — Divinylbenzol) (Drucksache IV/861) 2394 C Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Hydriertes Kolophonium usw.) (Drucksache IV/862) 2394 D Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Bananen usw.) (Drucksache IV/863) . . 2394 D Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Rest-GATT-Zugeständnisse) (Drucksache IV/864) 2395 A Fünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen' 1963 — I. Teil und Aluminiumoxyd) (Drucksache IV/865) . . . . . . . . 2395 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen IV/797, IV/887) 2395 A Antrag betr. Übernahme von qualifizierten Arbeitern in das Angestelltenverhältnis (FDP) (Drucksache IV/726) . . . . . 2395 B Antrag betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/762) . . 2395 B Antrag betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/805) 2395 C Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (SPD) (Drucksache IV/800) Matzner (SPD) . . . . . . . . 2395 D Höcherl, Bundesminister . . . . . 2395 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2396 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2396 B Antrag betr. Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/804) . . . . . . . 2396 C Nächste Sitzung 2396 D Anlagen 2397 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2349 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 1. Altmaier * 19. 1. Blachstein* 19. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Berkhan* 19. 1. Birkelbach 18. 1. Fürst von Bismark* 19. 1. Dr. h. c. Brauer * 19. 1. Burckardt 16. 1. Etzel 16. 1. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 19. 1. Dr. Franz 16. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gerns * 19. 1. Dr. Gradl 18. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 18. 1. Dr. Höchst 18. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Jacobs * 19. 1. Katzer 20. 1. Killat 16. 1. Frau Kipp-Kaule 18 .1. Dr. Kopf * 19. 1. Dr. Kreyssig ** 16. 1. Kriedemann ** 18. 1. Kühn (Köln) * 19. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Lermer* 19. 1. Lücker (München) ** 18. 1. Frau Dr. Maxsein * 19. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Müller (Remscheid) 18. 1. Neumann (Allensbach) 18. 1. Frau Dr. Pannhoff 18. 1. Paul * 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Frau Renger* 19. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schütz * 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Seifriz ** 16. 1. Dr. Serres * 19. 1. Dr. Starke 16. 1. Stephan 18. 1. Dr. Süsterhenn 18. 1. Teriete 18. 1. Wacher 16. 1. Wienand * 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. *) Zur Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ss) Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Bading 5. 2. Dr. Dörinkel 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Hauffe 31. 1. Höhne 31. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. Miessner 31. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17. 2. Rademacher 31. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Dr. Wahl 28. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 21. Dezember 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 252. Sitzung (am 21. Dezember 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 7. Dezember 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Er hat außerdem die sich aus der Anlage ergebende Entschließung angenommen. 1 Anlage Kiesinger Bonn, 21. Dezember 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. Dezember 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger 2398 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 21. Dezember 1962 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat hat bereits in seiner 245. Sitzung am 11. Mai 1962 in einer Entschließung und ebenso in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 vom 26. Oktober 1962 die Erwartung ausgesprochen, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Artikels 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. April 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke verwendet wird. Bis jetzt ist aber nur ein Teil der Mittel aus dem Heizölsteueraufkommen für diese Zwecke verwendet worden; der andere Teil dieser Steuereinnahmen ist unzulässigerweise anderen Zwecken, für die der Bund ohnehin die Finanzverantwortung trägt (Art. 120 GG), zugeführt worden. Aus den Erläuterungen zu ,dem Ansatz bei Kapitel 6002 Titel 956 ergibt sich, ,daß eine Beteiligung der bergbauführenden Länder an den Kosten ,zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erwartet wird. Der Bundesrat hält eine solche Beteiligung mit Rücksicht auf Artikel 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes nicht für möglich. Sie ist wegen ,der im Heizölsteueraufkommen liegenden ausreichenden Deckungsmasse im übrigen auch sachlich nicht notwendig. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, die Entsperrung der Mittel bei Kapitel 6002 Titel 956 zu veranlassen. Sie möge den zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erforderlichen Betrag voll aus dem Heizölsteueraufkommen entnehmen. Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712, IV/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor „§ 1" wird eingefügt: „Artikel I". 2. In § 1 werden die Worte „in der Anlage 1 dieses Gesetzes" ersetzt durch die Worte „in der Anlage dieses Gesetzes". Die Anlage erhält die Bezeichnung: „Anlage (zu Artikel I § 1) ". 3. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „nach Anlage 1" ersetzt durch die Worte „nach der Anlage". 4. In § 3 Satz 1 werden gestrichen a) hinter dem Wort „Grundgehälter" das Komma und die anschließenden Worte „die sich aus diesem Gesetz" ; ferner das Wort „ergibt" mit dem hierauf folgenden Komma; b) hinter dem Wort „Bundesbesoldungsgesetzes" das Komma und die anschließenden Worte „soweit sie sechs vom Hundert der bisherigen Grundgehälter übersteigt". 5. Die §§ 4 und 5 werden gestrichen; Anlage 2 des Gesetzentwurfs entfällt. 6. Hinter § 6 wird eingefügt: „Artikel II § 1 Für die Monate Januar und Februar 1963 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge übergangsweise nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 erhöht. § 2 (1) Das Grundgehalt und die unwiderruflichen Stellenzulagen in den Anlagen I und IV des Bundesbesoldungsgesetzes werden um sechs vom Hundert erhöht. (2) Zu dem Grundgehalt in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 tritt eine Zulage. Sie beträgt in der Besoldungsgruppe A 2 monatlich 12 DM in der Besoldungsgruppe A 3 monatlich 15 DM in der Besoldungsgruppe A 4 monatlich 20 DM in der Besoldungsgruppe A 5 monatlich 25 DM. § 3 Ein Beamter oder Soldat, der nach dem 1. Januar 1963 aus der Besoldungsgruppe A 5 in die Besoldungsgruppe A 6 aufsteigt und dabei ein niedrigeres Grundgehalt bekäme, als ihm in der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich der Zulage nach § 2 Abs. 2 zustand, behält sein bisheriges Grundgehalt (einschließlich dieser Zulage). § 4 (1) Versorgungsbezüge nach den §§ 48 bis 48 d des Bundesbesoldungsgesetzes, nach § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) und entsprechende Versorgungsbezüge, auf die ein Anspruch seit dem 1. April 1957 entstanden ist oder entsteht, werden wie folgt erhöht: 1. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt zugrunde liegt, durch Erhöhung des nach § 2 Nr. 1 und 2 des zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes vom 23. Dezember 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 1079) berechneten Grundgehalts (einschließ- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2399 lieh der ruhegehaltfähigen Zulagen) sowie von Stellenzulagen nach Anlage VII des Bundesbesoldungsgesetzes um sechs vom Hundert, 2. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt nicht zugrunde liegt, durch Erhöhung der nach § 2 Nr. 3 des Zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes berechneten Bezüge um sechs vom Hundert. (2) Bemessen sich die Versorgungsbezüge nach einem Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, so werden der Bemessung auch die Zulagen nach § 2 Abs. 2 zugrunde gelegt. (3) Für Ausgleichszulagen nach § 48 a Abs. 4 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 2 entsprechend." 7. § 7 wird Artikel III. 8. § 8 wird Artikel IV. 9. § 9 wird Artikel V und erhält folgende Fassung: „Artikel V Artikel I tritt am 1. März 1963, die übrigen Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712,1V/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Folgende Paragraphen werden in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt: a) §1 b) § 2 c) § 3 d) § 4 e) § 5. 2. Der neueingefügte Artikel II wird gestrichen. 3. § 9 wird in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt. 4. Die neueingefügten Artikelbezeichnungen werden gestrichen. Bonn, den 16. Januar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort ides Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache 1V/655, Frage XIII/7):*) Die Bundesregierung fördert seit 1956 über den Haushalt meines Ministeriums 'die Einrichtung zentraler Wasserversorgungsanlagen in Gemeinden. Seit dieser Zeit konnten bis Ende 1962 :für rd. 4 Millionen Menschen mit Hilfe dieser Mittel geordnete Wasserversorgungsverhältnisse geschaffen werden; für weitere 4,5 Millionen Einwohner in etwas mehr als 5000 ländlichen Gemeinden steht diese Aufgabe noch bevor. Die von der Bundesregierung für diesen Zweck bereitgestellten Mittel konnten im abgelaufenen Jahr wesentlich erhöht werden; 1962 waren es insgesamt rd. 63 Mill. DM an Zuschüssen, von denen rd. 33,3 Mill. DM gezielt den in dieser Hinsicht besonders rückständigen Gebieten im Küstenraum und in den Mittelgebirgen, wo heute noch weitgehend Trink- und Brauchwasser aus Zisternen und 'verseuchten Einzelbrunnen entnommen werden muß, zur Verfügung 'gestellt wurden. Die Länder tragen mit Zuschüssen in etwa der gleichen Höhe zur Lösung des Problems bei. Neben diesen Zuschüssen wurden von meinem Ministerium im Jahr 1962 rd. 125 Mill. DM Kredite des Kapitalmarktes, teils zentral und teils auf Einzelantrag, soweit zinsverbilligt, daß von den Bauträgern noch ein Zinsfuß von 3-3,5 % getragen werden muß. Für das Jahr 1963 ist die Förderung der zentralen Wasserversorgung mindestens in demselben Umfange vorgesehen. *) Siehe 40. Sitzung Seite 1710 D Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache IV/655, Frage XIII/7) *) : Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser dienen, sind körperschaftsteuerpflichtig, da sie Betriebe gewerblicher Art darstellen. Hierzu zählen alle Einrichtungen, die der Erzielung von Einnahmen dienen, ohne daß von vornherein die Absicht einer Gewinnerzielung erforderlich ist. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Wasserversorgungsunternehmen nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt, wenn die Jahresförderung 100 000 cbm nicht übersteigt — *) Siehe 40. Sitzung Seite 1711 A. 2400 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 was besonders bei den kleinen Verbänden der Fall ist — oder der jährliche Gewinn 1000,— DM nicht überschreitet. Soweit Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Wasserverbände, Zweckverbände) die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser durchführen, was überwiegend der Fall ist, sind diese von der Gewerbesteuer, Vermögensteuer und Umsatzsteuer befreit, da auf Grund der Bestimmungen über die Aufsichtspflicht durch die Landesbehörden die Möglichkeit einer nachhaltigen Gewinnerzielung ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die Grunderwerbsteuer, wenn das betreffende Grundstück zum Betrieb eines Wasserwerkes erforderlich ist. Dagegen wird der Grundbesitz zur Grundsteuer veranlagt. Privatrechtliche Zusammenschlüsse zur Wasserversorgung (Gesellschaften, Genossenschaften u. ä.) werden steuerlich wie alle ähnlichen Zusammenschlüsse in anderen Lebensbereichen behandelt. Eine generelle Befreiung von Steuern ist hier nicht möglich. Bei dieser Sachlage, aber auch im Interesse einer geordneten mengen- und gütemäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser, möchte ich empfehlen, daß sich kleine privat-rechtliche Genossenschaften zu öffentlich-rechtlichen Verbänden umbilden lassen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Krone auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VII *) : Wie ich bereits in der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 7. Dezember 1962, erklärt habe, handelte es sich bei der von mir den Fraktionen zugestellten Denkschrift um eine private Arbeit, die dem Verteidigungsministerium zugeleitet worden ist. Ein Honorar haben die Verfasser der Denkschrift weder aus Haushaltsmitteln noch aus einem Sonderfonds erhalten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Fragen I/1 und 1/2): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände, insbesondere durch Verhinderung von Versteigerungen angeblicher Fundsachen oder Verhinderung der Verbringung gestohlener Kunstgegenstände ins Ausland? *) Siehe 51. Sitzung Seite 2244 D Wertvolle Kunstgegenstände befinden sich regelmäßig nicht unter den Fundsachen. Da Fundgegenstände erst nach Ablauf eines Jahres versteigert werden, wird sich in dieser Zeit herausgestellt haben, ob die Gegenstände vorher gestohlen waren. Amtliche und gewerbliche Versteigerungen werden von der Polizei im allgemeinen nicht überwacht. Jedoch hat die Polizei Zutritt zu den Versteigerungsräumen; sie macht von diesem Recht nur Gebrauch, wenn dies notwendig ist. Abhanden gekommene Kunstgegenstände mit bedeutendem Wert können in kriminalpolizeiliche Sachfahndungskarteien aufgenommen und im Bundeskriminalblatt, in den Landeskriminalblättern und auf andere Weise ausgeschrieben werden. Unter Umständen können in die Fahndung auch ausländische Polizeidienststellen unter Einschaltung von Interpol einbezogen werden. Besteht hinsichtlich der Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände eine Zusammenarbeit mit den Zollstellen an den Bundesgrenzen, den Regierungen der Länder, der Bundesbahn, der Bundespost und anderen in Betracht kommenden Behörden? Die Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen der Länder, der Bahnpolizei und mit dem Zollgrenzdienst ist gewährleistet. Die Zollverwaltung kontrolliert insbesondere — stichprobenweise — bei der Ausfuhrkontrolle, ob Kunstwerke ohne .die nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwendung vom 6. August 1955 vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden: Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage I) : Nach welchen Gesichtspunkten und von welchen Institutionen werden die Sozialreferenten bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Entwicklungsländern, ausgewählt? Für die Auswahl der Sozialreferenten bei