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ID0404016700

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    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 1671 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache IV/ 556) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache IV/ 593) — Erste Beratung — 1671 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/ 612) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/ 610, IV/ 652) . . . . . . . 1672 A Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG : UDA) (Drucksache IV/ 613) . . . 1672 B Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksache IV/ 614) . . . 1672 B Begrüßung von Mitgliedern des Wohnungsbauausschusses der niederländischen Zweiten Kammer 1672 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1672 C Ollenhauer (SPD) 1676 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1687 C Dr. Mende (FDP) 1689 D Dr. Dr. h. c. Erhard . . 1698 A, 1728 B Dr. Deist (SPD) . . 1713 D, 1733 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1721 C Schwarz, Bundesminister . 1723 C Dollinger (CDU/CSU) . . . . . . 1724 D Dr. Dahlgrün (FDP) 1727 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . 1731 B Dr. Imle (FDP) 1736 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 1737 C Wehner (SPD) . . . . . . . 1739 A Fragestunde (Drucksache IV/ 655) Frage des Abg. Gewandt: Rückvergütung der umsatzsteuerlichen Vorbelastung beim Schiffbau Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1703 B, C Gewandt (CDU/CSU) 1703 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Nachprägung von Goldmünzen . . . 1703 D Fragen des Abg. Fritsch: Schutzhütten für Beamte des Bundesgrenzzolldienstes Dr. Hettlage, Staatssekretär 1704 B, C, D, 1705 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1704 D Frage des Abg. Dröscher: Verseuchung des Quellschutzgebietes Königswald Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . 1705 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungsmehraufwendungen von Gemeinden durch Bearbeitung von Stationierungsaufgaben Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 C, 1706 A, B, C Dröscher (SPD) 1706 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . 1706 B, C Frage des Abg. Cramer: Versagung einer Unterstützung für den ehemaligen Angestellten der Marineverwaltung Bruno Goerth Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1706 D, 1707 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . 1707 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sondermarke „Brot für die Welt" Stücklen, Bundesminister . . . . 1707 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Dienstvorschriften der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . 1707 C, D Dr. Kohut (FDP) 1707 C, D Frage des Abg. Fritsch: Entschädigung der Landzusteller der Deutschen Bundespost 1707 D Frage des Abg. Walter: Telefonanschluß im Krankenhaus Hofgeismar Stücklen, Bundesminister . . , . . 1708 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Fahrpreiserhöhungen für den Kraftpostverkehr auf der Strecke Stein—Pforzheim Stücklen, Bundesminister 1708 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1708 B Frage des Abg. Cramer: Anmeldepflicht von Autoradios Stücklen, Bundesminister . . . 1708 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1708 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verbot von Fluor in Trinkwasser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1708 D, 1709 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 1709 A, B Frage des Abg. Gscheidle: Kennzeichnung der Lagerfähigkeit von Konserven 1709 B Frage der Abg. Frau Blohm: Verwendung von Phosphaten bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage der Abg. Frau Blohm: Phosphatsalze bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Bundestierärzteordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 1710 A, B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 1710 B, C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Vertrieb von lebensmittelähnlichen t Scherzartikeln 1710 C Frage des Abg. Ritzel: Gemeinden ohne 'zentrale Wasserversorgung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1710 D, 1711 A, B, C, D,1712 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1710 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1711 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1711 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 III Dr. Kohut (FDP) 1711 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 1711 C Hammersen (FDP) . . . . . . -1711 D Metzger (SPD) 1711 D Börner (SPD) 1712 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Diät-Fremdstoffverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1712 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Milchverseuchung mit Jod 131 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1712 C, D, 1713 A Dr. Bechert (SPD) . . . 1712 D, 1713 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Koordinierungsausschuß betr. Umweltradioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1713 B, C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 1713 B Sammelübersicht des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 642) 1713 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1741 C Anlagen 1743 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1669 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 39. Sitzung Seite 1634 A Zeile 16 statt „5,3": 3,5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arndgen 12. 10. Dr. Arndt (Berlin) 12. 10. Baier (Mosbach) 12. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bausch 20. 10. Biermann 12. 10. Dr. Birrenbach 16. 10. Dr. h. c. Brauer 12. 10. Burckardt 12. 10. Figgen 13. 10. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 12. 10. Dr. Frey (Bonn) 12. 10, Gerns 12. 10. Dr. Götz 12. 10. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 12. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Heiland 12. 10. Dr. Dr. Heinemann 12. 10. Hellenbrock 12. 10. Jacobi (Köln) 12. 10. Jacobs 12. 10. Junghans 12. 10. Dr. Jungmann 12. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 12. 10. .Dr. Koch 12. 10. Dr. Kopf 11. 10. Kraus 12. 10. Kriedemann 12. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 20. 10. Lenz (Bremerhaven) 12. 10. Lünenstraß 12. 10. Frau Dr. Maxsein 12. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 10. Metzger 12. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Worms) 12. 10. Murr 12. 10. Oetzel 31. 10. Frau Dr. Probst 11. 10. Rademacher 12. 10. Dr. Schäfer 12. 10. Scheuren 11. 10. Schoettle 12. 10. Steinhoff 13. 10. Stooß 12. 10. Storch 12. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Weigl 12. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Dopatka 17. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Rademacher 31. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Abschrift Der Präsident des Bundesrates. Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und -im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. 1744 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Anlage 3 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im 'Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, 'dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Abschöpfungserhebungsgesetz den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 4 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1745 Anlage 5 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich um so bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungserklärung, die wir vorgestern hier in diesem Hause gehört haben, ist unter dem Motto Maßhalten abgegeben worden. Im Zuge der Diskussion ist von der dringenden Notwendigkeit gesprochen worden, die Preise und Löhne in einem vernünftigen Verhältnis zueinander zu halten. Der eine glaubt, die Preise gingen voran, der andere sagt, die Löhne sind es. Tatsache ist jedenfalls, meine Damen und Herren, und die Bundesregierung sagt das in der Erklärung, daß wir alles daransetzen müssen, um die noch vorhandenen Wettbewerbsbeschränkungen weiter einzuengen, damit von hier aus ein Druck auf das Preisgefüge ausgeübt werden kann. Ich glaube, meine Freunde, daß wir alle mit diesem Wunsch einverstanden sind.
    Die Vergangenheit hat gezeigt, daß die Bundesregierung kurze Zeit, nachdem wir 1949 in der Bundesrepublik unsere Wirtschaft auf dem Prinzip des Wettbewerbs aufgebaut hatten, den Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt hat, der unter dem Namen „Kartellgesetz" im 2. Deutschen Bundestag verabschiedét worden ist. Dieses Gesetz, das 1957 in diesem Hause verabschiedet wurde, hat nun ungefähr fünf Jahre hinter sich gebracht. Wir stehen heute vor der Frage, ob sich die Formulierungen bewährt haben oder ob es notwendig erscheint, an tdiesem Gesetz etwas zu ändern.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, die Zeit ist noch zu kurz, um eine endgültige Antwort geben zu können, ob und in welchem Umfange Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen werden sollen. Aber einige Probleme sind doch im Laufe der Jahre und •gerade in den letzten Jahren Gegenstand einer großen Diskussion tgeworden. Das Problem der Preisbindung der zweiten Hand ist in der Erklärung der Bundesregierung expressis verbis erwähnt worden. Im Kartellbericht ist von den Fragen der Preisempfehlung, der Wettbewerbsregeln, der Ausschließlichkeitsverträge und — last not least — der marktbeherrschenden Unternehmen gesprochen worden.
    Nun, das Problem der Preisbindung der zweiten Hand ist gerade in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit sehr stark diskutiert worden. Man hatte bei dem Kartellbericht manchmal den Eindruck, daß man in dieser Frage idas A und O der ganzen Misere auf dem Gebiet der Preise gesehen hat. Ich möchte einmal versuchen, eine objektive Darstellung zu geben. Ich möchte nicht schwarzweißmalen für die Preisbindung der zweiten Hand, auch nicht schwarzweißanalen gegen sie. Wir sollten das Für und Wider gerecht miteinander vergleichen. Wie bei tallen diesen Dingen sollten wir uns vor allem davor hüten, aufgetretene Mißstände zu verallgemeinern und die Verhältnisse' so darzustellen, als ob sich das ganze Instrument als untauglich erwiesen hätte.
    Nach unseren Erfahrungen in den letzten Jahren kann man, glaube ich, feststellen, daß die Preisbindung der zweiten Hand in einer Reihe von Wirtschaftsgebieten und Wirtschaftszweigen bestanden hat, in denen in der Tat große Mißstände aufgetreten sind. Ich brauche Sie nur an den großen Schokoladenkrieg zu erinnern, zu dem es in den letzten Jahren jeweils vor Weihnachten gekommen ist, an die Mißstände auf dem Gebiet der Spirituosen, der Rundfunk- und Fernsehgeräte und wie andere noch heißen mögen. Hier hat sich sehr deutlich gezeigt, daß an der Preisbindung, so wie sie von diesen Wirtschaftszweigen gehandhabt wurde, doch viel auszusetzen ist und wir in diesem Hause unbedingt darüber sprechen müssen.
    Wenn man die schlechten Seiten aufführt, dann muß man aber auch sagen, daß es andere Teilgebiete in der Wirtschaft gibt, in denen wir keine Beschwerden vorliegen haben, in denen diese Dinge zum Wohle aller — das sage ich ausdrücklich —, der Produzenten, der Kaufleute und der Verbraucher, gut funktioniert haben. Ich brauche nur an den Zweig der Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zu erinnern, an das Gebiet von Foto und Optik, an das der Pharmazeutika, der Drogen, das der Textilwaren usw. Es sind Zweige, meine Damen und Herren, bei



    Illerhaus
    denen Sie solche Auswüchse, wie wir sie auf den anderen Gebieten erlebt haben, die ich vorhin anführte, nicht gesehen haben.
    Woher kommen denn die Mißstände, die sich auf diesen Teilgebieten gezeigt haben? Ein großer Teil der Mißstände tritt dort auf, wo Spannen verlangt werden, die nicht marktgerecht sind. Eine Preisbindung, die angemeldet oder gemacht wird, um einen bestimmten Preis hoch zu halten, bricht in jedem Falle zusammen. Das haben wir in der Vergangenheit erlebt, und hier scheint mir eine der Hauptursachen der Mißstände bei vielen Artikeln zu liegen.
    Aber wir haben bei der Beratung des Kartellgesetzes auch festgestellt, daß das Bestehen einer festen Handelsspanne allein noch nicht ein Beweis für die Überhöhung eines Endverbraucherpreises ist. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern: Wenn ein großer Markenartikelfabrikant die gesamte Werbung für seinen Artikel selbst auf eigene Kosten übernimmt, wird er im allgemeinen 'dem Kaufmann eine niedrigere Handelsspanne anbieten als der kleine oder mittlere Fabrikant, der nicht die finanziellen Mittel für die gesamte Werbung zur Verfügung hat und diese Werbung dem Einzelhändler überläßt. Die höhere Handelsspanne stellt in diesem Falle einen Ausgleich für die Übernahme von Werbungskosten durch 'den Einzelhändler dar. Hier handelt es sich nur um eine Kostenverlagerung von der einen Seite auf die andere. Also nicht in jedem Falle kann man allein von der Handelsspanne auf einen ungerechten Marktpreis schließen.
    Ein zweiter Mißstand, der sich gezeigt hat, ist die Tatsache, daß 'die Lückenlosigkeit in der Preisbindung vom Fabrikanten nicht konsequent eingehalten wird. Wenn eine Überproduktion vorliegt, dann muß diese Überproduktion irgendwohin geleitet werden. In dieser Situation kommt man auf den Gedanken, einen Teil der Produktion über die normalen Absatzwege mit der Preisbindung abzusetzen und einen anderen Teil auf anderen Wegen, etwa unter neutralen Marken oder ohne Marke unterzubringen.
    Wir dürfen aber nicht vergessen, daß sich aus der Preisbindung der zweiten Hand auch für den Verbraucher gewisse Vorteile ergeben, ebenso wie für den Handel und für die Industrie. Ich brauche nur auf die bessere Markttransparenz, auf die Qualitätsgarantie, die mit einem guten Markenartikel verbunden ist, und auf 'die Preisstabilität in Zeiten allgemeiner Preissteigerungen hinzuweisen.
    Welches ist nun die Konsequenz aus der Diskussion über die Preisbindung? Die Frage ist doch die: Soll die Preisbindung aufgehoben werden oder sollen wir versuchen, das Instrument als solches beizubehalten, aber 'die Mißstände, die sich eingeschlichen haben, zu beseitigen?
    Wir sind der Meinung, daß man das letztere tun sollte, daß man die Preisbindung als solche beibehalten, aber die aufgetretenen Mißstände beseitigen sollte. Diese optimale Lösung läßt sich nach meiner Meinung auf folgendem Wege erreichen.
    Einmal sollte man die Anmeldevoraussetzungen erschweren, um so eine Inflation von Markenartikeln zu verhindern.
    Zweitens sollte man 'die Fabrikanten verpflichten, die Lückenlosigkeit der Preisbindung einzuhalten. Vor allen Dingen sollte man — da stimme ich mit Herrn Ollenhauer überein — bei der Anmeldung die Offenlegung sämtlicher Rabatte und Spannen verlangen.
    Drittens: Waren, die einem kurzfristigen Modewechsel unterliegen, eignen sich nicht für die Preisbindung. Das gleiche gilt für Waren, die ständig technischen Veränderungen unterliegen.
    Schließlich bin ich mit Herrn Ollenhauer der Meinung, daß die Kartellbehörde erweiterte Eingriffsmöglichkeiten bei Mißbrauch erhalten sollte.
    Aber, meine Damen und Herren, wovor ich warne: auf keinen Fall möchten wir diese Preisbindung abschaffen und durch eine erweiterte Möglichkeit der Preisempfehlung ersetzen. Diese Preisempfehlung führt doch zu einer weitgehenden Irreführung des Verbrauchers, zu einer Ausdehnung des grauen Marktes. Bei einer Preisempfehlung wird doch sicherlich in verstärktem Umfang versucht werden, dem Verbraucher durch irgendwelche gewährten Rabatte, die man auf überhöhte Verkaufspreise gibt, Sand in die Augen zu streuen.
    Meine Damen und Herren, wenn wir den Wettbewerb bejahen — und das tun wir sicher im ganzen Hause —, dann haben wir aber auch ein Recht darauf, Möglichkeiten in die Hand zu bekommen, den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Darauf hat, glaube ich, derjenige, der sich diesem scharfen Wettbewerb aussetzt, einen Anspruch.
    Im Kartellgesetz haben wir eine gewisse Möglichkeit über die Wettbewerbsregelung. Ein Ansatz ist vorhanden, aber er reicht nicht aus. Bisher können mit diesen Wettbewerbsregeln nur Tatbestände erfaßt werden, die sowieso schon durch gesetzliche Bestimmungen als unlauter verboten sind. Uns scheint eine Erweiterung dieser Möglichkeit der Festlegung von Wettbewerbsregeln in bezug auf die sogenannte graue Zone notwendig zu sein.
    Ein weiteres ist notwendig, und ich komme damit zu dem zweiten Problem, zu den sogenannten Ausschließlichkeitsverträgen nach § 18 des Kartellgesetzes. Wir erinnern uns noch an die Diskussion im damaligen Wirtschaftsausschuß. Hier müßte, glaube ich, auch eine Änderung erfolgen. In § 18 müßten nach dem Absatz 4 die beiden Tatbestände nicht durch das Wort „und", sondern durch das Wort „oder" verbunden werden. Dann würde nämlich ein Tatbestand genügen, um § 18 wirksam werden zu lassen. Auf Grund der Erfahrungen der letzten fünf Jahre erscheint also auch hier eine Änderung notwendig.
    Nun zur Frage der marktbeherrschenden Unternehmungen. Wir haben in diesem Bundestag einen Enquete-Ausschuß ins Leben gerufen. Wir werden sicher die Ergebnisse des Enquete-Ausschusses abwarten müssen, aber das ändert wohl nichts an der Tatsache, daß wir heute schon, ohne dieses Ergebnis



    Illerhaus
    abzuwarten, die Anmeldevorschriften des § 23 verschärfen können, da immerhin ein allgemeines Interesse an diesen Konzentrationserscheinungen vorliegt. Ähnlich ist es mit der Generalklausel.
    Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu dem Problem der Warentests sagen, das auch in der Regierungserklärung angesprochen worden ist. Auf diesem Gebiet ist in unserer Fraktion Frau Kollegin Blohm in dankenswerter Weise in den letzten Monaten aktiv geworden. Wir werden diese Frage gemeinsam beraten. Es ist zu begrüßen, wenn sich nach langjährigen Anläufen die Einsicht durchgesetzt hat, daß bei der ungeheuren Vielfalt des Warenangebots, der ständig steigenden Technisierung der Produktion und der daraus resultierenden verhältnismäßig unübersichtlichen Lage auf dem Markt Warentests zur Orientierung der Verbraucherschaft unerläßlich sind. Auch wir können dazu erklären, daß wir die volkswirtschaftliche Wirksamkeit der Warentests begrüßen und diese Einrichtungen als einen Fortschritt auf dem Wege betrachten, die Beziehungen zwischen Produktion, Handel und Verbraucherschaft vertrauensvoller zu gestalten. Nach unserer Auffassung sollte kein Zweifel darüber gelassen werden, daß Warentests ihrem volkswirtschaftlichen Wert nach in den der Allgemeinheit dienenden und deshalb jedem persönlichen Interesse und Gewinnstreben überzuordnenden Aufgabenbereich gehören. Wir können nicht wünschen, daß der Warentest eine Sache der Effekthascherei und der Sensationsmache bleibt. Vor allen Dingen kommt es darauf an, auf den verschiedensten Gebieten des Konsums die gültigen, das heißt von allen Beteiligten wesentlich mitzubestimmenden Prüfungsmaßstäbe zu entwickeln, nach denen die Bewertung vorzunehmen ist. In dieser Hinsicht darf weder Augenblickswillkür herrschen noch die individuelle Vorstellung eines einzelnen oder einer kleinen Gruppe allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Erst diese Mitwirkung aller Beteiligten an der Erarbeitung der zugrunde zulegenden je nach dem Konsumgut verschieden zu beurteilenden Prüfungsmethoden erzeugt jene breite Grundlage objektivierter Arbeit, die notwendig ist, um den Testergebnissen von vornherein die Anerkennung zu sichern. Damit erhalten gleichzeitig Produktion und Handel wichtige Fingerzeige für die Durchführung ihrer Versorgungsaufgaben. Es muß schließlich einleuchten, daß auf diese Weise eine erhebliche Rationalisierung im Konsumgüterbereich stattfindet.
    Nun, meine Damen und Herren, in der Regierungserklärung ist auch von der vergleichenden Werbung die Rede gewesen. Das Justizministerium ist gebeten worden, die rechtliche Lage zu prüfen. Wir werden also abwarten, welche Ergebnisse aus dem Justizministerium auf uns zukommen.
    Wenn ich vom Wettbewerb spreche, lassen Sie mich ein Letztes zu den Wettbewerbsverzerrungen auf dem internationalen Gebiet sagen, einer Frage, die sowohl in der Regierungserklärung als auch von verschiedenen meiner Vorredner angesprochen worden ist. Hier liegt in der Tat etwas sehr im argen. Teile der deutschen Industrie sind hier in einer unmöglichen Situation. Beispielsweise auf dem Gebiete des Textilaußenhandels sind in den letzten fünf Jahren ca. 17 Arten von Wettbewerbsverfälschungen — von der direkten Subvention über die steuerliche Exportförderung, über Doppelpreissystem, über staatlich dirigierte Exportpreise — festgestellt worden, die dem Ausländer auf dem deutschen Markt Wettbewerbsvorteile bringen, gegen die der deutsche Unternehmer auch bei größten Anstrengungen und bei größter Tüchtigkeit nicht ankommen kann. Die Wettbewerbsfähigkeit der ausländischen Konkurrenten wird noch dadurch vergrößert, daß diese Waren bei der Einfuhr umsatzsteuerlich weniger belastet werden als die gleichen, in Deutschland produzierten Waren. Ich könnte Ihnen Beispiele dafür nennen, meine Damen und Herren, welche Auswirkungen das auf Teile der deutschen Industrie hat. Ich glaube, hier sollte die Bundesregierung alle Mittel, die möglich sind, anwenden und vor allen Dingen bei der EWG-Kommission in Brüssel erreichen, daß diese Wettbewerbsverzerrungen unterbunden werden.
    Wenn wir alle, die wir den Wettbewerb bejahen, den Anspruch erheben, vor unlauterem Wettbewerb geschützt zu werden, haben wir allerdings auch alle die Verpflichtung, in dieser Wettbewerbswirtschaft das Bestmögliche zu leisten. Ich glaube, an der Leistungsfähigkeit unserer Industrie, unserer gesamten deutschen Wirtschaft brauchen wir nicht mehr zu zweifeln.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Joseph Illerhaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Deist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in einem bestimmten Rechtsgebiet den Begriff des Rückfalls. Ich glaube, daß sich der Herr Bundeswirtschaftsminister mit seiner Darstellung der Arbeitsmoral und der Qualität der deutschen Arbeit eines solchen Rückfalls in eine frühere Art der Argumentation schuldig gemacht hat, von der ich gerade meinte, daß sie überwunden sei.

    (Beifall bei der SPD.)

    Arbeitsmoral ist eine wichtige Sache; darüber möchte ich gar keinen Zweifel aufkommen lassen. Für die Arbeitsmoral sind viele in der Wirtschaft verantwortlich, auch die Arbeitnehmer und ihre Organisationen; darüber besteht auch selbst bei diesen, möchte ich sagen, kein Zweifel.
    Sie haben den Krankenstand angeführt, Herr Bundeswirtschaftsminister. Das ist sicherlich ein schwieriges Problem. Nur, 'die Frage der Entwicklung des Krankenstandes in den Betrieben lediglich unter den Gesichtspunkten der Arbeitsmoral zu sehen, ist doch eine unerhört einseitige Methode.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie wissen, daß das Steigen des Krankenstandes zumindest drei Ursachen hat, 'die ganz normal sind. Die Absicht, die man mit den Maßnahmen auf diesem Gebiete verfolgte, war doch, zu erreichen, daß viele Menschen, die bisher nicht genügend für ihre Gesund-



    Dr. Deist
    heit getan haben, die Möglichkeit erhalten, mehr für ihre Gesundheit zu tun.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es lag im Sinne dieser Bestimmungen, daß auf diesem Gebiete zunächst einmal mehr geschah. Und ein Zweites! Wir wissen doch, daß infolge der Spannungen auf dem Arbeitsmarkt viele ältere Menschen in die Betriebe hineingegangen sind, die früher nicht in ihnen waren und die anfälliger sind. Sie wissen drittens, in welchem Umfang die Frauenarbeit zugenommen hat und daß auch dadurch zwangsläufig der Krankenstand gewachsen ist.
    Wer Über dieses schwierige Problem spricht, sollte nicht in die Methode einer einseitigen Verunglimpfung zurückfallen, die in keiner Weise gerechtfertigt ist.

    (Beifall bei der SPD. — Widerspruch bei den Regierungsparteien.)

    Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben in diesem Zusammenhang nur von 'der Arbeitsmoral der Arbeitnehmer und von der Aufgabe der Gewerkschaft gesprochen, von nichts sonst.

    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard: Darf ich eine Frage stellen?)