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ID0405300000

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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dehler 2331 A Abg. Frau Dr. Heuser tritt in den Bundes- tag ein 2331 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . 2331 B Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister . 2331 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 2333 A Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 2334 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/67); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/760) — Zweite Beratung — Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 2335 A Beuster (SPD) 2335 C Meis (CDU/CSU) . . . . . . . 2336 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 2338 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 2339 C Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament 2342 B Antrag betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (CDU/CSU, FDP) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/737, IV/839) 2342 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Rase- und Aufenthaltsbeschränkungen usw. b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern usw. (Drucksachen IV/739, IV/ 841) 2342 C Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten; Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen IV/826, IV/843) Bading (SPD) 2342 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/775) — Zweite und dritte Beratung - 2343 C Nächste Sitzung 2343 D Anlagen 2345 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2331 53. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 48. Sitzung Seite 2162 B Zeile 6 statt „Erte" : Ertl; Zeile 7 statt „498": 698; 51. Sitzung Seite 2245A Zeile 16 statt „Sie": sie; Seite 2248 D Zeile 14 statt „erfaßt": erfaßbar; 52. Sitzung Seite 2317 C statt Zeilenfolge „1-2-34-5" : 4-1-2-3-5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauer (Wasserburg) 14.12. Bauknecht 15. 12. Dr. Bechert 14. 12. Benda 14. 12. Birkelbach * 14. 12. Dr. Birrenbach 14.12. Fürst von Bismarck 15. 12. Dr. Dehler 14. 12. Diebäcker 14. 12. Dr. Dittrich 14. 12. Drachsler 14. 12. Dr. Effertz 14. 12. Frau Dr. Elsner * 14. 12. Etzel 14. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Faller 14. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Furler * 14. 12. Gewandt 14. 12. Dr. Gradl 14. 12. Freiherr zu Guttenberg 14. 12. Haage (München) 15. 12. Hahn (Bielefeld) 14. 12. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 14. 12. Hammersen 14. 12. Hauffe 15. 12. Frau Dr. Hubert 14. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jacobs 14. 12. Jürgensen 15. 12. Kaffka 14. 12. Kemmer 14. 12. Dr. Klein (Berlin) 14. 12. Klinker 14. 12. Kohlberger 14. 12. Dr. Kreyssig * 14. 12. Kriedemann * 14. 12. Kühn (Köln) 15. 12. Leber 14. 12. Lenz (Brühl) * 14. 12. Dr. Löbe 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Löhr * 14. 12. Lücker (München) * 14. 12. Dr. Mälzig 14. 12. Margulies * 14. 12. Mengelkamp 14. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Müller (Remscheid) 14. 12. Murr 14. 12. Opitz 14. 12. Rademacher 15. 12. Frau Renger 14. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 14. 12. Sänger 14. 12. Schlick 14. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 12. Frau Schroeder (Detmold) 14. 12. Seidl (München) 14. 12. Seuffert 14. 12. Dr. Siemer 14. 12. Spitzmüller 14. 12. Stauch 14. 12. Dr. Stecker 14.12. Stephan 15. 12. Dr. Stoltenberg 14. 12. Storch * 14. 12. Frau Strobel * 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Tobaben 14. 12. Urban 14. 12. Verhoeven 14. 12. Frau Vietje 14. 12. Dr. Vogel 14. 12. Wacher 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 14. 12. Weinzierl 14. 12. Frau Welter (Aachen) 14. 12. Wendelborn 14. 12. Werner 14. 12. Dr. Winter 14. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Frau Zimmermann (Brackwede) 14. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 8. 1. Günther 13. 1. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Regling zur Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (Drucksachen IV/737, IV/839). Am 7. Dezember 1962, in der 51. Sitzung des Bundestages, wurde dem Finanzausschuß die Drucksache IV/737 betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge überwiesen. Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung am 12. 12. 1962 eingehend mit der Lage der deutschen Seeschiffswerften beschäftigt. Er kam dabei zu der Feststellung, daß die Ausfuhrvergütung nicht nur bei Wasserfahrzeugen neu geregelt werden müsse, sondern schnellstens auch für andere Wirtschaftsgüter erfolgen solle. Das gilt gleichermaßen auch für die Überarbeitung der heutigen steuerlichen Belastung bei der Einfuhr aller Güter. Die Bundes- * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. 2346 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 regierung hat sich zwar seit Monaten mit dem Gesamtproblem beschäftigt, sieht aber im Hinblick auf die dabei erforderlichen Untersuchungen und Verhandlungen in den EWG-Gremien keine Möglichkeit, in Kürze damit zum Abschluß zu kommen. Der Ausschuß äußerte große Bedenken aus dem Gesamtkomplex heraus, wonach für alle Im- und Exportgüter eine Neuregelung dringend erwartet wird, vorweg auf die Wünsche einzelner Branchen einzugehen. Nach Darlegung der derzeitigen Situation bei den Seeschiffswerften ist jedoch für diesen Bereich eine Sofortmaßnahme aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Der Exportanteil der westdeutschen Werften beträgt auf dem zivilen Sektor 80%, bei einzelnen Betrieben bis zu 90 %. Die in aller Welt für die konkurrierenden Seeschiffswerften gewährten Steuererleichterungen, Finanzvergünstigungen bis hin zu direkten Subventionen, haben die deutschen Seeschiffswerften in eine schwierige Lage gebracht, die noch durch die Folgen der DM-Aufwertung verstärkt wurde. Die bedrohliche Wettbewerbssituation in diesem stark exportintensiven Wirtschaftszweig ist nicht auf mangelnde Initiative oder sonstige Produktionsnachteile der deutschen Werften zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die den konkurrierenden ausländischen Werften von deren Regierungen gewährten offenen oder versteckten Wettbewerbsvorteilen. Die Bundesregierung sollte daher, im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten; Maßnahmen zur Gewährung einer höheren Ausfuhrvergütung, die der tatsächlichen durchschnittlichen Umsatzsteuer bei Wasserfahrzeugen entspricht, schnellstens durchführen. Der Ausschuß hat sich bei drei Enthaltungen auf die Formulierung gemäß Drucksache IV/839 geeinigt und bittet das Hohe Haus, diesem Ersuchen an die Bundesregierung zuzustimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 50. Sitzung vom 5. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/2) : Hält der Herr Bundesinnenminister es für angebracht, die Jubiläumszuwendung nach § 80 a des Bundesbeamtengesetzes denjenigen Beamten nicht zu gewähren, deren Jubiläum — in Abweichung von den bisherigen Berechnungsgrundsätzen — nunmehr auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Oktober 1961 festgesetzt worden ist? Für Bundesbeamte, die nach bisherigen Bestimmungen eine Jubiläumszuwendung in Geld zu erwarten hatten, kann die zuständige oberste Dienstbehörde nach § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (BGBl. I S. 363) bis zum 30. September 1966 noch die Dienstzeit nach den bisherigen Berechnungsgrundsätzen zugrunde legen, wenn der Beamte bei Anwendung t der Dienstzeitvorschriften der Verordnung bis zum Erreichen der Altersgrenze keine Jubiläumszuwendung erhalten würde. Für Beamte, die nach bisherigen Bestimmungen nur eine Dankurkunde zu erwarten hatten, ist eine entsprechende Übergangsvorschrift nicht vorgesehen. In diesen Fällen bestand keine Anwartschaft auf eine Geldzuwendung, die hätte gewährt werden können. In Zukunft dürfte sich die Dienstzeitberechnung nach der Verordnung günstiger auswirken als bisherige Berechnungsgrundsätze. Die Härten, die sich für eine Übergangszeit daraus ergeben, daß Jubiläumszuwendungen nach der Jubiläumsverordnung erst ab 1. Oktober 1961 gewährt werden können, waren bei der Beratung der Verordnung bekannt. Es wurde daher zunächst erwogen, Beamten, die schon vor dem 1. Oktober 1961 eine Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren vollendet hatten und in den dauernden Ruhestand treten, ohne eine Geldzuwendung erhalten zu haben, bei ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Jubiläumszuwendung zu gewähren, die sie zuletzt erhalten hätten. Eine solche allgemeine Regelung hat sich jedoch leider nicht erreichen lassen. Es konnten vielmehr, wie eingangs erwähnt, nur bereits bestehende Anwartschaften auf eine Geldzuwendung in gewissem Umfange aufrechterhalten werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage XI/2) : Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, bis wann mit der Vorlage eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften, die ursprünglich für die Besatzungsmächte arbeiteten und jetzt für die Stationierungsmächte tätig sind, und dessen Verabschiedung in der Fragestunde vom 19. April 1961 für das Ende der damaligen Legislaturperiode in Aussicht gestellt war, gerechnet werden kann. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung in der dritten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe der Gebietskörperschaften und für gleichgestellte Betriebe hat gezeigt, daß zwischen der Bundesregierung und den Ländern grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über Voraussetzung und Ausmaß der erforderlichen Ausgleichsregelung bestehen. Da die Materie ides Gesetzes in engem Zusammenhang mit dem Gemeindesteuersystem steht, hat es das Bundesministerium der Finanzen unter diesen Umständen zunächst für zweckmäßig gehalten, die Angelegenheit durch die vorgesehene Sachverständigen-Kommission für die Finanzreform begutachten zu lassen. Da diese Kommission ihre Arbeit noch nicht aufnehmen konnte, wird die Bundesregierung nunmehr prüfen, ob die Arbeiten an dem Gesetzentwurf vorgezogen werden sollen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962 2347 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794 Frage II) : Wodurch ist es zu entschuldigen, daß in der Rückerstattungssache Otto Ernst Fritsch, Altenstadt (Hessen), Frankfurter Str. 25, gegen Deutsches Reich — Az 377 630 — Zo —, die seit 1953 anhängig ist, bis heute noch keine Entscheidung erging, das Entschädigungsamt Wiesbaden vielmehr 5 Jahre brauchte, um sich schließlich für unzuständig zu erklären und die Sache an die Wiedergutmachungsbehörde in Berlin zu verweisen, die 3 Jahre brauchte, um ihre Unzuständigkeit festzustellen und die Sache vor mehr als 1 Jahr nach München zu verweisen? Im besonderen Auftrag des Herrn Ministers über die bisherige Behandlung der Rückerstattungssache Fritsch teile ich Ihnen folgendes mit: Herr Fritsch hat im Jahre 1953 beim Entschädigungsamt Wiesbaden Entschädigungsansprüche angemeldet. Soweit dabei auch Ansprüche aus der Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände hergeleitet wurden, waren sie wegen der Subsidiarität des Entschädigungsrechts gegenüber dem Rückerstattungsrecht (§ 5 BEG) im Entschädigungsverfahren nicht durchsetzter. Diese Ansprüche konnten seinerzeit aber auch nicht in einem Rückerstattungsverfahren mit Erfolg geltend gemacht werden, weil die Anmeldefristen nach den von den alliierten Militärregierungen für die einzelnen Zonen Westdeutschlands und für Berlin (West) erlassenen Rückerstattungsgesetzen 1953 bereits abgelaufen waren. Die Rechtsgrundlage zur Verfolgung solcher Ansprüche hat vielmehr erst das am 23. Juli 1957 in Kraft getretene Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) gebracht. Gemäß § 30 BRUG ist dann die Sache an die 'Berliner Rückerstattungsorgane verwiesen und — nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit — an die Wiedergutmachungsorgane in München weiterverwiesen worden. Die Oberfinanzdirektion München hat den ihr erst am 19. Februar 1962 zugestellten Anspruch des Herrn Fritsch im Mai 1962 dem Grunde nach anerkannt. Eine Einigung über die Höhe des Anspruches war nicht möglich, weil Herr Fritsch, dessen Interessen im übrigen durch einen Rechtsanwalt wahrgenommen wenden, bisher keine ausreichenden Angaben zur Identifizierung der Gegenstände gemacht hat. Damit fehlt es an der Grundlage für die Bemessung des Schadensersatzbetrages. Die hierfür erforderlichen Ermittlungen sollen nunmehr von der Wiedergutmachungskammer beim Landgericht München vorgenommen werden, an die die 'Sache aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 1962 im Einvernehmen mit Herrn Fritsch verwiesen worden ist. Zu etwaigen Verzögerungen, die im Entschädigungsverfahren eingetreten sind, vermag ich nicht Stellung zu nehmen, da das Bundesentschädigungsgesetz von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird. Das Rückerstattungsverfahren hätte m. E. seit langem erledigt werden können, wenn Herr Fritsch die Ansprüche rechtzeitig substantiiert hätte. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lohmar (Fragestunde der 52. Sitzung vom 12. Dezember 1962, Drucksache IV/832, Frage V) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung des Truppenübungsplatzes Senne über die sogenannte Brunnenreihe hinaus? Wie ich bereits in der Fragestunde am 7. Dezember 1961 festgestellt habe, kann wegen des untragbaren Mangels an Übungsmöglichkeiten auf das westlich der Brunnenreihe liegende Gelände des Truppenübungsplatzes Senne nicht verzichtet werden. Nach Möglichkeit soll bis Ende 1965 das überwiegend im Bundeseigentum befindliche Erweiterungsgebiet freigemacht und der Rest, soweit er nicht bundeseigen ist, erworben werden.
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich dem Herrn Kollegen Dr. Thomas Dehler die herzlichsten Glückwünsche des Hauses zum heutigen 65. Geburtstag aus.

(Beifall.)

Für den verstorbenen Abgeordneten Kühn (Bonn) ist die Abgeordnete Frau Dr. Heuser in den Bundestag eingetreten. Frau Dr. Heuser ist in unserer Mitte. Ich heiße sie herzlich willkommen in diesem Hause.

(Beifall.)

Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Zur Frage I auf Drucksache IV/832 und zur Frage I auf Drucksache IV/833 haben sich die Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt.
Die Frage II auf Drucksache IV/832 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Der Präsident hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — überwiesen:
Verordnung Nr. 132 der Kommission zur Festsetzung von Referenzpreisen für Apfel
Verordnung Nr. 133 der Kommission zur Änderung der
Anlage I der Verordnung Nr. 60 der Kommission
Verordnung Nr. 134 der Kommission über die Ernte- und Bestandsmeldungen für Wein
Verordnung Nr. 135 der Kommission über die Festsetzung eines Zusatzbetrages für Einfuhren von geschlachteten Hühnern aus dritten Ländern
— Drucksache IV/766 —.

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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    a) ein Druckstück des Berichtes der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn vom 30. Januar 1960 — Drucksache 1602 der 3. Wahlperiode —
    b) ein Druckstück der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht — Drucksache zu 1602 der 3. Wahlperiode —
    c) die neuesten Wirtschaftsergebnisse der Deutschen Bundesbahn und ein Verzeichnis der Aufstellungen und Tabellen hierzu.
    Die Vorlagen werden als Drucksache IV/840 verteilt.
    Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung muß ergänzt werden um den Punkt „Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister". Wir werden damit gleich anschließend beginnen. Außerdem soll die heutige Tagesordnung nach einer interfraktionellen Vereinbarung um folgende Punkte ergänzt werden:
    1. Nachwahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament,
    2. Beratung des Mündlichen Berichts des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Ausfuhrvergütung für Wasserfahrzeuge (Drucksachen IV/737, IV/839),
    3. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten
    a) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs
    b) Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind (Drucksachen IV/739, IV/841),
    4. Beratung des Mündlichen. Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksachen IV/826, IV/843),
    5. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/775).
    Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur
    Eidesleistung der neu ernannten Bundesminister.
    Der Herr Bundeskanzler hat mir folgendes Schreiben übersandt:
    Ich beehre mich, anzuzeigen, daß die Bundesregierung umgebildet worden ist. Sie setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:
    2332 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1962
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Bundesminister für Wirtschaft und Stellvertreter des Bundeskanzlers Professor Dr. Ludwig Erhard,
    Bundesminister des Auswärtigen
    Dr. Gerhard Schröder,
    Bundesminister des Innern
    Hermann Höcherl,
    Bundesminister der Justiz
    Dr. Ewald Bucher,
    Bundesminister der Finanzen
    Dr. Rolf Dahlgrün,
    Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    Werner Schwarz,
    Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Theodor Blank,
    Bundesminister der Verteidigung Kai-Uwe von Hassel,
    Bundesminister für Verkehr
    Dr. Hans-Christoph Seebohm,
    Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen
    Richard Stücklen,
    Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
    Paul Lücke,
    Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
    Wolfgang Mischnick,
    Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen Dr. Rainer Barzel ,
    Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
    Alois Niederalt,
    Bundesminister für Familien- und Jugendfragen Dr. Bruno Heck ,
    Bundesminister für wissenschaftliche Forschung Hans Lenz,
    Bundesschatzminister
    Dr. Werner Dollinger,
    Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    Walter Scheel,
    Bundesminister für Gesundheitswesen
    Dr. Elisabeth Schwarzhaupt und
    Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Heinrich Krone.
    Meine Damen und Herren, die Eidesleistung des Herrn Bundesministers von Hassel soll zurückgestellt werden. Der Herr Bundeskanzler teilt dazu mit:
    Da der künftige Bundesminister der Verteidigung seine Amtsgeschäfte erst etwa Mitte Januar 1963 übernehmen kann, bitte ich, seine Vereidigung zunächst zurückzustellen.
    Vereidigt werden sollen nach Art. 64 des Grundgesetzes die neu ernannten Bundesminister, die bei der Amtsübernahme den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten haben.
    Ich bitte die Herren Bundesminister Dr. Ewald Bucher, Dr. Rolf Dahlgrün, Dr. Rainer Barzel, Alois Niederalt, Dr. Bruno Heck und Dr. Werner Dollinger einzeln zur Eidesleistung heranzutreten und den nach Art. 56 des Grundgesetzes bei der Übernahme ihres Amtes vorgeschriebenen Eid zu leisten.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Ich werde den Eid vorsprechen und bitte die Herren Bundesminister, ihn mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu bekräftigen.
    Der Eid lautet:
    Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
    Ich rufe auf Herrn Bundesminister der Justiz, Dr. Ewald Bucher. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten?