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    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1962 Inhalt: Abg. Leukert tritt in den Bundestag ein . . 1587 A Fragestunde (Drucksachen IV/510, IV/537) Fragen der Abg. Börner und Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Parkkontrollscheibe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1587 B, 1588 A, B Börner (SPD) 1587 B, 1588 A Frage des Abg. Bading: Reklamen bei der Hamburger Vorortbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1588 B, C, D Bading (SPD) 1588 C, D Frage des Abg. Dröscher: Überholfahrspur bei Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1589 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Winterfahrplan der E 529 . . . . . 1589 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Verunreinigung der Luft durch Abgase Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 1589 B, 1590 A, B, C Dr. Bechert (SPD) 1590 A, B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1590 C Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Rationalisierungsmaßnahmen der Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1590 D, 1591 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 1591 A Frage des Abg. Stingl: Kennzeichnung der Bahnhöfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1591 B, D Stingl (CDU/CSU) 1591 C Frage des Abg. Junghans: Preise für Betonleitplanken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1592 A, B, C, D, 1593 A, B, C, D 1594 A Junghans (SPD) 1592 B, C Börner (SPD) 1592 C, D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 1593 A Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 1593 C Dr. Bleiß (SPD) 1593 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1593 D Frage des Abg. Hammersen: Einsatz von Hubschraubern für Unfallverletzte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1594 B, D, 1595 A Hammersen (FDP) . . . 1594 D, 1595 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 Fragen des Abg. Reichmann: Versorgung bei tödlichen Unfällen von Soldaten Strauß, Bundesminister . 1595 B, 1596 A Reichmann (FDP) . . . 1595 D, 1596 A Fragen des Abg. Wächter: Landbeschaffung für Kasernen und Truppenübungsplätze Strauß, Bundesminister . 1596 B, 1597 B Wächter (FDP) 1597 B Frage des Abg. Dröscher: Kettenfahrzeuge der Artillerieschule Idar-Oberstein Strauß, Bundesminister . . . . 1597 C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1597 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Belästigungen durch Militärflugzeuge Strauß, Bundesminister 1597 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/146 und IV/435); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/546) ; , Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (IV/538, zu IV/538) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) . . 1598 C, 1600 C, 1601 B, C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . 1599 C, 1604 B Dr. Seume (SPD) . . 1600 A, 1602 A, B, C 1606 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1601 A, 1602 D, 1603 C 1607 B Frau Berger-Heise (SPD) 1601 D Dr. Mommer (SPD) 1602 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 1605 C Schütz, Senator von Berlin . . 1606 D Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/464); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/545, IV/530) — Dritte Beratung — Dr. Serres (CDU/CSU) . . . . . 1607 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/466); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses '(Drucksache IV/531) — Dritte Beratung — . . . . . . . . Entwurf dines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/463); Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen IV/ 520, IV/515, zu IV/515, IV/550) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/465); Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschuusses (Drucksachen IV/521 (neu), IV/516, zu IV/516, IV/552) — Dritte Beratung — und dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Durchführung der Verordnungen über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen (Drucksachen IV/428, IV/517) Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 1608 D, 1612 D, 1620 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 1614 A Logemann (FDP) . . . . . . . . 