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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Inhalt: Glückwünsche zu ,den Geburtstagen der Abg. Dr. Sinn, Rademacher, des Bundeskanzlers Dr. Adenauer und des Abg. Matzner 2349 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 2349 B Fragestunde (Drucksache IV/888) Frage ides Abg. Dr. Kohut: Liquidation der Gesellschaft Freies Fernsehen durch den Betriebsberater Seeger von Hase, Staatssekretär . . . 2350 C, D, 2351 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . 2350 D, 2351 A Dr. Roesch (SPD) 2351 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bericht über den Eichmann-Prozeß Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 C Dr. Kohut (FDP) 2351 C Frage des Abg. Sänger: Krankenpapiere des verstorbenen jugoslawischen Staatsangehörigen Popovic Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 2351 D, 2352 A Sänger (SPD) . . . . . 2351 D, 2352 A Frage des Abg. Dürr: Veröffentlichung im Bulletin Dr. Bucher, Bundesminister . . 2352 B, C Dürr (FDP) 2352 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Bild des „Spiegel“-Herausgebers Augstein im Spind eines Bundeswehrangehörigen 2352 C Frage des Abg. Sänger: Errichtung einer Garnison in Alt-Mölln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 2352 D Frage der Abg. Frau Meermann: Wohnungsbau-Sonderdarlehen . . . 2352 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Benachteiligung von Familien, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten 2352 D Frage ,des Abg. Wittrock: Veräußerung von bundeseigenen Pachtgrundstücken Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2353 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Jugendpflegeeinrichtungen in Hörrum Dr. Dollinger, Bundesminister . 2353 B, C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 2353 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Fragen des Abg. Kalbitzer: Schwarze Listen deutscher Firmen in Syrien Dr. Vialon, Staatssekretär . . 2353 C, D, 2354 A, B Wischnewski (SPD) . . 2353 D, 2354 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2353 D Kahn-Ackermann (SPD) 2354 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 2354 A, B Frage des Abg. Jahn: Aus der Sowjetzone geflüchtete Hochschullehrer Höcherl, Bundesminister . 2354 C, 2355 A Jahn (SPD) 2355 A Fragen der Abg. Jahn und Bading: Visum für den polnischen Professor Jerzy Bossak Höcherl, Bundesminister . . 2355 A, B, C Jahn (SPD) . . . . . . . . 2355 B, C Frage des Abg. Ritzel: Postwurfsendung des Bundesinnenministeriums betr. Besetzung von vakanten Stenotypistinnen-Stellen Höcherl, Bundesminister 2355 D, 2356 A, B, C, D Ritzel .(SPD) . . . . . . . 2356 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 2356 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Besteuerung von gemischtwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2356 D, 2357 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2357 B Frage ides Abg. Dr. Wuermeling: Weihnachtsfreibetrag bei der Lohnsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 2357 C, D, 2358 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 2357 D Dr. Imle (FDP) 2357 D Frage des Abg. Peiter: Aufklärung der Arbeitnehmer über steuermindernde Möglichkeiten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 2358 A, B, C Peiter (SPD) 2358 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 2358 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Preisdruck durch Holzeinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär 2358 D, 2359 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2359 A Frage des Abg. Arendt (Wattenscheid) : Preisausgleich für den deutschen Blei- und Zinkerzbergbau Dr. Westrick, Staatssekretär 2359 B, C, D Arendt (Wattenscheid) (SPD) . 2359 C, D Frage des Abg. Porten: Zuckerrübenernte Schwarz, Bundesminister . . . . 2359 D Fragen des Abg. Porten: Preissteigerungen bei Melasse Schwarz, Bundesminister . 2360 A, B, C Porten (CDU/CSU) 2360 B Frage der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Verteilungsschlüssel für die Mittel zur Behebung der Sturmflutschäden Schwarz, Bundesminister 2360 D, 2361 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2361 A Fragen des Abg. Reichmann: Ausländische Arbeitskräfte oder Lohnsteuerfreiheit für Überstunden Blank, Bundesminister . . 23,61 B, C, D Reichmann (FDP) 2361 C, D Frage des Abg. Fritsch: Härteausgleichsversorgung bei Krebserkrankungen Blank, Bundesminister . 