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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dehler 2331 A Abg. Frau Dr. Heuser tritt in den Bundes- tag ein 2331 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . 2331 B Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister . 2331 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 2333 A Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 2334 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/67); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/760) — Zweite Beratung — Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 2335 A Beuster (SPD) 2335 C Meis (CDU/CSU) . . . . . . . 2336 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 2338 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 2339 C Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament 2342 B Antrag betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (CDU/CSU, FDP) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/737, IV/839) 2342 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Rase- und Aufenthaltsbeschränkungen usw. b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern usw. (Drucksachen IV/739, IV/ 841) 2342 C Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten; Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen IV/826, IV/843) Bading (SPD) 2342 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/775) — Zweite und dritte Beratung - 2343 C Nächste Sitzung 2343 D Anlagen 2345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2331 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 48. Sitzung Seite 2162 B Zeile 6 statt „Erte" : Ertl; Zeile 7 statt „498": 698; 51. Sitzung Seite 2245A Zeile 16 statt „Sie": sie; Seite 2248 D Zeile 14 statt „erfaßt": erfaßbar; 52. Sitzung Seite 2317 C statt Zeilenfolge „1-2-34-5" : 4-1-2-3-5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauer (Wasserburg) 14.12. Bauknecht 15. 12. Dr. Bechert 14. 12. Benda 14. 12. Birkelbach * 14. 12. Dr. Birrenbach 14.12. Fürst von Bismarck 15. 12. Dr. Dehler 14. 12. Diebäcker 14. 12. Dr. Dittrich 14. 12. Drachsler 14. 12. Dr. Effertz 14. 12. Frau Dr. Elsner * 14. 12. Etzel 14. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Faller 14. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Furler * 14. 12. Gewandt 14. 12. Dr. Gradl 14. 12. Freiherr zu Guttenberg 14. 12. Haage (München) 15. 12. Hahn (Bielefeld) 14. 12. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 14. 12. Hammersen 14. 12. Hauffe 15. 12. Frau Dr. Hubert 14. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jacobs 14. 12. Jürgensen 15. 12. Kaffka 14. 12. Kemmer 14. 12. Dr. Klein (Berlin) 14. 12. Klinker 14. 12. Kohlberger 14. 12. Dr. Kreyssig * 14. 12. Kriedemann * 14. 12. Kühn (Köln) 15. 12. Leber 14. 12. Lenz (Brühl) * 14. 12. Dr. Löbe 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Löhr * 14. 12. Lücker (München) * 14. 12. Dr. Mälzig 14. 12. Margulies * 14. 12. Mengelkamp 14. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Müller (Remscheid) 14. 12. Murr 14. 12. Opitz 14. 12. Rademacher 15. 12. Frau Renger 14. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 14. 12. Sänger 14. 12. Schlick 14. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 12. Frau Schroeder (Detmold) 14. 12. Seidl (München) 14. 12. Seuffert 14. 12. Dr. Siemer 14. 12. Spitzmüller 14. 12. Stauch 14. 12. Dr. Stecker 14.12. Stephan 15. 12. Dr. Stoltenberg 14. 12. Storch * 14. 12. Frau Strobel * 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Tobaben 14. 12. Urban 14. 12. Verhoeven 14. 12. Frau Vietje 14. 12. Dr. Vogel 14. 12. Wacher 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 14. 12. Weinzierl 14. 12. Frau Welter (Aachen) 14. 12. Wendelborn 14. 12. Werner 14. 12. Dr. Winter 14. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Frau Zimmermann (Brackwede) 14. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 8. 1. Günther 13. 1. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Regling zur Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (Drucksachen IV/737, IV/839). Am 7. Dezember 1962, in der 51. Sitzung des Bundestages, wurde dem Finanzausschuß die Drucksache IV/737 betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge überwiesen. Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung am 12. 12. 1962 eingehend mit der Lage der deutschen Seeschiffswerften beschäftigt. Er kam dabei zu der Feststellung, daß die Ausfuhrvergütung nicht nur bei Wasserfahrzeugen neu geregelt werden müsse, sondern schnellstens auch für andere Wirtschaftsgüter erfolgen solle. Das gilt gleichermaßen auch für die Überarbeitung der heutigen steuerlichen Belastung bei der Einfuhr aller Güter. Die Bundes- * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. 2346 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 regierung hat sich zwar seit Monaten mit dem Gesamtproblem beschäftigt, sieht aber im Hinblick auf die dabei erforderlichen Untersuchungen und Verhandlungen in den EWG-Gremien keine Möglichkeit, in Kürze damit zum Abschluß zu kommen. Der Ausschuß äußerte große Bedenken aus dem Gesamtkomplex heraus, wonach für alle Im- und Exportgüter eine Neuregelung dringend erwartet wird, vorweg auf die Wünsche einzelner Branchen einzugehen. Nach Darlegung der derzeitigen Situation bei den Seeschiffswerften ist jedoch für diesen Bereich eine Sofortmaßnahme aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Der Exportanteil der westdeutschen Werften beträgt auf dem zivilen Sektor 80%, bei einzelnen Betrieben bis zu 90 %. Die in aller Welt für die konkurrierenden Seeschiffswerften gewährten Steuererleichterungen, Finanzvergünstigungen bis hin zu direkten Subventionen, haben die deutschen Seeschiffswerften in eine schwierige Lage gebracht, die noch durch die Folgen der DM-Aufwertung verstärkt wurde. Die bedrohliche Wettbewerbssituation in diesem stark exportintensiven Wirtschaftszweig ist nicht auf mangelnde Initiative oder sonstige Produktionsnachteile der deutschen Werften zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die den konkurrierenden ausländischen Werften von deren Regierungen gewährten offenen oder versteckten Wettbewerbsvorteilen. Die Bundesregierung sollte daher, im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten; Maßnahmen zur Gewährung einer höheren Ausfuhrvergütung, die der tatsächlichen durchschnittlichen Umsatzsteuer bei Wasserfahrzeugen entspricht, schnellstens durchführen. Der Ausschuß hat sich bei drei Enthaltungen auf die Formulierung gemäß Drucksache IV/839 geeinigt und bittet das Hohe Haus, diesem Ersuchen an die Bundesregierung zuzustimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 50. Sitzung vom 5. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/2) : Hält der Herr Bundesinnenminister es für angebracht, die Jubiläumszuwendung nach § 80 a des Bundesbeamtengesetzes denjenigen Beamten nicht zu gewähren, deren Jubiläum — in Abweichung von den bisherigen Berechnungsgrundsätzen — nunmehr auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Oktober 1961 festgesetzt worden ist? Für Bundesbeamte, die nach bisherigen Bestimmungen eine Jubiläumszuwendung in Geld zu erwarten hatten, kann die zuständige oberste Dienstbehörde nach § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (BGBl. I S. 363) bis zum 30. September 1966 noch die Dienstzeit nach den bisherigen Berechnungsgrundsätzen zugrunde legen, wenn der Beamte bei Anwendung t der Dienstzeitvorschriften der Verordnung bis zum Erreichen der Altersgrenze keine Jubiläumszuwendung erhalten würde. Für Beamte, die nach bisherigen Bestimmungen nur eine Dankurkunde zu erwarten hatten, ist eine entsprechende Übergangsvorschrift nicht vorgesehen. In diesen Fällen bestand keine Anwartschaft auf eine Geldzuwendung, die hätte gewährt werden können. In Zukunft dürfte sich die Dienstzeitberechnung nach der Verordnung günstiger auswirken als bisherige Berechnungsgrundsätze. Die Härten, die sich für eine Übergangszeit daraus ergeben, daß Jubiläumszuwendungen nach der Jubiläumsverordnung erst ab 1. Oktober 1961 gewährt werden können, waren bei der Beratung der Verordnung bekannt. Es wurde daher zunächst erwogen, Beamten, die schon vor dem 1. Oktober 1961 eine Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren vollendet hatten und in den dauernden Ruhestand treten, ohne eine Geldzuwendung erhalten zu haben, bei ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Jubiläumszuwendung zu gewähren, die sie zuletzt erhalten hätten. Eine solche allgemeine Regelung hat sich jedoch leider nicht erreichen lassen. Es konnten vielmehr, wie eingangs erwähnt, nur bereits bestehende Anwartschaften auf eine Geldzuwendung in gewissem Umfange aufrechterhalten werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage XI/2) : Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, bis wann mit der Vorlage eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften, die ursprünglich für die Besatzungsmächte arbeiteten und jetzt für die Stationierungsmächte tätig sind, und dessen Verabschiedung in der Fragestunde vom 19. April 1961 für das Ende der damaligen Legislaturperiode in Aussicht gestellt war, gerechnet werden kann. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung in der dritten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften und für gleichgestellte Betriebe hat gezeigt, daß zwischen der Bundesregierung und den Ländern grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über Voraussetzung und Ausmaß der erforderlichen Ausgleichsregelung bestehen. Da die Materie ides Gesetzes in engem Zusammenhang mit dem Gemeindesteuersystem steht, hat es das Bundesministerium der Finanzen unter diesen Umständen zunächst für zweckmäßig gehalten, die Angelegenheit durch die vorgesehene Sachverständigen-Kommission für die Finanzreform begutachten zu lassen. Da diese Kommission ihre Arbeit noch nicht aufnehmen konnte, wird die Bundesregierung nunmehr prüfen, ob die Arbeiten an dem Gesetzentwurf vorgezogen werden sollen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2347 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794 Frage II) : Wodurch ist es zu entschuldigen, daß in der Rückerstattungssache Otto Ernst Fritsch, Altenstadt (Hessen), Frankfurter Str. 25, gegen Deutsches Reich — Az 377 630 — Zo —, die seit 1953 anhängig ist, bis heute noch keine Entscheidung erging, das Entschädigungsamt Wiesbaden vielmehr 5 Jahre brauchte, um sich schließlich für unzuständig zu erklären und die Sache an die Wiedergutmachungsbehörde in Berlin zu verweisen, die 3 Jahre brauchte, um ihre Unzuständigkeit festzustellen und die Sache vor mehr als 1 Jahr nach München zu verweisen? Im besonderen Auftrag des Herrn Ministers über die bisherige Behandlung der Rückerstattungssache Fritsch teile ich Ihnen folgendes mit: Herr Fritsch hat im Jahre 1953 beim Entschädigungsamt Wiesbaden Entschädigungsansprüche angemeldet. Soweit dabei auch Ansprüche aus der Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände hergeleitet wurden, waren sie wegen der Subsidiarität des Entschädigungsrechts gegenüber dem Rückerstattungsrecht (§ 5 BEG) im Entschädigungsverfahren nicht durchsetzter. Diese Ansprüche konnten seinerzeit aber auch nicht in einem Rückerstattungsverfahren mit Erfolg geltend gemacht werden, weil die Anmeldefristen nach den von den alliierten Militärregierungen für die einzelnen Zonen Westdeutschlands und für Berlin (West) erlassenen Rückerstattungsgesetzen 1953 bereits abgelaufen waren. Die Rechtsgrundlage zur Verfolgung solcher Ansprüche hat vielmehr erst das am 23. Juli 1957 in Kraft getretene Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) gebracht. Gemäß § 30 BRUG ist dann die Sache an die 'Berliner Rückerstattungsorgane verwiesen und — nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit — an die Wiedergutmachungsorgane in München weiterverwiesen worden. Die Oberfinanzdirektion München hat den ihr erst am 19. Februar 1962 zugestellten Anspruch des Herrn Fritsch im Mai 1962 dem Grunde nach anerkannt. Eine Einigung über die Höhe des Anspruches war nicht möglich, weil Herr Fritsch, dessen Interessen im übrigen durch einen Rechtsanwalt wahrgenommen wenden, bisher keine ausreichenden Angaben zur Identifizierung der Gegenstände gemacht hat. Damit fehlt es an der Grundlage für die Bemessung des Schadensersatzbetrages. Die hierfür erforderlichen Ermittlungen sollen nunmehr von der Wiedergutmachungskammer beim Landgericht München vorgenommen werden, an die die 'Sache aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 1962 im Einvernehmen mit Herrn Fritsch verwiesen worden ist. Zu etwaigen Verzögerungen, die im Entschädigungsverfahren eingetreten sind, vermag ich nicht Stellung zu nehmen, da das Bundesentschädigungsgesetz von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird. Das Rückerstattungsverfahren hätte m. E. seit langem erledigt werden können, wenn Herr Fritsch die Ansprüche rechtzeitig substantiiert hätte. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage V) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung des Truppenübungsplatzes Senne über die sogenannte Brunnenreihe hinaus? Wie ich bereits in der Fragestunde am 7. Dezember 1961 festgestellt habe, kann wegen des untragbaren Mangels an Übungsmöglichkeiten auf das westlich der Brunnenreihe liegende Gelände des Truppenübungsplatzes Senne nicht verzichtet werden. Nach Möglichkeit soll bis Ende 1965 das überwiegend im Bundeseigentum befindliche Erweiterungsgebiet freigemacht und der Rest, soweit er nicht bundeseigen ist, erworben werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß die Herren Bundesminister damit den im Grundgesetz für die Übernahme ihres Amtes vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet haben. Ich spreche Ihnen die Wünsche des Hauses für Ihre Arbeit aus.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diesen Wünschen füge ich den Dank des Hauses an die bisherigen Mitglieder der Bundesregierung hinzu, die der Bundesregierung nicht mehr angehören.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Bundeskanzler, Sie wünschen das Wort? — Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von Dr. Konrad Adenauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Für unsere Arbeit sind, aufs Große gesehen, einige wenige Wochen verloren worden. Ich hoffe, daß die Arbeit dieser umgebildeten Regierung und des Parlaments binnen kurzem die Zeit, die verlorengegangen ist, wieder einholt.

(Zurufe von der SPD.)

Sie werden sicher den berechtigten Wunsch haben, von mir zu hören, wie diese Bundesregierung sich die nächste Arbeit vorstellt. Die Koalitionsparteien, meine Damen und Herren, werden ihre gemeinsame Politik auf dem bisherigen Fundament fortsetzen.

(Lachen bei der SPD.)

— Nun, meine Herren, ich will jetzt nicht in die Vergangenheit sehen, sondern in die Zukunft.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der SPD.)

— Meine Damen und Herren von der Opposition, ich wollte auch an Sie einige Worte richten und kann diese Worte jetzt schon voransetzen.
Die Arbeit des Parlaments ist für die Arbeit der Regierung eine absolute Notwendigkeit. Die Arbeit des Parlaments ist überhaupt das Entscheidende für das deutsche Volk.

(Beifall bei den Regierungsparteien, vereinzelt auch bei der SPD.)

Bei der Arbeit des Parlaments spielt die Opposition eine wesentliche Rolle, nicht eine Rolle der Behinderung, sondern vielleicht, meine Herren, eine Rolle der Erläuterung und eine Rolle der Ergänzung. Das ist meine Auffassung von der Aufgabe der Opposition, und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Auffassung teilten.

(Beifall bei den Regierungsparteien, vereinzelt auch bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, die Vorlagen, die dem Bundesrat und dem Bundestag zugegangen sind, bleiben bestehen wie bisher. Es sind das eine ganze Anzahl, die noch nicht erledigt sind; wenn ich die Zahl richtig behalten habe, etwa 53. Sie sehen also, daß der Stoff drängt. Nicht als wenn ich besonders begierig wäre nach neuen Gesetzen. Ich bin in meinem ganzen Leben immer wenig entzückt gewesen von der Fülle der Gesetze. Aber unsere Zeit verlangt doch Anpassung an die fortschreitende Entwicklung und verlangt deswegen, daß die Regierung und das Parlament diese immer neu sich stellenden Aufgaben laufend erfüllen.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung, über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und der Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes werden alsbald und als Einheit von der Bundesregierung verabschiedet werden und alle zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.
Die Bundesregierung wird weiter die in der Haushaltsrede vom 7. November angekündigten Gesetzentwürfe über die Beseitigung von Härten in der Kriegsopferversorgung, in der Flüchtlingsgesetzgebung und in der Kriegsgefangenenentschädigung vorlegen.
In der Finanzpolitik, meine Damen und Herren, und in der Steuerpolitik bleibt der bisherige Kurs bestehen. Wir hoffen, daß es gelingt, möglichst bald zu einer Verständigung mit den Ländern und mit den Gemeinden über die Änderungen der Finanzverfassung zu kommen, die sich am Laufe der Zeit als dringend notwendig ergeben haben.
Die steuerlichen Reformen, die wir beabsichtigen, werden nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und der Wettbewerbsgleichheit mit dem Ziele der Harmonisierung im EWG-Raum fortgesetzt. Aufgabe, meine verehrten Damen und Herren, und zwar eine sehr ernste Aufgabe für uns alle bleibt es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland sicherzustellen. Auf diesem Gebiete stehen uns höchstwahrscheinlich in dem kommenden Jahre sehr ernste Aufgaben bevor. Aber ich glaube, meine Damen und Herren, daß es eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Parlaments ist, die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, damit unser Volk in der bisherigen Weise weiterleben kann. Daß wir dabei auch in der Gesellschaftspolitik, in der Politik für den Mittelstand und insbesondere in der Landwirtschaftspolitik fortfahren, möchte ich sehr nachdrücklich unterstreichen. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft muß gesteigert werden, und die Maßnahmen zur Strukturverbesserung müssen nachdrücklich gefördert werden.
Zur Zeit liegen Ihnen — ich erwähnte das eingangs schon — 53 Entwürfe vor, die noch nicht verabschiedet worden sind. Ich darf hier nochmals sehr nachdrücklich feststellen, daß keine Regierung etwas leisten kann, wenn nicht das Parlament das Siegel auf die Arbeit der Regierung drückt. Die Regierung ist vom Parlament abhängig. Ihre Erfolge sind abhängig vom Parlament, und da wir doch alle für das deutsche Volk in seiner Gesamtheit arbeiten wollen, richte ich an das gesamte Parlament die dringende Bitte, die Arbeit der Regierung, sei es kritisierend, sei es fördernd, zu unterstützen, aber auf alle Fälle zügig zu unterstützen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

2334 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962
Bundeskanzler Dr. Adenauer
Der Herr Bundestagspräsident hat soeben den Dank an die Minister ausgesprochen, die dem Kabinett nicht mehr angehören oder, sobald Herr von Hassel eintreten kann — er kann erst Mitte Januar eintreten —, ihm nicht mehr angehören werden. Diesem Dank schließe ich mich sehr nachdrücklich an.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich betone: jeder, der einmal eine Regierung gebildet hat, und erst recht jeder, der weiß, was es heißt, eine Koalitionsregierung zu bilden,

(Lachen bei der SPD)

— ja, vielleicht kommen auch Sie einmal in der Lage —

(Heiterkeit)

weiß auch, daß dabei Opfer gebracht werden müssen, die oft sehr schwerfallen. Ich möchte den Herren, die nun dem Kabinett nicht mehr angehören oder nicht mehr angehören werden, auch namens der Bundesregierung für die Hingabe, die sie in ihrem Amt gezeigt haben, von Herzen danken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, zur Zeit tagt der Ministerrat der NATO in Paris. Es ist überhaupt eine Zeit der außenpolitischen Hochspannung. Ich weiß nicht, ob Sie heute morgen die Ausführungen gelesen haben, die Herr Gromyko gemacht hat. Nun, ob sie wahr sind, ob sie nicht wahr sind, — wer kann das jetzt entscheiden. Ich will Herrn Gromyko gegenüber sehr höflich sein: sie sind außergewöhnlich stark gefärbt. Auf alle Fälle möchte ich eins betonen — was übrigens auch der französische Ministerpräsident Pompidou in seiner Rede betont hat —: die Bundesrepublik wird ihre Verpflichtungen gegenüber NATO getreu und pünktlich erfüllen. Wir stehen nach wie vor zu der europäischen Entwicklung.
Im Hinblick auf unsere Leistungen für NATO darf ich vielleicht eine Zahl nennen, die Sie interessieren wird. Am 20. Oktober 1956, als Herr Strauß sein Amt antrat, hatte die Bundeswehr eine IstStärke von 55 952 Mann. Am 13. Dezember 1962 betrug die Ist-Stärke der Bundeswehr 395 052 Mann. Darin, meine Damen und Herren, liegt eine gewaltige Fülle von Arbeit, von hingebender Arbeit, an der viele beteiligt sind, an der Spitze der Verteidigungsminister. Ich glaube, es ist eine Pflicht der Gerechtigkeit, ihm dafür unseren herzlichen Dank auszusprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)

Meine verehrten Damen und Herren, ich hoffe, daß wir bald einmal zu Beginn des Jahres 1963 die Möglichkeit und Gelegenheit haben werden, uns hier im Bundestag über die deutsche Außenpolitik auszusprechen. Ich glaube, das ist notwendig, damit in der Welt kein Zweifel darüber besteht — weder bei den einen noch bei den anderen! —, daß die deutsche Außenpolitik — und in sie ist auch diese NATO-Aufgabe, von der ich eben gesprochen habe, eingeschlossen — dieselbe ist, wie sie bisher war. Allein die Erfüllung dieser Politik kann dem deutschen Volke die Freiheit bewahren, meine Damen und Herren, und das ist unsere oberste Aufgabe.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ein Hinweis auf die Geschäftsordnung:
    Ergreift ein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung oder des Bundesrates das Wort außerhalb der Tagesordnung, so wird auf Verlangen von 30 anwesenden Abgeordneten die Beratung über seine Ausführungen eröffnet. Sachliche Anträge dürfen hierbei nicht gestellt werden.
    Zu Wort hat sich gemeldet der Herr Abgeordnete Ollenhauer. 30 Abgeordnete

    (Heiterkeit)

    und etwas mehr stehen dafür.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ollenhauer.