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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dehler 2331 A Abg. Frau Dr. Heuser tritt in den Bundes- tag ein 2331 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . 2331 B Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister . 2331 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 2333 A Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 2334 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/67); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/760) — Zweite Beratung — Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 2335 A Beuster (SPD) 2335 C Meis (CDU/CSU) . . . . . . . 2336 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 2338 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 2339 C Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament 2342 B Antrag betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (CDU/CSU, FDP) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/737, IV/839) 2342 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Rase- und Aufenthaltsbeschränkungen usw. b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern usw. (Drucksachen IV/739, IV/ 841) 2342 C Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten; Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen IV/826, IV/843) Bading (SPD) 2342 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/775) — Zweite und dritte Beratung - 2343 C Nächste Sitzung 2343 D Anlagen 2345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2331 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 48. Sitzung Seite 2162 B Zeile 6 statt „Erte" : Ertl; Zeile 7 statt „498": 698; 51. Sitzung Seite 2245A Zeile 16 statt „Sie": sie; Seite 2248 D Zeile 14 statt „erfaßt": erfaßbar; 52. Sitzung Seite 2317 C statt Zeilenfolge „1-2-34-5" : 4-1-2-3-5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauer (Wasserburg) 14.12. Bauknecht 15. 12. Dr. Bechert 14. 12. Benda 14. 12. Birkelbach * 14. 12. Dr. Birrenbach 14.12. Fürst von Bismarck 15. 12. Dr. Dehler 14. 12. Diebäcker 14. 12. Dr. Dittrich 14. 12. Drachsler 14. 12. Dr. Effertz 14. 12. Frau Dr. Elsner * 14. 12. Etzel 14. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Faller 14. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Furler * 14. 12. Gewandt 14. 12. Dr. Gradl 14. 12. Freiherr zu Guttenberg 14. 12. Haage (München) 15. 12. Hahn (Bielefeld) 14. 12. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 14. 12. Hammersen 14. 12. Hauffe 15. 12. Frau Dr. Hubert 14. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jacobs 14. 12. Jürgensen 15. 12. Kaffka 14. 12. Kemmer 14. 12. Dr. Klein (Berlin) 14. 12. Klinker 14. 12. Kohlberger 14. 12. Dr. Kreyssig * 14. 12. Kriedemann * 14. 12. Kühn (Köln) 15. 12. Leber 14. 12. Lenz (Brühl) * 14. 12. Dr. Löbe 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Löhr * 14. 12. Lücker (München) * 14. 12. Dr. Mälzig 14. 12. Margulies * 14. 12. Mengelkamp 14. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Müller (Remscheid) 14. 12. Murr 14. 12. Opitz 14. 12. Rademacher 15. 12. Frau Renger 14. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 14. 12. Sänger 14. 12. Schlick 14. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 12. Frau Schroeder (Detmold) 14. 12. Seidl (München) 14. 12. Seuffert 14. 12. Dr. Siemer 14. 12. Spitzmüller 14. 12. Stauch 14. 12. Dr. Stecker 14.12. Stephan 15. 12. Dr. Stoltenberg 14. 12. Storch * 14. 12. Frau Strobel * 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Tobaben 14. 12. Urban 14. 12. Verhoeven 14. 12. Frau Vietje 14. 12. Dr. Vogel 14. 12. Wacher 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 14. 12. Weinzierl 14. 12. Frau Welter (Aachen) 14. 12. Wendelborn 14. 12. Werner 14. 12. Dr. Winter 14. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Frau Zimmermann (Brackwede) 14. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 8. 1. Günther 13. 1. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Regling zur Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (Drucksachen IV/737, IV/839). Am 7. Dezember 1962, in der 51. Sitzung des Bundestages, wurde dem Finanzausschuß die Drucksache IV/737 betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge überwiesen. Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung am 12. 12. 1962 eingehend mit der Lage der deutschen Seeschiffswerften beschäftigt. Er kam dabei zu der Feststellung, daß die Ausfuhrvergütung nicht nur bei Wasserfahrzeugen neu geregelt werden müsse, sondern schnellstens auch für andere Wirtschaftsgüter erfolgen solle. Das gilt gleichermaßen auch für die Überarbeitung der heutigen steuerlichen Belastung bei der Einfuhr aller Güter. Die Bundes- * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. 2346 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 regierung hat sich zwar seit Monaten mit dem Gesamtproblem beschäftigt, sieht aber im Hinblick auf die dabei erforderlichen Untersuchungen und Verhandlungen in den EWG-Gremien keine Möglichkeit, in Kürze damit zum Abschluß zu kommen. Der Ausschuß äußerte große Bedenken aus dem Gesamtkomplex heraus, wonach für alle Im- und Exportgüter eine Neuregelung dringend erwartet wird, vorweg auf die Wünsche einzelner Branchen einzugehen. Nach Darlegung der derzeitigen Situation bei den Seeschiffswerften ist jedoch für diesen Bereich eine Sofortmaßnahme aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Der Exportanteil der westdeutschen Werften beträgt auf dem zivilen Sektor 80%, bei einzelnen Betrieben bis zu 90 %. Die in aller Welt für die konkurrierenden Seeschiffswerften gewährten Steuererleichterungen, Finanzvergünstigungen bis hin zu direkten Subventionen, haben die deutschen Seeschiffswerften in eine schwierige Lage gebracht, die noch durch die Folgen der DM-Aufwertung verstärkt wurde. Die bedrohliche Wettbewerbssituation in diesem stark exportintensiven Wirtschaftszweig ist nicht auf mangelnde Initiative oder sonstige Produktionsnachteile der deutschen Werften zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die den konkurrierenden ausländischen Werften von deren Regierungen gewährten offenen oder versteckten Wettbewerbsvorteilen. Die Bundesregierung sollte daher, im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten; Maßnahmen zur Gewährung einer höheren Ausfuhrvergütung, die der tatsächlichen durchschnittlichen Umsatzsteuer bei Wasserfahrzeugen entspricht, schnellstens durchführen. Der Ausschuß hat sich bei drei Enthaltungen auf die Formulierung gemäß Drucksache IV/839 geeinigt und bittet das Hohe Haus, diesem Ersuchen an die Bundesregierung zuzustimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 50. Sitzung vom 5. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/2) : Hält der Herr Bundesinnenminister es für angebracht, die Jubiläumszuwendung nach § 80 a des Bundesbeamtengesetzes denjenigen Beamten nicht zu gewähren, deren Jubiläum — in Abweichung von den bisherigen Berechnungsgrundsätzen — nunmehr auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Oktober 1961 festgesetzt worden ist? Für Bundesbeamte, die nach bisherigen Bestimmungen eine Jubiläumszuwendung in Geld zu erwarten hatten, kann die zuständige oberste Dienstbehörde nach § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (BGBl. I S. 363) bis zum 30. September 1966 noch die Dienstzeit nach den bisherigen Berechnungsgrundsätzen zugrunde legen, wenn der Beamte bei Anwendung t der Dienstzeitvorschriften der Verordnung bis zum Erreichen der Altersgrenze keine Jubiläumszuwendung erhalten würde. Für Beamte, die nach bisherigen Bestimmungen nur eine Dankurkunde zu erwarten hatten, ist eine entsprechende Übergangsvorschrift nicht vorgesehen. In diesen Fällen bestand keine Anwartschaft auf eine Geldzuwendung, die hätte gewährt werden können. In Zukunft dürfte sich die Dienstzeitberechnung nach der Verordnung günstiger auswirken als bisherige Berechnungsgrundsätze. Die Härten, die sich für eine Übergangszeit daraus ergeben, daß Jubiläumszuwendungen nach der Jubiläumsverordnung erst ab 1. Oktober 1961 gewährt werden können, waren bei der Beratung der Verordnung bekannt. Es wurde daher zunächst erwogen, Beamten, die schon vor dem 1. Oktober 1961 eine Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren vollendet hatten und in den dauernden Ruhestand treten, ohne eine Geldzuwendung erhalten zu haben, bei ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Jubiläumszuwendung zu gewähren, die sie zuletzt erhalten hätten. Eine solche allgemeine Regelung hat sich jedoch leider nicht erreichen lassen. Es konnten vielmehr, wie eingangs erwähnt, nur bereits bestehende Anwartschaften auf eine Geldzuwendung in gewissem Umfange aufrechterhalten werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage XI/2) : Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, bis wann mit der Vorlage eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften, die ursprünglich für die Besatzungsmächte arbeiteten und jetzt für die Stationierungsmächte tätig sind, und dessen Verabschiedung in der Fragestunde vom 19. April 1961 für das Ende der damaligen Legislaturperiode in Aussicht gestellt war, gerechnet werden kann. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung in der dritten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften und für gleichgestellte Betriebe hat gezeigt, daß zwischen der Bundesregierung und den Ländern grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über Voraussetzung und Ausmaß der erforderlichen Ausgleichsregelung bestehen. Da die Materie ides Gesetzes in engem Zusammenhang mit dem Gemeindesteuersystem steht, hat es das Bundesministerium der Finanzen unter diesen Umständen zunächst für zweckmäßig gehalten, die Angelegenheit durch die vorgesehene Sachverständigen-Kommission für die Finanzreform begutachten zu lassen. Da diese Kommission ihre Arbeit noch nicht aufnehmen konnte, wird die Bundesregierung nunmehr prüfen, ob die Arbeiten an dem Gesetzentwurf vorgezogen werden sollen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2347 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794 Frage II) : Wodurch ist es zu entschuldigen, daß in der Rückerstattungssache Otto Ernst Fritsch, Altenstadt (Hessen), Frankfurter Str. 25, gegen Deutsches Reich — Az 377 630 — Zo —, die seit 1953 anhängig ist, bis heute noch keine Entscheidung erging, das Entschädigungsamt Wiesbaden vielmehr 5 Jahre brauchte, um sich schließlich für unzuständig zu erklären und die Sache an die Wiedergutmachungsbehörde in Berlin zu verweisen, die 3 Jahre brauchte, um ihre Unzuständigkeit festzustellen und die Sache vor mehr als 1 Jahr nach München zu verweisen? Im besonderen Auftrag des Herrn Ministers über die bisherige Behandlung der Rückerstattungssache Fritsch teile ich Ihnen folgendes mit: Herr Fritsch hat im Jahre 1953 beim Entschädigungsamt Wiesbaden Entschädigungsansprüche angemeldet. Soweit dabei auch Ansprüche aus der Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände hergeleitet wurden, waren sie wegen der Subsidiarität des Entschädigungsrechts gegenüber dem Rückerstattungsrecht (§ 5 BEG) im Entschädigungsverfahren nicht durchsetzter. Diese Ansprüche konnten seinerzeit aber auch nicht in einem Rückerstattungsverfahren mit Erfolg geltend gemacht werden, weil die Anmeldefristen nach den von den alliierten Militärregierungen für die einzelnen Zonen Westdeutschlands und für Berlin (West) erlassenen Rückerstattungsgesetzen 1953 bereits abgelaufen waren. Die Rechtsgrundlage zur Verfolgung solcher Ansprüche hat vielmehr erst das am 23. Juli 1957 in Kraft getretene Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) gebracht. Gemäß § 30 BRUG ist dann die Sache an die 'Berliner Rückerstattungsorgane verwiesen und — nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit — an die Wiedergutmachungsorgane in München weiterverwiesen worden. Die Oberfinanzdirektion München hat den ihr erst am 19. Februar 1962 zugestellten Anspruch des Herrn Fritsch im Mai 1962 dem Grunde nach anerkannt. Eine Einigung über die Höhe des Anspruches war nicht möglich, weil Herr Fritsch, dessen Interessen im übrigen durch einen Rechtsanwalt wahrgenommen wenden, bisher keine ausreichenden Angaben zur Identifizierung der Gegenstände gemacht hat. Damit fehlt es an der Grundlage für die Bemessung des Schadensersatzbetrages. Die hierfür erforderlichen Ermittlungen sollen nunmehr von der Wiedergutmachungskammer beim Landgericht München vorgenommen werden, an die die 'Sache aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 1962 im Einvernehmen mit Herrn Fritsch verwiesen worden ist. Zu etwaigen Verzögerungen, die im Entschädigungsverfahren eingetreten sind, vermag ich nicht Stellung zu nehmen, da das Bundesentschädigungsgesetz von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird. Das Rückerstattungsverfahren hätte m. E. seit langem erledigt werden können, wenn Herr Fritsch die Ansprüche rechtzeitig substantiiert hätte. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage V) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung des Truppenübungsplatzes Senne über die sogenannte Brunnenreihe hinaus? Wie ich bereits in der Fragestunde am 7. Dezember 1961 festgestellt habe, kann wegen des untragbaren Mangels an Übungsmöglichkeiten auf das westlich der Brunnenreihe liegende Gelände des Truppenübungsplatzes Senne nicht verzichtet werden. Nach Möglichkeit soll bis Ende 1965 das überwiegend im Bundeseigentum befindliche Erweiterungsgebiet freigemacht und der Rest, soweit er nicht bundeseigen ist, erworben werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es ist besonders liebenswürdig, Frau Kollegin, daß Sie den schwer bebürdeten Präsidenten des Hauses entlasten. Aber ich muß Sie korrigieren. Meine Damen und Herren, die Auskunft ist charmant, aber unrichtig. Wir befinden uns in der zweiten Lesung. In der zweiten Lesung wird über die Einzelbestimmungen des Gesetzes abgestimmt. Ich habe aufgerufen Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift. Der Entwurf ist die Vorlage der SPD. Wer diesem Entwurf zustimmen will, stimmt mit Ja, wer
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2341
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    diesen Gesetzentwurf - Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift — ablehnen will, stimmt mit Nein.

    (Heiterkeit.)

    Ich gebe das vorläufige Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 148 Mitglieder des Hauses und 7 Berliner Abgeordnete; mit Nein haben gestimmt 185 Mitglieder des Hauses und 2 Berliner Abgeordnete; enthalten haben sich 4 Mitglieder des Hauses. Damit ist die Vorlage in zweiter Lesung abgelehnt.

    (Abg. Memmel: Endgültig!)

    — Nach § 84 der Geschäftsordnung damit erledigt. Endgültiges Ergebnis:
    Ja: 144 und 7 Berliner Abgeordnete Nein: 183 und 2 Berliner Abgeordnete
    Enthalten: 4
    Ja
    CDU/CSU
    Schneider (Hamburg) SPD
    Altmaier
    Arendt (Wattenscheid) Auge
    Dr. Dr. h. c. Baade Bading
    Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg) Behrendt
    Beuster
    Frau Beyer (Frankfurt) Biegler
    Biermann
    Dr. Bleiß
    Börner
    Dr. h. c. Brauer
    Bruse
    Buchstaller
    Büttner Corterier
    Cramer Dr. Deist
    Diekmann
    Frau Döhring (Stuttgart) Dopatka
    Dröscher
    Frau Eilers
    Dr. Eppler
    Erler
    Eschmann
    Felder Figgen Folger Franke Frehsee
    Frau Freyh (Frankfurt) Fritsch
    Geiger Gscheidle
    Haase (Kellinghusen) Hamacher
    Hansing
    Dr. Harm (Hamburg) Heide
    Heiland
    Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
    Frau Herklotz Hermsdorf
    Herold Hirsch Höhmann

    (Hessisch Lichtenau) Höhne

    Hörauf Hufnagel Hussong
    Iven (Duren)

    Jahn
    Jaksch Jürgensen
    Junghans
    Junker Kalbitzer Frau Kettig
    Killat
    Frau Kipp-Kaule
    Dr. Koch
    Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt) Frau Korspeter
    Kraus
    Dr. Kübler
    Kulawig Kurlbaum
    Lange (Essen)

    Lemper
    Lenz (Bremerhaven) Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
    Marquardt
    Marx
    Matthöfer
    Matzner
    Frau Meermann
    Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Dr. Mommer
    Dr. Morgenstern Müller (Nordenham) Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
    Dr. Müller-Emmert Nellen
    Ollenhauer
    Paul
    Peiter
    Peters (Norden) Pöhler
    Priebe Ravens Regling
    Rehs
    Dr. Reischl Reitz
    Dr. Rinderspacher Ritzel
    Rohde
    Frau Rudoll
    Saxowski Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach Scheuren
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Schmidt (Offenbach) Schmidt (Würgendorf) Schmitt-Vockenhausen Schoettle
    Schröder (Osterode) Schwabe
    Seibert
    Seidel (Fürth)

    Seifriz
    Seither
    Frau Seppi
    Steinhoff Stephan Striebeck Frau Strobel
    Wegener Welke
    Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel
    Wienand Wilhelm Wischnewski
    Wittrock Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Berger-Heise Frau Krappe
    Liehr (Berlin)