2361 D, 2362 A Fritsch (SPD) 2362 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Überbrückungszahlung an Empfänger von Kindergeld Blank, Bundesminister 2362 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2362 B Frage des Abg. Gerlach: Befristete Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Nichtmitgliedsländern der EWG Blank, Bundesminister . . . . . 2362 C Eidesleistung des Bundesministers der Verteidigung 2362 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 III Antrag betr. Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdauer auf verpackten Lebensmitteln (SPD) ,(Drucksache IV/801) in Verbindung mit dem Antrag betr. Herstellungsdatum von Butter (SPD) (Drucksache IV/802) Frau Strobel (SPD) . . . 2363 A, 2368 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2364 D Frau Blohm (CDU/CSU) . 2365 C, 2373 B ,Burgemeister (CDU/CSU) 2365 D, 2367 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 2366 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 2368 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 2370 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der als Soldaten im Verwaltungsdienst der Bundeswehr verwendeten Beamten der Bundeswehr - (Bundeswehrbeamtengesetz) (Drucksache IV/798) — Erste Beratung — 2373 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/799) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/838 [neu]) — Erste Beratung — 2373 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache IV/847) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 4. Oktober 1961 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache IV/852) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1963 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1963) (Drucksache IV/869) — Erste Beratung — 2373 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/870) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) — Erste Beratung — 2374 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2374 A Entwurf eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/878) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer (Ausländergesetz) (Drucksache IV/868) — Erste Beratung — 2374 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2374 C Jahn (SPD) 2375 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2377 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2380 A Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/71.2); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/828) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 2381 A, 2383 C, 2389 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 2382 B, 2387 D Wagner (CDU/CSU) 2382 D, 2385 B, 2392 D Matzner (SPD) . . . . 2383 D, 2393 B Wilhelm (SPD) 2384 A Höcherl, Bundesminister 2386 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2387 C Dr. Rinderspacher (SPD) 2388 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . 2389 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Entwurf eines Gestzes zu der Vereinbarung vom 12. September 1961 mit der Königlich Dänischen Regierung über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/719) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/879) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2393 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. März 1961 mit dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/710) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/885) — Zweite und dritte Beratung — 2393 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag (SPD) zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache IV/842, Umdruck 34) 2394 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Infanteriekaserne in Köln-Kalk (Drucksachen IV/91, IV/848) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Nachträgliche Zustimmung zur Eingliederung der Vereinigte Flußspatgruben-GmbH, Stulln (Oberpfalz) (VFG), in die Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG (Viag) (Drucksache IV/849) 2394 B Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Tiergarten (Drucksache IV/853) . . . . 2394 C Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Getrocknete Weintrauben) (Drucksache IV/860) 2394 C Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzung — Divinylbenzol) (Drucksache IV/861) 2394 C Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Hydriertes Kolophonium usw.) (Drucksache IV/862) 2394 D Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Bananen usw.) (Drucksache IV/863) . . 2394 D Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Rest-GATT-Zugeständnisse) (Drucksache IV/864) 2395 A Fünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen' 1963 — I. Teil und Aluminiumoxyd) (Drucksache IV/865) . . . . . . . . 