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ID0404403700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1962 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/540) — Erste Beratung — Schütz (CDU/CSU) 1923 B Kurlbaum (SPD) 1924 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (SPD) (Drucksache IV/563) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem. Antrag betr. Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (SPD) (Drucksache IV/630) Frau Dr. Hubert (SPD) 1928 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1930 D 4939 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1932 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) 1936 A, 1938 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 1938 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Hilbert, Leicht, Dr. Hauser u. Gen.) (Drucksache IV/553) — Erste Beratung — 1940 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, PUP, SPD) (Drucksache 1V/559 [neu]) — Erste Beratung — 1940 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Abg. Seidl [München], Bauer [Wasserburg], Bauknecht, Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/561) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1940 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/570) — Erste Beratung — . . . 1941 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) — Erste Beratung — 1941 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache IV/573) — Erste Beratung — 1941 B Entwurf eines Gesetzes zu dem. Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) — Erste Beratung — 1941 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksache IV/595) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1941 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Gewährung von Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft usw. (Drucksache IV/596) — Erste Beratung — 1941 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615) — Erste Beratung — 1941 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes (Drucksache IV/624) — Erste Beratung -- 1941 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 (Drucksache IV/441) 1942 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Hutier-Kaserne in Darmstadt (Drucksache IV/620) 1942 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehern. Flugplatzes Loddenheide (Drucksache IV/621) 1942 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Fahrtruppenschule in Hannover (Drucksache IV/622) . . . . . . . . 1942 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Schack-Kaserne in Hannover (Drucksache IV/626) 1942 B Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebes der Verwertungsstelle der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin für die Geschäftsjahre 1958/59 und 1959/60 (Drucksache IV/627) 1942 B Antrag betr. Beseitigung von Abfallstoffen ,(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/587) 1942 C Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksache IV/658) 1942 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung Nr.... zur Durchführung periodischer Lohnerhebungen im verarbeitenden Gewerbe (Drucksachen IV/636, IV/657) . 1942 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Grenzarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft und einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Saisonarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (Drucksachen IV/511, IV/667) 1943 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens gegen den Abg. Höhne (Druckasche IV/669) Dürr (FDP) 1943 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG a) für eine Richtlinie über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit bei landwirtschaftlichen Betrieben, die seit mehr als zwei Jahren verlassen sind oder brachliegen, b) für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit in der Landwirtschaft für Angehörige eines Mitgliedstaates, die als Landarbeiter zwei Jahre ohne Unterbrechung in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben (Drucksachen IV/598, IV/670, zu IV/670) 1944 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/659, IV/681) 1944 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Vergeltungszölle) (Drucksachen IV/608, IV/682) 1:944 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste, Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und die Zweite Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Drucksachen IV/606, IV/678) 1944 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission betr. Regelung gesundheitspolizeilicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Drucksachen IV/635, IV/688) 1944 D Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die. Ausschüsse (Umdruck 143) . . . 1944 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 21. Dezember 1959 (Drucksachen IV/449, IV/677) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1945 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/614, IV/679) 1945 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG: USA) (Drucksachen IV/613, IV/680) . . . . 1945 C Nächste Sitzung 1945 D Anlagen 1947 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 1923 44. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Aschoff 26. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Auge 19. 11. Dr. Barzel 6. 11. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Frau Berger-Heise 6. 11. Bergmann 26. 10. Berkhan 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blachstein 6. 11. Blöcker 26. 10. Frau Blohm 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Börner 26. 10. Frau Brauksiepe 26. 10. Brese 26. 10. Brück 26. 10. Dr. Bucher 6. 11. Burckardt 26. 10. Corterier 26. 10. Cramer 26. 10. Dr. (Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Dr. Dollinger 26. 10. Frau Dr. Elsner 26. 10. Engelbrecht-Greve 26. 10. Etzel 26. 10. Figgen 26. 10. Franke 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 6. 11. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Dr. Hesberg 26. 10. Hörnemann (Gescher) 26. 10. Hübner 26. 10. Dr. Huys 26. 10. Kalbitzer 6. 11. Frau Klee 26. 10. Dr. Klein (Berlin) 26. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kopf 6. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kraus 26. 10. Kriedemann 26. 10. Kubitza 26. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kühn (Hildesheim) 26. 10. Kühn (Köln) 6. 11. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 10. Lermer 26. 10. Lohmar 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Majonica 6. 11. Dr. Mälzig 26. 10. Mauk 26. 10. Memmel 6. 11. Michels 26. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 26. 10. Müller (Nordenhamm) 26. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Murr 26. 10. Oetzel 31. 10. Ollenhauer 26. 10. Porten 26. 10. Frau Dr. Probst 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 26. 10. Frau Dr. Rehling 26. 10. Ritzel 2. 11. Sander 26. 10. Dr. Schäfer 26. 10. Schmücker 26. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 10. Schultz 26. 10. Seibert 26. 10. Seuffert 26. 10. Storch 26. 10. Strohmayr 26. 10. Struve 26. 10. Dr. Süsterhenn 26. 10. Varelmann 26. 10. Verhoeven 26. 10. Wacher 6. 11. Wächter 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Walter 26. 10. Wehking 3. 11. Weinzierl 26. 10. Werner 27. 10. Wischnewski 26. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. 1948 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 Anlage 2 Umdruck 143 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betr. Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache IV/543 — an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen betr. intereuropäische Naturparks — Drucksache IV/586 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten Bonn, den 10. Oktober 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Minister Dr. Schwarzhaupt.


Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

(Bundesregierung, ehe sie einen Entwurf vorlegen könnte, die Meinung des Gesetzgebers über die Auslegung des Bundessozialhilfegesetzes gerade in den hier zur Debatte stehenden Fragen kennen muß. Deshalb bitte ich, nicht sofort zu beschließen, sondern auch diesen Antrag im Ausschuß zu beraten. Ich stimme dem Motiv voll zu, daß den Eltern von Kindern, die von Geburt an schwer körperbehindert sind,großzügig wirksame Hilfe gegeben werden muß. Der seelische Schmerz dieser Eltern ist kaum mit den Schmerzen, die andere Katastrophen hervorgerufen haben, zu vergleichen, und die besonderen finanziellen Aufwendungen für diese von Geburt an so schwer betroffenen Kinder, die mit Prothesen versorgt werden müssen und einer besonderen Pflege bedürfen, erstrecken sich über ein ganzes Menschenleben. Das gibt von vornherein den Anforderungen an die Eltern, etwa eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen, ein anderes Gesicht als solchen Aufwendungen, die eine einmalige 'Zahlung oder eine befristete besondere Hilfe für ein körperbehindertes Kind sind. Dieser Gesichtspunkt muß schon bei der Gewährung der ersten Hilfe mit bedacht werden. Ich glaube aber, wir können nicht .aus dem Auge verlieren, daß die Zahl der Kinder, deren Schädigung nachweislich auf Arzneimittelgebrauch beruht, nur einen kleinen Teil der Zahl der Kinder darstellt, die aus anderen Gründen oder aus nicht nachweisbaren Gründen mit ähnlich schweren Schäden auf die Welt kommen oder die Opfer von verstümmelnden Unfällen oder Opfer der Kinderlähmung geworden sind. Wir meinen, daß der Anlaß für die staatliche Hilfe die Not des Kindes und seiner Eltern ist, daß also vor allem die ,Schwere der körperlichen Behinderung, die Höhe der Aufwendungen für die Hilfe entscheidend sein muß, ganz gleich, was im Einzelfall die Ursache der Schädigung ist. Und da glaube ich allerdings, daß das Bundessozialhilfegesetz für Körperbehinderte eine großzügige Hilfe in Aussicht stellt. Die Einkommensgrenze, oberhalb deren ein Beitrag der Eltern zu den Aufwendungen verlangt werden kann, liegt höher als in anderen Fällen. Eine Rückerstattung wird in keinem Falle verlangt. Alle Länder treten für eine großzügige Auslegung dieser Bestimmungen ein. Es sind nicht nur Einkommen und Familienstand,. sondern auch laufende Lasten, Abzahlungen, Beiträge für eine Bausparkasse oder alle dergleichen Belastungen des Einkommens der Eltern mit zu berücksichtigen, und nach den Bestimmungen kann nur ein Beitrag verlangt werden, er muß nicht verlangt werden. Es ist eine Prüfung erforderlich; es kann aber denkbar großzügig verfahren werden. Deshalb haben sich die Länderminister dafür eingesetzt, Richtlinien für eine großzügige Auslegung dieses Gesetzes auf Länderbasis zu erlassen. Es hat meines Wissen kein Landesminister den Antrag oder das Verlangen gestellt oder auch nur die Anregung gegeben, über das Bundessozialhilfegesetz hinaus eine ganz neue Regelung ganz speziell für die Fälle, die auf Arzneimittelschäden beruhen, zu erlassen. Wenn wir eine besondere Gruppe aus der großen — leider großen — Zahl der körperbehinderten Kinder herausgreifen, nämlich die Gruppe derjenigen, bei denen ein Kausalzusammenhang mit Arzneimittelschäden festgestellt werden kann, so bedeutet das, daß an Stelle der Angabe von Gehalt oder Lohn oder Einkommen vor der Stelle, die helfen soll, der Nachweis tritt: „Die Mutter hat in den und den Wochen ihrer Schwangerschaft das und das Mittel genommen", ein Nachweis, der unter Umständen sehr schwer zu erbringen ist. In der Praxis kann es zu mancherlei Unbilligkeiten und unter Umständen sogar zu Mißbräuchen führen, wenn man diese Fälle gewissermaßen ohne Grund in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht privilegiert gegenüber anderen, genauso schweren und genauso traurigen Fällen, in denen dieser Nachweis etwa durch Vorlage einer ärztlichen Verordnung nicht erbracht werden kann. Deshalb wiederhole ich, daß alle Fälle schwerer körperlicher Behinderung besonders großzügig behandelt werden sollen, daß aber auf den Nachweis der Ursache, der oft schwer zu erbringen ist, verzichtet werden soll. Nun noch ein paar Worte zu den Einzelvorwürfen, die Herr Könen gegen uns erhoben hat. Zunächst einmal, die Zahl 10 000 ist niemals in einer Verlautbarung des Bundesgesundheitsministeriums genannt worden. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Büttner? Ja, bitte! Frau Minister, darf ich Sie fragen — weil Sie jetzt gerade behauptet haben, die Zahl 10 000 sei noch nie genannt worden —, ob Ihnen der Artikel der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" vom 28. September 1962 bekannt ist, in dem es u. a. heißt: Büttner Die vom Bundesgesundheitsministerium früher genannte Zahl von 10 000 Kindern mit Mißbildungen ist nach den Worten der Ministerin auf ein Mißverständnis zurückzuführen. Geht aus dieser Berichterstattung nicht hervor, daß die Zahl 10 000 genannt worden ist? Darf ich Sie weiter fragen, ob ähnlich wie im Lande Nordrhein-Westfalen von den zuständigen Landesministern Erhebungen angestellt sind — Minister Weyer hat für das Land Nordrhein-Westfalen erklärt, daß dort 1200 Fälle bekannt sind, von denen 179 stationär behandelt werden müssen —, und sind Ihnen ähnliche Zahlen aus anderen Ländern bekannt? Es ist in der Presse sehr viel Hilfreiches zu diesem ganzen Thema geschrieben worden. Ich möchte aber doch eine Frage aus der gestrigen Debatte aufgreifen: Ist ein Pressebericht ein Dokument? Die Zusammenhänge sind folgendermaßen: Bei einer Pressekonferenz, die einer meiner Mitarbeiter über dieses Thema gehalten hat, ist ein Mißverständnis vorgekommen. Die Zahl 5000 spielte eine Rolle, und es spielte die Tatsache eine Rolle, daß etwa die Hälfte der Kinder nicht lebensfähig war. Dabei ist nicht bei meinem Mitarbeiter, der es richtig gesagt hat, sondern bei den Zuhörern oder einigen von ihnen das Mißverständnis entstanden, die Zahl 5000 sei die Zahl der noch lebenden Kinder. Dieses Mißverständnis ist in der Presse später weithin durch neue, ergänzende Berichte klargestellt worden. Es hat naturgemäß eine gewisse Zeit gedauert, bis wir von den Ländern einen Überblick über die Zahlen erhalten haben, zumal Medizinalstatistik immer schwierig ist, weil es immer schwierig ist, abzugrenzen, welche Fehlbildungen bei neugeborenen Kindern schwer, minder schwer und leichter sind. Was ich Ihnen jetzt als Zahlen auf Grund einer Landesministerkonferenz, die kürzlich stattgefunden hat, angeben kann, ist etwa folgendes. Es gibt etwa 2000 lebende Kinder mit Gliederfehlbildungen schwererer Art. Eine Zahl, die auch leichtere Mißbildungen von jetzt noch lebenden Kindern einschließt, lautet 3184. Wir wollen uns aber über die Zahlen nicht weiter streiten. Ich möchte nur zu der Zahl 10 000 mit Entschiedenheit sagen, daß sie auf einem Mißverständnis der Zuhörer in einer Pressekonferenz beruht. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bitte schön! Frau Ministerin, darf ich eine Frage stellen? Es ist also richtig, wenn wir feststellen, daß die Zahl 10 000, die die geborenen Kinder betrifft, richtiggestellt worden ist? Darf ich erwarten, Frau Ministerin, daß Sie anerkennen, daß ich — obwohl ich die Berichtigung des Ministeriums, daß es hier ein Mißverständnis in der Berichterstattung gegeben habe, gekannt hätte —, nicht von der Zahl 10 000 — die anderen Zahlen stimmten ja, wie Sie soeben bestätigt haben — ausgegangen bin, im Gegensatz zu meinem Kollegen Schütz, der das nicht getan hat? Darf ich auch einmal eine Zwischenbemerkung machen. Es ist zwar nicht Sache des Präsidenten, in eine Debatte einzugreifen. Ich möchte aber doch zu bedenken geben, ob dieses Spiel mit Zahlen in dieser Situation überhaupt noch einen weiteren Sinn hat. Der Meinung bin ich durchaus. Ich bin auf die Zahl 10 000 nur zu sprechen gekommen, um die Dinge auf ihr Maß zurückzuführen und das Verhältnis zu den aus anderen Ursachen entstandenen ähnlichen Unglücken klarzustellen. Zweitens. Herr Könen, ich habe niemals von „Contergan-Renten" gesprochen. Ich habe in Lübeck ungefähr das gleiche gesagt, was ich hier gesagt habe, und habe am anderen Tag dieses Wort mit Erstaunen in der Überschrift einer Zeitung gefunden. Ich glaube, auch in dieser Zeitung ist es nicht als ein wörtliches Zitat von mir dargestellt worden. Ich habe das Wort jedenfalls niemals negativ oder positiv gebraucht. Ebensowenig stammt das andere Wort; das Sie zitiert haben, aus meinem Ministerium. In medizinischen Fachzeitschriften werden bestimmte Fehlbildungen „Phokomelien" und „Robbenhände" genannt. Das ist ein schreckliches Wort; es gibt aber für den Mediziner eine bestimmte Form der Fehlbildung deutlich wieder. Es mag sein, daß dieses Wort einmal — nicht auf Kinder, sondern auf ein bestimmtes Glied bezogen — in einem Schriftwechsel gebraucht worden ist. Es ist aber keineswegs so, daß ich oder meine Mitarbeiter jemals in einer derart grausamen Form von diesen Erscheinungen gesprochen hätten. Ich habe immer von „Kindern mit schweren Gliedmaßenfehlbildungen" gesprochen, und es ist traurig genug, was man sich unter diesem Wort vorstellen muß. Ich wiederhole, daß alle Fälle schwerer körperlicher oder auch geistiger Behinderung besonders großzügig behandelt werden sollten, daß aber auf den Nachweis der Ursache, der oft schwer zu erbringen ist und der auch die Eltern Versuchungen aussetzt, denen man sie nicht aussetzen sollte, verzichtet werden sollte. Dies alles sollte — vor allem auch an Hand der Berichte der Länder über die bei ihnen verfolgte Praxis — im Ausschuß noch einmal eingehend erörtert werden. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jungmann. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ausschließlich zu dem Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 630 sprechen. Ich meine, daß der zeitweise etwas polemische Ton der Diskussion diesem Gegenstand nicht angemessen ist. Außerdem, glaube ich, gibt es in diesem Hause keine Meinungsverschiedenheiten darüber, daß hier in jedem nur möglichen Maß Hilfe geleistet werden muß, und zwar sollte diese Hilfe nicht nach irgendwelchen formalen und auch nicht nach irgendwelchen wirtschaftlichen Überlegungen gemessen werden, sondern allein nach der Größe und Schwere der Not, die es zu lindern und zu beheben gilt. Dabei handelt es sich nicht um eine rhetorische Floskel. Vielmehr sind diese Überlegungen, daß in schweren Notständen so und nicht anders geholfen werden soll, bereits Sinn und Geist des Sozialhilfegesetzes gewesen, an dem hier nun so scharfe Kritik geübt wird. Das steht im krassen Gegensatz zu den Auffassungen der Länderminister, soweit ich informiert bin, auch des Ministers Hemsath, nach dessen Meinung das Sozialhilfegesetz jede, aber auch jede Möglichkeit gibt, jede Hilfe zu leisten, die vom menschlichen Standpunkt aus richtig und angemessen ist, um diesen Notständen, die hier aufgetreten sind, zu begegnen. Diese Notstände sind unerwartet, in gewisser Hinsicht aber auch nicht unerwartet aufgetreten; denn das Sozialhilfegesetz hatte tatsächlich auch schon solche Tatbestände ins Auge gefaßt. Sie sind ja nicht neu, nur ist ihr zahlenmäßiges Ausmaß größer, als wir es gewohnt waren. Ich glaube, ein solches Sondergesetz — den Ausdruck bitte ich nicht polemisch aufzufassen, sondern ihn nur im Hinblick auf die Diskussion, die es im vorigen Bundestag über diese Frage gegeben hat, zu sehen — würde tatsächlich einen Rückschritt gegenüber dem Sozialhilfegesetz bedeuten, das ja unter anderem den Zweck gehabt hat, beispielsweise das Körperbehindertengesetz, in dem diese Materie schon weitgehend angesprochen war, und das Tuberkulosehilfegesetz, das auch einem großen Maß von menschlicher Not begegnet, zu beseitigen und in einem großen, großzügigen Sozialhilfegesetz aufgehen zu lassen, das all diesen Bedürfnissen der modernen Gesellschaft und auch den Wünschen dieses Gesetzgebers Rechnung trägt. Erlauben Sie mir zum Schluß noch ein Zitat, das ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Schreiben verlesen darf, das der Vertreter der Gruppe der Eltern, die diese bedauernswerten Kinder haben — er ist selbst Vater eines solchen Kindes —, an die Fraktionen des Deutschen Bundestages gerichtet hat. Es sind Worte, die mich persönlich tief ergriffen haben und die in diesem Zusammenhang wohl zitiert werden dürfen. Dieser Mann schreibt: Die Eltern wollen kein Mitleid und kein Almoesn. Sie sind bestrebt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst mit den Problemen fertig zu werden. Das Gefühl, nicht allein mit den 'Problemen zu stehen, wird den Eltern die notwendige seelische Unterstützung geben. Helfen Sie, — damit sind wir gemeint — aus den Kindern gleichwertige und selbständige Mitglieder unserer Gesellschaft zu machen. Materielle Hilfe ist möglich. Die seelische Not und den Kummer um die körperliche Versehrtheit der Kinder kann niemand den Eltern abnehmen. Ich glaube, mit diesen Worten ist der Geist gekennzeichnet, in dem wir unsere Beratungen zu führen haben. Ich möchte mich — auch im Namen meiner Fraktion — dafür aussprechen, daß dieser Antrag dem Ausschuß für 'Gesundheitswesen und zur Mitberatung dem Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe überwiesen wird. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hamm. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat handelt es sich bei dem Gegenstand, mit dem wir uns hier zu befassen haben, um eine tiefe Tragik. Ich halte es deshalb nicht für angemessen, sich bei 'der Beratung gegenseitig Vorwürfe zu machen oder mit Zahlen zu spielen. (Beifall bei der FDP. — Zustimmung bei der SPD.)