    Neumann (Berlin) Dr. Schellenberg Dr. Seume
    Wellmann
    FDP
    Dorn
    Dr. Miessner Ollesch
    Nein
    CDU/CSU
    Dr. Adenauer Adorno
    Dr. Althammer Arndgen
    Dr. Arnold
    Dr. Artzinger Baier (Mosbach) Baldauf
    Dr.-Ing. Balke Balkenhol
    Bausch
    Becker
    Berberich
    Dr. Besold
    Bewerunge
    Biechele
    Dr. Bieringer
    Frau Dr. Bleyler
    Blöcker
    Frau Blohm Blumenfeld von Bodelschwingh
    Dr. Böhm (Frankfurt) Böhme (Hildesheim)
    Brand
    Frau Brauksiepe
    Dr. Brenck
    Dr. von Brentano
    Brese
    Brück
    Bühler
    Burgemeister Dr. Conring Dr. Czaja van Delden Dr. Dichgans Draeger
    Dr. Dr. h.c. Dresbach
    Ehnes
    Eichelbaum
    Dr. Elbrächter
    Even (Köln) Falke
    Dr. Franz Franzen
    Dr. Fritz (Ludwigshafen) Gaßmann
    Gedat
    Gehring
    D. Dr. Gerstenmaier Gibbert
    Giencke
    Dr. Gleissner
    Glüsing (Dithmarschen)

    Dr. Götz
    Goldhagen Dr. Gossel Gottesleben Dr. h. c. Güde
    Haase (Kassel)

    Dr. Hahn (Heidelberg)

    Dr. von Haniel-Niethammer Dr. Hauser
    Dr. Heck
    Heix
    Dr. Hesberg Höfler
    Holkenbrink Hoogen
    Horn
    Dr. Huys
    Illerhaus
    Frau Jacobi (Marl)

    Dr. Jaeger Josten
    Dr. Jungmann
    Dr. Kanka Katzer
    Dr. Kempfler Frau Klee
    Dr. Kliesing (Honnef)

    Dr. Kopf
    Krüger
    Krug
    Frau Dr. Kuchtner
    Kühn (Hildesheim)

    Leicht
    Lemmrich
    Lenze (Attendorn)

    Leonhard Lermer
    Dr. Luda
    Majonica Dr. Martin Meis
    Memmel
    2342 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962
    Menke Mick
    Müller (Aachen-Land) Müller-Hermann
    Müser Niederalt
    Oetzel
    Dr. Pflaumbaum
    Dr.-Ing. Philipp
    Frau Pitz-Savelsberg
    Dr. Poepke
    Porten Rasner Rauhaus
    Frau Dr. Rehling
    Dr. Reinhard
    Riedel (Frankfurt)

    Rollmann
    Rommerskirchen
    Ruf
    Ruland
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Schmücker
    Schütz Schulhoff
    Schwarz
    Frau Dr. Schwarzhaupt
    Dr. Schwörer
    Dr. Seffrin
    Dr. Serres
    Dr. Sinn
    Spies Stein Stiller Struve Unertl Varelmann
    Dr. Freiherr v. VittinghoffSchell
    Vogt
    Wagner (Günzburg)

    Dr. Weber (Koblenz) Wehking
    Weigl
    Dr. Wilhelmi
    Dr. Willeke
    Winkelheide Wittmer-Eigenbrodt Wullenhaupt
    Berliner Abgeordnete
    Dr. Krone Stingl
    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Bucher Burckardt Busse
    Dr. Danz
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf)

    Dr. Dörinkel
    Dürr
    Eisenmann Dr. Emde Ertl
    Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)

    Frau Funcke (Hagen)

    Dr. Hellige Frau Dr. Heuser
    Dr. Imle
    Keller
    Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer
    Kubitza
    Freiherr von KühlmannStumm Logemann Mauk
    Dr. Mende Mertes
    Freiherr von Mühlen
    Peters (Poppenbüll)

    Ramms
    Reichmann
    Dr. Rieger (Köln)

    Dr. Rutschke
    Scheel
    Schmidt (Kempten)

    Schultz
    Soetebier Dr. Supf Wächter
    Weber (Georgenau) Zoglmann
    Enthalten
    CDU/CSU
    Frau Kalinke
    Lang (München) Maier (Mannheim) Dr. Wuermeling
    Wir kommen zu Punkt 1 unserer Zusatztagesordnung:
    Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament.
    In meiner Vorlage heißt es:
    Für den aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Engelbrecht-Greve hat die Fraktion der CDU/CSU als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament den Abgeordneten Klinker benannt.
    Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist. — Kein Widerspruch; der Abgeordnete ist gewählt. Herr Abgeordneter Klinker zieht in das Europäische Parlament ein.
    Ich rufe Punkt 2 unserer Zusatztagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen
    der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (Drucksachen IV/737, IV/839).
    Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Regling, verzichtet auf das Wort und verweist auf den Antrag des Ausschusses. Sein Schriftlicher Bericht wird zu Protokoll genommen. *)
    Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 3 der Zusatzliste:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten
    a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs;
    b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind (Drucksachen IV/739, IV/841).
    Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Biechele, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter weist auf den Antrag des Ausschusses hin.
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. — Dann lasse ich über den Antrag des Ausschusses Drucksache IV/841 abstimmen, und zwar gleichzeitig über die Ziffern 1 und 2 dieses Antrags, die verbunden sind. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 4 der Zusatzliste:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksachen IV/826, IV/843).
    Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bading, ob er das Wort wünscht. — Bitte sehr.


Rede von Harri Bading
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage ist in erster Lesung in der letzten Sitzung den Ausschüssen für Außenhandel, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Wirtschaftsausschuß überwiesen worden. Die drei Ausschüsse haben gestern getagt. Ich darf Ihnen das Ergebnis mitteilen.
*) Siehe Anlage 2.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2343
Bading
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit sechs gegen zehn Stimmen die Vorlage abgelehnt, da die Mehrheit der Auffassung war, daß es nicht richtig sei, laufend Anträge auf Herabsetzung der Abschöpfungssätze zu stellen. Der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft hat der Vorlage zugestimmt. Das gleiche trifft zu für den Ausschuß für Außenhandel.
Sachlich handelt es sich um eine Herabsetzung der Abschöpfungssätze für sogenannte Trockeneiprodukte, die zur Herstellung von Teigwaren verwandt werden. Im Jahre werden 186 000 t Teigwaren hergestellt, davon 158 000 t Eierteigwaren. Das dazu benötigte Eiprodukt kommt nicht aus Deutschland, sondern aus dem Ausland, zu 48% aus EWG-Ländern, zu 52 % im Durchschnitt der letzten drei Jahre aus Nicht-EWG-Ländern. Würde die Abschöpfungsermäßigung nicht erfolgen, so würden durch die Gesetzgebung der EWG die Eierteigwaren um etwa 11 Pf je kg verteuert werden. Mit dieser Ermäßigung der Abschöpfung ermäßigt sich auch die Verteuerung auf 0,5 Pf.
Ich darf in diesem Zusammenhang nur noch auf eine außerordentliche Diskrepanz der Abschöpfungssätze zwischen den Einfuhren aus EWG-Ländern und den Einfuhren aus Drittländern aufmerksam machen. Der Abschöpfungssatz für die Einfuhr aus Holland, dem wichtigsten EWG-Einfuhrland, beträgt 9,54 DM per 100 kg. Die Abschöpfung für Einfuhren aus den USA, dem wichtigsten Nicht-EWG-Land, beträgt beinahe 106 DM, also sehr viel mehr. Es bestanden im Außenhandelsausschuß Bedenken gegen diesen außerordentlich hohen Unterschied zwischen den Abschöpfungssätzen für die Einfuhren von Waren aus EWG-Ländern und solchen aus Drittländern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um eine Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei drei Gegenstimmen ist der Antrag des Ausschusses angenommen.
    Ich rufe den Punkt 5 unserer Zusatzliste auf:
    Zweite und dritte Beratung ides von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen IV/575, IV/775).
    Ich frage den Herrn Berichterstatter, Herrn Dr. Artzinger, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
    Ich rufe in zweiter Lesung auf: Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
    Dritte Beratung.
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
    Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung und ,am Ende der Tagesordnungen des Jahres 1962.
    Ich halte keine Rede, sondern ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Christfest und ein gutes neues Jahr.

    (Beifall.)

    Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 16. Januar, ein. Die Uhrzeit gebe ich bekannt, wenn wir im Ältestenrat darüber geredet haben.
    Ich danke Ihnen und sage auf Wiedersehen.

    (Beifall.)

    Die Sitzung ist geschlossen.