2395 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen IV/797, IV/887) 2395 A Antrag betr. Übernahme von qualifizierten Arbeitern in das Angestelltenverhältnis (FDP) (Drucksache IV/726) . . . . . 2395 B Antrag betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/762) . . 2395 B Antrag betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/805) 2395 C Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (SPD) (Drucksache IV/800) Matzner (SPD) . . . . . . . . 2395 D Höcherl, Bundesminister . . . . . 2395 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 2396 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2396 B Antrag betr. Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage (Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen.) (Drucksache IV/804) . . . . . . . 2396 C Nächste Sitzung 2396 D Anlagen 2397 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2349 54. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 1. Altmaier * 19. 1. Blachstein* 19. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Berkhan* 19. 1. Birkelbach 18. 1. Fürst von Bismark* 19. 1. Dr. h. c. Brauer * 19. 1. Burckardt 16. 1. Etzel 16. 1. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 19. 1. Dr. Franz 16. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gerns * 19. 1. Dr. Gradl 18. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 18. 1. Dr. Höchst 18. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Jacobs * 19. 1. Katzer 20. 1. Killat 16. 1. Frau Kipp-Kaule 18 .1. Dr. Kopf * 19. 1. Dr. Kreyssig ** 16. 1. Kriedemann ** 18. 1. Kühn (Köln) * 19. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Lermer* 19. 1. Lücker (München) ** 18. 1. Frau Dr. Maxsein * 19. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Müller (Remscheid) 18. 1. Neumann (Allensbach) 18. 1. Frau Dr. Pannhoff 18. 1. Paul * 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Frau Renger* 19. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schütz * 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Seifriz ** 16. 1. Dr. Serres * 19. 1. Dr. Starke 16. 1. Stephan 18. 1. Dr. Süsterhenn 18. 1. Teriete 18. 1. Wacher 16. 1. Wienand * 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. *) Zur Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ss) Zur Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Bading 5. 2. Dr. Dörinkel 25. 1. Figgen 23. 2. Funk (Neuses am Sand) 16. 2. Gewandt 31. 1. Hauffe 31. 1. Höhne 31. 1. Lenz (Bremerhaven) 25. 1. Dr. Menzel 25. 1. Dr. Miessner 31. 1. Müller-Hermann 31. 1. Neubauer 17. 2. Rademacher 31. 1. Dr. Rutschke 31. 1. Schneider (Hamburg) 31. 1. Dr. Wahl 28. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 21. Dezember 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 252. Sitzung (am 21. Dezember 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 7. Dezember 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Er hat außerdem die sich aus der Anlage ergebende Entschließung angenommen. 1 Anlage Kiesinger Bonn, 21. Dezember 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 7. Dezember 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger 2398 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 21. Dezember 1962 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat hat bereits in seiner 245. Sitzung am 11. Mai 1962 in einer Entschließung und ebenso in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushaltsgesetz 1962 vom 26. Oktober 1962 die Erwartung ausgesprochen, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Artikels 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. April 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke verwendet wird. Bis jetzt ist aber nur ein Teil der Mittel aus dem Heizölsteueraufkommen für diese Zwecke verwendet worden; der andere Teil dieser Steuereinnahmen ist unzulässigerweise anderen Zwecken, für die der Bund ohnehin die Finanzverantwortung trägt (Art. 120 GG), zugeführt worden. Aus den Erläuterungen zu ,dem Ansatz bei Kapitel 6002 Titel 956 ergibt sich, ,daß eine Beteiligung der bergbauführenden Länder an den Kosten ,zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erwartet wird. Der Bundesrat hält eine solche Beteiligung mit Rücksicht auf Artikel 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes nicht für möglich. Sie ist wegen ,der im Heizölsteueraufkommen liegenden ausreichenden Deckungsmasse im übrigen auch sachlich nicht notwendig. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, die Entsperrung der Mittel bei Kapitel 6002 Titel 956 zu veranlassen. Sie möge den zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaues erforderlichen Betrag voll aus dem Heizölsteueraufkommen entnehmen. Anlage 3 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712, IV/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor „§ 1" wird eingefügt: „Artikel I". 