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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1962 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/540) — Erste Beratung — Schütz (CDU/CSU) 1923 B Kurlbaum (SPD) 1924 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (SPD) (Drucksache IV/563) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem. Antrag betr. Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (SPD) (Drucksache IV/630) Frau Dr. Hubert (SPD) 1928 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1930 D 4939 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1932 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) 1936 A, 1938 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 1938 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Hilbert, Leicht, Dr. Hauser u. Gen.) (Drucksache IV/553) — Erste Beratung — 1940 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, PUP, SPD) (Drucksache 1V/559 [neu]) — Erste Beratung — 1940 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Abg. Seidl [München], Bauer [Wasserburg], Bauknecht, Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/561) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1940 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/570) — Erste Beratung — . . . 1941 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) — Erste Beratung — 1941 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache IV/573) — Erste Beratung — 1941 B Entwurf eines Gesetzes zu dem. Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) — Erste Beratung — 1941 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksache IV/595) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1941 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Gewährung von Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft usw. (Drucksache IV/596) — Erste Beratung — 1941 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615) — Erste Beratung — 1941 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes (Drucksache IV/624) — Erste Beratung -- 1941 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 (Drucksache IV/441) 1942 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Hutier-Kaserne in Darmstadt (Drucksache IV/620) 1942 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehern. Flugplatzes Loddenheide (Drucksache IV/621) 1942 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Fahrtruppenschule in Hannover (Drucksache IV/622) . . . . . . . . 1942 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Schack-Kaserne in Hannover (Drucksache IV/626) 1942 B Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebes der Verwertungsstelle der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin für die Geschäftsjahre 1958/59 und 1959/60 (Drucksache IV/627) 1942 B Antrag betr. Beseitigung von Abfallstoffen ,(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/587) 1942 C Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksache IV/658) 1942 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung Nr.... zur Durchführung periodischer Lohnerhebungen im verarbeitenden Gewerbe (Drucksachen IV/636, IV/657) . 1942 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Grenzarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft und einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Saisonarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (Drucksachen IV/511, IV/667) 1943 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens gegen den Abg. Höhne (Druckasche IV/669) Dürr (FDP) 1943 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG a) für eine Richtlinie über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit bei landwirtschaftlichen Betrieben, die seit mehr als zwei Jahren verlassen sind oder brachliegen, b) für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit in der Landwirtschaft für Angehörige eines Mitgliedstaates, die als Landarbeiter zwei Jahre ohne Unterbrechung in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben (Drucksachen IV/598, IV/670, zu IV/670) 1944 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/659, IV/681) 1944 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Vergeltungszölle) (Drucksachen IV/608, IV/682) 1:944 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste, Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und die Zweite Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Drucksachen IV/606, IV/678) 1944 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission betr. Regelung gesundheitspolizeilicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Drucksachen IV/635, IV/688) 1944 D Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die. Ausschüsse (Umdruck 143) . . . 1944 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 21. Dezember 1959 (Drucksachen IV/449, IV/677) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1945 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/614, IV/679) 1945 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG: USA) (Drucksachen IV/613, IV/680) . . . . 1945 C Nächste Sitzung 1945 D Anlagen 1947 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 1923 44. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Aschoff 26. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Auge 19. 11. Dr. Barzel 6. 11. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Frau Berger-Heise 6. 11. Bergmann 26. 10. Berkhan 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blachstein 6. 11. Blöcker 26. 10. Frau Blohm 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Börner 26. 10. Frau Brauksiepe 26. 10. Brese 26. 10. Brück 26. 10. Dr. Bucher 6. 11. Burckardt 26. 10. Corterier 26. 10. Cramer 26. 10. Dr. (Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Dr. Dollinger 26. 10. Frau Dr. Elsner 26. 10. Engelbrecht-Greve 26. 10. Etzel 26. 10. Figgen 26. 10. Franke 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 6. 11. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Dr. Hesberg 26. 10. Hörnemann (Gescher) 26. 10. Hübner 26. 10. Dr. Huys 26. 10. Kalbitzer 6. 11. Frau Klee 26. 10. Dr. Klein (Berlin) 26. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kopf 6. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kraus 26. 10. Kriedemann 26. 10. Kubitza 26. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kühn (Hildesheim) 26. 10. Kühn (Köln) 6. 11. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 10. Lermer 26. 10. Lohmar 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Majonica 6. 11. Dr. Mälzig 26. 10. Mauk 26. 10. Memmel 6. 11. Michels 26. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 26. 10. Müller (Nordenhamm) 26. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Murr 26. 10. Oetzel 31. 10. Ollenhauer 26. 10. Porten 26. 10. Frau Dr. Probst 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 26. 10. Frau Dr. Rehling 26. 10. Ritzel 2. 11. Sander 26. 10. Dr. Schäfer 26. 10. Schmücker 26. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 10. Schultz 26. 10. Seibert 26. 10. Seuffert 26. 10. Storch 26. 10. Strohmayr 26. 10. Struve 26. 10. Dr. Süsterhenn 26. 10. Varelmann 26. 10. Verhoeven 26. 10. Wacher 6. 11. Wächter 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Walter 26. 10. Wehking 3. 11. Weinzierl 26. 10. Werner 27. 10. Wischnewski 26. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. 1948 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 Anlage 2 Umdruck 143 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betr. Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache IV/543 — an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen betr. intereuropäische Naturparks — Drucksache IV/586 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten Bonn, den 10. Oktober 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe noch einmal um das Wort gebeten, weil zu dem zweiten Punkt des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion von Ihrer Seite noch nichts gesagt worden ist. Ich nehme an, daß Sie ihn durch das für begründet halten, was bisher gesagt worden ist. Ich hatte erwartet, daß Sie dazu noch einmal etwas sagen.
    Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß ich diesem Antrag voll zustimmen kann. Das Ministerium hat sich bereits in einem frühen Stadium mit den beteiligten Wissenschaftlern vor allem auf dem Gebiete der Orthopädie in Verbindung gesetzt. Wir haben bereits eingeleitet, daß im Zusammenwirken mit den Ländern die wissenschaftliche Forschung zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Erprobung orthopädischer und sonstiger Hilfsmaßnahmen, die gerade bei dieser Art von Mißbildungen erforderlich werden, gefördert wird.
    Auch hier erscheint es mir nicht gerechtfertigt oder möglich, Fehlbildungen, die auf Arzneimittelgebrauch beruhen, irgendwie besonders herauszuheben, da die gleichen Erscheinungen auch ohne



    Bundesgesundheitsminister Frau Dr. Schwarzhaupt
    diese Ursache vorkommen und genau der gleichen Hilfe bedürfen. Ich glaube, darin, Herr Könen, sind wir auch einig.
    Im Nachtragshaushalt für dieses Jahr ist auf Antrag meines Ministeriums ein Betrag von 600 000 DM eingesetzt, der zum Teil für Forschung, zum Teil für Erweiterung der vorhandenen Kliniken und Heime bestimmt ist. In dem Haushaltsplan für 1963 hat das Bundeskabinett einen weiteren Betrag von 3 Millionen DM als eine einmalige Ausgabe für die gleichen Zwecke eingesetzt. Dabei handelt es sich zunächst um orthopädische Fachstationen, in denen körperbehinderte Kinder mit Prothesen versehen werden und in denen ihre Mütter mit dem Umgang mit diesen Apparaten vertraut gemacht werden können. Kinder, die aus irgendwelchen Gründen nicht in der Obhut ihrer Familie bleiben können, müssen in Pflegeheime aufgenommen werden. Später wird es besonderer Einrichtungen bedürfen, um den behinderten Kindern eine vollständige Schulbildung zu gewähren und sie für einen angemessenen Beruf auszubilden. Hier ist eine etwas langfristige Planung nötig. In allen Bundesländern ist sie von den dort zuständigen Behörden eingeleitet worden.
    Die Orthopädie und Prothetik haben schon heute einen hohen Stand erreicht. Ich konnte mich davon überzeugen, welche erstaunlichen Leistungen die Technik auf diesem Gebiet hervorgebracht hat. Es ist rührend, aber doch auch in gewissem Maße tröstlich, zu sehen, wieviel für diese Kinder getan werden kann und wie sie auch mit diesen Ersatzstükken umzugehen lernen.
    Auf diesem Gebiet sehe ich nun allerdings die Verantwortung des Staates — wohl ähnlich wie Sie —: der Staat hat die Verantwortung dafür, daß allen Kindern, die mit einer so schweren Belastung in das Leben gehen müssen, alle Hilfe zuteil wird, die die heutige Wissenschaft zur Verfügung hat und die sie durch eine großzügige wirtschaftliche Förderung vielleicht noch entwickeln kann.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Für die weitere Behandlung der Vorlagen ist vorgeschlagen: für die Drucksache IV/563 — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln — Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen. — Stimmt das Haus dieser Überweisung zu? — Das ist der Fall.
Bezüglich des Antrages der Fraktion der SPD betreffend Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel ist vorgeschlagen: Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen als federführenden Ausschuß, ferner an den Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe und an den Rechtsausschuß. Werden gegen diesen Vorschlag Einwendungen erhoben?

(Zurufe von der SPD: Rechtsausschuß? — Davon ist nichts bekannt!)

— Ich habe mich an das zu halten, was nach meinen Notizen vorgeschlagen wird; darüber bestehen Vereinbarungen.

(Abg. Rasner: Streichen!)

— Besteht darüber Einverständnis?

(Zustimmung. — Abg. Könen [Düsseldorf]:: Wir haben beantragt, ihn direkt anzunehmen! — Gegenruf des Abg. Rasner: Aber Ausschußüberweisung geht vor! )

— Nach der Geschäftsordnung geht die Überweisung an die Ausschüsse vor; das ist nicht zu leugnen.

(Abg. Frau Dr. Hubert: Aber nicht in dem Fall!)

— Ich habe jetzt nicht von dem Fall auszugehen, sondern von der Geschäftsordnung.
Ich habe vorgeschlagen: Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe. Stimmt das Haus diesem Vorschlag zu? — Das ist der Fall. Die Überweisung ist beschlossen. Damit ist die Beratung dieses Punktes beendet.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Hilbert, Leicht, Dr. Hauser und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache IV/553).
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen?

(Zustimmung.)

Wird gegen diesen Vorschlag Einspruch erhoben? Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 9:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU, FDP, SPD eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache IV/559 [neu]).
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe — mitberatend —. Stimmt das Haus diesem Überweisungsvorschlag zu? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Seidl (München), Bauer (Wasserburg), Bauknecht, Ertl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache IV/561).
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten



Vizepräsident Schoettle
und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Stimmt das Haus diesem Überweisungsvorschlag zu? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/570).
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. Wird diesem Vorschlag zugestimmt? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 12:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstrekkung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache IV/571).
Ich nehme an, daß ich hier die Aussprache erst gar nicht zu eröffnen brauche. — Es besteht offenbar kein Wunsch nach einer Debatte.
Es ist vorgeschlagen, die Vorlage zu überweisen an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. Ich setze voraus, daß das Haus diesem Vorschlag zustimmt; es ist so beschlossen.
Punkt 13:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache IV/573).
Ich eröffne die Aussprache in erster Beratung . — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend —. Stimmt das Haus diesem Vorschlag zu? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
Punkt 14 der Tagesordnung:
Erste 'Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592).
Die Aussprache ist eröffnet. — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Wirtschaftsausschuß —federführend —, an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuß für Entwicklungshilfe — mitberatend —. Stimmt das Haus dem Vorschlag zu? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
Punkt 15:
Erste 'Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksache IV/595).
Wird .das Wort in der Aussprache gewünscht? —Das ist nicht der Fall; die Aussprache ist geschlossen.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für Sozialpolitik. Zustimmung 'zu diesem Vorschlag? — Das scheint so zu sein. — Die Überweisung ist beschlossen.
Punkt 16:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Gewährung von Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft an Personen, die die Anwendung der Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates nach Artikel 14 Absatz (2) der Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer gewählt haben (Drucksache IV/596).
Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen.
Die Überweisung soll erfolgen an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. Das Haus stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? — Das scheint der Fall zu sein; es ist so beschlossen.
Punkt 17:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615) .
Eine Aussprache wird nicht gewünscht. —
Die Vorlage soll an den Ausschuß für Inneres überwiesen werden. Das Haus stimmt diesem Vorschlag zu? — Es ist so beschlossen.
Punkt 18:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes (Drucksache IV/624).



Vizepräsident Schoettle
Auch hier soll eine Aussprache nicht stattfinden. — Das Wort wird auch nicht gewünscht. Überwiesen soll werden an den Wirtschaftsausschuß — federführend und den Rechtsausschuß. — Das Haus stimmt diesem Vorschlag zu; es ist so beschlossen.
Punkt 19:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 (Drucksache IV/441) .
Keine Aussprache? — Es soll an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. — Das Haus stimmt zu; es ist so beschlossen.
Punkt 20 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Hutier-Kaserne in Darmstadt an die Stadt Darmstadt (Drucksache IV/620).
Die Vorlage soll an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. — Das Haus stimmt zu.
Punkt 21:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Loddenheide an die Stadt Münster (Westfalen) (Drucksache IV/621) .
Hier soll Überweisung ebenfalls an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes — federführend — und an den Haushaltsausschuß erfolgen. Wird diesen Vorschlägen nicht widersprochen? — Die Überweisung ist beschlossen.
Punkt 22:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Fahrtruppenschule in Hannover an das Land Niedersachsen (Drucksache IV/622).
Überweisung soll erfolgen an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes — federführend — und an den Haushaltsausschuß. Kein Widerspruch? — Die Überweisung ist beschlossen.
Punkt 23:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Schack-Kaserne in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/626) .
Die Überweisung soll erfolgen an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes — federführend — und an den Haushaltsausschuß. Kein Widerspruch gegen diesen Vorschlag? — Die Überweisung ist so beschlossen.
Punkt 24:
Beratung des Berichts des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebes der Verwertungsstelle der
Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin für die Geschäftsjahre 1958/59 und 1959/60 (Drucksache IV/627).
Hier soll an den Finanzausschuß überwiesen werden. — Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; er ist angenommen.
Punkt 26:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen betr. Beseitigung von Abfallstoffen (Drucksache IV/587).
Die Antragsteller bitten, den Antrag nicht an einen Ausschuß zu überweisen, sondern — unter Änderung des Datums in den 1. Februar 1963 — ohne Begründung und Debatte im Plenum über ihn abzustimmen. Ist das Haus bereit, diesem Verfahren zuzustimmen? — Dann lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksache IV/658).
Überweisung soll erfolgen an den Außenhandelsausschuß — federführend — und den Wirtschaftsausschuß. — Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; er ist angenommen.
Punkt 28:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten Entwurf einer Verordnung Nr.... zur Durchführung periodischer Lohnerhebungen im verarbeitenden Gewerbe (Drucksachen IV/636, IV/657).
Welche Nummer soll diese Verordnung haben, ist das geklärt? Es ist ein Entwurf der EWG, und es ist interessant, daß wenigstens in der Vorlage eine Nummer angedeutet wird. Wir -müssen also die Vorlage verabschieden, ohne daß sie numeriert ist. Hier soll nicht überwiesen, sondern abgestimmt werden. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Lang. Ist der Herr Berichterstatter willens und bereit?

(Abg. Rasner: Wir verzichten!)

— Herr Kollege Rasner, die Antwort kam von Ihnen; aber der Herr Berichterstatter scheint tatsächlich verzichten zu wollen, vermutlich weil er infolge Abwesenheit verzichten muß.

(Heiterkeit.)

Eine Aussprache soll nicht stattfinden; wir kommen zur Beschlußfassung. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Bericht und dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/657 zustimmen wollen, um ein Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! —



Vizepräsident Schoettle
Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 29 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten Entwurf
einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Grenzarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft nebst Anhang und einer Richtlinie, betreffend die Verwaltungsfragen und -praktiken hinsichtlich der Grenzarbeitnehmer,
einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Saisonarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft nebst einer Anlage und einer Richtlinie, betreffend die Saisonarbeitnehmer (Drucksachen IV/511, IV/667).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Haase. Ich frage, ob er Wert darauf legt, seinem Schriftlichen Bericht noch einen mündlichen hinzuzufügen. — Das scheint nicht der Fall zu sein.
Wir kommen dann zur Beschlußfassung. Wer dem Antrag des Ausschusses für Arbeit auf Drucksache IV/667 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe bitte! — Enthaltungen? — Einstimmig verabschiedet!
Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens gegen den Abgeordneten Höhne gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Klenner, Regensburg, vom 15. Januar 1962 (Drucksache IV/669).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dürr. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe namens des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dem Hohen Hause folgendes zu berichten.
    Herr Rechtsanwalt Klenner hat namens und im Auftrag seines Mandanten, des Zeitungsverlegers Dr. Hans Kapfinger, beantragt, die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abgeordneten Höhne zu erteilen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Johann Evangelist Kapfinger!)

    — Ich muß Ihre hochgespannten Erwartungen enttäuschen; es handelt sich nicht um eine Fibag-Spätlese, sondern um eine Bundestagswahlkampf-Nachlese.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen Erwartungen sind bei Herrn Kapfinger nie hochgespannt!)

    Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Dr. Kapfinger hat am 23. August 1961 beim Amtsgericht Eggenfelden eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der dem Kollegen Höhne bei Vermeidung einer vom Gericht festzusetzenden Haftstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe in unbeschränkter Höhe verboten wurde, öfter als viermal Werbeexemplare des „Rottal-Kuriers" — einer für den Bundestagswahlkampf bestimmten Schrift — an ein und denselben Haushalt zum Zwecke der Einführung ohne vorgängige Bestellung und kostenlos zu liefern.
    Der Antragsteller Dr. Kapfinger behauptet, der Antragsgegner, Abgeordneter Höhne, habe das in der einstweiligen Verfügung ausgesprochene Verbot nicht beachtet. Er hat deshalb beim zuständigen Landgericht Regensburg Strafantrag wegen Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung gestellt. Das Landgericht hat sich wegen des Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes gehindert gesehen, dem Antrag auf Straffestsetzung stattzugeben.
    Im Immunitätsausschuß erhob sich zunächst die Frage, ob der Antragsteller im Straffestsetzungsverfahren nach vorangegangener einstweiliger Verfügung einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen könne. Inzwischen sind die Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten verändert und ist dieser Fall eingebaut worden. An der Antragsberechtigung besteht nun kein Zweifel mehr.
    Die Frage, ob es sich bei einer nach § 890 ZPO festzusetzenden Strafe ihrem Wesen nach um eine Kriminalstrafe handelt, ist im Immunitätsausschuß in vorangegangenen Legislaturperioden bereits behandelt worden. Im 1. Bundestag hat der Ausschuß die Meinung vertreten, lediglich die Vollstreckung einer Haftstrafe sei eine solche Beschränkung der persönlichen Freiheit, daß eine Genehmigung nach Art. 6 Abs. 3 des Grundgesetzes erforderlich sei; die Vollstreckung einer Geldstrafe im Rahmen des § 890 ZPO hingegen sei nicht genehmigungspflichtig. Demgegenüber vertritt Bockelmann die gegenteilige Aufassung, daß schon das Verfahren nach § 890 ZPO nicht ohne Genehmigung des Bundestages stattfinden dürfe, auch wenn nicht mehr als die Verurteilung zu einer Geldstrafe erstrebt werde. Der Ausschuß hat sich dieser Ansicht aus folgenden Gründen angeschlossen.
    Geht man davon aus, daß die Androhung der Strafe die Festsetzung der Strafnorm ist, so bedeutet die Prüfung, ob dieser Norm zuwidergehandelt worden ist, ein Zur-Verantwortung-Ziehen im Sinne des Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes. Erst wenn erwiesen ist, daß der Schuldner der Anordnung zuwidergehandelt hat, besteht für das Gericht die Möglichkeit, eine der angedrohten Strafen zu vollstrecken. Ist, wie in diesem Fall, vom Gericht eine fakultative Strafe angedroht, d. h. entweder eine Geld- oder eine Haftstrafe, so bedarf es in jedem Fall einer Genehmigung des Deutschen Bundestages. Es würde eine unzulässige Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Gerichts bedeuten, wenn ihm mitgeteilt würde, bezüglich einer Vollstreckung der Geldstrafe bedürfe es einer Genehmigung des Deutschen Bundestages nicht. Der Ausschuß war der Ansicht, daß deshalb- eine Genehmi-



    Dürr
    gung zur Strafverfolgung auf Grund des § 890 ZPO in jedem Falle erforderlich ist.
    Ich bitte deshalb das Hohe Haus, den Antrag des Immunitätsausschusses auf Drucksache IV/669 anzunehmen und die Genehmigung zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens zu erteilen.