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    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1962 Inhalt: Abg. Leukert tritt in den Bundestag ein . . 1587 A Fragestunde (Drucksachen IV/510, IV/537) Fragen der Abg. Börner und Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Parkkontrollscheibe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1587 B, 1588 A, B Börner (SPD) 1587 B, 1588 A Frage des Abg. Bading: Reklamen bei der Hamburger Vorortbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1588 B, C, D Bading (SPD) 1588 C, D Frage des Abg. Dröscher: Überholfahrspur bei Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1589 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Winterfahrplan der E 529 . . . . . 1589 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Verunreinigung der Luft durch Abgase Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1589 B, 1590 A, B, C Dr. Bechert (SPD) 1590 A, B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1590 C Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Rationalisierungsmaßnahmen der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1590 D, 1591 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 1591 A Frage des Abg. Stingl: Kennzeichnung der Bahnhöfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1591 B, D Stingl (CDU/CSU) 1591 C Frage des Abg. Junghans: Preise für Betonleitplanken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1592 A, B, C, D, 1593 A, B, C, D 1594 A Junghans (SPD) 1592 B, C Börner (SPD) 1592 C, D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 1593 A Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 1593 C Dr. Bleiß (SPD) 1593 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1593 D Frage des Abg. Hammersen: Einsatz von Hubschraubern für Unfallverletzte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1594 B, D, 1595 A Hammersen (FDP) . . . 1594 D, 1595 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 Fragen des Abg. Reichmann: Versorgung bei tödlichen Unfällen von Soldaten Strauß, Bundesminister . 1595 B, 1596 A Reichmann (FDP) . . . 1595 D, 1596 A Fragen des Abg. Wächter: Landbeschaffung für Kasernen und Truppenübungsplätze Strauß, Bundesminister . 1596 B, 1597 B Wächter (FDP) 1597 B Frage des Abg. Dröscher: Kettenfahrzeuge der Artillerieschule Idar-Oberstein Strauß, Bundesminister . . . . 1597 C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1597 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Belästigungen durch Militärflugzeuge Strauß, Bundesminister 1597 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/146 und IV/435); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/546) ; , Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (IV/538, zu IV/538) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) . . 1598 C, 1600 C, 1601 B, C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . 1599 C, 1604 B Dr. Seume (SPD) . . 1600 A, 1602 A, B, C 1606 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1601 A, 1602 D, 1603 C 1607 B Frau Berger-Heise (SPD) 1601 D Dr. Mommer (SPD) 1602 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 1605 C Schütz, Senator von Berlin . . 1606 D Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/464); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/545, IV/530) — Dritte Beratung — Dr. Serres (CDU/CSU) . . . . . 1607 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/466); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses '(Drucksache IV/531) — Dritte Beratung — . . . . . . . . Entwurf dines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/463); Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/ 520, IV/515, zu IV/515, IV/550) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/465); Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschuusses (Drucksachen IV/521 (neu), IV/516, zu IV/516, IV/552) — Dritte Beratung — und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Durchführung der Verordnungen über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen (Drucksachen IV/428, IV/517) Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 1608 D, 1612 D, 1620 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 1614 A Logemann (FDP) . . . . . . . . 1617.D Bauknecht (CDU/CSU) 1620 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handwerkerversicherungsgesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/152) ; Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache IV/554) — Zweite und dritte Beratung — Biermann (SPD) 1621 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Drucksachen IV/213, IV/269) ; Mündlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 III sachen IV/551, zu IV/551) — Zweite und dritte Beratung — Hammersen (FDP) 1621 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1962 (Drucksache IV/420) ; Berichte des Haushalts- und .des Finanzausschusses (Drucksachen IV/547, IV/529) — Zweite und dritte Beratung — 1621 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Beschleunigung — 2. Teil) (Drucksachen IV/565, IV/566) 1622 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1622 C Anlagen 1623 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1587 38. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 30. 6. Dr. Aigner * 29. 6. Frau Albertz 29. 6. Arendt (Wattenscheid) * 29. 6. Dr. Arndt (Berlin) 29. 6. Dr. Arnold 29. 6. Dr. Aschoff * 29. 6. Dr. Atzenroth 29. 6. Bergmann * 29. 6. Fürst von Bismarck 30. 6. Dr. Brecht 30. 6. Brese 30. 6. Burckhardt 29. 6. Dr. Burgbacher * 29. 6. Dr. Deist * 29. 6. Deringer * 29. 6. Dr. Dichgans * 29. 6. Drachsler 30. 6. Eichelbaum 30. 6. Frau Dr. Elsner * 29. 6. Engelbrecht-Greve * 29. 6. Dr. Eppler 30. 6. Etzel 29. 6. Faller * 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 29. 6. Dr. Furler * 29. 6. Gedat 29. 6. Goldhagen 30. 6. Haage (München) 29. 6. Hahn (Bielefeld) * 29. 6. Illerhaus * 29. 6. Kalbitzer * 29. 6. Frau Dr. Kiep-Altenloh 29. 6. Killat 29. 6. Dr. Klein (Berlin) 30. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Könen (Düsseldorf) 30. 6. Dr. Kreyssig * 29. 6. Kriedemann * 29. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kühn (Bonn) 30. 6. Kühn (Köln) 30. 6. Leber 29. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) * 29. 6. Dr. Löhr * 29. 6. Lücker (München) * 29. 6. Margulies * 29. 6. Dr. Martin 29. 6. Matthöfer 30. 6. Mauk * 29. 6. Dr. Menzel 30. 6. Metzger * 29. 6. Michels * 29. 6. Müller (Remscheid) 29. 6. Müller-Hermann * 29. 6. Oetzel 29. 6. Peters (Norden) 29. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr.-Ing. Philipp * 29. 6. Porzner 29. 6. Frau Dr. Probst * 29. 6. Rademacher * 29. 6. Ramms 29. 6. Richarts * 29. 6. Ritzel 29. 6. Schlick 29. 6. Dr. Schmidt (Frankfurt) 29. 6. Seidl (München) 29. 6. Seifriz * 29. 6. Seither 1. 8. Stein 29. 6. Stiller 29. 6. Frau Strobel * 29. 6. Struve 29. 6. Unertl 30. 6. Urban 30. 6. Dr. Vogel 30. 6. Walter 29. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 29. 6. Weinkamm * 29. 6. Welke 30. 6. Werner 29. 6. Wieninger 29. 6. Wischnewski * 29. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lenz auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (Fragestunde der 26. Sitzung vom 12. April 1962, Drucksache IV/340, Frage IV/1)*) Wie Ihnen bekannt ist, fördert der Bund in bestimmten, wirtschaftlich schwachen Gebieten, zu denen auch das Zonengrenzgebiet gehört, die Ansiedlung neuer oder die Erweiterung schon bestehender Unternehmen. Dies geschieht, indem günstige Kredite zur Verfügung gestellt werden. Das Förderungsprogramm sieht nicht vor, daß derartigen Unternehmen bundeseigene Grundstücke mietweise zu herabgesetzten Preisen zur Verfügung gestellt werden. Solche Maßnahmen halte ich auch nicht für erwünscht, weil sie gewerbliche Mieter privater Grundstücke gegenüber Mietern bundeseigener Grundstücke benachteiligen und zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markte führen würden. Bei der bundeseigenen Industrieverwaltungsgesellschaft mbH muß darüber hinaus beachtet werden, daß sie gehalten ist, nach kaufmännischen Grundsätzen zu wirtschaften, und daß sie infolgedessen ihre Preise nicht unabhängig von ihrer Kostenkalkulation und der Gesamtlage des Unternehmens festsetzen kann. *) Siehe 26: Sitzung Seite 1069 A 1624 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage VIII/1) : Trifft es zu, daß in einzelnen Mitgliedsländern der EWG der von der Landwirtschaft verbrauchte Dieselkraftstoff unmittelbar verbilligt an die Landwirte abgegeben wird? In den EWG-Ländern Belgien, Niederlande, Luxemburg wird Dieselkraftstoff nicht verbilligt. Hier ruht auf dem Dieselkraftstoff kein Zoll und die Mineralölsteuer ist so gering, daß sie sich im Preis nicht auswirkt. In diesen Ländern zahlt daher der Landwirt an der Tankstelle den gleichen billigen Preis wie jeder andere Dieselkraftstoffverbraucher. In Frankreich wird Dieselkraftstoff für landwirtschaftliche Schlepper nur in geringem Umfange verbraucht. Die landwirtschaftlichen Dieselschlepper werden hier anstelle von Dieselkraftstoff mit einem Spezialtreibstoff betrieben, der etwa dem deutschen leichten Heizöl gleicht und der, um Mißbrauch auszuschließen, gefärbt wird. Dieser Treibstoff kann für landwirtschaftliche Arbeiten in unbegrenzten Mengen verbilligt bezogen werden. Es handelt sich um ein außerordentlich einfaches Verfahren, das durch die intensive und im Tank haften bleibende Färbung vor unrechtmäßiger Verwendung schützt. Dieselkraftstoff nach deutschen Begriffen wird nicht verbilligt. In Italien erhält der Landwirt für ein dem Dieselkraftstoff ähnliches Schweröl Verbilligungsgutscheine bis zu einer Höchstverbrauchsmenge. Diese Gutscheine. gibt der Landwirt beim Kraftstoffbezug in Zahlung, d. h. er erhält den benötigten Dieselkraftstoff unmittelbar verbilligt. Anlage 4 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XIII/ 1) : Wann wird den Mitgliedern des Bundestages die in der Fragestunde vom 22. März 1962 durch den Bundesgesundheitsminister bis Ende Mai zugesagte Übersetzung des Berichtes des Königlidi-Medizinischen Instituts Großbritannien über den Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs zugeleitet? Ihre Frage bezieht sich auf die Broschüre „Rauchen und Gesundheit", die das Königliche Ärztekollegium von London veröffentlicht hat. Der Hyperion-Verlag in Freiburg i. Br. hat für das deutsche Sprachgebiet alle Übersetzungs- und Verlagsrechte an dieser Broschüre vertraglich erworben. Die fachgerechte Übersetzung der umfangreichen Arbeit hat mehr Zeit in Anspruch genommen, als zunächst anzunehmen war. Die Übersetzung und ihre fachlich-medizinische Überprüfung sind seit kurzem abgeschlossen. Ein Vorabdruck der deutschen Ausgabe wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im Laufe des kommenden Monats zugeleitet werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XI/5) : Ist die Bundesregierung bereit dafür zu sorgen, daß im Winterfahrplan der E 529 wieder um 12.25 Uhr in Holzminden abfährt, damit die Schüler des Gymnasiums, deren Eltern ihren Wohnsitz in der Umgebung haben, diesen Zug noch zur Heimfahrt benutzen können und nicht über eine Stunde warten müssen? Ich habe mich bei der Deutschen Bundesbahn erkundigt. Die Bundesbahndirektion Hannover, die für die Fahrplangstaltung des Eilzuges 529 Aachen—Braunschweig im Bereich Holzminden zuständig ist, wird prüfen, ob der Zug im Winterfahrplan wieder etwas später gelegt werden kann. Ich werde mir erlauben, Sie, verehrte Frau Kollegin, zu unterrichten, falls und weshalb die Bundesbahn sich nicht in der Lage sehen sollte, Ihrem Wunsch Folge zu geben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stauch (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage IV) : Welches Ergebnis hatten die im Haushaltsausschuß des Bundestages am 21. Februar 1962 angeregten und in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1962 bestätigten Verhandlungen zwischen Frau Bundesgesundheitsministerin Schwarzhaupt und Herrn Bundesarbeitsminister Blank, in denen eine angemessene Aufteilung der bei Tit. 952 des Haushalts des Bundesarbeitsministeriums für überregionale Rehabilitationszentren bereitgestellten Mittel zwischen Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministerium abgesprochen werden sollte? Mit den im Haushaltsplan des Bundesarbeitsministeriums bei Kap. 1102 Tit. 952 bereitgestellten Mitteln sind ausschließlich überregionale Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen, die als Modelle für die Durchführung der in den Sozialleistungs- Gesetzen und im Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Rehabilitationsaufgaben dienen können. Diese Modelleinrichtungen sollen einerseits vor allem den Sozialversicherungsträgern Anregungen zu den ihnen übertragenen Rehabilitationsaufgaben geben, andererseits die Spezialeinrichtungen zur Verfügung stellen, die von den einzelnen gesetzlichen Trägern der Rehabilitationsaufgaben weder angeschafft noch wirtschaftlich genutzt werden können. Erfaßt werden somit Rehabilitationsmaßnahmen, die der Wiedereingliederung von behinderten Arbeitnehmern in den Arbeitsprozeß dienen. Die bewilligten Mittel werden hierfür in vollem Umfange benötigt. Diese im Haushaltsplan und in den Richtlinien festgelegte Zweckbestimmung läßt es nicht zu, einen Teil der bereitgestellten Mittel auf das Bundesgesundheitsministerium zu übertragen, das keinerlei Aufgaben auf dem Gebiet der Rehabilitation von Arbeitnehmern wahrnimmt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1625 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuntscher (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XII/2) : Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß sich seit längerer Zeit die örtliche Presse und die Bevölkerung von Buxtehude den Kopf zerbrechen, was wohl das Emblem oder Kunstwerk am neuen Postgebäude in Buxtehude vorstellen soll? Es ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß die Bevölkerung von Buxtehude das Kunstwerk am Neubau des Postamtes stark diskutiert, wobei die Meinungen, wie zumeist bei abstrakten Kunstwerken, geteilt sind. Wir sind der Ansicht, daß bei Arbeiten an öffentlichen Gebäuden auch jungen Künstlern der abstrakten Kunstauffassung Gelegenheit zu künstlerischer Betätigung gegeben werden sollte. Mit dem Kunstwerk hat das Postamt Buxtehude auf einer größeren, geschlossenen Mauerwerksfläche eine abstrakte Darstellung in freiem Spiel von Formen und Farben erhalten, die innerhalb der straff gegliederten Klinkerfassade einen Bereich der Bewegung bildet. Eine verstandesmäßige Erklärung der Einzelformen ist wie bei allen abstrakten Kunstwerken nicht möglich. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962 Drucksache IV/510, Frage XII/3) : Wieviel mit Postmitteln erbaute Junggesellenwohnungen und sonstige Wohnungen sind an Personen vergeben worden, die nicht unter die Fürsorgebestimmungen der Deutschen Bundespost fallen, obgleich nach Ansicht des Bundespostministeriums ständig ein Bedarf bei Postbediensteten vorliegt? Dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen sind — mit Ausnahme im Raume Bonn — keine Fälle bekannt, in denen mit Postmitteln erbaute Wohnungen an Personen vergeben worden sind, die nicht unter die Wohnungsfürsorgebestimmungen der Deutschen Bundespost fallen. Im Raume Bonn hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bei seiner Übersiedlung von Frankfurt (Main) nach Bonn im November 1954 insgesamt 32 Wohnungseinheiten im Wege der gegenseitigen Verwaltungshilfe an Personen überlassen, die zwar nicht zum Personal der Deutschen Bundespost gehören, aber doch als Angehörige anderer Ressorts sowie des Bundestages vom Bund, d. h. vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung wohnungsmäßig zu betreuen sind. Diese Maßnahme war möglich, weil das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen diese Wohnungen im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung für die Unterbringung von Angehörigen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen nicht benötigte. Für diese Wohnungen hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen in der Folgezeit Ersatzwohnungen vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zugeteilt erhalten. Ein Verlust an Wohnungen ist für die Deutsche Bundespost nicht eingetreten. Angehörige des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen sind nicht benachteiligt worden. Dadurch, daß das Bundesministerium. für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung die Ersatzwohnungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs zur Verfügung gestellt hat, konnten vielmehr erhebliche Haushaltsmittel ,an Trennungsentschädigung eingespart werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962 Drucksache IV/510, Frage XII/4) : Billigt die Bundesregierung das Verhalten der Oberpostdirektion München, die einen tödlichen Unfall eines Bediensteten bel einem Betriebsausflug des Baubezirkes 4 beim Fernmelde-Bauamt München nicht als Betriebsunfall anerkennt und der dadurch in Not geratenen Witwe in pietätloser Weise den Restlohn vorenthalten hat wegen einer Restschuld von 165 DM aus einem zinslosen Vorschuß anläßlich der Verehelichung? Eine Personengruppe des Fernmeldebauamtes München unternahm am 31. Mai 1962 einen Ausflug nach Tirol. Trotz der Warnungen seiner Kollegen nahm der Fernmeldehandwerker Steinkohl in einem Flußlauf ein Fußbad. Dabei wurde er plötzlich abgetrieben. Vermutlich hat er bei der Wassertemperatur von 2° einen Herzschlag erlitten. Sein Leichnam konnte bis heute nicht geborgen werden. Herr Steinkohl hatte im Jahre 1961 einen unverzinslichen Vorschuß erhalten, der bis auf 165,— DM abgezahlt ist. Nach dem Todesfall hat eine nachgeordnete Dienststelle des Fernmeldebauamtes ohne Kenntnis der Amtsleitung die noch offene Restschuld gegen den Restlohn verrechnet. Die Dienststelle war davon ausgegangen, daß nach den einschlägigen kassenmäßigen Vorschriften eine Dienstschuld bei Beendigung eines Dienstverhältnisses abgewickelt sein muß. In Mißbilligung dieser Maßnahme hat nach Kenntnis des Sachverhalts die Oberpostdirektion München eine Unterstützung in Höhe von 500,— DM für die Witwe veranlaßt. Der Betrag ist inzwischen ausgezahlt. Die Oberpostdirektion beabsichtigt, nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung des tödlichen Unfalls als Arbeitsunfall bei der Bundespostausführungsbehörde für Unfallversicherung zu erwirken. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Anders auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berkhan (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage V/3) : Ist die Bundesregierung bereit, die Tagegeldsätze für Arbeiter, Angestellte und Beamte bei Auslandsdienstreisen den erhöhten Lebenskosten im Ausland anzugleichen? 1626 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 Die Bundesregierung wird prüfen, ob im Hinblick auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse im Ausland unter Berücksichtigung der gestiegenen Kaufkraft der Deutschen Mark eine Erhöhung der derzeitigen Sätze des Auslandstagegeldes notwendig ist. Anlage 11 Umdruck 130 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes und des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/463, IV/515, IV/464, IV/530, IV/465, IV/516). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht: Im Hinblick auf die dringend erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Einführung der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben, werden beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverzüglich Sachverständigenausschüsse für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsbereiche gebildet. Die Ausschüsse haben insbesondere folgende Aufgaben: a) Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Produktions- und Absatzlage b) Analyse der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaft c) Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur strukturellen Anpassung unter Berücksichtigung der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes, zu Investitions- und Finanzierungsfragen und zu Fragen der Vermarktung, insbesondere der Handels- und Verarbeitungsspannen. In den Ausschüssen sollen Vertreter der Ressorts, der Erzeugung, der Verarbeitung, des Verbrauchs sowie der Wissenschaft Sitz und Stimme haben. Die Berichte der Ausschüsse sind dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 26. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 138 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Dr. Schwörer, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/435, IV/538). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstaben b und c a) In Buchstabe b wird § 3 Abs. 5 gestrichen; b) Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5." 2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) Absatz 5 ist im Falle des § 3 Abs. 4 entsprechend anzuwenden mit folgender Maßgabe: Aus den im Bundesgebiet geführten Büchern muß auch hervorgehen, in welcher Zeit die gemieteten oder gepachteten Gegenstände (§ 3 Abs. 4) im Bundesgebiet genutzt worden sind." 3. Zu Artikel 1 Nr. 11 b In § 15 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „und 5" gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1962 Dr. Besold Dr. Schwörer Dr. Althammer Dr. Artzinger Bauer (Wasserburg) Becker Frau Blohm Blumenfeld Dr. Dollinger Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Elbrächter Dr.. Franz Funk (Neuses am Sand) Frau Geisendörfer Dr. h. c. Güde Günther Dr. von Haniel-Niethammer Horn Dr. Kanka Kemmer Dr. Kempfler Klein (Saarbrücken) Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Luda Meis Memmel Porten Dr. Ramminger Ruland Dr. Seffrin Seidl (München) Dr. Stecker Stiller Sühler Dr. Süsterhenn Wieninger Dr. Winter Freiherr von Kühlmann- Stumm Ertl Frau Funcke (Hagen) Dr. Imle Anlage 13 Umdruck 139 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP 'eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1627 Abschöpfungserhebungsgesetzes, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft und des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksachen IV/463, IV/515, IV/464, IV/530, IV/465, IV/516, IV/466, IV/531). Der Bundestag wolle beischließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den zuständigen Ausschüssen des Bundestages halbjährlich — erstmalig am 1. Januar 1963 — zur Förderung der Markttransparenz im Interesse des Verbrauchers und des Erzeugers und in Relation zum Jahre 1958 eine Ubersicht vorzulegen a) über die Entwicklung der Erzeuger- und Verbraucherpreise für Eier, Geflügel, Schweinefleisch, Brot, Mehl sowie über die Preise derjenigen Nährmittel, die auf Getreidebasis hergestellt werden; b) über die Höhe der Abschöpfungsbeträge, gegliedert nach 1. Einfuhr aus Mitgliedsstaaten und Drittländern; 2. Einfuhr von Eiern, Geflügel, Schweinefleisch und Getreide, soweit Einschleusungspreise bestehen, sind diese gesondert anzugeben; c) über Maßnahmen, die sie zur Vermeidung unerwünschter Folgen des Inkrafttretens der EWG-Marktregelung getroffen hat. Bonn, den 28. Juni 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/435, IV/538). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Nr. 4 a (§ 7 a) wird gestrichen. 2. In Nr. 11 b wird in § 15 Abs. 1 die Nr. 4 gestrichen: Bonn, den 28. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 141 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Serres, Bauknecht und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksachen IV/464, IV/530, IV/549). Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 3 werden die Worte „auf Antrag" gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1962 Dr. Serres Bauknecht Berberich Glüsing Blöcker Engelbrecht-Greve Baldauf Knobloch Dr. Ramminger Dr. Weber (Koblenz) Müser Dr. Winter Dr. Heck Dr. Zimmermann Memmel Leonhard Anlage 16 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Abgeordneten Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/435, IV/538). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 3 1. Nummer 1 a Buchstabe a wird wie folgt geändert: In Absatz 1 wird der zweite Satz gestrichen. 2. Nummer 2 wird wie folgt geändert: In § 1 a a) wird im ersten Satz hinter dem Wort „begründen" das Komma gestrichen und das Wort „und" eingefügt, b) werden im ersten Satz die Worte „und keine Zulage nach § 6 erhalten haben" gestrichen, c) wird der zweite Satz gestrichen. 3. Nummer 3 a wird wie folgt geändert: In § 5 Abs. 1 werden die Worte „zwanzig vom Hundert" durch die Worte „30 vom Hundert" ersetzt. 4. Nummer 4 wird wie folgt geändert: In § 5 a Satz 1 werden die Worte „20 vom Hundert" durch die Worte „30 vom Hundert" ersetzt. 1628 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 5. Nummer 7 wird wie folgt geändert: § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 02 werden die Worte „ , sofern nicht die Ermäßigung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz nur 20 vom Hundert beträgt," gestrichen. b) In Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Auf laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 1962 enden, und auf sonstige Bezüge, die vor dem 1. Juli 1962 zufließen, sind die Vorschriften des § 5 mit der Maßgabe anzuwenden, daß sich die Lohnsteuer um 20 vom Hundert ermäßigt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß sich beim Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1962 die Jahreslohnsteuer, soweit sie auf Einkünfte aus Berlin (West) im Sinn des § 2 Nummer 4 entfällt, zur Hälfte um 20 vom Hundert und zur anderen Hälfte um 30 vom Hundert ermäßigt.". c) In Absatz 3 wird aa) hinter dem ersten Satz der folgende Satz eingefügt: „Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.", bb) in dem bisherigen Satz 2 das Wort „Sie" durch die Worte „die Vorschrift des § 5 a" ersetzt. 6. Nummer 10 wird wie folgt geändert: In der Anlage (zu § 6 Abs. 3) erhalten in Absatz 1 die Nummern 1 bis 3 die folgende Fassung: „1. bei monatlicher Lohnabrechnung bei einer aufgerundeten Bemessungsgrundlage bis 500 DM 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, von 501 DM bis 600 DM 25,— DM zuzüglich 4 vom Hundert des Betrags über 500 DM, von 601 DM bis 715 DM 29,— DM zuzüglich 3 vom Hundert des Betrags über 600 DM, von 716 DM bis 1 175 DM 32,45 DM zuzüglich 2 vom Hundert des Betrags über 715 DM, von 1 176 DM bis 1 590 DM 41,65 DM zuzüglich 1 vom Hundert des Betrags über 1 175 DM, von 1 591 DM bis 2 840 DM 45,80 DM abzüglich 6,50 DM für jede vollen 520 DM über 1 590 DM; 2. bei wöchentlicher Lohnabrechnung bei einer aufgerundeten Bemessungsgrundlage bis 115,40 DM 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, von 115,50 DM bis 138,50 DM — 5,76 DM zuzüglich 4 vom Hundert des Betrags über 115,40 DM, von 138,60 DM bis 165,00 DM — 6,72 DM zuzüglich 3 vom Hundert des Betrags über 138,50 DM, von 165,10 DM bis 271,20 DM — 7,50 DM zuzüglich 2 vom Hundert des Betrags über 165 DM, von 271,30 DM bis 366,90 DM — 9,60 DM zuzüglich 1 vom Hundert des Betrags über 271,20 DM, von 367,00 DM bis 655,40 DM — 10,56 DM abzüglich 1,50 DM für jede vollen 120 DM über 366,90 DM; 4. bei täglicher Lohnabrechnung bei einer Bemessungsgrundlage bis 19,23 DM 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1629 von 19,24 DM bis 23,08 DM — 0,96 DM zuzüglich 4 vom Hundert des Betrags über 19,23 DM, von 23,09 DM bis 27,50 DM — 1,12 DM zuzüglich 3 vom Hundert des Betrags über 23,08 DM, von 27,51 DM bis 45,19 DM — 1,25 DM zuzüglich 2 vom Hundert des Betrags über 27,50 DM, von 45,20 DM bis 61,15 DM — 1,60 DM zuzüglich 1 vom Hundert des Betrags über 45,19 DM, von 61,16 DM bis 109,23 DM — 1,76 DM abzüglich 0,25 DM für jede vollen 20 DM über 61,15 DM." Bonn, den 29. Juni 1962 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Harm Dr. Koch Frau Beyer (Frankfurt) Könen (Düsseldorf) Ollenhauer und Fraktion Dr. Imle
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bauer (Wasserburg).


Rede von Josef Bauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das redliche Bemühen meines Kollegen Dr. Schmidt, hier Besorgnisse angesichts der heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetze zum Ausdruck zu bringen, wäre nach meiner Ansicht noch etwas glaubwürdiger gewesen, Herr Kollege Schmidt, wenn ich hinter Ihnen in den Reihen Ihrer Fraktion eine etwas größere Anzahl von anteilnehmenden Kollegen entdeckt hätte. Um so mehr freut es mich, daß ich hier das Interesse der Bundesregierung feststellen darf und daß der Vizekanzler Professor Erhard
bei der Verabschiedung dieser so wichtigen Gesetze persönlich anwesend ist.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Das ist doch wieder Zufall!)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    — Herr Dr. Schmidt, ich glaube, wir sollten uns mit solchen Bemerkungen nicht gegenseitig ärgern, sondern das ist zunächst eine Feststellung von Tatsachen — Tatsachen hier auf der linken Seite und Tatsachen hier auf der Regierungsbank.

    (Zuruf von der SPD: Bei Ihnen! Gucken Sie doch mal!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der letzten EWG-Agrardebatte — —

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Leere Tatsachen!)

    — Leere Tatsachen bei Ihnen; sehr richtig! (Lachen bei der SPD.)

    Das ist richtig, Herr Schmitt: „Leere Tatsachen"! Das war ausgezeichnet, das war die beste Berner-kung, die Sie machen konnten.

    (Zuruf von der SPD: Schaffen Sie sich eine Brille an! — Gegenruf von der CDU/CSU: Die muß dann aber rot sein!)

    — Ich bin nicht kurzsichtig, wie es manche Äußerungen waren, die ich hier soeben wieder gehört habe. Ich kann ausgezeichnet sehen und ausgezeichnet hören. — Bei der letzten EWG-Agrar-Debatte,
    die wir hatten, als uns die Ministerratsbeschlüsse, die am 14. Januar 1962 gefaßt wurden, vorlagen, damals, meine Damen und Herren, war für uns alle nur in groben Umrissen erkennbar, wie diese gemeinsame Marktordnung auf dem Gebiet von Getreide, Eiern, Geflügel und Schweinefleisch aussehen würde. Heute stehen wir nun vor der Verabschiedung der ersten EWG-Folgegesetze.
    Meine Damen und Herren, ich habe damals im Anschluß an die Ausführungen meines Fraktionskollegen Struve auf die besonderen Auswirkungen der EWG-Marktordnung auf die marktfernen Gebiete hingewiesen. Ich habe seinerzeit auch verschiedene Fragen an die Bundesregierung und an das Hohe Haus gerichtet und einige Wünsche angemeldet, die ich nunmehr im Lichte der vor uns liegenden Gesetzestexte untersuchen möchte.
    Die erste der damals von mir im Namen meiner Fraktion gestellten Fragen lautete, ob es wohl gelingen werde, die notwendige und angestrebte Aufgabenteilung innerhalb der Landwirtschaft der EWG so zu beeinflussen, daß sie eine sinnvolle Entwicklung nimmt. Nun, ich verhehle nicht, daß wir beim Getreidegesetz — darauf lassen Sie mich zunächst eingehen — dank des tatkräftigen Eintretens unserer Kollegen in Straßburg, dank des Einsatzes unserer Minister im Ministerrat und dank der Ergänzungen, die wir in den Ausschüssen und im Plenum vorgenommen haben, eine unter den gegebenen Verhältnissen optimale Lösung gefunden zu haben glauben. Besonders begrüßen wir dabei, daß das Streben der Landwirtschaft auf dem Gebiet des Qualitätsgetreidebaues Berücksichtigung gefunden hat. Sie wissen, daß die Frage der Braugerste, des Qualitätsweizens und der Saatgutzüchtung bei unseren Beratungen eine ganz besondere Rolle gespielt hat.
    Ich darf aber, Herr Staatssekretär, der Sie in Vertretung des Ernährungsministers hier anwesend sind, noch eine weitere 'Sorge anmelden. Ich weiß, daß in Ihrem Hause und vielleicht auch schon im Schoße der Bundesregierung Überlegungen darüber angestellt werden, wie man die gleichen Frachtvergünstigungen und Erleichterungen, die für das Getreide im allgemeinen gelten, auch auf die Veredelungsprodukte — ich denke insbesondere an Braumalz — ausdehnen kann. Ich möchte Ihnen diese Frage ganz besonders ans Herz legen, gerade bezüglich Braumalz.
    Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich der Qualitätsweizenanbau bei der künftig geltenden Getreidemarktregelung und den geplanten Verbilligungsmaßnahmen der Bundesregierung in dem von uns erwünschten Maße und in den entsprechenden Räumen wird entwickeln können.
    Die Notwendigkeit der Erhaltung einer gesunden Bodenproduktion ist im Laufe der Debatte im Ausschuß und in der zweiten Lesung wiederholt betont worden. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit besonders auf die Gefahren lenken, die der Nichtgetreideproduktion aus diesen Regelungen erwachsen müssen, insbesondere auf dem Gebiete der Stärke- und Futterkartoffelerzeugung. Diese Gefahren drohen besonders in jenen Gebieten, die auf diesen Teil der



    Bauer (Wasserburg)

    Bodenproduktion angewiesen sind. Deswegen begrüßen wir es — ich sage das auch zur Regierung gewandt —, daß offensichtlich für Tapiokamehl und Tapiokawurzeln eine Regelung vorgesehen ist und daß man auch auf dem Gebiet der pflanzlichen Stärke Maßnahmen plant, die diesen Bereich unserer Bodenproduktion vor einem sonst unvermeidbaren ruinösen Wettbewerb hoffentlich bewahren werden.
    Bei Eiern und Geflügel sind wir zuversichtlich, daß mit der Neuregelung der Markt im Interesse sowohl der Verbraucher wie der Erzeuger an Stabilität und Übersichtlichkeit gewinnt. Ich bin dankbar, Herr Kollege Schmidt, daß Sie diese Meinung teilen. Ich vertrete mit Ihnen die Auffassung, daß niemand von uns schon heute sagen kann, wie sich hier 'das Preisniveau einpendeln wird. Deswegen bin ich für Ihr Verständnis besonders dankbar.
    Bei Schweinefleisch, Eiern und Geflügel wird abzuwarten sein, ob die getroffenen Regelungen ausreichen. Überhaupt sollten wir, wenn sich zeigen sollte, daß diese oder jene Regelung unzureichend oder ungeeignet ist, dies ohne Scham eingestehen und keine Scheu davor haben, eine Änderung anzustreben. Wir alle betreten auf diesem Gebiet Neuland, wie auch Sie, Herr Kollege 'Schmidt, betont haben. Darum werden auf diesem Gebiet zwangsläufig gewisse Änderungen erfolgen müssen.
    Die zweite Frage, die ich seinerzeit gestellt hatte, lautete, ob es uns wohl gelingen werde, das Getreidepreisniveau des Haupteinfuhrlandes, nämlich der. Bundesrepublik, zum Tragen zu bringen. Hier darf ich nun einen erfreulichen Erfolg feststellen. Die grundsätzliche Bedeutung eines ausgewogenen und ausreichenden Preisniveaus bei 'der Bodenproduktion ist gerade in der zweiten Lesung von meinen und Ihren Freunden hinreichend diskutiert worden, und ich will es mir ersparen, heute noch darauf einzugehen.
    Freilich darf dabei nicht verschwiegen werden, daß bei dem jetzigen System der Marktregelung die marktfernen Gebiete trotz der vorgenommenen Frachtangleichung und trotz der erfreulicherweise erreichten zusätzlichen Interventionspunkte mit Inkrafttreten dieser heute zu beschließenden Regelungen noch Preiseinbußen werden hinnehmen müssen. Dies ist um so bedauerlicher, als in den hiervon betroffenen Gebieten zur Benachteiligung durch die Natur, die dort meist sowieso schon vorhanden ist, und zur gegebenen Grenzlage nun auch die Verluste durch die Marktferne treten.
    Ich habe kürzlich mit großem Interesse die Ausführungen des Herrn Professors Isenburg vom Bundesinnenministerium gelesen, 'die dieser auf der Konferenz für Raumordnung in Nordwesteuropa gemacht hat; mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich daraus zitieren. Professor Isenburg führte 'dort aus, daß durch den Wegfall der Staatsgrenzen bei 'der europäischen Integration nachteilige Folgen für überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiete in der Bundesrepublik entstehen würden. Niemand, sagte er weiter, könne klar und einwandfrei voraussagen, wo sich die Chancen bessern und wo sie sich verschlechtern würden. Es lägen aber Anzeichen dafür vor, daß für 'die Landwirtschaft die Vorteile 'bei der Produktion von Grundnahrungsmitteln mehr in Frankreich, bei den Intensivkulturen mehr in Italien liegen würden. In der Bundesrepublik, sagte er abschließend, ergäben sich daraus voraussichtlich Verschlechterungen für die Gebiete, die bisher überwiegenden Agrarcharakter hatten. Er folgerte daraus:
    Aus der europäischen Integration werden Einbußen entstehen, die nach Wegfall der Grenzen insbesondere jene Gebiete, die Zonen am Rande dieses Integrationsraumes sind, erleiden müssen, während umgekehrt die Gebiete 'an den jetzigen n'atürlich'en politischen Grenzen ihre 'Standortvorteile voll werden entfalten können.
    Meine Damen und Herren, das ist eine Stimme von vielen, die sich mit diesen Zukunftsprognosen befassen. Aber da diese die Landwirtschaft im allgemeinen und für die marktfernen und Zonenrandgebiete von besonderer Aktualität ist, wollte ich sie Ihnen nicht vorenthalten.
    Im übrigen darf ich zum Schluß dieses Kapitels sagen, wir vertrauen hier auf die wiederholten Zusicherungen der 'Bundesregierung, in solchen Fällen durch kompensierende Maßnahmen für den notwendigen Ausgleich zu sorgen, und die Haushaltsberatungen schon im Herbst und der nächste Grüne Plan werden dazu wahrscheinlich der frühestmögliche Zeitpunkt sein.
    Lassen Sie mich hier etwas einflechten. Ich habe unserer Regierung soeben das Vertrauen hinsichtlich dieser Frage ausgesprochen. Sie, Herr Kollege Schmidt, waren der Meinung, daß Sie das Gegenteil tun müßten, daß Sie dieser Regierung das größte Mißtrauen wegen der Nichterfüllung der seinerzeit in einer Entschließung geforderten Maßnahmen ansprechen müßten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Aus vielen Erfahrungen!)

    Ich möchte zunächst zur Frage der zeitgerechten Vorlage, — Herr Kollege Mommer hat nach dieser Richtung seinerzeit heftig kritisiert — noch einmal das gleiche sagen, was der Landwirtschaftsminister schon damals festgestellt hat. Die Vorlagen sind wenige Tage, nachdem die letzten diesbezüglichen entscheidenden Beschlüsse in Brüssel gefaßt worden waren, dem Kabinett und dem Bundestag vorgelegt worden. Zaubern kann die Bundesregierung allerdings auch nicht, und ich muß Ihnen sagen, Herr Kollege Schmidt, ich habe größten Respekt und ich zolle die höchste Anerkennung nicht nur dem Kabinett, sondern auch den Mitarbeitern in den zuständigen Gremien, die diese ungeheure Arbeit zu bewältigen hatten, und ich möchte mich dafür ausdrücklich und nachdrücklich bedanken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    Allerdings hätten auch wir es lieber gesehen, daß der Gesetzgebungsweg in vollem Umfang hätte ausgenutzt werden können und wir diese Dinge auf dem üblichen Weg über den Bundesrat hätten behandeln können. Aber man kann daraus keine Schuld der



    Bauer (Wasserburg)

    Regierung ableiten, Herr Kollege Schmidt. Von den Bänken der Opposition sucht man manchmal nach derartigen Anlässen, doch sind die Objekte, die man wählt, dafür nicht besonders geeignet.
    Lassen Sie mich noch etwas zu dem Thema sagen. Sie haben mit keinem Wort davon gesprochen, wie dieselben Verordnungen in den fünf anderen Ländern durchgeführt werden. Herr Schmidt, wir sind in der Bundesrepublik in der allerbesten Situation; das ergibt sich, wenn wir uns mit den fünf anderen Ländern vergleichen. Dort wird nämlich die gleiche Materie rein auf dem administrativen Wege erledigt. Dort befaßt sich überhaupt kein Parlament mit diesen Gesetzen. Wir in der Bundesrepublik haben diesen Weg gewählt. Wir sollten deshalb nun der Bundesregierung dankbar sein, daß sie uns die Möglichkeit gibt, mitzusprechen und mitzuwirken. Wir haben darüber hinaus bei der Beratung dieses Gesetzes die weitestgehende Unterrichtung des Bundestages vor dem Erlaß der künftigen Verordnungen sichergestellt. Wir sind sehr froh darüber, daß uns auch das bei der Beratung gelungen ist.
    Ich habe seinerzeit ferner gefordert, daß für die Land- und Ernährungswirtschaft die volle Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt erkämpft werden solle, damit eine behutsame und störungsfreie Überführung dieser Wirtschaft in die EWG gewährleistet ist. Dies scheint nach dem jetzt vorliegenden Gesetz Gott sei Dank gesichert zu sein. Wir halten das nach dem jetzigen Stand der Dinge für notwendig. Ich habe damals ° allerdings gleichzeitig darauf hingewiesen und wiederhole es heute, daß das Festhalten an der Forderung „gesamte Übergangszeit" nur dann sinnvoll erscheint, wenn diese Jahre des Übergangs genutzt werden, wenn also bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur der Landwirtschaft keine Verzögerung eintritt.
    Hier möchte ich mit einer gewissen Besorgnis, Herr Professor Erhard, und auch Sie, Herr Staatssekretär, vermerken, daß die Förderung der Maßnahmen zur Strukturverbesserung durch die berühmte Sperre von 20 % der Haushaltsmittel beeinträchtigt ist. Wenn es irgendwo eine Möglichkeit geben sollte, die Sperre bald aufzuheben, wäre wohl gerade hier ein Feld. Angesichts der nun endgültig auslaufenden Fristen ist es wohl dringend notwendig, daß wir die langfristigen Maßnahmen zur Strukturverbesserung zügig, ja vielleicht sogar verstärkt fortsetzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schmidt [Gellersen]: Bravo!)

    Mit gezielten Maßnahmen werden wir in Zukunft besonders dort ansetzen müssen, wo eine unmittelbare Einkommenseinbuße entsteht oder wo die Überleitung mit besonderen Anstrengungen und Schwierigkeiten verbunden ist.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Aha! Und unsere Anträge haben Sie abgelehnt!)

    Nicht zuletzt, Herr Kollege Schmidt — das sage ich
    mit großem Ernst — muß diese Übergangszeit dazu
    benutzt werden, die vorgesehene Beseitigung der
    Wettbewerbsverzerrungen mit der gleichen Tatkraft, mit dem gleichen Schwung einzuleiten wie jetzt bei der laufenden Produktion von Gesetzen und Verordnungen.
    Ich möchte ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dafür danken, daß er bei der letzten Ministerratssitzung am 29. Mai in Brüssel mit sehr großem Ernst darauf hingewiesen hat und weitere Entscheidungen der deutschen Bundesregierung von der Erfüllung dieser deutschen Forderung abhängig gemacht hat. Ich kann das gar nicht stark genug unterstreichen.
    In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten und Ausschüssen ist seit der am 14. Januar in Brüssel erfolgten Verabschiedung dieser Agrarverordnungen eine lebhafte Debatte im Gange; Sie haben es schon gesagt, Herr Kollege Schmidt. Es ist äußerst interessant, wie sich dabei die Propheten abwechselnd überbieten. Von großem Pessimismus für die Zukunft der Landwirtschaft bis hin zu dramatisch besorgten Stimmen wegen der zu erwartenden Preissteigerungen für die Verbraucher reicht dabei die Bandbreite der Diskussion.
    Sie sprachen in diesem Zusammenhang von einem eigenartigen Feriengeschenk der Bundesregierung an die deutsche Verbraucherschaft. Sie meinten damit die zu erwartenden Preissteigerungen. Herr Schmidt, wir wissen alle, wie problematisch sie sind und wie wenig man darüber etwas weiß. Ich habe erst dieser Tage eine Ausrechnung gesehen, wonach auf Grund der jetzt beim Getreide zu erwartenden Entwicklung eine Preiserhöhung für Brötchen um vielleicht 1/10 Pfennig zu erwarten sei. Ich spreche es auch von dieser Stelle aus: Ich glaube, das ist wirchlich kein Grund, den Brötchenpreis für den Verbraucher zu erhöhen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Bravo bei der SPD.)

    Herr Schmidt, wir fassen heute Beschlüsse, die am 30. Juli in Kraft treten. Sie haben von einem häßlichen Feriengeschenk der Bundesregierung für die Verbraucher gesprochen. Herr Schmidt, ich möchte gar nicht polemisch werden und sagen, daß in der gleichen Zeit, wo diese Preissteigerungen angeblich für sie eintreten, dieselben Leute irgendwohin in Urlaub fahren, daß der Bauer in der gleichen Zeit sein Getreide, das er auf dem Halm stehen hat, im Schweiße seines Angesichts einbringen muß und auch nicht weiß, wie sich diese Gesetze für ihn auswirken werden. Wollen wir doch etwas Parität in diese Befürchtungen bringen und nicht immer so tun, als ob die Wirkungen oder Besorgnisse nur nach der einen oder anderen Seite gingen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Sagen Sie uns, gegen wen argumentieren Sie?)

    — Einverstanden. Aber es ist von einem häßlichen
    — wie war es? —, von einem eigenartigen Feriengeschenk an die Verbraucher die Rede gewesen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Aber was haben Sie vorher gesagt?!)




    Bauer (Wasserburg)

    Ich wollte hier nur nachholen, daß es uns nicht nur um die Verbraucher geht, sondern daß der Bauer mindestens genauso besorgt sein kann und besorgt sein muß.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das habe ich nicht bestritten!)

    Aber wir haben den Mut, unserer Landwirtschaft beispielsweise im marktfernen Gebiet zu sagen: ihr müßt mit dem Inkrafttreten der Getreidemarktregelung zunächst einmal gewisse Preisnachteile in Kauf nehmen. Wir haben auch den Mut, ihnen zu sagen, auf welche Weise wir auf lange Sicht glauben diese Dinge wieder ausgleichen zu können.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, diese ganze besorgte Diskussion im Interesse des Erzeugers und Verbrauchers geht eigentlich an der Zielsetzung der Römischen Verträge vorbei. Die Römischen Verträge wollen doch für alle Menschen und für alle Berufsstände gleichermaßen durch das Zusammenwirken im größeren Raum die Zukunft sichern, auch die politische Zukunft sichern und nach Möglichkeit das wirtschaftliche Ergehen verbessern. Aber, Herr Schmidt, das gilt für alle, für alle gleichermaßen!
    Von der Aussage dieses Vertragsteiles her ist es doch eine interessante Mitteilung, die 'ich kürzlich gelesen habe und die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Sie stammt von einem Verband. Sie dürfen dreimal raten; Sie werden bald daraufkommen; Herr Frehsee nickt schon. Diese Mitteilung begrüße ich außerordentlich. Dieser Verband schreibt in seinen neuen agrarpolitischen Richtlinien — hören Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren —:
    Das Risiko der Landwirtschaft, das durch die Abhängigkeit von organischen Wachstumsprozessen und durch den Einsatz kostspieliger Maschinen während kurzer Saisonkampagnen verursacht wird, muß wie in anderen Berufen durch angemessene Erzeugerpreise abgegolten werden.
    Es geht dann weiter:
    Die Erzeugerpreise müssen auf die Dauer gesehen allen Menschen, die in strukturgesunden landwirtschaftlichen Betrieben betriebsnotwendig tätig sind, ein redliches Einkommen sichern.
    Weiter heißt es dort:
    Wie jeder andere Zweig der Wirtschaft hat auch die Landwirtschaft Anspruch auf staatlichen Schutz vor ruinösen Einfuhren, soweit diese auf sozialem Dumping oder wettbewerbsverzerrenden Subventionen beruhen.
    Und jetzt unterschlage ich Ihnen zwei Worte, damit Sie nicht alle sofort daraufkommen; ich hole sie hinterher nach. Es kommt nämlich der entscheidende Schlußsatz, eine wichtige Feststellung, die insbesondere hier für die linke Seite und für die linksgerichteten Kreise in unserer Bevölkerung von großer Bedeutung ist. Es heißt dort am Schluß:
    Bei der notwendigen Harmonisierung ... im Bereich der EWG sind Angleichungen an die jeweils fortschrittlichsten Regelungen anzustreben.
    Jetzt hole ich das nach, Herr Frehsee, was ich gerade ausgelassen habe. In diesem konkreten Falle heißt es „Harmonisierung der arbeits- und sozialrechtlichen Normen". Was Sie hier für die arbeits- und sozialrechtlichen Normen fordern — damit sollten Sie einverstanden sein —, das sollte für alle Gebiete gelten.

    (Abg. Frehsee: Es fragt sich aber, was die fortschrittlichste Regelung ist!)

    Ich glaube, kein Bauernverband könnte das besser formulieren, als das hier zum Ausdruck gebracht ist. Unser Kollege Frehsee wird nicht ganz unschuldig an dieser Formulierung sein. Ich freue mich, daß er das außerhalb des Parlaments und außerhalb seiner Fraktion im Bereich seiner berufsständischen Tätigkeit einmal wirklich offenherzig dargelegt hat. Ich hoffe nur, Herr Frehsee, daß wir uns bei den künftigen Beratungen in der Praxis auch immer wieder auf diese Aussagen beziehen dürfen.
    Für' diejenigen, die immer noch nicht gemerkt haben, woher diese Richtlinien stammen, darf ich sagen: es sind die neuen agrarpolitischen Richtlinien der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe ihnen gar nichts hinzuzufügen, nur den
    einzigen Wunsch, wie gesagt, daß diese Grundsätze
    — und das ist meine Bitte — auch bei den übrigen Gewerkschaften, auch bei den übrigen Wirtschaftskreisen gehört werden und daß sie im praktischen Verhalten dieser einzelnen Gruppen dann auch ihren Niederschlag finden. Wenn das geschieht und wenn wir uns auch in der Zukunft darum bemühen
    - meine verehrten Kollegen von der Fraktion der
    SPD: bemühen! —, gemeinsam bestmögliche Lösungen zu finden, dann wird — davon bin ich überzeugt
    — dieser 30. Juli nicht etwa mit Schrecken von den Verbrauchern oder Erzeugern erwartet werden müssen, sondern dann wird dieser 30. Juli durchaus ein glückliches Beginnen bringen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)