2. In § 1 werden die Worte „in der Anlage 1 dieses Gesetzes" ersetzt durch die Worte „in der Anlage dieses Gesetzes". Die Anlage erhält die Bezeichnung: „Anlage (zu Artikel I § 1) ". 3. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „nach Anlage 1" ersetzt durch die Worte „nach der Anlage". 4. In § 3 Satz 1 werden gestrichen a) hinter dem Wort „Grundgehälter" das Komma und die anschließenden Worte „die sich aus diesem Gesetz" ; ferner das Wort „ergibt" mit dem hierauf folgenden Komma; b) hinter dem Wort „Bundesbesoldungsgesetzes" das Komma und die anschließenden Worte „soweit sie sechs vom Hundert der bisherigen Grundgehälter übersteigt". 5. Die §§ 4 und 5 werden gestrichen; Anlage 2 des Gesetzentwurfs entfällt. 6. Hinter § 6 wird eingefügt: „Artikel II § 1 Für die Monate Januar und Februar 1963 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge übergangsweise nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 erhöht. § 2 (1) Das Grundgehalt und die unwiderruflichen Stellenzulagen in den Anlagen I und IV des Bundesbesoldungsgesetzes werden um sechs vom Hundert erhöht. (2) Zu dem Grundgehalt in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 tritt eine Zulage. Sie beträgt in der Besoldungsgruppe A 2 monatlich 12 DM in der Besoldungsgruppe A 3 monatlich 15 DM in der Besoldungsgruppe A 4 monatlich 20 DM in der Besoldungsgruppe A 5 monatlich 25 DM. § 3 Ein Beamter oder Soldat, der nach dem 1. Januar 1963 aus der Besoldungsgruppe A 5 in die Besoldungsgruppe A 6 aufsteigt und dabei ein niedrigeres Grundgehalt bekäme, als ihm in der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich der Zulage nach § 2 Abs. 2 zustand, behält sein bisheriges Grundgehalt (einschließlich dieser Zulage). § 4 (1) Versorgungsbezüge nach den §§ 48 bis 48 d des Bundesbesoldungsgesetzes, nach § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) und entsprechende Versorgungsbezüge, auf die ein Anspruch seit dem 1. April 1957 entstanden ist oder entsteht, werden wie folgt erhöht: 1. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt zugrunde liegt, durch Erhöhung des nach § 2 Nr. 1 und 2 des zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes vom 23. Dezember 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 1079) berechneten Grundgehalts (einschließ- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2399 lieh der ruhegehaltfähigen Zulagen) sowie von Stellenzulagen nach Anlage VII des Bundesbesoldungsgesetzes um sechs vom Hundert, 2. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt nicht zugrunde liegt, durch Erhöhung der nach § 2 Nr. 3 des Zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes berechneten Bezüge um sechs vom Hundert. (2) Bemessen sich die Versorgungsbezüge nach einem Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, so werden der Bemessung auch die Zulagen nach § 2 Abs. 2 zugrunde gelegt. (3) Für Ausgleichszulagen nach § 48 a Abs. 4 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 2 entsprechend." 7. § 7 wird Artikel III. 8. § 8 wird Artikel IV. 9. § 9 wird Artikel V und erhält folgende Fassung: „Artikel V Artikel I tritt am 1. März 1963, die übrigen Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 171 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen IV/712,1V/828). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Folgende Paragraphen werden in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt: a) §1 b) § 2 c) § 3 d) § 4 e) § 5. 2. Der neueingefügte Artikel II wird gestrichen. 3. § 9 wird in der Fassung der Ausschußvorlage — Drucksache IV/828 — wiederhergestellt. 4. Die neueingefügten Artikelbezeichnungen werden gestrichen. Bonn, den 16. Januar 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort ides Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache 1V/655, Frage XIII/7):*) Die Bundesregierung fördert seit 1956 über den Haushalt meines Ministeriums 'die Einrichtung zentraler Wasserversorgungsanlagen in Gemeinden. Seit dieser Zeit konnten bis Ende 1962 :für rd. 4 Millionen Menschen mit Hilfe dieser Mittel geordnete Wasserversorgungsverhältnisse geschaffen werden; für weitere 4,5 Millionen Einwohner in etwas mehr als 5000 ländlichen Gemeinden steht diese Aufgabe noch bevor. Die von der Bundesregierung für diesen Zweck bereitgestellten Mittel konnten im abgelaufenen Jahr wesentlich erhöht werden; 1962 waren es insgesamt rd. 63 Mill. DM an Zuschüssen, von denen rd. 33,3 Mill. DM gezielt den in dieser Hinsicht besonders rückständigen Gebieten im Küstenraum und in den Mittelgebirgen, wo heute noch weitgehend Trink- und Brauchwasser aus Zisternen und 'verseuchten Einzelbrunnen entnommen werden muß, zur Verfügung 'gestellt wurden. Die Länder tragen mit Zuschüssen in etwa der gleichen Höhe zur Lösung des Problems bei. Neben diesen Zuschüssen wurden von meinem Ministerium im Jahr 1962 rd. 125 Mill. DM Kredite des Kapitalmarktes, teils zentral und teils auf Einzelantrag, soweit zinsverbilligt, daß von den Bauträgern noch ein Zinsfuß von 3-3,5 % getragen werden muß. Für das Jahr 1963 ist die Förderung der zentralen Wasserversorgung mindestens in demselben Umfange vorgesehen. *) Siehe 40. Sitzung Seite 1710 D Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 40. Sitzung vom 11. Oktober 1962, Drucksache IV/655, Frage XIII/7) *) : Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser dienen, sind körperschaftsteuerpflichtig, da sie Betriebe gewerblicher Art darstellen. Hierzu zählen alle Einrichtungen, die der Erzielung von Einnahmen dienen, ohne daß von vornherein die Absicht einer Gewinnerzielung erforderlich ist. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Wasserversorgungsunternehmen nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt, wenn die Jahresförderung 100 000 cbm nicht übersteigt — *) Siehe 40. Sitzung Seite 1711 A. 2400 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 was besonders bei den kleinen Verbänden der Fall ist — oder der jährliche Gewinn 1000,— DM nicht überschreitet. Soweit Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Wasserverbände, Zweckverbände) die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser durchführen, was überwiegend der Fall ist, sind diese von der Gewerbesteuer, Vermögensteuer und Umsatzsteuer befreit, da auf Grund der Bestimmungen über die Aufsichtspflicht durch die Landesbehörden die Möglichkeit einer nachhaltigen Gewinnerzielung ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die Grunderwerbsteuer, wenn das betreffende Grundstück zum Betrieb eines Wasserwerkes erforderlich ist. Dagegen wird der Grundbesitz zur Grundsteuer veranlagt. Privatrechtliche Zusammenschlüsse zur Wasserversorgung (Gesellschaften, Genossenschaften u. ä.) werden steuerlich wie alle ähnlichen Zusammenschlüsse in anderen Lebensbereichen behandelt. Eine generelle Befreiung von Steuern ist hier nicht möglich. Bei dieser Sachlage, aber auch im Interesse einer geordneten mengen- und gütemäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser, möchte ich empfehlen, daß sich kleine privat-rechtliche Genossenschaften zu öffentlich-rechtlichen Verbänden umbilden lassen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Krone auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VII *) : Wie ich bereits in der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 7. Dezember 1962, erklärt habe, handelte es sich bei der von mir den Fraktionen zugestellten Denkschrift um eine private Arbeit, die dem Verteidigungsministerium zugeleitet worden ist. Ein Honorar haben die Verfasser der Denkschrift weder aus Haushaltsmitteln noch aus einem Sonderfonds erhalten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Fragen I/1 und 1/2): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände, insbesondere durch Verhinderung von Versteigerungen angeblicher Fundsachen oder Verhinderung der Verbringung gestohlener Kunstgegenstände ins Ausland? *) Siehe 51. Sitzung Seite 2244 D Wertvolle Kunstgegenstände befinden sich regelmäßig nicht unter den Fundsachen. Da Fundgegenstände erst nach Ablauf eines Jahres versteigert werden, wird sich in dieser Zeit herausgestellt haben, ob die Gegenstände vorher gestohlen waren. Amtliche und gewerbliche Versteigerungen werden von der Polizei im allgemeinen nicht überwacht. Jedoch hat die Polizei Zutritt zu den Versteigerungsräumen; sie macht von diesem Recht nur Gebrauch, wenn dies notwendig ist. Abhanden gekommene Kunstgegenstände mit bedeutendem Wert können in kriminalpolizeiliche Sachfahndungskarteien aufgenommen und im Bundeskriminalblatt, in den Landeskriminalblättern und auf andere Weise ausgeschrieben werden. Unter Umständen können in die Fahndung auch ausländische Polizeidienststellen unter Einschaltung von Interpol einbezogen werden. Besteht hinsichtlich der Sicherstellung gefährdeter Kunstgegenstände eine Zusammenarbeit mit den Zollstellen an den Bundesgrenzen, den Regierungen der Länder, der Bundesbahn, der Bundespost und anderen in Betracht kommenden Behörden? Die Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen der Länder, der Bahnpolizei und mit dem Zollgrenzdienst ist gewährleistet. Die Zollverwaltung kontrolliert insbesondere — stichprobenweise — bei der Ausfuhrkontrolle, ob Kunstwerke ohne .die nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwendung vom 6. August 1955 vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden: Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage I) : Nach welchen Gesichtspunkten und von welchen Institutionen werden die Sozialreferenten bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Entwicklungsländern, ausgewählt? Für die Auswahl der Sozialreferenten bei den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ist ihre zweifache Aufgabenstellung maßgebend. Dem Sozialreferenten obliegt einerseits die Pflege der Beziehungen zu den Gewerkschaften des Gastlandes, andererseits die Berichterstattung über Gesetzgebung und Praxis auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts. Die Bewerber müssen die Amtssprache des Empfangsstaates beherrschen und gute Kenntnisse der Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie entsprechende Erfahrungen auf diesen Gebieten besitzen. Sie sollen außerdem möglichst über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Vorbildung verfügen sowie vielseitig verwendbar, voll tropentauglich und nicht älter als 45 Jahre sein. Auslands- und Verwaltungserfahrungen sind erwünscht. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1963 2401 Die Sozialreferenten werden vom Auswärtigen Amt in eigener Verantwortung ausgewählt und eingestellt. Vor der Entscheidung über die Einstellung wird dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Auswärtige Amt greift sowohl auf Bewerber zurück, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannt sind, wie auch auf Bewerber, die die Gewerkschaften vorschlagen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/833, Frage 11/2): Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß mit dem Bau von Ersatzwohnungen für die Bewohner der ,,Linder Höhe" begonnen wird, bevor die derzeitig bewohnten Gebäude für Zwecke des Flugplatzes Wahn geräumt werden müssen? Für die Bewohner der Linder-Höhe werden rechtzeitig Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Ihre Umsiedlung hat allerdings mit dem Ausbau des Flughafens Wahn nichts zu tun. Das Gelände der Linder-Höhe wird vielmehr von der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DVL) benötigt, die auf bundeseigenem, dem Flughafen Wahn benachbarten Gelände neue Forschungsanlagen errichtet. Die auf diesem Gelände vorhandenen und noch bewohnten Gebäude werden erst zu räumen sein, wenn für die Bewohner Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Die Tatsache der vorsorglich ausgesprochenen Kündigung braucht die Bewohner daher nicht zu beunruhigen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann auf die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 54. Sitzung vom 16. Januar 1963, Drucksache IV/888, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Wieviel Verkehrsunfälle sind auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg in den letzten zwei Jahren dadurch zu verzeichnen gewesen, daß ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geriet? Nach Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg haben sich auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg durch Überfahren des Mittelstreifens im Jahre 1960 6 Verkehrsunfälle, im Jahre 1961 14 Verkehrsunfälle und im Jahre 1962 ebenfalls 14 zum Teil sehr schwere Verkehrsunfälle ereignet. Bis wann wird der Grünstreifen der Bundesautobahnen zwischen den Fahrbahnen mit Leitplanken versehen werden? Mit Rücksicht auf die 'Grunderwerbsschwierigkeiten im Vorfeld von Stuttgart wurden die Mittelstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen einschließlich der erhöhten Bordsteine nur 2 ni breit angelegt. Das Aufstellen von Leitplanken bereitet auf solch schmalen Mittelstreifen Schwierigkeiten, zumal dort eine notwendige Entwässerungsleitung der Straße verlegt ist und wegen Blendgefahr Anpflanzungen vorgenommen werden mußten. Das Innenministerium Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem 5 km langen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h anzuordnen, da die Unfälle in erster Linie auf zu schnelles Fahren zurückzuführen waren. Wieweit es sich ermöglichen läßt, den Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen zusätzlich mit Leitplanken zu versehen, wird zur Zeit noch untersucht. Sobald das Ergebnis hier vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen entsprechende Mitteilung machen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    In dieser ersten Sitzung des Jahres heiße ich Sie herzlich willkommen, meine Damen und Herren.