1617.D Bauknecht (CDU/CSU) 1620 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handwerkerversicherungsgesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/152) ; Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache IV/554) — Zweite und dritte Beratung — Biermann (SPD) 1621 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Drucksachen IV/213, IV/269) ; Mündlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 III sachen IV/551, zu IV/551) — Zweite und dritte Beratung — Hammersen (FDP) 1621 B Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1962 (Drucksache IV/420) ; Berichte des Haushalts- und .des Finanzausschusses (Drucksachen IV/547, IV/529) — Zweite und dritte Beratung — 1621 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Beschleunigung — 2. Teil) (Drucksachen IV/565, IV/566) 1622 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1622 C Anlagen 1623 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1587 38. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 30. 6. Dr. Aigner * 29. 6. Frau Albertz 29. 6. Arendt (Wattenscheid) * 29. 6. Dr. Arndt (Berlin) 29. 6. Dr. Arnold 29. 6. Dr. Aschoff * 29. 6. Dr. Atzenroth 29. 6. Bergmann * 29. 6. Fürst von Bismarck 30. 6. Dr. Brecht 30. 6. Brese 30. 6. Burckhardt 29. 6. Dr. Burgbacher * 29. 6. Dr. Deist * 29. 6. Deringer * 29. 6. Dr. Dichgans * 29. 6. Drachsler 30. 6. Eichelbaum 30. 6. Frau Dr. Elsner * 29. 6. Engelbrecht-Greve * 29. 6. Dr. Eppler 30. 6. Etzel 29. 6. Faller * 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 29. 6. Dr. Furler * 29. 6. Gedat 29. 6. Goldhagen 30. 6. Haage (München) 29. 6. Hahn (Bielefeld) * 29. 6. Illerhaus * 29. 6. Kalbitzer * 29. 6. Frau Dr. Kiep-Altenloh 29. 6. Killat 29. 6. Dr. Klein (Berlin) 30. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Könen (Düsseldorf) 30. 6. Dr. Kreyssig * 29. 6. Kriedemann * 29. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kühn (Bonn) 30. 6. Kühn (Köln) 30. 6. Leber 29. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) * 29. 6. Dr. Löhr * 29. 6. Lücker (München) * 29. 6. Margulies * 29. 6. Dr. Martin 29. 6. Matthöfer 30. 6. Mauk * 29. 6. Dr. Menzel 30. 6. Metzger * 29. 6. Michels * 29. 6. Müller (Remscheid) 29. 6. Müller-Hermann * 29. 6. Oetzel 29. 6. Peters (Norden) 29. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr.-Ing. Philipp * 29. 6. Porzner 29. 6. Frau Dr. Probst * 29. 6. Rademacher * 29. 6. Ramms 29. 6. Richarts * 29. 6. Ritzel 29. 6. Schlick 29. 6. Dr. Schmidt (Frankfurt) 29. 6. Seidl (München) 29. 6. Seifriz * 29. 6. Seither 1. 8. Stein 29. 6. Stiller 29. 6. Frau Strobel * 29. 6. Struve 29. 6. Unertl 30. 6. Urban 30. 6. Dr. Vogel 30. 6. Walter 29. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 29. 6. Weinkamm * 29. 6. Welke 30. 6. Werner 29. 6. Wieninger 29. 6. Wischnewski * 29. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Lenz auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (Fragestunde der 26. Sitzung vom 12. April 1962, Drucksache IV/340, Frage IV/1)*) Wie Ihnen bekannt ist, fördert der Bund in bestimmten, wirtschaftlich schwachen Gebieten, zu denen auch das Zonengrenzgebiet gehört, die Ansiedlung neuer oder die Erweiterung schon bestehender Unternehmen. Dies geschieht, indem günstige Kredite zur Verfügung gestellt werden. Das Förderungsprogramm sieht nicht vor, daß derartigen Unternehmen bundeseigene Grundstücke mietweise zu herabgesetzten Preisen zur Verfügung gestellt werden. Solche Maßnahmen halte ich auch nicht für erwünscht, weil sie gewerbliche Mieter privater Grundstücke gegenüber Mietern bundeseigener Grundstücke benachteiligen und zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markte führen würden. Bei der bundeseigenen Industrieverwaltungsgesellschaft mbH muß darüber hinaus beachtet werden, daß sie gehalten ist, nach kaufmännischen Grundsätzen zu wirtschaften, und daß sie infolgedessen ihre Preise nicht unabhängig von ihrer Kostenkalkulation und der Gesamtlage des Unternehmens festsetzen kann. *) Siehe 26: Sitzung Seite 1069 A 1624 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage VIII/1) : Trifft es zu, daß in einzelnen Mitgliedsländern der EWG der von der Landwirtschaft verbrauchte Dieselkraftstoff unmittelbar verbilligt an die Landwirte abgegeben wird? In den EWG-Ländern Belgien, Niederlande, Luxemburg wird Dieselkraftstoff nicht verbilligt. Hier ruht auf dem Dieselkraftstoff kein Zoll und die Mineralölsteuer ist so gering, daß sie sich im Preis nicht auswirkt. In diesen Ländern zahlt daher der Landwirt an der Tankstelle den gleichen billigen Preis wie jeder andere Dieselkraftstoffverbraucher. In Frankreich wird Dieselkraftstoff für landwirtschaftliche Schlepper nur in geringem Umfange verbraucht. Die landwirtschaftlichen Dieselschlepper werden hier anstelle von Dieselkraftstoff mit einem Spezialtreibstoff betrieben, der etwa dem deutschen leichten Heizöl gleicht und der, um Mißbrauch auszuschließen, gefärbt wird. Dieser Treibstoff kann für landwirtschaftliche Arbeiten in unbegrenzten Mengen verbilligt bezogen werden. Es handelt sich um ein außerordentlich einfaches Verfahren, das durch die intensive und im Tank haften bleibende Färbung vor unrechtmäßiger Verwendung schützt. Dieselkraftstoff nach deutschen Begriffen wird nicht verbilligt. In Italien erhält der Landwirt für ein dem Dieselkraftstoff ähnliches Schweröl Verbilligungsgutscheine bis zu einer Höchstverbrauchsmenge. Diese Gutscheine. gibt der Landwirt beim Kraftstoffbezug in Zahlung, d. h. er erhält den benötigten Dieselkraftstoff unmittelbar verbilligt. Anlage 4 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XIII/ 1) : Wann wird den Mitgliedern des Bundestages die in der Fragestunde vom 22. März 1962 durch den Bundesgesundheitsminister bis Ende Mai zugesagte Übersetzung des Berichtes des Königlidi-Medizinischen Instituts Großbritannien über den Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs zugeleitet? Ihre Frage bezieht sich auf die Broschüre „Rauchen und Gesundheit", die das Königliche Ärztekollegium von London veröffentlicht hat. Der Hyperion-Verlag in Freiburg i. Br. hat für das deutsche Sprachgebiet alle Übersetzungs- und Verlagsrechte an dieser Broschüre vertraglich erworben. Die fachgerechte Übersetzung der umfangreichen Arbeit hat mehr Zeit in Anspruch genommen, als zunächst anzunehmen war. Die Übersetzung und ihre fachlich-medizinische Überprüfung sind seit kurzem abgeschlossen. Ein Vorabdruck der deutschen Ausgabe wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im Laufe des kommenden Monats zugeleitet werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XI/5) : Ist die Bundesregierung bereit dafür zu sorgen, daß im Winterfahrplan der E 529 wieder um 12.25 Uhr in Holzminden abfährt, damit die Schüler des Gymnasiums, deren Eltern ihren Wohnsitz in der Umgebung haben, diesen Zug noch zur Heimfahrt benutzen können und nicht über eine Stunde warten müssen? Ich habe mich bei der Deutschen Bundesbahn erkundigt. Die Bundesbahndirektion Hannover, die für die Fahrplangstaltung des Eilzuges 529 Aachen—Braunschweig im Bereich Holzminden zuständig ist, wird prüfen, ob der Zug im Winterfahrplan wieder etwas später gelegt werden kann. Ich werde mir erlauben, Sie, verehrte Frau Kollegin, zu unterrichten, falls und weshalb die Bundesbahn sich nicht in der Lage sehen sollte, Ihrem Wunsch Folge zu geben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stauch (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage IV) : Welches Ergebnis hatten die im Haushaltsausschuß des Bundestages am 21. Februar 1962 angeregten und in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1962 bestätigten Verhandlungen zwischen Frau Bundesgesundheitsministerin Schwarzhaupt und Herrn Bundesarbeitsminister Blank, in denen eine angemessene Aufteilung der bei Tit. 952 des Haushalts des Bundesarbeitsministeriums für überregionale Rehabilitationszentren bereitgestellten Mittel zwischen Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministerium abgesprochen werden sollte? Mit den im Haushaltsplan des Bundesarbeitsministeriums bei Kap. 1102 Tit. 952 bereitgestellten Mitteln sind ausschließlich überregionale Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen, die als Modelle für die Durchführung der in den Sozialleistungs- Gesetzen und im Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Rehabilitationsaufgaben dienen können. Diese Modelleinrichtungen sollen einerseits vor allem den Sozialversicherungsträgern Anregungen zu den ihnen übertragenen Rehabilitationsaufgaben geben, andererseits die Spezialeinrichtungen zur Verfügung stellen, die von den einzelnen gesetzlichen Trägern der Rehabilitationsaufgaben weder angeschafft noch wirtschaftlich genutzt werden können. Erfaßt werden somit Rehabilitationsmaßnahmen, die der Wiedereingliederung von behinderten Arbeitnehmern in den Arbeitsprozeß dienen. Die bewilligten Mittel werden hierfür in vollem Umfange benötigt. Diese im Haushaltsplan und in den Richtlinien festgelegte Zweckbestimmung läßt es nicht zu, einen Teil der bereitgestellten Mittel auf das Bundesgesundheitsministerium zu übertragen, das keinerlei Aufgaben auf dem Gebiet der Rehabilitation von Arbeitnehmern wahrnimmt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1625 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuntscher (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XII/2) : Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß sich seit längerer Zeit die örtliche Presse und die Bevölkerung von Buxtehude den Kopf zerbrechen, was wohl das Emblem oder Kunstwerk am neuen Postgebäude in Buxtehude vorstellen soll? Es ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß die Bevölkerung von Buxtehude das Kunstwerk am Neubau des Postamtes stark diskutiert, wobei die Meinungen, wie zumeist bei abstrakten Kunstwerken, geteilt sind. Wir sind der Ansicht, daß bei Arbeiten an öffentlichen Gebäuden auch jungen Künstlern der abstrakten Kunstauffassung Gelegenheit zu künstlerischer Betätigung gegeben werden sollte. Mit dem Kunstwerk hat das Postamt Buxtehude auf einer größeren, geschlossenen Mauerwerksfläche eine abstrakte Darstellung in freiem Spiel von Formen und Farben erhalten, die innerhalb der straff gegliederten Klinkerfassade einen Bereich der Bewegung bildet. Eine verstandesmäßige Erklärung der Einzelformen ist wie bei allen abstrakten Kunstwerken nicht möglich. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962 Drucksache IV/510, Frage XII/3) : Wieviel mit Postmitteln erbaute Junggesellenwohnungen und sonstige Wohnungen sind an Personen vergeben worden, die nicht unter die Fürsorgebestimmungen der Deutschen Bundespost fallen, obgleich nach Ansicht des Bundespostministeriums ständig ein Bedarf bei Postbediensteten vorliegt? Dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen sind — mit Ausnahme im Raume Bonn — keine Fälle bekannt, in denen mit Postmitteln erbaute Wohnungen an Personen vergeben worden sind, die nicht unter die Wohnungsfürsorgebestimmungen der Deutschen Bundespost fallen. Im Raume Bonn hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bei seiner Übersiedlung von Frankfurt (Main) nach Bonn im November 1954 insgesamt 32 Wohnungseinheiten im Wege der gegenseitigen Verwaltungshilfe an Personen überlassen, die zwar nicht zum Personal der Deutschen Bundespost gehören, aber doch als Angehörige anderer Ressorts sowie des Bundestages vom Bund, d. h. vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung wohnungsmäßig zu betreuen sind. Diese Maßnahme war möglich, weil das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen diese Wohnungen im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung für die Unterbringung von Angehörigen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen nicht benötigte. Für diese Wohnungen hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen in der Folgezeit Ersatzwohnungen vom Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zugeteilt erhalten. Ein Verlust an Wohnungen ist für die Deutsche Bundespost nicht eingetreten. Angehörige des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen sind nicht benachteiligt worden. Dadurch, daß das Bundesministerium. für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung die Ersatzwohnungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs zur Verfügung gestellt hat, konnten vielmehr erhebliche Haushaltsmittel ,an Trennungsentschädigung eingespart werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962 Drucksache IV/510, Frage XII/4) : Billigt die Bundesregierung das Verhalten der Oberpostdirektion München, die einen tödlichen Unfall eines Bediensteten bel einem Betriebsausflug des Baubezirkes 4 beim Fernmelde-Bauamt München nicht als Betriebsunfall anerkennt und der dadurch in Not geratenen Witwe in pietätloser Weise den Restlohn vorenthalten hat wegen einer Restschuld von 165 DM aus einem zinslosen Vorschuß anläßlich der Verehelichung? Eine Personengruppe des Fernmeldebauamtes München unternahm am 31. Mai 1962 einen Ausflug nach Tirol. Trotz der Warnungen seiner Kollegen nahm der Fernmeldehandwerker Steinkohl in einem Flußlauf ein Fußbad. Dabei wurde er plötzlich abgetrieben. Vermutlich hat er bei der Wassertemperatur von 2° einen Herzschlag erlitten. Sein Leichnam konnte bis heute nicht geborgen werden. Herr Steinkohl hatte im Jahre 1961 einen unverzinslichen Vorschuß erhalten, der bis auf 165,— DM abgezahlt ist. Nach dem Todesfall hat eine nachgeordnete Dienststelle des Fernmeldebauamtes ohne Kenntnis der Amtsleitung die noch offene Restschuld gegen den Restlohn verrechnet. Die Dienststelle war davon ausgegangen, daß nach den einschlägigen kassenmäßigen Vorschriften eine Dienstschuld bei Beendigung eines Dienstverhältnisses abgewickelt sein muß. In Mißbilligung dieser Maßnahme hat nach Kenntnis des Sachverhalts die Oberpostdirektion München eine Unterstützung in Höhe von 500,— DM für die Witwe veranlaßt. Der Betrag ist inzwischen ausgezahlt. Die Oberpostdirektion beabsichtigt, nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung des tödlichen Unfalls als Arbeitsunfall bei der Bundespostausführungsbehörde für Unfallversicherung zu erwirken. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Anders auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berkhan (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage V/3) : Ist die Bundesregierung bereit, die Tagegeldsätze für Arbeiter, Angestellte und Beamte bei Auslandsdienstreisen den erhöhten Lebenskosten im Ausland anzugleichen? 1626 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 Die Bundesregierung wird prüfen, ob im Hinblick auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse im Ausland unter Berücksichtigung der gestiegenen Kaufkraft der Deutschen Mark eine Erhöhung der derzeitigen Sätze des Auslandstagegeldes notwendig ist. Anlage 11 Umdruck 130 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes und des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksachen IV/463, IV/515, IV/464, IV/530, IV/465, IV/516). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht: Im Hinblick auf die dringend erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Einführung der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben, werden beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverzüglich Sachverständigenausschüsse für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsbereiche gebildet. Die Ausschüsse haben insbesondere folgende Aufgaben: a) Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Produktions- und Absatzlage b) Analyse der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaft c) Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur strukturellen Anpassung unter Berücksichtigung der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes, zu Investitions- und Finanzierungsfragen und zu Fragen der Vermarktung, insbesondere der Handels- und Verarbeitungsspannen. In den Ausschüssen sollen Vertreter der Ressorts, der Erzeugung, der Verarbeitung, des Verbrauchs sowie der Wissenschaft Sitz und Stimme haben. Die Berichte der Ausschüsse sind dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 26. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 138 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Dr. Schwörer, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/435, IV/538). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstaben b und c a) In Buchstabe b wird § 3 Abs. 5 gestrichen; b) Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5." 2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) Absatz 5 ist im Falle des § 3 Abs. 4 entsprechend anzuwenden mit folgender Maßgabe: Aus den im Bundesgebiet geführten Büchern muß auch hervorgehen, in welcher Zeit die gemieteten oder gepachteten Gegenstände (§ 3 Abs. 4) im Bundesgebiet genutzt worden sind." 3. Zu Artikel 1 Nr. 11 b In § 15 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „und 5" gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1962 Dr. Besold Dr. Schwörer Dr. Althammer Dr. Artzinger Bauer (Wasserburg) Becker Frau Blohm Blumenfeld Dr. Dollinger Dr. Dr. h. c. Dresbach Dr. Elbrächter Dr.. Franz Funk (Neuses am Sand) Frau Geisendörfer Dr. h. c. Güde Günther Dr. von Haniel-Niethammer Horn Dr. Kanka Kemmer Dr. Kempfler Klein (Saarbrücken) Dr. Knorr Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. Luda Meis Memmel Porten Dr. Ramminger Ruland Dr. Seffrin Seidl (München) Dr. Stecker Stiller Sühler Dr. Süsterhenn Wieninger Dr. Winter Freiherr von Kühlmann- Stumm Ertl Frau Funcke (Hagen) Dr. Imle Anlage 13 Umdruck 139 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP 'eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1627 Abschöpfungserhebungsgesetzes, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft und des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksachen IV/463, IV/515, IV/464, IV/530, IV/465, IV/516, IV/466, IV/531). Der Bundestag wolle beischließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den zuständigen Ausschüssen des Bundestages halbjährlich — erstmalig am 1. Januar 1963 — zur Förderung der Markttransparenz im Interesse des Verbrauchers und des Erzeugers und in Relation zum Jahre 1958 eine Ubersicht vorzulegen a) über die Entwicklung der Erzeuger- und Verbraucherpreise für Eier, Geflügel, Schweinefleisch, Brot, Mehl sowie über die Preise derjenigen Nährmittel, die auf Getreidebasis hergestellt werden; b) über die Höhe der Abschöpfungsbeträge, gegliedert nach 1. Einfuhr aus Mitgliedsstaaten und Drittländern; 2. Einfuhr von Eiern, Geflügel, Schweinefleisch und Getreide, soweit Einschleusungspreise bestehen, sind diese gesondert anzugeben; c) über Maßnahmen, die sie zur Vermeidung unerwünschter Folgen des Inkrafttretens der EWG-Marktregelung getroffen hat. Bonn, den 28. Juni 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/435, IV/538). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Nr. 4 a (§ 7 a) wird gestrichen. 2. In Nr. 11 b wird in § 15 Abs. 1 die Nr. 4 gestrichen: Bonn, den 28. Juni 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 141 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Serres, Bauknecht und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes (Drucksachen IV/464, IV/530, IV/549). Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 3 werden die Worte „auf Antrag" gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1962 Dr. Serres Bauknecht Berberich Glüsing Blöcker Engelbrecht-Greve Baldauf Knobloch Dr. Ramminger Dr. Weber (Koblenz) Müser Dr. Winter Dr. Heck Dr. Zimmermann Memmel Leonhard Anlage 16 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Abgeordneten Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksachen IV/435, IV/538). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 3 1. Nummer 1 a Buchstabe a wird wie folgt geändert: In Absatz 1 wird der zweite Satz gestrichen. 2. Nummer 2 wird wie folgt geändert: In § 1 a a) wird im ersten Satz hinter dem Wort „begründen" das Komma gestrichen und das Wort „und" eingefügt, b) werden im ersten Satz die Worte „und keine Zulage nach § 6 erhalten haben" gestrichen, c) wird der zweite Satz gestrichen. 3. Nummer 3 a wird wie folgt geändert: In § 5 Abs. 1 werden die Worte „zwanzig vom Hundert" durch die Worte „30 vom Hundert" ersetzt. 4. Nummer 4 wird wie folgt geändert: In § 5 a Satz 1 werden die Worte „20 vom Hundert" durch die Worte „30 vom Hundert" ersetzt. 1628 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 5. Nummer 7 wird wie folgt geändert: § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 02 werden die Worte „ , sofern nicht die Ermäßigung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz nur 20 vom Hundert beträgt," gestrichen. b) In Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Auf laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 1962 enden, und auf sonstige Bezüge, die vor dem 1. Juli 1962 zufließen, sind die Vorschriften des § 5 mit der Maßgabe anzuwenden, daß sich die Lohnsteuer um 20 vom Hundert ermäßigt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß sich beim Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1962 die Jahreslohnsteuer, soweit sie auf Einkünfte aus Berlin (West) im Sinn des § 2 Nummer 4 entfällt, zur Hälfte um 20 vom Hundert und zur anderen Hälfte um 30 vom Hundert ermäßigt.". c) In Absatz 3 wird aa) hinter dem ersten Satz der folgende Satz eingefügt: „Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.", bb) in dem bisherigen Satz 2 das Wort „Sie" durch die Worte „die Vorschrift des § 5 a" ersetzt. 6. Nummer 10 wird wie folgt geändert: In der Anlage (zu § 6 Abs. 3) erhalten in Absatz 1 die Nummern 1 bis 3 die folgende Fassung: „1. bei monatlicher Lohnabrechnung bei einer aufgerundeten Bemessungsgrundlage bis 500 DM 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, von 501 DM bis 600 DM 25,— DM zuzüglich 4 vom Hundert des Betrags über 500 DM, von 601 DM bis 715 DM 29,— DM zuzüglich 3 vom Hundert des Betrags über 600 DM, von 716 DM bis 1 175 DM 32,45 DM zuzüglich 2 vom Hundert des Betrags über 715 DM, von 1 176 DM bis 1 590 DM 41,65 DM zuzüglich 1 vom Hundert des Betrags über 1 175 DM, von 1 591 DM bis 2 840 DM 45,80 DM abzüglich 6,50 DM für jede vollen 520 DM über 1 590 DM; 2. bei wöchentlicher Lohnabrechnung bei einer aufgerundeten Bemessungsgrundlage bis 115,40 DM 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, von 115,50 DM bis 138,50 DM — 5,76 DM zuzüglich 4 vom Hundert des Betrags über 115,40 DM, von 138,60 DM bis 165,00 DM — 6,72 DM zuzüglich 3 vom Hundert des Betrags über 138,50 DM, von 165,10 DM bis 271,20 DM — 7,50 DM zuzüglich 2 vom Hundert des Betrags über 165 DM, von 271,30 DM bis 366,90 DM — 9,60 DM zuzüglich 1 vom Hundert des Betrags über 271,20 DM, von 367,00 DM bis 655,40 DM — 10,56 DM abzüglich 1,50 DM für jede vollen 120 DM über 366,90 DM; 4. bei täglicher Lohnabrechnung bei einer Bemessungsgrundlage bis 19,23 DM 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1962 1629 von 19,24 DM bis 23,08 DM — 0,96 DM zuzüglich 4 vom Hundert des Betrags über 19,23 DM, von 23,09 DM bis 27,50 DM — 1,12 DM zuzüglich 3 vom Hundert des Betrags über 23,08 DM, von 27,51 DM bis 45,19 DM — 1,25 DM zuzüglich 2 vom Hundert des Betrags über 27,50 DM, von 45,20 DM bis 61,15 DM — 1,60 DM zuzüglich 1 vom Hundert des Betrags über 45,19 DM, von 61,16 DM bis 109,23 DM — 1,76 DM abzüglich 0,25 DM für jede vollen 20 DM über 61,15 DM." Bonn, den 29. Juni 1962 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Harm Dr. Koch Frau Beyer (Frankfurt) Könen (Düsseldorf) Ollenhauer und Fraktion Dr. Imle
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Richtig. Nun, es sind nicht alle Reisenden Bundesverkehrsminister. Eine Anregung praktischer Art, Herr Minister: Es ist sicher zweckmäßig, die Bahnhofsschilder schräg anzubringen, wie das auf manchen Bahnhöfen geschieht. Sie sind dann besser zu lesen.


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Vielen Dank, Herr Kollege, ich werde das an die Bundesbahn weitergeben!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt wollen wir aber die Frage VI/1, Drucksache IV/537 — des Herrn Abgeordneten Lemmrich — beantworten lassen.