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ID0404521700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, den 7. November 1962 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Hübner 1949 A Fragestunde (Drucksache IV/708) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlassene Unterrichtung des Innenministers von Nordrhein-Westfalen in der Sache „Spiegel" Höcherl, Bundesminister . . 1949 B, C, D, 1950 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1949 C, D Dr. Schäfer ,(SPD) . . . 1949 D, 1950 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 1950 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Unterrichtung des Hamburger Innensenators und des Kriminaldirektors Dr. Land Höcherl, Bundesminister . . . . 1950 B, D Dr. Schäfer (SPD) 1950 C, D Frage des Abg. Dr. Schäfer: Informierung des Hamburger Innensenators durch Ministerialdirigent Toyka Höcherl, Bundesminister . 1951 A, B, C, D, 1952 C, D, 1953 A, B Dr. Schäfer (SPD) 1951 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1951 C Erler (SPD) . . . . 1951 D, 1952 B, C Spies (CDU/CSU) 1952 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 1952 D Lohmar (SPD) . . . . . . . . 1952 D Frage des Abg. Jahn: Keine Beschlagnahme der Nr. 41 des „Spiegel" Höcherl, Bundesminister . . . . 1953 C, D, 1954 A, B, C, D, 1955 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 1953 C, D Ehren (CDU/CSU) . . . . . . . 1953 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1954 A Erler (SPD) 1954 A, B Sänger (SPD) . . . . . . . 1954 B, C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . . 1954 D Dr. Mummer (SPD) . . . . . . . 1955 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Anfertigung des Gutachtens Höcherl, Bundesminister . . 1955 A, B, C Dr. Mommer (SPD) 1955 B Dr. Schäfer (SPD) 1955 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1955 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1955 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1962 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Staatssekretär Dr. Strauß und die Unterrichtung des Bundesjustizministers Höcherl, Bundesminister . . . . 1955 D, 1956 A, B, C, D, 1957 A, B, C, D Schmitt-Vockenhausen ,(SPD) . . . 1956 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1956 A, B Erler (SPD) 1956 B Wittrock (SPD) 1956 C Dr. Mommer (SPD) 1956 C Ritzel (SPD) . . . . 1956 D, 1957 A, B Dr. Kohut (FDP) 1957 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 1957 C Merten (SPD) . . . . . . . . 1957 C Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Durchlesen der Fahnenabzüge des „Spiegel" Nr. 44 Höcherl, Bundesminister 1957 D, 1958 A, C, 1959 A, Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . • . . 1958 A, C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 1958 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1959 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Einschränkung der Benutzung der Räume und technischer Einrichtungen Höcherl, Bundesminister . . . . 1959 C, D, 1960 A, B, C Dr. Arndt (Berlin) .(SPD) . . . 1959 C, D Sänger (SPD) 1960 A Rehs (SPD) . . . . . . . . 1960 A Dr. Kohut (FDP) 1960 B, C Frage des Abg. Wittrock: Festnahme des „Spiegel"-Redakteurs Ahlers in Malaga Höcherl, Bundesminister 1960 B 1961 C, D, 1962 A, B, C, D, 1963 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1961 C, D Lohmar (SPD) 1962 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . 1962 A, B, C Ritzel (SPD) 1962 C, 1963 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 (Nachtragshaushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/699) — Erste Beratung —; verbunden mit dein Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/700) — Erste Beratung — Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1963 D Begrüßung des Präsidenten des Schweizerischen Nationalrates 1979 B Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksache IV/703) ; in Verbindung mit der Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern (Drucksache IV/704) Bading (SPD) 1891 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 1891 B Seuffert (SPD) 1891 D Erklärung gemäß § 36 GO Abg. Ritzel (SPD) . . . 1980 C, 1983 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 1981 D, 1983 B, D, 1993 A, 1998 A Erler (SPD) 1983 A, 1985 B, 1990 D, 2010 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 1984 D, 2005 C Höcherl, Bundesminister 1985 D Dr. Mende (FDP) . . . . . . 1987 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1988 A, D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 1988 C Jaksch (SPD) 1989 C Wacher (CDU/CSU) 1990 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 1995 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 1996 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 1999 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 2002 B Memmel (CDU/CSU) 2004 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 2006 A Nächste Sitzung 2010 D Anlage 2011 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1962 1949 45. Sitzung Bonn, den 7. November 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 12. 11. Arendt (Wattenscheid) 7. 11. Auge 19. 11. Bergmann 7. 11. Biegler 10. 11. Dr. Bucher 9. 11. Dr. Burgbacher 7. 11. Ehnes 9. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Gleissner 9. 11. Hahn (Bielefeld) 9. 11. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 9. 11. Illerhaus 8. 11. Dr. Jaeger 7. 11. Frau Klee 9. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 11. Kühn (Bonn) 31. 12. Kühn (Hildesheim) 9. 11. Kuntscher 31. 12. Lenz (Brühl) 7. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Löhr 9..11. Lücker (München) 7. 11. Margulies 7. 11. Mauk 7. 11. Müller (Ravensburg) 7. 11. Dr. Nissen 7. 11. Opitz 7. 11. Dr.-Ing. Philipp 7. 11. Frau Dr. Probst 8. 11. Rademacher 9. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 7. 11. Schütz 7. 11. Seidl (München) 9. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Wahl 15. 11. Walter 9. 11. Weinkamm 7. 11. Wischnewski 7. 11. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 30. 11. Dr. Harm 1. 12. Richarts 16. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Nach den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres ergibt sich noch kein klares Bild über den endgültigen Ablauf des Haushalts 1962. Die Finanzierung des Haushalts ist bisher ohne größere Schwierigkeiten möglich gewesen. Das ist darauf zurückzuführen, daß auf dem Baugebiet konjunkturbedingte Sperren angebracht wurden und sich in einigen Einzelplänen größere Minderausgaben infolge der verspäteten Verabschiedung des Haushalts ergeben. Vor allem aber sind für das bisher erreichte Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben auch die freiwilligen Beiträge der Länder mitbestimmend gewesen, die zum Teil bereits in die Bundeskasse geflossen sind.
    Die Bundesregierung legt nunmehr zum Bundeshaushalt 1962 einen Nachtrag vor, um neue Ausgabeverpflichtungen des Bundes zu decken, die nach Verabschiedung ides Haushalts unabweisbar geworden sind. Die Gesamtsumme des Nachtrags beläuft sich auf 481 Millionen DM.
    Bei den Mehraufwendungen für Angestellte und Arbeiter handelt es sich um die Auswirkungen der im Juni dieses Jahres abgeschlossenen Tarifverträge.
    Die Mittel für eine Beihilfeleistung des Bundes an die Küstenländer zur Milderung der durch die Flutkatastrophe entstandenen Schäden an gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben tragen einem Wunsch dieses Hohen Hauses Rechnung. Auf Grund eines Verwaltungsabkommens mit den betreffenden Ländern wird der Bund zwei Drittel dieser Aufwendungen übernehmen, die auf rund 360 Millionen DM beziffert sind. Im Nachtragsentwurf ist eine erste Rate von 100 Millionen DM ausgebracht.
    Bei den Anforderungen zugunsten des Steinkohlenbergbaus handelt es sich um 'die Durchführung von Sofortmaßnahmen, die später durch gesetzliche Maßnahmen fundiert werden sollen. Hiermit wird sich das Hohe Haus noch eingehend beschäftigen müssen.
    Durch die Erhöhung der Bundeshilfe für Berlin um 150 Millionen DM sollen vor allem die Einnahmeausfälle im Berliner Landeshaushalt ausgeglichen werden, die durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) vom 26. Juli 1962 hervorgerufen werden.

    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Mittel für die Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt sind mit dem Nachtrag nicht angefordert, obwohl noch für das Jahr 1962 Mittel in Höhe von etwa 60 Millionen DM benötigt werden. Hierauf konnte mit Rücksicht auf die im Ernährungshaushalt — Einzelplan 10 — enthaltene grundsätzliche Ermächtigung verzichtet werden, etwaige Mehreinnahmen aus Abschöpfungen oder Minderausgaben aus nicht benötigten Bewilligungen für diese Zwecke zu verwenden.
    Die Deckung dieses Nachtragshaushalts soll durch gezielte Kürzungen erfolgen. In Höhe von 295 Millionen DM wird die im Interesse der Beeinflussung der Baukonjunktur nach § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 ausgebrachte Sperre der Baumittel in eine echte Kürzung umgewandelt. Das ist möglich und vertretbar, weil jetzt im November zu übersehen ist, daß auf Grund der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung tatsächlich Minderausgaben in dieser Höhe verbleiben werden.
    Weitere Kürzungen in Höhe von 186 Millionen DM können im Schuldenhaushalt vorgenommen werden, weil nach Ablauf der ersten 10 Monate des Rechnungsjahres 1962 feststeht, daß Mittel in dieser Höhe, auch wenn noch weitere Kreditaufnahmen des Bundes zu Lasten des Haushalt 1962 erfolgen, nicht abfließen werden.
    Mit dieser Deckung des Nachtragshaushalts durch gezielte Kürzungen bleiben die Endsummen der Einnahmen und Ausgaben mit 53,4 Milliarden DM bestehen. Das Ausgabevolumen des Haushalts 1962 verändert sich dadurch nicht, was ein vordringliches Anliegen der Bundesregierung war und ein Beispiel für die kommenden Haushaltsjahre sein muß.

    (Beifall bei der FDP.)

    Der gegenwärtige Stand der Haushaltsabwicklung bietet auch unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts ein zu günstiges Bild der Finanzlage des Bundes; denn es muß mit Mindereinnahmen aus Steuern von etwa 500 Millionen DM und aus zur Haushaltsdeckung geeigneten Krediten von 600 bis



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    800 Millionen DM gerechnet werden. Bisher standen den Mindereinnahmen entsprechende Minderausgaben gegenüber. In den letzten beiden Monaten des Rechnungsjahres muß aber mit einem schnelleren Abfluß der Mittel gerechnet werden. Ein Ausgleich der Haushaltsrechnung setzte Minderausgaben von über einer Milliarde D-Mark voraus. Daraus ergibt sich, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt freie Dekkungsmittel für zusätzliche Ausgaben nicht nachgewiesen werden können.
    Nicht unerwähnt bleiben darf, daß der Bundesminister der Verteidigung eine Nachforderung zum Einzelplan 14 über 7- bis 800 Millionen DM geltend macht, um die nach dem 13. August 1961 eingeleiteten Maßnahmen termingemäß verwirklichen zu können.
    Angesichts der oben genannten Unsicherheiten und der Tatsache, daß die Ausgaben für die Verteidigung unabweisbar sein dürften, steht die Bundesregierung im Hinblick auf den Initiativantrag auf eine Überbrückungshilfe an Beamte und Ruhegehaltsempfänger des Bundes für 1962 vor einer großen Schwierigkeit. Auf der einen Seite ist die Berechtigung dieser Forderung nicht zu verkennen. Auf der anderen Seite belastet dieser Initiativantrag den Haushalt 1962 mit 134 Millionen DM ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bundesbahn mit 107,5 Millionen DM und die Bundespost mit 74 Millionen DM.
    Bei Betrachtung der Gesamtlage darf nämlich nicht übersehen werden, daß jedes Defizit und jeder größere Vorgriff, die das Rechnungsjahr 1963 vorbelasten, den an sich schon schwierigen Haushaltsausgleich 1963 und damit auch die Beschlüsse der Bundesregierung hierzu vom 11. und 12. September außerordentlich gefährden.
    Die Bundesregierung hofft zuversichtlich, daß es unter der Voraussetzung eines Eingangs der Länderbeiträge von 1050 Millionen DM gelingen wird, durch straffe Bewirtschaftungsmaßnahmen den Abschluß 1962 ohne ungünstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 1963 zu ermöglichen. Es bleibt mir, gerade an dieser Stelle, den Länder nochmals den Dank der Bundesregierung und meinen Dank für ihre freiwillige Leistung zur Überwindung der Haushaltsschwierigkeiten des Bundes im Rechnungsjahr 1962 auszusprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Entwurf des Bundeshaushalts 1963 ist ein integrierender Bestandteil des Ihnen am 9. Oktober dieses Jahres in der Regierungserklärung durch den Herrn Bundeskanzler vorgetragenen Stabilisierungsprogramms.
    Ausgangspunkt des Regierungsprogramms wie auch des Haushaltsentwurfs war die Feststellung, daß sich nach dem ungewöhnlichen Wirtschaftswachstum der Aufbaujahre eine Normalisierung mit sehr viel bescheideneren realen Zuwachsraten des Sozialprodukts anbahnt. Eine Übernachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und eine Knappheit an Arbeitskräften haben außerdem erhebliche Preis- und Lohnsteigerungen heraufbeschworen, die die Bevölkerung beunruhigen und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber dem Ausland in Frage zu stellen beginnen.
    Trotz nachlassender Expansionskraft bei Teilen der Wirtschaft hat die Übernachfrage im allgemeinen und insbesondere im Bausektor angehalten. Hier lagen die Preise für Bauleistungen an Wohngebäuden im August 1962 um 6,3 v. H. über dem Vorjahresstand und um rund 33 v. H. über dem Jahresdurchschnitt 1958. Auch im Straßenbau war der Preisauftrieb in letzter Zeit kaum minder stark. Diese Kostensteigerung im Bauwesen ist — um mit den Worten des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung zu sprechen — ein Krankheitsherd, der die gesamte Wirtschaft infiziert.
    Die Bundesregierung ist bemüht, die volkswirtschaftlich schädliche Übernachfrage nach Bauleistungen zu beseitigen. Neben dem Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit und der vom Bund vorgenommenen Beschränkung seiner Bautätigkeit durch eine Sperre in Höhe von 20 v. H. der bauwirksamen Haushaltsmittel hat die Bundesregierung mit ihrer Erklärung vom 9. Oktober 1962 Maßnahmen zur Verminderung der Übernachfrage eingeleitet.
    Der angestrebte Erfolg derartiger konjunkturpolitischer Maßnahmen kann jedoch nur dann eintreten, wenn sich Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in gleichem Maße derartigen Maßnahmen unterziehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Hier steht der Bundesregierung noch eine große Aufgabe bevor.
    Alle diese Maßnahmen sollen nur erreichen, daß bei sinnvollen Kosten und Preisen optimale Leistungen im Baubereich erzielt werden. Zur Wohnungsversorgung der Bevölkerung sollen auch weiterhin ausreichend Wohnungen gebaut werden, um nach mehr als vier Jahrzehnten zwangswirtschaftlicher Bindungen im Wohnungswesen die Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft vornehmen zu können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung übersieht nicht, daß durch einen solchen Anpassungsvorgang Härtefälle eintreten und durch die sich dann bildenden Marktmieten in Einzelfällen sozial unzumutbare Mietbelastungen eintreten können. Zur Milderung solcher Härtefälle wird die Einführung von Wohnbeihilfen (Miet- und Lastenbeihilfen) auf gesetzlicher Grundlage vorbereitet.
    Im ersten Halbjahr 1962 hat der reale Anstieg des Bruttosozialprodukts nach Zuwachsraten in 1960 von 8,8 v. H. und in 1961 von 5,3 v. H. nur noch 3,5 v. H. betragen. Die Produktivität ist je Erwerbstätigem nur noch um gut 2 v. H. angestiegen, während die Bruttolöhne je beschäftigten Arbeitnehmer weit stärker zugenommen haben, und zwar um 8,4 v. H.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Unter diesen Umständen wird der Konkurrenzdruck des Auslands immer spürbarer. Die Einfuhr
    ist mit 12,5 v. H. in den ersten neun Monaten des



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    laufenden Jahres gegenüber der Vergleichszeit des Vorjahres weit stärker als die Ausfuhr mit nur noch 3,2 v. H. gestiegen. Diese Entwicklung muß in allen ihren Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft erkannt und es muß entsprechend dieser Erkenntnis gehandelt werden.
    In Kenntnis und unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge hat sich die Bundesregierung entschlossen, sich nicht mit den Maßnahmen auf dem Bausektor zu begnügen, sondern den gesamten Haushalt 1963 in den Dienst der Preisstabilisierung zu stellen. Die Bundesregierung geht damit mit gutem Beispiel voran. Sie appelliert an das Hohe Haus, den Haushaltsausschuß im besonderen, ihre Bemühungen um eine konjunkturgerechte Haushaltsgebarung voll zu unterstützen. Die Billigung dieser Grundsätze durch das Hohe Haus bei der Beratung des Bundeshaushalts 1962 bestärkt mich in der Annahme, daß diese Bitte auf fruchtbaren Boden fallen wird.
    Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf ist mit seinem Ausgabevolumen von 56,8 Milliarden DM das Ergebnis einschneidender Kürzungen der Anforderungen der Ressorts. Diese Kürzungen erforderten viel Verständnis seitens meiner Kabinettskollegen für die erwähnten Zusammenhänge und für die Notwendigkeit, noch so berechtigte Einzelwünsche hinter der einen großen gemeinsamen Aufgabe — nämlich den Haushalt in den Dienst der Preisstabilisierung zu stellen und Steuererhöhungen zu vermeiden — zurücktreten zu lassen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Nur dieser Einsicht ist es zuzuschreiben, daß das sprunghafte Ansteigen der Bundesausgaben gebremst und daß die Ausgaben einerseits den realen Möglichkeiten des volkswirtschaftlichen Angebots angepaßt, andererseits aber auch mit den im Rahmen des öffentlichen Gesamthaushalts ohne Steuererhöhungen erzielbaren Einnahmen in Einklang gebracht werden konnten.
    Gegenüber dem Volumen des Haushalts 1962 ist 1963 die Ausgabensteigerung auf 2,8 Milliarden DM — also auf rund 5 v. H. - begrenzt. Auch diese Steigerung ist bedeutend. Bedenken wir aber, daß sich allein die neuen unabweisbaren Ausgaben für 1963 auf 5,4 Milliarden DM belaufen. Die Begrenzung des tatsächlichen Mehrbedarfs auf 2,8 Milliarden DM war daher nur durch Streichung und Strekkung von Ausgaben in Milliardenhöhe erreichbar. Das scheint mir unzweifelhaft ein Erfolg zu sein.
    So sind auch die Mittel für Bauausgaben für das Rechnungsjahr 1963 mit Rücksicht auf die konjunkturellen Überhitzungserscheinungen auf dem Bausektor unter Anlegung eines strengen Maßstabes veranschlagt worden. Sämtliche im Entwurf des Haushaltsplans aufgenommenen Bauvorhaben sind deshalb vom Bedarf her notwendig. Die von der Bundesregierung auch für 1963 vorgesehene allgemeine 20 v. H.-Sperre (§ 8 des Haushaltsgesetzes) ist ausschließlich unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten und nicht aus Deckungsgründen beschlossen worden. Mit diesem Ziel der Bundesregierung wäre die Umwandlung eines Teiles der konjunkturpolitischen Sperre in eine Kürzung um 100 Millionen DM aus finanzpolitischen Gründen im gegenwärtigen Zeitpunkt unvereinbar.
    Von den unabweisbaren Mehrausgaben entfallen auf: Militärische und zivile Verteidigung 2,0 Milliarden DM — für den Verteidigungshaushalt sind nunmehr 17 Milliarden DM vorgesehen — auf gesetzliche Regelungen oder vertragliche Verpflichtungen 1,5 Milliarden DM, auf sonstige unabweisbare Ausgaben 1,9 Milliarden DM.
    Auch der Bundeshaushalt 1963 wird wieder geprägt durch die großen kaum beeinflußbaren Ausgabeblöcke für die äußere Sicherheit und für die innere Sicherheit, für das Verkehrswesen, für ' die Ernährung, für die Kriegsfolgengesetzgebung und für die Entwicklungshilfe.
    Für Verteidigungsausgaben sind insgesamt rund 18,4 Milliarden DM veranschlagt, davon 17 Milliarden DM für die Bundeswehr, 0,6 Milliarden DM für Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt verbündeter Streitkräfte und 0,8 Milliarden DM für die zivile Verteidigung. Die Verteidigungsausgaben steigen damit gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Milliarden DM = 12,9 v. H. Rechnet man die Berlinhilfe, die ihrer politischen Bedeutung wegen nach Auffassung der Bundesregierung auch zur Sicherung unserer Freiheit nach außen gehört, den Verteidigungsaufwendungen hinzu, betragen die Verteidigungsausgaben im weiteren Sinne mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben des Bundes, nämlich 35,4 v. H.
    Die Bundesregierung glaubt, mit der Bereitstellung dieser nicht unerheblichen Mittel erneut ihre Entschlossenheit bekundet zu haben, einen angemessenen Beitrag zur Stärkung der gemeinsamen Verteidigungskraft der westlichen Welt im Interesse der Erhaltung des Friedens zu leisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie ist mit dem Beitrag für das Rechnungsjahr 1963 an die Grenze dessen gegangen, was von der Bundesrepublik für die äußere Sicherheit aufgebracht werden kann, ohne daß andere für die politische und wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik wesentliche Aufgaben zurückgestellt werden.
    Die 17 Milliarden DM für die eigenen Streitkräfte setzen sich zusammen aus 7,9 Milliarden DM für die laufenden Kosten und 9,1 Milliarden DM für Materialbeschaffungen, militärische Bauten und Wohnungen für Angehörige der Bundeswehr.
    Die Ausgabensteigerung für die eigenen Streitkräfte beruht zum überwiegenden Teil auf Materialbeschaffungen im In- und Ausland. Der ständige Prozeß einer Anpassung an die technische und militärische Entwicklung fordert hier zwangsläufig seinen Tribut. Außerdem führt die Personalvermehrung im Zuge des weiter fortschreitenden Aufbaus der Bundeswehr zu einer Steigerung der Personalausgaben. Der Personalbestand wird sich gegenüber dem Rechnungsjahr 1962 für das militärische Personal von 415 000 um 28 000 auf 443 000 und für das zivile Personal von rund 152 000 um 17 700 auf rund 170 000 erhöhen.



