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ID0404009200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 1671 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache IV/ 556) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache IV/ 593) — Erste Beratung — 1671 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/ 612) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/ 610, IV/ 652) . . . . . . . 1672 A Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG : UDA) (Drucksache IV/ 613) . . . 1672 B Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksache IV/ 614) . . . 1672 B Begrüßung von Mitgliedern des Wohnungsbauausschusses der niederländischen Zweiten Kammer 1672 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1672 C Ollenhauer (SPD) 1676 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1687 C Dr. Mende (FDP) 1689 D Dr. Dr. h. c. Erhard . . 1698 A, 1728 B Dr. Deist (SPD) . . 1713 D, 1733 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1721 C Schwarz, Bundesminister . 1723 C Dollinger (CDU/CSU) . . . . . . 1724 D Dr. Dahlgrün (FDP) 1727 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . 1731 B Dr. Imle (FDP) 1736 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 1737 C Wehner (SPD) . . . . . . . 1739 A Fragestunde (Drucksache IV/ 655) Frage des Abg. Gewandt: Rückvergütung der umsatzsteuerlichen Vorbelastung beim Schiffbau Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1703 B, C Gewandt (CDU/CSU) 1703 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Nachprägung von Goldmünzen . . . 1703 D Fragen des Abg. Fritsch: Schutzhütten für Beamte des Bundesgrenzzolldienstes Dr. Hettlage, Staatssekretär 1704 B, C, D, 1705 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1704 D Frage des Abg. Dröscher: Verseuchung des Quellschutzgebietes Königswald Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . 1705 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungsmehraufwendungen von Gemeinden durch Bearbeitung von Stationierungsaufgaben Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 C, 1706 A, B, C Dröscher (SPD) 1706 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . 1706 B, C Frage des Abg. Cramer: Versagung einer Unterstützung für den ehemaligen Angestellten der Marineverwaltung Bruno Goerth Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1706 D, 1707 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . 1707 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sondermarke „Brot für die Welt" Stücklen, Bundesminister . . . . 1707 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Dienstvorschriften der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . 1707 C, D Dr. Kohut (FDP) 1707 C, D Frage des Abg. Fritsch: Entschädigung der Landzusteller der Deutschen Bundespost 1707 D Frage des Abg. Walter: Telefonanschluß im Krankenhaus Hofgeismar Stücklen, Bundesminister . . , . . 1708 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Fahrpreiserhöhungen für den Kraftpostverkehr auf der Strecke Stein—Pforzheim Stücklen, Bundesminister 1708 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1708 B Frage des Abg. Cramer: Anmeldepflicht von Autoradios Stücklen, Bundesminister . . . 1708 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1708 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verbot von Fluor in Trinkwasser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1708 D, 1709 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 1709 A, B Frage des Abg. Gscheidle: Kennzeichnung der Lagerfähigkeit von Konserven 1709 B Frage der Abg. Frau Blohm: Verwendung von Phosphaten bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage der Abg. Frau Blohm: Phosphatsalze bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Bundestierärzteordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 1710 A, B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 1710 B, C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Vertrieb von lebensmittelähnlichen t Scherzartikeln 1710 C Frage des Abg. Ritzel: Gemeinden ohne 'zentrale Wasserversorgung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1710 D, 1711 A, B, C, D,1712 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1710 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1711 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1711 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 III Dr. Kohut (FDP) 1711 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 1711 C Hammersen (FDP) . . . . . . -1711 D Metzger (SPD) 1711 D Börner (SPD) 1712 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Diät-Fremdstoffverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1712 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Milchverseuchung mit Jod 131 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1712 C, D, 1713 A Dr. Bechert (SPD) . . . 1712 D, 1713 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Koordinierungsausschuß betr. Umweltradioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1713 B, C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 1713 B Sammelübersicht des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 642) 1713 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1741 C Anlagen 1743 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1669 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 39. Sitzung Seite 1634 A Zeile 16 statt „5,3": 3,5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arndgen 12. 10. Dr. Arndt (Berlin) 12. 10. Baier (Mosbach) 12. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bausch 20. 10. Biermann 12. 10. Dr. Birrenbach 16. 10. Dr. h. c. Brauer 12. 10. Burckardt 12. 10. Figgen 13. 10. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 12. 10. Dr. Frey (Bonn) 12. 10, Gerns 12. 10. Dr. Götz 12. 10. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 12. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Heiland 12. 10. Dr. Dr. Heinemann 12. 10. Hellenbrock 12. 10. Jacobi (Köln) 12. 10. Jacobs 12. 10. Junghans 12. 10. Dr. Jungmann 12. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 12. 10. .Dr. Koch 12. 10. Dr. Kopf 11. 10. Kraus 12. 10. Kriedemann 12. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 20. 10. Lenz (Bremerhaven) 12. 10. Lünenstraß 12. 10. Frau Dr. Maxsein 12. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 10. Metzger 12. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Worms) 12. 10. Murr 12. 10. Oetzel 31. 10. Frau Dr. Probst 11. 10. Rademacher 12. 10. Dr. Schäfer 12. 10. Scheuren 11. 10. Schoettle 12. 10. Steinhoff 13. 10. Stooß 12. 10. Storch 12. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Weigl 12. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Dopatka 17. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Rademacher 31. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Abschrift Der Präsident des Bundesrates. Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und -im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. 1744 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Anlage 3 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im 'Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, 'dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Abschöpfungserhebungsgesetz den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 4 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1745 Anlage 5 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich um so bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Danke.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe auf die Frage XIII/ 2 des Abgeordneten Gscheidle —:
Ist die Bundesregierung bereit, der Gefahr von Vergiftungen durch die Verwendung ungenießbar gewordener Konserven dadurch zu begegnen, daß die Hersteller verpflichtet werden, in das Blech der Dose das Datum der Konservierung und die Lagerfähigkeit des Inhaltes einzuprägen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort der

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nach den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom 8. Mai 1935 (Reichsgesetzblatt I S. 590) muß bei bestimmten Milch-Dauerwaren die Zeit der Herstellung nach Monat und Jahr, bei Dauerwaren von Fischen, die nicht durch Hitze sterilisiert sind (sog. Präserven), die Zeit der Füllung nach Monat und Jahr oder die Inschrift „Kühl aufbewahren, zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt" angegeben Werden.
    Es ist schon wiederholt geprüft worden, ob durch eine Ergänzung der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung die Angabe des Zeitpunktes der Herstellung und des Endes der Lagerfähigkeit bei allen Konserven zwingend vorgeschrieben werden sollte. Bisher ist aber von einer Vorschrift dieser Art Abstand genommen worden, weil weder das Herstellungsdatum noch die Angabe über das Ende der Lagerfähigkeit (Verfallsdatum) verläßlich Aufschluß über den Zustand der Ware geben kann. Die Haltbarkeit von Konserven wird wesentlich von der Beschaffenheit der Rohware, den ' zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren sowie von der Behandlung der Fertigerzeugnisse beim Handel und beim Verbraucher beeinflußt. Bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung kann die Genußtauglichkeit von Konserven um das Mehrfache gegenüber der Genußtauglichkeit bei unzweckmäßiger Aufbewahrung erhalten werden.
    Der Verbraucher würde den Erwerb von Lebensmitteln, die schon vor langer Zeit hergestellt, nach dem auf dem Erzeugnis angebrachten Verfallsdatum aber nur noch beschränkt lagerfähig sind, ablehnen. Dies würde zwangsläufig zu nicht zu verantwortenden volkswirtschaftlichen Schäden und zu Verlusten beim Handel führen, die auf die Preisgestaltung nicht ohne Einfluß blieben. Im übrigen könnten Vergiftungen durch ungenießbare Konserven auch bei extrem kurz angegebener Haltbarkeitsdauer nicht ausgeschlossen werden, soweit der Verderb auf mangelhafter Rohware, auf Herstellungsfehlern oder unzulänglichem Dosenmaterial beruht.
    Die Bundesregierung wird den gesamten Fragenkomplex im Rahmen der in Aussicht genommenen Reform der LebensmittelKennzeichnungsverordnung mit Sachkennern aus der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft eingehend beraten und hierbei prüfen, ob der Gesundheitsschutz des Verbrauchers durch eine entsprechende Änderung oder Ergänzung der Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung verbessert werden kann. Die Arbeiten an der Reform der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung können jedoch erst aufgenommen werden, sobald die für eine personelle Verstärkung der Referate meiner Unterabteilung „Lebensmittelwesen und Veterinärmedizin„ erforderlichen Stellen vom Bundestag bewilligt sind.
    Wir kommen zur Frage XIII/ 3 — der Abgeordneten Frau Blohm —:
    Ist es der Bundesregierung bekannt, daß in der letzten Zeit Pressemitteilungen über Äußerungen von Beamten aus dem Bundesgesundheitsministerium über Zweckmäßigkeit der Verwendung von Phosphaten bei der Herstellung von Brühwürsten große Unruhe in der Verbraucherschaft verursacht haben?