Rede:
ID0404003700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4040

  • date_rangeDatum: 11. Oktober 1962

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    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 1671 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache IV/ 556) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache IV/ 593) — Erste Beratung — 1671 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/ 612) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/ 610, IV/ 652) . . . . . . . 1672 A Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG : UDA) (Drucksache IV/ 613) . . . 1672 B Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksache IV/ 614) . . . 1672 B Begrüßung von Mitgliedern des Wohnungsbauausschusses der niederländischen Zweiten Kammer 1672 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1672 C Ollenhauer (SPD) 1676 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1687 C Dr. Mende (FDP) 1689 D Dr. Dr. h. c. Erhard . . 1698 A, 1728 B Dr. Deist (SPD) . . 1713 D, 1733 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1721 C Schwarz, Bundesminister . 1723 C Dollinger (CDU/CSU) . . . . . . 1724 D Dr. Dahlgrün (FDP) 1727 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . 1731 B Dr. Imle (FDP) 1736 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 1737 C Wehner (SPD) . . . . . . . 1739 A Fragestunde (Drucksache IV/ 655) Frage des Abg. Gewandt: Rückvergütung der umsatzsteuerlichen Vorbelastung beim Schiffbau Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1703 B, C Gewandt (CDU/CSU) 1703 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Nachprägung von Goldmünzen . . . 1703 D Fragen des Abg. Fritsch: Schutzhütten für Beamte des Bundesgrenzzolldienstes Dr. Hettlage, Staatssekretär 1704 B, C, D, 1705 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1704 D Frage des Abg. Dröscher: Verseuchung des Quellschutzgebietes Königswald Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . 1705 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungsmehraufwendungen von Gemeinden durch Bearbeitung von Stationierungsaufgaben Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 C, 1706 A, B, C Dröscher (SPD) 1706 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . 1706 B, C Frage des Abg. Cramer: Versagung einer Unterstützung für den ehemaligen Angestellten der Marineverwaltung Bruno Goerth Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1706 D, 1707 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . 1707 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sondermarke „Brot für die Welt" Stücklen, Bundesminister . . . . 1707 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Dienstvorschriften der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . 1707 C, D Dr. Kohut (FDP) 1707 C, D Frage des Abg. Fritsch: Entschädigung der Landzusteller der Deutschen Bundespost 1707 D Frage des Abg. Walter: Telefonanschluß im Krankenhaus Hofgeismar Stücklen, Bundesminister . . , . . 1708 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Fahrpreiserhöhungen für den Kraftpostverkehr auf der Strecke Stein—Pforzheim Stücklen, Bundesminister 1708 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1708 B Frage des Abg. Cramer: Anmeldepflicht von Autoradios Stücklen, Bundesminister . . . 1708 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1708 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verbot von Fluor in Trinkwasser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1708 D, 1709 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 1709 A, B Frage des Abg. Gscheidle: Kennzeichnung der Lagerfähigkeit von Konserven 1709 B Frage der Abg. Frau Blohm: Verwendung von Phosphaten bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage der Abg. Frau Blohm: Phosphatsalze bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Bundestierärzteordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 1710 A, B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 1710 B, C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Vertrieb von lebensmittelähnlichen t Scherzartikeln 1710 C Frage des Abg. Ritzel: Gemeinden ohne 'zentrale Wasserversorgung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1710 D, 1711 A, B, C, D,1712 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1710 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1711 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1711 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 III Dr. Kohut (FDP) 1711 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 1711 C Hammersen (FDP) . . . . . . -1711 D Metzger (SPD) 1711 D Börner (SPD) 1712 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Diät-Fremdstoffverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1712 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Milchverseuchung mit Jod 131 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1712 C, D, 1713 A Dr. Bechert (SPD) . . . 1712 D, 1713 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Koordinierungsausschuß betr. Umweltradioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1713 B, C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 1713 B Sammelübersicht des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 642) 1713 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1741 C Anlagen 1743 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1669 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 39. Sitzung Seite 1634 A Zeile 16 statt „5,3": 3,5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arndgen 12. 10. Dr. Arndt (Berlin) 12. 10. Baier (Mosbach) 12. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bausch 20. 10. Biermann 12. 10. Dr. Birrenbach 16. 10. Dr. h. c. Brauer 12. 10. Burckardt 12. 10. Figgen 13. 10. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 12. 10. Dr. Frey (Bonn) 12. 10, Gerns 12. 10. Dr. Götz 12. 10. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 12. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Heiland 12. 10. Dr. Dr. Heinemann 12. 10. Hellenbrock 12. 10. Jacobi (Köln) 12. 10. Jacobs 12. 10. Junghans 12. 10. Dr. Jungmann 12. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 12. 10. .Dr. Koch 12. 10. Dr. Kopf 11. 10. Kraus 12. 10. Kriedemann 12. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 20. 10. Lenz (Bremerhaven) 12. 10. Lünenstraß 12. 10. Frau Dr. Maxsein 12. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 10. Metzger 12. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Worms) 12. 10. Murr 12. 10. Oetzel 31. 10. Frau Dr. Probst 11. 10. Rademacher 12. 10. Dr. Schäfer 12. 10. Scheuren 11. 10. Schoettle 12. 10. Steinhoff 13. 10. Stooß 12. 10. Storch 12. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Weigl 12. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Dopatka 17. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Rademacher 31. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Abschrift Der Präsident des Bundesrates. Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und -im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. 1744 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Anlage 3 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im 'Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, 'dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Abschöpfungserhebungsgesetz den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 4 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1745 Anlage 5 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich um so bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Dröscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, die Kosten einer beschleunigten Sanierung dieser Quellen zu übernehmen?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Gemeinde oder das Amt hat im Mai dieses Jahres einen Antrag auf Entschädigung wegen des Schadens aus dem Wegfall der Quellen angemeldet. Dieser Schaden wäre nach Art. 8 des Finanzvertrages als Stationierungsschaden zu behandeln. Eine Rückfrage bei der Verteidigungslastenverwaltung
Rheinland-Pfalz hat ergeben, daß dort über den Antrag noch nicht entschieden ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Dröscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wären Sie bereit, Herr Staatssekretär, angesichts der Bedeutung, auch der, sagen wir einmal, politischen Bedeutung dieses Falles helfend einzugreifen, damit die Entschädigung und die Sanierung der Quellen schnell geschehen kann?

    (der Finanzen: Unsere Grundsätze zur Ausführung des Art. 8 des Finanzvertrages sind im allgemeinen so großzügig, daß eine ausreichende Entschädigung gewährleistet ist. Was von uns aus zur Beschleunigung des Verfahrens getan werden kann, soll gerne geschehen. Danke. Ich rufe auf Frage VIII /8 — des Abgeordneten Dröscher —: Ist die Bundesregierung bereit, zu Lasten des Verteidigungshaushalts den Truppenübungsplatz-Randgemeinden und besonders belasteten Garnisonen eine Bundesverwaltungshilfe zur Abgeltung des erhöhten allgemeinen Verwaltungsaufwands, des Gewerbesteuerausfalls für bei militärischen Stellen beschäftigte Zivilpersonen und des erhöhten Aufwands für die Bereitstellung der kommunalen Straßen und Wege zu gewähren? In Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, fragen Sie nach der Erstattung von Verwaltungsmehraufwendungen, die Gemeinden durch die Stationierungskräfte entstehen. Ich habe eine von Ihnen in dem gleichen Sinn gestellte Frage schon im Januar dieses Jahres beantwortet und darf die heutige Frage und Ihre Zusatzfrage mit einigen zusätzlichen Auskünften beantworten. Soweit (den Stationierungsgemeinden, insbesondere den Randgemeinden an Truppenübungsplätzen, Mehrlasten für die Verwaltung entstehen, werden diese Kosten nicht besonders erstattet. Diese Dinge werden als laufende Verwaltungsangelegenheiten der Garnisonsgemeinden und der Randgemeinden an Truppenübungsplätzen angesehen, und die daraus entstehenden unvermeidlichen Verwaltungsmehrausgaben sind von diesen Gemeinden zu übernehmen. Das ,sind Sonderverhältnisse, die eine Gemeinde in dieser, eine andere Gemeinde in anderer Form zu tragen hat. Ein Ersatz für Gewerbesteuerausfall wird nicht gewährt, weil bei der Beschäftigung von Zivilpersonen bei militärischen Stellen keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, im Unterschied zu den Reparaturwerkstätten der Stationierungskräfte. Die Benutzung der öffentlichen .Straßen durch militärische Fahrzeuge über den Gemeingebrauch hinaus wird gesondert vergütet, wenn dadurch Schäden entstehen. Wir haben in einigen Teilgebieten Straßen wiedenholt panzerfest ausbauen lassen, um die immer wiederkehrenden Zerstörungen aus der Benutzung durch überschwere Fahrzeuge der Bundeswehr oder der Stationierungskräfte zu verhindern. In Bayern läuft (bei den Truppenübungsplätzen ein besonders Staatssekretär Dr. Hettlage großes Programm in Richtung auf dieses Ziel. Wenn in einem bestimmten Fall der Umbau der Straße nachweislich besser ist als die regelmäßig wiederkehrende Abgeltung der entstandenen Schäden, wird dieser Straßenbau mit Bundeesund Landesmitteln gefördert. Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, nachdem Ihnen sicher bekannt ist, daß es sich weniger um besondere Einzelfälle handelt ,als um die generelle Frage, ob nicht eine Art Verwaltungskostenbeitrag für die betroffenen Gemeinden in Betracht kommt, darf ich konkret fragen, ob Behauptungen zutreffen, daß den Garnisonsgemeinden und den Randgemeinden ,an Truppenübungsplätzen jährlich etwa 100 Millionen DM dadurch an Gewerbesteuer ausfallen, daß etwa 500 000 Menschen, die in diesen Gemeinden ansässig sind, militärisch und nicht gewerblich beschäftigt sind. Ich glaube nicht, daß diese Zahl zutrifft, Herr Abgeordneter. Ich will sie gern prüfen lassen. Die Vorfrage ist, ob eine Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit Stationierungskräften und Garnisonen überhaupt als eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit 'angesehen werden kann. Das ist sie natürlich nicht, und dann kann auch kein Gewerbesteuerausfall entstehen. Letzte Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, wenn ich davon ausgehe, daß keine gewerbeähnliche Tätigkeit unterstellt wird, dann darf ich doch noch einmal betont fragen: Wird nicht wie bei der Bundesbahn und der Bundespost so hier aus dem Beschäftigungsverhältnis der im öffentlichen Dienst, nämlich bei der Bundeswehr, Tätigen ein Anspruch auf eine Verwaltungshilfe begründet? Dieser Anspruch wird nicht begründet. Wir haben eine Sonderregelung mit Bundesbahn und Bundespost, soweit es sich um Betriebsverwaltung, beispielsweise um Omnibusbahnhöfe oder dergleichen, in einzelnen Gemeinden handelt. Da werden Pauschbeträge gezahlt. Früher hat es darüber hinaus eine allgemeine gesetzliche Regelung über die Gewährung von Gewerbesteuerausgleichszahlungen gegeben. Der Entwurf zu dieser gesetzlichen Regelung ist in der vergangenen Wahlperiode wiederaufgenommen, aber nichtmehr verabschiedet worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bisher nicht wieder eingebracht worden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel. Herr Staatssekretär, aus Anlaß der Erörterungen über die Beteiligung des Bundes an Straßenkosten, die durch verstärkte Benutzung verursacht werden, möchte ich mir die Frage gestatten: Hat sich die Bundesregierung einmal grundsätzlich mit dem Problem einer Kostenbeteiligung des Einzelplans 14 — Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums — an den allgemeinen Kosten der Straßen zugunsten des Einzelplans 12 auseinandergesetzt?Dr. Hettlage, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen: Herr Abgeordneter, ich darf auf die Erörterungen dieser Frage im Haushaltsausschuß verweisen. Sie wissen, daß die Frage geprüft worden ist und daß bisher besondere Kostenerstattungen aus dem Einzelplan 14 an den Einzelplan 12 wegen der Benutzung der Straßen durch militärische Fahrzeuge nicht vorgesehen sind. Die Benutzung durch militärische Fahrzeuge ist also, anders ausgedrückt, als Bestandteil des Gemeingebrauchs an der Straße angesehen worden. Nur in den Fällen — ich wiederhole damit, was ich eben sagte —, in denen eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Abnutzung mit wesentlichen Schäden der Straße verbunden ist, werden diese Schäden ibesonders ersetzt oder die Straße umgebaut. Gilt diese ältere Feststellung, von der Sie eben ausgingen, Herr Staatssekretär, auch für die Überlegungen bei der Beschlußfassung über den Bundeshaushalt 1963? Bisher sind bei der Vorbereitung des Haushalts 1963 zu dieser Frage keine neuen Überlegungen angestellt worden. Danke sehr. Frage VIII/ 9 — des Abgeordneten Cramer —: Billigt die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesfinanzministers vom 7. September 1962 — Gesch. Z. I B/2 P 1617 -43/ 62 —, wonach dem früheren Marineangestellten Bruno Goerth aus Uelzen die laufende Unterstützung für dienstunfähige Angestellte der ehemaligen Marinebetriebe abgelehnt wird, weil er die in den im Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1954 S. 514 veröffentlichten Richtlinien festgesetzte Frist von 2 Jahren nach Eintreten der Dienstunfähigkeit nicht eingehalten hat? Herr Abgeordneter Cramer, Sie befassen sich mit der Versagung einer laufenden Unterstützung für einen ehemaligen Mitarbeiter der Marineverwaltung. Nach den einschlägigen Grundsätzen können solche laufenden Unterstützungen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, wenn ein entsprechender Antrag binnen zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Bundesdienst gestellt wird. In dem Falle, den Sie ansprachen, ist nach den Feststellungen der Oberfinanzdirektion Hannover eine Zeit von rund drei Jahren zwischen dem Ausscheiden aus dem Dienst und dem Antrag auf Gewährung einer laufenden Unterstützung verflossen. Die Fristversäumnis ist so groß, daß die Oberfinanzdirektion Hannover — gestützt auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und nach den geltenden Richtlinien — keine Möglichkeit fand, nochmals in die Prüfung des Antrags einzutreten. Eine Zusatzfrage? — Bitte., Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß man einem einfachen Staatsbürger nicht zumuten kann, der Offentlichkeit nicht zugängliche Ministerialblätter zu verfolgen und darfestgesetzte Termine einzuhalten? Herr Abgeordneter, gerade wegen dieser Schwierigkeit der hinreichenden Unterrichtung der Beteiligten über die Möglichkeiten der Hilfe ist eine Antragsfrist bis zu zwei Jahren vorgesehen. Bei einer Überschreitung dieser Frist bis zu drei Jahren scheint — und das ist der Grundgedanke der Richtlinien — die Verbindung zwischen dem betreffenden Arbeitnehmer und dem alten Dienstherrn so lange unterbrochen, daß aus dem alten Dienstverhältnis eigentlich keine besonderen Hilfen mehr gegeben werden können. Noch eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, diesem Mann, der ja eigentlich nichts dazu kann, der einen Anspruch hatte, der nur verfallen ist, weil der Termin nicht eingehalten worden ist, irgendwie im Wege des Härteausgleichs zu helfen? Ich habe diese Frage über die Oberfinanzdirektion prüfen lassen. Die Oberfinanzdirektion sieht zur Vermeidung von unabsehbaren Berufungsfällen leider keine Möglichkeit, eine so lange Fristversäumnis unberücksichtigt zu lassen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für das Postund Fernmeldewesen. Ich rufe auf die Frage XII/ 1 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen Ist die Antwort des Staatssekretärs im Bundespostministerium, Herrn Dr. Steinmetz, in der Fragestunde vom 22. März 1962, daß nunmehr „im Einverständnis mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland die Sondermarke Brot für die Welt' im November 1962 erscheinen werde, damit zu vereinbaren, daß die bereits gedruckten Sondermarken im Mai 1962 eingestampft wurden? In der Fragestunde des Bundestages vom 22. März 1962 ist der vorläufige Verzicht auf die Ausgabe einer Sondermarke „Brot für die Welt" mit der Sorge begründet worden, daß durch das gewählte Motiv möglicherweise die Gefühle der Betroffenen verletzt würden. Das erwähnte Einverständnis mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland bezog sich auf die neue Gestaltung der Sondermarke mit der Schriftlösung und auf den Ausgabezeitpunkt. Es sollte keinesfalls zum Ausdruck gebracht werden, daß die Sondermarke „Brot für die Welt" im November 1962 mit unverändertem Motiv erscheinen werde. Keine Zusatzfrage. ( Ich rufe auf die Frage XII/ 2 — des Abgeordneten Dr. Kohut —: Welche Konsequenzen beabsichtigt die Deutsche Bundespost nach den Erfahrungen mit der Aktion Igel für die Änderung bzw. Abschaffung überholter und unzeitgemäßer Dienstvorschriften zu ziehen? Ich habe Anweisung gegeben, die Allgemeinen Dienstvorschriften auf entbehrliche Bestimmungen hin zu untersuchen. Aber auch sachgemäße Vorschriften 'erfüllen ihren Zweck dann nicht, wenn sie sinnwidrig angewendet werden. Eine Zusatzfrage! Wie war denn die Gewerkschaft berechtigt, die Anweisung zu geben, daß man sich genau nach den Dienstvorschriften zu richten habe, um die Ziele, die erstrebt worden sind, zu erreichen? Ich beziehe mich auf den zweiten Satz meiner Antwort, daß sachgemäße Vorschriften auch dann sinnwidrig werden, wenn sie sinnwidrig angewandt werden. Zweite Zusatzfrage! Trifft es zu, Herr Minister, daß die Besoldung von Postbeamten der untersten Kategorien kaum über dem Fürsorgesatz liegt? In einzelnen Fällen ist das nicht zu bestreiten. Ich rufe auf die Frage XII/3 —der Abgeordneten Fritsch —: Ist die Bundesregierung bereit, die Entschädigung der Landzusteller der Deutschen Bundespost für Postsendungen über 12 kg, Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 7. August 1962 lautet: Die Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Zustellung ist nach den Bestimmungen der Postordnung im Landzustellbereich beschränkt. So werden neben den gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen u. a. Pakete nur zugestellt, soweit sie im einzelnen nicht über 5 kg wiegen und vom Landzusteller innerhalb der zulässigen Belastungsgrenze und gegen Witterungseinflüsse geschützt befördert werden können. Die mehr als 5 kg schweren Pakete werden nur dann zugestellt, wenn die Gesamtbelastung des Landzustellers dies zuläßt oder . die Pakete durch Zustellfahrzeuge, Landkraftposten oder auf ähnliche Weise befördert werden. Danach sind die Landzusteller zu Fuß, mit Fahrrad oder Moped nicht verpflichtet, Belastungen auf sich zu nehmen, die über das festgesetzte Gesamtgewicht aller für die Zustellung vorliegenden Sendungen einschließlich der Zustelltaschen hinausgehen. Nur soweit die Höchstgrenze von 15 kg auf Wunsch oder mit Einverständnis des Landzuateliers überschritten wird, erhält er für jedes angefangene kg einen Erschwerniszuschlag in der in Ihrer Anfrage genannten Höhe. Die Gesamtausgaben der Deutschen Bundespost für diese Erschwerniszuschläge betrugen im Rechnungsjahr 1961 rd. 1,4 Mill. DM. Vizepräsident Dr. Schmid Ich habe nicht die Absicht, diese nicht unbeträchtlichen Ausgaben zu erhöhen. Mein Bestreben geht vielmehr dahin, durch modernere Betriebsformen — insbesondere auch durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen — nicht nur die körperliche Mehrbelastung des Zustellpersonals möglichst ganz auszuschalten, sondern auch die oben angeführten Beschränkungen in der Zustellung auf dem Lande weitgehend aufzuheben und so die Postversorgung der ländlichen Gebiete weiterhin zu verbessern. Ich rufe auf die Frage XII/ 4 — des Abgeordneten Walter —: Treffen Pressemeldungen zu, wonach das neue Krankenhaus in Hofgeismar, das im Frühjahr 1963 in Betrieb genommen wird, erst im Jahre 1964 einen Telefonanschluß erhalten kann? Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Hammersen übernommen. Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Das Krankenhaus in Hofgeismar wird zum Zeitpunkt seiner Eröffnung im Jahre 1963 über die von ihm beantragten drei Fernsprechanschlüsse verfügen. Ich rufe auf die Frage XII/ 5 — des Abgeordneten Dr. Rutschke —: Billigt die Bundesregierung die Fahrpreiserhöhungen für den Kraftpostverkehr auf der Strecke Stein—Pforzheim, die nur mit den zwangsläufigen Umleitungen infolge vorübergehender Straßenbauarbeiten auf der Strecke Stein-Eisingen begründet werden? Nach § 56 der Postordnung ist die Deutsche Bundespost gehalten, die Fahrgebühren für Kraftpostlinien unter Zugrundelegung der Länge der Fahrstrecke und der Regelfahrbücher festzusetzen. Danach kommt es für die Gebührenfestsetzung grundsätzlich nur auf die Streckenlänge und den Grundfahrpreis an. Im Falle Stein—Pforzheim habe ich schon vor Eingang der Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke angeordnet, daß von diesem Grundsatz abgewichen wird. Bessere Straßenverhältnisse auf der Umwegstrecke bedingen keine besondere Betriebsverteuerung für uns, so daß eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt ist. Ich habe in diesem Sinne auch bereits Herrn Abgeordneten Leonhard auf seine Eingabe hin schriftlich geantwortet. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesminister, darf ich fragen, ob Sie bereit wären, generell anzuordnen, daß bei zeitweiligen Umleitungen keine zusätzlichen Belastungen für die Fahrgäste durch einen erhöhten Fahrpreis entstehen dürfen, wenn es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme infolge von Straßenbauarbeiten oder ähnlichem handelt? Generell kann ich das nicht zusagen. Aber in Einzelfällen werde ich immer bereit sein, wohlwollend zu prüfen. Ich rufe auf die Frage XII/6 — des Abgeordneten Cramer —: Ist die Bundesregierung bereit, auf die Anmeldepflicht von Autoradios wegen der damit verbundenen hohen Verwaltungskosten zu verzichten? Nach den auf dem Fernmeldeanlagengesetz beruhenden Rundfunkvorschriften darf ein Rundfunkteilnehmer nur in seiner Wohnung mehrere Empfänger auf eine Genehmigung betreiben. Kofferradios sind aber in der Regel dazu bestimmt, außerhalb der Wohnung betrieben zu werden. Aus diesem Grunde ist für jedes Kofferwie im übrigen auch für jedes Autoradio unabhängig von der Gebührenpflicht eine besondere Genehmigung erforderlich. Eine Änderung der genannten Vorschriften dahingehend, daß mit einer Genehmigung mehrere Empfänger innerhalb und auch außerhalb der Wohnung betrieben werden können, würde eine Erschwerung der Ermittlung nicht genehmigter Rundfunkempfangsanlagen und des Vorgehens gegen störende Empfänger zur Folge haben. Der hierdurch entstehende Mehraufwand an Verwaltungsarbeit und -kosten ist höher zu veranschlagen als der durch die einmalige Ausstellung einer Zweitgenehmigung verursachte geringe Aufwand. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, wie hoch ist die Zahl der gebührenpflichtigen Lizenzen gegenüber der Zahl der beantragten? Herr Abgeordneter, diese Zahlen habe ich selbstverständlich nicht im Kopf; ich bin aber gern bereit, Ihnen auf eine schriftliche Anfrage hin zu antworten. Die Statistik bei der Bundespost umfaßt ein Buch von 45 Seiten. Danke. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Ich rufe zunächst auf die Frage XIII/ 1 — der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus —: Ist die Mitteilung vom Internationalen Zahnärztekongreß in Köln richtig, daß in Deutschland dem Trinkwasser nicht Fluor, dem ein antikaröser Effekt zukomme, zugesetzt werden dürfe, weil das neue Lebensmittelgestez die Zusätze von Fremdstoffen verbiete? Die Auskunft, die von dem Zahnärztekongreß in Köln über das Verbot von Fluor in Trinkwasser erteilt worden ist, ist richtig. Es ist tatsächlich so, daß bei uns auf Grund des Lebensmittelgesetzes dem Trinkwasser grundsätzlich kein Fluor zugesetzt werden darf. Die Stoffe, die als Zusatz zu Trinkwasser zugelassen sind, sind in einer Trinkwasser-Aufbereitungs-Verordnung vom 19. Dezember 1959 aufgezählt. Bei der Vorbereitung dieser Verordnung ist auch die Frage des Zusatzes von Fluor-Verbindungen zum Trinkwasser eingehend erörtert worden. Man hat damals die Zulassung zurückgestellt, weil uns die von der Wissenschaft erarbeiteten Unterlagen für eine allgeBundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt ')