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    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 1671 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache IV/ 556) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache IV/ 593) — Erste Beratung — 1671 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache IV/ 612) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1671 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 109 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/ 610, IV/ 652) . . . . . . . 1672 A Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG : UDA) (Drucksache IV/ 613) . . . 1672 B Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksache IV/ 614) . . . 1672 B Begrüßung von Mitgliedern des Wohnungsbauausschusses der niederländischen Zweiten Kammer 1672 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1672 C Ollenhauer (SPD) 1676 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1687 C Dr. Mende (FDP) 1689 D Dr. Dr. h. c. Erhard . . 1698 A, 1728 B Dr. Deist (SPD) . . 1713 D, 1733 D Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1721 C Schwarz, Bundesminister . 1723 C Dollinger (CDU/CSU) . . . . . . 1724 D Dr. Dahlgrün (FDP) 1727 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . 1731 B Dr. Imle (FDP) 1736 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 1737 C Wehner (SPD) . . . . . . . 1739 A Fragestunde (Drucksache IV/ 655) Frage des Abg. Gewandt: Rückvergütung der umsatzsteuerlichen Vorbelastung beim Schiffbau Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1703 B, C Gewandt (CDU/CSU) 1703 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Nachprägung von Goldmünzen . . . 1703 D Fragen des Abg. Fritsch: Schutzhütten für Beamte des Bundesgrenzzolldienstes Dr. Hettlage, Staatssekretär 1704 B, C, D, 1705 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 1704 D Frage des Abg. Dröscher: Verseuchung des Quellschutzgebietes Königswald Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . 1705 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungsmehraufwendungen von Gemeinden durch Bearbeitung von Stationierungsaufgaben Dr. Hettlage, Staatssekretär 1705 C, 1706 A, B, C Dröscher (SPD) 1706 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . 1706 B, C Frage des Abg. Cramer: Versagung einer Unterstützung für den ehemaligen Angestellten der Marineverwaltung Bruno Goerth Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1706 D, 1707 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . 1707 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sondermarke „Brot für die Welt" Stücklen, Bundesminister . . . . 1707 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Dienstvorschriften der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . 1707 C, D Dr. Kohut (FDP) 1707 C, D Frage des Abg. Fritsch: Entschädigung der Landzusteller der Deutschen Bundespost 1707 D Frage des Abg. Walter: Telefonanschluß im Krankenhaus Hofgeismar Stücklen, Bundesminister . . , . . 1708 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Fahrpreiserhöhungen für den Kraftpostverkehr auf der Strecke Stein—Pforzheim Stücklen, Bundesminister 1708 A, B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1708 B Frage des Abg. Cramer: Anmeldepflicht von Autoradios Stücklen, Bundesminister . . . 1708 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1708 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verbot von Fluor in Trinkwasser Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1708 D, 1709 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 1709 A, B Frage des Abg. Gscheidle: Kennzeichnung der Lagerfähigkeit von Konserven 1709 B Frage der Abg. Frau Blohm: Verwendung von Phosphaten bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage der Abg. Frau Blohm: Phosphatsalze bei der Herstellung von Brühwürsten Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1709 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Bundestierärzteordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 1710 A, B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 1710 B, C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Vertrieb von lebensmittelähnlichen t Scherzartikeln 1710 C Frage des Abg. Ritzel: Gemeinden ohne 'zentrale Wasserversorgung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1710 D, 1711 A, B, C, D,1712 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1710 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1711 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1711 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 III Dr. Kohut (FDP) 1711 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 1711 C Hammersen (FDP) . . . . . . -1711 D Metzger (SPD) 1711 D Börner (SPD) 1712 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Diät-Fremdstoffverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1712 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Milchverseuchung mit Jod 131 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1712 C, D, 1713 A Dr. Bechert (SPD) . . . 1712 D, 1713 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Koordinierungsausschuß betr. Umweltradioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1713 B, C Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 1713 B Sammelübersicht des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/ 642) 1713 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1741 C Anlagen 1743 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1669 40. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 39. Sitzung Seite 1634 A Zeile 16 statt „5,3": 3,5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arndgen 12. 10. Dr. Arndt (Berlin) 12. 10. Baier (Mosbach) 12. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bausch 20. 10. Biermann 12. 10. Dr. Birrenbach 16. 10. Dr. h. c. Brauer 12. 10. Burckardt 12. 10. Figgen 13. 10. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 12. 10. Dr. Frey (Bonn) 12. 10, Gerns 12. 10. Dr. Götz 12. 10. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 12. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Heiland 12. 10. Dr. Dr. Heinemann 12. 10. Hellenbrock 12. 10. Jacobi (Köln) 12. 10. Jacobs 12. 10. Junghans 12. 10. Dr. Jungmann 12. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 12. 10. .Dr. Koch 12. 10. Dr. Kopf 11. 10. Kraus 12. 10. Kriedemann 12. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 20. 10. Lenz (Bremerhaven) 12. 10. Lünenstraß 12. 10. Frau Dr. Maxsein 12. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 10. Metzger 12. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Worms) 12. 10. Murr 12. 10. Oetzel 31. 10. Frau Dr. Probst 11. 10. Rademacher 12. 10. Dr. Schäfer 12. 10. Scheuren 11. 10. Schoettle 12. 10. Steinhoff 13. 10. Stooß 12. 10. Storch 12. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Weigl 12. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Dopatka 17. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Rademacher 31. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Abschrift Der Präsident des Bundesrates. Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und -im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. 1744 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 Anlage 3 Abschrift Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im 'Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, 'dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken davon ab, bei dem Abschöpfungserhebungsgesetz den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 4 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich umso bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf den Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1962 1745 Anlage 5 — Abschrift — Der Präsident des Bundesrates Bonn a. Rh., 13. Juli 1962 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 248. Sitzung am 12./13. Juli 1962 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1962 verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß er keine Gelegenheit hatte, zu den Gesetzen betreffend die Verwirklichung eines gemeinsamen Agrarmarktes gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Dies ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich um so bedenklicher, als es sich nicht um echte Initiativgesetze des Deutschen Bundestages handelt, sondern um Vorlagen der Bundesregierung, die nach der zwingenden Vorschrift des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zuzuleiten gewesen wären. Der Hinweis auf Zeitdruck, unter dem das Gesetzgebungswerk stand, vermag nicht durchzugreifen, weil auch in einem solchen Falle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates beachtet werden müssen. Im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber dem europäischen Gedanken, dem durch die EWG sichtbarer Ausdruck verliehen worden ist, und im Hinblick auf die Bedeutung der schnellen Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes sieht der Bundesrat trotz dieser Bedenken bei den Gesetzen zur Durchführung der Verordnungen Nr. 19 bis 22 des Rates der EWG von einer Versagung der Zustimmung ab." Dr. Ehard Bonn, den 13. Juli 1962 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1962 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das ist uns bekannt, Herr Abgeordneter. Wir haben darüber auch mehrfach Besprechungen mit den Vertretungen der Werften gehabt. Die Werften selbst behaupten, daß die Umsatzsteuervorbelastung für Schiffbauten zwischen 71/2 und 8 % liege, während die Umsatzsteuervergütung heute nur 3 % beträgt.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Frage ist beantwortet. Die Frage VIII/ 2 ist vorgestern beantwortet worden.
Ich rufe auf die Fragen VIII/ 3 und VIII/ 4 — des Abgeordneten Dr. Dörinkel —:
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit dem öffentlichen Interesse zu vereinbaren, daß Goldmünzen, die in der Vergangenheit als gesetzliches Zahlungsmittel dienten, nunmehr von privater Seite nachgeprägt und in den Handel gebracht werden?
Hat die Bundesregierung die Absicht — nachdem die Zulässigkeit der Nachprägung von einstmals als Zahlungsmittel dienenden Goldmünzen von den Gerichten unterschiedlich beurteilt worden ist —, die Rechtsverhältnisse durch eine Gesetzesvorlage klären zu lassen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage vom 28. September 1962 lautet:
Die Nachahmung der früheren Reichsgoldmünzen ist nach §§ 5 und 7 der VO über die Herstellung von Medaillen und Marken vom 27. Dezember 1928 — RGBl. 1929 I S. 2 — verboten und als Übertretung strafbar. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Zur Zeit schweben mehrere Strafverfahren gegen Her-stellar und Verbreiter von nachgemachten Reichsgoldmünzen. Die Strafverfahren sind bisher noch nicht abgeschlossen.
Diejenigen Kreise, die sich mit der Herstellung derartiger Nachahmungen befassen, haben in letzter Zeit die Ansicht vertreten, daß die sog. Medaillenverordnung nicht mehr gültiges Recht sei. Die Prüfung durch den Herrn Bundesminister der Justiz hat ergeben, daß für die Bundesregierung kein Anlaß besteht, an der Gültigkeit dieser Verordnung zu zweifeln.
Ein Hersteller von Nachahmungen früherer Reichsgoldmünzen, gegen den Anklage wegen Betruges sowie wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit einer Übertretung der Medaillenverordnung erhoben ist, hat gegen den Bundesminister der Finanzen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt, um den Bundesminister der Finanzen zu hindern, auf die bestehenden gesetzlichen Verbote hinzuweisen. Dieser Antrag ist in zwei Instanzen zurückgewiesen worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zu erkennen gegeben, daß es der Auffassung des Bundesministers der Finanzen zuneige, ohne allerdings eine Entscheidung über die Gültigkeit der Medaillenver-



Vizepräsident Dr. Schmid
ordnung zu treffen. Darüber hinaus sind beim Verwaltungsgericht Köln noch zwei Verfahren mit ähnlichen Anträgen anhängig.
Das Landgericht Berlin hat in zwei Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs den zwei Herstellern von Reichsgoldmünzen durch einstweilige Verfügung untersagt, Nachahmungen herzustellen, mit ihnen zu handeln und für den Absatz zu werben.
Außer diesen Entscheidungen, die der Rechtsauffassung des Bundesministers der Finanzen zuneigen, liegt eine Entscheidung des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vor, das es abgelehnt hat, das Hauptverfahren gegen einen Händler mit nachgemachten Reichsgoldmünzen zu eröffnen mit der Begründung, die genannte VO sei überholt. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt.
Der Oberstadtdirektor in Bonn hat gegen einen Hersteller von Nachahmungen früherer Reichsgoldmünzen ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet und der Firma verboten, Nachahmungen von Münzen, die auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmungen außer Kurs gesetzt sind, herzustellen und zu verkaufen. Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bestimmungen der Medaillenverordnung sind, wie bereits erwähnt, nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums, die auch vom Bundesministerium der Justiz geteilt wird, nach wie vor in Kraft. Sie bezwecken den Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs und des Münzregals des Bundes. Wenn die Verbote der Medaillenverordnung nicht bestehen würden, könnte jedermannaußer Kurs gesetzte Münzen des Reiches und des Bundes herstellen und damit vor allem auch auf dem Gebiete des Automatenwesens erhebliche Verwirrung und beträchtlichen Schaden hervorrufen.
Für die Reichsgoldmünzen ist von Bedeutung, daß durch die Nachahmungen in erster Linie nicht fachkundige Erwerber geschädigt werden. Bei einem Goldwert von etwa 32,50 DM für das 20 Mark -Stück liegt der Verkaufspreis für echte Münzen bei über 70,— DM, der von Nachahmungen bei über 60,— DM. Im Gegensatz zu echten Münzen besitzen die Nachahmungen keinen Seltenheitswert. Außerdem bestehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Wiederverwertung, da Banken nachgemachte Münzen nicht erwerben.
Durch die genaue Nachahmung (Münzzeichen der staatlichen Münze, Jahreszahl) wird der Eindruck erweckt, als ob es sich um eine Münze handele, die eine staatliche Münzstätte in Ausübung des Münzregals geprägt hat. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Münzregal des Bundes, der allein zur Prägung von Münzen befugt ist. Die VO ist erlassen worden, um die notwendige Ordnung auf dem Gebiet des Münzwesens aufrechtzuerhalten. Nach der Begründung dieser Verordnung „setzt ein geregelter Geldumlauf vor allem die Freihaltung des Verkehrs von münzähnlichen Zeichen voraus, welche die unbedingt notwendige Übersichtlichkeit und Klarheit im Münzwesen beeinträchtigen, zu Betrügereien Anlaß geben könnten und geeignet sind, den Münzfälschungen Vorschub zu leisten. Die Außerkurssetzung einer Münze enthält die Anordnung, daß diese Münze aufgehört hat, Zahlangsmittel zu sein, daß sie am Geldwesen keinen Anteil mehr haben soll, insbesondere keine Nachprägungen von ihr mehr vorzunehmen sind. Mit dieser Anordnung stände es im Widerspruch, wenn die Herstellung solcher außer Kurs gesetzter Münzen seitens der Privatindustrie aus Erwerbsrücksichten vorgenommen würde" (Begründung der Medaillen-Verordnung zu § 4).
Es ist somit meiner Ansicht nach mit dem öffentlichen Interesse nicht zu vereinbaren, daß Münzen des Reiches und des Bundes — und damit auch Goldmünzen —, die außer Kurs gesetzt worden sind, nunmehr von privater Seite nachgeprägt und in den Handel gebracht werden.
Ich bedaure es, daß eine abschließende Entscheidung durch die Gerichte noch nicht ergangen ist und daß deshalb, im wesentlichen allerdings hervorgerufen durch die Werbung der Herstellerfirmen, in der Offentlichkeit der Eindruck entstehen kann, als sei die Rechtslage unklar. Da die Entscheidung der anhängigen Prozesse jedoch auf Grund der rechtsstaatlichen Ordnung unserer Verfassung den Gerichten obliegt, fühle ich mich zu einer gewissen Zurückhaltung verpflichtet.
Die geringe Strafandrohung der Medaillenverordnung hat bisher allein nicht ausgereicht, um Zuwiderhandlungen wirksam zu verhindern. Da die Verdienstspannen außerordentlich hoch sind, nehmen die Hersteller die geringe Geldstrafe offensichtlich in Kauf. Andererseits dürfte jedoch auch ein verhältnismäßig geringes Strafmaß ausreichen, wenn die Strafprozesse beschleunigt durchgeführt werden und in den anhängigen gewerbepolizeilichen Verfahren die Herstellung von Münznachahmungen unterbunden wird. Vor einer gesetzlichen Neuregelung sollte die Entscheidung der Gerichte abgewartet werden. Ein im gegenwärtigen Zeitpunkt vorgelegter Gesetzentwurf könnte den Eindruck entstehen lassen, als sei die Bundesregierung in der Beurteilung der rechtlichen Frage unsicher.
Ich rufe Frage VIII/ 5 — des Abgeordneten Fritsch — auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Beamten des Bundesgrenzzolldienstes, insbesondere in Mittel- und Hochgebirgslagen, durch Kälte und sonstige ungünstige Witterungseinwirkungen in der Ausübung des Außendienstes deswegen besonders zu leiden haben, weil Schutzeinrichtungen (Schutzhütten) entlang der Grenzstreifen — im Gegensatz zu Osterreich — nicht vorhanden sind?

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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter Fritsch, ich möchte Ihre Fragen 5 und 6 im Einverständnis mit dem Herrn Präsidenten gemeinsam behandeln.