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    Die auf 400 Millionen DM erhöhten Mittel für den Wohnungsbau für Soldaten und Zivilbedienstete der Bundeswehr sind durch 180 Millionen DM überplanmäßig bereitgestellter Mittel verstärkt worden.
    Für die zivile Verteidigung sind 817 Millionen vorgesehen. Damit werden neben der fortschreitenden Aufstellung eines Warn- und Alarm,d'ienste.s und eines Luftschutzhilfsdienstes insbesondere Maßnahmen igefördert, die der Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs sowie der Funktionsfähigkeit der Fernmeldenetze der Deutschen Bundespost und der Bundesverkehrsverwaltung dienen. Außerdem sollen weitere Vorräte an Lebens- und Futtermitteln sowie an Arzneimitteln angelegt werden.
    Die Bundeshilfe für Berlin, die der Bund zur wirtschaftlichen und sozialen Sicherung und zum Wiederaufbau Berlins leistet, hat seit dem 13. August 1961 eine zusätzliche politische Bedeutung erhalten. Im Rahmen des damals beschlossenen 500 Millionen-Programms ist im Bundeshaushalt 1962 die Finanzhilfe für den Haushalt Berlin allein um 446 Millionen DM auf über 1,5 Milliarden DM erhöht Worden, um Auswirkungen der Gewaltmaßnahmen dies 13. August 1961 auf die Berliner Bevölkerung zu mindern und die Aufwärtsentwicklung von Berlin weiter zu fördern. Von den damals ergriffenen Maßnahmen haben sich die 'Förderung des Zuzugs von Arbeitskräften nach Berlin und die Familiengründungsdarlehen besonders bewährt, so daß sie fortgeführt werden sollen. Dazu tritt der im Nachtragsentwurf vorgesehene weitere Zuschuß von 150 Millionen DM.
    Im 'Entwurf des Bundeshaushalts 1963 sind für Berlin Zuschüsse und Darlehen von insgesamt 1687 Millionen DM vorgesehen. Dieser Beitrag ist auf Grund der bisher übersehbaren Entwicklung geschätzt worden. Wie in jedem Jahr werden auch diesmal Verhandlungen mit dem Senator für Finanzen über den nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes zu beschließenden Finanzhilfebetrag notwendig. Deshalb vermag ich auch noch nicht abschließend zu den höher liegenden Anmeldungen Berlins Stellung zu nehmen. Ich kann heute dazu nur erklären, daß Berlin — wie bisher — jede notwendige Bundeserhalten wird.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Diese Bundeshilfe muß Ausdruck dafür sein, daß die Bundesrepublik hinter dieser Stadt steht, die ein Bollwerk des freien Westens ist.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Neben den Ausgaben für die Verteidigung — die äußere Sicherheit — sind es die Ausgaben für die Sozialleistungen — für die innere Sicherheit —, die den Bundeshaushalt .am stärksten belasten. 12,6 MilHarden DM sind bereits im Haushalt 1963 für Sozialleistungen im engeren Sinne vorgesehen.
    Die Träger der Sozialversicherung erhalten an Bundeszuschüssen 7 Milliarden DM, das sind 0,5 Milliarden DM mehr als im Vorjahr. Für die Kriegsopferversorgung sind fast 4 Milliarden DM vorgesehen. 700 Millionen DM sind für Zwecke der Kriegsfolgenhilfe veranschlagt. 424 Millionen DM entfallen auf das Kindergeld für Zweitkinder. Der Bundeszuschuß zum Lastenausgleich beträgt 361 Millionen DM. Der Rest verteilt sich auf kleinere Positionen.
    Insgesamt ergibt sich für das Rechnungsjahr 1963 im Haushalt eine Zunahme der Sozialausgaben im engeren Sinne um 228 Millionen DM.
    Von dem Mehrbedarf in Höhe von 500 Millionen DM für die Zuschüsse zur Sozialversicherung werden 375 Millionen DM benötigt für die an die Lohnentwicklung gebundenen Zuschüsse des Bundes zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten. Der Mehrbedarf zur Deckung ides Defizits bei der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 145 Millionen DM. Er wird im wesentlichen zur Finanzierung der Rentenerhöhungen benötigt.
    Auf die mit der Neuordnung der Kriegsopferversorgung und des Kindergeldrechts in Zusammenhang stehenden Fragen komme ich noch zu sprechen.
    Betrachtet man die Ausgaben für die soziale Sicherung im weiteren Sinne, zu denen insbesondere die Leistungen nach Art. 131 des Grundgesetzes gehören, so kommt man zu einem Gesamtaufwand von etwas über 15 Milliarden DM, das sind 27,3 v. H. der Gesamtausgaben des Bundes.
    Zusammen mit den Ausgaben für die Verteidigung belaufen sich also die Ausgaben für die innere und äußere Sicherheit in dem eben umschriebenen Sinne auf rund 33,4 Milliarden DM oder 60,7 v. H. der Gesamtausgaben des Bundes.
    In den genannten Zahlen sind noch nicht die Ausgabebelastungen berücksichtigt, die für gesetzgeberische Maßnahmen des Jahres 1963 entstehen. Die Bundesregierung hat angekündigt, daß sie dem Bundestag zu gleicher Zeit drei untereinander unlösbar verbundene Gesetzentwürfe über das Kindergeld, die Lohnfortzahlung und die Krankenversicherungsreform, sowie Gesetzentwürfe über die Beseitigung von Härten in der Kriegsopferversorgung, in der Flüchtlingsgesetzegbung und bei der Kriegsgefangenenentschädigung vorlegen wird. Durch diese neuen Sozialgesetze wird der Bundeshalthalt 1963 zusätzlich mit mehr als 1 Milliarde DM belastet werden. In den folgenden Rechnungsjahren wird die Mehrbelastung — umgerechnet auf ein volles Rechnungsjahr — weit höher liegen.
    Die Bundesregierung stellt durch dieses Paket von Sozialgesetzen unter Beweis, daß sie sich auch in schwieriger Finanzlage sowohl ihrer sozialen Verantwortung als auch ihrer Verpflichtungen gegenüber den Kriegsgeschädigten voll bewußt ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie sieht insbesondere in den Leistungen an die Opfer des Krieges die Erfüllung einer Ehrenschuld, die dem deutschen Volke in seiner Gesamtheit gegenüber diesem besonders hart getroffenen Personenkreis obliegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    Wenn die Bundesregierung Mittel für diese Gesetzentwürfe im Entwurf des Haushaltsplanes nicht veranschlagt hat, so liegt dies daran, daß bei der Aufstellung des Haushaltsplanes der Inhalt dieser Gesetzentwürfe im einzelnen, der Zeitpunkt der Vorlage, die Dauer der Behandlung im Parlament, der Zeitpunkt des Inkrafttretens und damit auch die genauen Kosten noch nicht zu übersehen waren. Die für diese Gesetze erforderlichen Mittel werden in einem Nachtragshaushalt veranschlagt werden. Dabei kann ich allerdings nicht verhehlen, daß die Finanzierung zunächst von den Steuereingängen, insbesondere etwaigen Steuermehreinnahmen, und letzten Endes auch von dem Ausgang der Verhandlungen mit den Ländern über eine Veränderung des Anteils an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zugunsten des Bundes abhängt.
    Aber das sind nicht die einzigen Sorgen, die die Bundesregierung angesichts des Sozialhaushalts bewegen. Mit den jetzt erstmals vorliegenden versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für den 1. Januar 1959 werden neue Probleme aufgeworfen. Sie haben die Bundesregierung veranlaßt, eine Überprüfung vorzusehen, welche Maßnahmen erforderlich werden, um bei Aufrechterhaltung der vorgesehenen Leistungen in der Rentenversicherung zu verhindern, daß einerseits die Beitragslast der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber untragbar wird oder andererseits dem Bundeshaushalt untragbare Mehrbelastungen zugemutet werden. Im Zusammenhang damit ergibt sich die Frage einer Abstimmung der verschiedenen Sozialleistungen aufeinander derart, daß die Leistungsberechtigten nicht glauben versuchen zu müssen, sich gegenseitig den Rang abzulaufen.
    Ich komme nunmehr zu den Verkehrsausgaben. Für den weiteren Ausbau der Verkehrswege und deren Anpassung an das gestiegene Verkehrsvolumen auf der Straße, der Schiene und den Wassterstraßen sowie in der Luft sind im Rechnungsjahr 1963 die gleichen Ansätze wie im laufenden Rechnungsjahr, nämlich 4,288 Milliarden DM vorgesehen.
    Mit den Mitteln des Straßenbauplans in Höhe von rund 2,4 Milliarden DM wird es möglich sein, die Straßenbaumaßnahmen des Bundes kontinuierlich und zügig fortzuführen und die Leistungsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes weiter zu steigern. Sollte es gelingen, die Vorbereitung der Baumaßnahmen — z. B. die Grundstücksbeschaffung und die Planung — zu beschleunigen, wird die Bildung von Resten vermieden und werden im Rechnungsjahr 1963 rund 350 Millionen DM mehr Mittel als 1962 verbaut werden können. Die zeitlich befristete Beschränkung der Zweckbindung der Mineralölsteuer für den Straßenbau, die in § 9 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1963 vorgesehen ist, dürfte daher keinerlei Einschränkung des Bundesstraßenbaues nach sich ziehen.
    Für die Deutsche Bundesbahn sind wie im Vorjahr insgesamt 1 047 Millionen DM vorgesehen. Ich habe während meiner Amtszeit wiederholt darauf hingewiesen — und ich möchte es auch heute noch einmal nachdrücklichst betonen —, daß es in erster
    Linie Aufgabe der Deutschen Bundesbahn selbst ist, den Ausgleich ihrer Rechnung anzustreben. Ich verkenne nicht, daß einer Verwirklichung dieser Forderung große Schwierigkeiten entgegenstehen. Obwohl die Deutsche Bundesbahn sich einer verschärften Wettbewerbslage durch den Güterkraftverkehr auf der einen und die Binnenschiffahrt auf der anderen Seite gegenübersieht, wird sie versuchen müssen, ihre Einnahmen durch eine entsprechende Tarifpolitik zu erhöhen. Die Deutsche Bundesbahn wird mit Zustimmung der Bundesregierung zum 1. Januar 1964 eine Reihe von Güter- und Personentarifen der veränderten Kostenlage anpassen, um Mehreinnahmen von etwa 280 Millionen DM zu erzielen.
    Daneben wird die Deutsche Bundesbahn mit allen Mitteln versuchen müssen, ihre Kosten durch Rationalasierung ihrer Organisation und durch arbeitskraftsparende Investitionen zu senken. Hierzu soll im Rechnungsjahr 1963 dadurch ein wesentlicher Beitrag des Bundes geleistet werden, daß der Kapitaldienst für eine weitere Anleihe über 500 Millionen DM, die die Deutsche Bundesbahn im Geschäftsjahr 1963 begibt, vom Bundeshaushalt übernommen wird. Dem Eigenkapital der Deutschen Bundesbahn wird dadurch in den Jahren 1962 und 1963 1 Milliarde DM zugeführt, um damit ein umfangreiches Investitionsprogramm zu finanzieren.
    Diese Rationalisierungsmaßnahmen müssen mit der größten Beschleunigung durchgeführt werden, da die Zuschußleistungen des Bundeshaushalts nur vorübergehender Natur sein können und die Deutsche Bundesbahn bei einem fortschreitenden Zusammenwachsen des Gemeinsamen Marktes auf dem Verkehrsgebiet mit einem verschärften Wettbewerb rechnen muß.
    Die vorstehenden Grundsätze für die Betriebswirtschaft der Deutschen Bundesbahn müssen auch für die Wirtschaftsführung der Deutschen Bundespost gelten, die sich allerdings in einer ungleich günstigeren Lage befindet, da auf verschiedenen Gebieten ihre Monopolstellung nicht angetastet wurde. Die Deutsche Bundespost wird ebenfalls zum 1. Januar 1964 einen Teil ihrer Tarife der veränderten Kostenlage anpassen, um aus ihrer gegenwärtigen defizitären Entwicklung herauszukommen und in der Lage zu sein, ihre notwendigen Investitionen zu finanzieren.
    Wegen der Auswirkung auf die Wettbewerbslage im Verkehr werden von mir vielleicht noch einige Ausführungen zu der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr erwartet. Ihnen ist der Initiativgesetzentwurf zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes bekannt, der darauf hinausläuft, die Beförderungsteuer von gegenwärtig 5 Pf je t/km in zwei Stufen auf den Satz von 1 Pf zu senken. Der Entwurf wird zur Zeit in meinem Hause unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. Da die Beförderungsteuer für den Werkverkehr seinerzeit durch das Verkehrsfinanzgesetz 1955 aus verkehrspolitischen Gründen eingeführt worden ist, muß ich mich außerdem noch mit dem Bundesverkehrsminister in Verbindung setzen.
    Mit den Ansätzen für den Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen von



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    rund 435 Millionen DM wird es möglich sein, den Ausbau der laufenden großen Wasserbauvorhaben, wie z. B. die Moselkanalisierung, den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals, die Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtstraße und die Modernisierung des NordOstsee-Kanals sowie die Anpassung der Seewasserstraßen zu den deutschen Häfen an die immer grösser werdenden Schiffstypen, zügig fortzusetzen und die Mittelweserkanalisierung zu Ende zu führen. Über die Inangriffnahme weiterer Großbauvorhaben, wie der Jade-Vertiefung, der Bau des NordSüd-Kanals sowie über die Forderung des Saarlandes nach einer Kanalverbindung, sind von der Bundesregierung noch keine Entscheidungen getroffen.
    Durch die schon mehrere Jahre anhaltende Frachtenbaisse, die insbesondere durch das weltweite Überangebot an Laderaum hervorgerufen wurde, sind deutsche Reedereien in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten. Bekanntlich hatte sich die Bundesregierung bereit erklärt, in den Jahren 1962 und 1963 eine Hilfe für die Seeschiffahrt in Höhe von je 80 Millionen DM in den Bundeshaushalt aufzunehmen. Da die Frachtenbaisse noch anhält und der Modernisierungsbedarf noch nicht gedeckt ist, ist die Beibehaltung des Ansatzes von 80 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1963 gerechtfertigt. Damit wird zugleich ein fühlbarer Beitrag zur Beschäftigung der deutschen Werftindustrie geleistet, die sich durch die Überkapazität im Weltschiffbau und die Subventionspolitik verschiedener Schiffbauländer in einer höchst ungünstigen Lage befindet. Zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit wird eine Erhöhung der Umsatzsteuerrückvergütung erwogen. Die Erörterungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen.
    Der wachsenden Bedeutung des Luftverkehrs wird durch Erhöhung der Gesamtansätze um 17 Millionen DM auf rund 211 Millionen DM Rechnung getragen. Damit sollen vor allem die flugsicherungstechnischen Einrichtungen auf den neuesten Stand der Hochfrequenztechnik gebracht werden.
    Für die Deutsche Lufthansa ist wiederum ein Betriebszuschuß zur Verlustdeckung von 45 Millionen DM und ein Investitionsbeitrag von 40 Millionen DM vorgesehen. Auch von der Lufthansa muß erwartet werden, daß sie ihre Investitionsprogramme noch stärker als bisher nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichtet und unwirtschaftliche Kapazitätsausweitungen vermeidet. Das Endziel - eine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung — darf auch bei diesem Unternehmen ungeachtet aller internationalen Schwierigkeiten und Beengungen nicht aus den Augen verloren werden. Eine Diskriminierung der Lufthansa durch Staaten, die vom Bund Entwicklungshilfe erhalten, kann - auch im Haushaltsinteresse — künftig nicht hingenommen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich wende mich jetzt den Fragen des Ernährungs- und Landwirtschaftshaushalts zu. Die Bundesregierung hat die Förderungsmittel für die Ernährung und Landwirtschaft gesteigert, um die Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu erleichtern. Ihr besonderes Augenmerk gilt dabei den notwendigen Strukturveränderungen. Das Haushaltsvolumen dieses Einzelplans erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 156 Millionen DM auf 3942 Millionen DM.
    Der beherrschende Posten dieses Einzelplans ist der für Maßnahmen des Grünen Planes 1963 vorgesehene Betrag von 2114 Millionen DM, wozu wie im Vorjahre Bindungsermächtigungen über 95 Millionen DM und 175 Millionen DM zentral verbilligte Kapitalmarktmittel treten. Die Bundesregierung hat nach dem Landwirtschaftsgesetz vorsorglich Beträge in den Entwurf des Bundeshaushalts für die Maßnahmen einzustellen, die nach dem zum 15. Februar 1963 vorzulegenden Bericht über die Lage der Landwirtschaft jeweils notwendig sein werden. Die Bundesregierung ist dieser Vorschrift — wie in den vergangenen Jahren — gefolgt; sie hat jedoch in diesem Haushaltsentwurf anstelle eines Globalbetrages erstmalig eine Aufgliederung auf die beabsichtigten Maßnahmen vorgenommen, ohne daß damit dem Grünen Bericht 1963 und den Entscheidungen des Bundestages hierzu vorgegriffen werden soll. In den Vorbemerkungen zum Kap. 10 02 ist daher ein Vorbehalt für eine Umgestaltung des Grünen Planes ausgesprochen, die sich aber notwendig im Rahmen des Haushalts halten muß.
    Für die Maßnahmen des Grünen Planes 1963 sind 100 Millionen DM mehr als 1962 zur Verfügung vorgesehen. Hervorzuheben sind insbesondere die Verstärkungen der Ansätze der Flurbereinigung, Aufstockung und Aussiedlung und zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur benachteiligt sind, um rund 150 Millionen DM auf zusammen rund 750 Millionen DM. Der Gesamtbetrag für agrarstrukturelle Maßnahmen steigt unter Hinzurechnung der Bindungsermächtigungen über 95 Millionen DM und der 175 Millionen DM zentralverbilligter Kapitalmarktmittel auf über 1 Milliarde DM an!
    Die Zinsverbilligungsmittel ermöglichen die Bereitstellung eines Kreditvolumens von rund 1300 Millionen DM zu einem tragbaren Zinssatz.
    Für Zuschüsse zur Erhöhung des Auszahlungspreises für Qualitätsmilch sind 600 Millionen DM als Höchstbetrag vorgesehen.
    Die Mittel für die ländliche Siedlung sind 1962 um 74,7 auf 367,4 Millionen DM erhöht worden. Die Bundesregierung hat für 1963 eine weitere Steigerung der Mittel um 73,8 auf 441,2 Millionen DM beschlossen und beabsichtigt, damit und mit Beiträgen aus dem LA-Fonds und dem Zweckvermögen bei der Deutschen Siedlungsbank ein Siedlungsprogramm im finanziellen Rahmen von 700 Millionen DM aufzustellen. Dabei muß allerdings Voraussetzung sein, daß sich die Länder angemessen beteiligen.
    Für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind — wie im Vorjahr — rund 153 Millionen DM und für den Küstenschutz einschließlich Deichschäden 100 Millionen DM sowie eine Bindungsermächtigung über
    40 Millionen DM veranschlagt.
    Die in diesem Jahre zur Behebung der akuten
    Notlage der deutschen Seefischerei angelaufenen



    Bundesfinanzminister Dr. Starke Strukturverbesserungsmaßnahmen, nämlich Abwrackhilfen und Neubaudarlehen sowie eine Fangprämie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden auch 1963 fortgeführt. Die Förderungsmittel für die Fischerei sind um rund 6 Millionen DM erhöht worden und betragen jetzt 56 Millionen DM.
    Die Zuschüsse zur Handelsdüngerverbilligung wurden um 105 auf 80 Millionen DM gesenkt, da diese Verbilligung am 30. Juni 1963 nach einer Laufzeit von 8 Jahren entfallen soll. Dafür konnten andere Ansätze wie z. B. die Zuschüsse zur Milchproduktion entsprechend erhöht werden, so daß durch den teilweisen Wegfall der Düngemittelsubvention keine Schmälerung des Agrarhaushalts eintritt.
    Die Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausgaben- wie die Einnahmeseite des Bundeshaushalts.
    Als unmittelbare Folge, der neu errichteten gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch entstehen für den Bundeshaushalt 1963 erhebliche Mehrausgaben.
    Vor Inkrafttreten der gemeinsamen Marktordnung für Getreide ist den inländischen Verarbeitungsbetrieben ausländisches Getreide verbilligt zur Verfügung gestellt worden. Um eine Verteuerung von Mehl und gewissen Getreideverarbeitungserzeugnissen aus Anlaß des Übergangs der deutschen Landwirtschaft in 'die EWG zu vermeiden, werden nun Ausgleichsbeträge gewährt. Die Verbilligungsmaßnahme ist begrenzt bis zum 30. Juni 1963. Sie belastet den Bundeshaushalt 1962 mit außerplanmäßigen Ausgaben von 28,31 Millionen DM und den Haushalt 1963 mit 85,75 Millionen DM. Davon sind 24,050 Millionen DM gesperrt, da der genaue Betrag der Subvention noch nicht zu übersehen ist.
    Weiter tritt die Gewährung von Ausfuhrerstattungen hinzu. Zur Erhaltung und Förderung unseres Exports mit Agrarerzeugnissen werden bei der Ausfuhr von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen Erstattungen gewährt, um den Unterschied zwischen den höheren Inlandspreisen und den niedrigeren Preisen auf dem Weltmarkt oder in den anderen EWG-Mitgliedsländern auszugleichen. Diese Unterstützungsmaßnahmen belasten den Haushalt 1963 mit einem Ansatz von 59,6 Millionen DM. Außerdem wird der Export von Waren der Ernährungsindustrie durch Abschöpfungsveredelungsverkehre im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gefördert.
    Ferner wird eine Frachthilfe für Getreide gewährt. Sie bezweckt, die mit der Einführung des Richtpreissystems für Getreide verbundene Einkommensminderung der deutschen Landwirtschaft in den marktfernen Gebieten durch eine Senkung der Beförderungskosten für Getreide zu vermindern. Im Haushaltsjahr 1962 sind dafür außerplanmäßig 9,71 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Der Ansatz für das Rechnungsjahr 1963 beläuft sich auf 25,8 Millionen DM.
    Schließlich entstehen noch neue Ausgaben durch die Beitragsleistungen an den „Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft". Nach dem festgelegten Beitragsschlüssel hat die Bundesrepublik als Beitrag — ab 1. August 1962 — für das Jahr 1962/63 28 v. H. und für das Jahr 1963/64 29,4 v. H. der jeweils für die Erfüllung der Aufgaben des Fonds erforderlichen Mittel zu leisten. Soweit heute überschaubar, wird die Beitragsleistung für das Haushaltsjahr 1963 60 Millionen DM betragen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Den Mehrausgaben stehen allerdings auch erhebliche Mehreinnahmen für 1963 als Folge der neuen gemeinsamen Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch gegenüber. Hier sind zunächst die Einnahmen aus der Abschöpfung von Preisunterschieden bei Lebensmitteleinfuhren zu nennen. Sie sind mit rund einer Milliarde DM angesetzt

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und sind somit um 610 Millionen DM höher als der Ansatz der Abschöpfungseinnahmen auf Grund der bisherigen innerdeutschen Marktordnungen für 1962. In dem Betrag von einer Milliarde DM sind bereits die Einnahmeminderungen der voraussichtlichen Abschöpfungsverzichte aus Erstattungsgründen berücksichtigt. Die Bundesregierung ist bestrebt, alle Maßnahmen zur Verbilligung der Verbraucherpreise und zur Förderung der Ausfuhr, soweit möglich, durch Abschöpfungsverzicht zu verwirklichen.
    Den Abschöpfungseinnahmen von einer Milliarde DM stehen erhebliche Mindereinnahmen infolge Wegfall von Zolleinnahmen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gegenüber, deren Höhe noch nicht genau geschätzt werden kann.
    Lassen Sie mich abschließend feststellen: Die Bundesregierung hat am 30. Juni 1961 vor dem Bundestag erklärt, daß auch nach Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes die Ziele des deutschen Landwirtschaftsgesetzes unverändert weiter verfolgt werden und daß sich die Bunderegierung bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik davon leiten lassen wird, das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung nicht zu mindern.
    Dieses Ziel läßt sich nur erreichen, wenn der Landwirtschaft für ihre Erzeugnisse ausreichende Preise gesichert werden;

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    staatliche Hilfen finden nun einmal ihre Grenze in der Belastbarkeit des Staatshaushalts. Diese Grenze ist schon fast erreicht, wenn man den Zusammenhang mit anderen drängenden Ausgaben des Bundes berücksichtigt. Deswegen sollten die staatlichen Hilfen immer mit dem Ziel gegeben werden, die Landwirtschaft in die Lage zu versetzen, ihre Erlöse zu steigern.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Diese Grundsätze müssen auch für die Europäische
    Wirtschaftsgemeinschaft und auch im Fall des Bei-



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    tritts Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gelten. Das Beispiel der Schweiz zeigt, daß es für ein hochindustriealisiertes Land richtig und für den Verbraucher zumutbar ist, der Landwirtschaft neben staatlichen Hilfen ein ausreichendes Einkommen über den Preis zu verschaffen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ein bedeutsames Problem bleibt weiter die gemeinsame Finanzierung des Agrarmarktes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nach der Finanzierungsverordnung vom 14. Januar 1962 werden die Abschöpfungseinnahmen der Mitgliedstaaten im Endstadium des Gemeinsamen Marktes der Gemeinschaft als allgemeine Deckungsmittel zufließen. Die finanzielle Bedeutung dieser Bestimmung ergibt sich schon daraus, daß im Haushaltsjahr 1963 über eine Milliarde Abschöpfungseinnahmen angesetzt worden sind, die uns später fehlen würden; das ist weitaus mehr als in den anderen Mitgliedstaaten der EWG. Für die Bundesrepublik ist es daher unabdingbar, daß mit der Übertragung dieser Einnahmen eine gerechte Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten Hand in Hand geht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ein schwieriges Problem für den diesjährigen Haushalt sowie für die Haushalte der kommenden Jahre ergibt sich aus unseren Leistungen für die Entwicklungshilfe. Der Wille der Bundesregierung, den Entwicklungsländern beim Aufbau einer gesunden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ordnung zu helfen, steht außer Frage und findet auch in den Ansätzen des Haushalts 1963 eine deutliche Bestätigung. Die Leistungen aus dem Bundeshaushalt für Zwecke der Entwicklungshilfe betragen 1963 rund 1,1 Milliarden DM; das ist eine Erhöhung um 585 Millionen DM.
    Bei aller Entschlossenheit der Bundesregierung, ihren Beitrag zum Aufbau in den Entwicklungsländern zu leisten, müssen wir doch auch hier die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Bundeshaushalts sehen. Auf der einen Seite haben wir hohe Verpflichtungen übernommen: in den vergangenen Jahren für bilaterale Maßnahmen der Kapitalhilfe und der technischen Hilfe Verpflichtungen von mehr als 7 Milliarden DM, auf die bisher Auszahlungen in Höhe von rund 2,5 Milliarden DM geleistet worden sind. Auf der anderen Seite können wir in Zukunft nicht mehr mit den Einnahmen aus einmaligen Quellen rechnen, wie den Darlehen der Länder und der Entwicklungshilfeanleihe der deutschen Wirtschaft. Hier werden wir ernste Überlegungen anstellen müssen, was ich rechtzeitig betonen muß.
    Den größten Betrag erfordert die Kapitalhilfe, für die 670 Millionen DM veranschlagt sind. Wenn es sich hierbei auch um eine nicht unbeträchtliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr handelt, so muß doch festgehalten werden, daß diese Summe in Anbetracht der erforderlich werdenden Auszahlungen keinesfalls zu hoch ist. Der Ansatz reicht nur deshalb aus, weil aus den in früheren Jahren erschlossenen einmaligen Quellen noch 800 Millionen DM vorhanden sind.
    Die Ansätze für die technische Hilfe sind entsprechend der Bedeutung, die die in ihr zusammengefaßten Aufgaben immer mehr gewinnen, neu gegliedert und gegenüber den Ansätzen des Vorjahres erhöht worden. Es handelt sich bei diesen Ausgaben vornehmlich um Zuschüsse, während Kapitalhilfe grundsätzlich nur in Form von Darlehen gewährt wird. Neben den Bundesmitteln soll wie bisher das ERP-Sondervermögen zur Finanzierung der Entwicklungshilfe mit beitragen.
    Über die Baransätze hinaus sind Bindungsermächtigungen vorgesehen, die das Eingehen von Verbindlichkeiten für kommende Rechnungsjahre ermöglichen. Sie betragen für die verschiedenen Maßnahmen der technischen Hilfe 233 Millionen DM, für die Kapitalhilfe 1 Milliarde DM.
    Die Leistungen der Bundesrepublik wären nicht vollständig dargestellt, wenn nicht auch die Maßnahmen des Bundes auf dem Gebiete der Ausfuhrförderung, die sich vor allem zugunsten der Entwicklungsländer auswirken, erwähnt würden. Im Haushaltsgesetz 1963 wird für private Liefergeschäfte mit dem Ausland ein Bürgschaftsrahmen von 14 Milliarden DM vorgesehen. Ferner ist — auch hier vornehmlich für Leistungen an Entwicklungsländer — u. a. für langfristige Kredite und Kapitalanlagen ein Bürgschaftsrahmen von 7 Milliarden DM enthalten.
    Die Bundesregierung stimmt im übrigen mit der Wirtschaft darin überein, daß die wirksamste Hilfe in der privaten Betätigung in den Entwicklungsländern liegt. Um die Privatinitiative anzuregen, hat sie im Einkommensteuergesetz bereits eine Vergünstigung für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern geschaffen. Ferner sind kürzlich die Bestimmungen für die Übernahme von Garantien für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern in Bezug auf Selbstbehalt und Entgelt verbessert worden. Weitere Förderungsmaßnahmen, insbesondere steuerlicher Art, werden zur Zeit erwogen.
    Wie in den vergangenen Jahren soll auch in diesem Jahr entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen weiter gefördert werden. Die Mittel hierzu sind in dem Einzelplan des Bundesministers des Innern von 200 Millionen DM auf 220 Millionen DM erhöht worden. Weitere 30 Millionen DM sollen in dem Einzelplan des Bundesministers für Atomkernenergie zur Verfügung gestellt werden.
    Der Zuschuß des Bundes für die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist gegenüber dem Vorjahre um 7 Millionen DM auf 70 Millionen DM erhöht worden. Auch der Zuschuß für die Max-PlanckGesellschaft hat eine erhebliche Steigerung auf 37 Millionen DM erfahren. Unterdessen hat die Bundesregierung dem für die Zusammenarbeit mit den Ländern vorgesehenen Kulturabkommen zugestimmt.
    Auch am Beispiel des Einzelplans für den Bundesminister für Atomkernenergie zeigt sich deutlich, welche Bedeutung die Bundesregierung der Zukunftsvorsorge durch Forschung beimißt. Das Ausgabevolumen für den Haushalt des Bundesministers



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    für Atomkernenergie weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von rd. 141 Millionen DM auf. Die Mehrbeträge kommen sowohl der Atomwirtschaft wie der Weltraumforschung zugute. Im Bereich .der Atomwirtschaft war es die vordringlichste Aufgabe, den Ausbau der großen Forschungsanstalten weiterzuführen.
    Eine ganz erhebliche Steigerung ergibt sich bei den Ansätzen für die Weltraumforschung. Während für die innerdeutsche Forschung auf diesem Gebiet im Rechnungsjahr 1962 nur 10 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden konnten, beläuft sich der Förderungsbetrag für das Rechnungsjahr 1963 auf 50 Millionen DM. Daneben sind die Beiträge bzw. Vorleistungen an die Europäische Organisation für Weltraumforschung und die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern beträchtlich erhöht worden, und zwar von 25 auf 57 Millionen DM.
    Der Verbesserung der Wettbewerbslage dienen auch die Maßnahmen, die der Bund zur Förderung der Rationalisierung im Kohlebergbau vorgesehen hat. Dafür werden voraussichtlich vom Bund 88,5 Millionen DM beizutragen sein. Der Bund ging bisher davon aus, daß die an der Wettbewerbsfähigkeit der Kohle besonders interessierten Länder sich an der Finanzierung beteiligen — ebenso wie die Länder bei den regionalen Hilfsmaßnahmen beteiligt sind —, zumal die Maßnahmen die Grundlage für eine weitergehende Selbsthilfeaktion des Kohlebergbaues schaffen sollen. Nach den letzten Beschlüssen der Regierung des Landes NordrheinWestfalen scheint diese Auffassung der Bundesregierung nicht auf Verständnis gestoßen zu sein.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Sind aber doch Kartellbrüder! — Heiterkeit.)

    Der Hinweis auf die Heizölsteuer, die in allen Ländern aufgebracht wird, geht fehl, weil die Beträge aus der Heizölsteuer für andere Zwecke im Interesse der Kohle Verwendung finden. Es ist zu hoffen, daß das großzügige Rationalisierungsvorhaben nicht scheitert.
    Die für das Gesundheitswesen vorgesehenen Mittel sind 1963 erstmals im Einzelplan des Bundesministeriums für Gesundheitswesen zusammengefaßt. Die Ausgaben wurden um 10,5 Millionen DM auf 63,9 Millionen DM erhöht.
    Im Einzelplan des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte sind mit Rücksicht auf die in der Regierungserklärung vom 9. .Oktober 1961 angekündigte soziale Gleichstellung der Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone mit den Vertriebenen und auf abschließende Maßnahmen in der Kriegsfolgengesetzgebung zusätzlich 120 Millionen DM veranschlagt worden. Durch gewisse Minderausgaben erhöht sich aber der Einzelplan 26 nur um 56,2 Millionen DM auf 244 Millionen DM.
    Dem Vorschlag des Bundesrats, die zusätzlichen Mittel von 120 Millionen DM wieder zu kürzen, konnte die Bundesregierung nicht folgen. Die Bundesregierung ist jedoch mit einer Sperre dieser Mittel einverstanden bis die endgültigen Entscheidungen über die Verwendung dieser Mittel unter Mitwirkung dieses Hohen Hauses getroffen sind.
    Für Familien- und Jugendfragen ist ein gegenüber dem Vorjahr fast unveränderter Betrag von 86,2 Millionen DM vorgesehen, zu denen noch Bindungsermächtigungen in Höhe von 14,5 Millionen DM treten.
    Auf dem Gebiet der Wiedergutmachung werden die Leistungen auch im Rechnungsjahr 1963 etwa die gleiche Höhe erreichen wie 1962.
    Für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes, dessen Aufwand zu rund 55 v. H. vom Bund und zu rund 45 v. H. von der Gesamtheit der Länder zu tragen ist, sind im Haushaltsjahr 1963 vom Bund wiederum 1,2 Milliarden DM aufzubringen. Nach dem derzeitigen Stand werden bis zum 31. Dezember 1962 für die Durchführung dieses Gesetzes Leistungen in Höhe von rund 13,9 Milliarden DM erbracht worden sein. Der Gesamtaufwand für das Bundesentschädigungsgesetz in der jetzt geltenden Fassung dürfte rund 20 Milliarden DM betragen.
    Für Zahlungen, die der Erfüllung von Globalabkommen dienen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren mit verschiedenen europäischen Ländern zur Entschädigung der sich dort aufhaltenden Verfolgten der NS-Gewaltherrschaft abgeschlossen hat, ist auch 1963 ein Haushaltsansatz von 0,3 Milliarden DM vorgesehen; hieraus sollen auch die Leistungen an die Fonds bestritten werden, die zugunsten bestimmter Verfolgtengruppen, wie z. B. zugunsten von Nichtglaubensjuden, errichtet worden sind.
    Als Leistung des Bundes für die Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes ist entsprechend den Erfahrungen der letzten Jahre ein Betrag von 450 Millionen DM veranschlagt worden. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1962 werden auf die Verpflichtungen des Bundes nach der derzeitigen Regelung des Bundesrückerstattungsgesetzes einschließlich der vom Haushaltsausschuß genehmigten Vorauszahlungen rund 1,6 Milliarden DM erbracht worden sein. Nach den neuesten Schätzungen werden auf Grund dieser Regelung noch etwa weitere 900 Millionen DM zu zahlen sein, deren Abfluß mit dem Fortschreiten der Durchführung des Gesetzes schneller als in den Vorjahren erfolgen wird. Deshalb ist — wie ich dem Bundesrat entgegenhalten muß — eine Kürzung dieses Ansatzes um 50 Millionen DM nicht vertretbar.
    Die Arbeiten an der in der Regierungserklärung vom 29. November 1961 angekündigten Wiedergutmachungsschlußgesetzgebung sind noch nicht abgeschlossen. Es ist aber zu erwarten, daß die Einbringung in wenigen Monaten erfolgen wird. Auch bei dieser Schlußgesetzgebung wird die Bundesregierung sich davon leiten lassen, daß es sich hierbei um eine Ehrenschuld des Deutschen Volkes handelt.
    Zehn Jahre nach Abschluß der Haager Wiedergutmachungsabkommen mit dem Staate Israel und der Claims Conference darf ich rückschauend feststellen,



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    daß die Leistungen der Bundesrepublik für die Wiedergutmachung alle damaligen Vorstellungen weit übertroffen haben. In diesen zehn Jahren sind auf dem gesamten Gebiet der Wiedergutmachung etwa 20 Milliarden DM gezahlt worden; weitere 8 bis 10 Milliarden DM werden noch zu zahlen sein.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß das Ansehen, das die Bundesrepublik im Ausland wieder erworben hat, zu einem erheblichen Teil auch auf der allgemeinen Anerkennung dieser Wiedergutmachungsleistungen in der Welt beruht.
    Der Lastenausgleich nimmt nach seinem finanziellen Gewicht nach wie vor einen besonderen Platz in der Gesetzgebung zur Liquidation des Krieges und seiner Folgen ein. Schon der Umfang der bisherigen Leistungen, die mit Ende des Jahres 1962 einen Gesamtbetrag von 46 Milliarden DM überschritten haben werden, zeigt seine große finanzielle und politische Bedeutung.
    Das auslaufende Rechnungsjahr 1962 wird mit über 4 Milliarden DM in Einnahmen und Ausgaben abschließen. Die Ausgaben für die Hauptentschädigung, die ein Kernstück des Lastenausgleichs bildet, werden den zunächst vorgesehenen Betrag von etwas mehr als 1,2 Milliarden DM noch übersteigen. Der beschleunigten Abwicklung der Hauptentschädigung wird die Bundesregierung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. Es muß immer stärker darauf geachtet werden, daß die Novellen zum Lastenausgleichsgesetz nicht zu einer immer fühlbarer werdenden Anspannung der für die Hauptentschädigung verfügbaren Mittel des Ausgleichsfonds führen. Es muß betont werden, daß die dem Ausgleichsfond zufließenden Mittel gesetzlich festliegen und Reserven des Ausgleichsfonds schon jetzt nicht mehr vorhanden sind. Vom Jahre 1967 an muß der Bundeshaushalt ein Defizit des Ausgleichsfonds tragen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Bei der Einbringung des Haushalts 1962 hatte ich darauf hingewiesen, daß im Zuge des in der Regierungserklärung angekündigten Abschlusses der Kriegsfolgengesetzgebung in meinem Ministerium die in § 3 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vorbehaltenen Gesetze bearbeitet werden. Diese Arbeit hat weitere Fortschritte gemacht. Voraussichtlich können die in meinem Hause fertiggestellten Gesetzentwürfe zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger sowie zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen den gesetzgebenden Körperschaften noch in Kürze zur Beschlußfassung zugeleitet werden. Auch die Arbeiten an dem Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs-in diesem Gesetz zu behandelnden Materie werden die Prüfung des Entwurfs durch die Länder und die sich anschließenden Erörterungen eine gewisse Zeit erfordern; das Hohe Haus wird sich daher erst im Jahr 1963 mit dem Entwurf befassen können.
    und Rückerstattungsschäden, des sogenannten „Reparationsschädengesetzes" sind so weit gefördert worden, daß dieser Entwurf inzwischen den Ländern zur Beratung zugeleitet werden konnte. Bei der Vielschichtigkeit und der Schwierigkeit der
    Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich aber noch einen besonderen Hinweis geben. Im Zuge von Auseinandersetzungen über Probleme der Sozialpolitik haben gewisse Kreise sehr scharf den Gedanken einer Entschädigung für die im Reparationsschädengesetz aufgeführten Schäden abgelehnt. Ich muß annehmen, daß sich diese Kritik gegen alle jene Bestrebungen richtet, die in unzutreffender Würdigung der Rechtslage und in Verkennung der gegebenen Möglichkeiten der Bundesrepublik meinen, die Reparationsschäden müßten zu anderen, wesentlich besseren Bedingungen abgegolten werden als andere Kriegsfolgeschäden. Auch die Bundesregierung bedauert Wünsche, die eine zu weitgehende Entschädigung fordern; sie ist aber auch der Auffassung, daß ein Verzicht auf jegliche Entschädigungsleistung nicht erwogen werden sollte. Der gemeinsam von allen Bundesressorts aufgestellte und in seinen Grundzügen vom Kabinett gebilligte Entwurf eines Reparationsschädengesetzes ist auf den Grundsätzen des Lastenausgleichs aufgebaut. Die Gewährung einer Entschädigung entspricht — das ist meine Überzeugung — dem Gebot der Gerechtigkeit; man denke zum Beispiel nur an diejenigen, die im Zuge der Maßnahmen gegen das deutsche Auslandsvermögen dort ihre Ersparnisse verloren haben.
    Durch Vorausleistungen auf Grund von Richtlinien, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses erlassen und in diesem Jahr noch verbessert hat, wurde Sorge getragen, daß besondere Härten vermieden wurden, die sich sonst für alte oder in schwierigen Verhältnissen lebende Geschädigte auf diesen Gebieten infolge der langwierigen Vorarbeiten ergeben hätten.
    Gestatten Sie mir im Zusammenhang mit diesen Hinweisen ein allgemeines Wort zu dem Thema der Kriegsfolgengesetzgebung. Es sind nun bereits über 17 Jahre seit der Beendigung der Feindseligkeiten des zweiten Weltkrieges vergangen. Seit der Währungsreform hat die öffentliche Hand — Bund, Länder, Gemeinden sowie Lastenausgleichsfonds — an Aufwendungen zur Beseitigung von Folgen des verlorenen Krieges und der NS-Herrschaft rund 270 Milliarden DM aufgebracht. Dieser Betrag stellt nahezu die Hälfte des öffentlichen Finanzbedarfs der Vergleichszeit dar. Mit der Aufbringung dieser Summe hat das deutsche Volk eine gewaltige Leistung erbracht, wie sie ein besiegtes Volk wohl kaum jemals nach einem solchen Zusammenbruch auf sich genommen hat. Trotzdem werden immer wieder Stimmen laut, die das, was getan wurde, als unzureichend bezeichnen; diese Stimmen werden der Sachlage und den Anstrengungen der Bundesrepublik und aller Volksschichten unzweifelhaft nicht gerecht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sicherlich gibt es Fälle, deren Regelung nicht voll befriedigt. Ich halte es jedoch nicht für richtig, wenn unter Hinweis auf Einzelfälle eine Novellierung



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    aller Kriegsfolgengesetze gefordert wird. Alles Leid, jedes Unglück und jeden finanziellen Schaden vollauf durch besondere Gesetze zu entschädigen oder auch nur so zu regeln, daß alle Betroffenen zufrieden sind, ist — darin glaube ich mit dem Hohen Hause einig zu sein — völlig unmöglich. Die Schadenstatbestände, für die Entschädigungen gewährt werden können, mußten nach gewissen Merkmalen persönlicher, zeitlicher, territorialer und sachlicher Art abgegrenzt, die Höhe der Entschädigung und die zeitliche Reihenfolge ihrer Gewährung mußte den Realitäten angepaßt werden. Es geht daher nicht an, auf Grund von Einzelfällen eine Änderung der gesamten Kriegsfolgengesetze zu verlangen. Auch hier ist es an der Zeit, daß an die Stelle unerfüllbarer Forderungen das Gebot der Vernunft und der Besinnung tritt und von allen die Grenze unserer Leistungsfähigkeit gesehen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es ist auch nicht möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage der Änderung der Stichtage in zahlreichen Kriegsfolgengesetzen jeweils nur unter den Gesichtspunkten einzelner Bereiche wie z. B. des Lastenausgleichsgesetzes oder des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen zu betrachten. Vielmehr bedarf es wegen des engen sachlichen und politischen Zusammenhangs zwischen allen Gesetzen, die eine entsprechende Stichtagsregelung enthalten, und wegen der schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen einer umfassenden Prüfung.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung hat deshalb eine eingehende Untersuchung des Gesamtproblems für notwendig erachtet und die beteiligten Ressorts zu einer Bestandsaufnahme und zu einer Prüfung der Auswirkungen veranlaßt, deren Ergebnis zu Anfang des nächsten Jahres vorliegen soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung widmet der wirtschaftlichen Lage der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger, besondere Aufmerksamkeit. Dieser Zweig des öffentlichen Dienstes ist seit der letzten großen Angleichung durch die Besoldungsreform im Jahre 1957 gegenüber der Entwicklung in weiten Bereichen der Wirtschaft in seinem Einkommen zurückgeblieben. Das trifft ganz besonders zu für die rund 780 000 Beamten, Richter und Soldaten des Bundes und für die vom Bund zu versorgenden rund 830 000 Versorgungsempfänger einschließlich des Personenkreises nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes. Das hat zur Folge, daß in größerem Umfang Abwanderungen von Bundesbeamten zu Ländern und Gemeinden erfolgt sind. Diese Abwanderungstendenz wird noch dadurch verstärkt, daß infolge vielfach besserer Stellenschlüssel die Länder und Gemeinden günstigere Beförderungsmöglichkeiten zu bieten haben als der Bund; dies wirkt sich vor allem auch dahin aus, daß der Bund nicht unerhebliche Nachwuchssorgen hat.
    Dieses Zurückbleiben der Bezüge der Bundesbeamten gilt für alle Besoldungsgruppen, wirkt sich aber im einfachen und mittleren Dienst, dem im
    Bund nahezu 90 v. H. aller Beamten angehören, besonders aus. Die Angehörigen dieser Gruppen befinden sich gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen in einer sozial ungünstigen Lage. Die Bundesregierung ist bestrebt, diese Nachteile im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auszugleichen. Ihr besonderes Augenmerk gilt hierbei aus fürsorgerischen Gründen den unteren Beamtengruppen. Sie ist sich aber im klaren, daß der für die Besoldung im Vordergrund stehende Leistungsgrundsatz erfordert, daß auch die übrigen Beamten den Platz im Besoldungsgefüge erhalten, der den erhöhten Anforderungen angemessen ist, die an sie gestellt werden. Ein Staat kann ohne ein gut funktionierendes Beamtentum nicht handlungsfähig sein. Das gute Funktionieren setzt eine in ihrer wirtschaftlichen Lage gesicherte Beamtenschaft voraus. Es ist deshalb unsere Verpflichtung, das Beamtentum in seiner Einkommensentwicklung wieder an die Stelle im Volksganzen zu rücken, die ihm nach unserer aller Auffassung gebührt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Erforderlich ist dabei eine wohlüberlegte Planung, die sich über eine Reihe von Jahren erstrecken muß; der Bundesminister der Finanzen wird dabei das Menschenmögliche tun. Gerade die letzten Jahre haben aber auch gezeigt, daß für die Einkommenssituation der Staatsdiener ein stabilisiertes Preisniveau wichtigste Voraussetzung ist. Deshalb liegen die Bemühungen der Bundesregierung in dieser Richtung im Interesse aller Festbesoldeten, vor allem aber der Staatsdiener.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung hat darum im Jahre 1963 dem Hohen Hause Gesetzentwürfe vorgelegt, durch die ab Januar 1963 die Grundgehälter aller Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger einschließlich der 131er linear um 6 v. H. erhöht und zusätzlich den untersten Besoldungsgruppen zunächst monatlich Zuschläge von 12 bis 25 DM gewährt werden, ab 1. April 1963 im Interesse einer familiengerechten Lösung die Ortszuschläge unter anteiliger Einbeziehung des Kinderzuschlags ebenfalls um 6 v. H. erhöht werden und die unerfreulichen, zum Teil sehr erheblichen Unterschiede zwischen den Beamtenbezügen des Bundes und denjenigen der Länder und Gemeinden weitgehend ausgeglichen werden. Die Bundesregierung steht nach den bisherigen Erfahrungen auf dem Standpunkt, daß ohne die notwendige Änderung des Grundgesetzes eine einheitliche, gerechte und den Besonderheiten des Berufsbeamtentums entsprechende Besoldungspolitik nicht möglich ist.
    Diese Vorschläge der Bundesregierung erfordern 1963 für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger einschließlich der 131er für den Bundeshaushalt ohne Bahn und Post einen Aufwand von insgesamt 428 Millionen DM, die wegen der tariflichen Automatik der Änderung des Ortszuschlages zugunsten der Angestellten weitere Mehraufwendungen von rund 10 Millionen DM nach sich ziehen. Diese Mittel sind in dem Haushaltsentwurf eingeplant. Die Vorschläge für die Beamten und Versorgungsempfänger ergeben darüber hinaus



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    eine Belastung der Bundesbahn von rund 343 Millionen DM, der Bundespost von rund 256 Millionen DM, zusammen also rund einer Milliarde DM. Die letztgenannten Beträge sind von diesen Verwaltungen, der Bahn und der Post, selbst aufzubringen. Die Bundesregierung konnte daher der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung des Ansatzes für die Verstärkung der Personalausgaben für Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger von 250 Millionen um 100 Millionen DM auf keinen Fall zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Ansatz für die Verstärkungsmittel liegt schon unter dem tatsächlichen Mehrbedarf, der sich aus den vorliegenden Gesetzentwürfen ergibt.
    In meiner Etatrede zum Haushalt 1962 hatte ich schon darauf hingewiesen, daß uns der Bundeshaushalt 1963 in den Einnahmen wie in den Ausgaben vor noch viel größere Schwierigkeiten stellen würde als der Haushalt 1962. Die Entwicklung hat die Richtigkeit meiner Aussage bestätigt. Die Deckung des Haushalts 1963 ist aus den dem Bund zur Verfügung stehenden Finanzquellen nicht möglich. Dem Deckungsbedarf von rund 56,8 Milliarden DM stehen nur insgesamt rund 54,7 Milliarden DM gegenüber, und zwar Steuereinnahmen einschließlich der Heizölsteuer 48,1 Milliarden DM, das sind 2,7 Milliarden DM mehr als 1962, sonstige Einnahmen, einschließlich Postablieferung und der Einnahmen aus der Abschöpfung bei Einfuhr von Agrarprodukten 3 Milliarden DM, Lastenausgleichsabgaben (durchlaufend) 1,7 Milliarden DM, außerordentliche Einnahmen aus Kreditaufnahmen 1,8 Milliarden DM. Danach verbleibt eine Deckungslücke von rund 2 Milliarden DM, die durch Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer geschlossen werden soll.
    Die Schätzung der Steuermehreinnahmen für 1963 in Höhe von 2,7 Milliarden DM baut auf dem zu erwartenden realen Anstieg des Bruttosozialprodukts um 3,5 v. H. auf. Da die im laufenden Jahr, 1962 also, eingetretenen Preiserhöhungen sich im Jahre 1963 auf ein volles Jahr erstrecken, ergibt sich eine nominale Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts von etwa 5 v. H. Davon ist die Bundesregierung bei ihrer Steuerschätzung ausgegangen. Ein Anwachsen des Bruttosozialprodukts um nominal 7 v. H. würde in der gegenwärtigen volkswirtschaftlichen Situation eine durchschnittliche Lohnerhöhung von annähernd gleichem Ausmaß voraussetzen. Eine solche Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf das Preisniveau ist nicht wünschenswert; sie würde die Entwertungstendenzen verstärken und infolge der Kostensteigerungen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft noch stärker in Frage stellen.
    Die Bundesregierung ist bestrebt, dieser Entwicklung im Rahmen ihres Stabilisierungsprogramms entgegenzuwirken. Sie kann deshalb auch nicht weitere Lohn- und Preissteigerungen zur Grundlage der Steuerschätzung und damit ihrer Haushaltspolitik machen. Haushaltspolitik und allgemeine Regierungspolitik müssen hier übereinstimmen. Sollten sich beim Bund Steuermehreinnahmen ergeben, so müßte sie der Bund zur Finanzierung des sogenannten Sozialpaketes verwenden, dessen Kosten für 1963 über 1 Milliarde DM betragen werden.
    Im Zusammenhang mit der Höhe der Steuerschätzungen hat der Bundesrat vorgeschlagen, den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 167 Millionen DM und die Umsatz-, Tabak-, Kaffee- und Mineralölsteuer um insgesamt 300 Millionen DM höher zu veranschlagen. Der Bundesrat hat ausdrücklich erklärt, daß er mit diesen höheren Steuerschätzungen die von ihm bejahte wirtschafts-, finanz- und haushaltspolitische Konzeption der Bundesregierung unangetastet lassen möchte. Er hält die erhöhten Steueransätze auch bei einem stabilen Lohn- und Preisniveau, d. h. bei einem Sozialproduktswachstum um 5 v. H. noch für realisierbar. Diese Auffassung ist jedoch nicht zutreffend.
    Die erhöhte Veranschlagung ,des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer wird vom Bundesrat damit begründet, daß Bund und Länder für das Rechnungsjahr 1963 'bei den gemeinschaftlichen Steuern vom Einkommen wegen ihrer Risikogemeinschaft von einem gemeinsamen Steuersoll ausgehen müßten. Die Bundesregierung hält es ebenfalls für wünschenswert, daß Bund und Länder zu einem gemeinsamen Ansatz für die Einkommen- und Körperschaftsteuer kommen. Der vom Bundesrat geforderte Ansatz von rund 37,7 Milliarden DM für die Steuern vom Einkommen ist jedoch nicht das ,aufaddierte Soll der elf Länderhaushalte, da wegen der Landtagswahlen drei Landeshaushaltsentwürfe noch nicht vorliegen und wegen der in den letzten Monaten rückläufigen Entwicklung der Steuereinnahmen einige Länder Verlauf der Haushaltsberatungen wahrscheinlich ihre ursprünglichen Ansätze noch herabsetzen werden.
    Eingemeinsamer Schätzungsbetrag für die Steuern vom Einkommen setzt ferner voraus, daß Bund und Länder hinsichtlich der wesentlichen Bestimmungsgründe für Idas Aufkommen der vier Steuern vom Einkommen von denselben Annahmen ausgehen. Dies trifft aber besonders für die Schätzung der Lohnsteuereinnahmen für das Jahr 1963 nicht zu. Die Ansätze für die Lohnsteuer sind in einigen Länderhaushalten so hoch, daß sie sich nur bei Zunahmen der Lohn- und Gehaltssumane von über 7 v. H. realisieren könnten. Außerdem hat der Bundesrat bei der veranlagten Einkommensteuer und .der Körperschaftsteuer ein Aufkommen angesetzt, das sich nur durch Gewinneinnahmen erklären läßt, die von der nachlassenden Gewinnentwicklung nicht .gerechtfertigt werden. Wir haben bei unseren Berechnungen keineswegs die Bedeutung der Gewinne ,aus 1961 übersehen. Wir haben sie lediglich realistisch geschätzt.
    Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen höheren Steuerschätzungen für die Umsatz-, Tabak-, Kaffee- und Mineralölsteuer sind nicht gerechtfertigt, wenn man bei den Steuerschätzungen keine inflationistische Entwicklung unterstellt, sondern von einem stabilisierten Lohn- und Preisniveau im Jahre 1963 ausgeht. Sie lassen sich auch nicht mit der Aufkommensentwicklung im laufenden Haushaltsjahr



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    begründen. Nach den Aufkommensergebnissen der letzten Jahre nehmen die Einnahmen aus den Verbrauchsteuern im allgemeinen langsamer zu als die für die Konsumausgaben maßgebenden Masseneinkommen. Die Bundesregierung ist für 1963 von der schon optimistischen Annahme ausgegangen, daß bei einer Zunahme der Masseneinkommen um etwa 5 v. H. das Tabaksteueraufkommen um 4,6 v. H. und das Kaffeesteueraufkommen um 3,8 v. H. steigt. Der Erhöhungsvorschlag des Bundesrates bedeutet eine Zunahme der Einnahmen aus der Tabaksteuer um 7,5 v. H. und aus der Kaffeesteuer um 7,7 v. H. Da der Bundesrat die der Steuerschätzung der Bundesregierung zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der Lohnentwicklung im Jahre 1963 für richtig hält, geht sein Vorschlag weit über die nach langjährigen Erfahrungen bei den Konsumausgaben zu erwartenden Verbrauchssteigerungen hinaus. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen höheren Steueransätze könnten nur dann erreicht werden, wenn die Lohn- und Preissteigerungen sich in dem bisherigen Maße auch im Jahre 1963 fortsetzen. Wenn sich aber die Lohn- und Preisentwicklung im kommenden Jahr, wie es die Bundesregierung anstrebt, im Rahmen eines realen Anstiegs des Bruttosozialprodukts um 3,5 v. H. hält, liegen die Einnahmenansätze für 1963 bei der Steuerschätzung der Bundesregierung bereits an der Obergrenze des Schätzungsspielraums.
    Zu den Steuerschätzungen möchte ich noch abschließend zwei Bemerkungen machen: Der Bundesrat stützt seine Erhöhungsvorschläge auch auf die !Ergebnisse einer im Juni 1962 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, der Bundesbank und den Wirtschaftsforschungsinstituten durchgeführten ersten Steuerschätzung für 1963. Die damaligen Steueransätze beruhten auf der Annahme, daß das Bruttosozialprodukt real um 3,5 v. H. steigen wird. Damals wurden im gleichen Umfang Preissteigerungen erwartet. Das ergab eine nominale Erhöhung des Bruttosozialprodukts um 7 v. H. Im Spätsommer entschloß sich die Bundesregierung zu wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen, die der Erhaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität in der Bundesrepublik dienen sollen. Die Bundesregierung beschloß, auch den Bundeshaushalt 1963 in den Dienst dieses Stabilisierungsprogramms zu stellen. Daher ist die zweite Steuerschätzung für 1963 unter der Annahme eines nominalen Wachstums des Bruttosozialprodukts von 5 v. H. vorgenommen worden. Von der seit Jahren im Einvernehmen mit den Wirtschaftsforschungsinstituten geübten Schätzungsmethode wurde dabei nicht abgewichen. Im übrigen wird in den neuesten Schätzungen von Instituten eine n o m i n a I e Steigerung des Bruttosozialprodukts um 5,5 v. H. für 1963 angenommen.
    Schließlich sei noch erwähnt, daß sich die seinerzeit als pessimistisch bezeichneten Steuereinnahmeschätzungen des Bundes für 1962 als noch zu optimistisch, aber jedenfalls als sehr viel realistischer erwiesen haben, als es seinerzeit bei den Verhandlungen 'im Bundesrat angenommen wurde. Die Steuereinnahmen werden voraussichtlich um etwa 500 Millionen DM hinter dem Haushaltsansatz zurückbleiben und selbst den um 291 Millionen DM niedrigeren ursprünglichen Ansatz des Bundesfinanzministeriums im Entwurf des Bundeshaushalts 1962 nicht voll erreichen. Auch die Steuerschätzungen des Bundes -für das Jahr 1961 wichen von der tatsächlichen Aufkommensentwicklung um weniger als 1 v. H. ab. Demgegenüber haben die Länderansätze für -die Einkommensteuer für 1961 um fast 3 Milliarden DM unter Idem tatsächlichen Aufkommen gelegen. 1962 werden die Schätzungen der Länder um mindestens 1 Milliarde DM zu. hoch sein.
    Diese großen Schätzungsunterschiede veranlassen mich au dem Vorschlag, künftig die Steuerschätzungen des Bundes nicht nur mit den Wirtschaftsforschungsinstituten, sondern auch mit Vertretern der Länderfinanzministerien durchzuführen,

    (Sehr gut! in der Mitte)

    dafür dann aber auch davon abzugehen, den Bund auf zurückliegende Schätzungen, die nicht mehr dem neuesten Stand der Erkenntnisse entsprechen, festlegen zu wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans für 1963 sieht im außerordentlichen Haushalt einen Anleihebedarf von knapp 1,8 Milliarden DM vor. Das ist der gleiche Betrag wie im Haushaltsjahr 1962.
    Bisher sind im Jahre 1962 langfristige und mittelfristige Kredite in Höhe von insgesamt 925 Millionen DM aufgenommen worden. Der Bund hat in den vergangenen Jahren den Kapitalmarkt auf Grund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen nur wenig in Anspruch genommen. Dadurch konnte auf dem Kapitalmarkt der dringende Bedarf der Wirtschaft, der Gemeinden und vor allem des Wohnungsbaues mit Vorrang gedeckt werden.
    1963 wird der Bund seinen außerordentlichen Haushalt in vollem Umfang am Kapitalmarkt finanzieren müssen, damit Steuererhöhungen vermieden werden. Dabei wird der Bund auch in Zukunft im Einvernehmen mit der Bundesbank weitgehend Rücksicht auf die allgemeine Lage des Kapitalmarktes nehmen.
    1962 sind für rund 10 Milliarden DM Wertpapiere in der Bundesrepublik Deutschland neu aufgelegt und -abgesetzt worden. Der Bund hat davon noch nicht einmal 10 v. H. für sich in Anspruch genommen.
    Ich werde in Zusammenarbeit mit der Bundesbank prüfen, welche weiteren Möglichkeiten für die Entwicklung eines mittel- und Langfristigen Anleihemarktes für den Bund bestehen, und werde mich hierzu auch -des sachverständigen Rates von Fachleuten aus der Bankwelt bedienen.
    Dadurch, daß der Bund seinen Finanzbedarf in einem angemessenen Umfang über 'Anleihen und nicht über Steuern deckt, schafft er Eigentum in Form von Wertpapieren in 'der Hand seiner Staatsbürger. Eine solche Art der Finanzierung entspricht den gesellschaftspolitischen Zielen der Bundesregierung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    Die seit 1962 eingetretene Verminderung der jährlichen Steuermehreinnahmen des Bundes und die gleichzeitige starke Erhöhung der Ausgaben des Bundes haben dazu geführt, daß die dem Bund nach Art. 106 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes zugewiesenen Steuereinnahmen nicht mehr ausreichen, um bei Ausnutzung der Möglichkeiten des Kapitalmarktes alle notwendigen Bundesausgaben zu dekken. Der Fehlbetrag im Bundeshaushalt ist nicht vorübergehender Art; er wird sich vielmehr in den kommenden Jahren eher noch erhöhen.
    Die Bundesregierung stand daher, nachdem sie alle Kürzungsmöglichkeiten und Einsparungen geprüft hatte, vor der Frage, ob sie den Ausgleich des Bundeshaushalts 1963 durch Steuererhöhungen, d. h. durch zusätzliche Belastung der Allgemeinheit, oder durch einen Rückgriff auf die Steuereinnahmen der Länder anstreben sollte. Die Bundesregierung hat sich gegen Steuererhöhungen entschieden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Für diese Entscheidung sprach die Erwägung, daß Steuererhöhungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand insgesamt nicht mehr zur Finanzierung aller notwendigen öffentlichen Aufgaben ausreichen. Dieser Grundsatz kommt auch in der Vorschrift des Grundgesetzes über die Festsetzung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zum Ausdruck, nach der die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder so aufeinander abzustimmen sind, daß eine Überlastung der Steuerpflichtigen vermieden wird.
    Hinzu kommt, daß bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage eine Steuererhöhung und damit eine weitere Erhöhung des Anteils der öffentlichen Hand am Sozialprodukt vermieden werden muß.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das gilt insbesondere für die Einführung der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, die kürzlich aus Kreisen der Opposition als geeigneter Weg für die Deckung des Fehlbetrags im Bundeshaushalt empfohlen worden ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Für eine Änderung der Steuerverteilung sieht Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes den Weg vor, daß durch ein Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates das Beteiligungsverhältnis an der Einkommen- und Körperschaftsteuer geändert wird. Dieser Weg soll 1963 beschritten werden. Zur Deckung des Fehlbetrags von rund 2 Milliarden DM müßte der Bundesanteil von 35 v. H. auf 40,5 v. H. erhöht werden.
    Wegen der großen Bedeutung, die der Änderung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zukommt, hat der Herr Bundeskanzler mit Mitgliedern der Bundesregierung die geplante Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Übereinstimmung mit den Wünschen der Länder vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in einer guten Atmosphäre mit den Ministerpräsidenten der Länder erörtert.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.) Die Besprechungen sollen im Rahmen einer kleinen Kommission fortgeführt werden; dabei wird der Bund auch auf seine hohen zukünftigen Belastungen hinweisen müssen, die bereits auch von dem Sprecher der Finanzminister der Länder, dem bayerischen Finanzminister Dr. Eberhard, gewürdigt worden sind. Nicht unerörtert bleiben können ferner die Modalitäten der in Aussicht genommenen Regelung für die abschließende Verteilung der Kriegsfolgelasten zwischen Bund und Ländern.

    Mit der Anrufung des Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes und mit den vorgenannten Besprechungen sucht der Bund eine pragmatische Lösung für die im Augenblick vordringlichsten Finanzprobleme. Ich bekenne offen, daß mir dies in der gegenwärtigen Situation realistischer erscheint als der Versuch, ein Modell einer idealen Finanzverfassung in die Wirklichkeit umzusetzen.
    Ungeachtet dessen bleibt die große Aufgabe der Prüfung einer Finanzverfassungsreform unverändert bestehen, und ich hoffe, daß diese Arbeit in Kürze in vertrauensvollem Zusammenwirken von Bund, Ländern, Gemeinden und allen Parteien aufgenommen werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich habe mich um diese vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten außerordentlich bemüht. Eine der ersten Aufgaben der einzuberufenen Finanzkommission wird es sein, den Zusammenhang zwischen der Finanzreform und der Einheitsbewertung zu untersuchen.
    Die künftige Steuerpolitik wird durch die angespannte Haushaltslage des Bundes maßgebend beeinflußt werden. Die großen zwangsläufigen Aufgaben des Bundes und das langsamere Wachsen des Sozialprodukts bringen es mit sich, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt mit allgemeinen steuerlichen Erleichterungen nicht gerechnet werden kann. Es wird besonderer Anstrengungen bedürfen, um den Steuerzahlern nicht noch zusätzliche Lasten aufzubürden. Trotzdem wird das Jahr 1963 ein Jahr sein, in dem Steuerfragen mehr in den Vordergrund treten werden. Heute möchte ich nur einige Fragen ansprechen, die auch ein besonderes haushaltsmäßiges Gewicht haben.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung die Notwendigkeit einer wettbewerbsneutralen Umsatzsteuer ohne steuerlichen Anreiz zur Konzentration in. der Wirtschaft hervorgehoben. Die Bundesregierung wird die Gelegenheit der Beantwortung der Großen Anfragen der Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei und der Freien Demokratischen Partei zur Umsatzsteuer-Systemreform demnächst benutzen, auf diese Probleme im einzelnen einzugehen.
    Im zwischenstaatlichen Warenverkehr haben sich für einige Bereiche der deutschen Wirtschaft Wettbewerbsnachteile ergeben, weil die Bundesrepublik die Belastung der Einfuhrwaren mit Ausgleichsteuer und die Entlastung der Ausfuhrwaren durch Rückvergütungen nicht in allen Fällen in Höhe der tatsächlichen umsatzsteuerlichen Belastungen des Bin-



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    nenmarktes vornimmt. Die Bundesregierung wird prüfen, wie diese Wettbewerbsstörungen zu beseitigen sind.
    Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren immer wieder mit großer Sorge beobachtet, welche Schwierigkeiten und unerwünschten Folgen sich aus dem Festhalten an den veralteten steuerlichen Einheitswerten ergeben. Diese Einheitswerte beruhen noch auf dem niedrigeren Wertniveau des Jahres 1935 und haben besondere Bedeutung vor allem für die Grundsteuer und die Vermögensteuer. Große und bedeutsame Wirtschaftsgruppen sind besonders eng mit den Einheitswerten verbunden. Ich denke hier insbesondere an die Landwirtschaft sowie an den Haus- und Grundbesitz. Bei der Landwirtschaft ergeben sich Schwierigkeiten im Hinblick auf das Hineinwachsen in den Gemeinsamen Markt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, beim Althausbesitz infolge der Überführung der Wohnungswirtschaft in die Marktwirtschaft.
    Die Bundesregierung wird deshalb vor der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes mit den beteiligten Kreisen Verhandlungen aufnehmen. Es ist beabsichtigt, in dem Gesetzentwurf nur die Rechtsgrundlagen für die Feststellung der neuen Einheitswerte zu schaffen und von einer Regelung der steuerlichen Folgen zunächst abzusehen. Die Frage, welche steuerlichen Folgen sich besonders für die Vermögensteuer und für die Grundsteuer ergeben, wird später nicht nur unter dem Gesichtspunkt der neuen Einheitswerte, sondern im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie der gesamten steuerlichen Belastung beurteilt werden müssen. Der Zeitpunkt, von dem an die neuen Einheitswerte den einzelnen Steuerarten zugrunde zu legen sind, muß dann durch ein besonderes Gesetz geregelt werden.
    Für die nächste Hauptveranlagung der Vermögensteuer, die auf den 1. Januar 1963 vorgesehen ist, werden jedenfalls die alten Einheitswerte zugrunde gelegt werden.
    Bei der Einkommensteuer wäre eine Änderung des Einkommensteuertarifs für die mittleren und unteren Einkommensgruppen im Hinblick auf die überproportionale Beteiligung der öffentlichen Hand an dem gestiegenen Einkommen und auf gewisse Unebenheiten im Tarifverlauf nicht ungerechtfertigt. Selbst wenn sich die Steuersenkungsmaßnahmen auf diesem Gebiet in einem maßvollen Rahmen hielten, müßte mit einem Gesamtsteuerausfall von 1,6 bis 2 Milliarden DM gerechnet werden. Würden dazu noch die Forderungen auf Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrags und auf Erhöhung des Pauschbetrags für Sonderausgaben erfüllt werden, würde sich — auch bei maßvoller Gestaltung — ein weiterer zusätzlicher Ausfall von etwa 1 Milliarde DM ergeben.
    Die gegenwärtige Finanzlage des Bundes läßt die Erfüllung dieser Wünsche nicht zu. In keinem Falle ließen sich derartige Steuerausfälle durch eine Erhöhung der Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer ausgleichen. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um einen Punkt bringt
    nur ein Steuermehraufkommen von etwa 30 Millionen DM für Bund und Länder. Auch darf nicht übersehen werden, daß zur Einkommensteuerbelastung weitere Belastungen mit Kirchensteuer, Vermögensteuer, Lastenausgleich und bei den Gewerbetreibenden mit der Gewerbesteuer treten. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß eine Erhöhung der Einkommensteuersätze zwangsläufig infolge des Zusammenhangs mit der Körperschaftsbesteuerung auch zu einer Erhöhung der Körperschaftsteuersätze führen müßte. Eine Erhöhung der Steuersätze würde nach Auffassung der Bundesregierung ihren Bestrebungen auf eine Preisstabilität entgegenlaufen.
    Die Förderung des Sparens wird auch weiter ein wesentliches Ziel der Bundesregierung sein. Die prämienrechtliche Förderung einschließlich des Wohnbausparens ist bereits Gegenstand der Erörterungen in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses. Die bisherigen Förderungsmaßnahmen belasten allerdings den Haushalt von Bund und Ländern erheblich. So erfordern die Begünstigung der Bausparverträge nach § 10 EStG und die Wohnungsbauprämien zur Zeit einen Betrag von 1,1 Milliarden DM jährlich. Aus dem gegenwärtigen Spar-Prämiengesetz erwächst dem Bundeshaushalt im Laufe der nächsten Jahre eine jährliche Belastung bis zu 800 Millionen DM, wobei Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt sind. Es erscheint mir erforderlich, bei der Prüfung der Förderungsmaßnahmen auf steuerlichem Gebiet und im Pämienwege, die mit dem Ziel einer Harmonisierung der Vorschriften unter Berücksichtigung sozialer Auswirkungen vorzunehmen wäre, auch die haushaltungsmäßigen Belastungen zu beachten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: Auch die volkswirtschaftlichen!)

    Schon bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1962 hatte ich auf gewisse unerwünschte Auswirkungen des gespaltenen Körperschaftsteuersatzes auf die Wettbewerbsstellung ausländischer Unternehmen hingewiesen und deren Beseitigung empfohlen. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Ausländereffekt, der eine Besserstellung ausländischer Muttergesellschaften im Vergleich zu inländischen Unternehmen bewirkt. Es war in Aussicht genommen, diese Besserstellung dadurch abzuschwächen, daß von den Ausschüttungen an ausländische Muttergesellschaften eine Kapitalertragsteuer von 25 % erhoben wird.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Nach dein derzeitigen Stand der Doppelbesteuerungsverhandlungen wird von allen Staaten die Berechtigung einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % anerkannt. Lediglich im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten sind unsere Bemühungen bisher noch ohne Erfolg geblieben. Die Verhandlungen werden fortgesetzt.
    Eine weitere Schwierigkeit dm Verhältnis zum Ausland ergibt sich aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle. Dieses Problem ist in seiner Bedeutung nicht auf die Körperschaften beschränkt. Der Bundestag hatte deshalb auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für



    Bundesfinanzminister Dr. Starke
    das Rechnungsjahr 1962 die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag einen Bericht über die Wettbewerbsverfälschungen zu erstatten, die sich aus Sitzverlagerungen in das Ausland und aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle ergeben. Der Bericht ist weitgehend fertiggestellt, und ich hoffe, ihn in nächster Zeit vorlegen zu können.
    Nach wie vor sind die Organschaft und das Schachtelprivileg Fragen, die in der öffentlichen Diskussion des Körperschaftsteuerrechts mit an erster Stelle stehen. Wie ich bereits im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz für das Rechnungsjahr 1962 ausgeführt habe, ist die Lösung der anstehenden Probleme einerseits von der Aktienrechtsreform und andererseits von den Ergebnissen der Konzentrationsenquete abhängig.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Und von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes!)

    Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin an der Arbeit zur Harmonisierung der Steuern im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beteiligen. Für die Umsatzsteuer hat die Kommission der EWG dem Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch in diesem Herbst einen Harmonisierungsvorschlag unterbreitet. Die Ergebnisse der Verhandlungen über diesen Vorschlag werden auch für die Frage einer Reform der deutschen Umsatzbesteuerung von Bedeutung sein. Die Harmonisierung mehrerer Verkehrssteuern, der Verbrauchsteuern und gewisser Regelungen bei den direkten Steuern ist ebenfalls eingeleitet oder in Vorbereitung.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, Herr Minister. Erlauben Sie, daß ich Sie unterbreche.
Ich mache das Haus darauf aufmerksam, daß wir die Ehre und die Freude haben, den Herrn Präsidenten des Schweizerischen Nationalrates, Herrn Walther Bringolf, unter uns zu haben.

(Lebhafter Beifall.)

Ich heiße den Herrn Nationalratspräsidenten in diesem Hause herzlich willkommen. Die Sympathie des Hauses, verehrter Herr Kollege, ist Ihnen, wie Sie soeben gehört haben, sicher. Ich danke Ihnen.

(Beifall.)

Bitte, Herr Minister, fahren Sie fort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat am 21. Juni 1962 in Aussicht genommen, den Kaffee- und Tee-Zoll gegenüber den assoziierten Ländern und Gebieten ab 1. Januar 1963 aufzuheben und gleichzeitig Iden EWG-Außenzollsatz, der zur Zeit 16 % bzw. 18 % des Wertes beträgt, um 25 v. H. zu senken und um 15 v. H. auszusetzen, so daß insgesamt mit einer Herabsetzung der Zölle für Kaffee und Tee um 40 v. H. zu rechnen ist. Sollte diese Absicht verwirklicht werden, so wird dies zu einer fühlbaren Senkung ,der Eingangsabgaben für Kaffee und Tee führen und für den Bundeshaushalt einen Einnahmeausfall von etwa 140 Millionen DM jährlich zur Folge haben.
    Darüber hinaus kann im Augenblick eine Herabsetzung der Kaffee- und Tee-Steuer oder gar ihre Beseitigung im Haushaltsjahr 1963 wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes nicht vorgeschlagen werden. Ich darf hier auf das Verständnis des Hohen Hauses rechnen.

    (die sich aus der Durchführung des EWG-Vertrages ergibt. Am 1. Januar 1964 wird rohes Erdöl bei der Einfuhr zollfrei; damit werden erhebliche Zolleinnahmen wegfallen. Der Ausgleich wird bei der Mineralölsteuer gesucht werden müssen. Lassen Sie mich nun zusammenfassen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zum Schluß auf die neuesten weltpolitischen Ereignisse und ihre finanzpolitischen Auswirkungen zu sprechen kommen. Am 13. März 19612 habe ich als Finanzminister des Bundes an die Bundesregierung und an den Deutschen Bundestag einen Appell zur Sparsamkeit gerichtet. Die Beschlüsse der Bundesregierung vom 11. und 12. September 1962 zum Nachtragshaushalt 1962 und zum Bundeshaushalt 1963 sind für mich eine Antwort auf diesen Appell gewesen. Die Antwort ist ein von der Bundesregierung beschlossener Haushalt der Sparsamkeit für 1963 und ein Nachtragshaushalt für 1962, der sich durch gezielte Kürzungen an anderer Stelle im Rahmen des beschlossenen Ausgabenvolumens hält. Der Haushalt 1963 baut auf idem realen Anstieg des Bruttosozialprodukts auf, er setzt dem sprunghaften Anstieg der Ausgaben ides Bundes ein Ende, und er vermeidet Steuererhöhungen durch Kürzungen und Einsparungen sowie durch ein angestrebtes Zusammenwirken mit den Ländern im Rahmen des Grundgesetzes. Schon die Berücksichtigung eines Teils der zurückgewiesenen Anforderungen für 1963 hätte ebenso wie das Außerachtlassen eines Ausgleichs mit den Ländern zu Steuererhöhungen geführt, zumal, wie ich betont habe, etwaige Steuermehreinnahmen für die Finanzierung des von mir umrissenen Pakets von Sozial-Gesetzen benötigt werden. Steuererhöhungen in dem dann notwendigen Umfang wären aber nur über die Erhebung der Ergänzungsabgabe zur Einkommen-, Körperschaftund Lohnsteuer möglich, einer Steuer, die sowohl die Wirtschaft als auch breiteste Bevölkerungsschichten bis zum letzten Lohnsteuerzahler trifft. Wir müßten nicht, ob bei geringerem Wirtschaftswachstum und geringeren Gewinnmargen die Steuererträge höher wären, aber wir müßten sicherlich mit weiteren Preissteigerungen und mit neuen Lohnund Gehaltsforderungen rechnen, die sich wiederum als Kostenbelastungen in der Wirtschaft niederschlügen. Wir würden gerade .das Gegenteil einer Stabilisierung der Lage in der Wirtschaft und des Preisniveaus erreichen. Bundesfinanzminister Dr. Starke Ich bin .der Überzeugung, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt ein unter dem Gesichtspunkt äußerster Sparsamkeit aufgestellter Haushalt nicht nur den Kern jeder vernünftigen Finanzpolitik, sondern vor allem die notwendige Voraussetzung für eine gesunde Währungs-, Konjunkturund Wirtschaftspolitik darstellt. Gerade in diesen Wochen und Monaten eines Ringens um einen gesunden inneren Weg stehen wir inmitten weltpolitischer Spannungen größten Ausmaßes. Wir wissen, daß die Spannungen um Kuba und an anderen Stellen in der Welt für den westlichen Vorposten Berlin und für unser geteiltes Vaterland jeden Tag eine tödliche Gefahr werden können; darauf müssen wir uns besinnen. In Auswirkung dieser Spannungen werden wir vor neuen Anforderungen auf dem Gebiet der Verteidigung stehen. Die krisenhafte Zuspitzung hat uns aber auch gezeigt, daß uns nicht nur ein verfassungsänderndes Notstandsgesetz fehlt, sondern daß wir beschleunigt Maßnahmen für einen zivilen Bevölkerungsschutz treffen müssen, die nicht aufgeschoben werden dürfen. Damit stehen weitere schwere finanzielle Lasten vor uns. Was soll nun geschehen? Die Kosten für die Maßnahmen zum zivilen Bevölkerungsschutz lassen sich in ihrer ganzen Breite nur schätzen. Die Bundesregierung hat nach Verabschiedung dieser Gesetze eine Kabinettskommission berufen, die die finanziellen Auswirkungen prüfen und entsprechende Vorschläge ausarbeiten wird, die vor allem auch mit den Ländern erörtert werden müssen; allein kann der Bund diese Lasten nicht tragen. Wir dürfen auch nicht nur die neuen finanziellen Anforderungen sehen, sondern wir müssen auch die in der Vergangenheit bewilligten Mittel ins Auge fassen, wenn wir einen Ausgleich erzielen wollen. Die neuen Anforderungen zwingen noch stärker zur Festlegung einer Rangordnung für die öffentlichen Ausgaben und noch mehr zur Bildung von Aufgabenschwerpunkten, wobei auch gesetzliche Regelungen für das Parlament nicht unantastbar sein dürfen. Wir heben mit klarem Blick die neuen Lasten für 1963 und vor allem für 1964 zu prüfen; sie sind gewaltig. Aber auch unsere wirtschaftliche und finanzpolitische Situation ist eindeutig. Wir kennen heute die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit. Es wäre verfehlt, dieser klaren Erkenntnis auszuweichen. Wir brächten damit nicht nur unsere Geldund Währungsordnung, sondern auch unsere freiheitliche Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung in Gefahr. In Zukunft werden wir sorgfältig abzuwägen haben zwischen dem verständlichen Wunsch nach Wohlstand und den unerbittlichen Geboten des Notstands. Nur damit dienen wir unserem Volke. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (Zuruf von der SPD: Nur?)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)





    (Zustimmung bei .den Regierungsparteien.)


    (Zustimmung in der Mitte.)


    (Zustimmung in der Mitte.)