den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ist ihre zweifache Aufgabenstellung maßgebend. Dem Sozialreferenten obliegt einerseits die Pflege der Beziehungen zu den Gewerkschaften des Gastlandes, andererseits die Berichterstattung über Gesetzgebung und Praxis auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts. Die Bewerber müssen die Amtssprache des Empfangsstaates beherrschen und gute Kenntnisse der Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie entsprechende Erfahrungen auf diesen Gebieten besitzen. Sie sollen außerdem möglichst über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Vorbildung verfügen sowie vielseitig verwendbar, voll tropentauglich und nicht älter als 45 Jahre sein. Auslands- und Verwaltungserfahrungen sind erwünscht. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2401 Die Sozialreferenten werden vom Auswärtigen Amt in eigener Verantwortung ausgewählt und eingestellt. Vor der Entscheidung über die Einstellung wird dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Auswärtige Amt greift sowohl auf Bewerber zurück, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannt sind, wie auch auf Bewerber, die die Gewerkschaften vorschlagen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/833, Frage 11/2): Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß mit dem Bau von Ersatzwohnungen für die Bewohner der ,,Linder Höhe" begonnen wird, bevor die derzeitig bewohnten Gebäude für Zwecke des Flugplatzes Wahn geräumt werden müssen? Für die Bewohner der Linder-Höhe werden rechtzeitig Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Ihre Umsiedlung hat allerdings mit dem Ausbau des Flughafens Wahn nichts zu tun. Das Gelände der Linder-Höhe wird vielmehr von der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DVL) benötigt, die auf bundeseigenem, dem Flughafen Wahn benachbarten Gelände neue Forschungsanlagen errichtet. Die auf diesem Gelände vorhandenen und noch bewohnten Gebäude werden erst zu räumen sein, wenn für die Bewohner Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Die Tatsache der vorsorglich ausgesprochenen Kündigung braucht die Bewohner daher nicht zu beunruhigen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Wieviel Verkehrsunfälle sind auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg in den letzten zwei Jahren dadurch zu verzeichnen gewesen, daß ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geriet? Nach Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg haben sich auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg durch Überfahren des Mittelstreifens im Jahre 1960 6 Verkehrsunfälle, im Jahre 1961 14 Verkehrsunfälle und im Jahre 1962 ebenfalls 14 zum Teil sehr schwere Verkehrsunfälle ereignet. Bis wann wird der Grünstreifen der Bundesautobahnen zwischen den Fahrbahnen mit Leitplanken versehen werden? Mit Rücksicht auf die 'Grunderwerbsschwierigkeiten im Vorfeld von Stuttgart wurden die Mittelstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen einschließlich der erhöhten Bordsteine nur 2 ni breit angelegt. Das Aufstellen von Leitplanken bereitet auf solch schmalen Mittelstreifen Schwierigkeiten, zumal dort eine notwendige Entwässerungsleitung der Straße verlegt ist und wegen Blendgefahr Anpflanzungen vorgenommen werden mußten. Das Innenministerium Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem 5 km langen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h anzuordnen, da die Unfälle in erster Linie auf zu schnelles Fahren zurückzuführen waren. Wieweit es sich ermöglichen läßt, den Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen zusätzlich mit Leitplanken zu versehen, wird zur Zeit noch untersucht. Sobald das Ergebnis hier vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen entsprechende Mitteilung machen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Irma Blohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Mehrheit der CDU/ CSU-Fraktion wollte den Antrag betreffend Herstellungsdatum von Butter an den Ernährungsausschuß überwiesen haben; ein Teil der Fraktion war für die Überweisung an den Gesundheitsausschuß. Es muß also darüber abgestimmt werden.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir stimmen also über die Überweisung des Antrags Drucksache IV/ 802 ab. Er soll an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — überwiesen werden. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte ein Zeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; federführend ist der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mitberatend der Wirtschaftsausschuß und der Ausschuß für Gesundheitswesen. Darf ich feststellen, daß das so beschlossen ist? — Das ist der Fall.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Rechtsstellung der als Soldaten im Verwaltungsdienst der Bundeswehr verwendeten Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtengesetz) (Drucksache IV/798).
Eine Begründung soll nicht erfolgen; Aussprache wird nicht gewünscht. Der Gesetzentwurf soll überwiesen werden an den Ausschuß für Verteidigung — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Inneres. — Ich höre keinen Einspruch; es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung dos von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll und-Handelsabkommen ,(Drucksache IV/799).
Auch hier keine Begründung und keine ,Aussprache. Überweisung erfolgt an den Außenhandelsausschuß. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich und Genossen und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksache IV/838 [neu]).
Keine Aussprache. Der Entwurf soll überwiesen werden an den Finanzausschuß — )federführend —, an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen zur Mitberatung. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des ,von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847).
Dieser Entwurf soll überwiesen werden an den Wirtschaftsausschuß. — Auch hier Zustimmung; es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung vom 4. Oktober 1961 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache IV/852).
Federführend Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, mitberatend Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. — Das Haus stimmt zu; es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1963 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1963) (Drucksache IV/869).
Ohne Aussprache zu überweisen an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes — federführend —, zur Mitberatung an den Wirtschafts-



Vizepräsident Dr. Dehler
ausschuß und den Haushaltsausschuß. — Ich höre keinen Einwand; es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11 :
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/870).
Zu überweisen ist der Entwurf an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12:
Erste Beratung ides von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876).
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federflührend — sowie an den Ausschuß für Mittelstandsfragen und den Ausschuß für Inneres zur Mitberatung. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 13:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetges zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 877).

(für Inneres überwiesen werden. — Auch das gilt als beschlossen. Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung ides von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitätsund Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft /Drucksache IV/878)

Zuständig sollen der Wirtschaftsausschuß — federführend — und zur Mitberatung -der Ausschuß für Inneres sein. — Die Überweisung ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt ;15:
Erste Beratung Ides von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875).
Zuständig sollen 'der Rechtsausschuß — federführend — und der Haushaltsausschuß — mitberatend — sein. — Zustimmung; die Überweisung ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 16:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
den Aufenthalt der ,Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksache IV/868).
Federführend soll der Ausschuß für Inneres, und mitberatend sollen der Rechtsauschuß und ider Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten sein. — Ohne 'Erinnerung; die Überweisung an diese Ausschüsse ist beschlossen.
Tagesordnungspunkt 17:
'Erste Beratung ides von ider Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache .IV/806).
Zur Begründung erteile ich das Wort dein Herrn Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften will das Mietrecht für die Verhältnisse eines ausgeglichenen Wohnungsmarkts umgestalten. Der Entwurf geht von der Rechtslage aus, die das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960, das sogenannte Abbaugesetz, geschaffen hat. Nach diesem Gesetz wird im Rahmen des Abbaus -der Wohnungszwangswirtschaft auch der Mieterschutz gebietsweise auslaufen. Bereits am 1. Juli dieses Jahres wird der Mieterschutz in den Gebieten nicht mehr anzuwenden sein, in denen nach den Ergebnissen der amtlichen Statistik die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt schon jetzt als ausgeglichen anzusehen sind. Spätestens ab 1. Januar 1966 — in Berlin ab 1. Januar 1967 — wird überall das Mieterschutzgesetz nicht mehr anzuwenden sein. Das Auslaufen des Mieterschutzes ist allerdings von dem Inkrafttreten des schon im Abbaugesetz in Aussicht gestellten endgültigen Gesetzes über Miet- und Lastenbeihilfen abhängig.
    Nach der Konzeption, die in dem Abbaugesetz Ausdruck gefunden hat, soll der Mieterschutz aber nicht ersatzlos wegfallen. Vielmehr soll er von einem unter sozialen Gesichtspunkten ausgestalteten Mietrecht abgelöst werden. Diese Ausgestaltung des Mietrechts unter sozialen Gesichtspunkten hat bereits das Abbaugesetz eingeleitet. Es hat einmal die Kündigungsfristen je nach der Dauer des Mietverhältnisses bis zu einem Jahr verlängert. Damit wird einem gekündigten Mieter eine für Zeiten eines ausgeglichenen Wohnungsmarkts angemessene Frist gewährt, sich eine geeignete andere Wohnung zu suchen. Zum anderen hat das Abbaugesetz zur Vermeidung besonderer Härten die sogenannte Sozialklausel des § 556 a in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Unter -den in diesem Paragraphen bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter einer Kündigung -des Vermieters widersprechen und damit eine Verlängerung des Mietverhältnisses auf angemessene Zeit verlangen. Unter Umständen kommt eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu geänderten Vertragsbedingungen in Betracht.
    Diese Vorschriften über die verlängerten Kündigungsfristen und die Sozialklausel sind — ich wie-



    Bundesminister Dr. Bucher
    derhole es — bereits Gesetz. Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei allerdings darauf hingewiesen, daß sie noch nicht wirksam sind. Die Vorschriften werden gebietsweise im Zeitpunkt des Wegfalls des Mieterschutzes in Kraft treten, d. h. den wegfallenden Mieterschutz ablösen.
    Die seinerzeitige Regierungsvorlage zum Abbaugesetz hatte noch weitere Vorschriften vorgesehen, die das Mietrecht unter sozialen Gesichtspunkten ausgestalten sollten. Sie konnten jedoch vom vorigen Bundestag aus Zeitgründen nicht mehr verabschiedet werden. Bei der Verabschiedung des Abbaugesetzes ist aber kein Zweifel daran gelassen worden, daß die Vorschriften über die verlängerten Kündigungsfristen und die sogenannte Sozialklausel noch der Ergänzung bedürfen. Immerhin sind bereits mit diesen Vorschriften, die der Ausschußbericht als den Kern des sozialen Mietrechtes bezeichnet hat, die folgenden Grundsätze eines sozialen Mietrechtes für Wohnraum herausgestellt worden:
    1. Das Mietverhältnis kann nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter durch Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
    2. Für die Wirksamkeit einer Kündigung bedarf es nicht der Angabe des Kündigungsgrundes.
    3. In Fällen, in denen die Beendigung des Mietverhältnisses eine besondere Härte für den Vermieter oder seine Familie darstellen würde, kann der Vermieter der Kündigung widersprechen und eine Verlängerung des Mietverhältnisses herbeiführen. In diesen Fällen werden die Interessen des Mieters und des Vermieters gegeneinander abgewogen.
    Nach dieser Vorgeschichte komme ich nun zum Entwurf und habe dazu eigentlich verhältnismäßig wenig zu sagen, da er eben nur ergänzende Bestimmungen zu dem bereits bestehenden Gesetz bringt. Er sieht im wesentlichen Vorschriften vor, die schon in der Regierungsvorlage zum Abbaugesetz enthalten waren, aus Zeitgründen aber damals nicht mehr verabschiedet worden sind. Diese Vorschriften des jetzigen Entwurfs lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
    Die eine Gruppe soll die schon verabschiedeten Bestimmungen über die verlängerten Kündigungsfristen und die sogenannte Sozialklausel ergänzen und mit diesen zusammen etwaigen Härten bei einer Beendigung des Mietverhältnisses entgegenwirken, die auch 'bei einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt nicht völlig 'auszuschließen sind. So ist vorgesehen, daß die sogenannte Sozialklausel auch in den Fällen zur Anwendung kommt, in denen ein Mietverhältnis ohne Kündigung endet. Dabei handelt es sich insbesondere um die Mietverhältnisse, die auf bestimmte Zeit eingegangen sind. Weiter gehören hierher die Paragraphen, nach denen bei Beendigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum dem Mieter angemessene Räumungsfristen zu bewilligen sind.
    Die andere Gruppe von Vorschriften, die der Entwurf vorsieht, soll die rechtlichen Beziehungen näher bestimmen, die den Vermieter und den Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses miteinander verbinden. Zu dieser Gruppe gehört das Verbot von Vertragsbestimmungen, durch die die. Rechte des Mieters übermäßig beeinträchtigt werden. Solche unzuträglichen Vertragsbestimmungen sind als sogenannte mißbilligte Klauseln bekanntgeworden.
    Ich wäre dankbar, wenn der Entwurf alsbald be- raten werden könnte, damit ein Inkrafttreten des neuen Rechtes zum 1. Juli dieses Jahres, wie vorgesehen, ermöglicht wird.