    Glückwünsche spreche ich aus dem Herrn Abgeordneten Dr. Sinn zum 60. Geburtstag,

    (Beifall)

    dem Herrn Abgeordneten Rademacher zum 65. Geburtstag.

    (Beifall.)

    Am 5. Januar habe ich namens des Bundestages dem
    Herrn Bundeskanzler zum 87. Geburtstag gratuliert,

    (Beifall)

    und dem Herrn Abgeordneten Matzner gratuliere ich heute zum 65. Geburtstag.

    (Beifall.)

    Ich gebe bekannt, daß der Herr Bundesminister der Finanzen am 3. Januar 1963 gemäß § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Betrage von 10 000 DM und darüber für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 — Drucksache IV/874 — übersandt hat. Sie ist nach einer interfraktionellen Vereinbarung dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Schließlich ist noch, meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung Punkt 18 der Tagesordnung — Neugliederungsgesetz — abgesetzt.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1962 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
    Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe
    Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind
    Gesetz zu dem Dritten Protokoll vom 6. März 1959 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats
    Gesetz zu dem Vertrag vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
    Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
    Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung gewisser vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Fragen
    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik
    Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Sechstes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
    Fünftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz — 5. RAG)

    Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage an Kriegsopfer für das Jahr 1962
    Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1963 und 1964
    Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus)

    Gesetz zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 gemäß Artikel 81 Abs. 1 des Grundgesetzes
    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
    Gesetz zu dem Beschluß vom 16. Mai 1961 zur Ergänzung des Beschlusses vom 8. Dezember 1954 betreffend die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
    Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes
    Gesetz zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen
    Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Truppenzollgesetz 1962)
    Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Februar 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Errichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-luxemburgischen Grenze
    Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962).



    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1962 beschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft nicht zuzustimmen. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/857 verteilt.
    Zum Haushaltsgesetz 1962 hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlage 2 beigefügt ist.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1962 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes beschlossen, gegen die Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Deuterium, Kernreaktoren usw.) — Drucksache IV/779 — keine Bedenken zu erheben. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/886 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 18. Dezember 1962 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich und Genossen und Fraktion der CDU/CSU — Drucksache IV/803 — betr. Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen zwischen den binnenländischen Verkehrsträgern beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/851 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 8. Januar 1963 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/656 — betr. Klagen vor Verwaltungs- und Arbeitsgerichten beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/890 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 21. Dezember 1962 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 27. Juni 1962 den Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik übersandt, der als Drucksache IV/859 verteilt ist.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem
    20. Dezember 1962 die von der 'Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 45. Tagung vom 7. bis 29. Juni 1962 in Genf angenommenen
    Übereinkommen 116 über die teilweise Abänderung der von der Allgemeinen Konferenz der IAO auf ihren ersten zweiunddreißig Tagungen angenommenen Übereinkommen
    Empfehlung 115 betr. Arbeiterwohnungen
    übersandt. Sie sind als Drucksache IV/855 verteilt.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 8. Januar 1963 mitgeteilt, daß die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern — Drucksache IV/704 — zurückgezogen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/883 verteilt.
    Der Herr Präsident der Versammlung der Westeuropäischen Union hat im Dezember 1962 folgende Empfehlungen übersandt:
    Empfehlung Nr. 84 betr. das Überleben der Bevölkerung und
    den Zivilschutz,
    Empfehlung Nr. 85 betr. Standardisierung und Interdependenz in der Rüstungsproduktion ,
    Empfehlung Nr. 86 betr. die beweglichen Streitkräfte der NATO,
    Empfehlung Nr. 89 betr. Fortschritt der Verhandlungen im Hinblick auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
    Die Empfehlungen sind von der Versammlung der WEU während des 2. Teils ihrer Achten Ordentlichen Sitzungsperiode vom 3. bis 6. Dezember in Paris angenommen worden. Sie werden als Drucksache IV/856 verteilt.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem
    21. Dezember 1962 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes den Wirtschaftsplan mit Erläuterungen und Anlagen sowie den Stellenplan und den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 1962 zur Kenntnisnahme übersandt. Die Vorlage liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 10. Januar 1963 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Ersuchen an den Bundeskanzler auf Entlassung des Bundesverteidigungsministers Franz Josef Strauß — Drucksache IV/733 — als erledigt betrachte.
    Abg. Matzner hat erklärt, er sehe seine Frage I aus Drucksache IV/833 als erledigt an. Eine Veröffentlichung einer Antwort zu diesèr Frage entfällt.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung Nr. ... des Rates über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für geschlachtete und lebende Schweine für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1962 (vorläufige Fassung) — Drucksache IV/647 — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Außenhandelsausschuß — mitberatend —.
    Vorschlag der Kommission der EWG für eine vom Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu erlassende Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Umsatzsteuern nebst einer Begründung dieses Vorschlages — Drucksache IV/850 — an den Finanzausschuß — federführend —, an den Wirtschaftsausschuß und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung an das Plenum bis zum 15. Februar 1963.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen an den Außenhandelsausschuß überwiesen:
    Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung — vom 14. Dezember 1962 — Drucksache IV/858 —,
    Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Hartkaramellen, Weichkaramellen und Dragées) — Drucksache IV/872 —,
    Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszoll für Brot) — Drucksache IV/873 —.
    Ich komme damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde (Drucksache IV/888).
    Zunächst I, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut aus diesem Geschäftsbereich auf:
    In welchem Umfang konnte durch die Tätigkeit des Herrn Arno Seeger die Inanspruchnahme des Bundes für den Ersatz von Auslagen für die „Freie Fernsehen GmbH" vermieden werden?
    Zur Beantwortung Herr Staatssekretär von Hase.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Abwicklung der Gesellschaft Freies Fernsehen, die der Betriebsberater Seeger als Liquidator durchführt, ist mit umfangreichen Aufgaben verbunden. Die Verwertung des vorhandenen Vermögens konnte +nur nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen durchgeführt werden. Sie ist im wesentlichen abgeschlossen. Herrn Seeger ist es gelungen, dabei sehr gute Ergebnisse zu erzielen.
Die schwierigste Aufgabe war die Abwicklung der noch nicht erfüllten Verträge. Hierzu gehörten insbesondere Honorar- und Lizenzverträge, Produktionsverträge mit Filmfirmen und Atelierverträge. Herr Seeger hat bei seiner Tätigkeit sein Hauptaugenmerk darauf gelegt, die Verpflichtungen der Gesellschaft aus diesen Verträgen so gering wie möglich zu halten. Durch den Abschluß von Vergleichen, durch die Aufhebung von Verträgen und durch die Erfüllung von Verträgen, wo dies zweckmäßig erschien, hat Herr Seeger im allgemeinen recht günstige Ergebnisse erzielt. Das gleiche gilt für die Auflösung der Dienst- und Arbeitsverträge mit etwa 500 Bediensteten der Gesellschaft. Alle diese Arbeiten sind zum großen Teil jetzt abgeschlossen. Wenn ich auch noch keine abschließenden Zahlen nennen kann, so ist doch festzustellen, daß durch die Tätigkeit von Herrn Seeger die Belastung des Bundes wesentlich niedriger sein wird, als ursprünglich angenommen wurde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatzfrage.